Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.05.2012
Der Beitrag von Alphamännchen ist jetzt doch mal eine klare und präzise Erklärung/Aussage, da bleiben doch jetzt keine weiteren Fragen mehr offen.
@BigGirlsHeaven ... ich wünsche Dir eine gute und für Dich zufriedenstellende Beratung, die Dir auf Deinem zukünftigen beruflichen Weg weiterhilft und Erfolg verspricht.
@BigGirlsHeaven ... ich wünsche Dir eine gute und für Dich zufriedenstellende Beratung, die Dir auf Deinem zukünftigen beruflichen Weg weiterhilft und Erfolg verspricht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.05.2012
Dankeschön Alphamännchen.......hab einen Beratungstermin beim VDK für nächste Woche , mal sehen was die mir raten .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.05.2012
Das Merkzeichen "G" steht für die erhebliche Einschränkung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das kann an einer Versteifung vom Hüft-, Knie-, oder Fussgelenks in ungünstiger Stellung oder arteriellen Verschlusskrankheiten, an schweren Herzschäden, dauernder Einschränkung der Lungenfunktion und an hirnoranischen Anfällen oder an einer schwer einstellbaren Zuckerkrankheit mit häufigen wiederkehrenden Schocks liegen und setzt einen Gesamtgrad der Behinderung von 50 voraus.
Du hast somit nicht die Möglichkeit, eine Wegstrecke von 2 KM binnen 30 Minuten zurück zu legen, so wie Nichtbehinderte es in der Regel können.
In der Geriatrie gelten besondere Maßstäbe, da du letztlich mit Menschen arbeiten würdest, die besonderen Schutz benötigen.
Die examinierten Pflegefachkräfte wissen sofort, was ich meine. Du kommst für die psychische und körperliche Schwerarbeit gar nicht in Betracht, wenn deine eigenen Angaben zutreffend sind.
Du berufst dich auf den GdB von 50 mit Merkzeichen "G"!
Die DRV erklärt, dass du dem Arbeitsmarkt (Richtlinie SGB II ab 3 Stunden täglich) voll zur Verfügung stehst. Du erhaltest also Leistungen nach dem SGB II bzw. hast darauf Rechtsanspruch.
Die 3 Stunden müssen nicht am Stück geleistet werden, nur im Zeitraum eines Tages. Die Erwerbsminderung liegt nicht vor, da du nach Einschätzung der zuständigen DRV etwa 6-8 Stunden täglich arbeiten kannst.
Eine medizinische bzw. berufliche REHA ist i. d. R. abzulehnen, wenn eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass in deinem Fall eine REHA eventuell aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen war, so wie es der Gesetzgeber bestimmt. Und so erscheint mir schlüssig, dass du in deinem früheren Beruf nicht mehr arbeiten kannst, außer vielleicht in der Hauswirtschaft...
Dein(e) Sachbearbeiter(in) vom Jobcenter wird den ärztlichen Dienst der BA einschalten, welcher deine Leistungsfähigkeit in einem Teilgutachten für die Jobcenter deklariert. Und nach dem negativen und positiven Leistungsbild erfolgt deine Vermittlung in Arbeit. Manches wird ausgeschlossen sein.
Der VdK ist eine Schutzgemeinschaft für Behinderte. Wie der VdK weiß, gibt es einen Unterschied zwischen einem GdB und MdE. Denn eine Freizeiteinschränkung (GdB) ist immer anders zu bewerten als eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
Eine volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeit wird körperlich nur schwer gewährt. Denn hier ist auf Rollstuhlfahrer abzustellen, die Vollzeit trotz körperlicher Schwerbehinderung arbeiten. Als Mitglied vom VdK bekommst du eine kostenfreie Beratung.
Für was brauchst du eigentlich die DRV, wenn dein Arbeitgeber bereits deinen beruflichen Wiedereinstieg mit dir besprach ?
Du hast somit nicht die Möglichkeit, eine Wegstrecke von 2 KM binnen 30 Minuten zurück zu legen, so wie Nichtbehinderte es in der Regel können.
In der Geriatrie gelten besondere Maßstäbe, da du letztlich mit Menschen arbeiten würdest, die besonderen Schutz benötigen.
Die examinierten Pflegefachkräfte wissen sofort, was ich meine. Du kommst für die psychische und körperliche Schwerarbeit gar nicht in Betracht, wenn deine eigenen Angaben zutreffend sind.
Du berufst dich auf den GdB von 50 mit Merkzeichen "G"!
Die DRV erklärt, dass du dem Arbeitsmarkt (Richtlinie SGB II ab 3 Stunden täglich) voll zur Verfügung stehst. Du erhaltest also Leistungen nach dem SGB II bzw. hast darauf Rechtsanspruch.
Die 3 Stunden müssen nicht am Stück geleistet werden, nur im Zeitraum eines Tages. Die Erwerbsminderung liegt nicht vor, da du nach Einschätzung der zuständigen DRV etwa 6-8 Stunden täglich arbeiten kannst.
