das Wieselwort: ALLEINERZIEHEND
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.02.2018
Tatsächlich wird in diesem Fall zwischen Dingen der "Alltahsroutine" und "Dingen der erheblichen Relevanz " auch rein rechtlich und von Seiten des Jugendamts unterschieden,gerade in solchen Fällen,liebe Enya. Der sorgetragenden Partei ist es für ersteres nämlich nicht zuzumuten , für solche Dinge ständig um Erlaubnis zu fragen dazu gehören Standard Dinge wie Routine Arztbesuche,Schulangelenheiten (Kindergarten ) Hort und Kinderbetreuung....sowie Urlaube innerhalb Europas(hat man das Aufenthaltbestimmungsrecht entfällt der letzte Punkt sogar)und Umzüge in gewissem Rahmen in aller Regel....zwar kann der andere Sorgerechtberechtige dem widersprechen und Einspruch einlegen jedoch muß er dann seine tatsächlich Sorge/ Einwände an offiziellen Stellen begründen,bevor dem dem nachgegeben werden muss.dann wird immer von Fall zu Fall direkt entschieden und diese Entscheidung bleibt dann bindend , in den meisten Fällen zu Gunsten der sorgetragenden Partei.Denn wenn der eine Part sich ansich nicht kümmert und keinen Unterhalt zahlt so wird schnell ersichtlich dass es sich in solchen Fällen meist um eine Machtausübung desjenigen handelt. Wohl und Bedürfnisse des Kindes stehen da im Vordergrund. Leider wissen das die wenigsten Alleinerziehenden...und lassen sich da viel zu viel gefallen .In dem Fall den ich betreute war dir Sache in zwei Wochen geklärt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.02.2018
Ergänzend zu @Enya16 wäre noch zu erwähnen, dass es nicht nur Fälle gibt, in denen ein Elter das als Belästigung betrachtet, sondern auch solche in denen dieser es bewusst nutzt, z.B. um sich zu "rächen".
@Sternetänzerin es ist schön, wenn das andere Elternteil seine Pflichten nachgeht. Leider ist es in meisten Fälle nicht so.
Ja, manche Schulen haben eine Lösung für sich gefunden um sich selbst die Arbeit zu erleichtern hacken einfach nicht imner nach.
Denn wenn es hart auf hart kommt ist das alleinerziehende Elternteil in der Beweis Lage und trägt die volle Verantwortung dafür. Aber nicht alle Schulen drücken diesbezüglich beide Augen zu.
Lt. Gesetzt ist es tatsächlich so, dass bei gemeinsamen Sorgerecht alles gemeinsam mit unterschrieben muss. Und glaub mir, oft wird dies auch verlangt.

Das andere Elternteil empfindet das als Belästigung, obwohl es sein Pflicht ist und so sind Konflikte vorprogrammiert.
Deshalb macht es Sinn jüristisch in solche Fälle* klare Verhältnisse zu schaffen.

*Fälle, wenn das andere Elternteil, das Macht des gemeinsame Sorgerecht gegen dem Kind und gegen der alleinerziehende Elternteil nutzt und nicht Verantwortungsbewusst damit umgeht bzw. umgehen will/kann.

Auch wenn man selbst nicht erlebt hat und man sich nicht vorstellen kann, ist leider oft die Realität bei anderen alleinerziehende anders. Ich glaube Jügendämter und Familiengerechte können ein Lied davon singen.
Und das sind nur die Fälle, wo die alleinerziehende Elternteile ( Mann oder Frau) die Kraft finden den Schritt zu wagen.

