Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 12 SGB V, zuletzt geändert am 22.12.2013, sieht wie folgt aus:
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
Im § 70 SGB V wird die Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit zum letzten Änderungszeitpunkt vom 22.12.2013 wie folgt dargestellt:
(1) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
(2) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung ergibt sich aus § 106 SGB V.
Quellverweise:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/70.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/106.html
Ein menschenwürdiges Existenzminimum steht allen Menschen zu, die sich in der BRD aufhalten, egal ob Deutsche, Ausländer oder Asylbewerber, weil die Bundesrepublik Deutschland ein Rechts- und Sozialstaat ist. Ausgangspunkt sind völlig gesunde Menschen.
Das bedeutet, dass es einen Zusatzbedarf in der medizinischen Versorgung und bei der Versorgung von Pflegebedürftigen geben kann, weswegen sich das menschenwürdige Existenzminimum im gebotenen Einzelfall erhöht, um die Benachteiligung von Kranken, Schwer- und Schwerstbehinderten sowie Pflegebedürftigen mit entsprechenden Pflegeeinbestufungen auszugleichen.
Ein Arzt darf im Sinne des SGB V also nur noch eine Mindestversorgung seinen Patienten gegenüber gewähren, die allerdings unterschiedlich auf medizinische Heilverordnungen gemäß entsprechendem Leistungskatalog reagieren, so daß es ferner keine festen, sondern nur durchschnittliche Heilungszeiten in der Medizin gibt und multimodale Behandlungsmethoden an den Patienten und nicht im Sinne der GKV oder gar des Gesetzgebers angepasst werden dürfen, was die vermeintliche Wirtschaftlichkeit betrifft.
Der behandelnde Arzt haftet bei eintretenden Gesundheitsschäden und kann sich nicht auf durchzuführende Leistungseinschränkungen berufen, weil ein Arzt die Fürsorgeverpflichtung gegenüber seiner Patienten hat, das bestmögliche Ergebnis zum Wohl für die Patienten zu erreichen.
Vor allem besteht die Gefahr bei einer standardisierten Mindestversorgung für jedermann beim Vorliegen der gleichen Krankheit, dass eine Krankheit bei bestimmten Patientenkreisen nicht mehr richtig auskuriert wird und sich diese in eine Chronik umwandelt oder zu einer bleibenden Beeinträchtigung bzw. Behinderung führt, die in weiterer Folge eine fortlaufende Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen kann. Und das ist weder wirtschaftlich noch menschenwürdig.
Natürlich kann kein Patient von seinem behandelnden Arzt erwarten, daß er seinen Geldbeutel öffnet, um die medizinisch notwendigen Verordnungen zu finanzieren oder für seine Arbeit ein brotloses Vergelts Gott bekommt. Daher müssen die Ärzte ihre erbrachten Leistungen gerichtlich einfordern, wenn es zu strittigen Leistungskürzungen gekommen ist und ggf. das BVerfG anrufen, damit die gesetzlichen Regelungen überprüft werden.
Ich selbst habe verfassungsrechtliche Bedenken, da es Patienten gibt, deren Geldbeutel und Bankkonto keine Selbstfinanzierung der Therapien zulassen, die medizinisch notwendig sind. Dies ist erst mal eine Erklärung, warum es zu Leistungsreduktionen bei Euren Ärzten kommt. Es gibt da eine Zwickmühle...
Liebe Grüße
Alphamännchen
.
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
Im § 70 SGB V wird die Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit zum letzten Änderungszeitpunkt vom 22.12.2013 wie folgt dargestellt:
(1) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
(2) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung ergibt sich aus § 106 SGB V.
Quellverweise:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/70.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/106.html
Ein menschenwürdiges Existenzminimum steht allen Menschen zu, die sich in der BRD aufhalten, egal ob Deutsche, Ausländer oder Asylbewerber, weil die Bundesrepublik Deutschland ein Rechts- und Sozialstaat ist. Ausgangspunkt sind völlig gesunde Menschen.
Das bedeutet, dass es einen Zusatzbedarf in der medizinischen Versorgung und bei der Versorgung von Pflegebedürftigen geben kann, weswegen sich das menschenwürdige Existenzminimum im gebotenen Einzelfall erhöht, um die Benachteiligung von Kranken, Schwer- und Schwerstbehinderten sowie Pflegebedürftigen mit entsprechenden Pflegeeinbestufungen auszugleichen.
