Einkommenssteuererklärung...argh!
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Rundum Leben

Sweetr.., es gibt einen bestimmten Höchstbetrag, den man absetzen kann (weiß aber nicht wie hoch der ist) und ich komme mit meiner Sozialversicherung drüber, so dass es keinen Einfluß mehr drauf hat. Riester ist auch bei mir die einzige, die ich noch angeben kann, da kommt aber auch einiges wieder zurück..
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28.04.2010
Ist jemand aus dem Umkreis von Duisburg, Essen, Oberhausen oder Mülheim hier der für michnatürlich gegen Bezahlung die Formulare fertig macht?
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28.04.2010
Kann mir mal jemand sagen ob es wahr ist das man Versicherungen( Haftplficht, priv. Rentenvers. ect) NICHT mehr absetzen kann. Bzw nur noch Riester.
LG
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28.04.2010
Ja,das ist auch wieder soon Übel ...lächel Nichtdeutsche kommen hierher und Heiraten um bleiben zu können ...Und ich muss wohl bald mir nen Mann suchen um ne bessere Steuerklasse zu bekommen ..grinsLG.F
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22.04.2010
Als Arbeitnehmer führst du monatlich deine Lohnsteuer ab, die am Jahresende, also mit dem Dezemberlohn vom Lohnbuchhalter oder Steuerberater abgerechnet (Lohnsteuerjahresausgleich) wird. Dabei werden eigentlich auch schon Gehaltsveränderungen berücksichtigt, die zu einer geringeren oder höheren Steuerbelastung führen. In manchen Gehaltsabrechnung steht dann auch kleingedruckt: Lohnsteuerjahresausgleich und der Erstattungsbetrag!

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kannst du dann eben noch Kosten geltend machen (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergew. Belastungen etc.), die im Jahresausgleich nicht eingeflossen sind.
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22.04.2010
Ich kenne das so: Mit der Einkommenssteuererklärung macht man den Lohnsteuerjahresausgleich.
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21.04.2010
Ganz bestimmt doch, es gibt halt nur Pflichtveranlagungen zur Einkommensteuer,d.h. du musst eine Erklärung abgeben, und Antragsveranlagungen, d.h. du musst nicht, kannst aber.
Beides sind Einkommensteuererklärungen und in der Berechnung völlig gleich.
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21.04.2010
@Juli63

ganz bestimmt nicht, den eine Einkommensteuererklärung muss man abgeben und ein Lohnsteuerjahresausgleich ist für jeden Arbeitsnehmer freiwillig.
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20.04.2010
Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich sind dasselbe.
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20.04.2010
vielleicht liegt es aber auch daran, das ein normaler Arbeitnehmer, ohne Einnahmen aus selbständiger Arbeit, gar keine Einkommenssteuererklärung macht, sondern nur einen Lohnsteuerjahresausgleich ?

Kann sehr fatal sein wenn man nicht aufpasst.
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19.04.2010
Nö Plattfuss...der Fall ist so gelagert, dass es vom FA hingenommen wird. 2000-2002 habe ich die letzten Jahren immer zum Jahresende (also 2007-2009) nachgereicht und die VA 2006-2009 sind schon erledigt. Hier geht es nur um die Möglichkeit des allerletzten Stichtages der Abgabe.
@Majana

Darauf würde ich mich nicht verlassen...nach der Abgabe der Erklärung für 2003 kommt sicherlich ne Aufforderung die Erklärungen bis 2008 abzugeben....andernfalls Schätzung :)))
@Majana

Darauf würde ich mich nicht verlassen...nach der Abgabe der Erklärung für 2003 kommt sicherlich ne Aufforderung die Erklärungen bis 2008 abzugeben....andernfalls Schätzung :)))
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19.04.2010
Jou ein Jammer wenn ich das alles so lese, dabei ist es mit dem Elster Formular recht einfach!
Ach und nicht vergessen, selbst den Computer/ Laptop absetzen, dass geht wunderbar, muss nur der Beleg mit beigelegt werden, am besten kopieren! Dann über 3 Jahre absetzen! Also was da alles möglich ist, einfach cool!
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19.04.2010
Achtung zur Pflichtveranlagung...

Man hat auch vier Jahre Zeit, doch die vierjährige Festsetzungsfrist beginnt erst mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr (Anlaufhemmung)
Somit kann eine Steuererklärung bis zu 7 Jahre nach dem Steuerjahr abgeben.

Den Fall bearbeite ich derzeit, und werde bis zum 31.12.2010 noch die Steuererklärung 2003 abgeben! 2004-2005 noch später... ;-))

Viel verrückter wird das Thema Abgeltungssteuer, mir tun da die Laien nur noch leid. *seufz*
@andreass
Das ist dann aber nur die Belastung aus der Einkommensteuer, dazu kommen dann noch Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Und wenn Du denkst beim Nettoeinkommen hörts auf, dann täuscht das gewaltig: Von jedem ausgegebenen ? zahlst Du nochmals 19 Cent Mehrwertsteuer,und wenn Du jetzt bei diesem Ärger noch einen Underberg benötigst noch zusätzliche Branntweinsteuer. Von einem Nettogehalt von ? 2000,-- gehen auf diese Art nochmals ca. ? 800,-- an den Staat oder staatsähnliche Einrichtungen. Wo das ganze Geld hingeht, weiß ich auch nicht. Unsere Strassen und Schulen sind beschissener denn je!!
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17.04.2010
@Vergissmeinnicht...seit wann? für alle Einkommenserklärungen von Arbeitnehmern ohne weiteren Einkünfte??

lieben Gruß....sollten mal bisherige Erfahrungen ausstauschen ;-)
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17.04.2010
@SheDreams: Stimmt, Du hast Recht, ich habs abgeändert. Ich hatte hier einen Fall, bei dem das FA keine Fristverlängerung gegeben hat.
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17.04.2010
@tarantel, ich hab keine ahnung davon aber ich war zufrieden auch mit dem was ich rausbekommen habe.
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17.04.2010
Weiß zwar im mom nicht, ob es da unterschiede von Bundes-zu Bundesland gibt, aber in NRW kann die "normale Steuererklärung" , Arb.-nehmer, WK, Vorsargeaufwendungen... von 2008 noch bis zum 30.09.2010 abgegeben werden...kleine Info am Rande...

da es bei den meisten hier glaube ich um eine "einfache Steuererklärung" geht...sind es schon die Erklärungen, die von den sog. Vereinen gemacht werden...man muss dort auch kein Mitglied werden oder dergleichen...die berechnen die Kosten für die jeweilige Bearbeitung entweder nach einem Stundensatz oder der zu erwartenden Rückerstattung/Zahlung vom/an das Finanzamt...
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17.04.2010
@Ww4u: Die Lohnsteuerhilfevereine machen nur die ganz einfachen Erklärungen. Die Mitgliedsbeiträge sind dafür m.E. völlig überzogen.

@Marisa_zg: Du bekommst aber doch den Freibetrag für Alleinerziehende für drei Kids..? Der schiebt Dich dann ja wieder ein wenig in Richtung St.-Kl. III.
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17.04.2010
Abgabetermin ist bei verpflichtender Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres - hier ist jedoch eine Fristverlängerung auf Antrag möglich.

Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.12. des vierten Jahres nach Ablauf des Veranlagungszeitraums - hier ist keine Fristverlängerung möglich!

Das heisst, für das Jahr 2008 muss Deine freiwillige Einkommensteuererklärung bis zum 31.12.2012 (24:00 Uhr) in den Briefkasten des Finanzamtes eingeworfen werden.
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17.04.2010
Ihr Lieben, wenn ich das hier lese bin ich ganz traurig, wie sehr Ihr Euch über die Erledigung der Steuererklärung ärgert. Ich kann Euch nochmal sagen, im Grunde ist jedes Steuerprogramm nur so gut wie sein Benutzer (soll heissen, dass es für jeden, der es nicht gelernt hat wohl böhmische Dörfer sind). Der Unterschied ist eigentlich nur die Bedienung und die Tipps, die ein Programm zum Steuersparen bietet.

Das Elsterprogramm kommt mehr oder weniger vom Finanzamt.. einfache Bedienung, aber die Steuerspartipps halten sich (logisch) in Grenzen.

Das Aldiprogramm ist für Leute, die ne Steuerkarte, ein bisschen Werbungskosten und ein paar Versicherungen haben. Viel mehr kann man damit nicht machen. Tipps halten sich auch in Grenzen.

Mit dem Wiso-Programm mache ich seit Jahren alles. Von Vermietung, Einkünfte der Selbständigen, Kapitaleinkünfte (es gibt sie tatsächlich noch) etc... und Tipps ohne Ende!
Preisleistung ist hier super. Kostet 30Euronen und die sind wirklich bestens angelegt, wenn man niemanden hat, der einem da privat weiterhelfen kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.04.2010
Kann nur: tarantel zustimmen, das Programm von WISO ist gut - bis sehr gut oder übers Internet TAX 2010 bestellen. Gibt es in "Einfach" -Ausführung und Professionell...wobei die einfache Ausführung für den "normalen" Arbeitnehmer ausreicht. Bei beiden Programmen bekommt man zumindest die Summe, wenn nicht noch etwas mehr, vom Finanzamt überwiesen...

Habe am Donnerstag mal wieder meine Freizeit geopfert und noch einige ST.-Erklärungen ab.-und bearbeitet :-)))

Es geht mit den Programmen recht zügig von der Hand...okay...bin vom Fach...den geht es etwas schneller ;-)

Lohnsteuerhilfe Vereine gibt es soweit mir bekannt ist auch in jedem Bundesland...könnte nur sein, dass sie regional bedingt eine etwas andere Bezeichnung haben....