Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.07.2014
Mein früherer Kollege hat vor der Einführung der DRG-Krankenhäuser an die Schwerstbrandopfer gedacht, die Intensivstversorgung benötigen, weil mit der diagnoseorientierten Fallpauschale ein Verlustgeschäft zu erwarten war, je schlimmer der Zustand der Brandopfer ist, also je länger sie in einer Intensivstation aus medizinischen Gründen verweilen müssen. Und genau so ist es gekommen !
Quellverweis zu einem älteren Beitrag:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/53507/Auswirkungen-der-DRG-Einfuehrung-Die-oekonomische-Logik-wird-zum-Mass-der-Dinge
Der Break-Even-Point besagt, dass eine Intensivstation durchschnittlich das 4-fache als wie eine Normalstation kostet, weshalb die Kliniken wirtschaftlich arbeiten, wenn der Patient rasch aus der Intensivstation ausgegliedert wird und in eine Normalstation kommt. Denn nur dann lässt sich das Minus in die schwarze Null umwandeln, wobei es hier noch auf die "Liegezeit" ankommt, um ein Plus zu erwirtschaften ! Nicht jeder überlebt in den Intensivstationen, also ist dies manchmal ein reines Verlustgeschäft. Und der Verlust kann nur durch weitere Patienten wett gemacht werden, die "wirtschaftlicher" für eine Klinik sind. Normalerweise müsste so mancher Schwerstverletzte in Kliniken, die noch einen finanziellen Spielraum haben. Aber jede Sekunde kann hier zwischen dem Überleben und dem Ableben entscheidend sein, weshalb die Kliniken auch ins Minus rutschen, trotz aller Theorie der Verantwortlichen...
Die zuständigen Abgeordneten machten dabei einen Denkfehler. Denn wenn ein Patient zu früh aus der Klinik entlassen oder etwas übersehen worden ist, weil man ja sparsamst mit den Untersuchungen umzugehen hat, kann es zu Komplikationen kommen, so dass erhebliche Zusatzkosten entstehen. Es gibt zwischenzeitlich Patienten mit schwerwiegenden Dauerschäden, so dass auch eine Arbeitskraft mit z. B. 25 Jahren verloren gegangen ist, die nun auf Kosten der Steuerzahler lebenslang mitzufinanzieren bleibt. Und so sind das weitere Aufwendungen, die mit einzubeziehen sind. Daher rechnet sich auch die ganze Einsparerei im Gesundheitssektor nicht wirklich.
Es ist sehr realistisch, dass ein Mensch mit bestmöglicher Versorgung nicht nur schneller wieder genesen kann, sondern früher in Lohn und Brot kommt.
Das spart staatliche Leistungen in enormer Höhe und der Arbeitgeber kann wieder auf den gesunden Menschen zugreifen, nicht auf eine Arbeitskraft, die mit Einschränkungen am Arbeitsprocedere teilnimmt. Wir profitieren als Gesellschaft und Steuerzahler nicht von den kaufmännischen Leitern, die zu kontraproduktiven Einsparmaßnahmen greifen bzw. solche empfehlen, weil der Mensch kein Roboter ist, den man kurz einen neuen Chip einbaut oder ins Ersatzteillager geht, um die amputierten Beine mit zwei neuen Beinen zu versorgen, damit alles wieder ratzfatz funktioniert.
Neuerdings soll es für jeden Körperbereich einen Spezialisten geben, ohne dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewährleistet ist...
Quellverweis:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Hessing-Klinik-Elf-Aerzte-gehen-id29949122.html
Allerdings darf man bei der Kritik auch nicht übersehen, dass es früher mal Muskelprotze gab, die ihre Freizeitaktivität via Verordnung finanzierten. Ich nehme an, dass die meisten nur zum Arzt oder in eine Klinik gehen, wenn ihnen wirklich was fehlt. Und so sollte dieser Gesundheitsbereich allen offen stehen. Das hier das BVerfG eingreifen muss, ist schon bedauerlich genug.
Quellverweis zu einem älteren Beitrag:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/53507/Auswirkungen-der-DRG-Einfuehrung-Die-oekonomische-Logik-wird-zum-Mass-der-Dinge
Der Break-Even-Point besagt, dass eine Intensivstation durchschnittlich das 4-fache als wie eine Normalstation kostet, weshalb die Kliniken wirtschaftlich arbeiten, wenn der Patient rasch aus der Intensivstation ausgegliedert wird und in eine Normalstation kommt. Denn nur dann lässt sich das Minus in die schwarze Null umwandeln, wobei es hier noch auf die "Liegezeit" ankommt, um ein Plus zu erwirtschaften ! Nicht jeder überlebt in den Intensivstationen, also ist dies manchmal ein reines Verlustgeschäft. Und der Verlust kann nur durch weitere Patienten wett gemacht werden, die "wirtschaftlicher" für eine Klinik sind. Normalerweise müsste so mancher Schwerstverletzte in Kliniken, die noch einen finanziellen Spielraum haben. Aber jede Sekunde kann hier zwischen dem Überleben und dem Ableben entscheidend sein, weshalb die Kliniken auch ins Minus rutschen, trotz aller Theorie der Verantwortlichen...
Die zuständigen Abgeordneten machten dabei einen Denkfehler. Denn wenn ein Patient zu früh aus der Klinik entlassen oder etwas übersehen worden ist, weil man ja sparsamst mit den Untersuchungen umzugehen hat, kann es zu Komplikationen kommen, so dass erhebliche Zusatzkosten entstehen. Es gibt zwischenzeitlich Patienten mit schwerwiegenden Dauerschäden, so dass auch eine Arbeitskraft mit z. B. 25 Jahren verloren gegangen ist, die nun auf Kosten der Steuerzahler lebenslang mitzufinanzieren bleibt. Und so sind das weitere Aufwendungen, die mit einzubeziehen sind. Daher rechnet sich auch die ganze Einsparerei im Gesundheitssektor nicht wirklich.
Es ist sehr realistisch, dass ein Mensch mit bestmöglicher Versorgung nicht nur schneller wieder genesen kann, sondern früher in Lohn und Brot kommt.
Das spart staatliche Leistungen in enormer Höhe und der Arbeitgeber kann wieder auf den gesunden Menschen zugreifen, nicht auf eine Arbeitskraft, die mit Einschränkungen am Arbeitsprocedere teilnimmt. Wir profitieren als Gesellschaft und Steuerzahler nicht von den kaufmännischen Leitern, die zu kontraproduktiven Einsparmaßnahmen greifen bzw. solche empfehlen, weil der Mensch kein Roboter ist, den man kurz einen neuen Chip einbaut oder ins Ersatzteillager geht, um die amputierten Beine mit zwei neuen Beinen zu versorgen, damit alles wieder ratzfatz funktioniert.
Neuerdings soll es für jeden Körperbereich einen Spezialisten geben, ohne dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewährleistet ist...
Quellverweis:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Hessing-Klinik-Elf-Aerzte-gehen-id29949122.html
Allerdings darf man bei der Kritik auch nicht übersehen, dass es früher mal Muskelprotze gab, die ihre Freizeitaktivität via Verordnung finanzierten. Ich nehme an, dass die meisten nur zum Arzt oder in eine Klinik gehen, wenn ihnen wirklich was fehlt. Und so sollte dieser Gesundheitsbereich allen offen stehen. Das hier das BVerfG eingreifen muss, ist schon bedauerlich genug.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.07.2014
Mal was einfaches, es ist doch abscheulich, daß ein wichtiger Sozialbetrieb wie ein krankenhaus plötzlich ein gewinnbringendes Wirrtschaftsunternehmen sein soll...
Früher lag die Leitung bei dem Chefarzt der eine Ahnug vom Umgang mit kranken Menschen hatte, heute braucht man Manager, die mehr Gehalt beanspruchen als dieser, doch die Manager bringen keine produktive Leistungen zur Behandlung von Kranken, sie sind einzig und allein am Gewinn interessiert, wobei die qualitative Leistung einer menschlich angemessenen Pflege verloren geht.
Offensichtlich wurde nach den Gewinnsprüngen wie zB der Pharmaindustrie in den letzen Jahren große Einkommensgelder von den Ärtzten zu Managern und Pharmaindustrie verschoben.
Vermehrt gibt es Privatkliniken und die Zweiklassenmedizin zeigt zusehens ihr gnadenloses Gesicht.
Früher lag die Leitung bei dem Chefarzt der eine Ahnug vom Umgang mit kranken Menschen hatte, heute braucht man Manager, die mehr Gehalt beanspruchen als dieser, doch die Manager bringen keine produktive Leistungen zur Behandlung von Kranken, sie sind einzig und allein am Gewinn interessiert, wobei die qualitative Leistung einer menschlich angemessenen Pflege verloren geht.
Offensichtlich wurde nach den Gewinnsprüngen wie zB der Pharmaindustrie in den letzen Jahren große Einkommensgelder von den Ärtzten zu Managern und Pharmaindustrie verschoben.
Vermehrt gibt es Privatkliniken und die Zweiklassenmedizin zeigt zusehens ihr gnadenloses Gesicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.07.2014
Die erwähnten Mißstände an den persönlichen Möglichkeiten können sicher abgeändert werden, wenn von einem nahezu Gesunden ausgegangen wird.
Es gibt Menschen, die von Geburt an schwerstbehindert sind, so wie Daniel Bernert. Und da entstehen nicht nur sehr hohe monatliche Aufwendungen, sondern die Eltern müssen sehr viel Kraft und Energie investieren. Und weil dessen Vater zwischenzeitlich ablebte, muss dessen Mutter sehr viel leisten.
Es gibt zwar Versicherungen mit vollmundigen Versprechungen, die sich im Schadenseintrittsfall an die "unternehmerische Wirtschaftlichkeit" erinnern und nur noch das entrichten möchten, was nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu bezahlen ist. Daher bin ich für eine Abschaffung der "Versicherungswirtschaft" und für ein staatliches Versicherungssystem, insbesondere deshalb, weil sich Versicherer auf Kosten von Steuerzahlern erklären:"Der bekommt doch eh ein menschenwürdiges Existenzminimum"!
Quellverweis:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91568114.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hungerstreik-vor-Allianz-Claudia-Bernert-will-Geld-fuer-ihren-Sohn-id30511792.html
Frau Bernert hat den Hungerstreik vernünftigerweise beendet, da ihr Sohn sie schließlich noch lange braucht.
Engelchen007, der schwerstbehinderte Daniel ist keine "Theorie", sondern ein Beispiel von vielen. Und so kann er selbst nicht die monatlichen Kosten von über 3000 € erwirtschaften. In den Werkstätten für Behinderte arbeiten Menschen für weniger als 2 € die Stunde.
Quellverweis:
http://www.bagwfbm.de/page/101
Und da die knapp 300000 Beschäftigten vom Mindestlohn ausgeschlossen worden sind, wie auch andere Personenkreise von der CSU, CDU und SPD, gibt es für die betroffenen Gruppen noch keine positiven Veränderungen zu vermelden.
Quellverweis:
https://www.csu-landesgruppe.de/themen/gesundheit-familie-und-gesellschaft/staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohn-mit-augenmass
Wichtig für Ärzte und Patienten:
Für Schwerbehinderte sowie chronisch kranke Patienten, die dauerhafte Heilmittel benötigen, gilt § 32 SGB V. Dies entlastet den behandelnden Arzt und stellt langfristig benötigte Behandlungen aus medizinisch notwendigen Gründen sicher. Schwerbehinderungsbeispiel: Muskeldystrophie, Contergan mit fehlendem Unterarm, Verlust von Fingern und Vergleichbares.
Quellverweis:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/32.html
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-04/versorgungsstrukturgesetz-beschlossen.html
Liebe Grüsse
Alphamännchen
Es gibt Menschen, die von Geburt an schwerstbehindert sind, so wie Daniel Bernert. Und da entstehen nicht nur sehr hohe monatliche Aufwendungen, sondern die Eltern müssen sehr viel Kraft und Energie investieren. Und weil dessen Vater zwischenzeitlich ablebte, muss dessen Mutter sehr viel leisten.
Es gibt zwar Versicherungen mit vollmundigen Versprechungen, die sich im Schadenseintrittsfall an die "unternehmerische Wirtschaftlichkeit" erinnern und nur noch das entrichten möchten, was nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu bezahlen ist. Daher bin ich für eine Abschaffung der "Versicherungswirtschaft" und für ein staatliches Versicherungssystem, insbesondere deshalb, weil sich Versicherer auf Kosten von Steuerzahlern erklären:"Der bekommt doch eh ein menschenwürdiges Existenzminimum"!
Quellverweis:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91568114.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hungerstreik-vor-Allianz-Claudia-Bernert-will-Geld-fuer-ihren-Sohn-id30511792.html
Frau Bernert hat den Hungerstreik vernünftigerweise beendet, da ihr Sohn sie schließlich noch lange braucht.
Engelchen007, der schwerstbehinderte Daniel ist keine "Theorie", sondern ein Beispiel von vielen. Und so kann er selbst nicht die monatlichen Kosten von über 3000 € erwirtschaften. In den Werkstätten für Behinderte arbeiten Menschen für weniger als 2 € die Stunde.
Quellverweis:
http://www.bagwfbm.de/page/101
Und da die knapp 300000 Beschäftigten vom Mindestlohn ausgeschlossen worden sind, wie auch andere Personenkreise von der CSU, CDU und SPD, gibt es für die betroffenen Gruppen noch keine positiven Veränderungen zu vermelden.
Quellverweis:
https://www.csu-landesgruppe.de/themen/gesundheit-familie-und-gesellschaft/staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohn-mit-augenmass
Wichtig für Ärzte und Patienten:
Für Schwerbehinderte sowie chronisch kranke Patienten, die dauerhafte Heilmittel benötigen, gilt § 32 SGB V. Dies entlastet den behandelnden Arzt und stellt langfristig benötigte Behandlungen aus medizinisch notwendigen Gründen sicher. Schwerbehinderungsbeispiel: Muskeldystrophie, Contergan mit fehlendem Unterarm, Verlust von Fingern und Vergleichbares.
Quellverweis:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/32.html
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-04/versorgungsstrukturgesetz-beschlossen.html
Liebe Grüsse
Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.07.2014
In der BRD läuft die Langzeitstudie „Nationale Kohorte“ zur Erforschung der wichtigsten Volkskrankheiten an. .
Quellverweis:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Mega-Gesundheitsstudie-startet-in-der-Region-id30363462.html
Bis 2020 gibt es bis zu ca. 20 % Arztpraxen nicht mehr. Jede zweite Klinik ist bereits in einem finanziellen Grenzbereich. Viele Arbeitsplätze sind deshalb bedroht, komplett wegzufallen. Die Notfallpatienten und Verunfallten können hier der Gefahr der Unterversorgung ausgesetzt sein, gerade dann, wenn es auf jede Sekunde ankommt ! Und da helfen 5 Milliarden Euro nicht mehr auf dem Konto sowie ein arbeitsreiches Leben, wenn einfach die Lebensuhr abgelaufen ist.
Die Nichtgewährung von einer medizinisch notwendigen Behandlung ist ein Behandlungsfehler des Arztes, der hierfür ebenso belangt werden kann, wie wenn er sich aus medizinischen Gründen nicht an die Vorgaben des G-BA aus wirtschaftlichem Kalkül hält.
Das verstehe ich unter einer Zwickmühle :-)
Quellverweis:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Mega-Gesundheitsstudie-startet-in-der-Region-id30363462.html
Bis 2020 gibt es bis zu ca. 20 % Arztpraxen nicht mehr. Jede zweite Klinik ist bereits in einem finanziellen Grenzbereich. Viele Arbeitsplätze sind deshalb bedroht, komplett wegzufallen. Die Notfallpatienten und Verunfallten können hier der Gefahr der Unterversorgung ausgesetzt sein, gerade dann, wenn es auf jede Sekunde ankommt ! Und da helfen 5 Milliarden Euro nicht mehr auf dem Konto sowie ein arbeitsreiches Leben, wenn einfach die Lebensuhr abgelaufen ist.
Die Nichtgewährung von einer medizinisch notwendigen Behandlung ist ein Behandlungsfehler des Arztes, der hierfür ebenso belangt werden kann, wie wenn er sich aus medizinischen Gründen nicht an die Vorgaben des G-BA aus wirtschaftlichem Kalkül hält.