Ein Arzt darf im Sinne des SGB V also nur noch eine Mindestversorgung seinen Patienten gegenüber gewähren, die allerdings unterschiedlich auf medizinische Heilverordnungen gemäß entsprechendem Leistungskatalog reagieren, so daß es ferner keine festen, sondern nur durchschnittliche Heilungszeiten in der Medizin gibt und multimodale Behandlungsmethoden an den Patienten und nicht im Sinne der GKV oder gar des Gesetzgebers angepasst werden dürfen, was die vermeintliche Wirtschaftlichkeit betrifft.
Der behandelnde Arzt haftet bei eintretenden Gesundheitsschäden und kann sich nicht auf durchzuführende Leistungseinschränkungen berufen, weil ein Arzt die Fürsorgeverpflichtung gegenüber seiner Patienten hat, das bestmögliche Ergebnis zum Wohl für die Patienten zu erreichen.
Vor allem besteht die Gefahr bei einer standardisierten Mindestversorgung für jedermann beim Vorliegen der gleichen Krankheit, dass eine Krankheit bei bestimmten Patientenkreisen nicht mehr richtig auskuriert wird und sich diese in eine Chronik umwandelt oder zu einer bleibenden Beeinträchtigung bzw. Behinderung führt, die in weiterer Folge eine fortlaufende Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen kann. Und das ist weder wirtschaftlich noch menschenwürdig.
Natürlich kann kein Patient von seinem behandelnden Arzt erwarten, daß er seinen Geldbeutel öffnet, um die medizinisch notwendigen Verordnungen zu finanzieren oder für seine Arbeit ein brotloses Vergelts Gott bekommt. Daher müssen die Ärzte ihre erbrachten Leistungen gerichtlich einfordern, wenn es zu strittigen Leistungskürzungen gekommen ist und ggf. das BVerfG anrufen, damit die gesetzlichen Regelungen überprüft werden.
Ich selbst habe verfassungsrechtliche Bedenken, da es Patienten gibt, deren Geldbeutel und Bankkonto keine Selbstfinanzierung der Therapien zulassen, die medizinisch notwendig sind. Dies ist erst mal eine Erklärung, warum es zu Leistungsreduktionen bei Euren Ärzten kommt. Es gibt da eine Zwickmühle...
Liebe Grüße
Alphamännchen
.
und was willst Du uns damit sagen.....?
Erklär mir die Welt.....grins.
Gut, dass wir den Erklär-Bär....ähem, das Alphamännchen haben.
;-)
Gut, dass wir den Erklär-Bär....ähem, das Alphamännchen haben.
;-)
ääähm @chunkybutfunky....heißt das, dass du die Ausführungen verstehst?
Nein, da bin ich zu hochsensibel für. :-)
dann bin ich wenigstens nicht allein.....willkommen im Club :-))
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Alphamännchen, der Peter Kloeppel bei Rubensfan !
Darf ich mal eine Lanze für Alphamännchen brechen? Es geht ihm darum, dass Wirksamkeit einer ärztlichen Behandlung manchmal nicht den wirtschaftlichen Maßstäben entspricht, nehme ich an. Dass "gute" Ärzte, die sich Zeit für den Patienten nehmen und Medikamente verschreiben, die dieser auch verträgt, von der Verrechnungsstelle mit Strafen belegt werden. Das kann in die Zehntausende Euro gehen.
Ähm...ich hoffe, ich habe die Intention dieses Threads verstanden...
Ähm...ich hoffe, ich habe die Intention dieses Threads verstanden...
Gibt es hier überhaupt noch einen Thread von Alphamännchen, dessen erste Antwort nicht "Und was willst du uns damit sagen?" lautet? Hust ;o)
Es sind einfach immer zu viele Drumrums dabei...
Viel Drumrum, auch, ja.
Und, sorry Alphamännchen, deine Art zu schreiben bietet keine richtige Diskussions oder Gesprächsgrundlage. Liest sich immer alles wie ein langer, ziemlich öde gestalteter Vortrag. Wenn du wenigstens anstandshalber unter deinen Litaneien ein "Was denkt ihr darüber?" pappen würdest....aber selbst das tust du nie.
