Ehe verliert an Bedeutung

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 88 Antworten

„Bedburg“ (Pseudonym)

Venusdelta, juristisch gesehen ist das leider nicht richtig. Insbesondere nicht, dass man mit einem Testament allen Beteiligten dieselben Rechte verschaffen könnte, die sie sonst gesetzlich durch Eheschließung bzw. eheliche Geburt hätten. Güterrechtliche Regelungen des BGB für den Versterbensfall lassen sich nicht testamentarisch angleichen, und auch um Pflichtteilsberechtigte kommt man durch testamentarische Regelungen zugunsten eines unverheirateten Partners nicht herum, beispielsweise.

Ich möchte Schokoschnute zustimmen. Wenn ich eine Partnerin richtig gern habe und liebe und die Vertrauensbasis stimmt, wenn das Zusammengehörigkeitsgefühl ausgeprägt entwickelt ist, wenn man nicht nur nebeneinanderher, sondern dauerhaft zusammenLEBEN möchte, wenn man auch Gegenwind, Sturm und Hagel gemeinsam überstehen möchte, dann ist die Ehe schon rein gefühlsmäßig genau richtig.
Über finanzielle Folgen, Ausgleichsregelungen bei Trennung und ggf. Nachwuchsfragen kann man sich vorher rechtlich beraten lassen, ab einem gewissen Alter ist wohl auch ein Ehevertrag zu empfehlen, der beide Partner zu schützen imstande ist, aber dafür gibt es Notare.

„Weyhe“ (Pseudonym)

Stimmt - aber über Ansprüche an den Partner hab ich ehrlich gesagt nie nachgedacht. Ich hab bei meiner Scheidung auf alles verzichtet - wenn man keine gemeinsamen Kinder hat, ist das für mich selbstverständlich.
Mir ist auch bewusst, dass sich die Erblinien aufgrund einer Heirat ändern. Aber ich weiß nicht, ob dies entscheidend für eine Ehe sein soll? Dass zB die Schwester nichts erhält oder die Eltern? Kinder des ersten Grades haben ja doch immer mind einen pflichtteilsanspruch.
Mir ging es mehr darum, ob man heiraten muss, damit man zB im medizinischen Notfall für den Partner entscheiden kann. Und das geht durchaus über eine Patientenvollmacht.
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, empfinde ich eine Ehe auch als angebracht. Aus anderen Gründen muss man meines Erachtens nicht heiraten - aber es ist trotzdem schön, wenn man es tut ;-)

„Döbeln“ (Pseudonym)

@venusdelta
"Mir ging es mehr darum, ob man heiraten muss, damit man zB im medizinischen Notfall für den Partner entscheiden kann. Und das geht durchaus über eine Patientenvollmacht. "

Das geht NUR über eine Patientenvollmacht!
Angehörige, Freunde, etc. dürfen da nix ohne Vollmacht entscheiden. Ist auch gut so, sonst würde so mancher Patient schneller sterben als gedacht!
Vorrangig wird natürlich erst mal die Patientenverfügung beachtet, sofern vorhanden.

sorry for offtopic

„Weyhe“ (Pseudonym)

Ok, dass wusste ich nicht - ich dachte, der Ehemann muss nur den Ring vorzeigen, um die Dame über'n Jordan zu schicken ;-)
Danke für die Info!

„Düren“ (Pseudonym)

Soweit ich weiß zählt es aber auch, wenn Angehörige den Willen der Betroffenen äußern z.B.: "Sie hat immer gesagt, sie will keine lebensverlängernden Maßnahmen...". Dann wird meist nichts gemacht.

„Döbeln“ (Pseudonym)

Sie können es zwar sagen, aber es hat keine Bedeutung. Wenn du selbst in hilfloser Lage bist und dich NICHT ÄUßERN kannst, sowie keine Verfügung hast, entscheidet der Arzt zusammen mit einem gerichtlich bestelltem Betreuer, wie es weitergeht.
Bis vor kurzem dachte ich so wie du Mirella. War aber vor einigen Tagen in einem Fachvortrag darüber, was vor und nach dem Tod so alles entgegen der eigenen Interessen passieren kann. Nur wer alles schriftlich darlegt, kann seine Geschicke im Ernstfall lenken.
Ausnahmen gelten nur für nicht geschäftsfähige Personen, wie z.B. Kinder oder Leute mit Vormund.

„Düren“ (Pseudonym)

Naja, aber im "Ernstfall" gibt es ja noch keinen gerichtlich bestellten Betreuer. Denke schon, dass da die Angehörigen entscheiden.

„Döbeln“ (Pseudonym)

Liebe Mirella, das Gesetz spricht ganz klar von rechtlich verbindlichen Entscheidungen. Wenn du da nix schriftliches hast, hast du keinerlei Einfluss. Im Ernstfall wird sofort ein Betreuer bestellt, denn auch Ärzte müssen/wollen sich absichern.
Stell dir doch mal vor, ein Reicher fällt ins Koma. Seine Kinder, scharf aufs Erbe, wollen keine lebenserhaltenden Massnahmen, obwohl die Chancen auf Heilung gar nicht so schlecht sind.
Würdest du als der Reiche wollen, das deine Kinder da was zu entscheiden haben?
Und es gilt gleiches Recht für alle! Also darfst du auch als guter Mensch nicht entscheiden. Vielleicht hast du Glück, das du Betreuer und Arzt beeinflussen kannst, aber Garantie gibt es keine.

Für mich offenbart sich immer häufiger, dass die Bedeutung einer "Beziehung ohne trauschein" für das paar ansich nicht minderwertiger ist, als mit.
Der "fehlende" Trauschein ist nicht gleichbedeutend mit oberflächlichkeit und schnell ersetzbar. viele unterschätzen den wert von offener kommunikation, Liebe, vetrauen und Gemeinsamkeiten. DAS schweißt zusammen, nicht allein die staatliche Anerkennung.
Hingegen ist diese bedeutung für außenstehende oft nicht respektabel bzw existent.
Andernfalls würde nicht in dem Maße versucht "dazwischen zu kommen".

„Neumarkt in der Oberpfalz“ (Pseudonym)

hallo erst mal,ich hab mein Kind,wird morgen 17 jahre alt,die ersten 11 jahre ihres lebens alleine gross gezogen.und es war gut so.

Aberakadabera: "Früher haben die Ehen gehalten, weil die Frauen meist keine Alternative hatten. Das zu romantisieren halte ich für falsch."

Das, genau das. Ich roll immer mit den Augen, wenn ich Gejammere lese, dass die Ehe den Bach runtergeht, und die Moral und das Abendland gleich mit. Die wenigsten wissen zudem, dass das klassische Modell Vater-Mutter-Kind erst mit der Industrialisierung aufkam, also noch gar nicht so alt ist. Früher lebte man in Clans, nicht in Kleinfamilien.

Ich finde es überhaupt kein Problem, dass die Gesellschaft sich wandelt. Was hat es meinen Nachbarn zu interessieren und zu grämen, mit wem ich wie lebe? Und die Leute, die es schlimm finden, dass ihre romantischen Vorstellungen - Prinz mit weißem Ross rettet mich, wir sind glücklich für immer und ewig - nicht passen, die sollten vielleicht mal die Realitätsbrille statt der rosa Brille aufsetzen. Die Realität ist nämlich auch ganz nett!

Mein Mann und ich haben geheiratet, weil wir zusammengehören und das einfach unterstreichen wollen (und wir wollten ein tolles Fest mit all unseren Freunden feiern!). Er ist mein Lebensmensch und ich bemühe mich sehr, ihm immer wieder zu zeigen, wie viel er mir bedeutet. Ich würde ihn nie selbstverständlich nehmen.

„Weyhe“ (Pseudonym)

Vermutlich arbeitet sie für die katholische Kirche. man darf getrennt leben, allerdings verstösst man mit einer erneuten Heirat gegen die Regeln und wird dann gekündigt. Meine Trennung war der Grund, warum ich vor einigen Jahren keinen Job im Ordinariat erhalten habe, obwohl ich die perfekte Besetzung für den Job gewesen wäre.

@venusdelta
korrekt,
für die katholische Kirche ist die erneute Heirat einer Geschiedenen Bigamie und führt zur sofortigen fristlosen Kündigung.
Also entweder bringe ich ihren noch lebenden Exmann um (dann wäre sie ja Witwe)
oder wir leben in "wilder Ehe", was die kath. Kirche wiederum toleriert.

aber das war mein Fehler, hab' beim Date vergessen nach der Konfession zu fragen

„Weyhe“ (Pseudonym)

Berneck ... Ich würde die wilde Ehe bevozugen ... So ein Mord ist immer so ne unschöne Sache und macht sich nicht gut im Lebenslauf ;-)

„Langenhagen“ (Pseudonym)

@ Paul
unverheiratet mit Kind antwortet. : zum Nachnamen; das Kind bekommt automatisch den der mutter. ein aussageverweigerungsrecht hast du sofort wenn du behaupten kannst verlobt zu sein, im übrigen sagt die gesetzeslage weiterhin dazu das du bei nahen angehörigen nicht aussagen musst. zum Thema Pfändungen bist du als unverheirateter fein raus jeder der Partner ist für seine verträge / Kredite selbst verantwortlich so als wäre er single, im Gegensatz zu Ehepaaren die AUTOMATISCH beide für einen Kredit und dessen Rückzahlung in die pflicht genommen werden, egal ob der eine Ehepartner von diesem Kredit wusste oder nicht.
zum einverständniss der Eltern; hast du ein geteiltes Sorgerecht, müssen immer beide unterschreiben. besonders bei "nicht mehr rückgängig zu machenden Entscheidungen" (bzw. einverständniss zu einer op). ich habe das alleinige Sorgerecht, damit fahre ich wirklich bestens, auch zum wohle des kindes da nicht immer (oder besser nie) eine benötigte Unterschrift vom vater Termin- oder situationsbedingt zur verfügung steht. wir leben nicht im selben umkreis. sollten sich beide Elternteile nicht ganz so gut verstehen, ist es wohl auch nicht im sinne des kindes wenn einer der expartner die Unterschrift für das Kind verweigert um dem / der ex eins auszuwischen. aber nichts desto trotz habe ich das recht, dem vater alle rechte zuzugestehen und kann ihm das aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w. einräumen. kurzum, es könnte so funktionieren als ob er das Sorgerecht auch hätte. nur kann er es halt nicht gerichtlich durchsetzen. Fazit: was ich entscheide ist im bezug auf das Kind bindend.
LG

„Schweinfurt“ (Pseudonym)

Die Zeit hat sich einfach verändert. Die Generationen haben sich verändert. Die Ehe ist und bleibt für mich das i-Tüpfelchen :-). Aber wer kann schon vorher Sagen und nach welcher Zeit, ob es auch wirklich passt. Viele verändern sich in unterschiedliche Richtungen und man verliert sich vielleicht im laufe einer Ehe. Das Miteinander und vor allem die Zeit für das Miteinander nimmt sich kaum einer mehr. Die Liebe macht uns auch hin und wieder betriebsblind ;-) und man will dann auch die Wahrheit, auch wenn sie einem vor Augen gehalten wird, manchmal nicht Sehen. Leider war es bei mir so. Aber wichtig ist doch nur daraus zu Lernen und Fehler nicht zu wiederholen. Und das höste Gut ist, dass das Kind(er) nicht darunter leiden. Leider vergessen viele aus purem Egoismus, dass auch das Kind leidet, wenn sich die Eltern streiten. Wegen eines Kindes eine Ehe zu erhalten finde ich nicht gut. Jeder hat ein Recht auf Glück. Wenn die Basis, wie Respekt, Vertrauen und Liebe nicht mehr vorhanden sind und auch keine Chance mehr besteht sie wiederzuerlangen, dann sollte man sich Trennen. Kinder lieben ihre Eltern und wünschen sich nur, dass diese glücklich sind, ob mit- oder ohneeinander. Es passen einfach nur wenige wirklich zueinander :-))
LG

„Bruchsal“ (Pseudonym)

Naile, in deinem Beitrag vom 19.11.2014 hat der Fehlerteufel zugeschlagen, so dass ich ihn bereits umzingelte und in die Flucht schlug.

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013, welches zum 19.05.2013 in Kraft gesetzt worden ist, besagt gemäß § 1626 a:

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Quellverweis:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/Verkuendung_BGBl_Sorgerecht.pdf?blob=publicationFile

Beim gemeinsamen Sorgerecht kommt es zwischen den Eltern naturgemäß zu Streitigkeiten über die Kindeserziehung. Es gibt hierbei Ausnahmen und Sonderfälle, da die Eltern nicht alles gemeinsam bestimmen müssen, wenn wir z. B. mal an den regelmäßig wiederkehrenden Tagesablauf denken.

