Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.03.2011
ganz wichtig ist bei Vollmachten, dass sie den Zusatz "über den Tod hinaus" beinnhalten. Denn die Abwicklung vom Begräbins, Wohnungskündigung usw. , ganz einfach Dinge, die weiter gehen, sind somit abgesichert. Auch gegenüber den Banken. Ansonsten erlischt mit dem Tod sämtliche Vollmacht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.03.2011
Danke Tanja ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.03.2011
Na das ist doch mal ein guter Tipp! Danke Claudia :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.03.2011
Und @ Sirona, ich würde einen Rechtsanwalt NICHT empfehlen, da die eine Vollmacht nicht beurkunden können, das kann nur der Notar. Außerdem wird es beim Rechtsanwalt oft wesentlich teurer.
Was allerdings viele nicht wissen, man kann auf eine beurkundete Vollmacht verzichten, wenn sich die Vollmacht nicht auf Immobilien oder Grundstücke bezieht, der Vollmachtgeber kein Geschäft betreibt und per Vollmacht keine Kredite für den Vollmachtgeber aufgenommen werden sollen.
Dann reicht eine Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde beim Landkreis. Das ist auf jeden Fall ausreichend zur Vermeidung einer staatlich angeordneten Betreuung.
Für Banken - also den gesamten finanziellen Teil sollte man eine General bzw. Vorsorgevollmachten bei seiner Bank (auf Bank eigenen Formularen) hinterlegen lassen (die erkennen nicht beurkundete oft nicht an, richtet sich aber nach der Bank) und eine Patientenverfügung lässt man im besten Fall vom Hausarzt mit unterschreiben.
Was allerdings viele nicht wissen, man kann auf eine beurkundete Vollmacht verzichten, wenn sich die Vollmacht nicht auf Immobilien oder Grundstücke bezieht, der Vollmachtgeber kein Geschäft betreibt und per Vollmacht keine Kredite für den Vollmachtgeber aufgenommen werden sollen.
Dann reicht eine Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde beim Landkreis. Das ist auf jeden Fall ausreichend zur Vermeidung einer staatlich angeordneten Betreuung.
Für Banken - also den gesamten finanziellen Teil sollte man eine General bzw. Vorsorgevollmachten bei seiner Bank (auf Bank eigenen Formularen) hinterlegen lassen (die erkennen nicht beurkundete oft nicht an, richtet sich aber nach der Bank) und eine Patientenverfügung lässt man im besten Fall vom Hausarzt mit unterschreiben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.03.2011
Notare fertigen in der Regel nur eine Vollmacht an, die Vorsorge oder Generalvollmacht heißen kann, was eigentlich ziemlich egal ist, und Patientenverfügung und Betreuungsverfügung enthält.
Da die Kosten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers (also dem, der sie ausstellen lässt) richten, können das auch nur 78 € oder weniger sein. Bei einem Vermögen von z.B. 100.000 Euro kostet das beim Notar 207 €, soll es für beide Ehepartner gelten, verdoppelt sich die Summe.
Da die Kosten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers (also dem, der sie ausstellen lässt) richten, können das auch nur 78 € oder weniger sein. Bei einem Vermögen von z.B. 100.000 Euro kostet das beim Notar 207 €, soll es für beide Ehepartner gelten, verdoppelt sich die Summe.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.03.2011
@mollycrossy, ja da hast Du sicherlich Recht.
In meiner Familie gibt es diesbzgl. auch keine Unstimmigkeiten und ich hoffe sehr, daß wir im Ernstfall keine böse Überraschung erleben!
Und ansonsten kann ich mich nur einigen Meinung hier anschliessen:
Ich hoffe, daß es bald ein eindeutiges, vor allem einheitliches, Gesetz geben wird!
In meiner Familie gibt es diesbzgl. auch keine Unstimmigkeiten und ich hoffe sehr, daß wir im Ernstfall keine böse Überraschung erleben!
Und ansonsten kann ich mich nur einigen Meinung hier anschliessen:
Ich hoffe, daß es bald ein eindeutiges, vor allem einheitliches, Gesetz geben wird!
