Hartz4 Diskussion

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 287 Antworten

„Rhön-Grabfeld“ (Pseudonym)

riedel, doch es geht!

Meine Kollegin bekommt ihr Gehalt, das Kindergeld und Unterhalt vom Vater.

Sie fährt sogar jedes für 2 Wochen mit ihren Kindern ans Meer. Sie lebt sparsam, fährt nur ein kleines Auto und die Kinder haben nicht nur Markenklamotten an und die Zimmer voller Spielzeug!

Sie unternimmt viel mit ihren Kindern und die Wohnung ist auch immer voller Leben, wenn ich mal zu Besuch bin, weil dann auch ständig irgendwelche anderen Kinder zum spielen da sind.

Fernsehen gibt es nur abends für eine halbe Stunde. Ich finde es mehr als bewundernswert, mit welcher Gelassenheit und Konsequenz sie ihre Kinder ALLEINE erzieht und darauf achtet, daß Anstand und Respekt noch Werte sind, die es sich lohnen das man sie an die Kinder weitergibt!

Und das in der heutigen Zeit! Und ich gehe sehr stark davon aus, daß was sie ihren Kindern vorlebt, nehmen sie mit in ihre Zukunft!

Auch das sollte man nicht vergessen, bzw. außer acht lassen!

Man sieht/erlebt es doch leider auch oft ganz anders! Eltern die sich nicht um Arbeit bemühen, bewußt und skrupellos vom Staat leben, Eltern die ihren Ar* nicht hochkriegen und die Kinder sich selbst überlassen!

Willkommen, nächste Generation Hart IV Empfänger! Und man könnte es den Kindern net mal übelnehmen... sie sehen/erleben es ja net anders!

„Rhön-Grabfeld“ (Pseudonym)

Seville, Du solltest evtl. nochmal die letzten Kommentare in Ruhe lesen!!

Die Aussagevon sonja1978: "Wenn man arbeiten will geht es auch!!!", bezieht sich auf meinen Beitrag, der da lautet:

>> Mir bräuchte niemand vorjammern: "Wie soll ich denn mit kleinen Kinder arbeiten gehen, ich suche darum erst gar nicht!?" <<

Es ging also nicht um die Aussage: Wenn ich arbeiten will, krieg ich auch Arbeit.

Das es heutzuge nicht einfach ist, Arbeit zu bekommen, weiß längst jeder Bundesbürger!

Also bitte: ERST LESEN... dann aufregen!!! ^^

Niemand wurde hier diffamiert!!!

„Papenburg“ (Pseudonym)

@Amazing, ich weiß schon, dass sie dies sicherlich auch auf deinen Beitrag bezogen hat. Wobei ich nicht glaube, dass sie dies nur auf deinen Beitrag bezogen hat.
Ich habe alle Beiträge gelesen und zwar richtig und sorry aber ich habe eben den Beitrag von ihr und ein wenig deinen eben so verstanden(ES GEHT!).
Egal wie es ist, so würde ich dich darum bitten, mir nicht zu sagen, dass ich nicht lesen würde, wenn ich eure Meinung nicht teile. Und wie gesagt drei Ausrufezeichen helfen nicht!
Nichts für ungut, aber respektiere bitte meine Meinung.
Auch besteht eben genau in einer allgemein formulierten These immer die Gefahr, dass man diese auch allgemein versteht, also sind wir wieder bei dem Thema, man sollte vorsichtig mit Verallgemeinerungen oder solchen Aussagen sein.
Sicherlich kann man positive und negative Beispiele aufzeigen und m.E. ist einer alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern und einem "Minijob", großen Respekt entgegen zu bringen und es ist bewundernswert, jedoch ist deine Freundin leider doch eher die rühmliche Ausnahme und meistens ist es eben nicht so.

P.S. Nein, leider ist es noch nicht bei jedem angekommen:-(

„Rhön-Grabfeld“ (Pseudonym)

Seville, es geht doch nicht darum, daß ich Deine Meinung nicht respektiere!! Natürlich tue ich das!

Du hast mich missverstanden, deshalb habe ich Dich gebeten, meinen Beitrag NOCHMAL zu lesen!
Ich habe Dir NICHT unterstellt, wie Du das jetzt hier behauptest, daß Du NICHT lesen würdest! Meine Güte... ^^

Und ja, ich bleibe bei MEINER Meinung: ES GEHT!

In meinem beschriebenen Fall, geht es darum, daß meine Kollegin 4 kleine Kinder hat und täglich von 8 - 12 Uhr arbeitet!

Auch als alleinerziehende mit 4 kleinen Kindern ist es möglich zu arbeiten!!!

Ich habe NICHT geschrieben: Wenn jemand arbeiten möchte, kriegt er auch Arbeit... ^^

Und ich denke nicht, daß mein Beitrag missverständlich geschrieben war!

An dieser Stelle möchte ich DICH jetzt einfach mal bitten, MEINE Meinung ebenso zu respektieren, wie ich Deine!

Es ging eben um "lesen und verstehen", NICHT um Respekt!

„Papenburg“ (Pseudonym)

@Amazing: deinen Beitrag habe ich verstanden und ich weiß nicht, wieso du deinen eigenen Beitrag noch einmal zitierst?
Und sicherlich respektiere ich deine Meinung.
Dein großgeschriebenes "ES GEHT!" habe ich als plakativ empfunden und empfinde es immer noch so. Wie ich eben es bereits schrieb, geht es sicherlich, nur eben nicht für jeden.
Ich habe dich gebeten meine Meinung zu respektieren, da du in deinem Post folgendes betont hast:

"Seville, Du solltest evtl. nochmal die letzten Kommentare in Ruhe lesen!!"
"Also bitte: ERST LESEN... dann aufregen!!! ^^ "

Hierdurch wurde bei mir leider nicht der Eindruck erweckt, als würdest du meine Meinung respektieren. Es hört sich für mich leider so an, als würde ich meine Meinung ändern, wenn ich alles noch einmal in Ruhe richtig lesen würde und dann auch richtig verstehen würde.
Da muss ich nun aber leider sagen, dass meine Meinung sich nicht durch nochmaliges lesen ändert. Ich ändere meine Meinung, wenn ich durch Argumente überzeugt werde, nicht durch erneutes lesen des gleichen Sachverhaltes.
Auch finde ich es interessant, dass du genau weißt, wie Sonja bzw. was sie genau meint.
Auch sind mir die kleinen eingebauten Spitzen, nämlich die 2x drei Ausrufezeichen nicht entgangen.... dies erweckt ein wenig das Gefühl, dass du meine hieraufbezogene Aussage etwas ins Lächerliche ziehst. Und leider trägt auch dies nicht zu einem Gefühl des Vesträndnisses bei.
Ich möchte jedoch keinen Streit mit dir, habe auch nichts gegen dich(kenne dich nicht einmal), aber wie auch in einem anderen Thread gerade gesagt wird, so sollte man auf die Wirkung seines Textes achten und die Meinungen anderer akzeptieren.
Glaubst du denn wirklich, dass wenn du mich aufforderst, einen Text noch einmal zu lesen, etwas richtig bzw. anders zu verstehen, dass dies zu einer Meinungsänderung führt?
Und findest du es nicht etwas vermessen, mir, weil ich eine andere Meinung habe, zu unterstellen ich hätte die Texte nicht oder nicht richtig gelesen? Was hat dies denn mit Respektieren meiner Meinung zu tun? Ich finde, dies zeigt mir ganz deutlich, dass du meine Meinung nicht respektierst, sonst hättest du, m.E., mir nicht gesagt ich solle es erneut lesen, denn scheinbar denkst du, ich würde dann automatisch zu deiner Meinung kommen.
Wir sind, um es mal deutlich zu sagen, alle erwachsen und sicherlich auch nicht in einer Lehranstalt, wo man andere dazu anhalten muss, einen Text erneut zu lesen.

@alle anderen: es tut mir leid, dass dies leider etwas ot ist, aber ich möchte mich nicht bevormunden lassen und muss mich hierzu äußern.

„Rhön-Grabfeld“ (Pseudonym)

Seville, ich habe Deinen Beitrag verstanden.
Für mich ist dieses Thema auch hiermit beendet. ^^

OT ende.

„Neuruppin“ (Pseudonym)

Hartz IV: geplante Änderungen des SGB II

Die von CDU/CSU und FDP geplanten Änderungen des SGB II, die ab 01.01.2011 in Kraft treten sollen, beinhalten deutliche Verschlechterungen für ALG II-Bezieher.
Die nachfolgende Liste stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Außerdem wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen.
Zu beachten ist auch, dass es sich noch nicht um die Endversion der geplanten Änderungen handelt. Verbesserungen wird es aber kaum geben.


Sanktionen
- Es reicht nun, wenn der SGB II-Leistungsträger dem Betroffenen unterstellt, ihm wären die Folgen einer Pflichtverletzung zum Zeitpunkt derselben bekannt gewesen.
Bisher war es für eine Sanktion zwingende Voraussetzung, dass der Betroffene im konkreten Einzelfall vor der Pflichtverletzung vom SGB II-Leistungsträger über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen belehrt wurde.
- Der SGB II-Leistungsträger muss die Sanktion innerhalb von 3 Monaten, nach dem er von der Pflichtverletzung erfahren hat, erlassen.
- Sanktionen wegen Abbruch oder Nichtantritt von Maßnahmen zur Eingliederung dürfen nun eigenständig sanktioniert werden.
Bisher war Voraussetzung einer Sanktion, dass die jeweilige Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart wurde.
- Die Weigerung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung wird nicht mehr sanktioniert.
- Die Verletzung einer Pflicht, welche in einer als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung genannt wird, wird nun eigenständig sanktioniert.
Bisher war dies mangels Erwähnung derselben in § 31 SGB II nicht möglich.
- Ebenfalls sanktioniert wird, wenn der Hilfeempfänger die Anbahnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder geförderten Arbeit durch sein Verhalten verhindert; die Beweislast trägt dabei der Hilfeempfänger.
Bisher war dies zwar möglich (§ 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II), wurde jedoch aus Rechtsunsicherheit der SGB II-Leistungsträger kaum angewendet. Das wird sich nun ändern.
- Es bleibt bei der verfassungswidrigen Kürzung des Existenzminimums (ALG II) bis auf NULL ohne die Pflicht zur ersatzweisen Erbringung von Sachleistungen im Umfang der Kürzung, wie sie in der Rechtsprechung mittlerweile gefordert wird.

Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder sollen zusätzlich Kosten für eintägige Schulausflüge (mit 3 Euro pro Monat), für Lernförderung, die (über einen Euro pro Mittagessen hinausgehenden) Kosten der schulischen Mittagsverpflegung, sowie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder vergleichbare Angebote finanziert werden.
Diese Leistungen sollen aber lediglich als Gutschein erbracht, bzw. direkt zwischen Anbieter und SGB II-Leistungsträger abgerechnet werden, wozu zwischen beiden vorher ein Vertrag geschlossen werden muss. Weigert sich jedoch der SGB II-Leistungsträger, mit dem Anbieter einen Vertrag abzuschließen, oder umgekehrt, können Kinder diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Einkommensanrechnung
- Darlehen, die demselben Zweck wie die Leistungen des SGB II dienen und die nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zufluss des Darlehens zurückgezahlt werden, werden als Einkommen angerechnet.
- Das Zuflussprinzip wurde in § 11 SGB II verankert.
- Der Freibetrag für Elterngeld wurde ersatzlos gestrichen.

Unterkunftskosten
- Die Länder können die kommunalen Leistungsträger ermächtigen oder verpflichten, zu bestimmen, welche
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Die oberste Landesbehörde muss die Angemessenheit nur dann prüfen oder ihr zustimmen, wenn das Land dies so festlegt.
Dabei hat der jeweilige kommunale Leistungsträger weitestgehend freie Hand und darf auch Pauschalen festlegen, insbesondere eine Warmmiete.
Bisher galt zur Angemessenheit der Unterkunftskosten die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die mit der Gesetzesänderung umgangen und nicht mehr anwendbar wird.
- Anerkannt werden im Gesetz nun auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum.

Leistungen für vom ALG II ausgeschlossene Auszubildende
Auszubildende, die nach § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben, aber kein Bafög, BAB oder eine andere Leistung der Ausbildungsförderung erhalten, können nun Regelbedarfe als Darlehen erhalten. Einkommen und Vermögen werden dabei nach den im SGB II geltenden Regelungen angerechnet. Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen danach als Beihilfe erbracht werden; ob es sich dabei um einen Formulierungsfehler handelt, oder ob dies bewusst unter Übernahme der bisher in § 22 Abs. 7 SGB II enthaltenen Regelung so festgelegt wurde, ist nicht klar.
Bisher wurde hier ALG II nur in besonderen Härtefällen als Darlehen gezahlt.

Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten für Auszubildende
Dieser Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II wurde gestrichen und in die Leistungen für vom ALG II ausgeschlossene Auszubildende integriert.

Mehrbedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II
- Als Mehrbedarf wird auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten übernommen.
- Nicht mehr aufgeführt werden hier Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, welche damit nicht mehr unter die Regelung nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB II fallen.

Zusätzliche Leistung für die Schule
Diese werden i.H.v. 70 Euro am Schuljahresanfang und i.H.v. 30 Euro zum Schulhalbjahr gezahlt.
Bisher wurde der Gesamtbetrag am Schuljahresanfang gezahlt. Warum dieser Betrag gesplittet wird, ist klar: Merkel, Leyen und Westerwelle befürchten, dass die Eltern das Geld sonst versaufen.

befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I, sog. Armutsgewöhnungszuschlag
Wurde ersatzlos gestrichen.

Zuschuss zu freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen
Wurde ersatzlos gestrichen.

Überprüfungsanträge
Die Pflicht zur Nachzahlung nach § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X wird auf ein Jahr begrenzt.
Bisher galt die in § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X festgelegte Frist von 4 Jahren. Nachzahlungen, die ALG II-Bezieher aufgrund falscher Berechnungen des SGB II-Leistungsträgers in der Vergangenheit zustehen, werden damit erheblich begrenzt.
Um Nachzahlungsansprüche zu sichern, muss die Überprüfung von fehlerhaften ALG II-Bescheiden nun spätestens mit Ablauf des 2. Jahres seit Erlass des fehlerhaften Bescheides beantragt werden.

Darlehen für laufende Bedarfe
Darlehen werden nun generell mit jeweils 10% der Regelleistung mit laufendem ALG II aufgerechnet.
Bisher galten die 10% als Höchstwert, von dem durchaus nach Unten abgewichen werden konnte und in der Praxis auch häufig wurde.

Aufrechnungen
Der SGB II-Leistungsträger darf Überzahlungen, die er selbst, oder der Hilfeempfänger ohne Schuld, verursacht hat, mit jeweils 10% des Regelbedarfes, insges. max. 30%, mit laufendem ALG II aufrechnen.
Bisher war das aufgrund § 51 SGB I und mangels anderer Regelungen im SGB II nicht zulässig.

Ansparungen
ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden.
Bisher gab es diese Pflicht nicht.

Erreichbarkeits-Anordnung
Die Erreichbarkeits-Anordnung wird im SGB II nicht mehr genannt.
Es wird nur der zeit- und ortsnahe Bereich genannt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BA) wird ermächtigt zu regeln, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten dürfen, ohne Ansprüche auf Leistungen nach diesem Buch zu verlieren, sowie den zeit- und ortsnahen Bereich zu bestimmenden.
Solange die BA davon keinen Gebrauch macht, kann jeder SGB II-Leistungsträgers das nach eigenem Ermessen handhaben.

vorrangige Leistung
Wohngeld ist nur noch dann in Anspruch zu nehmen, wenn damit die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt wird.
Damit wird das bisher vorrangige Kinderwohngeld aufgegeben.

Anpassung der Regelsätze
Die Regelsätze sollen jährlich überprüft und, zu 30% an der Lohnentwicklung und zu 70% an der Preisentwicklung orientiert, angepasst werden.
Da die Bundesregierung bei der aktuellen Neuberechung der Regelsätze bewiesen hat, dass es für ALG II-Empfänger seit 2005 keine Preissteigerungen gab - im Gegenteil: die Lebenshaltungskosten für mind. Kinder sind danach sogar signifikant gesungen - sind in den nächsten Jahrzehnten keine erheblichen Regelleistungserhöhungen anzunehmen.

Antragserfordernis
Es gilt in der Rechsprechung zum SGB II als anerkannt, dass mit dem Antrag auf ALG II formell auch alle anderen Leistungen des SGB II beantragt sind.
Hinsichtlich der Leistungen nach § 24 Abs. 1 und 3 SGB II, sowie nach § 28 Abs. 2 S.1 Nr. 2, Absatz 4 und 5 SGB II wird hier eine Ausnahme gemacht, denn diese sind gesondert zu beantragen.
Da § 24 SGB II gestrichen wurde, handelt es sich bei diesem Verweis zweifelsohne um einen Fehler. Ob da ein anderer § gemeint war, ist nicht erkennbar. Sinn ergäbe da § 23 Abs. 1 und 3 SGB II.
Bei den in 28 SGB II genannten Leistungen handelt es sich um mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung und den Mehrbedarf der Mittagsverpflegung.

Begriffsdefinitionen
- die Regelleistung heißt nun Regelbedarf,
- der oder die Hilfebedürftige(n) heißen nun Leistungsberechtigte/r,
- die ?Grundsicherung für Erwerbsfähige Arbeitslose? nach SGB II heißt nun Arbeitslosengeld II,
- wenn Arbeitsamt und Kommune als SGB II-Leistungsträger kooperieren, heißen diese offiziell Jobcenter, ebenso die sog. Optionskommunen.


http://hartz.info/index.php?topic=23786.0

„Hockenheim“ (Pseudonym)

und da soll noch einer durchblicken ... ich frag mich wozu das alles gut sein soll ...

„Neuruppin“ (Pseudonym)

Was genau davon meinst du Saphira?

„Hockenheim“ (Pseudonym)

ja alles was du geschrieben hast ... da muss man ja sämtliche paragraphen studieren sonst weiß man ja nicht mal was die überhaupt dürfen und was nicht rechtens ist ... für mich hört sich das alles eher negativ an für den hilfebedürftigen...

„Neuruppin“ (Pseudonym)

Positiv ist es sicherlich nicht für einen "Leistungsberechtigten".
Zumal für Eltern auch der Zuschuß für mehrtägige Klassenfahrten weg fällt der aber bis jetzt gewährt wurde.

Ach da gibts so viel wo zum negativen geändert wird-einfach nur Wahnsinn.

EDIT: Fehlerteufel

„Heidenheim an der Brenz“ (Pseudonym)

Leute was ich jetzt auch mal loswerden muss. Es regt mich immer mehr auf wenn Familien immer mehr Kinder bekommen und dann dann die Verantwortung abgeben und der Staat sich drum kümmern muss.

Es ist doch leider so, das es immer mehr alleinerziehnde Mütter gibt. Wieso? Wieso sind diese Mütter meist ohne Bildung ? Warum passieren solche ungewollten Schwangerschaften so oft eher Menschen der Unterschicht?

Natürlich , es gibt auch Ausnahmen, aber diese sind eher wirklich nur Ausnahmen.

Ich kann nicht Kinder in die Welt bringen und dann sagen, " Staat kümmer dich drum." Vorallem kann ich nicht sagen, das wir ja Kinder brauchen, den solche Kinder brauchen wir nicht. Wir brauchen Kinder mit Eltern als Vorbild und nicht Eltern auch Hartz Empfänger.

Sorry musste raus.

„Neuruppin“ (Pseudonym)

Ich sehs hier leider öfters und höre auch von den Müttern immer öfter daß sie nur Kinder bekommen haben um nicht arbeiten gehen zu müssen weil man ja von H4 besser leben kann.
Das regt mich auch sowas von auf, aber was kann denn ein Kind dafür daß die Eltern so sind?
Ab nächstes Jahr darf ein Kind nicht mehe mit auf Klassenfahrt weil es keinen Zuschuß mehr vom Staat gibt und sich die Eltern das nicht leisten können.
WAS KANN DAS KIND DAFÜR???
NICHTS

„Bramsche“ (Pseudonym)

neuere Daten hab ich auf die schnelle nicht gefunden...aber ist vielleicht mal ganz interessant, belastbares Zahlenmaterial mit einzubeziehen, bevor wir Aussagen zu Bildungsniveau etc machen:

von http://www.lokales-buendnis-fuer-familie.de/pdf/zahlen_fakten_mai_2009_bmfsfj.pdf

· Anzahl und Altersstruktur der Alleinerziehenden:
Anzahl der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren: 1,57 Mio., das entspricht 18,3% aller
Familien. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien hat sich seit den 70er Jahren verdoppelt.
In den neuen Bundesländern liegt der Anteil mit 26% deutlich höher als in den alten
Bundesländern (17%). Rund 90% der Alleinerziehenden sind Frauen.
(Quelle: Mikrozensus 2007)
· Anzahl der Kinder:
Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in Alleinerziehenden-Haushalten: 2,18 Mio., entspricht 16% aller
Kinder unter 18 Jahren in Familien. (Quelle: Mikrozensus 2007)
· Bildungsstand:
Bezüglich der schulischen Bildung bestehen kaum Unterschiede zwischen alleinerziehenden
Frauen und Müttern in Paarfamilien; ähnliches berufliches Bildungsniveau: Lediglich der Anteil der
alleinerziehenden Frauen ohne beruflichen Abschluss liegt etwas über dem von Müttern in
Paarhaushalten (25 vs. 21%). (Quelle: Mikrozensus 2007)
Pressesprecherin: Iris Bethge
Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Telefon: 0 18 88 / 5 55 -10 61, -10 62
Fax: 0 18 88 / 5 55 -1111
eMail: presse@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
2
· Erwerbstätigkeit:
Erwerbstätigenquote alleinerziehender Mütter ist hoch (63% aktiv Erwerbstätige ? ohne
Mutterschutz und Elternzeit). Die Erwerbstätigkeit unter Alleinerziehenden steigt kontinuierlich mit
dem Alter des jüngsten Kindes an. (Quelle: Mikrozensus 2007)
Im Vergleich zu erwerbstätigen Müttern in Paarhaushalten (39%) sind wesentlich mehr
alleinerziehende Frauen in Vollzeit (54%) beschäftigt. (Quelle: Mikrozensus 2007)
Auch nicht erwerbstätige Alleinerziehende weisen eine ausgeprägte Erwerbsneigung auf:
Zwei Drittel wären gerne erwerbstätig. (Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, 2008)
· Armutsrisiko:
Alleinerziehende sind überproportional von e inem Armutsrisiko betroffen. Das Armutsrisiko von
Alleinerziehenden ist aufgrund der schlechteren Einkommenssituation deutlich höher als bei Paaren mit
Kindern. (Quelle: SOEP 2007)
Besonders armutsgefährdet sind Alleinerziehende mit mehreren Kindern sowie Alleinerziehende mit
Kindern unter drei Jahren. Insgesamt leben 800.000 Kinder von Alleinerziehenden mit einem
Armutsrisiko. (Quelle: SOEP 2007


edit : fehlerteufel

„Papenburg“ (Pseudonym)

800.000Kinder mit einem Armutsrisiko...wow das sind viele, sehr viele(schon 1 wäre zuviel)!
Wobei ich nicht wissen möchte wie hoch die Dunkelziffer von Kindern mit Armutsrisiko ist, die eben nicht von diesen Statistiken erfasst werden.
Ist schon ein Armutskennzeihen für einen Staat, der zu einen der größten Wirschaftsmächten zählt.
Ein schlauer Mensch sagte einmal:
"Man kann eine Gesellschaft daran beurteilen, wie sie ihre schwächsten Mitglieder behandelt."

„Bruchköbel“ (Pseudonym)

http://www.welt.de/politik/article2717779/Hartz-IV-Klassenfahrten-werden-vom-Staat-bezahlt.html

Kater woher hast Du die Info, Klassenfahrten würden nicht mehr bezahlt? Das Bundessozialgericht hat doch gerade erst entschieden, dass die Deckelung auf 400 EUR rechtswidrig ist und die vollen Kosten übernommen werden müssen (im Urteilsfall an die 800 EUR für Florenz)?

Die Änderung 2011 lautet u.a.:

"Für die Kinder wird es wohl die größte Änderung im der Hartz IV Berechung geben. Bisher wurden sie rechnerisch wie kleine Erwachsene behandelt. Sie bekommen eine Geldleistung, die prozentual vom Regelsatz abgeleitet wird. Darin ist aber ihr spezieller, vor allem ihr Bildungsbedarf nicht berücksichtigt. Kinder sollen künftig besser gefördert werden. Sie sollen Schulmaterial, Nachhilfestunden, Schulausflüge und warmes Mittagessen, Mitgliedschaft im Sportverein oder den Besuch von kulturellen Veranstaltungen oder Einrichtungen, etwa den Zoo, bezahlt bekommen. Das Arbeitsministerium will hierzu eine Chip-Karte einführen." http://www.sozialhilfe24.de/news/1219/hartz-iv-erhoehung-2011/

„Bruchköbel“ (Pseudonym)

Seville was meinst Du denn mit "Kindern mit Armutsrisiko"? Dass sie sich nicht jede Woche von Kopf bis Fuß in Adidas, Nike und Helly Hansen einkleiden können und nicht alle drei Monate ein neues IPhone bekommen?

„Papenburg“ (Pseudonym)

@KnusperCrunchy: Ich bezog mich auf die statistischen Angaben in dem Post von Wollveib.
Wie kommst du denn nun auf so einen Unsinn?
Nein, ich habe sicherlich nicht bei "Kindern mit Armutsrisiko" an "Kinder mit Luxusverlustrisiko" gedacht*fg*

In meinen Augen gehören hier Kinder dazu, deren Versorgung an Grundbedarf wie z.B. Nahrung, Kleidung, warme Wohnung, Elektrizitäts- als auch Wasserversorgung und und und nicht mehr gewährleistet werden kann.
Kindern, denen es eben am Nötigsten bereits mangelt bzw. mangeln wird.
Kindern deren Eltern nicht mehr den Kühlschrank füllen (werden) können, die Heiz-/Wasser/Stomkosten nicht mehr bezahlen (werden) können, deren Eltern ihnen kein stabiles Zuhause bieten (werden) können(Einzug in ein Obdachlosenheim)....

Wie kommst du denn nur auf die Idee, dass ich Kinder meinen könnte, die keine Markenkleidung oder andere Markenartikel bekommen? Das wüsste ich echt gerne. Habe nichts geschrieben, woraus solch eine Folgerung entstehen könnte. *kopfschüttel*

„Wunstorf“ (Pseudonym)

ich finds lustig ,ich weiß von einigen HIER das sie selbst von der arge beziehn oder bezogen haben und tun so als kennen sie das alles nur aus den medien ,tztztz
ich finde h4 ist ein schwieriges thema ,da es zu viele gruppierungen gibt die das beziehn ,zu recht und zu unrecht ,leider werden aber alle über einen kamm geschert.
die sozialschmarotzer ,alte mit wenig rente aber steigenden kosten ,früher gabs in dem sinne noch keine absicherung für 2010 ausserdem waren die frauen am herd und bei den kindern ,war nunmal so ,kranke etc und nicht jeder verdient so viel das er sich für alles absichern kann das ist nun mal ein problem

„Wunstorf“ (Pseudonym)

wie seville so schön in dem anderen h4 thread sagt .....nicht alle stehn auf der sonnenseite im leben

„Bruchköbel“ (Pseudonym)

Seville, nun übertreib mal nicht, in Deutschland muss kein Kind ohne Dach über dem Kopf, Heizung, fließend warm und kalt Wasser, Essen usw. auskommen. Wenn es solche Einzelfälle ausnahmsweise mal gibt, ist das ein Fall für die Fürsorge, denn dann sind da entweder psychische Krankheiten oder Kriminelles im Spiel.

„Wunstorf“ (Pseudonym)

wenn h 4 nur dazu benutzt wird wozu es da ist, muss keiner hungern nur manche setzen andere prioritäten,zigaretten ,bierchen und am wochenend raus lassen sie sich auch nicht nehmen,die künstlichen fingernägel kosten auch geld :-) solarium muss auch sein und jetzt sagt nicht das gibt es nicht ,auch solche gibts aber die müssen sich nicht wundern wenn sie dann für die kids in die kleiderkammer müssen,hier rennt eine familie rum die arbeiten schon seit generationen nicht ,laufen rum wie lumpi aaaaaaaaaaaber auf jeder kirmes sind sie zusehn ,es gibt eine menge beispiele,negativ wie positiv aber wer will das alles kontrollieren???ich hab eine nachbarin die nichts aber auch garnichts hat,gehört schon fast zum inventar weil sie täglich kommt ,kann ich mal deinen staubsauger haben ,deinen mixer ,kann ich mal anrufen ,manchmal wenn ich weiß sie hat nichts koch ich für sie mit,wenn ich dann aber höre das sie sich jetzt 2 bartagame gekauft hat ,2 katzen und einen kratzbaum bis unter die decke haben musste ,einkaufen war und sich lecker straussensteaks geholt hat ,gefüllte griechische pepperoni und und und pack ich mir an den kopf und ich schenke ihr meine einrichtung weil ich jetzt umziehe und die arme ja nichts hat und die böse arge ihr mehr nicht gibt ,das kann ich auch nicht leiden.

nachtrag :sie 23 ,er 19 ,beide gesund

„Papenburg“ (Pseudonym)

KnusperCrunchy: Nur mal so am Rande, was glaubst du denn, wenn eine Familie, durch zu wenig Einkommen und oder Schulden in die Lage gerät, dass sie Rechnungen nicht mehr zahlen kann und der Gerichtsvollzieher kommt und eine, nicht bezahlbare Summe sofort fordert und bei Nichtzahlung den Strom abstellt, was ist dann wohl der Fall ist? Sie sitzen ohne Storm in ihrer Wohnung. Wie auch du sicherlich weißt, mahlen die Mühlen des Systems langsam und das beantragte Geld wird nicht per Eilkurier geliefert. Hat diese Familie dann auch noch eine Nachtspeicherheizung ist es auch nicht warm.

Es gibt Familien deren Ansprüche gekürtzt werden und dann auch ein akuter Geldmangel entsteht, glaubst du nicht, dass hier auch Probleme in der Versorgung folgen?

Dann vergiss bitte auch nicht, dass Armut oder drohende Armut auch Familien betreffen kann, die nicht vom Staat unterstützt werden und auch keinen Anspruch hierauf haben.
Es muss nur einer der Eltern mit einer Selbstständigkeit pleite gehen oder was auch oft vorkommt einen vorrübergehenden drastischen finanziellen Engpass haben, was glaubst du wie finanziert ein selbstständiger Unternehmer den Lebensunterhalt, wenn seine Kunden nicht gezahlt haben(egal aus welchen Gründen?
Ein Dachdeckermeister mit eigener Firma, muss bei 3 Angestellten jeden Monat ca. 20.000?uro(sein Gehalt ist hier nicht einmal drin) aufbringen, alleine für die Lohnnebenkosten und Löhne, hier ist noch kein Material, für welches er Vorkasse leisten muss(Kunden zahlen im Nachhinein), wenn er nun nach Bezahlung und Erledigung der Arbeit nicht sofort bezahlt wird oder gar nicht gezahlt wird(Insolvenz des Kundens), so muss er sehen, woher er das Geld für neues Material bekommt, damit er weitere Aufträge annehmen kann, damit wieder Geld in die Kassen kommt. Oft bleibt nur der Dispo mit 12-16% Wucherzinsen(bei 10.000? sind das viele Zinsen). Galubst du nicht, dass es ihm dann in solchen Momenten manchmal einfach nicht möglich ist für den normalen Lebensunterhalt seiner Familie zu sorgen?
Oft ist es bei eben diesen mittelständischen bzw. kleineren Unternehmen ein echter Überlebenskampf und viele verdienen nicht mehr bzw. kaum mehr als wenn sie angestellt wären, arbeiten aber bis spät abends, stehen um 5.00Uhr auf, arbeiten Samstags und Sonntags wird die Buchhaltung gemacht, die Rechnungen/Angebote geschrieben.
Frag doch mal diese Kleinunternehmer.

Auch solltest du hierbei bedenken, dass immer mehr deutsche Haushalte überschuldet sind und trotz gutem Verdienst die Schuldenlast so hoch ist, dass sie nicht mehr wissen, wie sie alles bezahlen sollen oder können. Diese Familien gibt es und sie werden nicht vom Sozialsystem aufgefangen.
Wer einmal mit einer größeren Summe, oft langen da auch nur 2000-3000?uro in den Dispo gerutscht ist, der weiß, dass man da lange dran knapsen kann.

„Bruchköbel“ (Pseudonym)

Seville Du beschreibst bezogen auf Stützeempfänger lauter selbstverschuldete Situationen. Wer Schulden hat, kann Dank des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Finger heben und ist bald schuldenfrei. Wer zu vielen Firmen Geld schuldet kann versuchen, wenigstens Strom noch zu bezahlen. Wer mit Strom auch heizt bekommt den Heizkostenanteil vom Amt, das kann man auch direkt an den Energieversorger bezahlen lassen.

Eine Sperre bzw. Kürzungen bekommt man nur, wenn man es verschuldet hat. Und es werden nie die Leistungen für Minderjährige gekürzt. Ich habe NULL Verständnis dafür, wenn Leute ihre Kinder leiden lassen.

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Was Du über die Selbständigen schreibst, kenne ich nur zu gut. Aber einige hier in diesem und im Nachbarfred verteufeln genau diese Menschen als "Oberkaste", "Ausbeuter", "Sklavenschinder" usw. Dass es oft genug anders aussieht, da rennst Du nicht nur bei mir offene Türen ein sondern das habe ich selbst auch schon geschrieben.

Wenn allerdings dauerhaft nur Schulden rausspringen, müssen auch diese Menschen die Notbremse ziehen, und auch diese Kinder werden weder Obdachlos noch in der Kälte verhungern.

EDIT: Tippfehler ß statt z

„Papenburg“ (Pseudonym)

Zitat KnusperCrunchy:

"Seville Du beschreibst bezogen auf Stützeempfänger lauter selbstverschuldete Situationen. Wer Schulden hat, kann Dank des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Finger heben und ist bald schuldenfrei. Wer zu vielen Firmen Geld schuldet kann versuchen, wenigstens Strom noch zu bezahlen. Wer mit Strom auch heizt bekommt den Heizkostenanteil vom Amt, das kann man auch direkt an den Energieversorger bezahlen lassen."

In welcher Welt lebst du?
Klar, Schulden entstehen auch nur, weil man zuviel einkauft und über seine Verhältnisse lebt. Das ist ein Vorurteil. Es kann soviel im Leben passieren, so dass man unverschuldet in die Ver- oder Überschuldung kommt.
BSP: Ein Unternehmer, der pleite wird und keine Möglichkeit hat den Schuldenberg sofort abzutragen, wird erst mal sofort H4ler, sofern er nichts findet, doch die Schulden werden hierbei nicht berücksichtigt. Zahlen muss er sie und nun rate mal von was.

Hast du auch einmal bedacht, dass bei einer Scheidung ebenfalls Kosten anfallen, dafür ist die Prozeßkostenhilfe da, diese kann aber die nächsten 5-10Jahre (weiß es nicht genau wie lange) eingefordert werden können. Hat der/die Inanspruchnehmer/in in dieser Zeit einen Job, der über einem sehr niedrigen Satz liegt, so muss sie diese "Schulden" alias Prozeßkostenhilfe abzahlen. Aber Hauptsache es bleibt das Existenzminimum am Ende übrig. Aber wehe es geht dann noch irgendetwas schief, in finazieller Hinsicht.

Das Beispiel der Heizkosten, bezog sich nicht auf Sozialhilfeempfänger, also bitte zitiere mich richtig und nicht falsch! Bei diesem Beispiel sprach ich von einer einkommensschwachen bzw. und oder verschuldeten Familie nicht von Sozialhilfeempfänger.

Wieviel Ahnung hast du denn von dem Verbraucherinsolvenzverfahren? Ich schätze nicht besonders viel, denn nicht jeder erfüllt hierfür die im Gesetz verankerten Grundbedingungen. Auch wenn man dies in Anspruch nehmen kann, so ist dies sicherlich kein einfacher Weg.

Weiter meintest du: "Eine Sperre bzw. Kürzungen bekommt man nur, wenn man es verschuldet hat."

Wieder die Frage woher weißt du dies und in welcher Welt bist du zu Hause?
Die Welt ist nicht schwarz-weiß, es geraten viele Menschen in finazielle Nöte, in Schulden(auch durch den Dispo-Kredit) und schaffen es nicht am Ende des Monats alle Rechnungen zu bezahlen. Dann kommen die Mahngebühren, die Zinsen, kein Anspruch auf staatliche Unterstützung und der Schuldenberg steigt. Irgendwann wollen die Energieanbieter ihr Geld, also kommt der Gerichtsvollzieher und meist kommt der zwei Mal und dann erfolgt die Sperre.
Aber in deinen Augen sind sie scheinbar selbst schuld.

Dann schriebst du: "Und es werden nie die Leistungen für Minderjährige gekürzt."

Sicherlich werden die Leistungen nicht gekürzt für Minderjährige, dies ist aber eine sehr oberflächliche und kurzsichtige Betrachtung der Situation. Denn wenn den Eltern das Geld gekürzt wird, dann fehlt dies natürlich nicht in der Haushaltskasse und somit fehlt es auch nicht den Kindern.
Nein! Es fehlt der Familie und somit auch den Kindern.

Dies erwähntest du auch noch: "Wenn allerdings dauerhaft nur Schulden rausspringen, müssen auch diese Menschen die Notbremse ziehen,..."

Sicherlich hast du recht, jedoch war mein Beispiel so nicht gemeint und ich hoffe, du beziehst diese Aussage nicht auf das, von mir angeführte, Beispiel.

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