Informativer Quellverweis in Bezug auf diese Mitbestimmungspunkte:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/

Es heißt:"Bis dass der Tod uns scheidet". Und der Tod in einer gemeinsam eingegangenen Ehe muss nicht unbedingt immer was mit dem Ableben des Partners zu tun haben, da es den "Gefühls- und Empfindungstod" gibt. Und dies ist ein christlicher Eheauflösungsgrund.

Gerät ein Ehepartner in Unehre z. B. durch Ehebruch, Mord und Totschlag etc. pp., so gebührt ihm keine Ehre. Und so würde es zur Fehlbekundung kommen, dass man genau dieser Person die ewige Treue schwor, weil eben das Ablegen der Maske eine ganz andere Person ergibt. Und so kann auch der Teufel in vielen Masken sein wahres Gesicht verbergen.

Ehen mit dem "Teufel" sind Nichtig. Ich selbst finde es schön, wenn sich zwei Liebende das Jawort geben und sich die Liebe lebenslang fortentwickelt. Ich hörte mal ein älteres Ehepaar sagen:"Heutzutage trennen sich die Leute bei kleineren Krisen. Früher schweißte uns eine Krise nach deren Überwindung noch stärker zusammen"! Und vielleicht haben sie ein Problem benannt, daß bei vielen Scheidungsangelegenheiten vorkommt ? Wie bedeutsam nun eine Ehe ist, hängt immer von zwei Liebenden ab. Selbiges bei der Kinderfrage in dieser Lebensgemeinschaft, ob dies für beide das Nonplusultra darstellt, da die Wünsche, Hoffnungen und Sehnsüchte individuell verschieden sind.

„Düren“ (Pseudonym)

*Achsel zuck* Macht doch auch Sinn das Kind gemeinsam zu erziehen, wenn es irgendwie geht.....
Früher habe ich gedacht, "die Ehe" wäre irgendwann ein natürlicher Schritt, den man geht im Erwachsenenalter. Heute denke ich, es geht auch gut ohne.
Mit einer Ehe übernimmt man auch viel viel Verantwortung und Verpflichtungen für einander. 100%tiges Vertrauen in jemanden... hat man das überhaupt heute noch?

Als ich das letzte Mal wirklich verknallt und nicht mißtrauisch war.... hmm. Das ist 10 Jahre her... Minimum. Ich kenne kaum noch jemanden, dessen Ehe länger als 10 Jahre gehalten hat. *traurig*

„Bruchsal“ (Pseudonym)

Ein früherer Freund von mir stieg mal einen Berg empor und kam weder vor noch zurück. Ich eilte ihm sofort zur Hilfe. Bei Bergsteigern ist das immer ein Ehrencodex, dass man sich um Verletzte kümmert oder Bergretter spielt. Er vertraute mir sein Leben an, da es keine Alternative für ihn gab. Und daher war ich anschließend sein bester Freund. Ja Mirella, solche Menschen gibts noch, wie du an dem Beispiel erkennst.

Meine Freunde waren übrigens immer sehr vertrauenswürdig, also nicht so Spacks, die einem das Blaue vom Himmel erzählten.

Bei Drogenabhängigen und anderen Kriminellen gibts ein Problem, was das gemeinsame Sorgerecht anbetrifft. Und dann gibts noch die, die Naile meint, die also alles tun, um den/die Ex zu ärgern. Um die kümmern sich Gerichte...
Manche trennen sich und verhalten sich fair. Ich kenne Italiener, wo das sehr toll funktioniert. Das Kind wird regelmäßig abgeholt und zur Mama gebracht, wächst also mit Beiden auf, obwohl die Eltern nicht mehr zusammen sind. Ist ja nicht so einfach für neue Partner, den/die Ex wegen Kids zu akzeptieren...

„Limbach-Oberfrohna“ (Pseudonym)

@naile: Entschuldige, aber der Ehepartner haftet n u r für einen Kreditvertrag, wenn er den Vertrag ebenfalls unterschrieben oder sich für die Verbindlichkeiten verbürgt hat. Ein Trauschein sorgt keinesfalls dafür, dass Du automatisch mit haftest.

„Limbach-Oberfrohna“ (Pseudonym)

Noch ein Nachtrag: Falls Du damit allerdings meinst, dass etwaiges gemeinsames Vermögen ebenfalls für die Verbindlichkeiten des Ehepartners haftet, auch wenn Du nichts von den Krediten gewusst hast, dann hast Du Recht, sofern keine Gütertrennung vereinbart ist.