
„Schramberg“ (Pseudonym)
@Ernie&Bert
Äpfel mit Birnen zu vergleichen ergibt maximal Obstsalat...

„Werder“ (Pseudonym)
Worauf bezogen? Also, was sind Äpfel und was sind Birnen?

„Schramberg“ (Pseudonym)
Wir reden von zwei unterschiedlichen Dingen, Ernielein... ;o)

„Puchheim“ (Pseudonym)
Fatcat, das kann nicht sein. Alkohol und Drogenkonsum wird im Straßenverkehr nicht strafmildernd ausgelegt. Entweder wollte dir dein persönliches eigenes Umfeld einen Bären aufbinden, oder du hast da was falsch verstanden.

„Hörstel“ (Pseudonym)
Es wird immer positiv vom Gericht bewertet, wenn ein Beklagter geständig ist - und wenn er aufgrund Drogenmissbrauch nicht zurechnungsfähig war, kann das ebenfalls strafmildernd ausgelegt werden. Meist gibt es dann zwar ne Therapie statt Knast - aber schlussendlich hat sie durchaus Recht, dass man mit dem richtigen Anwalt "netter" aus solchen Verurteilungen rauskommt. Mein Schwager ist Anwalt - auch Deals nach dem Motto "Aussage gegen dritte Beteiligte ./. Strafmilderung" sind nichts ungewöhnliches. Man ist baff erstaunt, was alles geht.
Und Ernie - nicht jeder ist rassistisch oder unsozial, nur weil er deine "Gutmenschen"- Art nicht teilt. Etwas differenzierter ist es dann doch.

„Thüringen“ (Pseudonym)
Mildernde Umstände wegen Drogeneinfluss finde ich Haarsträubend, man hat sich schliesslich selbst und vorsätzlich in diesen Zustand versetzt.

Die im gewöhnlichen Strafrecht verankerte Todesstrafe wird meist für Mord verhängt. In manchen Staaten werden auch weitere direkte und indirekte Verbrechen gegen Leib und Leben von Personen mit dem Tod bestraft.
Für und Wider
Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:
Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.
Häufige Ablehnungsgründe lauten:
Vergeltung sei eine Form der Rache. Diese dürfe in Rechtsstaaten keine Rolle spielen.
Die Todesstrafe sei staatlich legitimierter Mord, untergrabe das Recht und erhöhe so das Gewaltpotential der Gesellschaft.
Sie verfehle den Abschreckungszweck.
Sie gebe dem Täter keine Chance zu Einsicht und Besserung.
Justizirrtum und Missbrauch seien dabei nie auszuschließen.
Für die Todesstrafe wurde öfter ins Feld geführt, sie sei kostengünstiger als eine lebenslange Freiheitsstrafe und mute Opferangehörigen nicht zu, die inhaftierten Täter mitzuversorgen.
Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird
Ich denke, wenn der Fall nicht auf Indizien sondern auf direkten Beweisen beruht; reicht eine einzige Patrone aus, um den Fall abschließend zu klären!

„Mönchengladbach“ (Pseudonym)
Ich wäre ja schon zufrieden, wenn nicht irgend so ein Idiot von Gutachter den ganzen Gestörten attestieren würde, keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit zu sein oder gar Freigang zu spendieren. Rein in die Zelle und Schlüssel weg...
Wenn schon Steuersünder teiweise höhere Strafen als Gewaltäter oder gar Vergewaltiger bekommen, dann hört der Spaß auf.

„Nettetal“ (Pseudonym)
OT
@ fatkat: nur, ums noch mal deutlich zu sagen:
1. Wer besoffen seine Frau erschießt, hat gute Aussichten, auf mildernde Umstände zu hoffen.
2. Wer besoffen eine Oma über den Haufen fährt, bei dem wird der Alkoholkonsum als strafverschärfend gewertet, weil besoffen fahren geht gar nicht.
Zu Recht.
Den Ersten Punkt verstehe ich da allerdings nicht.

„Bocholt“ (Pseudonym)
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koppschüddel...
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-.-

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)
Projektnummer: JUST/2011/JPEN/AG2943:
http://www.cepprobation.org/uploaded_files/JCN_Brochure_in_German.pdf
Zusammengefasstes Projektergebnis:
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?pid=82079
Kosten:
Das Projekt kostete 650000 € und wurde von der EU finanziert.
Ziel ist es, die ehemaligen Hochrisikostraftäter inmitten unserer Gesellschaft einzugliedern, um ein straffreies Leben fortführen zu können.
Dies ist der bestmögliche Opferschutz.
Ich halte das Projektergebnis für weltfremd. Denn ich arbeite garantiert nicht mit Menschen zusammen, die Kinder, Jugendliche oder Erwachsene getötet, mißbraucht oder andersweitig schwer geschädigt haben.
Ebenso wenig möchte ich diese Personenkreise als "Nachbarn" haben. Mich interessiert es dabei nicht, ob sie nochmals Täter werden. Denn das Blut an den Händen kann niemand wegwischen.
Und das "Absitzen" ist nur ne kleine Strafe im Gegensatz zu den getöteten Opfern und dem riesigen Leid, was sie anderen zugefügt haben.
Die lachen sich bestimmt einen ab, wenn sie von dieser Fürsorge erfahren, die die EU-Bürger finanzieren. Und die Leute, die sich für deren Freilassung einsetzen, sind für mich mitzubestrafen, wenn weitere Strafdelikte passieren.
Denn schließlich arbeitet kein Gutachter kostenfrei, sondern wird finanziert !

