Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.12.2014
http://www.msn.com/de-de/lifestyle/leben/darum-verzichten-viele-frauen-auf-einen-mann/ar-BBgDYzI?ocid=mailsignout
Darum verzichten viele Frauen auf einen Mann
Julia ist 27, sieht gut aus, hat Jura studiert und arbeitet jetzt in einer Anwaltskanzlei. Auf Facebook hat sie über 500 Freunde, regelmässig geht sie an Partys und hat ihren Spass auch ohne Mann, wie sie sagt. Damit ist sie in guter Gesellschaft. Auch Schweizer Promifrauen wie Ex-Miss-Schweiz Whitney Toyloy, Vize-Miss Xenia Tschoumitcheva oder Sängerin Fabienne Louves gehen allein durchs Leben.
Die Zahl junger Singlefrauen nimmt laufend zu: Gab es 2005 noch knapp 1'200'000 Single-Haushalte, werden es laut Prognose im Jahr 2030 knapp 1'600'000 sein, Tendenz weiterhin steigend. Auch die Zahl verheirateter Frauen zwischen 20 und 30 Jahren sinkt: 2012 heirateten nicht einmal mehr halb so viele Frauen wie noch 1969.
Haben Frauen zu hohe Ansprüche?
Was ist der Grund für diese Entwicklung? Im Vergleich zu früher seien Frauen selbstständiger und finanziell weniger abhängig von Männern. 1980 hatten nur 3,1 Prozent aller Frauen in der Schweiz einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, 2013 waren es hingegen 31,3 Prozent. «Für viele junge Frauen hat die Karriere oberste Priorität und es bleibt nicht genug Zeit für eine Beziehung», erklärt Dania Schiftan vom Zentrum für interdisziplinäre Medizin und Sexologie in Zürich. Sie glaubt allerdings, dass das Bedürfnis nach einer Beziehung trotzdem vorhanden sei: «Viele Frauen fühlen sich einsam.»
Markus Theunert, Präsident vom Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen, glaubt, dass Frauen oft auch zu hohe Ansprüche an Männer hätten, welche diese nicht erfüllen könnten: «Er soll zum Beispiel kuschlig sein, gleichzeitig aber auch ein richtiger Mann.»
Ein weiteres Problem sei, dass die Männerauswahl für erfolgreiche Frauen kleiner sei: «Viele Frauen wollen keinen Mann mit einem tieferen Gesellschaftsstatus», sagt Patrik Schellenbauer von Avenir Suisse. Trotz Emanzipation falle die Ernährerrolle meistens den Männern zu. «Die Gesellschaft akzeptiert Hausmänner noch immer nicht.»
«Die Uhr tickt für alle»
Paartherapeut Klaus Heer warnt: «Viele junge, ehrgeizige und gut ausgebildete Frauen können sich nicht vorstellen, dass es eines Tages zu spät sein könnte, um eine Familie zu gründen. Dabei tickt ihre biologische Uhr.»
Angesichts der Geburtenraten warnt Christoph Thoma, Geschäftsführer des Instituts für Workability, das sich für die Arbeitsfähigkeiten in Unternehmen einsetzt: «Die sich ohnehin schon abzeichnende schwierige Situation des Arbeitskräftemangels droht sich in den nächsten zehn Jahren zu verschärfen.» Deshalb sei es wichtig, dass Unternehmen alles Mögliche täten, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familienplanung zu fördern.
Darum verzichten viele Frauen auf einen Mann
Julia ist 27, sieht gut aus, hat Jura studiert und arbeitet jetzt in einer Anwaltskanzlei. Auf Facebook hat sie über 500 Freunde, regelmässig geht sie an Partys und hat ihren Spass auch ohne Mann, wie sie sagt. Damit ist sie in guter Gesellschaft. Auch Schweizer Promifrauen wie Ex-Miss-Schweiz Whitney Toyloy, Vize-Miss Xenia Tschoumitcheva oder Sängerin Fabienne Louves gehen allein durchs Leben.
Die Zahl junger Singlefrauen nimmt laufend zu: Gab es 2005 noch knapp 1'200'000 Single-Haushalte, werden es laut Prognose im Jahr 2030 knapp 1'600'000 sein, Tendenz weiterhin steigend. Auch die Zahl verheirateter Frauen zwischen 20 und 30 Jahren sinkt: 2012 heirateten nicht einmal mehr halb so viele Frauen wie noch 1969.
Haben Frauen zu hohe Ansprüche?
Was ist der Grund für diese Entwicklung? Im Vergleich zu früher seien Frauen selbstständiger und finanziell weniger abhängig von Männern. 1980 hatten nur 3,1 Prozent aller Frauen in der Schweiz einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, 2013 waren es hingegen 31,3 Prozent. «Für viele junge Frauen hat die Karriere oberste Priorität und es bleibt nicht genug Zeit für eine Beziehung», erklärt Dania Schiftan vom Zentrum für interdisziplinäre Medizin und Sexologie in Zürich. Sie glaubt allerdings, dass das Bedürfnis nach einer Beziehung trotzdem vorhanden sei: «Viele Frauen fühlen sich einsam.»
Markus Theunert, Präsident vom Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen, glaubt, dass Frauen oft auch zu hohe Ansprüche an Männer hätten, welche diese nicht erfüllen könnten: «Er soll zum Beispiel kuschlig sein, gleichzeitig aber auch ein richtiger Mann.»