Das verstehe ich unter einer Zwickmühle :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.07.2014
wie gut, dass es die "beschäftigungstherapie" hier gibt.....was würden manche menschen nur ansonsten den ganzen tag lang tun? ;-))
theorie ist ja immer schön und gut....doch an den mißständen in seinen persönlichen möglichkeiten etwas zu verändern finde ich persönlich reifer als sich nur darüber aufzuregen und in einem forum darüber derart theoretisch und praxisfern zu debattieren.
ein kleines weiteres beispiel ist übrigens, dass in der ms forschung bestimmte dinge aus finanzieller sicht nicht gemacht werden da es zu wenig betroffene kinder gibt die ms von der mutter als wirt übertragen bekommen....und den eltern wird es dann auch genauso gesagt.
wem bitte soll das tatsächlich helfen?links mit gesetzestexten und weiteres hier hinein zu stellen ist in meinen augen sinnfreier, als sich direkt an die quellen zu wenden damit.
natürlich sollten auch derartige themen besprochen werden können....doch wäre es hier auf andere art schöner und sinnerfülter und an anderen stellen z.t. besser.
theorie ist ja immer schön und gut....doch an den mißständen in seinen persönlichen möglichkeiten etwas zu verändern finde ich persönlich reifer als sich nur darüber aufzuregen und in einem forum darüber derart theoretisch und praxisfern zu debattieren.
ein kleines weiteres beispiel ist übrigens, dass in der ms forschung bestimmte dinge aus finanzieller sicht nicht gemacht werden da es zu wenig betroffene kinder gibt die ms von der mutter als wirt übertragen bekommen....und den eltern wird es dann auch genauso gesagt.
wem bitte soll das tatsächlich helfen?links mit gesetzestexten und weiteres hier hinein zu stellen ist in meinen augen sinnfreier, als sich direkt an die quellen zu wenden damit.
natürlich sollten auch derartige themen besprochen werden können....doch wäre es hier auf andere art schöner und sinnerfülter und an anderen stellen z.t. besser.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.06.2014
Es erfolgte eine Umfrage unter Ärzten, ob auf die Behandlung von Patienten aus Kostengründen verzichtet werden musste. 59 % verneinen diese Frage im laufenden Jahr 2014.
Die zweite Frage war, ob die Behandlungen aus Kostengründen verschoben werden mussten. 36 % negierten dies.
Quellverweis:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/167478/umfrage/verzicht-auf-behandlungen-von-patienten-aus-kostengruenden/
Für mich sind dies alarmierende Zahlen, dass im Gesundheitssystem nicht mehr der Patient ganz im Vordergrund steht, sondern die Wirtschaftlichkeit.
Die Fernsehsender und Zeitungsverlage berichten aktuell über die Fehler in der Behandlung von Patienten.
Quellverweis:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/behandlungsfehler-aerzte-machten-2200-fehler-a-976678.html
Die Ärztekammern bejahten 2200 Behandlungsfehler im Jahr 2013. Die GKV stellte knapp 3700 Behandlungsfehler im Jahr 2013 fest. Allerdings fehlt bei diesen Angaben eine transparente Statistik über alle Behandlungsfehler im Jahr 2013, so dass das BMG selbst die Zahlen auf 40000-170000 "schätzt".
Quellverweis:
http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html
Es ist interessant, dass sich die Gerichte mit möglichen Behandlungsfehlern aller Art beschäftigen und entsprechende Urteile treffen, während man diese Zahl der nachgewiesenen Behandlungsfehler nicht aus den Medien erfährt...
Es liegen also nur Teilergebnisse vor, über welche die Medien berichten.
Die zweite Frage war, ob die Behandlungen aus Kostengründen verschoben werden mussten. 36 % negierten dies.
Quellverweis:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/167478/umfrage/verzicht-auf-behandlungen-von-patienten-aus-kostengruenden/
Für mich sind dies alarmierende Zahlen, dass im Gesundheitssystem nicht mehr der Patient ganz im Vordergrund steht, sondern die Wirtschaftlichkeit.
Die Fernsehsender und Zeitungsverlage berichten aktuell über die Fehler in der Behandlung von Patienten.
Quellverweis:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/behandlungsfehler-aerzte-machten-2200-fehler-a-976678.html
Die Ärztekammern bejahten 2200 Behandlungsfehler im Jahr 2013. Die GKV stellte knapp 3700 Behandlungsfehler im Jahr 2013 fest. Allerdings fehlt bei diesen Angaben eine transparente Statistik über alle Behandlungsfehler im Jahr 2013, so dass das BMG selbst die Zahlen auf 40000-170000 "schätzt".
Quellverweis:
http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html
Es ist interessant, dass sich die Gerichte mit möglichen Behandlungsfehlern aller Art beschäftigen und entsprechende Urteile treffen, während man diese Zahl der nachgewiesenen Behandlungsfehler nicht aus den Medien erfährt...
Es liegen also nur Teilergebnisse vor, über welche die Medien berichten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.06.2014
Näheres zum Honorarverteilungsmassstab (HVM), der Quotierung sowie die Fallzahlzuwachsbegrenzung findest du hier:
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/AbrechnungHonorar/KVB-Broschuere-Erlaeuterungen-zum-HVM-2013.pdf
Es wird angenommen, dass es immer die gleichen Krankheiten gibt, so dass auch die Zahl der Betroffenen gleich bleibt. Steigt die Zahl der Betroffenen deutlich an, die von der jeweiligen Arztgruppe zu behandeln sind, so reicht das kalkulierte und bereit gestellte "Topfgeld" nicht mehr aus.
Manche denken nun an den berühmten Nachtragshaushalt, da das Geld zu knapp bemessen worden ist. Haben die Ärzte pro Fall 32 € bekommen, wird eine Info an alle heraus gegeben, dass sie pro Fall nur noch 24 € erhalten, da es mehr Betroffene gibt. Das Geld im Topf reicht also aus...
Erweitere ich diese Überlegungen auf die Arbeitswelt, so kann es passieren, dass die Beschäftigten im Laufe eines Geschäftsjahres informiert werden, dass ihr Bruttostundenlohn um 20 % reduziert worden ist, so dass also auch die kalkulierten Personalkosten trotz Zusatzeinstellungen nicht ansteigen...
Ein Arzt ist ein Unternehmer und muss die Mindereinnahmen ausgleichen, damit ihm zumindest das Gleiche wie im Vorjahr verbleibt, so dass ihm einige Instrumente zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel.
1. Personalabbau.
2. Verlegung von bereits eingeplanten Neuanschaffungen.
3. Verzicht auf modernere Gerätschaften. Eventuell Leasing von Geräten.
4. Verschiebung von Patientenaufnahmen ins neue Quartal.
5. Knappere Verordnung von Arznei- und Heilmitteln.
6. Kürzere Behandlungszeiten inklusive reduziertere Gespräche.
7. Ablehnung von Patienten, die sehr kostenintensiv sind.
8. Optimierung der Abläufe im Geschäftsbetrieb.
9. Absenkung der Kassenpatienten, da Privatpatienten wirtschaftlicher sind.
10. Verzicht auf Leistungen, die wenig Geld einbringen.
11. Praxisschließung, Entlassung aller Beschäftigten, Berufsaufgabe.
Es ist verfassungsrechtlich geboten, die verkündeten Urteile vom BVerfG in die Gesetze sehr zeitnah einzuarbeiten, um Irritationen z. B. vom § 12, SGB V etc. pp. zu vermeiden.
Fallbeispiel:
Beim 3-monatigen Udo kommt es zu massiven Schreiattacken, so dass eine Nachbarin erklärt, dass das ein typisches Schreibaby sei, was schon wieder weg gehen würde. Die besorgten Eltern suchen den Kinderarzt auf, so dass weitere Untersuchungen ergeben, dass das Kind an M. Krabbe leidet.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist zu bedenken, dass solche Kinder meist das zweite Lebensjahr nicht erreichen werden, da es sich um eine nicht heilbare Krankheit handelt. Leistungen, die unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Daher könnte der Bub keine Leistungen i. S. d. § 12, SGB V begehren, außer wenn die Eltern zu Selbstzahlern werden und evtl. Schulden für die Behandlungen bis ans Ende der Tage aufnehmen.
Da hierbei das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2, Abs. 2, Satz 1 GG in der Gesamtschau mit einzubeziehen ist, so das BVerfG, bekommt der kleine Bub während seines kurzen Lebens von durchschnittlich 13 Monaten alle medizinischen Leistungen, die er benötigt.
