geld gefunden
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Rundum Leben

Wenn man in so eine Situation kommt, dann entweder das Geld der Bank übergeben.. (Wenn sich denn der Automat in der Bank befindet...) oder sonst einfach kurz warten. Das Geld wird in ein separates Fach wieder eingezogen und dem Kunden wieder auf das Konto gut geschrieben. Im beiden Fällen wird man wohl nicht mit einem Finderlohn rechnen dürfen. Aber wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, in welcher für das eigentlich Selbstverständliche Geld verlangt wird? ... Pah dass die Frau meinte es gehört dem Center... Frechheit.. sofort den Namen notieren. Sowas unverschämtes. Wenn dann rufe ich wenigstens die Bank an und gebe an, welche Summe zu welchem Zeitpunkt an welchem Automaten vergessen wurde.. und Verlange dann eine Aufwandsentschädigung.. Aber die 400 EUR einfach zu behalten.. OBWOHL man weiß woher es stammt und wie man es dem Besitzer zurückbringt, das grenzt an Diebstahl... 400 EUR ist für manche kein Vermögen, für andere sind es mehr zwei Monate Lebensmittel. nur so mal zum nachdenken...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.02.2015
die polizei weiss bescheid und das kundenzentrum des centers auch.
nun heisst es abwarten...
aber danke fuer eure anregungen und gedanken...:-)
ich bin optimistisch das die bank den Besitzer findet und dann ist alles gut.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2015
Ich glaube sie überdenkt noch einmal ihre Geschichte... denn die ist nicht so ganz stimmig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2015
Mich würde mal interessieren, was aus der Geschichte geworden ist.
@Bluetenduft, verrätst du es uns?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2015
frausmilla:
gratulation, endlich mal ein beitrag der sach-und fachgerecht ist und den sachverhalt auf den punkt bringt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2015
Das Geld gehört nicht dem Einkaufscenter - oder dem "Finder". Das Geld war ja noch im Automaten - und gehört somit der Bank, bzw. Sparkasse. Normalerweise zieht der Automat das Geld nach relativ kurzer Zeit (ca. 3 Minuten) wieder ein, wenn es keiner nimmt.

Außerdem sind in den Automaten auch Kameras installiert. Falls dem eigentlichen Kontoinhaber von dessem Konto das Geld letztendlich abgebucht wird, wieder einfällt, wo das Geld verlorengegangen ist, wird er sich unverzüglich an die Bank / Sparkasse wenden und eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl stellen. Wenn du dabei gefiltm wurdest, wie du das Geld aus dem Automaten nimmst, hast du ein Problem. Ich hoffe, Du kannst nachweisen, dass Du das Geld bei der Security abgegeben hast (Quittung, Zeugen).
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2015
Ach so, mir fällt da noch was ein.

Ich weiss, ich bin nicht immer politisch korrekt in meiner direkten Art,
aber ich kann´s leider nicht mehr ändern,.

Informier doch mal die örtliche Tagespresse darüber,
dass der Sicherheitsdienst dieses Centers
gefundenes Geld nach einer Weile für sich behalten will.

Ich wette, danach sind die da raus
und können sich wieder darauf konzentrieren,
Asylanten in Asylantenheimen zu verhauen.
(das können die ja *Ey auf´s Maul Alter* )
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2015
Ich bin kein Jurist, es gab auch mal die Information,
dass man Fundsachen nach einer gewissen Zeit behalten kann.

OK, wenn man nachweisen kann, wer wann das Geld gezogen hat,
dann ist das was anderes, als vielleicht bei nem Regenschirm.

Aber trotz meiner Ahnungslosigkeit, dieser Hauptschülerin in Uniform
(Sicherheitsdiensttante), der hätte ich gesagt,
dass sie nen feuchten Keks im Schuh hat, hätte die Polizei gerufen
und das gemeldet.

"Gehört dem Center" *vogelzeig*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.02.2015
Schön gegoogelt, aber 812 hat damit nichts zu tun.
@ hauptstadtfrau:

natürlich kann und darf jeder auf sein recht pochen und es in anspruch nehmen.....
man muss aber nicht................. ........... jedem seine einstellung.............

da das bgb hier doch so gern herangezogen wird:

§ 812 zur ungerechtfertigten bereicherung....

einfach formuliert : jemand der eine leistung (z.b die 400 eur) ohne rechtsgrund einbehält ist zur herausgabe verpflichtet. (also abgegeben oder zurückgeben) .......

das bgb enthält 'kann- und mussvorschriften' : ich kann meinen finderlohn in anspruch nehmen, muss aber nicht.....

aber ich muss sachen, die mir ohne rechtsgrund (ohne mein eigentum zu sein) angeeignet habe, zurückgeben... ausnahmen bestätigen hier die regel,,, könnte ich hier nennen, denn auch dafür gibt es beispiele (falsche eintragungen im grundbuchamt oder kauf eines gestohlenen fahrzeugs mit kfz-brief) aber das würde hier sicher zu weit führen ;))))
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.02.2015
3 % von 400 Euro .... wegen Schusselig des Geldabhebers .... ich finde, das sollte es Wert sein ...

Die Servicekraft liegt falsch und ist mir so schon Unsympathisch... diese Art des Kundenumgangs (wer auch immer Geld abheben wollte, der wollte vielleicht auch da einkaufen) spiegelt nichts positives wieder.
Wenn du eine Quittung bekommen hast (ich denke nein ...) würde ich die Bank, die den Automaten betreibt, informieren und dort das Geld abgeben.
Wenn die Servicekraft sich weigert (oder sich an dich nicht mehr erinnern kann ...) würde ich mir die Geschäftsleitung kommen lassen...

So ist das unglücklich gelaufen ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.02.2015
"diesen ruf nach finderlohn finde ich im übrigen total abstoßend. über was reden wir hier denn? doch keine millionen... man kann die kirche doch einfach mal im dorf lassen und sich daran erfreuen, dass man jemand anderen durch sein *absolut positives und moralisches* handeln schlicht glücklich macht, odda?! der kontoinhaber wird sich sicher erkenntlich zeigen und sei es mit einer schachtel pralinen......."

Abstoßend finde ich die Erwartungshaltung, dass Leute sich irgendwas notieren sollen, warten sollen, telefonieren und Botendienste erbringen, durch die Gegend fahren und sich noch straf- und sonstigrechtlichen Vorwürfen und Gefahren aussetzen, und man dann darauf hoffen soll, "eine Schachtel Pralinen" zu bekommen.

Im BGB ist nunmal eindeutig geregelt, wie mit Funden umzugehen ist, und ebenfalls, wie der Finder zu vergüten bzw. zu entschädigen ist. Im Übrigen erfährt der Kontoinhaber im Zweifel gar nicht, wer da sein Geld sichergestellt und sich die Hacken abgewetzt hat, das alles wieder zu den Öffnungszeiten zur zuständigen Stelle zu chauffieren und so lange in voller Verantwortung darauf aufzupassen. Wer sich seinen ... hinterhertragen lässt, der muss halt auch die Kosten davon übernehmen.
@all..... das ist kein fund! schließlich war es ja noch im automaten und somit eigentum des kontoinhabers. wenn es nicht entnommen wurde, wird es nach einiger zeit automatisch wieder eingezogen und bleibt damit eigentum der bank, da die buchung dann wieder gutgeschrieben wird.

da der einzug jedoch nicht mehr möglich war, weil zwischenzeitlich das geld entnommen wurde, kann das unter umständen sogar als diebstahl gewertet werden. schließlich können die kameras ja aufzeigen, wer am automaten war! gut dem, der das geld in diesem fall abgibt.

und wenn denn nun die dame von servicepoint der meinung ist, das geld gehöre bei nichtabholung dem center ist dieses schlicht falsch und kann im zweifel ebenfalls negativ als diebstahl gewertet werden. insbesondere diese dame die automaten in ihrem center und die dazugehörigen banken kennen sollte. viel mehr sollte sie die bank als *servicemitarbeiterin des centers* kontaktieren und dort erfragen, was zu tun ist.

grundsätzlich gilt: davor stehen bleiben und warten, dass das *fremde geld* wieder eingezogen wird und wenn das nicht passieren sollte: entnehmen und die servicenummer am geldautomaten notieren, tag und uhrzeit, falls das außerhalb von banköffnungszeiten passiert und ausschließlich die betreffende bank informieren ggf. zu einer filiale bringen, falls keine bei ec-automaten vorhanden sein sollte. der kontoinhaber wird es jedem sicher danken.

diesen ruf nach finderlohn finde ich im übrigen total abstoßend. über was reden wir hier denn? doch keine millionen... man kann die kirche doch einfach mal im dorf lassen und sich daran erfreuen, dass man jemand anderen durch sein *absolut positives und moralisches* handeln schlicht glücklich macht, odda?! der kontoinhaber wird sich sicher erkenntlich zeigen und sei es mit einer schachtel pralinen.......
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
Strolchi : sollte man meinen. Mir ist vor ein paar Jahren allerdings dasselbe passiert, und die Bank (Postbank) war laut eigener Aussage nicht in der Lage, nachzuvollziehen, wer zu einer bestimmten Uhrzeit am Automaten war. Was vermutlich an irgendwelchen internen Anonymisierungsbestimmungen liegt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
Dem Center gehört es definitiv nicht. Im Grunde ist es eine Fundsache - und dir gebührt Finderlohn. Schlussendlich gehört das Geld dem Eigentümer bzw der Bank, die den Geldautomaten betreibt, denn nur an die - außer der Polizei - kann sich der Eigentümer wenden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
Komisch, dass das Geld nicht eingezogen wurde. Aber super, dass Du es abgegeben hast!
Besser wäre allerdings gewesen, das Geld bei der dazugehörigen Bank abzugeben. Die können anhand der Kontobewegungen bzw. Zugriffe auf den Automat genau feststellen, wem das Geld gehört. Insofern wird es weder an das Center, noch an Dich gehen. Ich würde an deiner Stelle die Bank informieren, zu der der Automat gehört. Schon allein um sicher zu gehen, dass nichts auf Dich zurückfallen kann. Denn die Automaten haben in der Regel alle eine Videoüberwachung, anhand derer Du als Finder des Geldes identifiziert werden kannst. Zumal, wenn Du danach ggf. selbst mit Deiner Karte am Automat warst.
Und so, wie ich die Rechtslage verstanden habe, würde das Geld, wenn es nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht abgeholt wird, Dir gehören. Denn Du hast es ja gefunden! Ich hoffe, Du hast es Dir quittieren lassen. Denn die Aussage der Frau scheint mir wenig vertrauenerweckend. :-/
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
BGB § 971
Definitiv steht dir Finderlohn zu.In dem Fall fragt sich nur, wie du dein Recht durchsetzt.
Das Centerbüro darf das Geld jedenfalls nicht einfach einbehalten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
Keine Ahnung, find ich bisschen dreist vom Center..eigentlich gehört sowas zur Polizei
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
Nein :-)) es ist leider so, in NRW bekommst du 3% Finderlohn mehr leider nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.02.2015
Hey leute!
habe heute beim einkaufen einen Geldautomaten entdeckt wo geld raushing. das waren sicherlich 400euro. ich bin natürlich sofort zur security des centers gegangen und habe das geld abgegeben und meine handynummer hinterlassen.
die dame vom center meinte "wenn sich wegen des geldes keiner meldet, gehört es dem center"...ist das so?
steht das geld dann nicht mir als finder zu?
ich bin nicht geldgeil, sonst hätte ich das geld nie abgegeben, aber es interessiert mich schon wie da die Rechtslage ist...!