Was tun mit Hochrisiko-Straftätern? "Entlassen werden sie alle"

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 163 Antworten

Dann möge in diesem Thread weiter der gegen die Grundrechte der deutschen Verfassung gewettert werden. "Die Todesstrafe ist abgeschafft" und hoffentlich bleibt sie das auch.

Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen und ich heuchle auch nicht den Weltschmerz, nur weil anderen Schlimmes widerfahren ist. Jede einzelne Geschichte hinter dem Verbrechen ist tragisch, aber es ist doch seeeehr pathetisch und hochemotional wenn das Alphamännchen um die tausende Opfer der Gewalt mitfühlt. Ist da ein normales Leben in den kurzen Pausen der Besinnung noch möglich?

Ich will damit in keinster Weise abstreiten und oder leugnen, dass gefährliche Straftäter mit Hochrisiko weggesperrt werden müssen und und grösstmöglicher Opferschutz gewährleistet werden muss. Aber in einem Rechtsstaat reicht Gefängnis und Sicherheitsverwahrung aus. All die populistischen Schwurbeleien von Todesstrafe und Knast als Pauschaltouristenhotel sind so dermaßen auf BILD-Zeitungs-, Stammtisch- und NPD-Niveau, dass mir schlecht wird. Ein guter Bekannter von mir arbeitet in einer Jugendstrafanstalt, nicht mal für die ganz harten Jungs, und erzählt echt bittere Geschichten.

Es ist imho auch klar, dass viel zu wenig für Opfer und Angehörige getan wird, bzw eben nicht immer. Deswegen aber zu sagen, unser Strafvollzug sei viel zu menschlich und gar nicht so schaurig wie in Russland, ist doch abartig. Wir sind eben nicht Russland oder der Iran oder Ägypten, sondern Deutschland.

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)

Dein Bekannter darf dir keine Dienstgeheimnisse mitteilen, insbesondere keine personenbezogenen Daten von Untergebrachten benennen. Denn einerseits könnte er hierdurch untergebrachte Menschen in eine Gefahr bringen und andererseits würde er gegen sein Dienstgelöbnis verstoßen.

Quelle: Alphamännchen

Und so gibt es viele Unbeteiligte in unserer Gesellschaft, die schockiert auf Pressemitteilungen reagieren, gerade wenn Kindern schweres Leid angetan worden ist oder ihr Leben durch einen Schwerverbrecher verloren haben.

Gerade Kindsmütter denken an ihre eigenen Kinder dabei und können sich in die Opferfamilien sofort hinein versetzen, was die durchmachen, weil dies mit Gefühlen der Liebe und der Zuneigung zu tun hat, die man immer selbst für die Wonneproppen empfindet.

Und warum soll es Männern anders ergehen, die kinderlieb sind und ihr Herz am rechten Fleck haben ?

„Puchheim“ (Pseudonym)

Studiere lieber Kriminologie, i.e. Psychologie und Rechtswissenschaften. Und besuche mal eine JVA. Bringt dich persönlich weiter als dieses BildStammtischNPDNiveaugehetze. Da wolft der Tanz schon ganz richtig.

In Staaten mit Todesstrafvollstreckung ist die Kriminalitätsrate höher als hier. Abschreckung null, da die Täter, die gesteuert vorgehen, nicht glauben, erwischt zu werden - Raucher kriegen ja auch nie selbst Lungenkrebs-, und die Trieb- und Affekttaeter steuern nicht. Ausserdem laeuft in den Staaten grundsaetzlich was schief. Und dass fast nur Randgruppen ohne Lobby (in USA Farbige, Hispanos und Arme, in Deutschland wären das wohl Hartzis) in den Todeszellen sitzen, liegt mitnichten daran, dass das auch ausschließlich oder zum hohen Teil die Kriminelle wären. Das liegt an latentem Rassismus in Strafverfolgung und Aburteilung und in Privilegierung und Lobbyismus der anderen Täter.

@ Alphamännchen

Langsam wirds spooky. Wenn ich nen Hasen totfahre, dann empfinde ich echt Mitleid mit dem Tier, egal wie doof es war, vor mein Auto zu hoppeln. Überfährt mein Vater (der mir sehr nahe steht) nen Hasen, ist mir das emotional schon ziemlich egal. Überfährt Cameron Diaz nen Hasen, ist mir das aber scheissegal. Dass ich hier Äpfel mit Birnen vergleiche ist klar, und genauso klar ist, dass der Schmerz für die Betroffenen unermesslich ist. Aber es ist nicht mein Schmerz. Empfindest du denn ebenso tiefes und aufrecht deutsches Gutmenschenmitleid bis an den Rand des Nervenzusammenbruchs, wenn der arme sechsjährige Jake Ndonga im Kongo erst zum Waisen wird und dann selbst an Ebola verreckt?