P.S. Selbstverständlich sind für Hört, Schule, Klinikaufklärungen usw. Sogar auch ein einfach Arztkontrolle ( spreche nicht über Normalfall) beide Unterschrifte notwendig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.02.2018
Bei Schulangelegenheiten( außer großen Klassenfahrten ins Ausland außerhalb Europas), Klinikbehandlungen( notfallmäßig) und ärztlichen Standartuntersuchungen oder ähnlichem reicht die Unterschrift eines Erziehungsberechtigtem außer einer legt explizit Einspruch ein. ...auch bei beidseitigem Sorgerecht , zumindest bei uns hier in BW ist das so ( ich habe mal eine Mutter mit Kind betreut, die in einer ähnlichen Situation war). Wenn der Vater sich eh nicht kümmert, muss man auch nicht hinter allem herrennen. Falls es ihn stört, muss er dennoch erst Einspruch vor dem Jugendamt einlegen und dann das auch begründen. In der Regel tun das aber Väter und Mütter nicht, die sich eh nicht kümmern, da dann das Thema Unterhalt ja auch wieder auf den Tisch kommen könnte und man sich auseinandersetzen müsste. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man im Übrigen ganz schnell beantragen, das geht in der Regel viel einfacher und schneller, als das gesamte Sorgerecht, dann sind auch Urlaube und Umzug ( in einem gewissen Rahmen) kein Problem mehr.
Ich selbst bin ja auch alleinerziehend, habe ein gutes Verhältnis zum Expartner. Auch er unterschreibt das allermeiste nicht mit, ganz egal, ob es um Einverständniserklärungen im Bereich Schule, Hort oder Freizeitprogramm.... Klinikaufklärungen, Arzt usw geht......da seine Zustimmung gar nicht nötig ist....wäre sie nötig, wäre das in unserem Fall zum Glück kein Problem...aber ist sie eben nicht.
@Saison: viel Kraft, Geduld und Erfolg und alles Gute für dein Kind und dich.
Leider sollte sich in der Hinsicht tatsächlich die Gesetzlage ändern, denn oft ist nicht nur für das alleinerziehende Elternteil, sondern für die Kinder unzumutbar.

Denn rein theoretisch soll man vor jeder Arztkontrolle oder Mitteilung, Ausflug in der Schule, nach der Unterschrift des anderen Elternteil warten. Bekommt das Kind diese Unterschrift von beide Eltern nicht, darf es weder zum Arzt noch am Ausflug teilnehmen. Die Schule muss theoretisch eine gesonderte Regelung für dafür finden. Das mutet man höchstens einmal dem Kind zu. Nach einer schriftlichen Aufforderung (kein Betteln, sachlich, mit Fristsetzung per Anschreiben) ohne eine rechtzeitige Antwort, mahlen in der Regel auch die Mühlen beim Gericht schneller.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.02.2018
@Enya16: vielen Dank für die Tipps. Die Hilfe bei Jugendamt, Anwalt und Co nehme ich schon in Anspruch und weiß auch was noch zu tun ist. Auch wenn einem die Zeit wegrennt und die Gerichte nicht gerade die Schnellsten sind. Aber die Mühlräder laufen. :-)
@ nightrider
So ist es, leider Gottes gibt es viel zu viele Erzeugern ( Mann oder Frau), die genauso sich verhalten. Nicht nur, dass der Erzeuger nichts tut, handelt oft nicht wirklich zum Wohl des Kindes.

@Saison: es gibt immer die Möglichkeit ein Teil der Sorgerecht zu beantragen, wenn es Problematisch für das Kind wird. Das Jugendamt, ein Anwalt oder bei Familiengerecht können dich informieren. Zumindest in medizinischen und schulischen Angelegenheiten muss ein Alleinerziehend oft schnell handeln. Man kann nicht verlangen, vor jeder Arzttermin oder Klassenfahrt hindert Mal um Erlaubnis bitten um dann wo möglich fest zu stellen, dass der Vater ( in deinem Fall) gerade keine Zeit für das "Problem" ( wie leider oft das Kind gesehen wird) hat.
Das positive daran, @Saison ist, dass du zwar alleinerziehend bist aber nicht allein!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.02.2018
@nightrider: Ich bin ebenfalls "Alleinerziehend" und das auch noch genauso, wie Du es so vermeintlich nett beschreibst. Aber ich wünschte bei Gott, dass es nicht so wäre. Kein Unterhalt, kein Umgang aber Sorgerecht zu gleichen Teilen. Nur muss ich für das Recht meines Kindes kämpfen inklusive jeder einzelnen Unterschrift. Leider ist er eben genau das, ein Verantwortungsflüchtling!

Ich denke, dass die Darstellung einfach auf Viele zutrifft aber eben nicht auf Alle. Ich kenne auch andere Fälle, in denen der Vater um jede Kleinigkeit kämpfen muss und meistens den Kürzeren zieht. Das tut mir unendlich leid, denn ich kämpfe für mein Kind in entgegengesetzter Richtung und er bekommt einfach nichts. Ich bin nun diejenige die ALLES auffangen muss. Klare Verhältnisse wären für mich, dass ich endlich nicht mehr wie ein Bettler dastehen muss.
Ich bin Alleinerziehend!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.02.2018
@callmebetty 🎉🎆🎉🎆🎉🎂🎈🎂🎈🎂🎈
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
@nightrider

Ich hab das Gottseidank schon hinter mir. Alle groß und aus dem Haus 🎉
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
@nightrider 55

Du selbst hast geschrieben, wie alleinerziehend definiert wird, nämlich:

"Nach Scheidung bzw. Trennung ist die Definition der " Alleinerziehend" , dass ein Kind in einem Haushalt "lebt", in dem nur ein Erwachsener gemeldet ist."

Nun beschreibst Du etwas völlig anderes wie alleinerziehend vermeintlich definiert werden würde.

Wie nun?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Nightrider hat die Deutungshoheit über den Begriff alleinerziehend. Das ist wahre Macht!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
@nightrider....so ein Quatsch ....
Oft ist halt der, der die Kinder zum Großteil bei sich hat , zumindest beruflich und finanziell benachteiligter. Es ist schon ok, finde ich, dass der Part, der den Großteil die Kinder hat auch dementsprechend vom anderen Part einen finanziellen Beitrag bekommt. Sollte eigentlich selbstverständlich sein und traurig ist einzig und allein nur die Tatsache, dass das von vielen nicht freiwillig oder überhaupt geleistet wird.
@callmebetty sehr witzig .....Du bist "Alleinerziehend" ....danke :-)

In der öffentlichen Debatte ist häufig von Alleinerziehenden" die Rede. Meist ist die Darstellung der Zustände dieser Menschen so, dass sie als benachteilig und nicht selten auch als zu bemitleidende Opfer gelten können. Gezeichnet wird regelmäßig das Bild von Alleinerziehenden als Opfer rücksichtsloser Verantwortungsflüchtlinge meist geschlechterstereotyp Männer , welche scheinbar ohne jeden Skrupel ihre Kinder und Expartner mit der Verantwortung allein zurück lassen und vor allem auch für die keinen finanziell Beitrag leisten. Klare Verhältnisse.
Guten Appetit :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Bloß mal so...ich war 25 Jahre mit dem Vater meiner Kinder 'verheiratet'. De facto war ich alleinerziehend, weil er sich die meiste Zeit einfach mal gar nicht gekümmert hat.

Er war der Gut-Wetter-Papa.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Btw. könnte man auch über den Begriff alleinERZIEHEND nachdenken. Vielleicht müsste es auch besser alleinBETREUEND heißen, denn für die Erziehung können ja auch Lehrer und ERZIEHER (mit)sorgen.

Und vielleicht gibt es auch absolut gar keine alleinerziehenden Menschen, denn das z.B.:
"Eine alleinerziehende (gemäß reformierter Rechtschreibung auch allein erziehende) Person ist eine Person, die ohne Hilfe einer anderen erwachsenen Person mindestens ein Kind unter 18 Jahren großzieht."
ist die Wikipedia-Definition. Wer bitte erzieht komplett ALLEINE ohne Hilfe (schon der Kindergarten ist Hilfe, schon eine Nachbarin, die kurz das Kind an der Hand hält, damit man den vergessenen Einkaufskorb aus dem Keller holen kann, ist Hilfe ...)? Ganz ohne Hilfe?
Fakt ist doch, es geht doch darum, das zu benennen, wenn ein Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt bei EINER Person hat und damit die Hauptaufgaben auf eben jener Person lasten. Das zu benennen um die besondere Belastungsituation zu *versuchen* etwas auszugleichen. Eine Situation 50%/50% ist sowieso sehr selten. Zumal ja dazu käme, dass das auch beinhalten müsste, dass ein 50%/50% in ALLEN Bereichen stattfindet, also von Elternabenden angefangen bis hin zur Beantragung des Kindergeldes.

Und diesen Aspekt von Energieengel finde ich auch nicht unwichtig
"Da könnten dann sogar Menschen alleinerziehend sein, die mit dem "Erzeuger" in einer "Beziehung" leben.", denn im Grunde kann ja Hilfe auch völlig unabhängig vom Kinderkümmern sein. Kümmert sich ein Partner absolut NULL um die Kinder ist das zwar nicht schön, bringt er aber den Müll raus, macht die Steuererklärung und spült das Geschirr, ist das definitiv "Hilfe".

Die Frage ist und bleibt doch, man wird keine 100% korrekte Formulierung für diese Situationen finden. Im Prinzip müsste es ca. 39 verschiedene Begriffe geben um eine alleinerziehende Konstellation korrekt zu beschreiben und dafür müsste es für mich einen Grund geben. Ein Grund wäre eben die Lstkl. 2 so zweimal zu vergeben, was ich eben für falsch halten würde.
Mir fällt einfach kein Grund ein, warum der Begriff, der lediglich ein Überbegriff ist für Lebenssituationen, die SEHR unterschiedlich sein können, aber darstellen, dass das Kind nicht in einer klassischen Ehe oder Partnerschaft aufwächst, so fatal sein sollte. Den Grund bräuchte ich um mich über den Begriff an sich aufzuregen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
"Das Thema Untermieter und Leistungen von irgendeinem Amt ist übrigens uralt. In den 80iger kenne ich das Theater mit WG Mitbewohnern. Da wurde einfach eine "ehe-ähnliche Gemeinschaft" unterstellt, und schwupps wurde kein Wohngeld gezahlt usw."

Extreminvestigative Methoden und Generalunterstellungen kenne ich (bzw. davon weiß ich) allerdings eher bei so wie Du es sagst von irgendwelchen Ämtern, da würde ich das Finanzamt (Lstkl. 2) zumindest in diesem Punkt nicht miteinbeziehen. Wohngeldamt definitiv.
Fairerweise muss man natürlich auch dazu erwähnen, dass ich auch zwei Familien kenne, bei denen der Lebensgefährte (der NATÜRLICH die Frau unterstützt) zum WG-Bewohner gemacht wurde. Ist natürlich auch nicht so spitze und sicher mit ein Grund (wenn natürlich dennoch so nicht in Ordnung), dass Ämter erst einmal prinzipiell etwas anderes unterstellen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Hm.....und wie ist das mit Vätern die ihre Kinder nur alle zwei Wochen und ein paar Wochen in den Ferien sehen? Und sie Mama zum größten Anteil Alltag ,Schule , Krankheiten und und und ohne weitere familiäre Unterstützung allein zu managen ,hat darf Frau sich dann wenigstens so ein bisschen "alleinerziehend" , bzw "teilzeit-alleinerziehend"nennen???😉😂
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Interessanter Ansatz nightrider...
"Die tatsächlich Alleinerziehende sind , wenn der andere Elternteil verstorben ist oder sich der andere Elternteil nicht um das Kind kümmert."

Da könnten dann sogar Menschen alleinerziehend sein, die mit dem "Erzeuger" in einer "Beziehung" leben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Der gute Nightrider kommt immer mal wieder auf das Thema hier. Da scheint es häufiger mal real Auslöser für Frust zu geben, schmunzel.
Klagen zu diesem Thema habe ich von ihm nun schon mindestens 5x im Forum gelesen. Von wegen...ich würde ja, aber ich darf nicht....

Das Thema Untermieter und Leistungen von irgendeinem Amt ist übrigens uralt. In den 80iger kenne ich das Theater mit WG Mitbewohnern. Da wurde einfach eine "ehe-ähnliche Gemeinschaft" unterstellt, und schwupps wurde kein Wohngeld gezahlt usw.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Übrigens, das Singular Wort Elter gibt es tatsächlich. Wenn, dann müsste es also Ein-Elter-Familie heißen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Und WARUM ist das ein Problem für Dich?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.02.2018
Prima, hätten wir das auch geklärt... 😂
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2018
Stimme ich Dir sogar teilweise zu. Ich empfand mich tatsächlich immer noch etwas alleinerziehender als andere Alleinerziehende. Aber auch unter den "getrennt gemeinsam Erziehenden" gibt es große Unterschiede. Nur ist das entscheidend?
Also anders gefragt: WO ist das Problem?