Ein weiteres Problem sei, dass die Männerauswahl für erfolgreiche Frauen kleiner sei: «Viele Frauen wollen keinen Mann mit einem tieferen Gesellschaftsstatus», sagt Patrik Schellenbauer von Avenir Suisse. Trotz Emanzipation falle die Ernährerrolle meistens den Männern zu. «Die Gesellschaft akzeptiert Hausmänner noch immer nicht.»
«Die Uhr tickt für alle»
Paartherapeut Klaus Heer warnt: «Viele junge, ehrgeizige und gut ausgebildete Frauen können sich nicht vorstellen, dass es eines Tages zu spät sein könnte, um eine Familie zu gründen. Dabei tickt ihre biologische Uhr.»
Angesichts der Geburtenraten warnt Christoph Thoma, Geschäftsführer des Instituts für Workability, das sich für die Arbeitsfähigkeiten in Unternehmen einsetzt: «Die sich ohnehin schon abzeichnende schwierige Situation des Arbeitskräftemangels droht sich in den nächsten zehn Jahren zu verschärfen.» Deshalb sei es wichtig, dass Unternehmen alles Mögliche täten, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familienplanung zu fördern.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.11.2014
Paragrafen über Paragrafen...
Hier geht's um eine Bindung zwischen 2 Personen und keine § *verdutztschau*
Ich muss nicht verheiratet sein um jemanden zu lieben und geliebt zu werden.
Für mich bedeutet auch nicht wenn ich verheiratet bin daß ich jemand gehöre... Ebensowenig gehört die Person dann mir...
Wer heiraten möchte macht das-wer nicht-stirbt trotzdem irgendwann...
Hier geht's um eine Bindung zwischen 2 Personen und keine § *verdutztschau*
Ich muss nicht verheiratet sein um jemanden zu lieben und geliebt zu werden.
Für mich bedeutet auch nicht wenn ich verheiratet bin daß ich jemand gehöre... Ebensowenig gehört die Person dann mir...
Wer heiraten möchte macht das-wer nicht-stirbt trotzdem irgendwann...
Ja, banlieu 13 : Der Bräutigam ist sehr verwundert, die Braut, die klagt aus dreizehnhundert ( gemeint ist hier § 1300 BGB )
Schade ist es m.E daß die eigentliche Bedeutung der Ehe als öffentlicher Ausdruck des Respektes und der Verantwortlichkeit dem Partner gegenüber der rein finanziellen Absicherung einzelner Geldtransferleistungen geopfert wird. Eine zerbrochene Partnerschaft wird in Geld gemessen, aus Liebenden werden gehasste Feinde, der Kampf bestimmt, die Gier und die Mißgunst lassen die Gefühle verarmen. Viele haben die Angst, sich solcher Gefahren auszusetzen, weil sie sich nicht einmal selbst trauen und dabei verpassen sie das Wichtigste - gelebtes Vertrauen.
Schade ist es m.E daß die eigentliche Bedeutung der Ehe als öffentlicher Ausdruck des Respektes und der Verantwortlichkeit dem Partner gegenüber der rein finanziellen Absicherung einzelner Geldtransferleistungen geopfert wird. Eine zerbrochene Partnerschaft wird in Geld gemessen, aus Liebenden werden gehasste Feinde, der Kampf bestimmt, die Gier und die Mißgunst lassen die Gefühle verarmen. Viele haben die Angst, sich solcher Gefahren auszusetzen, weil sie sich nicht einmal selbst trauen und dabei verpassen sie das Wichtigste - gelebtes Vertrauen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.11.2014
wenigstens haben Sie das mit dem Kranzgeld gestrichen
B
B
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.11.2014
Das Recht einiger anderer Staaten kennt ziemlich interessante Alternativen zur traditionellen Ehe (z.B. PACS in Frankreich, geregistreerd partnerschap in den Niederlanden), die den Partnern deutlich mehr Gestaltungsspielraum lassen, ihre Partnerschaft auf ein ihren konkreten Verhältnissen angemessenes, solides rechtliches Fundament zu stellen. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.11.2014
Hallo Naile,
eine Verlobung ist ein Eheversprechen. Und so kann man bereits vor einer Ehe einen Ehevertrag gemeinsam abschließen. Der gilt aber erst, wenn es zur Hochzeit gekommen ist. Einen zivilrechtlichen Klageweg zu der Ehe gibt es nicht, da es nur eine "Ankündigung" ist. Ein Rücktritt von der Verlobung ist daher jederzeit möglich, wobei hier eine Ersatzpflicht gemäß § 1298 BGB des Schadens im angemessenen Umfang zum Tragen kommen kann, wenn dessen Eltern bzw. einer der Verlobten schon Aufwendungen hatte. Selbiges gilt für gemachte Geschenke wie z. B. Verlobungsring, die man im Sinne des § 1301 BGB zurückfordern kann. Das Zeugnisverweigerungsrecht zwischen den Verlobten bzw. versprochener Lebenspartnerschaft ergibt sich aus dem § 383 ZPO und § 52 STGB.