Alleine die Wortwahl der Wonneproppen und des Herzens am rechten Fleck (mit der leisen Andeutung, dass Leute die bei so emotionalen Themen nicht 40 Taschentücher wegschnoddern, vielleicht emotionale Wracks oder das Herz am unrechten Fleck haben) deucht mir, dass du ein ganz hervorragender Festzelt- oder Kneipenpropagandist der AfD oder NPD sein könntest. Bitte ausschliesslich in national befreiten Zonen, wo Sexualstraftäter unter Absingen aller drei Strophen der Nationalhymne auf dem Dorfplatz kastriert werden.

Und was mein Kumpel mir in Bierlaune über seinen Job erzählt, ist sein Bier, nicht deins.

Quelle: Johann Wolfgang von Goethe, Prosa Band 6

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)

Wir befinden uns in einer Diskussion. Die Parteien CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis90/Grüne stimmten für den Lissabonvertrag inkl. Begleitgesetze.

Quellverweis:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32624033_kw49_lissabon/204130
http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Lissabon_Begleitgesetze.pdf

Erläuterungen zur Charta der Grundrechte vom 14.12.2007:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Auf Seite 1/19 steht unter Erläuterung zu Artikel 2 -Recht auf Leben- zwar, dass die Todesstrafe abgeschafft worden ist. aber auch, wann die Tötung eines Menschen erlaubt ist:

1. Im Verteidigungsfall.
2. Bei einer rechtmäßigen Festnahme oder bei einem Fluchtversuch.
3. Um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.

Dass der Lissabonvertrag etc. nicht von der AfD, NPD unterzeichnet worden ist, sondern von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ist Fakt, die im übrigen maßgeblich am Zustandekommen des Vertrages beteiligt war.

Quellverweis:
http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/vertrag-von-lissabon-unterzeichnet-neue-stufe-im-europaeischen-abenteuer-1492620.html

Meine Kurzausführung:
Für die BRD gilt primär das GG. Punkte in der Charta, die dem GG für die BRD entgegen stehen, sind unter Einberücksichtigung des GG auszulegen.

Das Problem beginnt mit der Fragestellung, ob eine Demonstration, bei der sich viele Aufständisch gegenüber von Sicherheitskräften verhalten, bereits zur gewaltsamen Auflösung des Aufstands, ggf. mit Menschenopfern führen kann und darf ? Ich denke da an Stuttgart21 beispielsweise, bei dem jemand gar sein Augenlicht verlor.

Ich selbst bin parteilos und war nie bei der Bundeswehr, da ich eben nicht zu den Menschen gehöre, die andere im Kriegsfall etc. "auf Befehl" erschießen könnten. Allerdings verstehe ich die Mörder nicht. Sie töten Menschen und wollen dann selbst nicht getötet werden ? Ich bin für ein gewaltfreies Land...

Liebe Grüsse
Alphamännchen

„Radolfzell am Bodensee“ (Pseudonym)

Ich finde, dass Hochrisiko-Täter in entsprechende Einrichtungen gehören, seien es Haftanstalten oder eben, nach Absitzen der Strafe, in entsprechende psychatrische Einrichtungen.
Ich bin aber auch der Meinung, dass in regelmäßigen Abständen zu prüfen ist, ob ein Täter noch ein Hochrisiko-Täter ist und befürworte, dass es übergreifende Richtlinien geben soll.

Ich finde es ziemlich engstirnig, davon auszugehen, dass das vom Täter ausgehende Risiko im Laufe seines Lebens unverändert bleibt.

Ich habe in einem Projekt mit pädosexuellen Männern gearbeitet. Diese Männer träumten ALLE von Sex mit Kindern, teilweise sogar mit Babys, dennoch hat keiner von denen sich bewusst an Kindern aufgegeilt, Kinderpornos geschaut, geschweige denn Kinder angefasst oder bedrängt.

Diese Männer haben an der Studie teilgenommen, weil sie ihre potentielle Gefahr kennen und nach Hilfe suchten, um das Risiko von Übergriffen auf Kinder zu minimieren. Dies ist nötig und MÖGLICH, durch entsprechende Therapien und Medikamente.

Liest man manche Beiträge hier, sollten diese Männer wohl freiwillig in den Knast, aber bitte als Selbstzahler...und wer es sich nicht leisten kann wird vorsorglich vergast.

Ich kann mir vorstellen, dass ein verurteilter Straftäter genauso Strategien entwickeln kann, um nicht wieder zum Täter zu werden und finde daher, dass IMMER der Einzelfall zu prüfen ist.

Wir sollten vielleicht öfter mal dran denken, dass diese Männer keine sabbernen, debilen Neanderthaler sind, sondern Söhne, Väter, Brüder und Ehemänner UNSERER Gesellschaft!!!

Zum Thema Todesstrafe:
Ich finde nicht, dass ein Mensch seine Grundrechte in irgendeiner Art verwirken kann, weil mir einfach niemand einfällt, der darüber zu entscheiden hat. Ein Gericht? Womöglich noch unter Hinzuziehung eines Gutachters?
Laut einiger hier, ist die Fehlerhaftigkeit des Systems bei Entlassungsentscheidungen NICHT hinnehmbar, die des Richters beim Todesurteil jedoch schon? Macht in meinem Kopf keinen Sinn!!!

Zu Alphamännchen links:
Meiner Meinung nach legitimiert das EU-Regelwerk hier nicht die Todesstrafe, sondern hällt fest, dass die Executive der Mitgliedsstaaten zur Gefahrenabwehr, im Falle von Aufständen und Terrorismus, töten darf, ohne dafür bestraft zu werden...aber ich kann mich auch irren, denn ICH halte mich nicht für unfehlbar.

Vielleicht kommt es ja Pädophilenaufständen, einem Angriffskrieg aus Pädophilistan oder sie widersetzen sich allesamt der Verhaftung.

Ich stimme meiner Vorrednerin in Gänze zu. Die angeführten Verträge sind hanebüchen, falls man sie auf das Thema anführen will. Die Einführung der Todesstrafe ist in der EU nicht möglich, Parteien und Medienorgane die das fordern sind und bleiben doppelt verfassungsfeindlich.

Unser Grundgesetz sowie die Europäische Verfassung halten das menschliche Leben und ein Leben in Würde für das schützenswerteste Recht, und nach einem Jahrhundert des millionenfachen Mordens sollte es dauerhaft Allgemeingültigkeit besitzen. Die gleichen Populisten die hier zu Mord und Totschlag, Kastration und Straflager aufrufen, echauffieren sich über solche Vorzeigestaaten wie IS, Russland, den Iran etc. Hmmmm... Strange....

@dermitdemtanzwolft und Sugar, eure Beiträge stimmen mich wieder friedlich. Manchmal hatte ich beim Lesen dieses Threads das Gefühl, dass so etwas wie "Menschenrecht" einigen Usern nicht bekannt ist. Fast hätte ich vorgeschlagen, doch auch einmal über "sozialverträgliches Frühableben" zugunsten der Rentenkasse nachzudenken... :-/

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)

Der erste Überlegungsansatz ist der, wie man ein gewaltfreies Land schaffen kann ? Denn jeder hat das Grundrecht auf seine körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit sowie das Grundrecht auf Leben.

Gelingt es dem Staat nicht, Opfer von Gewalttaten zu vermeiden, so steht er in der Verantwortung, die hinzu gezogenen Nachteile auszugleichen. Und so ist dem Grunde nach jede Person unseres Staates hiervon betroffen.

Es geht uns alle etwas an. Dass es Schwerstkriminelle gibt, die ihrem Leben ein Ende bereiten wollen, ist genauso, wie es so manchem Opfer ergeht. Die Tat selbst vergisst man nie.

Eine Therapie ist zwar möglich. Jedoch darf man nie vergessen, dass es hier nur um eine Minderung bzw. Verbesserung des aktuellen Beschwerdebildes geht. Eine Heilung bzw. vollständige Wiederherstellung der Gesundheit kann nur selten erreicht werden. Die Tat hat sich in das Gedächtnis "eingebrannt".