04.03.2011
Noch mal wegen der Summe: Meine Bekannte hat alles notariell regeln und beglaubigen lassen. Nicht nur die Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. das gibt es nicht für 78 Euro.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.03.2011
@ sinora und @cosistar, ...durch die Vorträge, die ich oragnisere seit 5 Jahren für die ältere Generation durch eine Fachanwältin für Patientenverfügung und Erbrecht erlebe ich immer wieder, die große Unsicherheit, hervorgerufen durch die Grauzone, welche dann die lange Diskussionszeit nach den Vorträgen mit sich bringt.
Es ist derzeit wirklich besser und ratsam, sich sachkundige Hilfe bei der Formulierung zu holen, welche ja allumfassend sein muß.
Hoffe sehr, es wird endlich einmal einheitlich Gesetze für ganz Deutschland geben.
Es ist derzeit wirklich besser und ratsam, sich sachkundige Hilfe bei der Formulierung zu holen, welche ja allumfassend sein muß.
Hoffe sehr, es wird endlich einmal einheitlich Gesetze für ganz Deutschland geben.
Wir haben das derzeit mit einem Notar gemacht, und dort auch offiziell hinterlegen lassen. Anlaß war ein Vorfall im Freundeskreis. Wir haben dann gleich das "komplette Paket" genommen: Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. Hat 78 Euro gekostet, inklusive Hinterlegung. Wer ruft denn hier solche utopischen Summen aus? Die Patientenverfügung hat uns auch schon geholfen beim Tod meines Vaters, das war es also schon wert.
@ Amazing: Auch wenn man sich im Familienkries einig ist (wir sind das glücklicherweise)... Es gibt auch Behörden etc., gegen die man ankommen muß. Wir haben bei besagten Freunden mitbekommen, wie nervenaufreibend es sein kann, bis einem die Betreuung des eigenen Vaters vom Amt zugesprochen wird. Das sind nämlich nicht automatisch die Angehörigen, das kann auch eine völlig fremde Person sein, wenn der Wunsch des Betroffenen nicht vorliegt.
Und wir wurden bezüglich unseres Vaters im Krankenhaus auch alle befragt, auch er selbst. Aber die besiegelte Verfügung hatte schon großes Gewicht und machte unsere einheitlichen Aussagen dann auch "offiziell". Und war ja auch eine schriftliche Absicherung für den Arzt.
Ich hatte vorher auch etliche Downloads hier aus dem Netz gezogen, und die haben wir mit unseren Eltern durchgesprochen. Viele, viele Blätter, und jeder Vordruck hat etwas anderes. Der Notar hat dann alles verworfen, was wir ausgefüllt hatten, aus unterschiedlichen Gründen, und eigene aufgesetzt. Aber die Vordrucke waren immerhin sehr hilfreich, die einzelnen Themen vorher im Familienkreis durchzusprechen und sich auszutauschen, was man in den Situationen denn überhaupt will.
@ Amazing: Auch wenn man sich im Familienkries einig ist (wir sind das glücklicherweise)... Es gibt auch Behörden etc., gegen die man ankommen muß. Wir haben bei besagten Freunden mitbekommen, wie nervenaufreibend es sein kann, bis einem die Betreuung des eigenen Vaters vom Amt zugesprochen wird. Das sind nämlich nicht automatisch die Angehörigen, das kann auch eine völlig fremde Person sein, wenn der Wunsch des Betroffenen nicht vorliegt.
Und wir wurden bezüglich unseres Vaters im Krankenhaus auch alle befragt, auch er selbst. Aber die besiegelte Verfügung hatte schon großes Gewicht und machte unsere einheitlichen Aussagen dann auch "offiziell". Und war ja auch eine schriftliche Absicherung für den Arzt.
Ich hatte vorher auch etliche Downloads hier aus dem Netz gezogen, und die haben wir mit unseren Eltern durchgesprochen. Viele, viele Blätter, und jeder Vordruck hat etwas anderes. Der Notar hat dann alles verworfen, was wir ausgefüllt hatten, aus unterschiedlichen Gründen, und eigene aufgesetzt. Aber die Vordrucke waren immerhin sehr hilfreich, die einzelnen Themen vorher im Familienkreis durchzusprechen und sich auszutauschen, was man in den Situationen denn überhaupt will.