Einem Heilpraktiker in der Schweiz gelang es, den Knochenmarktumor bei einem kleinen Mädchen zu stoppen, obwohl die Fachspezialisten aus der BRD das Kind nach dem Ende der konservativen Behandlungsmethoden bereits aufgegeben haben und den Eltern mitteilten, dass das Kind in den nächsten sechs Monaten ablebt. Die Fachspezialisten prüften den Erfolg und konnten sich das mit der Schulmedizin nicht erklären. Es gibt einfach Dinge im Leben, die man sich nicht erklären kann. Das Mädchen ist daher die Patientin, die vor knapp 25 Jahren ihren eigenen Tod besiegt hat. Und so stimme ich dem BVerfG zu, dass solche neuen Behandlungsmethoden in Betracht kommen und von der GKV zu finanzieren sind, selbst wenn so eine Erfolgsaussicht nur sehr klein anzusiedeln ist.
Liebe Grüsse
Alphamännchen
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/AbrechnungHonorar/KVB-Broschuere-Erlaeuterungen-zum-HVM-2013.pdf
Es wird angenommen, dass es immer die gleichen Krankheiten gibt, so dass auch die Zahl der Betroffenen gleich bleibt. Steigt die Zahl der Betroffenen deutlich an, die von der jeweiligen Arztgruppe zu behandeln sind, so reicht das kalkulierte und bereit gestellte "Topfgeld" nicht mehr aus.
Manche denken nun an den berühmten Nachtragshaushalt, da das Geld zu knapp bemessen worden ist. Haben die Ärzte pro Fall 32 € bekommen, wird eine Info an alle heraus gegeben, dass sie pro Fall nur noch 24 € erhalten, da es mehr Betroffene gibt. Das Geld im Topf reicht also aus...
Erweitere ich diese Überlegungen auf die Arbeitswelt, so kann es passieren, dass die Beschäftigten im Laufe eines Geschäftsjahres informiert werden, dass ihr Bruttostundenlohn um 20 % reduziert worden ist, so dass also auch die kalkulierten Personalkosten trotz Zusatzeinstellungen nicht ansteigen...
Ein Arzt ist ein Unternehmer und muss die Mindereinnahmen ausgleichen, damit ihm zumindest das Gleiche wie im Vorjahr verbleibt, so dass ihm einige Instrumente zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel.
1. Personalabbau.
2. Verlegung von bereits eingeplanten Neuanschaffungen.
3. Verzicht auf modernere Gerätschaften. Eventuell Leasing von Geräten.
4. Verschiebung von Patientenaufnahmen ins neue Quartal.
5. Knappere Verordnung von Arznei- und Heilmitteln.
6. Kürzere Behandlungszeiten inklusive reduziertere Gespräche.
7. Ablehnung von Patienten, die sehr kostenintensiv sind.
8. Optimierung der Abläufe im Geschäftsbetrieb.
9. Absenkung der Kassenpatienten, da Privatpatienten wirtschaftlicher sind.
10. Verzicht auf Leistungen, die wenig Geld einbringen.
11. Praxisschließung, Entlassung aller Beschäftigten, Berufsaufgabe.
Es ist verfassungsrechtlich geboten, die verkündeten Urteile vom BVerfG in die Gesetze sehr zeitnah einzuarbeiten, um Irritationen z. B. vom § 12, SGB V etc. pp. zu vermeiden.
Fallbeispiel:
Beim 3-monatigen Udo kommt es zu massiven Schreiattacken, so dass eine Nachbarin erklärt, dass das ein typisches Schreibaby sei, was schon wieder weg gehen würde. Die besorgten Eltern suchen den Kinderarzt auf, so dass weitere Untersuchungen ergeben, dass das Kind an M. Krabbe leidet.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist zu bedenken, dass solche Kinder meist das zweite Lebensjahr nicht erreichen werden, da es sich um eine nicht heilbare Krankheit handelt. Leistungen, die unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Daher könnte der Bub keine Leistungen i. S. d. § 12, SGB V begehren, außer wenn die Eltern zu Selbstzahlern werden und evtl. Schulden für die Behandlungen bis ans Ende der Tage aufnehmen.
Da hierbei das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2, Abs. 2, Satz 1 GG in der Gesamtschau mit einzubeziehen ist, so das BVerfG, bekommt der kleine Bub während seines kurzen Lebens von durchschnittlich 13 Monaten alle medizinischen Leistungen, die er benötigt.
Einem Heilpraktiker in der Schweiz gelang es, den Knochenmarktumor bei einem kleinen Mädchen zu stoppen, obwohl die Fachspezialisten aus der BRD das Kind nach dem Ende der konservativen Behandlungsmethoden bereits aufgegeben haben und den Eltern mitteilten, dass das Kind in den nächsten sechs Monaten ablebt. Die Fachspezialisten prüften den Erfolg und konnten sich das mit der Schulmedizin nicht erklären. Es gibt einfach Dinge im Leben, die man sich nicht erklären kann. Das Mädchen ist daher die Patientin, die vor knapp 25 Jahren ihren eigenen Tod besiegt hat. Und so stimme ich dem BVerfG zu, dass solche neuen Behandlungsmethoden in Betracht kommen und von der GKV zu finanzieren sind, selbst wenn so eine Erfolgsaussicht nur sehr klein anzusiedeln ist.
Liebe Grüsse
Alphamännchen
dito @grizzlybaer
@ Seaangel: Das obige Posting von Alpha-Male ist durchaus informativ - im Gegensatz zu Deiner Null-Info.
Ein ewig langes Post, das uns mal wieder gar nichts sagt.
Glaubst du wirklich, irgend jemand klickt deine ganzen Links an?
Glaubst du wirklich, irgend jemand klickt deine ganzen Links an?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.06.2014
Ein Arzt beschreibt es kurz und knapp:"Kein Geld, keine Leistung"! Das ist die einfache Erklärung dafür, weshalb immer weniger Ärzte allergologisch tätig sind.
Quellverweis:
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/?sid=856345
Was ist eigentlich EBM ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Bewertungsma%C3%9Fstab
Und wo kann ich den geltenden Arztgruppen-EBM für Orthopäden finden ?
http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Orthopaede_20140401_OPMBE.pdf
Und für weitere Arztgruppen, wenn ich zum Beispiel beim Frauenarzt bin ?
http://www.kbv.de/html/arztgruppen_ebm.php#content2398
Und was ist ein BEGO EBM ?
https://www.kvb.de/praxis/abrechnung/bego-ebm/
Was bekommt mein Arzt für die Visite auf der Belegstation ? 100 €, 50 € ? Ne, er erhält 8,81 € pro Patient gemäß GOP 01414, wie du hier nachlesen kannst:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/KVB-GOP-Uebersicht-ab-2-2014.pdf
Mehr zu den Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen findest du hier:
https://www.kvb.de/praxis/rechtsquellen/rechtsquellen-bayern/p/pruefung/
Zusammenfassend heißt dies, dass die Ärzte immer weniger verdienen und sich dafür immer mehr fortbilden sollen, da sie sonst eben bestimmte Dinge nicht mehr abrechnen können. Und eine Fortbildung heißt Hütte schließen !
Wenn der behandelnde Arzt mehr Leistungen gewährte, als wie ihm Dritte vordiktierten und die Wirtschaftlichkeitsberatung bei ihm fehlschlug, wo er über seine Reduktion auf die medizinisch notwendige Mindestversorgung gemäß Richtlinien hingewiesen worden ist, erfolgt eine Regressierung von beispielsweise 100000 € gemäß Bescheid, die er aus der eigenen Tasche zu übernehmen hat. Deshalb landen viele behördliche Bescheide vor Gericht, weil der Arzt schließlich für das Wohl seiner Patienten einstehen will und sie nicht unterversorgen möchte, was bei strikter Richtlinieneinhaltung passiert. Er müsste schwerkranke Patienten ablehnen, mit denen er nur Kosten und behördlichen Ärger hat. Selbiges in den Krankenhäusern.
Quellverweis:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/862652/kassen-vs-kliniken-streit-abrechnungen.html
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Heilung vorrangiges Ziel bleibt, so dass ein Rechtsanspruch auf Heilung der Patienten, insoweit so eine Zielsetzung umsetzbar ist, besteht. Und wenn der Gesetzgeber diese Heilbehandlungen auf ein Mindestmaß reduziert, um Kosten abzusenken, wären weitere Behandlungen bis zur Wiedergenesung aus eigener Tasche zu finanzieren.
