01.08.2014
Ich vergaß: Sollte jemand irgendwelche Fragen haben, kann er sich gern an mich wenden. Mein Job ist nicht Beruf für mich, sondern Berufung. Folglich helfe ich da, wo ich es kann. Ob die Fragen hier gestellt werden, als Diskussionsmöglichkeit, oder ihr euch direkt an mich wendet, überlasse ich natürlich euch
31.07.2014
Schade, dass ich erst jetzt auf euer Thema gestoßen bin. Es erstaunt mich immer wieder, wie wenig über Sucht/Abhängigkeit bekannt ist und welche seltsamen Kriterien benutzt werden, um auf eine Sucht zu schließen. Vielleicht sollte man sich, statt etwas festzustellen, anfangen zu hinterfragen und wenn man an seine Grenzen stößt, sich informieren. Aber bitte nicht im Internet mit sehr zweifelhaften Tests oder bei einem Arzt, der in der Regel kaum etwas über Sucht weiß. Jede Suchtberatungsstelle berät auch Freunde, Verwandte oder einfach Interessierte. Hier lese ich leider das, was in unserer Gesellschaft über Abhängige an Desinformationen herrschen. Denn:
Es hat nicht allein etwas mit der Menge zu tun.
Bier allein macht genauso abhängig wie Schnaps.
Sucht ist keine selbstverschuldete Krankheit.
Sucht ist zwar als Krankheit anerkannt, aber noch lange nicht in der Gesellschaft angekommen.
Nicht jeder, der regelmäßig trinkt, muss Alkoholiker sein.
Jemanden auf seinen Konsum direkt anzusprechen bringt nichts. Man sollte ihn auf Fehlleistungen, Fehlzeiten, sonstige Auffälligkeiten ansprechen und den Vorgesetzten informieren. Das hat nichts mit "Anschwärzen" zu tun, sondern ist eine Mitverantwortung für den Kollegen, da er diese Verantwortung bzw. Gefahren selbst nicht sehen kann.
In etwas größeren Betrieben gibt es "Betriebsvereinbarungen", in denen festgehalten wird, was in welchem Fall erfolgt und welche Schritte gegangen werden sollen. Eine gute Sache, an der man sich orientieren kann, da auch festgelegt wird, wer, welche Gespräche in welchen Zeitabständen führen soll.
Das nur als kurze Info zu dem Thema, von einem, der sich einbildet, von diesem Thema ein wenig zu verstehen. Ich bin "trockener" Alkoholiker und Suchtberater
Es hat nicht allein etwas mit der Menge zu tun.
Bier allein macht genauso abhängig wie Schnaps.
Sucht ist keine selbstverschuldete Krankheit.
Sucht ist zwar als Krankheit anerkannt, aber noch lange nicht in der Gesellschaft angekommen.
Nicht jeder, der regelmäßig trinkt, muss Alkoholiker sein.
Jemanden auf seinen Konsum direkt anzusprechen bringt nichts. Man sollte ihn auf Fehlleistungen, Fehlzeiten, sonstige Auffälligkeiten ansprechen und den Vorgesetzten informieren. Das hat nichts mit "Anschwärzen" zu tun, sondern ist eine Mitverantwortung für den Kollegen, da er diese Verantwortung bzw. Gefahren selbst nicht sehen kann.
In etwas größeren Betrieben gibt es "Betriebsvereinbarungen", in denen festgehalten wird, was in welchem Fall erfolgt und welche Schritte gegangen werden sollen. Eine gute Sache, an der man sich orientieren kann, da auch festgelegt wird, wer, welche Gespräche in welchen Zeitabständen führen soll.
Das nur als kurze Info zu dem Thema, von einem, der sich einbildet, von diesem Thema ein wenig zu verstehen. Ich bin "trockener" Alkoholiker und Suchtberater
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.07.2014
"Wenn jemand täglich etwas Bier trinkt, zählt man zum Kreis der Abhängigen. Denn es ist ein Ritual, ne Gewohnheit. "
Gilt das auch für meinen morgendlichen Kaffee?
M
PS: Helft mir, ich bin müslisüchtig
Gilt das auch für meinen morgendlichen Kaffee?
