arbeitsrechtliche Fragen? wohin kann man sich wenden?

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 15 Antworten

„Wegberg“ (Pseudonym)

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einer Kündigung und zu meinem Arbeitsvertrag. Weiß jemand von Euch, wohin ich mich da wenden kann? Gibt es eine Institution, an die ich mich wenden kann , wie z.B. Arbeitsamt oder so? Ich möchte einfach nur eine Auskunft, was ich bei einer Kündigung alles beachten muss.

Wäre echt super, wenn Ihr mir die zuständige Adresse / Institution nennen könnt.

LG, Tizi

„Haren“ (Pseudonym)

Beck hat das größte Angebot an Ratgebern in Gesetzesfragen, das sehe ich für den Anfang als günstigste und beste Infoquelle.

„Menden“ (Pseudonym)

Guten Morgen Tiziana,

ich arbeite seit 3 Jahrzehnten im Personalbereich, nebenamtlich als Arbeitsrichter. Vielleicht kann ich Deine Fragen beantworten.

„Menden“ (Pseudonym)

Hi,
ich gehe nicht zwingend von einer Kündigung von Tiziana aus, ich stelle nur mein Wissen und meine Erfahrungen zum Thema Kündigung zur Verfügung.

„Cloppenburg“ (Pseudonym)

Hallo Tiziana,

du hast die eine oder andere Frage rund um das Thema Kündigung. Wie Gone Fishing weiß, darf ein Arbeitsgericht keine allgemeinen Auskünfte erteilen oder gar Beratungen durchführen:



Dies ist Arbeitgeberverbänden, Rechtsanwälten und den Gewerkschaften vorbehalten. Im Link steht etwas über einen Berechtigungsschein, weil es ja auch Menschen mit geringen Einkünften gibt, der 10 € kostet. Alles Wichtige steht in den gerichtlichen Ausführungen drinnen.

Wichtig:
Der § 38 SGB III ist zu beachten, da man sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss:



Bei drohender Arbeitslosigkeit kannst du dich jederzeit arbeitssuchend bei der BA melden, da der Vermittlungserfolg von Beschäftigten deutlich höher ist als bei eingetretener Arbeitslosigkeit:



Wenn du merkst, dass du deinen Job nicht mehr dauerhaft machen kannst, weil gesundheitliche Defizite vorliegen oder einzutreten drohen oder dein AG über Kündigungen nachdenkt, ist der erste Schritt immer die persönliche Kontaktaufnahme bei der Arbeitsagentur in deiner Nähe, die dich kostenfrei berät. Es gibt eine Beratungspflicht !

Der Ärztliche Dienst der BA kann hinzugezogen werden, wenn du an einem gesundheitlichen Defizit leidest, da dann abzuchecken ist, welche Tätigkeit für dich noch in Frage kommen. Ggf. ist eine Umschulung notwendig. Diese Abklärungen nimmt das Team der BA vor.

LG Alphamännchen

„Südwestpfalz“ (Pseudonym)

Ich würde zur ÖRA ( Öffentliche Rechtsauskunft ) gehen, da sind viele Anwälte Unteranderem für das Arbeitsrecht, der Obolus ist gering UND das Best die gehen sogar in schriftlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber, wenn etwas zu klären/verändern ist :o=)

„Menden“ (Pseudonym)

Hallo Süssli,

die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle) ist eine Hamburgensie, vergleichbares gibt es in der Bundesrepublik sonst nicht. Tiziana lebt jedoch in Hessen.

„Südwestpfalz“ (Pseudonym)

Das Ja doof :-( Och Mensch, hm nee dann wüsste ich nur noch die Alternative Anwalt aber für ein Infogespräch vielleicht zu teuer.
Danke für Deine Info:@Gone Fishing... ;o=)

„Göppingen“ (Pseudonym)

Einfach mal beim Arbeitsamt anrufen - es gibt eine kostenfreie Servicehotline zu arbeitsrechtlichen Fragen, beginnt mit 030 ... Auswendig weiß ich sie leider grade nicht - die Mädels am Telefon nennen sie dir gerne!
Wenn Kündigung im Raum steht, würde ich mich sowieso an die Agentur wenden - allein schon, um wichtige Fristen zu wahren bzgl ALG I - kündige nur bitte nicht selbst (ohne schriftliches Attest vom Arzt - kein Heilpraktiker oder ähnliches! Und nicht nur ne Empfehlung zur Kündigung!) und lass dir keinen aufhebungsvertrag unterjubeln - das kann böse für dich enden.

„Apolda“ (Pseudonym)

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Webseite mit einer Telefonnummer, bei der man bei Fragen anrufen kann. Schau doch mal.

„Wegberg“ (Pseudonym)

Lieben Dank Euch allen !!! Super Tipps - echt hilfreich ich werde mir alles genau durchlesen ! einfach prima!

Ich will kündigen und den Job wechseln - ich bin neu hier in DE und kenne die Gesetze nicht genau. ich will nicht übers Ohr gehauen werden!

„Cloppenburg“ (Pseudonym)

Die Kündigungsfristen können sich aus deinem Arbeitsvertrag, aus deinem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz nach § 622 BGB ergeben:


Die Kündigung bedarf der Schriftform:


Denn im Vorstellungsgespräch wirst du immer gefragt, wann du frühestens anfangen könntest, also ob du noch eine Arbeit hast. Und da kannst du als erstes erwähnen, wie lange deine Kündigungsfrist wäre... Steht meist schon im Arbeitsvertrag drinn. Sieh einfach mal nach.