Das Niveau welches hier an den Tag gelegt wird, ist deutlich schlimmer als Bildschlagzeilen oder The Sun.
Ich wünsche all den "Kugel in den Kopp"-Murkeln einen feinen Indizienprozess mit Pflichtverteidiger in Texas und dann ab nach Huntsville. Oder eine kleine Zeitreise in die 40er Jahre nach Plötzensee. Und das, trotz eurer angeblichen Unschuld.

@ dersicheinenwolftanzt
In dem Maße, wie der Wille und die Fähigkeit zur Selbstkritik steigen, hebt sich auch das Niveau der Kritik am andern.

„Riesa“ (Pseudonym)
Der Thread mit den Kalendersprüchen befindet sich im Forum "Smalltalk".

Wie klein Du Dich machst. Hast Du nichts zum THEMA beizusteuern, vielleicht sogar Deine Meinung?

„Dingolfing“ (Pseudonym)
Viele gute Gründe gegen Volksentscheide. Unser Grundgesetzt ist schon nicht verkehrt und die Mütter und Väter der Verfassung kannten wohl gewisse Reflexe.

@Rubenszausel
Die Aussprüche die hier getätigt werden sind verfassungsfeindlich und so populistisch wie ein NPD-Plakat. Da muss man nichts kritisieren, da kann man nur den Kopf schütteln...

Och nö, jemand, der Fremdwörter benutzt und nicht einmal dessen Bedeutung kennt, mit dem will ich nicht diskutieren. Schüttle mal schön weiter, aber zum Glück gibt das keine Geräusche von sich.

@ Rubenszausel
Jemand der scheinbar die deutsche Sprache so trefflich beherrscht wie du, wüsste, dass es "deren Bedeutung" heisst. Danke für deine intellektuelle Selbstdemontage, dann muss ich das nicht erledigen.

Thema verfehlt. Setzen. Sechs.
Zurück zum Thema, bitte.
Zu allen anderen persönlichen Kommentaren werde ich mich nicht mehr äußern.

Oh, du meinst damit wohl deinen eigenen, ebenso inhaltslosen Kommentar, der genauso am Thema vorbei geschrammt ist? Ich entdecke da nämlich keinen Bezug auf Straftäter und deren Verwahrung. Aber nimm für dich ruhig andere Maßstäbe, das gönne ich dir.

„Hörstel“ (Pseudonym)
Also zickige Frauen kenn ich zu Genüge - zickige Männer sind mir neu ... Frau lernt nie aus - merci Pfötchenverdreher.

De rien, Planetenflussmündung.

„Schramberg“ (Pseudonym)
@Venusdelta
Kurios. aber solches "Gebocke" erlebe ich täglich, auch im echten Leben. Vielleicht sind doch zu viele Hormone in Fleisch und Leitungswasser... ;o)

„Straubing-Bogen“ (Pseudonym)
Dermitdemtanzwolft,
die Bürger sind grundsätzlich frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern, was beispielsweise die Wiedereinführung der Todesstrafe anbetrifft, selbst wenn diese gemäß Art. 102 GG vor vielen Jahren in der BRD abgeschafft worden ist. Ebenso darf man die Verfassung lobpreisen und als gute Errungenschaft der Gründungsväter- und Mütter anerkennen.
Eine inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen kommt, insoweit sie nicht dem Schutze der Jugend oder dem Recht der persönlichen Ehre dient, nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG in Betracht.
Wer eine Todesstrafe oder tatsächlich lebenslange Haft als gesellschaftliche Lösung gegen Schwerverbrecher ansieht oder eine Sicherungsverwahrung für Triebtäter fordert, erklärt nur seine persönliche Meinung zu dem Thema.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht führen es so aus, dass man auch eine Demo in Bezug auf die "Todesstrafe" durchführen kann und darf, wobei hier immer auf die Einhaltung von Recht und Gesetz während einer solchen Demo hingewiesen wird.
Quellverweis:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071201_1bvr304107.html?Suchbegriff=todesstrafe
Dein vermeintlicher "Populismus" wird echten Fällen gegenüber gestellt, von denen ich berichtete.
Quellverweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizistenmord_in_Augsburg_2011
http://www.augsburger-allgemeine.de/schlagworte/polizistenmord/
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Urteil-Keine-Freiheit-fuer-Vanessas-Moerder-id22731451.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Der-Mord-an-Vanessa-aus-Gersthofen-id18480451.html
Mein tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer.