Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
Ich sehs hier leider öfters und höre auch von den Müttern immer öfter daß sie nur Kinder bekommen haben um nicht arbeiten gehen zu müssen weil man ja von H4 besser leben kann.
Das regt mich auch sowas von auf, aber was kann denn ein Kind dafür daß die Eltern so sind?
Ab nächstes Jahr darf ein Kind nicht mehe mit auf Klassenfahrt weil es keinen Zuschuß mehr vom Staat gibt und sich die Eltern das nicht leisten können.
WAS KANN DAS KIND DAFÜR???
NICHTS
Das regt mich auch sowas von auf, aber was kann denn ein Kind dafür daß die Eltern so sind?
Ab nächstes Jahr darf ein Kind nicht mehe mit auf Klassenfahrt weil es keinen Zuschuß mehr vom Staat gibt und sich die Eltern das nicht leisten können.
WAS KANN DAS KIND DAFÜR???
NICHTS
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
Leute was ich jetzt auch mal loswerden muss. Es regt mich immer mehr auf wenn Familien immer mehr Kinder bekommen und dann dann die Verantwortung abgeben und der Staat sich drum kümmern muss.
Es ist doch leider so, das es immer mehr alleinerziehnde Mütter gibt. Wieso? Wieso sind diese Mütter meist ohne Bildung ? Warum passieren solche ungewollten Schwangerschaften so oft eher Menschen der Unterschicht?
Natürlich , es gibt auch Ausnahmen, aber diese sind eher wirklich nur Ausnahmen.
Ich kann nicht Kinder in die Welt bringen und dann sagen, " Staat kümmer dich drum." Vorallem kann ich nicht sagen, das wir ja Kinder brauchen, den solche Kinder brauchen wir nicht. Wir brauchen Kinder mit Eltern als Vorbild und nicht Eltern auch Hartz Empfänger.
Sorry musste raus.
Es ist doch leider so, das es immer mehr alleinerziehnde Mütter gibt. Wieso? Wieso sind diese Mütter meist ohne Bildung ? Warum passieren solche ungewollten Schwangerschaften so oft eher Menschen der Unterschicht?
Natürlich , es gibt auch Ausnahmen, aber diese sind eher wirklich nur Ausnahmen.
Ich kann nicht Kinder in die Welt bringen und dann sagen, " Staat kümmer dich drum." Vorallem kann ich nicht sagen, das wir ja Kinder brauchen, den solche Kinder brauchen wir nicht. Wir brauchen Kinder mit Eltern als Vorbild und nicht Eltern auch Hartz Empfänger.
Sorry musste raus.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
Positiv ist es sicherlich nicht für einen "Leistungsberechtigten".
Zumal für Eltern auch der Zuschuß für mehrtägige Klassenfahrten weg fällt der aber bis jetzt gewährt wurde.
Ach da gibts so viel wo zum negativen geändert wird-einfach nur Wahnsinn.
EDIT: Fehlerteufel
Zumal für Eltern auch der Zuschuß für mehrtägige Klassenfahrten weg fällt der aber bis jetzt gewährt wurde.
Ach da gibts so viel wo zum negativen geändert wird-einfach nur Wahnsinn.
EDIT: Fehlerteufel
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
ja alles was du geschrieben hast ... da muss man ja sämtliche paragraphen studieren sonst weiß man ja nicht mal was die überhaupt dürfen und was nicht rechtens ist ... für mich hört sich das alles eher negativ an für den hilfebedürftigen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
Was genau davon meinst du Saphira?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
und da soll noch einer durchblicken ... ich frag mich wozu das alles gut sein soll ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2010
Hartz IV: geplante Änderungen des SGB II
Die von CDU/CSU und FDP geplanten Änderungen des SGB II, die ab 01.01.2011 in Kraft treten sollen, beinhalten deutliche Verschlechterungen für ALG II-Bezieher.
Die nachfolgende Liste stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Außerdem wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen.
Zu beachten ist auch, dass es sich noch nicht um die Endversion der geplanten Änderungen handelt. Verbesserungen wird es aber kaum geben.
Sanktionen
- Es reicht nun, wenn der SGB II-Leistungsträger dem Betroffenen unterstellt, ihm wären die Folgen einer Pflichtverletzung zum Zeitpunkt derselben bekannt gewesen.
Bisher war es für eine Sanktion zwingende Voraussetzung, dass der Betroffene im konkreten Einzelfall vor der Pflichtverletzung vom SGB II-Leistungsträger über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen belehrt wurde.
- Der SGB II-Leistungsträger muss die Sanktion innerhalb von 3 Monaten, nach dem er von der Pflichtverletzung erfahren hat, erlassen.
- Sanktionen wegen Abbruch oder Nichtantritt von Maßnahmen zur Eingliederung dürfen nun eigenständig sanktioniert werden.
Bisher war Voraussetzung einer Sanktion, dass die jeweilige Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart wurde.
- Die Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung wird nicht mehr sanktioniert.
- Die Verletzung einer Pflicht, welche in einer als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung genannt wird, wird nun eigenständig sanktioniert.
Bisher war dies mangels Erwähnung derselben in § 31 SGB II nicht möglich.
- Ebenfalls sanktioniert wird, wenn der Hilfeempfänger die Anbahnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder geförderten Arbeit durch sein Verhalten verhindert; die Beweislast trägt dabei der Hilfeempfänger.
Bisher war dies zwar möglich (§ 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II), wurde jedoch aus Rechtsunsicherheit der SGB II-Leistungsträger kaum angewendet. Das wird sich nun ändern.
- Es bleibt bei der verfassungswidrigen Kürzung des Existenzminimums (ALG II) bis auf NULL ohne die Pflicht zur ersatzweisen Erbringung von Sachleistungen im Umfang der Kürzung, wie sie in der Rechtsprechung mittlerweile gefordert wird.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder sollen zusätzlich Kosten für eintägige Schulausflüge (mit 3 Euro pro Monat), für Lernförderung, die (über einen Euro pro Mittagessen hinausgehenden) Kosten der schulischen Mittagsverpflegung, sowie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder vergleichbare Angebote finanziert werden.
Diese Leistungen sollen aber lediglich als Gutschein erbracht, bzw. direkt zwischen Anbieter und SGB II-Leistungsträger abgerechnet werden, wozu zwischen beiden vorher ein Vertrag geschlossen werden muss. Weigert sich jedoch der SGB II-Leistungsträger, mit dem Anbieter einen Vertrag abzuschließen, oder umgekehrt, können Kinder diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Einkommensanrechnung
- Darlehen, die demselben Zweck wie die Leistungen des SGB II dienen und die nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zufluss des Darlehens zurückgezahlt werden, werden als Einkommen angerechnet.
- Das Zuflussprinzip wurde in § 11 SGB II verankert.
- Der Freibetrag für Elterngeld wurde ersatzlos gestrichen.
Unterkunftskosten
- Die Länder können die kommunalen Leistungsträger ermächtigen oder verpflichten, zu bestimmen, welche
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Die oberste Landesbehörde muss die Angemessenheit nur dann prüfen oder ihr zustimmen, wenn das Land dies so festlegt.
Dabei hat der jeweilige kommunale Leistungsträger weitestgehend freie Hand und darf auch Pauschalen festlegen, insbesondere eine Warmmiete.
Bisher galt zur Angemessenheit der Unterkunftskosten die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die mit der Gesetzesänderung umgangen und nicht mehr anwendbar wird.
- Anerkannt werden im Gesetz nun auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum.
Leistungen für vom ALG II ausgeschlossene Auszubildende
Auszubildende, die nach § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben, aber kein Bafög, BAB oder eine andere Leistung der Ausbildungsförderung erhalten, können nun Regelbedarfe als Darlehen erhalten. Einkommen und Vermögen werden dabei nach den im SGB II geltenden Regelungen angerechnet. Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen danach als Beihilfe erbracht werden; ob es sich dabei um einen Formulierungsfehler handelt, oder ob dies bewusst unter Übernahme der bisher in § 22 Abs. 7 SGB II enthaltenen Regelung so festgelegt wurde, ist nicht klar.
Bisher wurde hier ALG II nur in besonderen Härtefällen als Darlehen gezahlt.
Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten für Auszubildende
Dieser Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II wurde gestrichen und in die Leistungen für vom ALG II ausgeschlossene Auszubildende integriert.
Mehrbedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II
- Als Mehrbedarf wird auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten übernommen.
- Nicht mehr aufgeführt werden hier Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, welche damit nicht mehr unter die Regelung nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB II fallen.
Zusätzliche Leistung für die Schule
Diese werden i.H.v. 70 Euro am Schuljahresanfang und i.H.v. 30 Euro zum Schulhalbjahr gezahlt.
Bisher wurde der Gesamtbetrag am Schuljahresanfang gezahlt. Warum dieser Betrag gesplittet wird, ist klar: Merkel, Leyen und Westerwelle befürchten, dass die Eltern das Geld sonst versaufen.
befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I, sog. Armutsgewöhnungszuschlag
Wurde ersatzlos gestrichen.
Zuschuss zu freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen
Wurde ersatzlos gestrichen.
Überprüfungsanträge
Die Pflicht zur Nachzahlung nach § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X wird auf ein Jahr begrenzt.
Bisher galt die in § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X festgelegte Frist von 4 Jahren. Nachzahlungen, die ALG II-Bezieher aufgrund falscher Berechnungen des SGB II-Leistungsträgers in der Vergangenheit zustehen, werden damit erheblich begrenzt.
Um Nachzahlungsansprüche zu sichern, muss die Überprüfung von fehlerhaften ALG II-Bescheiden nun spätestens mit Ablauf des 2. Jahres seit Erlass des fehlerhaften Bescheides beantragt werden.
Darlehen für laufende Bedarfe
Darlehen werden nun generell mit jeweils 10% der Regelleistung mit laufendem ALG II aufgerechnet.
Bisher galten die 10% als Höchstwert, von dem durchaus nach Unten abgewichen werden konnte und in der Praxis auch häufig wurde.
Aufrechnungen
Der SGB II-Leistungsträger darf Überzahlungen, die er selbst, oder der Hilfeempfänger ohne Schuld, verursacht hat, mit jeweils 10% des Regelbedarfes, insges. max. 30%, mit laufendem ALG II aufrechnen.
Bisher war das aufgrund § 51 SGB I und mangels anderer Regelungen im SGB II nicht zulässig.
Ansparungen
ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden.
Bisher gab es diese Pflicht nicht.
Erreichbarkeits-Anordnung
Die Erreichbarkeits-Anordnung wird im SGB II nicht mehr genannt.
Es wird nur der zeit- und ortsnahe Bereich genannt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BA) wird ermächtigt zu regeln, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten dürfen, ohne Ansprüche auf Leistungen nach diesem Buch zu verlieren, sowie den zeit- und ortsnahen Bereich zu bestimmenden.
Solange die BA davon keinen Gebrauch macht, kann jeder SGB II-Leistungsträgers das nach eigenem Ermessen handhaben.
vorrangige Leistung
Wohngeld ist nur noch dann in Anspruch zu nehmen, wenn damit die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt wird.
Damit wird das bisher vorrangige Kinderwohngeld aufgegeben.
Anpassung der Regelsätze
Die Regelsätze sollen jährlich überprüft und, zu 30% an der Lohnentwicklung und zu 70% an der Preisentwicklung orientiert, angepasst werden.
Da die Bundesregierung bei der aktuellen Neuberechung der Regelsätze bewiesen hat, dass es für ALG II-Empfänger seit 2005 keine Preissteigerungen gab - im Gegenteil: die Lebenshaltungskosten für mind. Kinder sind danach sogar signifikant gesungen - sind in den nächsten Jahrzehnten keine erheblichen Regelleistungserhöhungen anzunehmen.
Antragserfordernis
Es gilt in der Rechsprechung zum SGB II als anerkannt, dass mit dem Antrag auf ALG II formell auch alle anderen Leistungen des SGB II beantragt sind.
Hinsichtlich der Leistungen nach § 24 Abs. 1 und 3 SGB II, sowie nach § 28 Abs. 2 S.1 Nr. 2, Absatz 4 und 5 SGB II wird hier eine Ausnahme gemacht, denn diese sind gesondert zu beantragen.
Da § 24 SGB II gestrichen wurde, handelt es sich bei diesem Verweis zweifelsohne um einen Fehler. Ob da ein anderer § gemeint war, ist nicht erkennbar. Sinn ergäbe da § 23 Abs. 1 und 3 SGB II.
Bei den in 28 SGB II genannten Leistungen handelt es sich um mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung und den Mehrbedarf der Mittagsverpflegung.
Begriffsdefinitionen
- die Regelleistung heißt nun Regelbedarf,
- der oder die Hilfebedürftige(n) heißen nun Leistungsberechtigte/r,
- die ?Grundsicherung für Erwerbsfähige Arbeitslose? nach SGB II heißt nun Arbeitslosengeld II,
- wenn Arbeitsamt und Kommune als SGB II-Leistungsträger kooperieren, heißen diese offiziell Jobcenter, ebenso die sog. Optionskommunen.
http://hartz.info/index.php?topic=23786.0
Die von CDU/CSU und FDP geplanten Änderungen des SGB II, die ab 01.01.2011 in Kraft treten sollen, beinhalten deutliche Verschlechterungen für ALG II-Bezieher.
Die nachfolgende Liste stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Außerdem wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen.
Zu beachten ist auch, dass es sich noch nicht um die Endversion der geplanten Änderungen handelt. Verbesserungen wird es aber kaum geben.
Sanktionen
- Es reicht nun, wenn der SGB II-Leistungsträger dem Betroffenen unterstellt, ihm wären die Folgen einer Pflichtverletzung zum Zeitpunkt derselben bekannt gewesen.
Bisher war es für eine Sanktion zwingende Voraussetzung, dass der Betroffene im konkreten Einzelfall vor der Pflichtverletzung vom SGB II-Leistungsträger über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen belehrt wurde.
- Der SGB II-Leistungsträger muss die Sanktion innerhalb von 3 Monaten, nach dem er von der Pflichtverletzung erfahren hat, erlassen.
- Sanktionen wegen Abbruch oder Nichtantritt von Maßnahmen zur Eingliederung dürfen nun eigenständig sanktioniert werden.
Bisher war Voraussetzung einer Sanktion, dass die jeweilige Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart wurde.
- Die Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung wird nicht mehr sanktioniert.
- Die Verletzung einer Pflicht, welche in einer als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung genannt wird, wird nun eigenständig sanktioniert.
Bisher war dies mangels Erwähnung derselben in § 31 SGB II nicht möglich.
- Ebenfalls sanktioniert wird, wenn der Hilfeempfänger die Anbahnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder geförderten Arbeit durch sein Verhalten verhindert; die Beweislast trägt dabei der Hilfeempfänger.
Bisher war dies zwar möglich (§ 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II), wurde jedoch aus Rechtsunsicherheit der SGB II-Leistungsträger kaum angewendet. Das wird sich nun ändern.
- Es bleibt bei der verfassungswidrigen Kürzung des Existenzminimums (ALG II) bis auf NULL ohne die Pflicht zur ersatzweisen Erbringung von Sachleistungen im Umfang der Kürzung, wie sie in der Rechtsprechung mittlerweile gefordert wird.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder sollen zusätzlich Kosten für eintägige Schulausflüge (mit 3 Euro pro Monat), für Lernförderung, die (über einen Euro pro Mittagessen hinausgehenden) Kosten der schulischen Mittagsverpflegung, sowie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder vergleichbare Angebote finanziert werden.
Diese Leistungen sollen aber lediglich als Gutschein erbracht, bzw. direkt zwischen Anbieter und SGB II-Leistungsträger abgerechnet werden, wozu zwischen beiden vorher ein Vertrag geschlossen werden muss. Weigert sich jedoch der SGB II-Leistungsträger, mit dem Anbieter einen Vertrag abzuschließen, oder umgekehrt, können Kinder diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Einkommensanrechnung
- Darlehen, die demselben Zweck wie die Leistungen des SGB II dienen und die nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zufluss des Darlehens zurückgezahlt werden, werden als Einkommen angerechnet.
- Das Zuflussprinzip wurde in § 11 SGB II verankert.
- Der Freibetrag für Elterngeld wurde ersatzlos gestrichen.
Unterkunftskosten
- Die Länder können die kommunalen Leistungsträger ermächtigen oder verpflichten, zu bestimmen, welche
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Die oberste Landesbehörde muss die Angemessenheit nur dann prüfen oder ihr zustimmen, wenn das Land dies so festlegt.
Dabei hat der jeweilige kommunale Leistungsträger weitestgehend freie Hand und darf auch Pauschalen festlegen, insbesondere eine Warmmiete.
Bisher galt zur Angemessenheit der Unterkunftskosten die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die mit der Gesetzesänderung umgangen und nicht mehr anwendbar wird.
- Anerkannt werden im Gesetz nun auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum.
Leistungen für vom ALG II ausgeschlossene Auszubildende
Auszubildende, die nach § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben, aber kein Bafög, BAB oder eine andere Leistung der Ausbildungsförderung erhalten, können nun Regelbedarfe als Darlehen erhalten. Einkommen und Vermögen werden dabei nach den im SGB II geltenden Regelungen angerechnet. Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen danach als Beihilfe erbracht werden; ob es sich dabei um einen Formulierungsfehler handelt, oder ob dies bewusst unter Übernahme der bisher in § 22 Abs. 7 SGB II enthaltenen Regelung so festgelegt wurde, ist nicht klar.
Bisher wurde hier ALG II nur in besonderen Härtefällen als Darlehen gezahlt.
Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten für Auszubildende
Dieser Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II wurde gestrichen und in die Leistungen für vom ALG II ausgeschlossene Auszubildende integriert.
Mehrbedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II
- Als Mehrbedarf wird auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten übernommen.
- Nicht mehr aufgeführt werden hier Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, welche damit nicht mehr unter die Regelung nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB II fallen.
Zusätzliche Leistung für die Schule
Diese werden i.H.v. 70 Euro am Schuljahresanfang und i.H.v. 30 Euro zum Schulhalbjahr gezahlt.
Bisher wurde der Gesamtbetrag am Schuljahresanfang gezahlt. Warum dieser Betrag gesplittet wird, ist klar: Merkel, Leyen und Westerwelle befürchten, dass die Eltern das Geld sonst versaufen.
befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I, sog. Armutsgewöhnungszuschlag
Wurde ersatzlos gestrichen.
Zuschuss zu freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen
Wurde ersatzlos gestrichen.
Überprüfungsanträge
Die Pflicht zur Nachzahlung nach § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X wird auf ein Jahr begrenzt.
Bisher galt die in § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X festgelegte Frist von 4 Jahren. Nachzahlungen, die ALG II-Bezieher aufgrund falscher Berechnungen des SGB II-Leistungsträgers in der Vergangenheit zustehen, werden damit erheblich begrenzt.
Um Nachzahlungsansprüche zu sichern, muss die Überprüfung von fehlerhaften ALG II-Bescheiden nun spätestens mit Ablauf des 2. Jahres seit Erlass des fehlerhaften Bescheides beantragt werden.
Darlehen für laufende Bedarfe
Darlehen werden nun generell mit jeweils 10% der Regelleistung mit laufendem ALG II aufgerechnet.
Bisher galten die 10% als Höchstwert, von dem durchaus nach Unten abgewichen werden konnte und in der Praxis auch häufig wurde.
Aufrechnungen
Der SGB II-Leistungsträger darf Überzahlungen, die er selbst, oder der Hilfeempfänger ohne Schuld, verursacht hat, mit jeweils 10% des Regelbedarfes, insges. max. 30%, mit laufendem ALG II aufrechnen.
Bisher war das aufgrund § 51 SGB I und mangels anderer Regelungen im SGB II nicht zulässig.
Ansparungen
ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden.
Bisher gab es diese Pflicht nicht.
Erreichbarkeits-Anordnung
Die Erreichbarkeits-Anordnung wird im SGB II nicht mehr genannt.
Es wird nur der zeit- und ortsnahe Bereich genannt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BA) wird ermächtigt zu regeln, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten dürfen, ohne Ansprüche auf Leistungen nach diesem Buch zu verlieren, sowie den zeit- und ortsnahen Bereich zu bestimmenden.
Solange die BA davon keinen Gebrauch macht, kann jeder SGB II-Leistungsträgers das nach eigenem Ermessen handhaben.
vorrangige Leistung
Wohngeld ist nur noch dann in Anspruch zu nehmen, wenn damit die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt wird.
Damit wird das bisher vorrangige Kinderwohngeld aufgegeben.
Anpassung der Regelsätze
Die Regelsätze sollen jährlich überprüft und, zu 30% an der Lohnentwicklung und zu 70% an der Preisentwicklung orientiert, angepasst werden.
Da die Bundesregierung bei der aktuellen Neuberechung der Regelsätze bewiesen hat, dass es für ALG II-Empfänger seit 2005 keine Preissteigerungen gab - im Gegenteil: die Lebenshaltungskosten für mind. Kinder sind danach sogar signifikant gesungen - sind in den nächsten Jahrzehnten keine erheblichen Regelleistungserhöhungen anzunehmen.
Antragserfordernis
Es gilt in der Rechsprechung zum SGB II als anerkannt, dass mit dem Antrag auf ALG II formell auch alle anderen Leistungen des SGB II beantragt sind.
Hinsichtlich der Leistungen nach § 24 Abs. 1 und 3 SGB II, sowie nach § 28 Abs. 2 S.1 Nr. 2, Absatz 4 und 5 SGB II wird hier eine Ausnahme gemacht, denn diese sind gesondert zu beantragen.
Da § 24 SGB II gestrichen wurde, handelt es sich bei diesem Verweis zweifelsohne um einen Fehler. Ob da ein anderer § gemeint war, ist nicht erkennbar. Sinn ergäbe da § 23 Abs. 1 und 3 SGB II.
Bei den in 28 SGB II genannten Leistungen handelt es sich um mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung und den Mehrbedarf der Mittagsverpflegung.
Begriffsdefinitionen
- die Regelleistung heißt nun Regelbedarf,
- der oder die Hilfebedürftige(n) heißen nun Leistungsberechtigte/r,
- die ?Grundsicherung für Erwerbsfähige Arbeitslose? nach SGB II heißt nun Arbeitslosengeld II,
- wenn Arbeitsamt und Kommune als SGB II-Leistungsträger kooperieren, heißen diese offiziell Jobcenter, ebenso die sog. Optionskommunen.
http://hartz.info/index.php?topic=23786.0
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Seville, ich habe Deinen Beitrag verstanden.
Für mich ist dieses Thema auch hiermit beendet. ^^
OT ende.
Für mich ist dieses Thema auch hiermit beendet. ^^
OT ende.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
@Amazing: deinen Beitrag habe ich verstanden und ich weiß nicht, wieso du deinen eigenen Beitrag noch einmal zitierst?
Und sicherlich respektiere ich deine Meinung.
Dein großgeschriebenes "ES GEHT!" habe ich als plakativ empfunden und empfinde es immer noch so. Wie ich eben es bereits schrieb, geht es sicherlich, nur eben nicht für jeden.
Ich habe dich gebeten meine Meinung zu respektieren, da du in deinem Post folgendes betont hast:
"Seville, Du solltest evtl. nochmal die letzten Kommentare in Ruhe lesen!!"
"Also bitte: ERST LESEN... dann aufregen!!! ^^ "
Hierdurch wurde bei mir leider nicht der Eindruck erweckt, als würdest du meine Meinung respektieren. Es hört sich für mich leider so an, als würde ich meine Meinung ändern, wenn ich alles noch einmal in Ruhe richtig lesen würde und dann auch richtig verstehen würde.
Da muss ich nun aber leider sagen, dass meine Meinung sich nicht durch nochmaliges lesen ändert. Ich ändere meine Meinung, wenn ich durch Argumente überzeugt werde, nicht durch erneutes lesen des gleichen Sachverhaltes.
Auch finde ich es interessant, dass du genau weißt, wie Sonja bzw. was sie genau meint.
Auch sind mir die kleinen eingebauten Spitzen, nämlich die 2x drei Ausrufezeichen nicht entgangen.... dies erweckt ein wenig das Gefühl, dass du meine hieraufbezogene Aussage etwas ins Lächerliche ziehst. Und leider trägt auch dies nicht zu einem Gefühl des Vesträndnisses bei.
Ich möchte jedoch keinen Streit mit dir, habe auch nichts gegen dich(kenne dich nicht einmal), aber wie auch in einem anderen Thread gerade gesagt wird, so sollte man auf die Wirkung seines Textes achten und die Meinungen anderer akzeptieren.
Glaubst du denn wirklich, dass wenn du mich aufforderst, einen Text noch einmal zu lesen, etwas richtig bzw. anders zu verstehen, dass dies zu einer Meinungsänderung führt?
Und findest du es nicht etwas vermessen, mir, weil ich eine andere Meinung habe, zu unterstellen ich hätte die Texte nicht oder nicht richtig gelesen? Was hat dies denn mit Respektieren meiner Meinung zu tun? Ich finde, dies zeigt mir ganz deutlich, dass du meine Meinung nicht respektierst, sonst hättest du, m.E., mir nicht gesagt ich solle es erneut lesen, denn scheinbar denkst du, ich würde dann automatisch zu deiner Meinung kommen.
Wir sind, um es mal deutlich zu sagen, alle erwachsen und sicherlich auch nicht in einer Lehranstalt, wo man andere dazu anhalten muss, einen Text erneut zu lesen.
@alle anderen: es tut mir leid, dass dies leider etwas ot ist, aber ich möchte mich nicht bevormunden lassen und muss mich hierzu äußern.
Und sicherlich respektiere ich deine Meinung.
Dein großgeschriebenes "ES GEHT!" habe ich als plakativ empfunden und empfinde es immer noch so. Wie ich eben es bereits schrieb, geht es sicherlich, nur eben nicht für jeden.
Ich habe dich gebeten meine Meinung zu respektieren, da du in deinem Post folgendes betont hast:
"Seville, Du solltest evtl. nochmal die letzten Kommentare in Ruhe lesen!!"
"Also bitte: ERST LESEN... dann aufregen!!! ^^ "
Hierdurch wurde bei mir leider nicht der Eindruck erweckt, als würdest du meine Meinung respektieren. Es hört sich für mich leider so an, als würde ich meine Meinung ändern, wenn ich alles noch einmal in Ruhe richtig lesen würde und dann auch richtig verstehen würde.
Da muss ich nun aber leider sagen, dass meine Meinung sich nicht durch nochmaliges lesen ändert. Ich ändere meine Meinung, wenn ich durch Argumente überzeugt werde, nicht durch erneutes lesen des gleichen Sachverhaltes.
Auch finde ich es interessant, dass du genau weißt, wie Sonja bzw. was sie genau meint.
Auch sind mir die kleinen eingebauten Spitzen, nämlich die 2x drei Ausrufezeichen nicht entgangen.... dies erweckt ein wenig das Gefühl, dass du meine hieraufbezogene Aussage etwas ins Lächerliche ziehst. Und leider trägt auch dies nicht zu einem Gefühl des Vesträndnisses bei.
Ich möchte jedoch keinen Streit mit dir, habe auch nichts gegen dich(kenne dich nicht einmal), aber wie auch in einem anderen Thread gerade gesagt wird, so sollte man auf die Wirkung seines Textes achten und die Meinungen anderer akzeptieren.
Glaubst du denn wirklich, dass wenn du mich aufforderst, einen Text noch einmal zu lesen, etwas richtig bzw. anders zu verstehen, dass dies zu einer Meinungsänderung führt?
Und findest du es nicht etwas vermessen, mir, weil ich eine andere Meinung habe, zu unterstellen ich hätte die Texte nicht oder nicht richtig gelesen? Was hat dies denn mit Respektieren meiner Meinung zu tun? Ich finde, dies zeigt mir ganz deutlich, dass du meine Meinung nicht respektierst, sonst hättest du, m.E., mir nicht gesagt ich solle es erneut lesen, denn scheinbar denkst du, ich würde dann automatisch zu deiner Meinung kommen.
Wir sind, um es mal deutlich zu sagen, alle erwachsen und sicherlich auch nicht in einer Lehranstalt, wo man andere dazu anhalten muss, einen Text erneut zu lesen.
@alle anderen: es tut mir leid, dass dies leider etwas ot ist, aber ich möchte mich nicht bevormunden lassen und muss mich hierzu äußern.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Seville, es geht doch nicht darum, daß ich Deine Meinung nicht respektiere!! Natürlich tue ich das!
Du hast mich missverstanden, deshalb habe ich Dich gebeten, meinen Beitrag NOCHMAL zu lesen!
Ich habe Dir NICHT unterstellt, wie Du das jetzt hier behauptest, daß Du NICHT lesen würdest! Meine Güte... ^^
Und ja, ich bleibe bei MEINER Meinung: ES GEHT!
In meinem beschriebenen Fall, geht es darum, daß meine Kollegin 4 kleine Kinder hat und täglich von 8 - 12 Uhr arbeitet!
Auch als alleinerziehende mit 4 kleinen Kindern ist es möglich zu arbeiten!!!
Ich habe NICHT geschrieben: Wenn jemand arbeiten möchte, kriegt er auch Arbeit... ^^
Und ich denke nicht, daß mein Beitrag missverständlich geschrieben war!
An dieser Stelle möchte ich DICH jetzt einfach mal bitten, MEINE Meinung ebenso zu respektieren, wie ich Deine!
Es ging eben um "lesen und verstehen", NICHT um Respekt!
Du hast mich missverstanden, deshalb habe ich Dich gebeten, meinen Beitrag NOCHMAL zu lesen!
Ich habe Dir NICHT unterstellt, wie Du das jetzt hier behauptest, daß Du NICHT lesen würdest! Meine Güte... ^^
Und ja, ich bleibe bei MEINER Meinung: ES GEHT!
In meinem beschriebenen Fall, geht es darum, daß meine Kollegin 4 kleine Kinder hat und täglich von 8 - 12 Uhr arbeitet!
Auch als alleinerziehende mit 4 kleinen Kindern ist es möglich zu arbeiten!!!
Ich habe NICHT geschrieben: Wenn jemand arbeiten möchte, kriegt er auch Arbeit... ^^
Und ich denke nicht, daß mein Beitrag missverständlich geschrieben war!
An dieser Stelle möchte ich DICH jetzt einfach mal bitten, MEINE Meinung ebenso zu respektieren, wie ich Deine!
Es ging eben um "lesen und verstehen", NICHT um Respekt!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
@Amazing, ich weiß schon, dass sie dies sicherlich auch auf deinen Beitrag bezogen hat. Wobei ich nicht glaube, dass sie dies nur auf deinen Beitrag bezogen hat.