Und, sorry Alphamännchen, deine Art zu schreiben bietet keine richtige Diskussions oder Gesprächsgrundlage. Liest sich immer alles wie ein langer, ziemlich öde gestalteter Vortrag. Wenn du wenigstens anstandshalber unter deinen Litaneien ein "Was denkt ihr darüber?" pappen würdest....aber selbst das tust du nie.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
ich finde es immer sehr lang was er schreibt . meistens geklaut von google oder so.... und wenn jemand was dazu schreibt ( wie jetzt auch.) kein kommentar mehr von ihm. aber so kann man(n) auch im gespräch bleiben. wenns schon nicht anders klappt mit der damenwelt. kicher
Niram, du denkst doch nicht, dass er so die Damenwelt ansprechen will?
"Meine Damen, das Capitol ist schon gerettet", pflegte an meiner früheren Schule ein ébenso humanistisch gebildeter wie dem 'Understatement' zugeneigter Lehrer zu sagen, wenn die Mädels allzu geschwätzig wurden - in Anlehnung an die Überlieferung, dass im alten Rom die Gänse das Capitol durch ihr Geschnatter gerettet haben.
Grizzly...danke für deinen Hinweis. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
@peppermint na vllt .keine ahnung. oder eben ein sehr spezielles hobby. ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Er könnte auch den Wetterbericht auf Ungarisch posten und es entstünde ein ausgiebiges Gespräch darüber.
DER Mann weiss besser als Ihr, was euch interessiert.
DER Mann weiss besser als Ihr, was euch interessiert.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Das glaube ich weniger. Er will ganz einfach mit seinen ewigen Gespamme sehr viel Aufmerksamkeit erregen, aus welchen Grund auch immer. Oder es ist etwas, was eigentlich nur einer aus der Psychologie behandeln müsste !!
Aber unser Alphamännchen ist ja bekannt für seine Spambeiträge. Ich glaube kaum, dass er sich durch diverse Aufreger und Prostete davon abbringen lassen wird. Morgen oder gar schon heute Abend werden wir den nächsten Spambeitrag von ihm lesen und wieder werden sich welche darüber aufregen.
business as usual !
Aber unser Alphamännchen ist ja bekannt für seine Spambeiträge. Ich glaube kaum, dass er sich durch diverse Aufreger und Prostete davon abbringen lassen wird. Morgen oder gar schon heute Abend werden wir den nächsten Spambeitrag von ihm lesen und wieder werden sich welche darüber aufregen.
business as usual !
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Mag ja sein , das seine Beiträge öde sind , dafür ist er immun gegen Lästerattacken . Das scheint einfach von ihm abzuprallen .
Vielleicht sind hier einige neidisch .
Vielleicht sind hier einige neidisch .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Bleibt natürlich jetzt die Frage offen, ob es überhaupt was Positives ist, worauf man Neidisch sein könnte, wenn jemand Immun gegenüber aller Kritik ist.
Sturköpfe sind auch Immun gegenüber alles und darauf würde ich persönlich nicht gerade neidisch sein !
Sturköpfe sind auch Immun gegenüber alles und darauf würde ich persönlich nicht gerade neidisch sein !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Na im unterstrichenen Teil hat er seine Befürchtungen geäußert - allerdings wurde nur gesetzlich festgelegt, was schon lange in den Praxen Usus ist. Gräteten kämpfen einige Ärzte schon lange - einige profitieren davon, anderen ist es egal.
Die Kosten sind angeblich nicht mehr anders zu bewältigen, statt mit massiven Kürzungen bei Zusatzleistungen. Ob das tatsächlich so ist, kann ich nicht beurteilen. Vor 30 Jahren war es sicher noch nicht - im Zuge der offenen Grenzen in alle Richtungen wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben.
