Ehe verliert an Bedeutung

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 88 Antworten

„Bruchsal“ (Pseudonym)

Ich hab von sogenannten "Fachvorträgen" gehört. Und dabei fiel mir auf, dass es teilweise nur um die Anwerbung von reichen Mandanten ging. Es gibt als Erstes das Betreuungsrecht, in dem die wichtigsten Dinge stehen..

Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten. Eine Frau beschwerte sich bei mir darüber, dass ihr Papa ablebte und der Betreuer die Beerdigungsformalitäten nicht erledigen will. Das darf er nicht, da mit dem eingetretenen Tod die Betreuung endete !
Ich nahm an dem Entlassungsgespräch mit dem Betreuer teil, der also dann den Kindern die Ordner mit seinen betreuerischen Handlungen übergab, die dann die restlichen Dinge erledigen mussten. Aber wie kann man rechtzeitig für den Fall X vorsorgen, dass man unfall- und krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu entscheiden ?

Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person schlichtweg die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn die Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten zu respektieren sind, ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

In der Patientenverfügung kann man bereits im Vorfeld über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht will, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch eine Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Ich selbst sehe eine Hochzeit eher als etwas sehr schönes an.

LG Alphamännchen

Vorsorgevollmacht:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf?blob=publicationFile
Patientenverfügung:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.pdf?
blob=publicationFile
Betreuungsverfügung:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Betreuungsverfuegung_Formular.pdf?blob=publicationFile

„Langenhagen“ (Pseudonym)

@Alphamännchen, danke für deine korrektur. da mein Kind schon deutlich größer ist, bin ich nicht gerade auf dem alleraktuellsten Stand der Gesetzeslage zum Thema Sorgerecht.
@Elbsonne, du magst durchaus Recht haben. Ich hatte nur mehrere Beträge aus den Medien im Hinterkopf bei denen es darum ging: Ehepaar in Trennung, er ist zu seiner neuen Freundin gezogen und plötzlich Geringverdiener / Arbeitslos. Die noch-Ehefrau arbeitet sich kaputt, um seine schulden zurückzuzahlen. Es wurde vorher etwas ( ich denke es war ein Auto für ihn was er aktuell nicht mehr besaß) angeschafft. Sie hatte definitiv nichts davon und durfte zahlen. Das war wohl auch kein Einzelfall, im laufe der Jahre habe ich mehrere solcher Fälle in den Medien gesehen.
LG

„Langenhagen“ (Pseudonym)

fällt mir grad noch ein, "besondere Fürsorgepflicht" oder so ähnlich, diese sollte im BGB geregelt sein. Alphamännchen, du weist sicher auf anhieb was ich meine und bitte dich um Unterstützung...
diese Fürsorgepflicht haben Eltern ihren kindern , verlobte gegenseitig und eben auch Eheleute per gesetz. das heißt, das sie sich gegenseitig unterstützen müssen und "unter die Arme greifen" wenn der eine mal in eine schieflage geraten ist.
Ich geb es ja zu, hab grad keine lust die alten unterlagen nachzusehen. Aber ich bin mir sicher, das es dazu einen Gesetzestext gibt.

„Südliche Weinstraße“ (Pseudonym)

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„Limbach-Oberfrohna“ (Pseudonym)

@naile: Ich bin keine Expertin für Unterhaltsrecht. Ich habe allerdings schon oft genug aus meinem eigenen Themengebiet schlecht oder halbherzig recherchierte Artikel gelesen. Darum kann ich nicht beurteilen, wie das in den von Dir zitierten Fällen gewesen ist. Was ich mir vorstellen kann ist, dass die Frau im Rahmen von Ehegattenunterhalt im übertragenden Sinne den Kredit zurückzahlt.

Kommen wir zu dem romantischeren Aspekt dieser Frage: Ich würde heiraten, wenn beide es wollen und sich in dem Moment sicher sind, dass es niemanden gibt, mit dem sie den Rest ihres Lebens lieber verbringen würden.

„Langenhagen“ (Pseudonym)

@elbsonne, im falle einer Scheidung ohne Ehevertrag wird der materielle zugewinn zu gleichen teilen aufgeteilt. was, wenn in der ehe schulden zustande gekommen sind? wird da tatsächlich gefragt wer dafür verantwortlich ist? und demjenigen die volle Schuldsumme "zugesprochen"?
aber ich will mich an dieser stelle nicht in haarspaltereien verlieren. grundsätzlich wollte ich eigentlich nur meine Meinung zum ausdruck bringen, das man ohne Trauschein im falle einer Trennung tatsächlich besser ( eindeutiger ) dasteht. und eigentlich war das Thema "Pfändung" - ohne Trauschein ist ganz klar jeder für sich verantwortlich. In einer ehe? ... kann ich nicht mit absoluter Sicherheit beantworten. Aber ich wär da mal vorsichtig...

„Bruchsal“ (Pseudonym)

Hallo Naile,

eine Verlobung ist ein Eheversprechen. Und so kann man bereits vor einer Ehe einen Ehevertrag gemeinsam abschließen. Der gilt aber erst, wenn es zur Hochzeit gekommen ist. Einen zivilrechtlichen Klageweg zu der Ehe gibt es nicht, da es nur eine "Ankündigung" ist. Ein Rücktritt von der Verlobung ist daher jederzeit möglich, wobei hier eine Ersatzpflicht gemäß § 1298 BGB des Schadens im angemessenen Umfang zum Tragen kommen kann, wenn dessen Eltern bzw. einer der Verlobten schon Aufwendungen hatte. Selbiges gilt für gemachte Geschenke wie z. B. Verlobungsring, die man im Sinne des § 1301 BGB zurückfordern kann. Das Zeugnisverweigerungsrecht zwischen den Verlobten bzw. versprochener Lebenspartnerschaft ergibt sich aus dem § 383 ZPO und § 52 STGB.

Das Bundessozialgericht hat am 09.07.2008 eine Grundsatzentscheidung unter Az.: XII ZR 179/05 getroffen, was die Rechte von Unverheirateten in eheähnlichen Gemeinschaften anbetrifft:

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.

Dem "Ätschibätschi, ich war der Schlauere von uns beiden", wurde damit ein Riegel vorgeschoben.

Das BSG ging am 23.08.2012, B 4 AS 34/12 R auf die Frage ein, was eine Wirtschaftsgemeinschaft bzw. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist, da es hier sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gab:

1. Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft i.S d. SGB II liegt nur vor, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Es muss sich
1. um Partner handeln, die
2. in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektive Voraussetzungen) und zwar
3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung).

2. Eine Wirtschaftsgemeinschaft ist gegeben, wenn Haushaltsführung und Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide Partner erfolgen, wobei es nicht zwingend auf gleichwertige Beiträge ankommt; ausreichend ist eine Absprache zwischen den Partnern, wie sie diese zum Wohle des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen.

Damit wurden der ins Blaue hinein behaupteten eheähnlichen Gemeinschaft z. B. durch Ausführungsbehörden ein Riegel vorgeschoben, da Paare sicher noch selbst entscheiden dürfen, ob sie füreinander einstehen wollen und die Verantwortung füreinander tragen möchten oder eben nicht.

Ich hab bei RF merkwürdige Kommentare gelesen, weshalb man gar keinen Partner haben will, der von öffentlichen Leistungen lebt. Man muss den also gar nicht finanziell unter die Arme greifen... Jeder steht auf eigenen Beinen !

Natürlich sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, wie sich aus dem § 1601 BGB ergibt, selbst dann, wenn sie viele Jahre keinen Kontakt mehr hatten oder sich nicht mehr leiden können. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Sozialamt in Vorleistung geht und danach ermittelt, wer Unterhaltsverpflichtend ist, um sich das Geld zurück zu holen...

Die Verpflichteten haben allerdings einen sogenannten Selbstbehalt und ein paar Pauschbeträge, damit sie nicht "übergemäß" beansprucht werden, Der Elternunterhalt ist häufig wegen Übersiedlung in ein Pflegeheim notwendig, da die Eigeneinkünfte des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die hohen Kosten abzudecken.

Eine Vertiefung zum Unterhaltsänderungsgesetz vom 21.12.2007, gültig ab dem 01.01.2008 würde wegen der Größe hier den Rahmen sprengen. :

Quellverweis:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/Palandt/unterhaltsrechtsreform_nachtrag_zur_67._auflage_k.pdf

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Dreiteilungsmethode bereits für verfassungswidrig.

Quellverweis:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-013.html

Durch die Einbeziehung von neuen Lebensformen, die aus meiner Sicht nicht förderlich für das Kindeswohl und die Gesellschaft sind, vermag die Ehe zwischen Mann und Frau für manche bedeutungslos geworden sein.

Allerdings gibt es sehr viele Befürworter. Ich schätze Menschen, die einen Kinderwunsch haben und diesen verwirklichen, ohne den Taschenrechner in der Hand zu halten. Denn wer so "rechnet" oder "fühlt", liebt nicht ! Und so ist eine Eheschließung auch nicht materiell zu betrachten.

Ich finde das Lied von Roy Black sehr aussagekräftig, also "Ganz in Weiß mit einem Blumenstrauß, so siehst du in meinen schönsten Träumen aus"!

„Haßloch“ (Pseudonym)

Das Recht einiger anderer Staaten kennt ziemlich interessante Alternativen zur traditionellen Ehe (z.B. PACS in Frankreich, geregistreerd partnerschap in den Niederlanden), die den Partnern deutlich mehr Gestaltungsspielraum lassen, ihre Partnerschaft auf ein ihren konkreten Verhältnissen angemessenes, solides rechtliches Fundament zu stellen. :-)

„Moosburg an der Isar“ (Pseudonym)

wenigstens haben Sie das mit dem Kranzgeld gestrichen
B

Ja, banlieu 13 : Der Bräutigam ist sehr verwundert, die Braut, die klagt aus dreizehnhundert ( gemeint ist hier § 1300 BGB )
Schade ist es m.E daß die eigentliche Bedeutung der Ehe als öffentlicher Ausdruck des Respektes und der Verantwortlichkeit dem Partner gegenüber der rein finanziellen Absicherung einzelner Geldtransferleistungen geopfert wird. Eine zerbrochene Partnerschaft wird in Geld gemessen, aus Liebenden werden gehasste Feinde, der Kampf bestimmt, die Gier und die Mißgunst lassen die Gefühle verarmen. Viele haben die Angst, sich solcher Gefahren auszusetzen, weil sie sich nicht einmal selbst trauen und dabei verpassen sie das Wichtigste - gelebtes Vertrauen.

„Erlangen“ (Pseudonym)

Paragrafen über Paragrafen...

Hier geht's um eine Bindung zwischen 2 Personen und keine § *verdutztschau*

Ich muss nicht verheiratet sein um jemanden zu lieben und geliebt zu werden.
Für mich bedeutet auch nicht wenn ich verheiratet bin daß ich jemand gehöre... Ebensowenig gehört die Person dann mir...

Wer heiraten möchte macht das-wer nicht-stirbt trotzdem irgendwann...

„Kyffhäuserkreis“ (Pseudonym)

http://www.msn.com/de-de/lifestyle/leben/darum-verzichten-viele-frauen-auf-einen-mann/ar-BBgDYzI?ocid=mailsignout

Darum verzichten viele Frauen auf einen Mann

Julia ist 27, sieht gut aus, hat Jura studiert und arbeitet jetzt in einer Anwaltskanzlei. Auf Facebook hat sie über 500 Freunde, regelmässig geht sie an Partys und hat ihren Spass – auch ohne Mann, wie sie sagt. Damit ist sie in guter Gesellschaft. Auch Schweizer Promifrauen wie Ex-Miss-Schweiz Whitney Toyloy, Vize-Miss Xenia Tschoumitcheva oder Sängerin Fabienne Louves gehen allein durchs Leben.

Die Zahl junger Singlefrauen nimmt laufend zu: Gab es 2005 noch knapp 1'200'000 Single-Haushalte, werden es laut Prognose im Jahr 2030 knapp 1'600'000 sein, Tendenz weiterhin steigend. Auch die Zahl verheirateter Frauen zwischen 20 und 30 Jahren sinkt: 2012 heirateten nicht einmal mehr halb so viele Frauen wie noch 1969.

Haben Frauen zu hohe Ansprüche?

Was ist der Grund für diese Entwicklung? Im Vergleich zu früher seien Frauen selbstständiger und finanziell weniger abhängig von Männern. 1980 hatten nur 3,1 Prozent aller Frauen in der Schweiz einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, 2013 waren es hingegen 31,3 Prozent. «Für viele junge Frauen hat die Karriere oberste Priorität und es bleibt nicht genug Zeit für eine Beziehung», erklärt Dania Schiftan vom Zentrum für interdisziplinäre Medizin und Sexologie in Zürich. Sie glaubt allerdings, dass das Bedürfnis nach einer Beziehung trotzdem vorhanden sei: «Viele Frauen fühlen sich einsam.»

Markus Theunert, Präsident vom Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen, glaubt, dass Frauen oft auch zu hohe Ansprüche an Männer hätten, welche diese nicht erfüllen könnten: «Er soll zum Beispiel kuschlig sein, gleichzeitig aber auch ein richtiger Mann.»

Ein weiteres Problem sei, dass die Männerauswahl für erfolgreiche Frauen kleiner sei: «Viele Frauen wollen keinen Mann mit einem tieferen Gesellschaftsstatus», sagt Patrik Schellenbauer von Avenir Suisse. Trotz Emanzipation falle die Ernährerrolle meistens den Männern zu. «Die Gesellschaft akzeptiert Hausmänner noch immer nicht.»

«Die Uhr tickt für alle»

Paartherapeut Klaus Heer warnt: «Viele junge, ehrgeizige und gut ausgebildete Frauen können sich nicht vorstellen, dass es eines Tages zu spät sein könnte, um eine Familie zu gründen. Dabei tickt ihre biologische Uhr.»

Angesichts der Geburtenraten warnt Christoph Thoma, Geschäftsführer des Instituts für Workability, das sich für die Arbeitsfähigkeiten in Unternehmen einsetzt: «Die sich ohnehin schon abzeichnende schwierige Situation des Arbeitskräftemangels droht sich in den nächsten zehn Jahren zu verschärfen.» Deshalb sei es wichtig, dass Unternehmen alles Mögliche täten, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familienplanung zu fördern.