04.03.2011
Ja Sirona, so hab ich das auch gehört. Es ist echt ne Grauzone und erst kürzlich von einem Fall hier gehört, da hatte die Dame eine Patientenverfügung und wurde trotzdem noch an den Maschinen am Leben gehalten. Weiteres weiß ich leider nicht mehr, aber auch da hat sich der Angehörige gewundert, warum die Verfügung nicht ausreichen würde.
Ich arbeite in einer Dialyse, für uns ist das immer wieder ein Thema. Leider ist die Rechtslage in Deuschland immer noch sehr schwammig, daher raten wir unseren Patienten zu einem Besuch bei einem Rechtsanwalt, mit dessen Hilfe sie diese Dinge genau formulieren und unter Zeugen rechtskräftig machen können.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.03.2011
@ Lindavia:
Die jeweiligen Bundesärztekammern und Justizministerien bieten auf ihren Seiten auch entsprechende Downloads an, ansonsten gibt es zu dem Thema aber auch recht gute Literatur - meist mit entsprechenden Vordrucken - zu kaufen.
Die jeweiligen Bundesärztekammern und Justizministerien bieten auf ihren Seiten auch entsprechende Downloads an, ansonsten gibt es zu dem Thema aber auch recht gute Literatur - meist mit entsprechenden Vordrucken - zu kaufen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.03.2011
es gibt 260 unterschiedliche Patientenverfügungen zum runterladen, Frage ist nur- wer hat sie verfasst, steckt dahinter..., sie werden von den unterschiedlichsten Institutionen angeboten- oft auch in ihrem eigenen Interesse
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.03.2011
Lach, und selbst wenn, ich hätts nicht krumm genommen
nein....sowas würde ich mir niemals erlauben zu sagen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.03.2011
Uups, ok, kann auch sein. Ok, dann bin ich absolut für Patientenverfügung.
@Seaangel: Ich bin blond, sagt doch alles, oder? ;)
@Seaangel: Ich bin blond, sagt doch alles, oder? ;)
jessilein, deine Oma hatte wohl keine Patientenverfügung, sonst hätte deine Mutter nicht entscheiden müssen...vielleicht hatte sie die Vormundschaft oder ähnliches...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.03.2011
Ich mach mir da schon Gedanken um so was, allerdings auch mit Angst verbunden. Ich finde eine Patientenverfügung super, damit die Ärzte nicht an mir rumdoktern können, wenn ich das nicht mehr will. Allerdings weiß ich auch, da meine Mutter diese von meiner Oma hatte, wie schwer es für die Person sein kann, die entscheiden soll. Meine Oma wollte keine Lebensverlängernen Maßnahmen mehr, und es lastet noch sehr auf meine Mutter das sie diese dann ablehnen musste, auch wenn es Omas Wunsch war.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.03.2011
Wir haben für die Patientenverfügung auch nichts zahlen müßen.
Die Vollmachten liegen den jeweiligen Angehörigen vor, die müßen nicht zwingend notariell beglaubigt werden.
Die Hinterlegung bei einem Notar macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn es Differenzen in der Familie oder den betreffenden Angehörigen gibt, bzw. wenn man gar keine Angehörigen mehr hat.
Die Vollmachten liegen den jeweiligen Angehörigen vor, die müßen nicht zwingend notariell beglaubigt werden.
Die Hinterlegung bei einem Notar macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn es Differenzen in der Familie oder den betreffenden Angehörigen gibt, bzw. wenn man gar keine Angehörigen mehr hat.
Also, ich habe dafür keine "müde" Mark gezahlt. Ist auch nicht notwendig, wenn man "nur" die Verfügungen erhalten möchte.
Einfach mal "Patientenverfuegung" als deutsche Website in den Browser eingeben und sich die drei Dokumente dort runterladen, in Ruhe durchlesen und ausfüllen. Ansonsten mal bei der "Bundeszentralstelle Patientenverfügung" anrufen und sich beraten lassen. Auch das Hinterlegen der Vollmachten kostet eigentlich nichts.
Ich weiß nicht genau, wofür dich der Notar zahlen lassen will, aber für die Vollmachten alleine völlig unnötig.