Die Kosten sind angeblich nicht mehr anders zu bewältigen, statt mit massiven Kürzungen bei Zusatzleistungen. Ob das tatsächlich so ist, kann ich nicht beurteilen. Vor 30 Jahren war es sicher noch nicht - im Zuge der offenen Grenzen in alle Richtungen wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
In erster Linie geht es um eine ausführliche Erklärung über ein ernsthaftes Thema, welches jeden früher oder später betrifft. Und wenn ich auf Gesetze hinweise, habe ich die natürlich nicht selbst erstellt... :-)
Es gibt Interessierte, die sich den Gesetzestext gerne durchlesen wollen, um mitreden zu können. Andere wiederum kennen das Thema bereits aus ihrer eigenen Erfahrung heraus oder aus beruflichen Gründen. Wiederum andere lesen sich in Ruhe den Beitrag aus beliebigen Gründen durch oder es juckt in den Fingern, so dass sie selbst etwas dazu schreiben wollen. Ich finde es wichtig, dass sich jeder so artikuliert, wie er, sie, es halt kann.
Bitte beachtet, dass es mittlerweile viele betroffene Menschen gibt, die zum Arzt ihrer Wahl gehen und sich nicht mehr ausreichend versorgt fühlen. Das beginnt bei den Patienten mit der Terminvergabe, der nicht mehr zeitnah ist, so dass sie mehrere Wochen mit Schmerzen herum laufen und teilweise den Notarzt anrufen müssen oder zur Notaufnahme ins Krankenhaus gehen, um zeitnah behandelt und medizinisch versorgt zu werden.
Grundregel:
Ein Notarzt ist bei einem akuten Notfall anzurufen und nicht wegen kleinerer Gesundheitsstörungen. Denn wenn der Notarzt zu einem Grippepatienten in das Haus kommt, kann ein Mensch, der einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet, das Nachsehen haben. Der Notarzt kann nicht überall zur gleichen Zeit sein.
Es geht weiter mit dem Facharztgespräch inklusive Untersuchung, bei dem gerade ältere Menschen mehr Gesprächsbedarf haben als wie Junge, weil der Arzt manchmal der einzige Sozialkontakt ist, den man hat. Und hier wird gerügt, dass das ganze Procedere viel zu schnell über die Bühne geht, weil sich der frühere Arzt noch deutlich mehr Zeit für seine Patienten nahm.
Die Patienten vertragen ein Medikament gut und müssen dann plötzlich auf ein ganz anderes Medikament umsteigen, so dass der Körper rebelliert und es zu unerfreulichen Nebenwirkungen kommt, die man vorher nie hatte. Für dieses Phänomen macht man dann den Arzt verantwortlich. Sehr wichtig ist, den Arzt über die NW zu informieren, da er dann was anderes verschreibt.
Wenn der Arzt für eine bestimmte Gesundheitsstörung mehr verordnet, als wie vorgegeben, weil bei diesem Einzelfall sonst keine Besserung eintreten kann, wird er hierfür irgendwann zur Kasse gebeten. Und der Patient weiss nicht, dass sein Arzt für ihn die Zeche zahlte, nur damit er wieder genesen kann.
Achtet der Arzt auf die Vorgaben vom Gremium, weil er ja von dem Vergelts Gott nicht leben und existieren kann, führt dies bei manchen Patienten dazu, dass der Genesungsprozess nicht eintritt oder sich die Gesundheitsstörung deutlich verschlimmert, so dass eine vorgezogene Berentung durchzuführen ist, insoweit die medizinische REHA aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde, weil es hier ja auch die "Wirtschaftlichkeitsparolen" gibt.
Zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gehört immer die Gesamtschau. Ein 30-jähriger, der ca. 200 € Rente bekommt, verursacht Mindereinnahmen bei den SV-Trägern und erzielt steuerfreie Einkünfte. Es entstehen Ausgaben im Sinne der sozialen Sicherung, da die Person eine Aufstockleistung bekommt und anderweitige Verluste.
Die paar Kröten, die im Rahmen der Mindestversorgung eingespart worden sind, führen zu keinem gesamtwirtschaftlichen Erfolg des Gesetzgebers mit diesen auferlegten Beschränkungen in der medizinischen Versorgung.
Im übrigen kenne ich keinen Arzt, der früher lauter Verordnungen raushaute, um möglichst viel zu verdienen. Es gab vielmehr ein gesundes Augenmaß.
Und wenn ein Arzt ein Kontingent für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat, darf er Arbeitsunfähige nicht mehr Arbeitsunfähig schreiben, wenn das Kontingent erreicht ist. Das finde ich persönlich bei Frakturen interessant...