Viele der Opfer von Hochrisikostraftätern haben ihr Leben verloren, da es ja um schwerste Straftaten geht, die strafrechtlich verfolgt worden sind. Und so sind Zu- und Abnahmen der Gefährlichkeit möglich. Ich selbst könnte dies in keinster Weise beurteilen. Und so kann ein Gutachter, also ein Arzt, der vom Gericht als Schverständiger bestellt worden ist, nur unter Vorbehalt erklären, wie es mit der Gefährlichkeit derzeit aussieht.

Ein Gericht hat den psychischen Druck, über Freilassungen zu entscheiden, die möglicherweise zu weiteren Schwerverbrechen führen. Das ist nie leicht, selbst wenn Gutachten eine positive Prognose beinhalten. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, das 5 Richter und 3 Gutachter für die Todesstrafe bei ihrer Urteilsverkündung sind. Denn dies müsste eine eindeutige Tat von dem Täter sein, die sehr schwerwiegend war und dürfte keinen einzigen Zweifel beinhalten.

In der BRD gibt es seit vielen Jahren keine Todesstrafe mehr. Und wir wissen ja alle, dass es bei uns auch zu Fehlurteilen kommen kann. Ich selbst denke nur an die Opfer. Denn die Täter hatten es ja in der Hand, auf eine Straftat wie z. B. Mord aus Habgier oder aus Freude raus zu verzichten, insoweit das Oberstübchen in Ordnung war. Wie soll hier eine Therapie aussehen, wenn die Täter keinen Bock auf Therapie haben und diese verweigern ?

„Radolfzell am Bodensee“ (Pseudonym)

Es tut mir leid, Alphamännchen aber deine Beiträge sind wirr und unzusammenhängend. Sie lassen zwar erahnen, was in deinem Kopf vorgeht, bringen aber die Diskussion nicht weiter.

Es ist wirklich ein nett gemeinter Ratschlag, erstmal deine eigenen Gedanken zu diesem Thema zu sortieren. Du tust dir selbst keinen Gefallen, wenn du heute die Grundrechte aller anerkennst, OBWOHL du in einem Vorgängerbeitrag schreibst :

" Ich selbst beachte hier die Eigenverantwortlichkeit. Der Maskenmörder von der kleinen Vanessa hat es selbst zu verantworten, dass er das Kind tötete und daher keinen Rechtsanspruch auf die typischen Grundrechte mehr hat. 
Er trifft immer seine eigene Entscheidung über sein eigenes Schicksal. " (Zitat)

Hast du denn nun deine Meinung geändert, oder bist du einfach nur niveauflexibel???
Ich finde eine Diskussion schwierig, wenn die Teilnehmer ihren eigenen Standpunkt nicht kennen.

Und nochmal, zum Mitschreiben: Die Risikotäter die NICHT therapierbar sind, weil zu durchgeknallt oder therapieresistent BLEIBEN weggesperrt und das ist auch gut so!!!

Es wird hier immer von Fehlgutachten und Irren geschrieben, die-trotz unkalkulierbarem Risiko- auf die Gesellschaft losgelassen werden. DARÜBER hätte ich gerne mal ein paar links, mit echten Fakten und Zahlen, wieviele von diesen, durch Gutachten entlassenen, Risikotätern rückfällig werden.

DAS würde die Diskussion voranbringen...falls überhaupt noch Bedarf besteht!

„Dingolfing“ (Pseudonym)

Frau Sugar hat da ziemlich viel recht.

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)

Sugar,

es gab mal eine Vanessa, die in der Nähe der Stadt Augsburg wohnte. Dann kam der Maskenmörder, der das Kind mit vielen Messerstichen in ihrem Bett bestialisch tötete. Es wurde das Erwachsenenstrafrecht nicht angewendet. In diesem Fall also 10 Jahre Haft. Er beraubte das Kind an seinem Grundrecht
auf Leben. Er beraubte die Familienangehörigen inklusive ihrem Bruder am Grundrecht auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit. Er suchte im Vorfeld nach "Beute" und brach in die Wohnung ein. Die anderen "Opfer" sind z. B. Klassenkameraden und Freundinnen der Vanessa gewesen. Auch der Staat ist "Opfer".

Während einer Inhaftierung sind die Grundrechte eingeschränkt. In der BRD ist alles vorgeschrieben. Ordnet ein Gericht keine Therapie an, was z. B. bei Ersttätern nicht automatisch geschieht, ist eine Therapie nicht anzutreten.