Ich habe alle Beiträge gelesen und zwar richtig und sorry aber ich habe eben den Beitrag von ihr und ein wenig deinen eben so verstanden(ES GEHT!).
Egal wie es ist, so würde ich dich darum bitten, mir nicht zu sagen, dass ich nicht lesen würde, wenn ich eure Meinung nicht teile. Und wie gesagt drei Ausrufezeichen helfen nicht!
Nichts für ungut, aber respektiere bitte meine Meinung.
Auch besteht eben genau in einer allgemein formulierten These immer die Gefahr, dass man diese auch allgemein versteht, also sind wir wieder bei dem Thema, man sollte vorsichtig mit Verallgemeinerungen oder solchen Aussagen sein.
Sicherlich kann man positive und negative Beispiele aufzeigen und m.E. ist einer alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern und einem "Minijob", großen Respekt entgegen zu bringen und es ist bewundernswert, jedoch ist deine Freundin leider doch eher die rühmliche Ausnahme und meistens ist es eben nicht so.
P.S. Nein, leider ist es noch nicht bei jedem angekommen:-(
Ich habe alle Beiträge gelesen und zwar richtig und sorry aber ich habe eben den Beitrag von ihr und ein wenig deinen eben so verstanden(ES GEHT!).
Egal wie es ist, so würde ich dich darum bitten, mir nicht zu sagen, dass ich nicht lesen würde, wenn ich eure Meinung nicht teile. Und wie gesagt drei Ausrufezeichen helfen nicht!
Nichts für ungut, aber respektiere bitte meine Meinung.
Auch besteht eben genau in einer allgemein formulierten These immer die Gefahr, dass man diese auch allgemein versteht, also sind wir wieder bei dem Thema, man sollte vorsichtig mit Verallgemeinerungen oder solchen Aussagen sein.
Sicherlich kann man positive und negative Beispiele aufzeigen und m.E. ist einer alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern und einem "Minijob", großen Respekt entgegen zu bringen und es ist bewundernswert, jedoch ist deine Freundin leider doch eher die rühmliche Ausnahme und meistens ist es eben nicht so.
P.S. Nein, leider ist es noch nicht bei jedem angekommen:-(
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Seville, Du solltest evtl. nochmal die letzten Kommentare in Ruhe lesen!!
Die Aussagevon sonja1978: "Wenn man arbeiten will geht es auch!!!", bezieht sich auf meinen Beitrag, der da lautet:
>> Mir bräuchte niemand vorjammern: "Wie soll ich denn mit kleinen Kinder arbeiten gehen, ich suche darum erst gar nicht!?" <<
Es ging also nicht um die Aussage: Wenn ich arbeiten will, krieg ich auch Arbeit.
Das es heutzuge nicht einfach ist, Arbeit zu bekommen, weiß längst jeder Bundesbürger!
Also bitte: ERST LESEN... dann aufregen!!! ^^
Niemand wurde hier diffamiert!!!
Die Aussagevon sonja1978: "Wenn man arbeiten will geht es auch!!!", bezieht sich auf meinen Beitrag, der da lautet:
>> Mir bräuchte niemand vorjammern: "Wie soll ich denn mit kleinen Kinder arbeiten gehen, ich suche darum erst gar nicht!?" <<
Es ging also nicht um die Aussage: Wenn ich arbeiten will, krieg ich auch Arbeit.
Das es heutzuge nicht einfach ist, Arbeit zu bekommen, weiß längst jeder Bundesbürger!
Also bitte: ERST LESEN... dann aufregen!!! ^^
Niemand wurde hier diffamiert!!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
riedel, doch es geht!
Meine Kollegin bekommt ihr Gehalt, das Kindergeld und Unterhalt vom Vater.
Sie fährt sogar jedes für 2 Wochen mit ihren Kindern ans Meer. Sie lebt sparsam, fährt nur ein kleines Auto und die Kinder haben nicht nur Markenklamotten an und die Zimmer voller Spielzeug!
Sie unternimmt viel mit ihren Kindern und die Wohnung ist auch immer voller Leben, wenn ich mal zu Besuch bin, weil dann auch ständig irgendwelche anderen Kinder zum spielen da sind.
Fernsehen gibt es nur abends für eine halbe Stunde. Ich finde es mehr als bewundernswert, mit welcher Gelassenheit und Konsequenz sie ihre Kinder ALLEINE erzieht und darauf achtet, daß Anstand und Respekt noch Werte sind, die es sich lohnen das man sie an die Kinder weitergibt!
Und das in der heutigen Zeit! Und ich gehe sehr stark davon aus, daß was sie ihren Kindern vorlebt, nehmen sie mit in ihre Zukunft!
Auch das sollte man nicht vergessen, bzw. außer acht lassen!
Man sieht/erlebt es doch leider auch oft ganz anders! Eltern die sich nicht um Arbeit bemühen, bewußt und skrupellos vom Staat leben, Eltern die ihren Ar* nicht hochkriegen und die Kinder sich selbst überlassen!
Willkommen, nächste Generation Hart IV Empfänger! Und man könnte es den Kindern net mal übelnehmen... sie sehen/erleben es ja net anders!
Meine Kollegin bekommt ihr Gehalt, das Kindergeld und Unterhalt vom Vater.
Sie fährt sogar jedes für 2 Wochen mit ihren Kindern ans Meer. Sie lebt sparsam, fährt nur ein kleines Auto und die Kinder haben nicht nur Markenklamotten an und die Zimmer voller Spielzeug!
Sie unternimmt viel mit ihren Kindern und die Wohnung ist auch immer voller Leben, wenn ich mal zu Besuch bin, weil dann auch ständig irgendwelche anderen Kinder zum spielen da sind.
Fernsehen gibt es nur abends für eine halbe Stunde. Ich finde es mehr als bewundernswert, mit welcher Gelassenheit und Konsequenz sie ihre Kinder ALLEINE erzieht und darauf achtet, daß Anstand und Respekt noch Werte sind, die es sich lohnen das man sie an die Kinder weitergibt!
Und das in der heutigen Zeit! Und ich gehe sehr stark davon aus, daß was sie ihren Kindern vorlebt, nehmen sie mit in ihre Zukunft!
Auch das sollte man nicht vergessen, bzw. außer acht lassen!
Man sieht/erlebt es doch leider auch oft ganz anders! Eltern die sich nicht um Arbeit bemühen, bewußt und skrupellos vom Staat leben, Eltern die ihren Ar* nicht hochkriegen und die Kinder sich selbst überlassen!
Willkommen, nächste Generation Hart IV Empfänger! Und man könnte es den Kindern net mal übelnehmen... sie sehen/erleben es ja net anders!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Sorry aber wenn ich solche plakativen Aussagen höre wie: "Wenn man arbeiten will, geht es auch!!!" schauderts mich und dann frage ich mich in welcher Welt die Personen leben, die dies behaupten?
Auch drei Ausrufezeichen sorgen nicht dafür, dass diese Aussage stimmt.
Es ist eben nicht so!
Wir hätten viel, viel weniger Arbeitslose oder H4ler, wenn dies stimmen würde.
Oft sind eben keine passenden Angebote da, die Qualifizierung zu niedrig oder veraltet, das Alter zu hoch, die Person angeblich nicht flexibel genug(mangels eigenem Auto), die Kinder zuviel, die Kinder überhaupt nur ein no-go für den Arbeitgeber und und und.
Sicherlich ist es nicht unmöglich zu arbeiten, ob als Alleinerziehende/r oder Arbeitsloser/H4ler, dennoch ist der Arbeitsmarkt oft nicht offen für diese Menschen und sortiert sie bei Bewerbungen sofort aus.
Aber wenn die Menschen, die solche Parolen schwingen, meiner Verwandten bitte mal den Zauberstab reichen würden, sodass sie wieder arbeiten gehen kann, so wäre ich wirklich äußerst dankbar. (Vorsicht Ironie)
Nein mal im Ernst: meine Verwandte ist fast 59Jahre, sie hat eine Ausbildung als Tankwart, sie hat sich in der Ehe um die Kinder gekümmert(ihr Mann wollte dies auch), bekommt nicht viel Unterhalt von ihm, hat nach der Scheidung sich um ihre pflegebedürftige Mutter gekümmert, arbeitete nach deren Tod als Reklamationsfahrerin, als Produktionshelferin, machte eine Fortbildung zur Verkaufsassistentin(schloss sie mit gut ab), arbeitete 1Jahr über eine Zeitarbeitsfirma als Kassiererin, wurde wieder einmal arbeitslos, weswegen sie sich wie "wild" auf alle möglichen in Frage kommenden Stellen bewirbt aber nichts findet, um nun aus dieser Lage wieder heraus zu kommen, beginnt sie eine Fortbildung zur Altenbetreuerin.
Sie sucht dringend einen Job, ist arbeitswillig, ist flexibel(eig. Auto), schreibt mehr als 40ig Bewerbungen jeden Monat und ist trotzdem arbeitslos. So nun bin ich für alle Jobangebote dankbar.
Echt Leute, also ich wäre an eurer Stelle weitaus vorsichtiger mit solchen Bemerkungen.
Ich finde, dass diese Bemerkung, einer Beleidigung gleichkommt bzw. einer "schallenden Ohrfeige" für Menschen, die sich redlich bemühen wieder Arbeit zu bekommen!
Seid blos froh, dass ihr eine Stelle habt und hofft drauf, dass wenn ihr irgendwann arbeitslos werden solltet, dass niemand euch so diffamiert!
Für solche Aussagen habe ich absolut kein Verständnis und sorry das musste raus.
P.S. Seht dies nicht als pesönlichen Angriff, denn dies sollte es auch nicht sein. Aber man muss eben manchmal deutlich sagen, was man von einigen Aussagen hält!
Auch drei Ausrufezeichen sorgen nicht dafür, dass diese Aussage stimmt.
Es ist eben nicht so!
Wir hätten viel, viel weniger Arbeitslose oder H4ler, wenn dies stimmen würde.
Oft sind eben keine passenden Angebote da, die Qualifizierung zu niedrig oder veraltet, das Alter zu hoch, die Person angeblich nicht flexibel genug(mangels eigenem Auto), die Kinder zuviel, die Kinder überhaupt nur ein no-go für den Arbeitgeber und und und.
Sicherlich ist es nicht unmöglich zu arbeiten, ob als Alleinerziehende/r oder Arbeitsloser/H4ler, dennoch ist der Arbeitsmarkt oft nicht offen für diese Menschen und sortiert sie bei Bewerbungen sofort aus.
Aber wenn die Menschen, die solche Parolen schwingen, meiner Verwandten bitte mal den Zauberstab reichen würden, sodass sie wieder arbeiten gehen kann, so wäre ich wirklich äußerst dankbar. (Vorsicht Ironie)
Nein mal im Ernst: meine Verwandte ist fast 59Jahre, sie hat eine Ausbildung als Tankwart, sie hat sich in der Ehe um die Kinder gekümmert(ihr Mann wollte dies auch), bekommt nicht viel Unterhalt von ihm, hat nach der Scheidung sich um ihre pflegebedürftige Mutter gekümmert, arbeitete nach deren Tod als Reklamationsfahrerin, als Produktionshelferin, machte eine Fortbildung zur Verkaufsassistentin(schloss sie mit gut ab), arbeitete 1Jahr über eine Zeitarbeitsfirma als Kassiererin, wurde wieder einmal arbeitslos, weswegen sie sich wie "wild" auf alle möglichen in Frage kommenden Stellen bewirbt aber nichts findet, um nun aus dieser Lage wieder heraus zu kommen, beginnt sie eine Fortbildung zur Altenbetreuerin.
Sie sucht dringend einen Job, ist arbeitswillig, ist flexibel(eig. Auto), schreibt mehr als 40ig Bewerbungen jeden Monat und ist trotzdem arbeitslos. So nun bin ich für alle Jobangebote dankbar.
Echt Leute, also ich wäre an eurer Stelle weitaus vorsichtiger mit solchen Bemerkungen.
Ich finde, dass diese Bemerkung, einer Beleidigung gleichkommt bzw. einer "schallenden Ohrfeige" für Menschen, die sich redlich bemühen wieder Arbeit zu bekommen!
Seid blos froh, dass ihr eine Stelle habt und hofft drauf, dass wenn ihr irgendwann arbeitslos werden solltet, dass niemand euch so diffamiert!
Für solche Aussagen habe ich absolut kein Verständnis und sorry das musste raus.
P.S. Seht dies nicht als pesönlichen Angriff, denn dies sollte es auch nicht sein. Aber man muss eben manchmal deutlich sagen, was man von einigen Aussagen hält!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Eine gute Freundin von mir hat ihren Mann verlassen, da war die Tochter 6, jetzt ist die TOchter 16 und sie arbeitet seit 10 Jahren Vollzeit und ihr Mann hat nie Unterhalt gezahlt. Es kommt auf den Willen an, unabhängig zu sein, aber natürlich auf die Ausbildung die man hat und das Glück, einen Job zu finden.
@Riedel, 5 Personen = 4 Kinder = 4 mal Kindergeld, plus ein Halbtagsjob, evtl. noch Wohngeld, ich denke nicht, das man da nicht überleben kann.
@Riedel, 5 Personen = 4 Kinder = 4 mal Kindergeld, plus ein Halbtagsjob, evtl. noch Wohngeld, ich denke nicht, das man da nicht überleben kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
@Amazing, bin ganz deiner meinung, wenn man arbeiten will, geht es auch!!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Riedel, mit 4 Kindern und Halbtagsjob, Kindergeld, Unterhaltsgeld, ... lässt sich schon was anfangen. Außerdem zählt ja wohl der Wille. Schätze, wer so tough drauf ist geht auch wieder mehr Stunden schaffen sobald die Kids aus dem Gröbsten raus sind. Und hat dann nicht den Anschluss verloren...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
...von 8-12 Uhr arbeiten zu gehen, sichert aber nicht das Einkommen von 5 Personen, erzähl mir nicht so was.........
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Zum Thema alleinerziehend und erwerbstätig, möchte ich auch noch folgendes schreiben:
Ich habe eine Kollegin die 4!!!! kleine Kinder hat, 2 in der Grundschule, 1 im Kindergarten und der kleinste (1 Jahr) alt im Kinderhort.
Sie arbeitet täglich von 8 - 12 Uhr.
Mir bräuchte niemand vorjammern: "Wie soll ich denn mit kleinen Kinder arbeiten gehen, ich suche darum erst gar nicht!?"
ES GEHT!
Ich habe eine Kollegin die 4!!!! kleine Kinder hat, 2 in der Grundschule, 1 im Kindergarten und der kleinste (1 Jahr) alt im Kinderhort.
Sie arbeitet täglich von 8 - 12 Uhr.
Mir bräuchte niemand vorjammern: "Wie soll ich denn mit kleinen Kinder arbeiten gehen, ich suche darum erst gar nicht!?"
ES GEHT!
riedel...es ist nicht wirklich schwer, als Alleinerziehende/r eine Erwerbstätigkeit auszuüben...wenn man sie erst mal gefunden hat...ich glaube das Probelm des Findens ist viel größer...
Nur so zur Info...ich weiß wovon ich rede, war selbst alleinerziehend...zu einer Zeit in der es in der Stadt in der ich lebe einen einzigen Ganztagskindergarten und eine einzige Ganztagsschule gab...diesbezüglich ist es heute schon viel leichter geworden...
Nur so zur Info...ich weiß wovon ich rede, war selbst alleinerziehend...zu einer Zeit in der es in der Stadt in der ich lebe einen einzigen Ganztagskindergarten und eine einzige Ganztagsschule gab...diesbezüglich ist es heute schon viel leichter geworden...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Riedel deswegen wird ja auch das Überleben gesichert einschließlich Dach über dem Kopf, Heizung, Essen, Kleidung und bissi was extra. Alleinerziehende mit Kindern, die arbeiten gehen, haben meist noch weniger Geld oder zumindest nicht mehr. Zumal wenn man sowas wie freien Eintritt in Parks, Abenteuerspielplätze, Schwimmbäder, Sportvereine, Musikunterricht usw. noch berücksichtigt.
Es liegt leider in der Natur der Sache, dass ein Single-Einkommen meist knapp ist bzw. wenn zwei Vollverdiener sich zusammenschließen natürlich viel mehr Luxus drin ist. Und wenn der Single dann halt noch Kinder durchbringen muss, wirds natürlich (leider) nicht einfacher. Trotzdem sieht auch H4 vor, dass bei steigender Kinderzahl arbeiten immer unattraktiver wird.
Es liegt leider in der Natur der Sache, dass ein Single-Einkommen meist knapp ist bzw. wenn zwei Vollverdiener sich zusammenschließen natürlich viel mehr Luxus drin ist. Und wenn der Single dann halt noch Kinder durchbringen muss, wirds natürlich (leider) nicht einfacher. Trotzdem sieht auch H4 vor, dass bei steigender Kinderzahl arbeiten immer unattraktiver wird.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Liesel, in welcher (Alp)Traumwelt lebst Du? Die große Weltverschwörung, die bösen Reichen, das Kastensystem, die Ausbeuter, die Sklaverei...
Dieses wilde undifferenzierte Feindbild dass Du Dir da aufbaust ist echt sensationell. Wenn "die Arbeitgeber" es so leicht haben und solche Schmarotzer sind, und für Nichtstun immer reicher werden, dann werde Du doch auch Arbeitgeber. Ich kenne derart viele Selbständige, für die Arbeitgeber sein bedeutet: Selbst und ständig arbeiten, das gane Risiko tragen, Nachts nicht schlafen, sieben Tage die Woche unter Strom und sich selbst zuletzt Geld nehmen.
Dieses wilde undifferenzierte Feindbild dass Du Dir da aufbaust ist echt sensationell. Wenn "die Arbeitgeber" es so leicht haben und solche Schmarotzer sind, und für Nichtstun immer reicher werden, dann werde Du doch auch Arbeitgeber. Ich kenne derart viele Selbständige, für die Arbeitgeber sein bedeutet: Selbst und ständig arbeiten, das gane Risiko tragen, Nachts nicht schlafen, sieben Tage die Woche unter Strom und sich selbst zuletzt Geld nehmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
und du Werbefuzzi vergißt, wie schwer es ist, als Alleinerziehende mit Kindern eine Erwerbstätigkeit zum Überleben ausüben zu können.........
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2010
Werbefuzzi, genauso ist es!!! Präzise formuliert!