Das Bundessozialgericht hat am 09.07.2008 eine Grundsatzentscheidung unter Az.: XII ZR 179/05 getroffen, was die Rechte von Unverheirateten in eheähnlichen Gemeinschaften anbetrifft:
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Dem "Ätschibätschi, ich war der Schlauere von uns beiden", wurde damit ein Riegel vorgeschoben.
Das BSG ging am 23.08.2012, B 4 AS 34/12 R auf die Frage ein, was eine Wirtschaftsgemeinschaft bzw. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist, da es hier sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gab:
1. Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft i.S d. SGB II liegt nur vor, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Es muss sich
1. um Partner handeln, die
2. in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektive Voraussetzungen) und zwar
3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung).
2. Eine Wirtschaftsgemeinschaft ist gegeben, wenn Haushaltsführung und Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide Partner erfolgen, wobei es nicht zwingend auf gleichwertige Beiträge ankommt; ausreichend ist eine Absprache zwischen den Partnern, wie sie diese zum Wohle des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen.
Damit wurden der ins Blaue hinein behaupteten eheähnlichen Gemeinschaft z. B. durch Ausführungsbehörden ein Riegel vorgeschoben, da Paare sicher noch selbst entscheiden dürfen, ob sie füreinander einstehen wollen und die Verantwortung füreinander tragen möchten oder eben nicht.
Ich hab bei RF merkwürdige Kommentare gelesen, weshalb man gar keinen Partner haben will, der von öffentlichen Leistungen lebt. Man muss den also gar nicht finanziell unter die Arme greifen... Jeder steht auf eigenen Beinen !
Natürlich sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, wie sich aus dem § 1601 BGB ergibt, selbst dann, wenn sie viele Jahre keinen Kontakt mehr hatten oder sich nicht mehr leiden können. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Sozialamt in Vorleistung geht und danach ermittelt, wer Unterhaltsverpflichtend ist, um sich das Geld zurück zu holen...
Die Verpflichteten haben allerdings einen sogenannten Selbstbehalt und ein paar Pauschbeträge, damit sie nicht "übergemäß" beansprucht werden, Der Elternunterhalt ist häufig wegen Übersiedlung in ein Pflegeheim notwendig, da die Eigeneinkünfte des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die hohen Kosten abzudecken.
Eine Vertiefung zum Unterhaltsänderungsgesetz vom 21.12.2007, gültig ab dem 01.01.2008 würde wegen der Größe hier den Rahmen sprengen. :
Quellverweis:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/Palandt/unterhaltsrechtsreform_nachtrag_zur_67._auflage_k.pdf
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Dreiteilungsmethode bereits für verfassungswidrig.
Quellverweis:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-013.html
Durch die Einbeziehung von neuen Lebensformen, die aus meiner Sicht nicht förderlich für das Kindeswohl und die Gesellschaft sind, vermag die Ehe zwischen Mann und Frau für manche bedeutungslos geworden sein.
Allerdings gibt es sehr viele Befürworter. Ich schätze Menschen, die einen Kinderwunsch haben und diesen verwirklichen, ohne den Taschenrechner in der Hand zu halten. Denn wer so "rechnet" oder "fühlt", liebt nicht ! Und so ist eine Eheschließung auch nicht materiell zu betrachten.
Ich finde das Lied von Roy Black sehr aussagekräftig, also "Ganz in Weiß mit einem Blumenstrauß, so siehst du in meinen schönsten Träumen aus"!
eine Verlobung ist ein Eheversprechen. Und so kann man bereits vor einer Ehe einen Ehevertrag gemeinsam abschließen. Der gilt aber erst, wenn es zur Hochzeit gekommen ist. Einen zivilrechtlichen Klageweg zu der Ehe gibt es nicht, da es nur eine "Ankündigung" ist. Ein Rücktritt von der Verlobung ist daher jederzeit möglich, wobei hier eine Ersatzpflicht gemäß § 1298 BGB des Schadens im angemessenen Umfang zum Tragen kommen kann, wenn dessen Eltern bzw. einer der Verlobten schon Aufwendungen hatte. Selbiges gilt für gemachte Geschenke wie z. B. Verlobungsring, die man im Sinne des § 1301 BGB zurückfordern kann. Das Zeugnisverweigerungsrecht zwischen den Verlobten bzw. versprochener Lebenspartnerschaft ergibt sich aus dem § 383 ZPO und § 52 STGB.
Das Bundessozialgericht hat am 09.07.2008 eine Grundsatzentscheidung unter Az.: XII ZR 179/05 getroffen, was die Rechte von Unverheirateten in eheähnlichen Gemeinschaften anbetrifft:
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Dem "Ätschibätschi, ich war der Schlauere von uns beiden", wurde damit ein Riegel vorgeschoben.
Das BSG ging am 23.08.2012, B 4 AS 34/12 R auf die Frage ein, was eine Wirtschaftsgemeinschaft bzw. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist, da es hier sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gab:
1. Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft i.S d. SGB II liegt nur vor, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Es muss sich
1. um Partner handeln, die
2. in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektive Voraussetzungen) und zwar
3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung).
2. Eine Wirtschaftsgemeinschaft ist gegeben, wenn Haushaltsführung und Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide Partner erfolgen, wobei es nicht zwingend auf gleichwertige Beiträge ankommt; ausreichend ist eine Absprache zwischen den Partnern, wie sie diese zum Wohle des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen.