Das Grundrecht auf Leben hat jeder Inhaftierte. Hält sich ein Gefangener an die Gefängnisordnung, so genießt er Vorzüge gegenüber anderer. Nach der Haftverbüßung wegen seiner Tat wurde eine nachträgliche Verwahrung vom Gericht wegen seiner festgestellten Gefahr für die Allgemeinheit angeordnet.
Hierbei sind alle Vorgaben vom BVerfG einzuhalten gewesen.

Eine Meinungsänderung fand nicht statt. Die typischen Grundrechte sind im Rahmen von Inhaftierungen vermindert. Es finden z. B. Zellenüberprüfungen aus Sicherheitsgründen statt. Deine Wohnung wird nicht einfach durchsucht.
Die genauen Einschränkungen in Bezug auf die Sicherungsverwahrung sind für Berliner etwas anders als wie für die Bayern.

Quellverweis für das neue Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz:
https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fblnsvvollzg%2fcont%2fblnsvvollzg.htm&mode=all&page=1
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/justizvollzug/recht/svvollzg_bln_20140101_gesamtausgabe.pdf

Liebe Grüsse
Alphamännchen
.

„Thüringen“ (Pseudonym)

Dass einige in einigen Beiträgen keinen Sinn & Zusammenhang sehen, heisst nicht dass keiner vorhanden ist.
Nicht jeder Leser ist für jeden Text geeignet.

„Offenbach am Main“ (Pseudonym)

@ Paul Neumann

Auch wenn es das Thema nicht voranbringt: Oftmals ist es leider auch so, dass nicht jeder Schreiber für einen Text geeignet ist.

„Radolfzell am Bodensee“ (Pseudonym)

Herr Neumann, ich glaube ICH habe mir sehr viel Mühe gegeben, Alphamännchens Ausführungen zu verstehen....und ich halte mich für geeignet für noch ganz andere Arten von Texten.
Wenn du die Widersprüchlichkeiten und Wirrungen nachvollziehen kannst, chapeau, ich tu es auch beim 10. Lesen nicht.

Wenn mich das Gefühl beschleicht, jemand redet nur mit, weil er sonst nix zu tun hat, darf ich das auch äußern. Ich bleibe hier also bei meinem Standpunkt

„Radolfzell am Bodensee“ (Pseudonym)

@Alphamännchen
Ich bin voll bei dir, dass kranke Menschen weggesperrt gehören und dass unser Strafrecht verbesserungswürdig ist. Empfindlichere Strafen und genauere Prüfungen sind auch in meinem Sinne.

Mir ist trotzdem immernoch nicht klar, wie ein Täter seine Grundrechte verwirken sollte. Er darf im Knast genauso seelisch und körperlich unversehrt leben, wie jeder von uns hier draußen.
Es geht um GRUNDRECHTE.... Dass er das Recht darauf verwirkt hat, selbst zu bestimmen WO er lebt, ist klar. Freie Entscheidung über den Ort meines Lebenmittelspunktes ist aber kein Grundrecht.

Wenn es bei mir im Hausflur immer nach Gras riecht, muss ich auch mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen... zur Gefahrenabwehr uns zum Schutz der Allgemeinheit.... meine Grundrechte habe ich deswegen trotzdem nicht verwirkt.

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)

Sugar,

ich meine Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG sowie Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG.

Einfache Ausführung:
Gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist die Freiheit der Person unverletzlich. Aus wichtigen Gründen darf dieses Grundrecht vermindert werden. Geschützt wird hiermit die tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen, also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs, sofern nicht ein Gesetz (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG), das nach Art.104 Abs. 1 Satz 1 GG ein formelles Gesetz sein muss, einen Eingriff erlaubt.

Es gibt erst mal eine Freiheitsbeschränkung, die bis zur Freiheitsentziehung als schwerste Freiheitsbeschränkung führen kann.

Ergo, während einer Freiheitsentziehungsmaßnahme sind die Grundrechte eingeschränkt. Und hierfür habe ich das aktuellste Gesetz angegeben, weil du ja wissen wolltest, welche Einschränkungen bei dir in Berlin stattfinden...

