Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.03.2014
Die Kündigungsfristen können sich aus deinem Arbeitsvertrag, aus deinem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz nach § 622 BGB ergeben:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Die Kündigung bedarf der Schriftform:
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Denn im Vorstellungsgespräch wirst du immer gefragt, wann du frühestens anfangen könntest, also ob du noch eine Arbeit hast. Und da kannst du als erstes erwähnen, wie lange deine Kündigungsfrist wäre... Steht meist schon im Arbeitsvertrag drinn. Sieh einfach mal nach.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Die Kündigung bedarf der Schriftform:
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Denn im Vorstellungsgespräch wirst du immer gefragt, wann du frühestens anfangen könntest, also ob du noch eine Arbeit hast. Und da kannst du als erstes erwähnen, wie lange deine Kündigungsfrist wäre... Steht meist schon im Arbeitsvertrag drinn. Sieh einfach mal nach.
Das ist einfach - erst neuen Job finden, dann kündigen.
Jede andere Vorgehensweise bringt eine Menge unnötigen Ärger mit dem Arbeitsagentur (ehemals Arbeitsamt).
Jede andere Vorgehensweise bringt eine Menge unnötigen Ärger mit dem Arbeitsagentur (ehemals Arbeitsamt).
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Lieben Dank Euch allen !!! Super Tipps - echt hilfreich ich werde mir alles genau durchlesen ! einfach prima!
Ich will kündigen und den Job wechseln - ich bin neu hier in DE und kenne die Gesetze nicht genau. ich will nicht übers Ohr gehauen werden!
Ich will kündigen und den Job wechseln - ich bin neu hier in DE und kenne die Gesetze nicht genau. ich will nicht übers Ohr gehauen werden!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Webseite mit einer Telefonnummer, bei der man bei Fragen anrufen kann. Schau doch mal.
http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Einfach mal beim Arbeitsamt anrufen - es gibt eine kostenfreie Servicehotline zu arbeitsrechtlichen Fragen, beginnt mit 030 ... Auswendig weiß ich sie leider grade nicht - die Mädels am Telefon nennen sie dir gerne!
Wenn Kündigung im Raum steht, würde ich mich sowieso an die Agentur wenden - allein schon, um wichtige Fristen zu wahren bzgl ALG I - kündige nur bitte nicht selbst (ohne schriftliches Attest vom Arzt - kein Heilpraktiker oder ähnliches! Und nicht nur ne Empfehlung zur Kündigung!) und lass dir keinen aufhebungsvertrag unterjubeln - das kann böse für dich enden.
Wenn Kündigung im Raum steht, würde ich mich sowieso an die Agentur wenden - allein schon, um wichtige Fristen zu wahren bzgl ALG I - kündige nur bitte nicht selbst (ohne schriftliches Attest vom Arzt - kein Heilpraktiker oder ähnliches! Und nicht nur ne Empfehlung zur Kündigung!) und lass dir keinen aufhebungsvertrag unterjubeln - das kann böse für dich enden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Das Ja doof :-( Och Mensch, hm nee dann wüsste ich nur noch die Alternative Anwalt aber für ein Infogespräch vielleicht zu teuer.
Danke für Deine Info:@Gone Fishing... ;o=)
Danke für Deine Info:@Gone Fishing... ;o=)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Hallo Süssli,
die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle) ist eine Hamburgensie, vergleichbares gibt es in der Bundesrepublik sonst nicht. Tiziana lebt jedoch in Hessen.
die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle) ist eine Hamburgensie, vergleichbares gibt es in der Bundesrepublik sonst nicht. Tiziana lebt jedoch in Hessen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Ich würde zur ÖRA ( Öffentliche Rechtsauskunft ) gehen, da sind viele Anwälte Unteranderem für das Arbeitsrecht, der Obolus ist gering UND das Best die gehen sogar in schriftlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber, wenn etwas zu klären/verändern ist :o=)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Hallo Tiziana,
du hast die eine oder andere Frage rund um das Thema Kündigung. Wie Gone Fishing weiß, darf ein Arbeitsgericht keine allgemeinen Auskünfte erteilen oder gar Beratungen durchführen:
http://www.arbg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/ArbG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=943c2f5a031104d587af064c4201775f
Dies ist Arbeitgeberverbänden, Rechtsanwälten und den Gewerkschaften vorbehalten. Im Link steht etwas über einen Berechtigungsschein, weil es ja auch Menschen mit geringen Einkünften gibt, der 10 € kostet. Alles Wichtige steht in den gerichtlichen Ausführungen drinnen.
Wichtig:
Der § 38 SGB III ist zu beachten, da man sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/FruehzeitigeArbeitsuchendmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485245
Bei drohender Arbeitslosigkeit kannst du dich jederzeit arbeitssuchend bei der BA melden, da der Vermittlungserfolg von Beschäftigten deutlich höher ist als bei eingetretener Arbeitslosigkeit:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/index.htm
Wenn du merkst, dass du deinen Job nicht mehr dauerhaft machen kannst, weil gesundheitliche Defizite vorliegen oder einzutreten drohen oder dein AG über Kündigungen nachdenkt, ist der erste Schritt immer die persönliche Kontaktaufnahme bei der Arbeitsagentur in deiner Nähe, die dich kostenfrei berät. Es gibt eine Beratungspflicht !