M
PS: Helft mir, ich bin müslisüchtig
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.07.2014
Ich sehe das auch so ähnlich wie cocoa . Wenn mir ein Abend ohne Bier irgendwie komisch vorkommen würde , wäre das für mich ein Alarmsignal .
Ich trinke unregelmäßig und zur Zeit gar nicht , weil ich im September noch was sportliches vorhabe und zurzeit dafür trainiere .
Da bremst mich Alkohol nur aus .
Ich trinke unregelmäßig und zur Zeit gar nicht , weil ich im September noch was sportliches vorhabe und zurzeit dafür trainiere .
Da bremst mich Alkohol nur aus .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.07.2014
Wenn jemand täglich etwas Bier trinkt, zählt man zum Kreis der Abhängigen. Denn es ist ein Ritual, ne Gewohnheit.
Die Biermenge ist dabei unbedeutsam.
Das heisst wenn ich jeden Tag ein Schnapsglas Bier in mich reinschütte bin ich abhängig? Ist das Polemiker-Diagnostik aus den 50ern die du da grade anwendest?
Zu einer Abhängigkeit braucht es deutlich mehr als regelmässigen Konsum. Allein der regelmässige Konsum von moderaten Mengen (solange man nur Bier trinkt kann man im Grunde nur diese erreichen) reicht in keinem seriösem Bewertungsystem aus um ein Abhängigkeit zu diagnostizieren.
Das man etwas regelmässig tut reicht nicht aus für eine Abhängigkeit. Zum Glück. Nicht dass man Leute irgendwann als sexsüchtig (Sucht ist Umgangssprachlich für Abhängigkeit) bezeichnet weil sei zweimal die Woche für jeweils 10 Minuten Sex haben. Oder man bezeichnet jeden der mehr als eine Stunde an zwei Tagen die Woche arbeitet als arbeitssüchtig.
Leider möchte sich Zuckerwatte nicht mehr an der Diskussion beteiligen. Dabei würde brennend interessieren nach welchem System man bei einem Glas Bier jeweils zwei mal pro Woche als abhängig gilt.
Ein Glas Bier zweimal die Woche sind nach AUDIT gerade mal 3 Punkte. Da ist man noch nicht mal in der Risikogruppe. Bei CAGE werden alle Fragen mit Nein beantwortet. Nach MALT entspricht dieses Trinkverhalten, einen durchschnittlich gesunden Körper vorausgesetzt, ebenfalls 0 Punkten.
Und auch nach ICD-10 kann ich bei einem Bier zweimal die Woche keinerlei Anzeichen für eine Abhängigkeit erkennen.
Bei nem Liter Bier pro Woche leidet man offensichtlich nicht unter Craving. Man hat offensichtlich auch keinerlei Probleme mit der Kontrollfähigkeit. Körperliche Entzugserscheinungen sind bei dieser Menge, und einigermassen gesundem Allgemeinzustand, ebenfalls ausgeschlossen. Toleranzbildung gibt's ebenfalls keine. Bei einem Liter Bier pro Woche vernachlässigt man auch keine anderen Interessen. Der Liter Bier hat auch keinerlei Folgeschäden, weder sozial noch psychisch oder physiologisch.
Was bleibt? Nichts. Ausser längst überholtem Abstinenzlergequatsche. Und dieses schadet mehr als es hilft. Und genau deswegen macht man das nicht mehr. Denn niemand nimmt Warnungen vor wirklich schädlichem Konsumverhalten ernst wenn man jemanden schon bei zwei Flaschen Bier pro Woche als abhängig bezeichnet.
Wäre ja nicht der erste Professor der Unsinn quatscht.
Und jetzt denkt alle mal über euer Konsumverhalten nach.
Die Biermenge ist dabei unbedeutsam.
Das heisst wenn ich jeden Tag ein Schnapsglas Bier in mich reinschütte bin ich abhängig? Ist das Polemiker-Diagnostik aus den 50ern die du da grade anwendest?
Zu einer Abhängigkeit braucht es deutlich mehr als regelmässigen Konsum. Allein der regelmässige Konsum von moderaten Mengen (solange man nur Bier trinkt kann man im Grunde nur diese erreichen) reicht in keinem seriösem Bewertungsystem aus um ein Abhängigkeit zu diagnostizieren.
Das man etwas regelmässig tut reicht nicht aus für eine Abhängigkeit. Zum Glück. Nicht dass man Leute irgendwann als sexsüchtig (Sucht ist Umgangssprachlich für Abhängigkeit) bezeichnet weil sei zweimal die Woche für jeweils 10 Minuten Sex haben. Oder man bezeichnet jeden der mehr als eine Stunde an zwei Tagen die Woche arbeitet als arbeitssüchtig.
Leider möchte sich Zuckerwatte nicht mehr an der Diskussion beteiligen. Dabei würde brennend interessieren nach welchem System man bei einem Glas Bier jeweils zwei mal pro Woche als abhängig gilt.
Ein Glas Bier zweimal die Woche sind nach AUDIT gerade mal 3 Punkte. Da ist man noch nicht mal in der Risikogruppe. Bei CAGE werden alle Fragen mit Nein beantwortet. Nach MALT entspricht dieses Trinkverhalten, einen durchschnittlich gesunden Körper vorausgesetzt, ebenfalls 0 Punkten.
Und auch nach ICD-10 kann ich bei einem Bier zweimal die Woche keinerlei Anzeichen für eine Abhängigkeit erkennen.
Bei nem Liter Bier pro Woche leidet man offensichtlich nicht unter Craving. Man hat offensichtlich auch keinerlei Probleme mit der Kontrollfähigkeit. Körperliche Entzugserscheinungen sind bei dieser Menge, und einigermassen gesundem Allgemeinzustand, ebenfalls ausgeschlossen. Toleranzbildung gibt's ebenfalls keine. Bei einem Liter Bier pro Woche vernachlässigt man auch keine anderen Interessen. Der Liter Bier hat auch keinerlei Folgeschäden, weder sozial noch psychisch oder physiologisch.
Was bleibt? Nichts. Ausser längst überholtem Abstinenzlergequatsche. Und dieses schadet mehr als es hilft. Und genau deswegen macht man das nicht mehr. Denn niemand nimmt Warnungen vor wirklich schädlichem Konsumverhalten ernst wenn man jemanden schon bei zwei Flaschen Bier pro Woche als abhängig bezeichnet.
Wäre ja nicht der erste Professor der Unsinn quatscht.
Und jetzt denkt alle mal über euer Konsumverhalten nach.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.07.2014
Wenn der abends alkoholfreies Bier trinken würde , hätte er morgens wohl keine Fahne .
Wie viel er täglich trinkt weiß ich nicht . Ich werde mich hüten in danach zu fragen .
Wie viel er täglich trinkt weiß ich nicht . Ich werde mich hüten in danach zu fragen .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.07.2014
Hallo Willi,
bei Menschen, die zu keinem Zeitpunkt etwas Alkoholisches konsumieren, ist keine Alkoholabhängigkeit gegeben. Wenn jemand täglich etwas Bier trinkt, zählt man zum Kreis der Abhängigen. Denn es ist ein Ritual, ne Gewohnheit.
Die Biermenge ist dabei unbedeutsam. Ein Klimmstengel täglich reicht dafür aus.
Wenn du um 19 Uhr kein Bier im Kühlschrank hast und eilig in ein Geschäft springst, um noch etwas Sprit für den Abend zu holen, ist dies ein Hinweis für eine erhöhte Abhängigkeit. Ich lauf nicht eigens in den Laden wegen dem fehlendem Birra und daher ist meine Abhängigkeit niedrig. Bei meinem Tabak sieht das ganz anders aus. Da flitze ich kurz vor Geschäftsschluß los, weswegen man dies als Abhängigkeitssyndrom bezeichnet, da ich eben von der Sucht beherrscht werde und ich nicht die Sucht beherrsche.
Es gibt die verborgenen Alkoholabhängigen. Trinken sie regelmäßig Alkohol ? Ne, ich doch nicht ! :-) Ein Indiz für eine Abhängigkeit liefern Bekannte und Kollegen, wenn sie dem Betroffenen mitteilen, dass er nach Alk riecht oder einen alkoholisierten Eindruck macht. Abgesehen vom "Mobbing"!
