Haftung durch mutwillig auf die Straße geschmissener Müll und Verkehrsunfall
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Wer kennt sich defintiv in diesem Thema aus
Das macht der Anwalt. Leider. Der haftet aber sofern er Mist erzählt. Und der Richter entscheidet, was Recht ist. Nicht die Polizei.
Daher nimm Dir einen Anwalt wenn überhaupt noch etwas kommen sollte.
Ich mach hier mal zu.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Die privat Haftpflicht würde da auch nicht greifen. Ja ich kann beweisen dass die Feder nicht ohne weiteres da raus kullern konnte oder mal so eben entfernt. Zwei Leute brauchte es um das ganze Baugitter anzuheben und dann die Feder zu entfernen. Insgesamt waren 4 Federn entsorgt worden. 3 wurden vom Schrotter abgeholt, 1 nicht, weil die unterm Baugitter lag.Da wollte der Schrotti wohl nicht reinkrabbeln. Naja abstreiten hätte ich das nicht können. Ich hab die Feder aus meinem Auto ausgebaut, Fingerabdrücke sind da ja von mir dran.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Wenn du nicht zugegeben hättest, dass das deine Feder gewesen ist, hätte man dir vermutlich gar nichts gekonnt.

Wenn sie halbwegs sachgerecht gelagert war, hast du vermutlich ne Chance das abzuweisen. Das mußt du halt schlüssig nachweisen ev. durch Zeugen, die gesehen haben, wie du das da verstaut hast. Wenn es der private Wagen war, greift doch die private Haftpflicht, oder?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Andererseits finde ich Urteile wo Gullydeckel geklaut oder auf die Straße geworfen wurden und die Autofahrer auf die Unfallkosten sitzen geblieben sind. Da muss die Stadt /Kommune auch nicht für haften, da man als Kraftfahrzeugführer so fahren muss dass man immer anhalten kann. Mir tut der Rollerfahrer natürlich leid. Kann mir gut vorstellen dass die Feder schwer zu sehen war. Und ob man damit wirklich rechnen muss das jemand das Zeug auf die Straße schmeißt .. ich weiß es nicht ob das ein vorhersehbares Risiko war. Zudem war ich sogar noch 20 Minuten vorher am Betrieb und dort war noch alles in Ordnung. Feder stand unter dem Baugittern. Da musste jemand richtig reinkrabbeln und das Ding rausholen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
A: Nicht mein Müllberg, sondern des Vermieters. Jemand hat nur meine Feder raus gesucht. die von meinem privaten Auto ist. B: Keine Tätigkeit war mit meinem Gewerbe verbunden.C_ Das Grundstück gehört mir nicht. D: Umfrieden nicht möglich. Das Einzige was meines Erachtens besser hätte gemacht werden können: Mulde aufstellen und alles rein da. Dafür aber zu wenig und sperrig ( verrostete Baugitter, Überbleibsel vom Neubau der Baufirma Es lag aber auf dem Grundstück zu Abholung für Schrotthändler die frei umher fahren. Alles andere wurde liegen gelassen, nur die Fahrwerksfeder raus genommen, weil die am leichtesten war. Meinen gewerblichen Müll muss ich gesondert entsorgen und nachweisen. Es war einfach nur Pech das ich meine Fahrwerksfeder mit dazu gepackt habe. Und soll nun für mehrere zigtausende Euros aufkommen weil ein Idiot die auf die Straße geschmissen hat.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Du könntest zwei Grundgedanken mal verfolgen:
- Wenn du denjenigen findest, der da Mist gebaut hast, hast du vermutlich eine gute Chance da raus zu kommen.
- Wenn du nachweist, dass du deine Sorgfaltspflicht ernst genommen hast z.B. die Abholung angemeldet (aber die kam halt nicht vor Vatertag d.h. eigentlich sollte das nur kurz lagern), das Gelände gegen den Zutritt Unbefugter gesichert (Einbruchsspuren?), den Müllhaufen mit Plane gesichert (aber Plane entfernt) etc. Die Beweispflicht DAS du was unternommen hast, liegt bei dir.. Du mußt nachweisen, dass du das unternommen hast, als Unternehmer haftest du da erweitert. Googel mal "unternehmerische Sorgfaltspflicht" ("„unternehmerische Sorgfalt“ der Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheiten einhält"). Kommt also darauf an, wie die Umstände genau sind und ob du "sorgfältig" genug warst, ob die Versicherung einspringen muß.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Und als weitere Anmerkung:Aufgrund des Feiertages "Vatertag" und die Gefahr das besoffene Menschen Unheil anrichten, hätte ich ganz besonders der Verkehrssicherungspflicht verstoßen, weil so ein Schrotthaufen ja dazu eingeladen hätte Unfug zu machen. Ich hätte demnach sehr fahrlässig gehandelt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Irgendwelche Kameras auf dem Gelände oder gegenüber eventuell?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.05.2018
Hallo. Wer kennt sich defintiv in diesem Thema aus. Paragraphen etc. Bitte keine Halbweißheiten, "Geh zum Anwalt" und derartige Tipps. Anwalt müsste ich ggf. zur Not nehmen. Aber vielleicht geht es auch ohne und ich kann mich selbst vertreten. An Christihimmelfahrt/Vatertag spät abends hat jemand Unfug getrieben wo ein Verkehrsunfall durch verursacht wurde. Auf dem Grundstück wo ich mein Unternehmen angemietet habe, war ein Schrotthaufen. Nah am Bürgersteig, aber auf dem Grundstück. Darunter befand sich eine Fahrzeugfeder. Diese gehörte mir, sozusagen " entledigt" Und stand so, dass diese nicht von allein wegrollen konnte, auch nicht durch Wind/Sturm. Hatten auch keinen. Jemand hat sich durch den Schrottberg gewühlt, die Fahrwerksfeder genommen und auf die Straße geschmissen. Ca. 300 Meter entfernt. Man ist sich auch von der Polizei , Unfallopfer einig: Kann niemals dort allein hin gerollt sein. Trotzdem will man mich nun für den Unfall verantwortlich machen. Angeblich habe ich gegen die Sorgfaltspflicht, Verkehrsicherungspflicht verstoßen. Hätte dafür sorgen müssen das niemand sich an diese Fahrwerksfeder zu schaffen machen hätte können. Ebenso scheint es wohl zivilrechtlich so auszusehen dass ich für den gesamten Unfall aus meiner eigenen Tasche aufkommen soll. Liegen hier die Vermutungen richtig? Täter ist unbekannt. Auto defekt/ Neuwagen, Roller Totalschaden und Personenschaden. Vielleicht kommt mir noch zu Gute das hier Tempo 30 ist und der Rollerfahrer evtl. zu schnell war. Ich betrachte das Ganze mit " Umgeschmissene Mülltonne" Sperrmüll mitnehmen und diesen unterwegs verlieren etc.. Wer kann ggf. weiter helfen? Wer kennt sich rechtlich aus? Haftpflicht greift leider nicht. Privater Müll auf Firmengelände entsorgt. Polizistin meinte heute nur: Es ist egal wie das auf die Straße gelangt ist, wichtig ist nur: ES IST IHR EIGENTUM UND DAMIT SIND SIE DAFÜR VERANTWORTLICH...