Der Ärztliche Dienst der BA kann hinzugezogen werden, wenn du an einem gesundheitlichen Defizit leidest, da dann abzuchecken ist, welche Tätigkeit für dich noch in Frage kommen. Ggf. ist eine Umschulung notwendig. Diese Abklärungen nimmt das Team der BA vor.
LG Alphamännchen
du hast die eine oder andere Frage rund um das Thema Kündigung. Wie Gone Fishing weiß, darf ein Arbeitsgericht keine allgemeinen Auskünfte erteilen oder gar Beratungen durchführen:
http://www.arbg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/ArbG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=943c2f5a031104d587af064c4201775f
Dies ist Arbeitgeberverbänden, Rechtsanwälten und den Gewerkschaften vorbehalten. Im Link steht etwas über einen Berechtigungsschein, weil es ja auch Menschen mit geringen Einkünften gibt, der 10 € kostet. Alles Wichtige steht in den gerichtlichen Ausführungen drinnen.
Wichtig:
Der § 38 SGB III ist zu beachten, da man sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/FruehzeitigeArbeitsuchendmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485245
Bei drohender Arbeitslosigkeit kannst du dich jederzeit arbeitssuchend bei der BA melden, da der Vermittlungserfolg von Beschäftigten deutlich höher ist als bei eingetretener Arbeitslosigkeit:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/index.htm
Wenn du merkst, dass du deinen Job nicht mehr dauerhaft machen kannst, weil gesundheitliche Defizite vorliegen oder einzutreten drohen oder dein AG über Kündigungen nachdenkt, ist der erste Schritt immer die persönliche Kontaktaufnahme bei der Arbeitsagentur in deiner Nähe, die dich kostenfrei berät. Es gibt eine Beratungspflicht !
Der Ärztliche Dienst der BA kann hinzugezogen werden, wenn du an einem gesundheitlichen Defizit leidest, da dann abzuchecken ist, welche Tätigkeit für dich noch in Frage kommen. Ggf. ist eine Umschulung notwendig. Diese Abklärungen nimmt das Team der BA vor.
LG Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Hi,
ich gehe nicht zwingend von einer Kündigung von Tiziana aus, ich stelle nur mein Wissen und meine Erfahrungen zum Thema Kündigung zur Verfügung.
ich gehe nicht zwingend von einer Kündigung von Tiziana aus, ich stelle nur mein Wissen und meine Erfahrungen zum Thema Kündigung zur Verfügung.
wieso geht ihr davon aus, dass Tizi gekündigt wurde? ich lese dies nicht daraus.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Guten Morgen Tiziana,
ich arbeite seit 3 Jahrzehnten im Personalbereich, nebenamtlich als Arbeitsrichter. Vielleicht kann ich Deine Fragen beantworten.
ich arbeite seit 3 Jahrzehnten im Personalbereich, nebenamtlich als Arbeitsrichter. Vielleicht kann ich Deine Fragen beantworten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.03.2014
Beck hat das größte Angebot an Ratgebern in Gesetzesfragen, das sehe ich für den Anfang als günstigste und beste Infoquelle.
http://www.beck-shop.de/Schulz-Kuendigungsschutz-Arbeitsrecht-A-Z/productview.aspx?product=25703
http://www.beck-shop.de/Schulz-Kuendigungsschutz-Arbeitsrecht-A-Z/productview.aspx?product=25703
Habt Ihr einen Betriebsrat ? Wenn nicht wäre die Gewerkschaft oder ein arbeitsrechtlich-tätiger Rechtsanwalt wohl die beste Adresse.
Bist du denn in keiner Gewerkschaft?
Geh zu deiner zuständigen Gewerkschaft, werde Mitglied und deine Kündigung wird geprüft. Bei Bedarf geht man mit dir auch vor Gericht, z. B. mit einer Kündigungsschutzklage, falls dies möglich ist.
Geh zu deiner zuständigen Gewerkschaft, werde Mitglied und deine Kündigung wird geprüft. Bei Bedarf geht man mit dir auch vor Gericht, z. B. mit einer Kündigungsschutzklage, falls dies möglich ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.03.2014
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einer Kündigung und zu meinem Arbeitsvertrag. Weiß jemand von Euch, wohin ich mich da wenden kann? Gibt es eine Institution, an die ich mich wenden kann , wie z.B. Arbeitsamt oder so? Ich möchte einfach nur eine Auskunft, was ich bei einer Kündigung alles beachten muss.
Wäre echt super, wenn Ihr mir die zuständige Adresse / Institution nennen könnt.
LG, Tizi
ich habe ein paar Fragen zu einer Kündigung und zu meinem Arbeitsvertrag. Weiß jemand von Euch, wohin ich mich da wenden kann? Gibt es eine Institution, an die ich mich wenden kann , wie z.B. Arbeitsamt oder so? Ich möchte einfach nur eine Auskunft, was ich bei einer Kündigung alles beachten muss.
Wäre echt super, wenn Ihr mir die zuständige Adresse / Institution nennen könnt.
LG, Tizi