Die Alkoholabhängigkeit kann durch einige Fragen näher abgeklärt werden, in welcher Schwere diese vorliegt. Denn 2 Gläschen Bier in der Woche sind unbedenklich, wenn gleich man hier von einer Einstiegsabhängigkeit spricht.
Es gibt beispielsweise Leute, die ein Bier binnen 10 Minuten trinken und sich wundern, wieso der Kumpel hierfür fünf Stunden braucht. Problematisch wird ein Flexunfall während der Arbeitszeit, wenn wirklich Alkohol im Spiel war, da es dann auf weitere rechtliche Faktoren ankommt.
Weißt du eigentlich, wie viel der Kollege an Alkoholika trinkt ? Nicht dass der Alkoholfreies Bier trinkt und bloss nach Al riecht...^^
bei Menschen, die zu keinem Zeitpunkt etwas Alkoholisches konsumieren, ist keine Alkoholabhängigkeit gegeben. Wenn jemand täglich etwas Bier trinkt, zählt man zum Kreis der Abhängigen. Denn es ist ein Ritual, ne Gewohnheit.
Die Biermenge ist dabei unbedeutsam. Ein Klimmstengel täglich reicht dafür aus.
Wenn du um 19 Uhr kein Bier im Kühlschrank hast und eilig in ein Geschäft springst, um noch etwas Sprit für den Abend zu holen, ist dies ein Hinweis für eine erhöhte Abhängigkeit. Ich lauf nicht eigens in den Laden wegen dem fehlendem Birra und daher ist meine Abhängigkeit niedrig. Bei meinem Tabak sieht das ganz anders aus. Da flitze ich kurz vor Geschäftsschluß los, weswegen man dies als Abhängigkeitssyndrom bezeichnet, da ich eben von der Sucht beherrscht werde und ich nicht die Sucht beherrsche.
Es gibt die verborgenen Alkoholabhängigen. Trinken sie regelmäßig Alkohol ? Ne, ich doch nicht ! :-) Ein Indiz für eine Abhängigkeit liefern Bekannte und Kollegen, wenn sie dem Betroffenen mitteilen, dass er nach Alk riecht oder einen alkoholisierten Eindruck macht. Abgesehen vom "Mobbing"!
Die Alkoholabhängigkeit kann durch einige Fragen näher abgeklärt werden, in welcher Schwere diese vorliegt. Denn 2 Gläschen Bier in der Woche sind unbedenklich, wenn gleich man hier von einer Einstiegsabhängigkeit spricht.
Es gibt beispielsweise Leute, die ein Bier binnen 10 Minuten trinken und sich wundern, wieso der Kumpel hierfür fünf Stunden braucht. Problematisch wird ein Flexunfall während der Arbeitszeit, wenn wirklich Alkohol im Spiel war, da es dann auf weitere rechtliche Faktoren ankommt.
Weißt du eigentlich, wie viel der Kollege an Alkoholika trinkt ? Nicht dass der Alkoholfreies Bier trinkt und bloss nach Al riecht...^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
@wili - dann hoffen wir das beste
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
Vielleicht lag es primär gar nicht an seinem Alkoholproblem . Es haben sich heute noch weitere Mitarbeiter wegen extremer Übelkeit auf den Weg nach Hause gemacht .
Wahrscheinlich haben die sich mit irgend Etwas angesteckt .
Der Alkohol hat evtl. seine Verfassung so verschlechtert , das ihn eine Magen-Darm Infektion umhaut .
Oder er kam mit dem Trinken aufgrund des Endspiels aus dem Konzept .
Kann auch sein , das alle gestern Abend zu viel gesoffen und zu wenig geschlafen haben .
Da er aber im Krankenhaus liegt , könnte es sein , dass bezüglich seiner Sucht was in Gang kommt .
Der Meister kann in jetzt wohl nicht mehr decken , obwohl die Geschäftsführung im Werk 1 35 km entfernt ansässig ist .
Wahrscheinlich haben die sich mit irgend Etwas angesteckt .
Der Alkohol hat evtl. seine Verfassung so verschlechtert , das ihn eine Magen-Darm Infektion umhaut .
Oder er kam mit dem Trinken aufgrund des Endspiels aus dem Konzept .
