das Wieselwort: ALLEINERZIEHEND

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 39 Antworten

„Idar-Oberstein“ (Pseudonym)

Bloß mal so...ich war 25 Jahre mit dem Vater meiner Kinder 'verheiratet'. De facto war ich alleinerziehend, weil er sich die meiste Zeit einfach mal gar nicht gekümmert hat.

Er war der Gut-Wetter-Papa.

„Rinteln“ (Pseudonym)

@callmebetty sehr witzig .....Du bist "Alleinerziehend" ....danke :-)

In der öffentlichen Debatte ist häufig von Alleinerziehenden" die Rede. Meist ist die Darstellung der Zustände dieser Menschen so, dass sie als benachteilig und nicht selten auch als zu bemitleidende Opfer gelten können. Gezeichnet wird regelmäßig das Bild von Alleinerziehenden als Opfer rücksichtsloser Verantwortungsflüchtlinge meist geschlechterstereotyp Männer , welche scheinbar ohne jeden Skrupel ihre Kinder und Expartner mit der Verantwortung allein zurück lassen und vor allem auch für die keinen finanziell Beitrag leisten. Klare Verhältnisse.
Guten Appetit :-)

„Jüchen“ (Pseudonym)

@nightrider....so ein Quatsch ....
Oft ist halt der, der die Kinder zum Großteil bei sich hat , zumindest beruflich und finanziell benachteiligter. Es ist schon ok, finde ich, dass der Part, der den Großteil die Kinder hat auch dementsprechend vom anderen Part einen finanziellen Beitrag bekommt. Sollte eigentlich selbstverständlich sein und traurig ist einzig und allein nur die Tatsache, dass das von vielen nicht freiwillig oder überhaupt geleistet wird.

„Lübeck“ (Pseudonym)

Nightrider hat die Deutungshoheit über den Begriff alleinerziehend. Das ist wahre Macht!

„Remscheid“ (Pseudonym)

@nightrider 55

Du selbst hast geschrieben, wie alleinerziehend definiert wird, nämlich:

"Nach Scheidung bzw. Trennung ist die Definition der " Alleinerziehend" , dass ein Kind in einem Haushalt "lebt", in dem nur ein Erwachsener gemeldet ist."

Nun beschreibst Du etwas völlig anderes wie alleinerziehend vermeintlich definiert werden würde.

Wie nun?

„Idar-Oberstein“ (Pseudonym)

@nightrider

Ich hab das Gottseidank schon hinter mir. Alle groß und aus dem Haus 🎉

„Remscheid“ (Pseudonym)

@callmebetty 🎉🎆🎉🎆🎉🎂🎈🎂🎈🎂🎈

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

@nightrider: Ich bin ebenfalls "Alleinerziehend" und das auch noch genauso, wie Du es so vermeintlich nett beschreibst. Aber ich wünschte bei Gott, dass es nicht so wäre. Kein Unterhalt, kein Umgang aber Sorgerecht zu gleichen Teilen. Nur muss ich für das Recht meines Kindes kämpfen inklusive jeder einzelnen Unterschrift. Leider ist er eben genau das, ein Verantwortungsflüchtling!

Ich denke, dass die Darstellung einfach auf Viele zutrifft aber eben nicht auf Alle. Ich kenne auch andere Fälle, in denen der Vater um jede Kleinigkeit kämpfen muss und meistens den Kürzeren zieht. Das tut mir unendlich leid, denn ich kämpfe für mein Kind in entgegengesetzter Richtung und er bekommt einfach nichts. Ich bin nun diejenige die ALLES auffangen muss. Klare Verhältnisse wären für mich, dass ich endlich nicht mehr wie ein Bettler dastehen muss.
Ich bin Alleinerziehend!

@ nightrider
So ist es, leider Gottes gibt es viel zu viele Erzeugern ( Mann oder Frau), die genauso sich verhalten. Nicht nur, dass der Erzeuger nichts tut, handelt oft nicht wirklich zum Wohl des Kindes.

@Saison: es gibt immer die Möglichkeit ein Teil der Sorgerecht zu beantragen, wenn es Problematisch für das Kind wird. Das Jugendamt, ein Anwalt oder bei Familiengerecht können dich informieren. Zumindest in medizinischen und schulischen Angelegenheiten muss ein Alleinerziehend oft schnell handeln. Man kann nicht verlangen, vor jeder Arzttermin oder Klassenfahrt hindert Mal um Erlaubnis bitten um dann wo möglich fest zu stellen, dass der Vater ( in deinem Fall) gerade keine Zeit für das "Problem" ( wie leider oft das Kind gesehen wird) hat.
Das positive daran, @Saison ist, dass du zwar alleinerziehend bist aber nicht allein!

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

@Enya16: vielen Dank für die Tipps. Die Hilfe bei Jugendamt, Anwalt und Co nehme ich schon in Anspruch und weiß auch was noch zu tun ist. Auch wenn einem die Zeit wegrennt und die Gerichte nicht gerade die Schnellsten sind. Aber die Mühlräder laufen. :-)

@Saison: viel Kraft, Geduld und Erfolg und alles Gute für dein Kind und dich.
Leider sollte sich in der Hinsicht tatsächlich die Gesetzlage ändern, denn oft ist nicht nur für das alleinerziehende Elternteil, sondern für die Kinder unzumutbar.

Denn rein theoretisch soll man vor jeder Arztkontrolle oder Mitteilung, Ausflug in der Schule, nach der Unterschrift des anderen Elternteil warten. Bekommt das Kind diese Unterschrift von beide Eltern nicht, darf es weder zum Arzt noch am Ausflug teilnehmen. Die Schule muss theoretisch eine gesonderte Regelung für dafür finden. Das mutet man höchstens einmal dem Kind zu. Nach einer schriftlichen Aufforderung (kein Betteln, sachlich, mit Fristsetzung per Anschreiben) ohne eine rechtzeitige Antwort, mahlen in der Regel auch die Mühlen beim Gericht schneller.