Eine medizinische bzw. berufliche REHA ist i. d. R. abzulehnen, wenn eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass in deinem Fall eine REHA eventuell aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen war, so wie es der Gesetzgeber bestimmt. Und so erscheint mir schlüssig, dass du in deinem früheren Beruf nicht mehr arbeiten kannst, außer vielleicht in der Hauswirtschaft...
Dein(e) Sachbearbeiter(in) vom Jobcenter wird den ärztlichen Dienst der BA einschalten, welcher deine Leistungsfähigkeit in einem Teilgutachten für die Jobcenter deklariert. Und nach dem negativen und positiven Leistungsbild erfolgt deine Vermittlung in Arbeit. Manches wird ausgeschlossen sein.
Der VdK ist eine Schutzgemeinschaft für Behinderte. Wie der VdK weiß, gibt es einen Unterschied zwischen einem GdB und MdE. Denn eine Freizeiteinschränkung (GdB) ist immer anders zu bewerten als eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
Eine volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeit wird körperlich nur schwer gewährt. Denn hier ist auf Rollstuhlfahrer abzustellen, die Vollzeit trotz körperlicher Schwerbehinderung arbeiten. Als Mitglied vom VdK bekommst du eine kostenfreie Beratung.
Für was brauchst du eigentlich die DRV, wenn dein Arbeitgeber bereits deinen beruflichen Wiedereinstieg mit dir besprach ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Bin Mitglied beim VDK ......da sollen die sich drum kümmern ! Die haben mir auch beim Ausweis sehr geholfen ........danke für eure Ratschläge .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Hast du von den DRV schon einen Bescheid erhalten oder sind das alles mündliche Aussagen?
Ich empfehle übrigens auch VDK oder den Sozialverband. Die Mitarbeiter bzw. Anwälte haben sich auf Sozialrecht spezialisiert.
Kurz noch zur allgemeinen Info: Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden, wenn Reha aufgrund schlechter Gesundheit nicht möglich ist.
Ich empfehle übrigens auch VDK oder den Sozialverband. Die Mitarbeiter bzw. Anwälte haben sich auf Sozialrecht spezialisiert.
Kurz noch zur allgemeinen Info: Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden, wenn Reha aufgrund schlechter Gesundheit nicht möglich ist.
von nix anderem rede ich...und Berufsanfänger-Anwälte habe ich da noch nie gesehen...sind alle um die 50...da haben die wohl schon Erfahrung gesammelt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
DGBler können Arbeitsrecht, aber im Zweifel sind da auch nur Berufsanfänger-Anwälte, die sich was nebenbei verdienen.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht muss da schon ran...
Ein Fachanwalt für Sozialrecht muss da schon ran...
da irrst du Aoxomoxoa...Gewerkschaften kennen sich mit Arbeits- und Sozialrecht aus...und wenn der VDK nicht weiterkommt, dann gehen die Leute zu den Gewerkschaften...da ist sie auf jeden Fall besser aufgehoben...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Meiner Meinung nach solltest Du zum VDK gehen. Die sind spezialisiert auf das SGB und können Dich hier wirklich gut beraten. Allein schon ein Schreiben des VDK reicht meist aus, um die Akten nochmal prüfen zu lassen.
Die Gewerkschaften kennen sich mit dem Arbeitsrecht aus, aber sicher nicht mit dem SGB.
Die Gewerkschaften kennen sich mit dem Arbeitsrecht aus, aber sicher nicht mit dem SGB.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Das makabere ist ich würde nur 750 -1000 euro benötigen an Überbrückungsgeld für die Einarbeitung ( ca 4-6 Wochen )......diese blöde Massnahme kostet Tausende Euros und danach winkt Hartz4 . Hab schon Adressen hier ....stze mich morgen ans Telefon
Trotzdem bist du bei den Anwälten des DGB am besten aufgehoben...niemand kennt sich besser aus...und in einer Gewerkschaft bist du doch hoffentlich sowieso...dann sind ja auch die Kosten abgedeckt....egal wie hoch sie sind...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Ich möchte doch bloss wieder Arbeiten und zwar da wo ich mich wohlfühle ..........und das ist bei meinen Senioren !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Ja das kann ich leider bestätigen, die Deutsche Rentenversicherung Bund haut so viele krass falsche Bescheide und Schreiben raus, dass es mir jedesmal wieder die Schuhe auszieht. Die Deutsche Rentenversicherung [beliebiges Land einsetzen, zB Baden-Württemberg] ist meiner Erfahrung nach nicht viel besser, wenngleich wenigstens nicht so unorganisiert.
Viel Erfolg, lass Dich nicht abspeisen, gerade in dem Bereich hast Du so ungeheuer viele Möglichkeiten, da muss einfach wirklich ein sehr engagierter guter Fachanwalt ran.
