arbeitsrechtliche Fragen? wohin kann man sich wenden?
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.03.2014
Die Kündigungsfristen können sich aus deinem Arbeitsvertrag, aus deinem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz nach § 622 BGB ergeben:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Die Kündigung bedarf der Schriftform:
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Denn im Vorstellungsgespräch wirst du immer gefragt, wann du frühestens anfangen könntest, also ob du noch eine Arbeit hast. Und da kannst du als erstes erwähnen, wie lange deine Kündigungsfrist wäre... Steht meist schon im Arbeitsvertrag drinn. Sieh einfach mal nach.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Lieben Dank Euch allen !!! Super Tipps - echt hilfreich ich werde mir alles genau durchlesen ! einfach prima!

Ich will kündigen und den Job wechseln - ich bin neu hier in DE und kenne die Gesetze nicht genau. ich will nicht übers Ohr gehauen werden!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Einfach mal beim Arbeitsamt anrufen - es gibt eine kostenfreie Servicehotline zu arbeitsrechtlichen Fragen, beginnt mit 030 ... Auswendig weiß ich sie leider grade nicht - die Mädels am Telefon nennen sie dir gerne!
Wenn Kündigung im Raum steht, würde ich mich sowieso an die Agentur wenden - allein schon, um wichtige Fristen zu wahren bzgl ALG I - kündige nur bitte nicht selbst (ohne schriftliches Attest vom Arzt - kein Heilpraktiker oder ähnliches! Und nicht nur ne Empfehlung zur Kündigung!) und lass dir keinen aufhebungsvertrag unterjubeln - das kann böse für dich enden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Das Ja doof :-( Och Mensch, hm nee dann wüsste ich nur noch die Alternative Anwalt aber für ein Infogespräch vielleicht zu teuer.
Danke für Deine Info:@Gone Fishing... ;o=)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Hallo Süssli,

die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle) ist eine Hamburgensie, vergleichbares gibt es in der Bundesrepublik sonst nicht. Tiziana lebt jedoch in Hessen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Ich würde zur ÖRA ( Öffentliche Rechtsauskunft ) gehen, da sind viele Anwälte Unteranderem für das Arbeitsrecht, der Obolus ist gering UND das Best die gehen sogar in schriftlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber, wenn etwas zu klären/verändern ist :o=)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Hallo Tiziana,

du hast die eine oder andere Frage rund um das Thema Kündigung. Wie Gone Fishing weiß, darf ein Arbeitsgericht keine allgemeinen Auskünfte erteilen oder gar Beratungen durchführen:

http://www.arbg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/ArbG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=943c2f5a031104d587af064c4201775f

Dies ist Arbeitgeberverbänden, Rechtsanwälten und den Gewerkschaften vorbehalten. Im Link steht etwas über einen Berechtigungsschein, weil es ja auch Menschen mit geringen Einkünften gibt, der 10 € kostet. Alles Wichtige steht in den gerichtlichen Ausführungen drinnen.

Wichtig:
Der § 38 SGB III ist zu beachten, da man sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/FruehzeitigeArbeitsuchendmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485245

Bei drohender Arbeitslosigkeit kannst du dich jederzeit arbeitssuchend bei der BA melden, da der Vermittlungserfolg von Beschäftigten deutlich höher ist als bei eingetretener Arbeitslosigkeit:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/index.htm

Wenn du merkst, dass du deinen Job nicht mehr dauerhaft machen kannst, weil gesundheitliche Defizite vorliegen oder einzutreten drohen oder dein AG über Kündigungen nachdenkt, ist der erste Schritt immer die persönliche Kontaktaufnahme bei der Arbeitsagentur in deiner Nähe, die dich kostenfrei berät. Es gibt eine Beratungspflicht !

Der Ärztliche Dienst der BA kann hinzugezogen werden, wenn du an einem gesundheitlichen Defizit leidest, da dann abzuchecken ist, welche Tätigkeit für dich noch in Frage kommen. Ggf. ist eine Umschulung notwendig. Diese Abklärungen nimmt das Team der BA vor.

LG Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Hi,
ich gehe nicht zwingend von einer Kündigung von Tiziana aus, ich stelle nur mein Wissen und meine Erfahrungen zum Thema Kündigung zur Verfügung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.03.2014
Guten Morgen Tiziana,

ich arbeite seit 3 Jahrzehnten im Personalbereich, nebenamtlich als Arbeitsrichter. Vielleicht kann ich Deine Fragen beantworten.
Bist du denn in keiner Gewerkschaft?

Geh zu deiner zuständigen Gewerkschaft, werde Mitglied und deine Kündigung wird geprüft. Bei Bedarf geht man mit dir auch vor Gericht, z. B. mit einer Kündigungsschutzklage, falls dies möglich ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.03.2014
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einer Kündigung und zu meinem Arbeitsvertrag. Weiß jemand von Euch, wohin ich mich da wenden kann? Gibt es eine Institution, an die ich mich wenden kann , wie z.B. Arbeitsamt oder so? Ich möchte einfach nur eine Auskunft, was ich bei einer Kündigung alles beachten muss.

Wäre echt super, wenn Ihr mir die zuständige Adresse / Institution nennen könnt.

LG, Tizi