„Jüchen“ (Pseudonym)

Bei Schulangelegenheiten( außer großen Klassenfahrten ins Ausland außerhalb Europas), Klinikbehandlungen( notfallmäßig) und ärztlichen Standartuntersuchungen oder ähnlichem reicht die Unterschrift eines Erziehungsberechtigtem außer einer legt explizit Einspruch ein. ...auch bei beidseitigem Sorgerecht , zumindest bei uns hier in BW ist das so ( ich habe mal eine Mutter mit Kind betreut, die in einer ähnlichen Situation war). Wenn der Vater sich eh nicht kümmert, muss man auch nicht hinter allem herrennen. Falls es ihn stört, muss er dennoch erst Einspruch vor dem Jugendamt einlegen und dann das auch begründen. In der Regel tun das aber Väter und Mütter nicht, die sich eh nicht kümmern, da dann das Thema Unterhalt ja auch wieder auf den Tisch kommen könnte und man sich auseinandersetzen müsste. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man im Übrigen ganz schnell beantragen, das geht in der Regel viel einfacher und schneller, als das gesamte Sorgerecht, dann sind auch Urlaube und Umzug ( in einem gewissen Rahmen) kein Problem mehr.
Ich selbst bin ja auch alleinerziehend, habe ein gutes Verhältnis zum Expartner. Auch er unterschreibt das allermeiste nicht mit, ganz egal, ob es um Einverständniserklärungen im Bereich Schule, Hort oder Freizeitprogramm.... Klinikaufklärungen, Arzt usw geht......da seine Zustimmung gar nicht nötig ist....wäre sie nötig, wäre das in unserem Fall zum Glück kein Problem...aber ist sie eben nicht.

@Sternetänzerin es ist schön, wenn das andere Elternteil seine Pflichten nachgeht. Leider ist es in meisten Fälle nicht so.
Ja, manche Schulen haben eine Lösung für sich gefunden um sich selbst die Arbeit zu erleichtern hacken einfach nicht imner nach.
Denn wenn es hart auf hart kommt ist das alleinerziehende Elternteil in der Beweis Lage und trägt die volle Verantwortung dafür. Aber nicht alle Schulen drücken diesbezüglich beide Augen zu.
Lt. Gesetzt ist es tatsächlich so, dass bei gemeinsamen Sorgerecht alles gemeinsam mit unterschrieben muss. Und glaub mir, oft wird dies auch verlangt.

Das andere Elternteil empfindet das als Belästigung, obwohl es sein Pflicht ist und so sind Konflikte vorprogrammiert.
Deshalb macht es Sinn jüristisch in solche Fälle* klare Verhältnisse zu schaffen.

*Fälle, wenn das andere Elternteil, das Macht des gemeinsame Sorgerecht gegen dem Kind und gegen der alleinerziehende Elternteil nutzt und nicht Verantwortungsbewusst damit umgeht bzw. umgehen will/kann.

Auch wenn man selbst nicht erlebt hat und man sich nicht vorstellen kann, ist leider oft die Realität bei anderen alleinerziehende anders. Ich glaube Jügendämter und Familiengerechte können ein Lied davon singen.
Und das sind nur die Fälle, wo die alleinerziehende Elternteile ( Mann oder Frau) die Kraft finden den Schritt zu wagen.

P.S. Selbstverständlich sind für Hört, Schule, Klinikaufklärungen usw. Sogar auch ein einfach Arztkontrolle ( spreche nicht über Normalfall) beide Unterschrifte notwendig.

„Remscheid“ (Pseudonym)

Ergänzend zu @Enya16 wäre noch zu erwähnen, dass es nicht nur Fälle gibt, in denen ein Elter das als Belästigung betrachtet, sondern auch solche in denen dieser es bewusst nutzt, z.B. um sich zu "rächen".

„Jüchen“ (Pseudonym)

Tatsächlich wird in diesem Fall zwischen Dingen der "Alltahsroutine" und "Dingen der erheblichen Relevanz " auch rein rechtlich und von Seiten des Jugendamts unterschieden,gerade in solchen Fällen,liebe Enya. Der sorgetragenden Partei ist es für ersteres nämlich nicht zuzumuten , für solche Dinge ständig um Erlaubnis zu fragen dazu gehören Standard Dinge wie Routine Arztbesuche,Schulangelenheiten (Kindergarten ) Hort und Kinderbetreuung....sowie Urlaube innerhalb Europas(hat man das Aufenthaltbestimmungsrecht entfällt der letzte Punkt sogar)und Umzüge in gewissem Rahmen in aller Regel....zwar kann der andere Sorgerechtberechtige dem widersprechen und Einspruch einlegen jedoch muß er dann seine tatsächlich Sorge/ Einwände an offiziellen Stellen begründen,bevor dem dem nachgegeben werden muss.dann wird immer von Fall zu Fall direkt entschieden und diese Entscheidung bleibt dann bindend , in den meisten Fällen zu Gunsten der sorgetragenden Partei.Denn wenn der eine Part sich ansich nicht kümmert und keinen Unterhalt zahlt so wird schnell ersichtlich dass es sich in solchen Fällen meist um eine Machtausübung desjenigen handelt. Wohl und Bedürfnisse des Kindes stehen da im Vordergrund. Leider wissen das die wenigsten Alleinerziehenden...und lassen sich da viel zu viel gefallen .In dem Fall den ich betreute war dir Sache in zwei Wochen geklärt.