§ 111 SVVollzG Bln:
Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Liebe Grüße
Alphamännchen

„Radolfzell am Bodensee“ (Pseudonym)

Ich kenne diese Gesetze glaub ich besser als du, aber trotzdem Danke für die Ausführungen. Das Niveau steigt und ich freu mich :)

Dass Grundrechte im Strafvollzug eingeschränkt werden, ist unumstritten. Es geht um das ABSPRECHEN von Grundrechten mit solchen Aussagen:

" Ich selbst beachte hier die Eigenverantwortlichkeit. Der Maskenmörder von der kleinen Vanessa hat es selbst zu verantworten, dass er das Kind tötete und daher keinen Rechtsanspruch auf die typischen Grundrechte mehr hat.  
Er trifft immer seine eigene Entscheidung über sein eigenes Schicksal. " (Zitat zum 2. Mal) 

Wohlgemerkt in einem Thema, in dem sich mehr als einmal für Todesstrafe, körperliche Gewalt und Hungertod dieser Häftlinge ausgesprochen wurde und DU versucht hast durch billige NPD-Hetze auch noch die EU-weite Legitimation dafür zu finden.

Das schmeckt mir nicht, egal wie du es nun drehst und wendest!!!
Ich greife dich nicht an, sondern versuche dir klar zu machen, welches Weltbild du hier propagierst... in unserem aufgeklärten Deutschland

„Lohne“ (Pseudonym)

Also so einfach ist das nun ja auch nicht als Risiko Häftling frei zu kommen,
Oft werden sie Sicher verwahrt und bleiben im gegeteil sehr lange unter Verschluß auch wenn Ihr Strafe schon abgesessen ist.

„Radolfzell am Bodensee“ (Pseudonym)

Richtig, und es werden Millionen Steuergelder verschwendet, um alte, kranke, gebrechliche Opas in forensischen Psychatrien zu pflegen, die nichtmal mehr in der Lage sind, selbst auf Klo zu gehen.... aus Angst sie könnten abermals zum wahnsinnigen Frauenvergewaltiger werden!

DAS ist die Realität, die hier scheinbar wenige interessiert.

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)

Hmmh, ich korrigiere kurz deine Infos.

Der Ministerialrat Wulf vom Stuttgarter Justizministerium erklärt, dass es zur Zeit nur wenige demente Häftlinge gibt. Und die werden ins JKH verlegt. Ich führe aus:

Je länger die Haft bzw. Verwahrung andauert, desto mehr wird abgewogen, ob eine Freilassung unter Berücksichtigung der allg. Sicherheitsinteressen möglich ist.

Die Ü70jährigen, die letztes Jahr in Entziehungsanstalten & Psychiatrischen KH untergebracht waren, gliedern sich in 132 Männer und 7 Frauen auf. In Sicherungsverwahrung befanden sich 91 Personen im Alter ab 60 Jahren.

492 Personen befanden sich zum Stichtag am 31.03.2013 in Deutschland in Sicherungsverwahrung. In Berlin waren es 41 Menschen.

Ich führe aus, dass die Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten zwischen 1965-1995 im früheren Bundesgebiet und dann sogar noch unter Einberücksichtigung der neuen, alten Länder unter 50000 lag.

Im Jahr 1995 gab es noch 46516 Inhaftierte. Diese Zahl stieg im Jahre 2007 auf einen Rekordstand von 64700 an. 56641 Strafgefangene & S-Verwahrte gab es zum Stichtag am 31.03.2013.

Quellverweis:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/Strafvollzug2100410137004.pdf?blob=publicationFile

Liebe Grüsse
Alphamännchen

Sicherheit kostet geld - das ist klar, aber die gelder verschwinden nicht sondern werden in bauvorhaben investiert oder zur bezahlung der löhne des sicherheitspersonals verwendet.
Dies bedeutet das dadurch sich die gelder in den wirtschaftskreislauf eingliedern - aus dieser sicht also alles halb so schlimm.

Mir persönlich ist es lieber wenn ein als gefährlich geltender (es sollten jedoch mehr als nur ein gutachten vorliegen) und verurteilter straftäter auch weiterhin von der öffentlichkeit fern gehalten wird als ein risiko einzugehen das eine oder mehrere unschuldige personen darunter leiden könnten.

„Baesweiler“ (Pseudonym)

Da stellt sich einem doch die alte Frage....Geld oder Leben.....was ist uns wichtiger ;)

Als regelmäßige Leserin des "Steuerzahlers".....bevorzuge ich Leben, denn entgegen der Verschwendungen von Steuerngeldern für wahrhaft sinnloseren Bratz......betrachte ich das Geld für Sicherheitsverwahrung von Hochrisiko-Straftätern als echt gut angelegt ;)

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