Wirtschaftlichkeit von medizinischen Behandlungen (SGB V)

in „Politik und Weltgeschehen“

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„Marburg“ (Pseudonym)

Mein früherer Kollege hat vor der Einführung der DRG-Krankenhäuser an die Schwerstbrandopfer gedacht, die Intensivstversorgung benötigen, weil mit der diagnoseorientierten Fallpauschale ein Verlustgeschäft zu erwarten war, je schlimmer der Zustand der Brandopfer ist, also je länger sie in einer Intensivstation aus medizinischen Gründen verweilen müssen. Und genau so ist es gekommen !

Quellverweis zu einem älteren Beitrag:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/53507/Auswirkungen-der-DRG-Einfuehrung-Die-oekonomische-Logik-wird-zum-Mass-der-Dinge

Der Break-Even-Point besagt, dass eine Intensivstation durchschnittlich das 4-fache als wie eine Normalstation kostet, weshalb die Kliniken wirtschaftlich arbeiten, wenn der Patient rasch aus der Intensivstation ausgegliedert wird und in eine Normalstation kommt. Denn nur dann lässt sich das Minus in die schwarze Null umwandeln, wobei es hier noch auf die "Liegezeit" ankommt, um ein Plus zu erwirtschaften ! Nicht jeder überlebt in den Intensivstationen, also ist dies manchmal ein reines Verlustgeschäft. Und der Verlust kann nur durch weitere Patienten wett gemacht werden, die "wirtschaftlicher" für eine Klinik sind. Normalerweise müsste so mancher Schwerstverletzte in Kliniken, die noch einen finanziellen Spielraum haben. Aber jede Sekunde kann hier zwischen dem Überleben und dem Ableben entscheidend sein, weshalb die Kliniken auch ins Minus rutschen, trotz aller Theorie der Verantwortlichen...

Die zuständigen Abgeordneten machten dabei einen Denkfehler. Denn wenn ein Patient zu früh aus der Klinik entlassen oder etwas übersehen worden ist, weil man ja sparsamst mit den Untersuchungen umzugehen hat, kann es zu Komplikationen kommen, so dass erhebliche Zusatzkosten entstehen. Es gibt zwischenzeitlich Patienten mit schwerwiegenden Dauerschäden, so dass auch eine Arbeitskraft mit z. B. 25 Jahren verloren gegangen ist, die nun auf Kosten der Steuerzahler lebenslang mitzufinanzieren bleibt. Und so sind das weitere Aufwendungen, die mit einzubeziehen sind. Daher rechnet sich auch die ganze Einsparerei im Gesundheitssektor nicht wirklich.

Es ist sehr realistisch, dass ein Mensch mit bestmöglicher Versorgung nicht nur schneller wieder genesen kann, sondern früher in Lohn und Brot kommt.
Das spart staatliche Leistungen in enormer Höhe und der Arbeitgeber kann wieder auf den gesunden Menschen zugreifen, nicht auf eine Arbeitskraft, die mit Einschränkungen am Arbeitsprocedere teilnimmt. Wir profitieren als Gesellschaft und Steuerzahler nicht von den kaufmännischen Leitern, die zu kontraproduktiven Einsparmaßnahmen greifen bzw. solche empfehlen, weil der Mensch kein Roboter ist, den man kurz einen neuen Chip einbaut oder ins Ersatzteillager geht, um die amputierten Beine mit zwei neuen Beinen zu versorgen, damit alles wieder ratzfatz funktioniert.

Neuerdings soll es für jeden Körperbereich einen Spezialisten geben, ohne dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewährleistet ist...

Quellverweis:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Hessing-Klinik-Elf-Aerzte-gehen-id29949122.html

Allerdings darf man bei der Kritik auch nicht übersehen, dass es früher mal Muskelprotze gab, die ihre Freizeitaktivität via Verordnung finanzierten. Ich nehme an, dass die meisten nur zum Arzt oder in eine Klinik gehen, wenn ihnen wirklich was fehlt. Und so sollte dieser Gesundheitsbereich allen offen stehen. Das hier das BVerfG eingreifen muss, ist schon bedauerlich genug.