Kann auch sein , das alle gestern Abend zu viel gesoffen und zu wenig geschlafen haben .
Da er aber im Krankenhaus liegt , könnte es sein , dass bezüglich seiner Sucht was in Gang kommt .
Der Meister kann in jetzt wohl nicht mehr decken , obwohl die Geschäftsführung im Werk 1 35 km entfernt ansässig ist .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
Hoffentlich nicht, weil ihn un-nette Kollegen (das ist nicht als Anspielung auf @wili gesagt) unkontrolliert in den kalten Entzug getrieben haben....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
Das Thema hat sich erst mal für unsere Firma erledigt . Der Mitarbeiter ist kurz nach Arbeitsbeginn zusammengebrochen und befindet sich im Krankenhaus .
Zwei Beiträge aufgrund von Beschwerden entfernt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
Wir hatten auch mal eine Kollegin die am Morgen schon eine deutliche Fahne hatte. Sie wurde jeweils diskret von 3-4 unterschiedlichen Mitarbeiter/innen darauf angesprochen, auf freundliche respektvolle Art und Weise. Sie hat sich dann selbst freistellen lassen, ist nach einem Jahr wieder dagewesen und es wurde nahtlos angeknüpft . In den nächsten 3 Jahren konnte ich nie wieder eine Fahne feststellen.
14.07.2014
Solange es Werbung für Alkoholika in den Medien gibt, und auch manch eine politische Absprache an Hotelbars getroffen wird, ist Alkohol gesellschaftlich abgesegnet und verharmlost dargestellt.
Im Betrieb hat er jedenfalls nichts zu suchen, und nach einem direkten Gespräch mit dem Betroffenen - so sachlich wie möglich - wäre für mich der Gang zur Geschäftsführung zwingend.
Im Betrieb hat er jedenfalls nichts zu suchen, und nach einem direkten Gespräch mit dem Betroffenen - so sachlich wie möglich - wäre für mich der Gang zur Geschäftsführung zwingend.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
Kannste vergessen Paule, gerade wenn die sogenannten staatlichen Organe sich involvieren, kann es kaum noch schlimmer für die Kinder kommen. Hier agieren meist inkompetente Sacharbeiter,
die nach Aktenlage am Schreibtisch und nicht zum Wohle des Kindes, oder der Familie handeln. Darüberhinaus sollte man mal zu Kenntnis nehmen, es gibt keine guten und auch keine schlechten Eltern! Eltern tuen DAS, was Eltern für Ihre Kinder zu TUEN haben! Das wird zumeist intuitiv richtig entschieden. Wenn es nicht zum Erfolg führt, dann haben die es eben nicht besser gewusst. Deswegen sind sie keine Rabeneltern. Andere Eltern sind da mit ihren Kindern auch nicht besser beraten. Nur die allgemeine Situation der Familie, war für die Entwicklung der Kinder meist viel günstiger gestellt. Ansonsten sind Erwachsene, wie auch alle Eltern Arschlöcher...Eltern sowieso und deren Kinder werden es genauso werden...bloody assholes...and that's the way human being lives...
die nach Aktenlage am Schreibtisch und nicht zum Wohle des Kindes, oder der Familie handeln. Darüberhinaus sollte man mal zu Kenntnis nehmen, es gibt keine guten und auch keine schlechten Eltern! Eltern tuen DAS, was Eltern für Ihre Kinder zu TUEN haben! Das wird zumeist intuitiv richtig entschieden. Wenn es nicht zum Erfolg führt, dann haben die es eben nicht besser gewusst. Deswegen sind sie keine Rabeneltern. Andere Eltern sind da mit ihren Kindern auch nicht besser beraten. Nur die allgemeine Situation der Familie, war für die Entwicklung der Kinder meist viel günstiger gestellt. Ansonsten sind Erwachsene, wie auch alle Eltern Arschlöcher...Eltern sowieso und deren Kinder werden es genauso werden...bloody assholes...and that's the way human being lives...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
"Wenn Eltern es nicht mehr schaffen, ihre Kinder sinnvoll zu erziehen, dann muss der Staat wohl eingreifen"
Schön währe es, Konsequenz: Zwangssterilisation.
