das Wieselwort: ALLEINERZIEHEND
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
Vielleicht wäre das der richtige Zeitpunkt (das Und? ausformuliert) für den TE uns mitzuteilen, was er überhaupt fragen/wissen/sagen möchte. Geht es nur um die Lstkl. 2? Dass z.B. nicht ZWEI diese Lstkl. haben können? Finde ich btw. völlig in Ordnung. Wenn sich zwei die Erziehung 50/50 teilen ist das nicht alleinerziehend, auch wenn die beiden getrennt leben. [Ich kenne übrigens sogar ein Paar, sie sind sogar verheiratet, NICHT getrennt, haben ein Kind gemeinsam und leben DENNOCH in zwei Wohnungen. Sie wollen ihre Freiräume.]
Auch die Regelung, dass dann derjenige, der Kindergeld bekommt auch Lstkl. 2 bekommt, ist ok, man nimmt einfach an, dass derjenige den Hauptteil der Erziehung übernimmt.
Das ist nicht 100% fair? Klar, aber es gibt da keine 100% Fairness. Da müssten dann natürlich auch nochmal Alleinerziehende, die GAR KEINE Unterstützung haben, unterschieden werden zu denjenigen, die noch Großeltern zur Mitbetreuung haben u.v.a. Das geht ja gar nicht. Alleinerziehend ist nie komplett das Gleiche wie alleinerziehend.

Oder geht es um noch etwas ganz anderes? @nightrider?
Das stimmt, das vorher Gesagte bezieht sich auf die Gewährung der Lohnsteuerklasse 2, also auf alleinerziehend im Sinne des Steuerrechts.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
Alleinerziehend im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist nicht zwingend kongruent mit dem sozialrechtlichen Begriff des Alleinerziehenden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
"Hinweis: Vorsicht ist geboten bei Untermietern ..."
"Hier sollten dem FA entsprechende Verträge vorgelegt werden können, um nachzuweisen, dass mit diesen volljährigen Personen keine Haushaltsgemeinschaft im obigen Sinne besteht"

Dies ist dem Link zu entnehmen. Das heißt, dass es Situationen gibt, in denen es anders gehandhabt wird. Wäre sonst auch tatsächlich unglaublich unverschämt. Siehe die von mir erwähnte Konstellation. Ein Untermieter erzieht/betreut ja nicht automatisch ein Kind mit.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
"Nach Scheidung bzw. Trennung ist die Definition der " Alleinerziehend" , dass ein Kind in einem Haushalt "lebt", in dem nur ein Erwachsener gemeldet ist."

Wie ist die Definition ohne Scheidung bzw. Trennung? 😀
Wenn es nie eine Beziehung gab. ?
@nightrider55
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
"Ein Wieselwort bezeichnet eine vage, ungenaue Beschreibung"

👍
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
"Sobald ein Mitbewohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz an derselben Adresse gemeldet ist, gilt dies als Haushaltsgemeinschaft"

Ist das so?
Wäre ja eine absolute Frechheit! Eine alleinerziehende Mutter vermietet ein Zimmer unter, damit sie besser über die Runden kommt und ist dann nicht mehr alleinerziehend?

War das schon immer so?
Eine Bekannte von mir (ist natürlich schon lange her), lebte sogar mit ihrem Freund zusammen und hatte Lstkl. 2 (sie hat ihn nicht heimlich da leben lassen, sondern angemeldet).
Wirklich alleinstehend - Der alleinerziehende Elternteil muss zudem alleinstehend sein. Im Einkommensteuergesetz ist genau definiert, was unter „allein stehend“ zu verstehen ist (§ 24b Abs. 3 EStG). Sobald beispielsweise die alleinerziehende Mutter mit einem neuen Lebenspartner zusammenwohnt, entfällt diese wesentliche Voraussetzung. Auch wer in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person lebt, darf den Entlastungsbetrag nicht beanspruchen. Sobald ein Mitbewohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz an derselben Adresse gemeldet ist, gilt dies als Haushaltsgemeinschaft
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
Was is'n eigentlich n'Wieselwort?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
Und?