Viel Erfolg, lass Dich nicht abspeisen, gerade in dem Bereich hast Du so ungeheuer viele Möglichkeiten, da muss einfach wirklich ein sehr engagierter guter Fachanwalt ran.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Ok , da war der Gedanke mit dem Rechtsanwalt wohl nicht so falsch ........werde ich dann wohl machen . Nach dem Anruf eben , beurteilen die wieder nach Aktenlage ohne mich je persöhnlich untersucht zu haben .......Danke ihr beiden !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Such Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Wenn die Rentenversicherung meint, Du seist voll Arbeitsfähig, aber nicht Berufsfähig, wird zu klären sein, ob Du noch unter das alte Recht fällst (vor 1961 geboren, regelmäßig Pflichtbeiträge gezahlt usw), dann hast Du Anrecht auf Berufsunfähigkeitsrente, sonst nur Erwerbsminderungsrente. Das ist bei Dir gerade genau der Knackpunkt.
Ansonsten, dringend ab zum Anwalt, die Gebühren im Sozialrecht sind ausgesprohchen niedrig, der Anwalt kostet also nicht so viel, und das Gericht nimmt von Dir keine Gebühren, weil Du als Versicherte privilegiert bist.
Da muss aber ein FACHanwalt für Sozialrecht ran, erkundige Dich bitte bei der Rechtsanwaltskammer.
Wenn die Rentenversicherung meint, Du seist voll Arbeitsfähig, aber nicht Berufsfähig, wird zu klären sein, ob Du noch unter das alte Recht fällst (vor 1961 geboren, regelmäßig Pflichtbeiträge gezahlt usw), dann hast Du Anrecht auf Berufsunfähigkeitsrente, sonst nur Erwerbsminderungsrente. Das ist bei Dir gerade genau der Knackpunkt.
Ansonsten, dringend ab zum Anwalt, die Gebühren im Sozialrecht sind ausgesprohchen niedrig, der Anwalt kostet also nicht so viel, und das Gericht nimmt von Dir keine Gebühren, weil Du als Versicherte privilegiert bist.
Da muss aber ein FACHanwalt für Sozialrecht ran, erkundige Dich bitte bei der Rechtsanwaltskammer.
BigGirlsHeaven...da kann dir hier im Forum wohl keiner helfen, da brauchst du fachkundige Beratung und ggf. Vertretung vor dem Sozialgericht...
VDK würde ich dir nicht empfehlen...bist du denn in keiner Gewerkschaft? Falls nicht, kann ich dir nur raten, das schnellstens nachzuholen, da bekommst du Rechtsberatung und wirst vor dem Sozialgericht vertreten...und zwar von Anwälten, die sich damit wirklich auskennen, weil sie nichts anderes machen...
Solche Rechtsangelegenheiten sind äußerst schwierig...
VDK würde ich dir nicht empfehlen...bist du denn in keiner Gewerkschaft? Falls nicht, kann ich dir nur raten, das schnellstens nachzuholen, da bekommst du Rechtsberatung und wirst vor dem Sozialgericht vertreten...und zwar von Anwälten, die sich damit wirklich auskennen, weil sie nichts anderes machen...
Solche Rechtsangelegenheiten sind äußerst schwierig...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.05.2012
Hallo , ich wäre echt mal dankbar für Tips und Ratschläge . Ich bin vor ca .2 Jahren schwer erkrankt bin jetzt wieder soweit das ans Arbeiten gehen wieder gedacht werden kann . Möchte gerne in meinen alten Job zurück ( Altenbetreuung von Demenz und Alzheimerpatienten , Tagespflege + Alltagsbegleitung , 50% Stelle !!!) . Mein Arbeitgeber mit dem ich gesprochen habe würde mich falls im alten Haus keine Stelle frei ist in der Umgebung einsetzen ,im Rahmen meiner Behinderung (50%+G ) und zwar max 4 Stunden am Tag , was jetzt im Rahmen des möglichen ist . Die Rentenkasse beurteilt meine Arbeitsfähigkeit mit 6-8 Stunden am Tag ohne Einschränkungen;))))) *, zweifelt aber an meiner psychischen Belastbarkeit ,aufgrund eines Reha-Gutachtens von 2010 .Die Rentenkasse möchte mich in eine berufliche Umorientierung stecken (4-12 Monate , davon 7 stunden sitzend +1 Stunde Fahrzeit ) was ich nicht möchte , da ich meinen Job immer gut gemacht habe . Ich habe der Rentenversicherung angeboten , mich vom Medizinischen Dienst der Rentenkasse untersuchen zu lassen , es wurde mir verweigert . Eine neue Reha wurde jetzt auch abgelehnt ,und eine Teilnahme am Arbeitsleben auch .......in meinem alten Bereich !Ich habe und hatte nie einen Rentenantrag gestellt , es geht nur darum das ich meine Arbeit wieder aufnehmen möchte !!! Ich könnte echt aus der Haut fahren ......und das alles nur weil ich mir im Akutfall psychologische Hilfe geholt habe ( 8 Wochen Einzelhaft wegen MRSA-Infektion und der Erkrankung ) es kann doch nicht sein das mir das jetzt quasi Beruflich den Hals bricht ? Ich bin am überlegen ob ich nicht über den VDK einen Anwalt einschalte......