Frage zum Minijob ( 450.-)
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.03.2013
ok, dann habe nichts richtig verstanden........trotzdem danke
@wuschelangel: na, dann hast Du ja jetzt das wesentliche schwarz auf weiß nachgelesen ;))
... kleiner Tipp fürs nächste Mal: wenn man eine Frage stellt, sollte man sowohl Nachfragen zum Sachverhalt wohlwollend gegenüberstehen, als auch Zusatzinformationen akzeptieren ;))
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.02.2013
du hast mein Eingangspost nicht verstanden, das mit der Versicherungspflicht den 15 % vom Arbeitgeber und meinen Beitrag von 3% das war nicht die frage, obwohl ich das jetzt gemacht habe damit ich später etwas mehr Rente habe. Mir ging es nur darum ob ich 2 Minijobs haben kann die zusammen 450.- nicht übersteigen davon einer mit 400.- (Abzüglich der Rentenbeitrag) und der andere mit 50.-
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.02.2013
Wuschelangel, sorry dass ich da wieder mit Sonderregelungen ankommen muss, aber offiziell liest sich das so:

"Neben der Anhebung der Verdienstgrenze gibt es auch eine Änderung bei der Wahl der Rentenversicherungspflicht.
Nach der ab 01.01.2013 gültigen Regelung müssen Minijobber es dann ausdrücklich ablehnen, wenn sie den Rentenbeitrag der Arbeitgeber von 15 Prozent nicht auf den vollen Beitragssatz aufstocken wollen. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird damit zum 1. Januar 2013 in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out).

Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben, werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen. Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 in der Gleitzone über 400 bis 450 Euro beschäftigt waren, gilt die frühere Gleitzonenregelung bis zum 31. Dezember 2014 weiter. "

http://www.lohn-info.de/450-euro-job.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.02.2013
Hauptstadtfrau...es sind jetzt 450.- erlaubt und es soll nicht über die 450.- hinaus gehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.02.2013
Wuschelangel, was über 400 EUR hinausgeht ist wohl nicht mehr von Amts wegen rentenversicherungsfrei. Ob Du gesondert Antrag auf RV-Beitragsfreiheit stellen musst, oder ob eine Befreiung nicht möglich ist, weiß ich nicht.

Außerdem gibt es eine Mindestverdienstgrenze, wenn man gezielt diesen Minijob als rentenversicherungspflichtig ausüben möchte. Der Vorteil kann nämlich sein, Rehamaßahmen oder zB Kinderheilbehandlungen beziehen zu dürfen.

Ruf doch einfach bei der Knappschaft in Essen an und frage nach? Oder, noch besser, maile, dann kriegst Du was Schriftliches - verbindlich. Die sind nur chronisch überfordert, kann sein dass Du etwas Druck machen musst, die haben extrem wenig Personal für die vielen Aufgaben ;)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.02.2013
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden..............das habe ich dort gelesen !!!
www.minijob-zentrale.de
unterscheide bitte:
sv- pflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs
keine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

kleiner aber entscheidender Unterschied ;))
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.02.2013
stine das denke ich nicht , hatte schon gelesen das mehrere Jobs gehen ich wuste nur nicht ob eine Anmeldung mit nur 50.- möglich ist..zb. mit 250.-/200.- das geht schon.
entscheidend ist, ob Du auch eine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung hast, neben dieser ist nur ein Minijob möglich, ein zweiter (auch wenn insgesamt die 450,-- EUR nicht überschritten werden) ist sv-pflichtig
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.02.2013
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (dann beträgt die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich) gilt – wie bei den vorgezogenen Altersrenten – ab 2013 eine allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Wer (in mehr als zwei Monaten im Jahr) mehr verdient, bekommt die Rente – je nach Höhe seines Einkommens – dann nur noch zu drei Vierteln, der Hälfte oder einem Viertel. Gegebenenfalls wird die Rente wegen eines zu hohen Zusatzverdienstes auch ganz gestrichen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.02.2013
Weiss jemand zufällig, ob diese Erhöhung auch Hinzuverdienstgrenzen von Erwerbsunfähigkeit-
rentnern betrifft?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.02.2013
Ja das geht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.02.2013
Ich habe einen Minijob und bekomme dort 400.- (396.-) Euro. Da 450.- erlaubt sind würde ich gerne nochmal einen Job bei einem anderen Arbeitgeber ( mit 50.- ) annehmen. Somit wären die erlaubten 450.- im Monat nicht überschritten. Meine Frage : geht das überhaupt einen Job mit nur 50.- anzumelden ?