Dummerweise ist das nicht durchsetzbar, Warum nicht?
2te Konsequenz, übernahme der Erziehung durch staatliche Organe, Funktioniert in der Regel besch.... eiden.
Brauchbare Lösung? Nicht vorhanden.
Schön währe es, Konsequenz: Zwangssterilisation.
Dummerweise ist das nicht durchsetzbar, Warum nicht?
2te Konsequenz, übernahme der Erziehung durch staatliche Organe, Funktioniert in der Regel besch.... eiden.
Brauchbare Lösung? Nicht vorhanden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2014
Zigaretten sind mir relativ - die Gefährdung hier obliegt dem Raucher und betrifft nur zum geringen Anteil Dritte. Bei Alkohol sieht die Sache m.E. anders aus, da dieser durchaus und durch übermäßigen bzw unkontrollierten "Genuss" gar nicht mal in so geringem Ausmaß Dritte zu schaden kommen.
Crystal gibt es ja auch nicht an der Tanke - oder sollte ich schreiben "noch nicht"?
Wenn Eltern es nicht mehr schaffen, ihre Kinder sinnvoll zu erziehen, dann muss der Staat wohl eingreifen (leider) - aber auch hier wäre ich für einen "Elternführerschein" - das würde wohl die Karriere manchen Säufers (ja, ja, ja - nicht jeder beginnt bereits als jugendlicher) frühzeitig im Keim ersticken, wenn er sich nicht ein Beispiel an den sog Erziehungsberechtigten nehmen müsste.
Crystal gibt es ja auch nicht an der Tanke - oder sollte ich schreiben "noch nicht"?
Wenn Eltern es nicht mehr schaffen, ihre Kinder sinnvoll zu erziehen, dann muss der Staat wohl eingreifen (leider) - aber auch hier wäre ich für einen "Elternführerschein" - das würde wohl die Karriere manchen Säufers (ja, ja, ja - nicht jeder beginnt bereits als jugendlicher) frühzeitig im Keim ersticken, wenn er sich nicht ein Beispiel an den sog Erziehungsberechtigten nehmen müsste.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2014
Venus, eine schon lange von mir befürwortete Idee. Spezielle Geschäfte für Alkohol und Zigaretten, betreten unter 18 bei Strafe verboten.
Und volle versteuerung jeglichen Tabaks, damit der lose stopf und drehtabak aufhört billig zu sein.
Ich währe ja generell für Europaweites Rauchverbot, aber das ist wohl ähnlich sinnvoll wie die Prohibition bei den Muricanern.
Und volle versteuerung jeglichen Tabaks, damit der lose stopf und drehtabak aufhört billig zu sein.
Ich währe ja generell für Europaweites Rauchverbot, aber das ist wohl ähnlich sinnvoll wie die Prohibition bei den Muricanern.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2014
Man muss sich hier nur die Profilbilder ansehen, wieviele davon mit Alkohol im Glas abgebildet sind.
Und beim Basisthema "Alkoholisiert am Arbeitsplatz" kann ich immer nur sagen, helft ihm...und ihr helft euch selbst
Und beim Basisthema "Alkoholisiert am Arbeitsplatz" kann ich immer nur sagen, helft ihm...und ihr helft euch selbst
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2014
1) heißt es Dirndl (da bin ich als Bayerin allergisch bei falscher Schreibweise)
2) weshalb Alkohol an Tankstelle? In anderen Ländern gibt es spezielle Spirituosen-Shops - nur dort kann gekauft werden. Find ich absolut legitim.
2) weshalb Alkohol an Tankstelle? In anderen Ländern gibt es spezielle Spirituosen-Shops - nur dort kann gekauft werden. Find ich absolut legitim.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2014
Z.B. ob jemand ein Dirndel tragen kann :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2014
Und die hohe Politik nicht vergessen . Es wurden bestimmt schon politische Entscheidungen unter Alkoholeinfluss getroffen , die Geschichte geschrieben haben .
Hoffentlich nur positive .
@niram
Klasse Beitrag . :-)
Hoffentlich nur positive .
@niram
Klasse Beitrag . :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2014
Alkohol als »Volksdroge Nummer 1« macht vor dem Betriebstor nicht Halt. Trotz aller Aufklärungskampagnen und Präventionsangebote ist - je nach Statistik - jeder achte bis jeder zwanzigste Arbeitnehmer alkoholabhängig.
Finde ich erschreckend diese Zahlen.
Zählt man diejenigen dazu, die mit riskant hohem Konsum noch vor der Schwelle zur Abhängigkeit stehen, ist im Unternehmen etwa jeder Vierte gefährdet. Dazu kommen Suchtgefahren durch illegale Drogen und den Missbrauch von Medikamenten, oft unmittelbar durch die berufliche Belastung und den Leistungsdruck am Arbeitsplatz mitbedingt.
Folgen für Mitarbeiter - Folgen für Unternehmen
Neben der persönlichen Problematik für den Betroffenen hat dies schwerwiegende Folgen für Unternehmen. Der Suchtmediziner Dr. Karsten Strauß schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden durch den Konsum sogenannter psychotroper Substanzen für Deutschland auf bis zu 300 Milliarden Euro jährlich. Alkohol- oder suchtkranke Mitarbeiter sind weniger leistungsfähig und haben höhere Ausfallzeiten. Und sie sind eine Gefahr für die Arbeitssicherheit. Zwischen 15 und 30% aller Arbeitsunfälle passieren unter Alkoholeinfluss, nach Schätzungen von Fachleuten ist Alkohol zumindest eine Mitursache bei etwa jedem zweiten Arbeitsunfall. Alkoholkranke gefährden sich und ihre Kollegen und können im schlimmsten Fall eine Produktion stilllegen.
Doch betrifft dies nicht nur alkoholkranke Mitarbeiter, schon 0,2 Promille können bei gesunden Menschen Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Risikobereitschaft beeinflussen. Ist Alkohol die Unfallursache, kann dies für den Verursacher unangenehme arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben: Verlust des Unfallversicherungsschutzes, Haftung, Verlust der Lohnfortzahlung usw.
Erste Pflicht aller Verantwortlichen im Unternehmen ist, nicht wegzuschauen. Weder ist Alkoholkonsum zu verharmlosen noch ist das Thema Rauschmittel zu tabuisieren. Doch wie sieht das konkrete Vorgehen im Betrieb aus? Was ist zu tun, wenn der Staplerfahrer der Spätschicht »bekifft« wirkt? Wer greift ein, wenn der Bediener einer Presse oder Stanze Montag früh noch unter dem Einfluss von Restalkohol zu stehen scheint? Welche Promillegrenze gilt im Betrieb und darf man im Zweifelsfall einen Alkoholtest anordnen?
Hier die Rechtslage
Wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten wissentlich »berauscht« arbeiten lässt, verstoßen beide gegen das Arbeitsschutzgesetz. Denn der Arbeitgeber hat alle notwendigen Maßnahmen zur Prävention von Unfällen zu treffen und der Beschäftigte hat ihn dabei zu unterstützen. Die Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1 § 15) besagen dazu:
»Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.«
Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden
Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.«
Die UVV enthalten damit kein absolutes Alkoholverbot. Dies gibt es ebenso wenig wie eine gesetzliche Promillegrenze für Alkohol im Unternehmen (abgesehen selbstverständlich von den Grenzwerten nach dem Straßenverkehrsgesetz). Maßgeblich für den Umgang mit diesem relativen Alkoholverbot ist das Gefährdungspotenzial. BGV A1 verpflichtet in § 7 den Arbeitgeber zum Einschreiten:
»Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen«.
Betriebsvereinbarungen geben Orientierung und Handlungssicherheit
Das Gläschen Sekt in der Kaffeepause zum Geburtstag des Bürokollegen führt daher nicht per se zu einem Arbeitsverbot. Es können jedoch zwischen Unternehmer und Betriebsvertretung Betriebsvereinbarungen festgelegt werden, die jeglichen Genuss von alkoholischen Getränken (auch in den Arbeitspausen) untersagen. Dann ist der Flachmann in Spind oder Schreibtisch genauso tabu wie der Piccolo in spontaner Feierrunde. Auch das Getränkeangebot von Kantine und Getränkeautomaten muss angepasst werden. Trinkt ein Mitarbeiter trotz eines solchen Alkoholverbots im Betrieb, kann dies zu einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung führen.
Finde ich erschreckend diese Zahlen.
Zählt man diejenigen dazu, die mit riskant hohem Konsum noch vor der Schwelle zur Abhängigkeit stehen, ist im Unternehmen etwa jeder Vierte gefährdet. Dazu kommen Suchtgefahren durch illegale Drogen und den Missbrauch von Medikamenten, oft unmittelbar durch die berufliche Belastung und den Leistungsdruck am Arbeitsplatz mitbedingt.
Folgen für Mitarbeiter - Folgen für Unternehmen
Neben der persönlichen Problematik für den Betroffenen hat dies schwerwiegende Folgen für Unternehmen. Der Suchtmediziner Dr. Karsten Strauß schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden durch den Konsum sogenannter psychotroper Substanzen für Deutschland auf bis zu 300 Milliarden Euro jährlich. Alkohol- oder suchtkranke Mitarbeiter sind weniger leistungsfähig und haben höhere Ausfallzeiten. Und sie sind eine Gefahr für die Arbeitssicherheit. Zwischen 15 und 30% aller Arbeitsunfälle passieren unter Alkoholeinfluss, nach Schätzungen von Fachleuten ist Alkohol zumindest eine Mitursache bei etwa jedem zweiten Arbeitsunfall. Alkoholkranke gefährden sich und ihre Kollegen und können im schlimmsten Fall eine Produktion stilllegen.
Doch betrifft dies nicht nur alkoholkranke Mitarbeiter, schon 0,2 Promille können bei gesunden Menschen Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Risikobereitschaft beeinflussen. Ist Alkohol die Unfallursache, kann dies für den Verursacher unangenehme arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben: Verlust des Unfallversicherungsschutzes, Haftung, Verlust der Lohnfortzahlung usw.
Erste Pflicht aller Verantwortlichen im Unternehmen ist, nicht wegzuschauen. Weder ist Alkoholkonsum zu verharmlosen noch ist das Thema Rauschmittel zu tabuisieren. Doch wie sieht das konkrete Vorgehen im Betrieb aus? Was ist zu tun, wenn der Staplerfahrer der Spätschicht »bekifft« wirkt? Wer greift ein, wenn der Bediener einer Presse oder Stanze Montag früh noch unter dem Einfluss von Restalkohol zu stehen scheint? Welche Promillegrenze gilt im Betrieb und darf man im Zweifelsfall einen Alkoholtest anordnen?
Hier die Rechtslage
Wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten wissentlich »berauscht« arbeiten lässt, verstoßen beide gegen das Arbeitsschutzgesetz. Denn der Arbeitgeber hat alle notwendigen Maßnahmen zur Prävention von Unfällen zu treffen und der Beschäftigte hat ihn dabei zu unterstützen. Die Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1 § 15) besagen dazu:
»Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.«
Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden
Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.«
Die UVV enthalten damit kein absolutes Alkoholverbot. Dies gibt es ebenso wenig wie eine gesetzliche Promillegrenze für Alkohol im Unternehmen (abgesehen selbstverständlich von den Grenzwerten nach dem Straßenverkehrsgesetz). Maßgeblich für den Umgang mit diesem relativen Alkoholverbot ist das Gefährdungspotenzial. BGV A1 verpflichtet in § 7 den Arbeitgeber zum Einschreiten:
»Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen«.
Betriebsvereinbarungen geben Orientierung und Handlungssicherheit
Das Gläschen Sekt in der Kaffeepause zum Geburtstag des Bürokollegen führt daher nicht per se zu einem Arbeitsverbot. Es können jedoch zwischen Unternehmer und Betriebsvertretung Betriebsvereinbarungen festgelegt werden, die jeglichen Genuss von alkoholischen Getränken (auch in den Arbeitspausen) untersagen. Dann ist der Flachmann in Spind oder Schreibtisch genauso tabu wie der Piccolo in spontaner Feierrunde. Auch das Getränkeangebot von Kantine und Getränkeautomaten muss angepasst werden. Trinkt ein Mitarbeiter trotz eines solchen Alkoholverbots im Betrieb, kann dies zu einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung führen.