Damit wurden der ins Blaue hinein behaupteten eheähnlichen Gemeinschaft z. B. durch Ausführungsbehörden ein Riegel vorgeschoben, da Paare sicher noch selbst entscheiden dürfen, ob sie füreinander einstehen wollen und die Verantwortung füreinander tragen möchten oder eben nicht.
Ich hab bei RF merkwürdige Kommentare gelesen, weshalb man gar keinen Partner haben will, der von öffentlichen Leistungen lebt. Man muss den also gar nicht finanziell unter die Arme greifen... Jeder steht auf eigenen Beinen !
Natürlich sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, wie sich aus dem § 1601 BGB ergibt, selbst dann, wenn sie viele Jahre keinen Kontakt mehr hatten oder sich nicht mehr leiden können. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Sozialamt in Vorleistung geht und danach ermittelt, wer Unterhaltsverpflichtend ist, um sich das Geld zurück zu holen...
Die Verpflichteten haben allerdings einen sogenannten Selbstbehalt und ein paar Pauschbeträge, damit sie nicht "übergemäß" beansprucht werden, Der Elternunterhalt ist häufig wegen Übersiedlung in ein Pflegeheim notwendig, da die Eigeneinkünfte des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die hohen Kosten abzudecken.
Eine Vertiefung zum Unterhaltsänderungsgesetz vom 21.12.2007, gültig ab dem 01.01.2008 würde wegen der Größe hier den Rahmen sprengen. :
Quellverweis:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/Palandt/unterhaltsrechtsreform_nachtrag_zur_67._auflage_k.pdf
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Dreiteilungsmethode bereits für verfassungswidrig.
Quellverweis:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-013.html
Durch die Einbeziehung von neuen Lebensformen, die aus meiner Sicht nicht förderlich für das Kindeswohl und die Gesellschaft sind, vermag die Ehe zwischen Mann und Frau für manche bedeutungslos geworden sein.
Allerdings gibt es sehr viele Befürworter. Ich schätze Menschen, die einen Kinderwunsch haben und diesen verwirklichen, ohne den Taschenrechner in der Hand zu halten. Denn wer so "rechnet" oder "fühlt", liebt nicht ! Und so ist eine Eheschließung auch nicht materiell zu betrachten.
Ich finde das Lied von Roy Black sehr aussagekräftig, also "Ganz in Weiß mit einem Blumenstrauß, so siehst du in meinen schönsten Träumen aus"!
21.11.2014
Zum Thema katholische Kirche... nur noch ein Grund mehr für mich, diesen Saftladen abzuschaffen (nicht dass ich Frau Berneck die Arbeitslosigkeit an den Hals wünsche!!!). Einfach nur weltfremd und menschenfeindlich. >:(
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
@elbsonne, im falle einer Scheidung ohne Ehevertrag wird der materielle zugewinn zu gleichen teilen aufgeteilt. was, wenn in der ehe schulden zustande gekommen sind? wird da tatsächlich gefragt wer dafür verantwortlich ist? und demjenigen die volle Schuldsumme "zugesprochen"?
aber ich will mich an dieser stelle nicht in haarspaltereien verlieren. grundsätzlich wollte ich eigentlich nur meine Meinung zum ausdruck bringen, das man ohne Trauschein im falle einer Trennung tatsächlich besser ( eindeutiger ) dasteht. und eigentlich war das Thema "Pfändung" - ohne Trauschein ist ganz klar jeder für sich verantwortlich. In einer ehe? ... kann ich nicht mit absoluter Sicherheit beantworten. Aber ich wär da mal vorsichtig...
aber ich will mich an dieser stelle nicht in haarspaltereien verlieren. grundsätzlich wollte ich eigentlich nur meine Meinung zum ausdruck bringen, das man ohne Trauschein im falle einer Trennung tatsächlich besser ( eindeutiger ) dasteht. und eigentlich war das Thema "Pfändung" - ohne Trauschein ist ganz klar jeder für sich verantwortlich. In einer ehe? ... kann ich nicht mit absoluter Sicherheit beantworten. Aber ich wär da mal vorsichtig...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
@naile: Ich bin keine Expertin für Unterhaltsrecht. Ich habe allerdings schon oft genug aus meinem eigenen Themengebiet schlecht oder halbherzig recherchierte Artikel gelesen. Darum kann ich nicht beurteilen, wie das in den von Dir zitierten Fällen gewesen ist. Was ich mir vorstellen kann ist, dass die Frau im Rahmen von Ehegattenunterhalt im übertragenden Sinne den Kredit zurückzahlt.
Kommen wir zu dem romantischeren Aspekt dieser Frage: Ich würde heiraten, wenn beide es wollen und sich in dem Moment sicher sind, dass es niemanden gibt, mit dem sie den Rest ihres Lebens lieber verbringen würden.
Kommen wir zu dem romantischeren Aspekt dieser Frage: Ich würde heiraten, wenn beide es wollen und sich in dem Moment sicher sind, dass es niemanden gibt, mit dem sie den Rest ihres Lebens lieber verbringen würden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
,
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
fällt mir grad noch ein, "besondere Fürsorgepflicht" oder so ähnlich, diese sollte im BGB geregelt sein. Alphamännchen, du weist sicher auf anhieb was ich meine und bitte dich um Unterstützung...
diese Fürsorgepflicht haben Eltern ihren kindern , verlobte gegenseitig und eben auch Eheleute per gesetz. das heißt, das sie sich gegenseitig unterstützen müssen und "unter die Arme greifen" wenn der eine mal in eine schieflage geraten ist.
Ich geb es ja zu, hab grad keine lust die alten unterlagen nachzusehen. Aber ich bin mir sicher, das es dazu einen Gesetzestext gibt.
diese Fürsorgepflicht haben Eltern ihren kindern , verlobte gegenseitig und eben auch Eheleute per gesetz. das heißt, das sie sich gegenseitig unterstützen müssen und "unter die Arme greifen" wenn der eine mal in eine schieflage geraten ist.
Ich geb es ja zu, hab grad keine lust die alten unterlagen nachzusehen. Aber ich bin mir sicher, das es dazu einen Gesetzestext gibt.
@Berneck, offenbar gab es heute ein Urteil zu genau dem Thema:
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_71861144/katholische-kirche-darf-mitarbeitern-in-zweiter-ehe-kuendigen.html
Die Entlassung von Angestellten ist aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt...offenbar ist der sexuelle Missbrauch von Kindern sittlich-moralisch in Ordnung...diese Kirche ist echt zum kotzen...
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_71861144/katholische-kirche-darf-mitarbeitern-in-zweiter-ehe-kuendigen.html
Die Entlassung von Angestellten ist aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt...offenbar ist der sexuelle Missbrauch von Kindern sittlich-moralisch in Ordnung...diese Kirche ist echt zum kotzen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
@Alphamännchen, danke für deine korrektur. da mein Kind schon deutlich größer ist, bin ich nicht gerade auf dem alleraktuellsten Stand der Gesetzeslage zum Thema Sorgerecht.
@Elbsonne, du magst durchaus Recht haben. Ich hatte nur mehrere Beträge aus den Medien im Hinterkopf bei denen es darum ging: Ehepaar in Trennung, er ist zu seiner neuen Freundin gezogen und plötzlich Geringverdiener / Arbeitslos. Die noch-Ehefrau arbeitet sich kaputt, um seine schulden zurückzuzahlen. Es wurde vorher etwas ( ich denke es war ein Auto für ihn was er aktuell nicht mehr besaß) angeschafft. Sie hatte definitiv nichts davon und durfte zahlen. Das war wohl auch kein Einzelfall, im laufe der Jahre habe ich mehrere solcher Fälle in den Medien gesehen.
LG
@Elbsonne, du magst durchaus Recht haben. Ich hatte nur mehrere Beträge aus den Medien im Hinterkopf bei denen es darum ging: Ehepaar in Trennung, er ist zu seiner neuen Freundin gezogen und plötzlich Geringverdiener / Arbeitslos. Die noch-Ehefrau arbeitet sich kaputt, um seine schulden zurückzuzahlen. Es wurde vorher etwas ( ich denke es war ein Auto für ihn was er aktuell nicht mehr besaß) angeschafft. Sie hatte definitiv nichts davon und durfte zahlen. Das war wohl auch kein Einzelfall, im laufe der Jahre habe ich mehrere solcher Fälle in den Medien gesehen.
LG
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
Ich hab von sogenannten "Fachvorträgen" gehört. Und dabei fiel mir auf, dass es teilweise nur um die Anwerbung von reichen Mandanten ging. Es gibt als Erstes das Betreuungsrecht, in dem die wichtigsten Dinge stehen..
Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten. Eine Frau beschwerte sich bei mir darüber, dass ihr Papa ablebte und der Betreuer die Beerdigungsformalitäten nicht erledigen will. Das darf er nicht, da mit dem eingetretenen Tod die Betreuung endete !
Ich nahm an dem Entlassungsgespräch mit dem Betreuer teil, der also dann den Kindern die Ordner mit seinen betreuerischen Handlungen übergab, die dann die restlichen Dinge erledigen mussten. Aber wie kann man rechtzeitig für den Fall X vorsorgen, dass man unfall- und krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu entscheiden ?
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person schlichtweg die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn die Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten zu respektieren sind, ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
In der Patientenverfügung kann man bereits im Vorfeld über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht will, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch eine Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Ich selbst sehe eine Hochzeit eher als etwas sehr schönes an.
LG Alphamännchen
Vorsorgevollmacht:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf?blob=publicationFile
Patientenverfügung:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.pdf?blob=publicationFile
Betreuungsverfügung:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Betreuungsverfuegung_Formular.pdf?blob=publicationFile
Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten. Eine Frau beschwerte sich bei mir darüber, dass ihr Papa ablebte und der Betreuer die Beerdigungsformalitäten nicht erledigen will. Das darf er nicht, da mit dem eingetretenen Tod die Betreuung endete !
Ich nahm an dem Entlassungsgespräch mit dem Betreuer teil, der also dann den Kindern die Ordner mit seinen betreuerischen Handlungen übergab, die dann die restlichen Dinge erledigen mussten. Aber wie kann man rechtzeitig für den Fall X vorsorgen, dass man unfall- und krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu entscheiden ?
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person schlichtweg die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn die Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten zu respektieren sind, ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
In der Patientenverfügung kann man bereits im Vorfeld über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht will, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch eine Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Ich selbst sehe eine Hochzeit eher als etwas sehr schönes an.
LG Alphamännchen
Vorsorgevollmacht:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf?blob=publicationFile
Patientenverfügung:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.pdf?blob=publicationFile
Betreuungsverfügung:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Betreuungsverfuegung_Formular.pdf?blob=publicationFile
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
Noch ein Nachtrag: Falls Du damit allerdings meinst, dass etwaiges gemeinsames Vermögen ebenfalls für die Verbindlichkeiten des Ehepartners haftet, auch wenn Du nichts von den Krediten gewusst hast, dann hast Du Recht, sofern keine Gütertrennung vereinbart ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
@naile: Entschuldige, aber der Ehepartner haftet n u r für einen Kreditvertrag, wenn er den Vertrag ebenfalls unterschrieben oder sich für die Verbindlichkeiten verbürgt hat. Ein Trauschein sorgt keinesfalls dafür, dass Du automatisch mit haftest.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
Ein früherer Freund von mir stieg mal einen Berg empor und kam weder vor noch zurück. Ich eilte ihm sofort zur Hilfe. Bei Bergsteigern ist das immer ein Ehrencodex, dass man sich um Verletzte kümmert oder Bergretter spielt. Er vertraute mir sein Leben an, da es keine Alternative für ihn gab. Und daher war ich anschließend sein bester Freund. Ja Mirella, solche Menschen gibts noch, wie du an dem Beispiel erkennst.
Meine Freunde waren übrigens immer sehr vertrauenswürdig, also nicht so Spacks, die einem das Blaue vom Himmel erzählten.
Bei Drogenabhängigen und anderen Kriminellen gibts ein Problem, was das gemeinsame Sorgerecht anbetrifft. Und dann gibts noch die, die Naile meint, die also alles tun, um den/die Ex zu ärgern. Um die kümmern sich Gerichte...
Manche trennen sich und verhalten sich fair. Ich kenne Italiener, wo das sehr toll funktioniert. Das Kind wird regelmäßig abgeholt und zur Mama gebracht, wächst also mit Beiden auf, obwohl die Eltern nicht mehr zusammen sind. Ist ja nicht so einfach für neue Partner, den/die Ex wegen Kids zu akzeptieren...
Meine Freunde waren übrigens immer sehr vertrauenswürdig, also nicht so Spacks, die einem das Blaue vom Himmel erzählten.
Bei Drogenabhängigen und anderen Kriminellen gibts ein Problem, was das gemeinsame Sorgerecht anbetrifft. Und dann gibts noch die, die Naile meint, die also alles tun, um den/die Ex zu ärgern. Um die kümmern sich Gerichte...
Manche trennen sich und verhalten sich fair. Ich kenne Italiener, wo das sehr toll funktioniert. Das Kind wird regelmäßig abgeholt und zur Mama gebracht, wächst also mit Beiden auf, obwohl die Eltern nicht mehr zusammen sind. Ist ja nicht so einfach für neue Partner, den/die Ex wegen Kids zu akzeptieren...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
*Achsel zuck* Macht doch auch Sinn das Kind gemeinsam zu erziehen, wenn es irgendwie geht.....
Früher habe ich gedacht, "die Ehe" wäre irgendwann ein natürlicher Schritt, den man geht im Erwachsenenalter. Heute denke ich, es geht auch gut ohne.
Mit einer Ehe übernimmt man auch viel viel Verantwortung und Verpflichtungen für einander. 100%tiges Vertrauen in jemanden... hat man das überhaupt heute noch?
Als ich das letzte Mal wirklich verknallt und nicht mißtrauisch war.... hmm. Das ist 10 Jahre her... Minimum. Ich kenne kaum noch jemanden, dessen Ehe länger als 10 Jahre gehalten hat. *traurig*
Früher habe ich gedacht, "die Ehe" wäre irgendwann ein natürlicher Schritt, den man geht im Erwachsenenalter. Heute denke ich, es geht auch gut ohne.
Mit einer Ehe übernimmt man auch viel viel Verantwortung und Verpflichtungen für einander. 100%tiges Vertrauen in jemanden... hat man das überhaupt heute noch?
Als ich das letzte Mal wirklich verknallt und nicht mißtrauisch war.... hmm. Das ist 10 Jahre her... Minimum. Ich kenne kaum noch jemanden, dessen Ehe länger als 10 Jahre gehalten hat. *traurig*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.11.2014
Naile, in deinem Beitrag vom 19.11.2014 hat der Fehlerteufel zugeschlagen, so dass ich ihn bereits umzingelte und in die Flucht schlug.
Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013, welches zum 19.05.2013 in Kraft gesetzt worden ist, besagt gemäß § 1626 a:
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Quellverweis:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/Verkuendung_BGBl_Sorgerecht.pdf?blob=publicationFile
Beim gemeinsamen Sorgerecht kommt es zwischen den Eltern naturgemäß zu Streitigkeiten über die Kindeserziehung. Es gibt hierbei Ausnahmen und Sonderfälle, da die Eltern nicht alles gemeinsam bestimmen müssen, wenn wir z. B. mal an den regelmäßig wiederkehrenden Tagesablauf denken.
Informativer Quellverweis in Bezug auf diese Mitbestimmungspunkte:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/
Es heißt:"Bis dass der Tod uns scheidet". Und der Tod in einer gemeinsam eingegangenen Ehe muss nicht unbedingt immer was mit dem Ableben des Partners zu tun haben, da es den "Gefühls- und Empfindungstod" gibt. Und dies ist ein christlicher Eheauflösungsgrund.
Gerät ein Ehepartner in Unehre z. B. durch Ehebruch, Mord und Totschlag etc. pp., so gebührt ihm keine Ehre. Und so würde es zur Fehlbekundung kommen, dass man genau dieser Person die ewige Treue schwor, weil eben das Ablegen der Maske eine ganz andere Person ergibt. Und so kann auch der Teufel in vielen Masken sein wahres Gesicht verbergen.
Ehen mit dem "Teufel" sind Nichtig. Ich selbst finde es schön, wenn sich zwei Liebende das Jawort geben und sich die Liebe lebenslang fortentwickelt. Ich hörte mal ein älteres Ehepaar sagen:"Heutzutage trennen sich die Leute bei kleineren Krisen. Früher schweißte uns eine Krise nach deren Überwindung noch stärker zusammen"! Und vielleicht haben sie ein Problem benannt, daß bei vielen Scheidungsangelegenheiten vorkommt ? Wie bedeutsam nun eine Ehe ist, hängt immer von zwei Liebenden ab. Selbiges bei der Kinderfrage in dieser Lebensgemeinschaft, ob dies für beide das Nonplusultra darstellt, da die Wünsche, Hoffnungen und Sehnsüchte individuell verschieden sind.
Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013, welches zum 19.05.2013 in Kraft gesetzt worden ist, besagt gemäß § 1626 a:
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Quellverweis:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/Verkuendung_BGBl_Sorgerecht.pdf?blob=publicationFile
Beim gemeinsamen Sorgerecht kommt es zwischen den Eltern naturgemäß zu Streitigkeiten über die Kindeserziehung. Es gibt hierbei Ausnahmen und Sonderfälle, da die Eltern nicht alles gemeinsam bestimmen müssen, wenn wir z. B. mal an den regelmäßig wiederkehrenden Tagesablauf denken.
Informativer Quellverweis in Bezug auf diese Mitbestimmungspunkte:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/
Es heißt:"Bis dass der Tod uns scheidet". Und der Tod in einer gemeinsam eingegangenen Ehe muss nicht unbedingt immer was mit dem Ableben des Partners zu tun haben, da es den "Gefühls- und Empfindungstod" gibt. Und dies ist ein christlicher Eheauflösungsgrund.
Gerät ein Ehepartner in Unehre z. B. durch Ehebruch, Mord und Totschlag etc. pp., so gebührt ihm keine Ehre. Und so würde es zur Fehlbekundung kommen, dass man genau dieser Person die ewige Treue schwor, weil eben das Ablegen der Maske eine ganz andere Person ergibt. Und so kann auch der Teufel in vielen Masken sein wahres Gesicht verbergen.
Ehen mit dem "Teufel" sind Nichtig. Ich selbst finde es schön, wenn sich zwei Liebende das Jawort geben und sich die Liebe lebenslang fortentwickelt. Ich hörte mal ein älteres Ehepaar sagen:"Heutzutage trennen sich die Leute bei kleineren Krisen. Früher schweißte uns eine Krise nach deren Überwindung noch stärker zusammen"! Und vielleicht haben sie ein Problem benannt, daß bei vielen Scheidungsangelegenheiten vorkommt ? Wie bedeutsam nun eine Ehe ist, hängt immer von zwei Liebenden ab. Selbiges bei der Kinderfrage in dieser Lebensgemeinschaft, ob dies für beide das Nonplusultra darstellt, da die Wünsche, Hoffnungen und Sehnsüchte individuell verschieden sind.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.11.2014
Die Zeit hat sich einfach verändert. Die Generationen haben sich verändert. Die Ehe ist und bleibt für mich das i-Tüpfelchen :-). Aber wer kann schon vorher Sagen und nach welcher Zeit, ob es auch wirklich passt. Viele verändern sich in unterschiedliche Richtungen und man verliert sich vielleicht im laufe einer Ehe. Das Miteinander und vor allem die Zeit für das Miteinander nimmt sich kaum einer mehr. Die Liebe macht uns auch hin und wieder betriebsblind ;-) und man will dann auch die Wahrheit, auch wenn sie einem vor Augen gehalten wird, manchmal nicht Sehen. Leider war es bei mir so. Aber wichtig ist doch nur daraus zu Lernen und Fehler nicht zu wiederholen. Und das höste Gut ist, dass das Kind(er) nicht darunter leiden. Leider vergessen viele aus purem Egoismus, dass auch das Kind leidet, wenn sich die Eltern streiten. Wegen eines Kindes eine Ehe zu erhalten finde ich nicht gut. Jeder hat ein Recht auf Glück. Wenn die Basis, wie Respekt, Vertrauen und Liebe nicht mehr vorhanden sind und auch keine Chance mehr besteht sie wiederzuerlangen, dann sollte man sich Trennen. Kinder lieben ihre Eltern und wünschen sich nur, dass diese glücklich sind, ob mit- oder ohneeinander. Es passen einfach nur wenige wirklich zueinander :-))
LG
LG
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.11.2014
@ Paul
unverheiratet mit Kind antwortet. : zum Nachnamen; das Kind bekommt automatisch den der mutter. ein aussageverweigerungsrecht hast du sofort wenn du behaupten kannst verlobt zu sein, im übrigen sagt die gesetzeslage weiterhin dazu das du bei nahen angehörigen nicht aussagen musst. zum Thema Pfändungen bist du als unverheirateter fein raus jeder der Partner ist für seine verträge / Kredite selbst verantwortlich so als wäre er single, im Gegensatz zu Ehepaaren die AUTOMATISCH beide für einen Kredit und dessen Rückzahlung in die pflicht genommen werden, egal ob der eine Ehepartner von diesem Kredit wusste oder nicht.
zum einverständniss der Eltern; hast du ein geteiltes Sorgerecht, müssen immer beide unterschreiben. besonders bei "nicht mehr rückgängig zu machenden Entscheidungen" (bzw. einverständniss zu einer op). ich habe das alleinige Sorgerecht, damit fahre ich wirklich bestens, auch zum wohle des kindes da nicht immer (oder besser nie) eine benötigte Unterschrift vom vater Termin- oder situationsbedingt zur verfügung steht. wir leben nicht im selben umkreis. sollten sich beide Elternteile nicht ganz so gut verstehen, ist es wohl auch nicht im sinne des kindes wenn einer der expartner die Unterschrift für das Kind verweigert um dem / der ex eins auszuwischen. aber nichts desto trotz habe ich das recht, dem vater alle rechte zuzugestehen und kann ihm das aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w. einräumen. kurzum, es könnte so funktionieren als ob er das Sorgerecht auch hätte. nur kann er es halt nicht gerichtlich durchsetzen. Fazit: was ich entscheide ist im bezug auf das Kind bindend.
LG
unverheiratet mit Kind antwortet. : zum Nachnamen; das Kind bekommt automatisch den der mutter. ein aussageverweigerungsrecht hast du sofort wenn du behaupten kannst verlobt zu sein, im übrigen sagt die gesetzeslage weiterhin dazu das du bei nahen angehörigen nicht aussagen musst. zum Thema Pfändungen bist du als unverheirateter fein raus jeder der Partner ist für seine verträge / Kredite selbst verantwortlich so als wäre er single, im Gegensatz zu Ehepaaren die AUTOMATISCH beide für einen Kredit und dessen Rückzahlung in die pflicht genommen werden, egal ob der eine Ehepartner von diesem Kredit wusste oder nicht.
zum einverständniss der Eltern; hast du ein geteiltes Sorgerecht, müssen immer beide unterschreiben. besonders bei "nicht mehr rückgängig zu machenden Entscheidungen" (bzw. einverständniss zu einer op). ich habe das alleinige Sorgerecht, damit fahre ich wirklich bestens, auch zum wohle des kindes da nicht immer (oder besser nie) eine benötigte Unterschrift vom vater Termin- oder situationsbedingt zur verfügung steht. wir leben nicht im selben umkreis. sollten sich beide Elternteile nicht ganz so gut verstehen, ist es wohl auch nicht im sinne des kindes wenn einer der expartner die Unterschrift für das Kind verweigert um dem / der ex eins auszuwischen. aber nichts desto trotz habe ich das recht, dem vater alle rechte zuzugestehen und kann ihm das aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w. einräumen. kurzum, es könnte so funktionieren als ob er das Sorgerecht auch hätte. nur kann er es halt nicht gerichtlich durchsetzen. Fazit: was ich entscheide ist im bezug auf das Kind bindend.
LG
manchmal kommen mir schon so komische Gedanken,
aber vielleicht tut sich ja noch etwas, denn sie ist ja "nur" in der Verwaltung tätig
und hat ansonsten mit dem Verein nichts am Hut
aber vielleicht tut sich ja noch etwas, denn sie ist ja "nur" in der Verwaltung tätig
und hat ansonsten mit dem Verein nichts am Hut
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.11.2014
Berneck ... Ich würde die wilde Ehe bevozugen ... So ein Mord ist immer so ne unschöne Sache und macht sich nicht gut im Lebenslauf ;-)
@venusdelta
korrekt,
für die katholische Kirche ist die erneute Heirat einer Geschiedenen Bigamie und führt zur sofortigen fristlosen Kündigung.
Also entweder bringe ich ihren noch lebenden Exmann um (dann wäre sie ja Witwe)
oder wir leben in "wilder Ehe", was die kath. Kirche wiederum toleriert.
aber das war mein Fehler, hab' beim Date vergessen nach der Konfession zu fragen
korrekt,
für die katholische Kirche ist die erneute Heirat einer Geschiedenen Bigamie und führt zur sofortigen fristlosen Kündigung.
Also entweder bringe ich ihren noch lebenden Exmann um (dann wäre sie ja Witwe)
oder wir leben in "wilder Ehe", was die kath. Kirche wiederum toleriert.
aber das war mein Fehler, hab' beim Date vergessen nach der Konfession zu fragen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.11.2014
Vermutlich arbeitet sie für die katholische Kirche. man darf getrennt leben, allerdings verstösst man mit einer erneuten Heirat gegen die Regeln und wird dann gekündigt. Meine Trennung war der Grund, warum ich vor einigen Jahren keinen Job im Ordinariat erhalten habe, obwohl ich die perfekte Besetzung für den Job gewesen wäre.