Einfach mal "Patientenverfuegung" als deutsche Website in den Browser eingeben und sich die drei Dokumente dort runterladen, in Ruhe durchlesen und ausfüllen. Ansonsten mal bei der "Bundeszentralstelle Patientenverfügung" anrufen und sich beraten lassen. Auch das Hinterlegen der Vollmachten kostet eigentlich nichts.
Ich weiß nicht genau, wofür dich der Notar zahlen lassen will, aber für die Vollmachten alleine völlig unnötig.
03.03.2011
Wenn man ganz sicher gehen will, dann kann man das auch von einem Notar erledigen lassen. Ich habe heute bei einem Notar angefragt, was es in etwa kosten würde und er meinte ich müsse mit ca. Tausend Euro rechnen.
Eine Bekannte hat das kürzlich so gemacht. Allerdings gleich so extrem, dass sie ihre eigene Beerdigung mit verplant hat. Den Sarg, die Musik, die Blumen, die Gaststätte, das Menü undsoweiter. Laut meiner Bekannten werden die Angaben in einer Zentraldatenbank gespeichert, die vom Krankenhaus abgerufen werden können, falls sie sich nicht mehr mitteilen kann. Dann kann dementsprechend Verfahren werden.
Tausend Euro langen dafür aber nicht mehr aus, da muss man mindestens noch eine Null dran hängen.
Eine Bekannte hat das kürzlich so gemacht. Allerdings gleich so extrem, dass sie ihre eigene Beerdigung mit verplant hat. Den Sarg, die Musik, die Blumen, die Gaststätte, das Menü undsoweiter. Laut meiner Bekannten werden die Angaben in einer Zentraldatenbank gespeichert, die vom Krankenhaus abgerufen werden können, falls sie sich nicht mehr mitteilen kann. Dann kann dementsprechend Verfahren werden.
Tausend Euro langen dafür aber nicht mehr aus, da muss man mindestens noch eine Null dran hängen.
Ich habe eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung.
Und aus eigener Erfahrung aus dem nahen Familien- und Freundeskreis kann ich Euch dazu Folgendes sagen:
Eine Patientenverfügung bestimmt „nur“ wie man medizinisch und pflegerisch untersucht und behandelt werden möchte – es wird hier geregelt welche Eingriffe nach meinem Willen wie durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Sie regelt dagegen nicht, welche Personen die, sich daraus ergebenden, Entscheidungen treffen dürfen und dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Das wird mit der Betreuungsverfügung geregelt.
Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem Infarkt, bei Demenz oder einer plötzlichen psychischen Erkrankung kann sehr schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss. Wer hier glaubt, ich bin ja verheiratet oder habe Kinder/Eltern, die werden das schon regeln – der täuscht sich. Bei einer (auch momentanen) Unfähigkeit nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können, wird für den Betroffenen immer durch das örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Es wird natürlich versucht, diesen Betreuer in der Familie zu definieren, aber bei einem zB durch das Krankenhaus beantragten Eilverfahren ist dieses in der Schnelle nicht immer möglich und ein externer Betreuer wird ernannt. Es gibt sogar Personen, die dieses hauptberuflich tun. Auch nach Besserung des Gesundheitszustandes wird man diesen Betreuer nicht sofort mit der Entlassung aus dem Krankenhaus „wieder los“. Noch auf Monate hinaus kann der (ehemals) Erkrankte verpflichtet sein, durch diesen „Fremden“ seine gesundheitlichen Angelegenheit – und sein „Aufenthaltsrecht“ regeln zu lassen. Aber - auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen – durch eine Betreuungsverfügung, benannt werden können Familienangehörige aber auch andere Personen, wie Freunde. Das Betreuungsgericht hat dem Vorschlag in der Betreuungsverfügung zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Patienten nicht zuwiderläuft. Für die vom Betreuer zu treffenden Entscheidungen ist dann wiederum die Patientenverfügung maßgeblich. Der Vorteil der Betreuungsverfügung ist, dass sie nur dann ihre Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.
Eine Vorsorgevollmacht ist noch eine weitere Variante, deren Abschluss für die eigenen Lebensumstände geprüft werden sollte. Aber diese ist wirklich nur mit ganz großer Sorgfalt zu vergeben, denn sie regelt den vollen Zugriff des Benannten auf das eigene Vermögen und ähnliche Angelegenheiten. Sie regelt jedoch nicht die Fragen, die mit einer Betreuungsverfügung oder mit einer Patientenverfügung abgedeckt werden.
Und aus eigener Erfahrung aus dem nahen Familien- und Freundeskreis kann ich Euch dazu Folgendes sagen:
Eine Patientenverfügung bestimmt „nur“ wie man medizinisch und pflegerisch untersucht und behandelt werden möchte – es wird hier geregelt welche Eingriffe nach meinem Willen wie durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Sie regelt dagegen nicht, welche Personen die, sich daraus ergebenden, Entscheidungen treffen dürfen und dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Das wird mit der Betreuungsverfügung geregelt.
Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem Infarkt, bei Demenz oder einer plötzlichen psychischen Erkrankung kann sehr schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss. Wer hier glaubt, ich bin ja verheiratet oder habe Kinder/Eltern, die werden das schon regeln – der täuscht sich. Bei einer (auch momentanen) Unfähigkeit nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können, wird für den Betroffenen immer durch das örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Es wird natürlich versucht, diesen Betreuer in der Familie zu definieren, aber bei einem zB durch das Krankenhaus beantragten Eilverfahren ist dieses in der Schnelle nicht immer möglich und ein externer Betreuer wird ernannt. Es gibt sogar Personen, die dieses hauptberuflich tun. Auch nach Besserung des Gesundheitszustandes wird man diesen Betreuer nicht sofort mit der Entlassung aus dem Krankenhaus „wieder los“. Noch auf Monate hinaus kann der (ehemals) Erkrankte verpflichtet sein, durch diesen „Fremden“ seine gesundheitlichen Angelegenheit – und sein „Aufenthaltsrecht“ regeln zu lassen. Aber - auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen – durch eine Betreuungsverfügung, benannt werden können Familienangehörige aber auch andere Personen, wie Freunde. Das Betreuungsgericht hat dem Vorschlag in der Betreuungsverfügung zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Patienten nicht zuwiderläuft. Für die vom Betreuer zu treffenden Entscheidungen ist dann wiederum die Patientenverfügung maßgeblich. Der Vorteil der Betreuungsverfügung ist, dass sie nur dann ihre Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.
Eine Vorsorgevollmacht ist noch eine weitere Variante, deren Abschluss für die eigenen Lebensumstände geprüft werden sollte. Aber diese ist wirklich nur mit ganz großer Sorgfalt zu vergeben, denn sie regelt den vollen Zugriff des Benannten auf das eigene Vermögen und ähnliche Angelegenheiten. Sie regelt jedoch nicht die Fragen, die mit einer Betreuungsverfügung oder mit einer Patientenverfügung abgedeckt werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.03.2011
Wir haben eine Patientenverfügung hinterlegt.
Wir, das sind:
Mein Mann und ich, meine ledige Schwester, meine Schwester mit Familie, meine Eltern und mein Sohn.
Wir, das sind:
Mein Mann und ich, meine ledige Schwester, meine Schwester mit Familie, meine Eltern und mein Sohn.
Es geht mir da wie dir @Ekajata, ich weiß es, hab's im Kopf und schiebe es schon ewig vor mir her, ohne wirklich aktiv zu werden.
Aber gut, dass du mich daran erinnerst, ich werde das Thema am Wochenende mal mit meiner Tochter besprechen und mit ihr zusammen was festlegen. Sie ist mein einziges Kind und soll ja schließlich mit dem leben können, was ich festlege...
Aber gut, dass du mich daran erinnerst, ich werde das Thema am Wochenende mal mit meiner Tochter besprechen und mit ihr zusammen was festlegen. Sie ist mein einziges Kind und soll ja schließlich mit dem leben können, was ich festlege...
03.03.2011
Aufgrund der aktuellen Situation meiner Freundin, haben wir in den letzten Tagen häufig über das Thema Betreuungsrecht und Patientenverfügung diskutiert. Bei Ihr ist es so, dass sie zu einem Freundeskreis von vier Personen sehr engen Kontakt pflegt. Ich sehe sie zwei Mal wöchentlich und dazwischen telefonieren wir.
Zu Ihrer Familie hat sie weniger Kontakt. Sie wohnen ca. 250 km entfernt, das Verhältnis zu Ihrer Schwägerin ist leicht gespannt und ihre beiden Eltern sind in den Achtzigern und haben Demenz.
Aufgrund der Rechtslage ist es so, dass das Pflegepersonal den Anweisungen Ihrer Eltern Folge leisten muss, solange sie sich nicht selbst mitteilen kann. Wegen der Diagnose ist dies in den nächsten Wochen nicht möglich.
Das heißt dass wir gestern vor der Tür standen und nicht zu ihr rein durften. Ich habe dann einfach gesagt ich wäre ihre Cousine (bitte jetzt keine Vorträge wegen Verstoß gegen das BGB – ich hätte sogar meine DNA gefälscht um für ein paar Minuten zu Ihr zu gelangen). Der Vater sah mich an und meinte zum Pfleger, ja, ja sie darf rein, die andern nicht. (ich fürchte der hat mich wirklich für Verwandschaft gehalten) Ihre Mutter ist noch fitter, hat’s natürlich gemerkt, war mir aber nicht böse. Meine Freundin hat mich auch erkannt und ihre Mutter konnte sehen, dass die Reaktion positiv ausfiel.
Der Pfleger meinte, es hätte ausgereicht wenn meine Freundin eine Betreuungsverfügung hätte, dann darf die eingesetzte Person nicht nur zu ihr, sondern darf auch die Genehmigung erteilen, dass andere zu ihr dürfen.
Auf der Seite vom Bundesministerium für Justiz gibt es PDF-Dokumente zum Download, die juristisch anerkannt werden und bei Gericht hinterlegt werden können.
Ich habe das immer wieder vor mich hin geschoben, aber gestern Abend habe ich meine Dokumente auf Vordermann gebracht und dafür Sorge getragen, dass das geregelt wurde.
Wie haltet Ihr das mit dem Thema? Habt Ihr vorgesorgt, oder geht es euch wie mir, dass erst was schlimmes passieren muss bis man in die Gänge kommt?
Zu Ihrer Familie hat sie weniger Kontakt. Sie wohnen ca. 250 km entfernt, das Verhältnis zu Ihrer Schwägerin ist leicht gespannt und ihre beiden Eltern sind in den Achtzigern und haben Demenz.
Aufgrund der Rechtslage ist es so, dass das Pflegepersonal den Anweisungen Ihrer Eltern Folge leisten muss, solange sie sich nicht selbst mitteilen kann. Wegen der Diagnose ist dies in den nächsten Wochen nicht möglich.
Das heißt dass wir gestern vor der Tür standen und nicht zu ihr rein durften. Ich habe dann einfach gesagt ich wäre ihre Cousine (bitte jetzt keine Vorträge wegen Verstoß gegen das BGB – ich hätte sogar meine DNA gefälscht um für ein paar Minuten zu Ihr zu gelangen). Der Vater sah mich an und meinte zum Pfleger, ja, ja sie darf rein, die andern nicht. (ich fürchte der hat mich wirklich für Verwandschaft gehalten) Ihre Mutter ist noch fitter, hat’s natürlich gemerkt, war mir aber nicht böse. Meine Freundin hat mich auch erkannt und ihre Mutter konnte sehen, dass die Reaktion positiv ausfiel.
Der Pfleger meinte, es hätte ausgereicht wenn meine Freundin eine Betreuungsverfügung hätte, dann darf die eingesetzte Person nicht nur zu ihr, sondern darf auch die Genehmigung erteilen, dass andere zu ihr dürfen.
Auf der Seite vom Bundesministerium für Justiz gibt es PDF-Dokumente zum Download, die juristisch anerkannt werden und bei Gericht hinterlegt werden können.
Ich habe das immer wieder vor mich hin geschoben, aber gestern Abend habe ich meine Dokumente auf Vordermann gebracht und dafür Sorge getragen, dass das geregelt wurde.
Wie haltet Ihr das mit dem Thema? Habt Ihr vorgesorgt, oder geht es euch wie mir, dass erst was schlimmes passieren muss bis man in die Gänge kommt?