Es gibt Interessierte, die sich den Gesetzestext gerne durchlesen wollen, um mitreden zu können. Andere wiederum kennen das Thema bereits aus ihrer eigenen Erfahrung heraus oder aus beruflichen Gründen. Wiederum andere lesen sich in Ruhe den Beitrag aus beliebigen Gründen durch oder es juckt in den Fingern, so dass sie selbst etwas dazu schreiben wollen. Ich finde es wichtig, dass sich jeder so artikuliert, wie er, sie, es halt kann.
Bitte beachtet, dass es mittlerweile viele betroffene Menschen gibt, die zum Arzt ihrer Wahl gehen und sich nicht mehr ausreichend versorgt fühlen. Das beginnt bei den Patienten mit der Terminvergabe, der nicht mehr zeitnah ist, so dass sie mehrere Wochen mit Schmerzen herum laufen und teilweise den Notarzt anrufen müssen oder zur Notaufnahme ins Krankenhaus gehen, um zeitnah behandelt und medizinisch versorgt zu werden.
Grundregel:
Ein Notarzt ist bei einem akuten Notfall anzurufen und nicht wegen kleinerer Gesundheitsstörungen. Denn wenn der Notarzt zu einem Grippepatienten in das Haus kommt, kann ein Mensch, der einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet, das Nachsehen haben. Der Notarzt kann nicht überall zur gleichen Zeit sein.
Es geht weiter mit dem Facharztgespräch inklusive Untersuchung, bei dem gerade ältere Menschen mehr Gesprächsbedarf haben als wie Junge, weil der Arzt manchmal der einzige Sozialkontakt ist, den man hat. Und hier wird gerügt, dass das ganze Procedere viel zu schnell über die Bühne geht, weil sich der frühere Arzt noch deutlich mehr Zeit für seine Patienten nahm.
Die Patienten vertragen ein Medikament gut und müssen dann plötzlich auf ein ganz anderes Medikament umsteigen, so dass der Körper rebelliert und es zu unerfreulichen Nebenwirkungen kommt, die man vorher nie hatte. Für dieses Phänomen macht man dann den Arzt verantwortlich. Sehr wichtig ist, den Arzt über die NW zu informieren, da er dann was anderes verschreibt.
Wenn der Arzt für eine bestimmte Gesundheitsstörung mehr verordnet, als wie vorgegeben, weil bei diesem Einzelfall sonst keine Besserung eintreten kann, wird er hierfür irgendwann zur Kasse gebeten. Und der Patient weiss nicht, dass sein Arzt für ihn die Zeche zahlte, nur damit er wieder genesen kann.
Achtet der Arzt auf die Vorgaben vom Gremium, weil er ja von dem Vergelts Gott nicht leben und existieren kann, führt dies bei manchen Patienten dazu, dass der Genesungsprozess nicht eintritt oder sich die Gesundheitsstörung deutlich verschlimmert, so dass eine vorgezogene Berentung durchzuführen ist, insoweit die medizinische REHA aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde, weil es hier ja auch die "Wirtschaftlichkeitsparolen" gibt.
Zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gehört immer die Gesamtschau. Ein 30-jähriger, der ca. 200 € Rente bekommt, verursacht Mindereinnahmen bei den SV-Trägern und erzielt steuerfreie Einkünfte. Es entstehen Ausgaben im Sinne der sozialen Sicherung, da die Person eine Aufstockleistung bekommt und anderweitige Verluste.
Die paar Kröten, die im Rahmen der Mindestversorgung eingespart worden sind, führen zu keinem gesamtwirtschaftlichen Erfolg des Gesetzgebers mit diesen auferlegten Beschränkungen in der medizinischen Versorgung.
Im übrigen kenne ich keinen Arzt, der früher lauter Verordnungen raushaute, um möglichst viel zu verdienen. Es gab vielmehr ein gesundes Augenmaß.
Und wenn ein Arzt ein Kontingent für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat, darf er Arbeitsunfähige nicht mehr Arbeitsunfähig schreiben, wenn das Kontingent erreicht ist. Das finde ich persönlich bei Frakturen interessant...
Seit wann gibt es denn ein Kontingent für AUs? Habe ich ja noch nie gehört...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Am 28.01.2014 trat die aktuelleste Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft, so dass im Präämbel unter § 1 bereits eine ärztliche Sorgfaltspflicht im Sinn der "Wirtschaftlichkeit" etc. benannt wird.
Quellverweis:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-817/AU-RL_2013-11-14.pdf
Wichtig:
Unter anderem gelten für An- und Ungelernte sowie Menschen, die während der AU ihre Arbeit verlieren noch strengere Maßstäbe, was eine "AU" betrifft.
Wenn ein behandelnder Arzt mehr AU-Bescheinigungen als wie die Kollegen ausstellt, also das übliche Kontingent überschreitet, bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitserklärung im Sinne des § 275, 1a, b SGB V, so dass eine Überprüfung erfolgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/275.html
Die Feststellungen des MDK über die Arbeits-(un)fähigkeit eines Patienten sind verbindlich. Der behandelnde Arzt kann eine nochmalige Überprüfung verlangen.
Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung unter § 106 SGB V werden natürlich auch die festgestellten Arbeitsunfähigkeiten des Arztes durch Dritte überprüft.
Textauszug vom § 106 SGB V:
(3a) Ergeben die Prüfungen nach Absatz 2 und nach § 275 Abs. 1 Nr. 3b, Abs. 1a und Abs. 1b, daß ein Arzt Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, obwohl die medizinischen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, kann der Arbeitgeber, der zu Unrecht Arbeitsentgelt gezahlt hat, und die Krankenkasse, die zu Unrecht Krankengeld gezahlt hat, von dem Arzt Schadensersatz verlangen, wenn die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich festgestellt worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hatten.
Daher spreche ich vom AU Kontingent, bei der lediglich die Anzahl fehlt, die sich aber aus dem "AU-Durchschnitt" aller Ärzte inklusive Bestrafung ergibt.
Quellverweis:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-817/AU-RL_2013-11-14.pdf
Wichtig:
Unter anderem gelten für An- und Ungelernte sowie Menschen, die während der AU ihre Arbeit verlieren noch strengere Maßstäbe, was eine "AU" betrifft.
Wenn ein behandelnder Arzt mehr AU-Bescheinigungen als wie die Kollegen ausstellt, also das übliche Kontingent überschreitet, bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitserklärung im Sinne des § 275, 1a, b SGB V, so dass eine Überprüfung erfolgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/275.html
Die Feststellungen des MDK über die Arbeits-(un)fähigkeit eines Patienten sind verbindlich. Der behandelnde Arzt kann eine nochmalige Überprüfung verlangen.
Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung unter § 106 SGB V werden natürlich auch die festgestellten Arbeitsunfähigkeiten des Arztes durch Dritte überprüft.
Textauszug vom § 106 SGB V:
(3a) Ergeben die Prüfungen nach Absatz 2 und nach § 275 Abs. 1 Nr. 3b, Abs. 1a und Abs. 1b, daß ein Arzt Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, obwohl die medizinischen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, kann der Arbeitgeber, der zu Unrecht Arbeitsentgelt gezahlt hat, und die Krankenkasse, die zu Unrecht Krankengeld gezahlt hat, von dem Arzt Schadensersatz verlangen, wenn die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich festgestellt worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hatten.
Daher spreche ich vom AU Kontingent, bei der lediglich die Anzahl fehlt, die sich aber aus dem "AU-Durchschnitt" aller Ärzte inklusive Bestrafung ergibt.
Das ist aber eine sehr freie Interpretation deinerseits.
Es gibt keine Vorgaben, wie viele AUs ein Arzt ausstellen "darf". Eine AU vom Arzt hat immer unzweifelhaft höchste Aussagekraft.
Der SMD schaltet sich ein, wenn z.B der AG begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines AN hat. Oder wenn eine Erwerbsminderung zu befürchten ist. Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Arzt 6 AUs mehr ausgestellt hat im Quartal als Kollege X und Y.
Es gibt keine Vorgaben, wie viele AUs ein Arzt ausstellen "darf". Eine AU vom Arzt hat immer unzweifelhaft höchste Aussagekraft.
Der SMD schaltet sich ein, wenn z.B der AG begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines AN hat. Oder wenn eine Erwerbsminderung zu befürchten ist. Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Arzt 6 AUs mehr ausgestellt hat im Quartal als Kollege X und Y.