Feststellung von GdB - Schwerbehinderung

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es zehn Antworten

Kennt sich jemand von euch mit Schwerbehinderung aus? Wie komme ich an einen Schwerbehindertenausweis, also 50 GdB?
Ich habe lediglich 40 GdB und weiss nicht wie ich richtig argumentieren soll. Das Widerspruchsverfahren läuft und die "Knochentabelle" (Versorgungsmedizinische Verordnung) gibt nichts genaues her...
Falls jemand Tips hat, her damit...
Bin dankbar für jeden Hinweis

„Siegburg“ (Pseudonym)

Ich würde auch den VdK ansprechen, es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung, die auch im Sozialrecht, das Widerspruchsverfahren abdeckt, aber das müsstest du bei deiner Rechtsschutzversicherung erfragen.

Ich drücke dir die Daumen, das du mit deinem Widerspruch durchkommst.

„Hörstel“ (Pseudonym)

Wie hier schon oft gesagt ist der vdk echt gut in solchen Fälle habe da schon gearbeitet und ich denke du hast dort die richtigen Ansprechpartner

„Georgsmarienhütte“ (Pseudonym)

Bei uns prüft das Versorgungsamt den Antrag. Wenn es nicht zu indiskret ist ... worauf berufst du dich? oder gerne per PN.

„Winsen“ (Pseudonym)

Hallo @all...ja, ich kenne es auch nur so, dass dafür das Versorgungsamt zuständig ist...es besteht auch die Möglichkeit (bei bestehendem GdB) dort einen "Verschlechterungsantrag" zu stellen. Entweder hast du dann schon aktuelle Untersuchungsergebnisse, die das bestätigen und die du mit beifügst oder du wirst aufgefordert, selbige nach zu reichen.

Bei uns macht das auch das LASD (Landesamt für soziale Dienste) und ich habe bei Widerspruchsverfahren schon öfter gute Erfahrungen mit dem SOVD /Sozialverband Deutschland (http://www.sovd.de/) gemacht. Die setzen sich speziell für Behinderte ein, kosten nur einen geringen Beitrag und haben Fachanwälte für solche Angelegenheiten. Beim GdB zählt übrigens nicht die Summe deiner Erkrankungsgrade, sondern immer die jeweils "schlimmste" Erkrankung bzw. deren Grad. Und ich würde mit dem Arzt, der dir deine Verschlechterung diagnostiziert bzw. attestieren soll auf jeden Fall vorher sprechen und seine Einschätzung einholen. Ich habe es in letzter Zeit häufiger erlebt, dass gerade ältere Bescheide bei Verschlechterungsanträgen nach unten, anstatt nach oben revidiert wurden. Einen entsprechenden GbB zu bekommen ist heute weitaus schwieriger geworden, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Falls noch Fragen sind, gerne per PN. :)

„Wallenhorst“ (Pseudonym)

der SOVD wäre jetzt auch mein Tipp, damit hat meine Schwester seinerzeit nur die besten Erfahrungen gemacht