Allerdings würden dann nicht mehr medizinisch notwendige Behandlungen nach Maßgabe des SGB V gewährt, sondern nur ein Anteil hierzu. Und das bedeutet für Patienten, einen dicken Geldbeutel zwecks Heilung zu haben, der nicht allen zur Verfügung steht. Das ist das eigentliche Problem.
Quellverweis:
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/?sid=856345
Was ist eigentlich EBM ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Bewertungsma%C3%9Fstab
Und wo kann ich den geltenden Arztgruppen-EBM für Orthopäden finden ?
http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Orthopaede_20140401_OPMBE.pdf
Und für weitere Arztgruppen, wenn ich zum Beispiel beim Frauenarzt bin ?
http://www.kbv.de/html/arztgruppen_ebm.php#content2398
Und was ist ein BEGO EBM ?
https://www.kvb.de/praxis/abrechnung/bego-ebm/
Was bekommt mein Arzt für die Visite auf der Belegstation ? 100 €, 50 € ? Ne, er erhält 8,81 € pro Patient gemäß GOP 01414, wie du hier nachlesen kannst:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/KVB-GOP-Uebersicht-ab-2-2014.pdf
Mehr zu den Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen findest du hier:
https://www.kvb.de/praxis/rechtsquellen/rechtsquellen-bayern/p/pruefung/
Zusammenfassend heißt dies, dass die Ärzte immer weniger verdienen und sich dafür immer mehr fortbilden sollen, da sie sonst eben bestimmte Dinge nicht mehr abrechnen können. Und eine Fortbildung heißt Hütte schließen !
Wenn der behandelnde Arzt mehr Leistungen gewährte, als wie ihm Dritte vordiktierten und die Wirtschaftlichkeitsberatung bei ihm fehlschlug, wo er über seine Reduktion auf die medizinisch notwendige Mindestversorgung gemäß Richtlinien hingewiesen worden ist, erfolgt eine Regressierung von beispielsweise 100000 € gemäß Bescheid, die er aus der eigenen Tasche zu übernehmen hat. Deshalb landen viele behördliche Bescheide vor Gericht, weil der Arzt schließlich für das Wohl seiner Patienten einstehen will und sie nicht unterversorgen möchte, was bei strikter Richtlinieneinhaltung passiert. Er müsste schwerkranke Patienten ablehnen, mit denen er nur Kosten und behördlichen Ärger hat. Selbiges in den Krankenhäusern.
Quellverweis:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/862652/kassen-vs-kliniken-streit-abrechnungen.html
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Heilung vorrangiges Ziel bleibt, so dass ein Rechtsanspruch auf Heilung der Patienten, insoweit so eine Zielsetzung umsetzbar ist, besteht. Und wenn der Gesetzgeber diese Heilbehandlungen auf ein Mindestmaß reduziert, um Kosten abzusenken, wären weitere Behandlungen bis zur Wiedergenesung aus eigener Tasche zu finanzieren.
Allerdings würden dann nicht mehr medizinisch notwendige Behandlungen nach Maßgabe des SGB V gewährt, sondern nur ein Anteil hierzu. Und das bedeutet für Patienten, einen dicken Geldbeutel zwecks Heilung zu haben, der nicht allen zur Verfügung steht. Das ist das eigentliche Problem.
Alphamännchen...das ist doch nichts neues, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es schon, seit ich im Berufsleben stehe. Es hat halt mal wieder ein Urteil gegeben, weil sich jemand gewehrt hat...das ist alles.
Was denkst du denn, wie viele langjährige Mitarbeiter gedrängt werden, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, wenn sie soweit sind, dass ihre Leistungsfähigkeit nachlässt? Das ist in der Pflege und im sozialen Bereich meiner Meinung nach noch viel schlimmer als in der Industrie. Diese Leute stehen dann ohne Arbeitsplatz und ein paar tausend Euro Abfindung da. Sie können nicht klagen, denn sie haben es ja so unterschrieben.
Die Arbeitgeber finden ständig neue Wege, Leute loszuwerden und durch neue, jüngere, möglichst Leiharbeitnehmer zu ersetzen.
Da hilft deine ganze Paragraphenreiterei nicht weiter. Die Arbeitswelt sieht in der Realität anders aus als du sie dir beim googeln vorstellst.
Was denkst du denn, wie viele langjährige Mitarbeiter gedrängt werden, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, wenn sie soweit sind, dass ihre Leistungsfähigkeit nachlässt? Das ist in der Pflege und im sozialen Bereich meiner Meinung nach noch viel schlimmer als in der Industrie. Diese Leute stehen dann ohne Arbeitsplatz und ein paar tausend Euro Abfindung da. Sie können nicht klagen, denn sie haben es ja so unterschrieben.
Die Arbeitgeber finden ständig neue Wege, Leute loszuwerden und durch neue, jüngere, möglichst Leiharbeitnehmer zu ersetzen.
Da hilft deine ganze Paragraphenreiterei nicht weiter. Die Arbeitswelt sieht in der Realität anders aus als du sie dir beim googeln vorstellst.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.06.2014
Wie ich bereits erwähnte, gibt es Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des G-BA, in der die Arbeitsunfähigkeit und natürlich auch die Wiedereingliederung in Arbeit geregelt ist.
Wenn eine Krankenschwester z. B. aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst mehr ableisten kann, ist sie nicht arbeitsunfähig. Vielmehr hat der AG eine Fürsorgepflicht und muß die gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Schichteinteilung berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht stellte dies unter Aktenzeichen: 10 AZR 637/13 mit Urteil vom 09.04.2014 fest.
Bei Peppermint gibt es einen Sonderfall, der die Verkehrssicherheit betrifft. Denn das "nicht mehr auf den Beinen halten können" stellt natürlich schon eine regelabweichende Gefahr z. B. für Sturzverletzungen dar, die auf dem Weg zur Arbeitsstätte sowie während der Ausübung der Tätigkeit eintreten könnte, wie auch auf dem Heimweg. Der Punkt fehlt in den Richtlinien. Das ist allerdings mit abzuchecken, wenn es um die etwaige AU geht.
Quellverweis zum Sozialdatenschutz:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/BfDI_Info_3_Sozialdatenschutz.pdf?blob=publicationFile
Wenn eine Krankenschwester z. B. aus gesundheitlichen Gründen keinen Nachtdienst mehr ableisten kann, ist sie nicht arbeitsunfähig. Vielmehr hat der AG eine Fürsorgepflicht und muß die gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Schichteinteilung berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht stellte dies unter Aktenzeichen: 10 AZR 637/13 mit Urteil vom 09.04.2014 fest.
Bei Peppermint gibt es einen Sonderfall, der die Verkehrssicherheit betrifft. Denn das "nicht mehr auf den Beinen halten können" stellt natürlich schon eine regelabweichende Gefahr z. B. für Sturzverletzungen dar, die auf dem Weg zur Arbeitsstätte sowie während der Ausübung der Tätigkeit eintreten könnte, wie auch auf dem Heimweg. Der Punkt fehlt in den Richtlinien. Das ist allerdings mit abzuchecken, wenn es um die etwaige AU geht.
Quellverweis zum Sozialdatenschutz:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/BfDI_Info_3_Sozialdatenschutz.pdf?blob=publicationFile
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2014
Der Gesetzgeber nahm massive Einschnitte im Gesundheitswesen vor, wie z. B. dem gedeckelten Budget für Haus- und Fachärzte und beschwert sich bei der Ärzteschaft darüber, dass sie mit abgesenkten Mitteln nicht zur qualitativ höherwertigen und besseren Versorgung ihrer Patienten beitragen wollen.
Das ist ungefähr so, wie wenn ich mir einen Fernseher für 100 € kaufe, aber von den Herstellern erwarte, dass der jetzt mehr Funktionen hat und besser ist als wie ein Gerät für 5000 €... ;-)
Herr Gröhe ist Bundesgesundheitsminister und will eine Servicestelle für die bessere Terminvergabe bei den Fachärzten schaffen, damit es künftig nach spätestens 4 Wochen zu einem Termin kommt. Die Patienten sollen also auf die freie Arztwahl verzichten und zu dem Arzt gehen, der gerade Zeit hat.
Das scheitert bereits am besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt bei den meisten, da man sich nicht von Unbekannten untersuchen lassen will. In dringenden Fällen ruft der Hausarzt beim Facharzt an. Sobald die Budgetbegrenzung abgeschafft worden ist, kann der FA wieder deutlich mehr Patienten aufnehmen und behandeln. Die Bundesregierung kann also das Problem beseitigen, welches die Bundesregierung schuf... ;-)
Das ist ungefähr so, wie wenn ich mir einen Fernseher für 100 € kaufe, aber von den Herstellern erwarte, dass der jetzt mehr Funktionen hat und besser ist als wie ein Gerät für 5000 €... ;-)
Herr Gröhe ist Bundesgesundheitsminister und will eine Servicestelle für die bessere Terminvergabe bei den Fachärzten schaffen, damit es künftig nach spätestens 4 Wochen zu einem Termin kommt. Die Patienten sollen also auf die freie Arztwahl verzichten und zu dem Arzt gehen, der gerade Zeit hat.
Das scheitert bereits am besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt bei den meisten, da man sich nicht von Unbekannten untersuchen lassen will. In dringenden Fällen ruft der Hausarzt beim Facharzt an. Sobald die Budgetbegrenzung abgeschafft worden ist, kann der FA wieder deutlich mehr Patienten aufnehmen und behandeln. Die Bundesregierung kann also das Problem beseitigen, welches die Bundesregierung schuf... ;-)
Alphamännchen, der von dir gestern um 03.34 Uhr eingestellte Link ist ziemlich verwirrend. Es geht da grundsätzlich um die stufenweise Wiedereingliederung. Jedoch der von dir kopierte § 2 Ziffer 4 lässt den Eindruck erwecken, das könnte grundsätzlich für Krankschreibungen gelten...dies bezweifle ich und werde mich bei nächster Gelegenheit mal darum kümmern. Ganz davon abgesehen, dass dies in der Praxis so nicht durchführbar ist. Und hat im Übrigen nichts mit deinem eigentlichen Thread-Thema zu tun.
Ansonsten will ich dir mal auf die Sprünge helfen:
Betriebsprüfungen werden durch die Rechnungsbeamten der jeweils zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft durchgeführt. Sie haben Schweigepflicht. Nur wenn Unregelmäßigkeiten auffallen, werden Daten an andere Sozialversicherungsträger oder die Finanzbehörde weitergegeben.
Wenn jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist das eine private Versicherung und unterliegt den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft. Versicherungsgesellschaften unterliegen dem Datenschutzgesetz und dürfen keine persönlichen Daten weitergeben. Lediglich wie du schreibst nach dem Einkommenssteuergesetz, da darf es aber nur um Beiträge gehen, sonst nichts.
Und nein, beim Einkommenssteuerausgleich gebe ich meine Tätigkeit nicht an. Da ist lediglich gefragt, ob es sich um eine Einsatz-Wechsel-Tätigkeit handelt, sonst nichts.
Ja, die Rentenversicherung weiß, wann ich in welchem Betrieb eine Ausbildung gemacht habe und wie hoch da mein Einkommen war. Sie weiß aber nicht, welche Ausbildung ich in diesem Betrieb gemacht habe.
Edit: Ich musste noch was nachschieben.
Ansonsten will ich dir mal auf die Sprünge helfen:
Betriebsprüfungen werden durch die Rechnungsbeamten der jeweils zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft durchgeführt. Sie haben Schweigepflicht. Nur wenn Unregelmäßigkeiten auffallen, werden Daten an andere Sozialversicherungsträger oder die Finanzbehörde weitergegeben.
Wenn jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist das eine private Versicherung und unterliegt den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft. Versicherungsgesellschaften unterliegen dem Datenschutzgesetz und dürfen keine persönlichen Daten weitergeben. Lediglich wie du schreibst nach dem Einkommenssteuergesetz, da darf es aber nur um Beiträge gehen, sonst nichts.
Und nein, beim Einkommenssteuerausgleich gebe ich meine Tätigkeit nicht an. Da ist lediglich gefragt, ob es sich um eine Einsatz-Wechsel-Tätigkeit handelt, sonst nichts.
Ja, die Rentenversicherung weiß, wann ich in welchem Betrieb eine Ausbildung gemacht habe und wie hoch da mein Einkommen war. Sie weiß aber nicht, welche Ausbildung ich in diesem Betrieb gemacht habe.
Edit: Ich musste noch was nachschieben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2014
Hallo Peppermint,
der Gesetzgeber machte aus der früheren Arbeitsunfähigkeit ein komplexes Leistungsgeschehen, so dass die AU nach Möglichkeit zu verhindern ist. Es geht hier nur um wirtschaftliche Interessen und nicht mehr um die Patienten, die natürlich ein Hauptinteresse an ihrer eigenen Heilung, Verhütung einer Verschlimmerung bzw. Linderung haben, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können, damit die Lebensqualität nicht reduziert wird und auch darum, dass man nicht von Dritten abhängig gemacht werden will, so wie du es zutreffend beschreibst.
Dem Grunde nach hat Aberakadabara nur eine schwammige Formulierung nicht verstanden, da eine AU vom Arzt doch was sehr verbindliches ist. Das ist ein normales Denken. Allerdings...
Die AU wird vom MDK beispielsweise verbindlich aufgehoben, insoweit es geht. Und der böse, böse Arzt wird dann zum Zahlmeister der Nation, der einfach nicht berücksichtigt hat, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Krankengeld einer AU entgehen stehen.
Das entspricht nicht der Wirtschaftlichkeit... ;-)
Quellverweis:
http://www.mdk.de/321.htm
der Gesetzgeber machte aus der früheren Arbeitsunfähigkeit ein komplexes Leistungsgeschehen, so dass die AU nach Möglichkeit zu verhindern ist. Es geht hier nur um wirtschaftliche Interessen und nicht mehr um die Patienten, die natürlich ein Hauptinteresse an ihrer eigenen Heilung, Verhütung einer Verschlimmerung bzw. Linderung haben, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können, damit die Lebensqualität nicht reduziert wird und auch darum, dass man nicht von Dritten abhängig gemacht werden will, so wie du es zutreffend beschreibst.
Dem Grunde nach hat Aberakadabara nur eine schwammige Formulierung nicht verstanden, da eine AU vom Arzt doch was sehr verbindliches ist. Das ist ein normales Denken. Allerdings...
Die AU wird vom MDK beispielsweise verbindlich aufgehoben, insoweit es geht. Und der böse, böse Arzt wird dann zum Zahlmeister der Nation, der einfach nicht berücksichtigt hat, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Krankengeld einer AU entgehen stehen.
Das entspricht nicht der Wirtschaftlichkeit... ;-)
Quellverweis:
http://www.mdk.de/321.htm
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2014
Die AU-Richtlinie des G-BA nach § 92 Abs. 1., Satz 2, Nummer 7, SGB V ist hier nachlesbar:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-817/AU-RL_2013-11-14.pdf
Der Arbeitgeber hat eine Reihe von Aufgaben und Pflichten, zu denen zum Beispiel die Führung einer Personalakte gehört, in der personenbezogene Daten, Beschäftigungsart, die An- und Abmeldung etc. aufbewahrt werden.
Die RV führt spätestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung durch, so dass die gesammelten Unterlagen vollständig und mängelfrei sein müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen den Gesamtbetrag zur SV ein und leiten die Beträge inklusive Meldungen und Nachweise an die zuständigen Stellen weiter. Der Datenaustausch zwischen AG und Krankenkasse findet maschinell z. B. mit SV.NET statt. Es gibt wie überall Regelabweichungen...
Versicherer melden ihre Daten gemäß Einkommensteuergesetz weiter. Und wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, besteht eine Änderungspflicht, wenn sich dein ausgeübter Beruf/Tätigkeit ändert, da die Beiträge angepasst werden wollen. Näheres in deinen Unterlagen. Bitte beachte hier immer deine Pflichten, da die Versicherer im Schadensfalle auf Ausschlusskriterien achten.
Beim Einkommenssteuerausgleich gibst du deine Tätigkeit möglichst genau an. Zwischen den Behörden findet ein gebotener Datenaustausch statt. Die DRV weiß natürlich, wie dein Versicherungsverlauf aussieht, also ob du mal was gelernt hast, ob du arbeitslos warst oder wie viel Geld du verdient hast, weil das ja alles für die Rentenberechnung benötigt wird.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-817/AU-RL_2013-11-14.pdf
Der Arbeitgeber hat eine Reihe von Aufgaben und Pflichten, zu denen zum Beispiel die Führung einer Personalakte gehört, in der personenbezogene Daten, Beschäftigungsart, die An- und Abmeldung etc. aufbewahrt werden.
Die RV führt spätestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung durch, so dass die gesammelten Unterlagen vollständig und mängelfrei sein müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen den Gesamtbetrag zur SV ein und leiten die Beträge inklusive Meldungen und Nachweise an die zuständigen Stellen weiter. Der Datenaustausch zwischen AG und Krankenkasse findet maschinell z. B. mit SV.NET statt. Es gibt wie überall Regelabweichungen...
Versicherer melden ihre Daten gemäß Einkommensteuergesetz weiter. Und wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, besteht eine Änderungspflicht, wenn sich dein ausgeübter Beruf/Tätigkeit ändert, da die Beiträge angepasst werden wollen. Näheres in deinen Unterlagen. Bitte beachte hier immer deine Pflichten, da die Versicherer im Schadensfalle auf Ausschlusskriterien achten.
Beim Einkommenssteuerausgleich gibst du deine Tätigkeit möglichst genau an. Zwischen den Behörden findet ein gebotener Datenaustausch statt. Die DRV weiß natürlich, wie dein Versicherungsverlauf aussieht, also ob du mal was gelernt hast, ob du arbeitslos warst oder wie viel Geld du verdient hast, weil das ja alles für die Rentenberechnung benötigt wird.
Wo bitte kann man das nachlesen? Bei An- und Ungelernten gilt § 2, Absatz 4 der AU-Richtlinie des G-BA i. S. d. § 92 SGB V.
Und wie bitte soll das in der Praxis aussehen? Die zuständige Krankenkasse teilt dem Vertragsarzt mit, dass es zum Ende vom Beschäftigungsverhältnis gekommen ist und informiert darüber, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer keinen Beruf erlernt hat, so dass sie ähnlich geartete Tätigkeiten zur letzt ausgeübten Tätigkeit benennt, da bei diesem Personenkreis strengere Maßstäbe zur AU-Feststellung gelten.
Die Krankenkasse bekommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitgleich mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält umgehend die fristgerechte Kündigung. Davon bekommt die Krankenkasse erst dann Kenntnis, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer abmeldet, also erst vier oder mehr Wochen nach der Krankschreibung. Davon weiß die Krankenkasse immer noch nicht, wer die Kündigung ausgesprochen hat, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer.
Meine Krankenkasse weiß weder, ob ich überhaupt einen Beruf erlernt habe weiß sie welchen. Genau so wenig weiß die Krankenkasse, welche Tätigkeiten ich im Unternehmen ausübe.
Ergo: Deine Ausführungen sind praktisch nicht machbar!
Und wie bitte soll das in der Praxis aussehen? Die zuständige Krankenkasse teilt dem Vertragsarzt mit, dass es zum Ende vom Beschäftigungsverhältnis gekommen ist und informiert darüber, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer keinen Beruf erlernt hat, so dass sie ähnlich geartete Tätigkeiten zur letzt ausgeübten Tätigkeit benennt, da bei diesem Personenkreis strengere Maßstäbe zur AU-Feststellung gelten.
Die Krankenkasse bekommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitgleich mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält umgehend die fristgerechte Kündigung. Davon bekommt die Krankenkasse erst dann Kenntnis, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer abmeldet, also erst vier oder mehr Wochen nach der Krankschreibung. Davon weiß die Krankenkasse immer noch nicht, wer die Kündigung ausgesprochen hat, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer.
Meine Krankenkasse weiß weder, ob ich überhaupt einen Beruf erlernt habe weiß sie welchen. Genau so wenig weiß die Krankenkasse, welche Tätigkeiten ich im Unternehmen ausübe.
Ergo: Deine Ausführungen sind praktisch nicht machbar!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2014
Alphamännchen informierte die Gesetzliche Krankenversicherung bereits, dass ein verfassungskonformer Zustand herzustellen ist, was individuelle Bedarfsausblendungen im SGB V durch das BGM bzw. G-BA anbetrifft:
https://www.rubensfan.de/forum/politik_und_weltgeschehen/bedarfsausblendungen_im_gesundheitswesen
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, das nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV extrahiert worden sind, um die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen.
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung, bei welcher das Medikament zum Therapiestandard dazu gehört, können auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden.
Quellverweis:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-002.html
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es auch zu der Leistungspflicht der GKV dazu gehört, für sogenannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine abweichende Leistung zu gewähren, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
Es ist geklärt, dass Maßstab für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Leistungsrechts der GKV und seiner fachgerichtlichen Auslegung und Anwendung im Einzelfall auch die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sind.
Zwar folgt aus diesen Grundrechten regelmäßig kein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen. Die Gestaltung vom GKV Leistungsrecht hat sich jedoch an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen.
Insofern können diese Grundrechte in besonders gelagerten Fällen die Gerichte zu einer grundrechtsorientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts verpflichten. Dies gilt insbesondere in Fällen der Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung. Denn das Leben stellt einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar. Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen dieser Bedeutung und der im Grundrecht auf Leben enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung gerecht werden und sie bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts berücksichtigen.
Bei der Frage, ob eine Behandlung mit Mitteln der Schulmedizin in Betracht kommt und inwieweit Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist zunächst das konkrete Behandlungsziel zu klären. Bereits aus § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V ergibt sich, dass hinsichtlich der therapeutischen Ziele der Krankenbehandlung zwischen der Heilung einer Krankheit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung und der Linderung von Krankheitsbeschwerden differenziert wird. Dabei ist nach Möglichkeit die Heilung der Krankheit als das vorrangige Behandlungsziel anzustreben, während die Verhütung einer Verschlimmerung oder die Linderung von Krankheitsbeschwerden regelmäßig nachrangige Behandlungsziele sind.
Quellverweis:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130226_1bvr204512.html
Gerade deshalb empfehle ich das Widerspruchs- und Klageverfahren gegen zu Unrecht getroffene Entscheidungen der GKV, da es nicht sein kann, dass verantwortungs- und pflichtbewusste Ärzte mit Strafzahlungen belegt werden.
Liebe Grüße
Alphamännchen
https://www.rubensfan.de/forum/politik_und_weltgeschehen/bedarfsausblendungen_im_gesundheitswesen
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, das nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV extrahiert worden sind, um die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen.
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung, bei welcher das Medikament zum Therapiestandard dazu gehört, können auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden.
Quellverweis:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-002.html
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es auch zu der Leistungspflicht der GKV dazu gehört, für sogenannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine abweichende Leistung zu gewähren, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
Es ist geklärt, dass Maßstab für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Leistungsrechts der GKV und seiner fachgerichtlichen Auslegung und Anwendung im Einzelfall auch die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sind.
Zwar folgt aus diesen Grundrechten regelmäßig kein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen. Die Gestaltung vom GKV Leistungsrecht hat sich jedoch an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen.
Insofern können diese Grundrechte in besonders gelagerten Fällen die Gerichte zu einer grundrechtsorientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts verpflichten. Dies gilt insbesondere in Fällen der Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung. Denn das Leben stellt einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar. Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen dieser Bedeutung und der im Grundrecht auf Leben enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung gerecht werden und sie bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts berücksichtigen.
Bei der Frage, ob eine Behandlung mit Mitteln der Schulmedizin in Betracht kommt und inwieweit Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist zunächst das konkrete Behandlungsziel zu klären. Bereits aus § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V ergibt sich, dass hinsichtlich der therapeutischen Ziele der Krankenbehandlung zwischen der Heilung einer Krankheit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung und der Linderung von Krankheitsbeschwerden differenziert wird. Dabei ist nach Möglichkeit die Heilung der Krankheit als das vorrangige Behandlungsziel anzustreben, während die Verhütung einer Verschlimmerung oder die Linderung von Krankheitsbeschwerden regelmäßig nachrangige Behandlungsziele sind.
Quellverweis:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130226_1bvr204512.html
Gerade deshalb empfehle ich das Widerspruchs- und Klageverfahren gegen zu Unrecht getroffene Entscheidungen der GKV, da es nicht sein kann, dass verantwortungs- und pflichtbewusste Ärzte mit Strafzahlungen belegt werden.
Liebe Grüße
Alphamännchen
07.06.2014
Nochmal eine Lanze für Alphamännchen: meine Hausärztin hatte Bedenken, mich wegen einer Erkrankung, die mir regelrecht die Füße wegegehauen hat (Schon länger bekannt), für zwei Wochen krank zu schreiben. Ich musste zu einem Facharzt, der allerdings nochmal zwei Wochen für einen Termin brauchte... meine Hausärztin hat am Rad gedreht deshalb. Völliger Irrsinn, weil wegen derselben Erkrankung mittlerweile sogar EU-Rente bewilligt würde, und bei mir sogar ohne Probleme. ..ich möchte doch nur gezielte Behandlung, die mir hilft, weiter zu arbeiten. :-(
Mal was ganz Anderes Alphamännchen,
es handelt sich ja hier um eine Rechtsmaterie die die Grundrechte und sogar eventuell den EG-Vertrag von Lissabon berühren könnte.
Ich weiss leider nicht wie es Anderen geht, jedoch sind meine Kenntnisse in Europarecht (60 Stunden während des Studiums) bzw. in Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland (0 Stunden) relativ bescheiden.
Deine Ausführungen wären doch mal was für die Gerichte (Du weisst ja: Vor Gerichten und auf hoher See ist alles in Gotteshand.....).
Wenn Du das nächste Mal zu Deinem Hausarzt gehst, kannst Du einfach mal eine IgeL Leistung buchen und danach die Krankenkasse vorm Landessozialgericht auf Zahlung verklagen. Lehnt Dieses ab, kannst Du zum Bundessozialgericht.
Falls das nicht hilft, kannst Du noch zum Bundesverfassungsgericht gehen, da durch die Nichtübernahme der Kosten ja theoretisch eine Grundrechtsverletzung (vgl. Art. 2 Abs.2 GG) gegeben wäre.
Wird da abgelehnt, kannst Du noch zum EUGH für Menschenrechte.
Vorher aber auf jeden Fall sicherstellen, dass alle Prämien der Rechtsschutzversicherung bezahlt sind und ein paar Jahre Zeit mitbringen.
Falls Du danach die Antwort in Form eines rechtskräftigen Urteils hier posten könntest, dann wäre zumindest ich Dir sehr verbunden und wir könnten den Thread hier mit einer zufriedenstellenden Expertenantwort schließen.
es handelt sich ja hier um eine Rechtsmaterie die die Grundrechte und sogar eventuell den EG-Vertrag von Lissabon berühren könnte.
Ich weiss leider nicht wie es Anderen geht, jedoch sind meine Kenntnisse in Europarecht (60 Stunden während des Studiums) bzw. in Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland (0 Stunden) relativ bescheiden.
Deine Ausführungen wären doch mal was für die Gerichte (Du weisst ja: Vor Gerichten und auf hoher See ist alles in Gotteshand.....).
Wenn Du das nächste Mal zu Deinem Hausarzt gehst, kannst Du einfach mal eine IgeL Leistung buchen und danach die Krankenkasse vorm Landessozialgericht auf Zahlung verklagen. Lehnt Dieses ab, kannst Du zum Bundessozialgericht.
Falls das nicht hilft, kannst Du noch zum Bundesverfassungsgericht gehen, da durch die Nichtübernahme der Kosten ja theoretisch eine Grundrechtsverletzung (vgl. Art. 2 Abs.2 GG) gegeben wäre.
Wird da abgelehnt, kannst Du noch zum EUGH für Menschenrechte.
Vorher aber auf jeden Fall sicherstellen, dass alle Prämien der Rechtsschutzversicherung bezahlt sind und ein paar Jahre Zeit mitbringen.
Falls Du danach die Antwort in Form eines rechtskräftigen Urteils hier posten könntest, dann wäre zumindest ich Dir sehr verbunden und wir könnten den Thread hier mit einer zufriedenstellenden Expertenantwort schließen.
Sorry...aber deine Ausführungen kann ich da nicht finden...da geht es um Arbeitsunfähigkeit von Schwangeren und Organspendern...das sind ja schon seltene Fälle...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.06.2014
Bei An- und Ungelernten gilt § 2, Absatz 4 der AU-Richtlinie des G-BA i. S. d. § 92 SGB V.
Die zuständige Krankenkasse teilt dem Vertragsarzt mit, dass es zum Ende vom Beschäftigungsverhältnis gekommen ist und informiert darüber, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer keinen Beruf erlernt hat, so dass sie ähnlich geartete Tätigkeiten zur letzt ausgeübten Tätigkeit benennt, da bei diesem Personenkreis strengere Maßstäbe zur AU-Feststellung gelten.
Meine vermeintliche "Phantasie" ist aus Versehen im SGB V nachlesbar... :-)
Und wenn ein guter Arzt sanktioniert wird, weil er das vorgesehene Budget wegen vieler kranker und schwer kranker Patienten überreißen musste, so gefährden Dritte eben die ärztliche Existenz, die hierfür verantwortlich sind.
Das Problem ist, dass ein Arzt immer erst im Nachhinein weiß, was er denn so verdient hat und ob er "zuviel" verordnete.
Und ich mein im übrigen nicht diese Zusatzleistungen, sondern medizinisch notwendige Behandlungen am Stütz- und Bewegungsapparat, die von dem Gremium so reduziert worden sind, dass kaum noch eine Verbesserung bzw. Heilung eintreten kann, wenn man sich an diese Vorgaben hält ! Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Leute zu Dauerpatienten mutieren, nur weil man eine Minimalversorgung durchzuführen hat, die niemanden wirklich hilft.
Die zuständige Krankenkasse teilt dem Vertragsarzt mit, dass es zum Ende vom Beschäftigungsverhältnis gekommen ist und informiert darüber, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer keinen Beruf erlernt hat, so dass sie ähnlich geartete Tätigkeiten zur letzt ausgeübten Tätigkeit benennt, da bei diesem Personenkreis strengere Maßstäbe zur AU-Feststellung gelten.
Meine vermeintliche "Phantasie" ist aus Versehen im SGB V nachlesbar... :-)
Und wenn ein guter Arzt sanktioniert wird, weil er das vorgesehene Budget wegen vieler kranker und schwer kranker Patienten überreißen musste, so gefährden Dritte eben die ärztliche Existenz, die hierfür verantwortlich sind.
Das Problem ist, dass ein Arzt immer erst im Nachhinein weiß, was er denn so verdient hat und ob er "zuviel" verordnete.
Und ich mein im übrigen nicht diese Zusatzleistungen, sondern medizinisch notwendige Behandlungen am Stütz- und Bewegungsapparat, die von dem Gremium so reduziert worden sind, dass kaum noch eine Verbesserung bzw. Heilung eintreten kann, wenn man sich an diese Vorgaben hält ! Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Leute zu Dauerpatienten mutieren, nur weil man eine Minimalversorgung durchzuführen hat, die niemanden wirklich hilft.
Nein @Einzelstückerl, da musst du deinen Link genau lesen.
AU = Arbeitsunfähigkeit, was du meinst, ist die EU = Erwerbsunfähigkeit
Bitte die beiden Begriffe nicht verwechseln!
Um den Berufsschutz ging es (bis zum Jahr 2000 bei Versicherten die vor 1961 geboren sind) bei der EU, auch bei teilweiser Erwerbsminderung...zumindest in Deutschland, österreichische Gesetze kenne ich nicht.
Wie will man ein derart kompliziertes Thema in einem Forum diskutieren? Selbst innerhalb der Gewerkschaft wurde dieses Thema nur kurz angerissen, kein Betriebsrat, keine Vertrauensfrau und kein Vertrauensmann kennt sich da bis ins Detail aus. Im Einzelfall muss immer die Fachanwältin zu Rate gezogen werden.
AU = Arbeitsunfähigkeit, was du meinst, ist die EU = Erwerbsunfähigkeit
Bitte die beiden Begriffe nicht verwechseln!
Um den Berufsschutz ging es (bis zum Jahr 2000 bei Versicherten die vor 1961 geboren sind) bei der EU, auch bei teilweiser Erwerbsminderung...zumindest in Deutschland, österreichische Gesetze kenne ich nicht.
Wie will man ein derart kompliziertes Thema in einem Forum diskutieren? Selbst innerhalb der Gewerkschaft wurde dieses Thema nur kurz angerissen, kein Betriebsrat, keine Vertrauensfrau und kein Vertrauensmann kennt sich da bis ins Detail aus. Im Einzelfall muss immer die Fachanwältin zu Rate gezogen werden.
@ Seaangel: so ganz falsch liegt das Alphamännchen nicht, denn beim erlernten und ausgeübten Beruf gibt es im Falle einer AU sowohl in Deutschland wie auch in Österreich den Berufsschutz...und der kommt dann eben nur beim erlernten Beruf zur Anwendung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschutz
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschutz