Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.12.2013
Aktualisierung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Ermittlung-der-IP-Adressen-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-2070275.html
Landgericht Hamburg, Einstweilige Verfügung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Weitere-Abmahnungen-untersagt-Redtube-erwirkt-einstweilige-Verfuegung-2071578.html
Liebe Grüße
Alphamännchen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Ermittlung-der-IP-Adressen-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-2070275.html
Landgericht Hamburg, Einstweilige Verfügung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Weitere-Abmahnungen-untersagt-Redtube-erwirkt-einstweilige-Verfuegung-2071578.html
Liebe Grüße
Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2013
Hmmh,
der Gesetzgeber hat mit dem § 97a UrhG ab 01.09.2008 eine Begrenzung vom Kostenerstattungsanspruch des Urhebers für eine anwaltl. Abmahnung eingeführt, weswegen es eine Verfassungsbeschwerde gab, die jedoch vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden ist:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-006.html
Daher können die Abmahngebühren nicht mehr ins Blaue hinein festgesetzt werden. Ebenso ist darin geregelt, das "zu Unrecht" Abgemahnte berechtigt sind, die Kosten der Verteidigungsmittel dem Abmahnenden aufzuerlegen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/97a.html
Und bei 20000 Abgemahnten muss der Abmahnende sehr viel Geld haben, da vorübergehende Verfielfältigungshandlungen gemäß § 44 a UrhG nicht verboten, sondern zulässig sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/44a.html
Wenn also Redtubekunden einen Stream vom Betreiber auswählen, den er nach seinem Gutdünken zur Verfügung stellt, ist davon auszugehen, daß er diverse Absprachen mit den Urhebern getroffen hat.
Hier greift die Unschuldsvermutung, dass der Betreiber nicht kriminell ist und alle Inhalte dem Recht und Gesetz entsprechen.
Die Datenströme von Redtube zu Person A, B oder C bezeichnet man als "Stream". Ein Datenpaket wird in einen Zwischenspeicher transportiert und erscheint zeitnah am Bildschirm, wenn man eine übliche Verbindung hat, so dass der Zwischenspeicher z. B. beim Herunterfahren des PC gelöscht wird.
Daher greift § 44a UrhG.
Ein Download ist, wenn man z. B. die gelbe Kanone 3,5 herunter lädt und auf seinen Rechner speichert. Hier hätte sowohl Redtube wie auch all seine Kunden den gleichen Film, wenn man die Qualitätsverluste unbeachtet lässt.
Demzufolge hat die Kanzlei seine Abmahnungen nicht begründet, weil keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, was die Websitebesucher anbetrifft. Ob es bei Redtube eine Rechteverletzung gab, ist den Besuchern unbekannt.
der Gesetzgeber hat mit dem § 97a UrhG ab 01.09.2008 eine Begrenzung vom Kostenerstattungsanspruch des Urhebers für eine anwaltl. Abmahnung eingeführt, weswegen es eine Verfassungsbeschwerde gab, die jedoch vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden ist:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-006.html
Daher können die Abmahngebühren nicht mehr ins Blaue hinein festgesetzt werden. Ebenso ist darin geregelt, das "zu Unrecht" Abgemahnte berechtigt sind, die Kosten der Verteidigungsmittel dem Abmahnenden aufzuerlegen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/97a.html
Und bei 20000 Abgemahnten muss der Abmahnende sehr viel Geld haben, da vorübergehende Verfielfältigungshandlungen gemäß § 44 a UrhG nicht verboten, sondern zulässig sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/44a.html
Wenn also Redtubekunden einen Stream vom Betreiber auswählen, den er nach seinem Gutdünken zur Verfügung stellt, ist davon auszugehen, daß er diverse Absprachen mit den Urhebern getroffen hat.
Hier greift die Unschuldsvermutung, dass der Betreiber nicht kriminell ist und alle Inhalte dem Recht und Gesetz entsprechen.
Die Datenströme von Redtube zu Person A, B oder C bezeichnet man als "Stream". Ein Datenpaket wird in einen Zwischenspeicher transportiert und erscheint zeitnah am Bildschirm, wenn man eine übliche Verbindung hat, so dass der Zwischenspeicher z. B. beim Herunterfahren des PC gelöscht wird.
Daher greift § 44a UrhG.
Ein Download ist, wenn man z. B. die gelbe Kanone 3,5 herunter lädt und auf seinen Rechner speichert. Hier hätte sowohl Redtube wie auch all seine Kunden den gleichen Film, wenn man die Qualitätsverluste unbeachtet lässt.
Demzufolge hat die Kanzlei seine Abmahnungen nicht begründet, weil keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, was die Websitebesucher anbetrifft. Ob es bei Redtube eine Rechteverletzung gab, ist den Besuchern unbekannt.
14.12.2013
Das was erstmal verwerflich ist, die abmahnungen kurz vor weihnachten zu verschicken. selbst das finanzamt versendet ab einer bestimmten zeit vor den feiertagen, keine negativ post mehr.
bei den abgemahnten hängt jetzt der feiertagsfrieden schief, ungewissheit, und sicherlich auch bischen angst. das ist auch erstmal egal, ob das p...o gucken sind, oder einer der sich einen trickfilm amgesehen hat. eine sauerei ersten grades. da hätte es wohl der anstand ( sofern es einen gibt) auch gereicht im januar loszulegen.
das nächste, und wichtigste, wenn die damit durchkommen, dann sollte man als user erstmal alle mediaplayer vom pc löschen, und gar nicht erst technisch in der lage sein, filme online zu sehen, das reicht sogar soweit bis zum blossen ansehen von onlinebildern. ist ja selbiges. klick ich auf ein bild, weiss ich nicht wems wirklich gehört. und im speicher ist es schon, beim blossen aufrufen.
ich hoffe inständig das hier ein riegel vor solchen machenschaften gestellt wird, da es zu 100% reine geldeintreiberei ist. da muss der gesetzgeber ran ! das abmahnen wird langsam zum virus offensichtlich haben einge zuviel zeit, und suchen sich immer wieder lücken, wo man mit minimalen einsatz, maximales rausholen kann.
ein kleines beispiel habe ich auch:
ich betreibe ein kleines portal, und ende letzten jahres bekam ich eine abmahnung inkl. rechnung, über ein bild, was 4 jahre ! vorher von einem user, per link, ins forum gestellt hat. eine sonnenblume....... der abmahner behauptete, es wäre sein bild, ich hätte kein recht es zu veröffenlichen. das nach 4 jahre...... sagen wir es mal so, ich stelle hier,,,, einen link rein zu einem bild von mir. in drei jahren, mahne ich den betreiber ab, weil es unrechtmäßig ohne meines wissens, eingestellt wurde. als user melde ich mich einfach mit pseudo an.
das mache ich in 50 foren so.
super oder?
bei den abgemahnten hängt jetzt der feiertagsfrieden schief, ungewissheit, und sicherlich auch bischen angst. das ist auch erstmal egal, ob das p...o gucken sind, oder einer der sich einen trickfilm amgesehen hat. eine sauerei ersten grades. da hätte es wohl der anstand ( sofern es einen gibt) auch gereicht im januar loszulegen.
das nächste, und wichtigste, wenn die damit durchkommen, dann sollte man als user erstmal alle mediaplayer vom pc löschen, und gar nicht erst technisch in der lage sein, filme online zu sehen, das reicht sogar soweit bis zum blossen ansehen von onlinebildern. ist ja selbiges. klick ich auf ein bild, weiss ich nicht wems wirklich gehört. und im speicher ist es schon, beim blossen aufrufen.
ich hoffe inständig das hier ein riegel vor solchen machenschaften gestellt wird, da es zu 100% reine geldeintreiberei ist. da muss der gesetzgeber ran ! das abmahnen wird langsam zum virus offensichtlich haben einge zuviel zeit, und suchen sich immer wieder lücken, wo man mit minimalen einsatz, maximales rausholen kann.
ein kleines beispiel habe ich auch:
ich betreibe ein kleines portal, und ende letzten jahres bekam ich eine abmahnung inkl. rechnung, über ein bild, was 4 jahre ! vorher von einem user, per link, ins forum gestellt hat. eine sonnenblume....... der abmahner behauptete, es wäre sein bild, ich hätte kein recht es zu veröffenlichen. das nach 4 jahre...... sagen wir es mal so, ich stelle hier,,,, einen link rein zu einem bild von mir. in drei jahren, mahne ich den betreiber ab, weil es unrechtmäßig ohne meines wissens, eingestellt wurde. als user melde ich mich einfach mit pseudo an.
das mache ich in 50 foren so.
super oder?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.12.2013
Hallo Austrian,
das Urheberrecht ist ein riesiges Themengebiet, welches hier nicht wirklich abgehandelt werden kann.
Die Staffeln von King of Queens, die sich z. B. auf Youtube laut deiner Info befinden, stellen auf den ersten Blick eine Urheberrechtsverletzung dar, da Mitglieder bzw. Youtube selbst nicht die Rechteinhaber sind, sondern Dritte.
Youtube hat sofort eine Gegenmaßnahme ergriffen und das Benutzerkonto der Person gelöscht, die den Rechtsbruch begangen hat::
http://board.gulli.com/thread/1264837-youtube-konto-geloescht-hilfe/
Die inoffizielle Fanseite von KoQ erklärt unter Punkt 3 das Urheberrecht und Austrahlung der Inhalte sehr konstruktiv:
http://www.kingofqueens.ch/impressum.php
Der Download der Videoclips ist verboten. Man darf die Clips nur ansehen ! Und dies nur deshalb, weil eine Erlaubnis und Zusage vorliegt. Da muß also sehr viel einberücksichtigt werden.
Ob Youtube, Redtube etc. pp. individuelle Absprachen mit den jeweiligen Urhebern trifft, ist den Kunden und Besuchern der Internetauftritte in der Regel unbekannt. Es gibt sogenannte "Deals".
Es könnte im übrigen unlauterer Wettbewerb vorliegen:
Denn wenn ich meinen Film ohne Schutz ins Internet einstelle und dann eine Weile abwarte, bis er vervielfältigt worden ist, kann ich von jedem Betrachter eine Abmahngebühr von 250 € etc. wegen einer Urheberrechtsverletzung verlangen. Und damit mache ich ein besseres Geschäft, als wie wenn ich den Film wie andere gegen Entgelt anbiete. .
Und gerade bei der Masse an Filmen, kann meiner ein Ladenhüter sein. Ich muss mich mit dieser "Geschäftsidee" keinem "Wettbewerb" stellen und hab bei 1000 "Kunden" bereits sehr viel verdient. Von dieser hohen Summe hat derjenige auch was, der all die Kunden abmahnt... Um solche Möglichkeiten auszuschließen, muss das erkennende Gericht sehr viel einberücksichtigen, was auf den ersten Blick nicht ins Auge fällt.
das Urheberrecht ist ein riesiges Themengebiet, welches hier nicht wirklich abgehandelt werden kann.
Die Staffeln von King of Queens, die sich z. B. auf Youtube laut deiner Info befinden, stellen auf den ersten Blick eine Urheberrechtsverletzung dar, da Mitglieder bzw. Youtube selbst nicht die Rechteinhaber sind, sondern Dritte.
Youtube hat sofort eine Gegenmaßnahme ergriffen und das Benutzerkonto der Person gelöscht, die den Rechtsbruch begangen hat::
http://board.gulli.com/thread/1264837-youtube-konto-geloescht-hilfe/
Die inoffizielle Fanseite von KoQ erklärt unter Punkt 3 das Urheberrecht und Austrahlung der Inhalte sehr konstruktiv:
http://www.kingofqueens.ch/impressum.php
Der Download der Videoclips ist verboten. Man darf die Clips nur ansehen ! Und dies nur deshalb, weil eine Erlaubnis und Zusage vorliegt. Da muß also sehr viel einberücksichtigt werden.
Ob Youtube, Redtube etc. pp. individuelle Absprachen mit den jeweiligen Urhebern trifft, ist den Kunden und Besuchern der Internetauftritte in der Regel unbekannt. Es gibt sogenannte "Deals".
Es könnte im übrigen unlauterer Wettbewerb vorliegen:
Denn wenn ich meinen Film ohne Schutz ins Internet einstelle und dann eine Weile abwarte, bis er vervielfältigt worden ist, kann ich von jedem Betrachter eine Abmahngebühr von 250 € etc. wegen einer Urheberrechtsverletzung verlangen. Und damit mache ich ein besseres Geschäft, als wie wenn ich den Film wie andere gegen Entgelt anbiete. .
Und gerade bei der Masse an Filmen, kann meiner ein Ladenhüter sein. Ich muss mich mit dieser "Geschäftsidee" keinem "Wettbewerb" stellen und hab bei 1000 "Kunden" bereits sehr viel verdient. Von dieser hohen Summe hat derjenige auch was, der all die Kunden abmahnt... Um solche Möglichkeiten auszuschließen, muss das erkennende Gericht sehr viel einberücksichtigen, was auf den ersten Blick nicht ins Auge fällt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.12.2013
Zum Thema Präzedenzfall: Es wäre eigentlich ganz gut wenn mal jemand vor Gericht klären würde wie es beim Streaming ums Urheberrecht bestellt ist.
zu Punkt 1. Das Stichwort lautet "offensichtlich rechtswidrig". Wenn du dir auf irgendeiner Webseite die neusten Kinofilme gratis herunterladen kannst dann ist das eine offensichtlich rechtswidrige Kopie, und du kannst dafür zivilrechtlich belangt werden.
Bei etablierten Diensten wie youtube wird dir das nicht passieren, denn youtube löscht tagtäglich rechtswidrige Inhalte, und hält sich an internationale Abkommen zum Thema Copyright.
Selbst wenn du dir auf youtube ein urheberrechtlich geschützes Werk ansiehst ist das in der Regel kein Problem weil die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Youtube ist ja ein bekannter und legaler Dienst.
Bei Redtube (um die geht's ja bei den Abmahnungen) ist das sehr wahrscheinlich ähnlich, auch die haben entsprechende Formulare auf der Seite mit denen Urheber die Löschung ihrer Werke verlangen können. Es gibt auch genug Hinweise dass RedTube diesen Aufforderungen auch nachkommt.
zu Punkt 2. Trojaner, Kinderpornographie, und extremistische Inhalte werden nur selten von deutschen IPs aus verbreitet. Wenn der deutsche Ermittler ne russische IP vor sich hat nützt ihm das nicht viel.
Ausserdem gibt es einfache Mittel und Wege seine wirklich IP zu verschleiern. In Filmen sieht man ja oft das jemand seine Verbindung über andere Länder umleitet. Das geht tatsächlich, nur das man, anders als im Film, im richtigen Leben oft Gerichtsbeschlüsse und Rechtshilfegesuche braucht um die IPs dann weiter zu verfolgen. Und wenn man sich zu lange Zeit lässt bricht die Spur innen drin ab weil keine Log-Dateien mehr vorhanden sind.
Wenn man eine deutsche IP-Adresse in Händen hält, kann man bei Gericht einen Beschluss erwirken. Mit diesem Beschluss geht man dann zum jeweiligen Provider und man bekommt dann die ladungsfähige Adresse des Anschlussinhabers. Wenn bei Gericht tausende Anträge aufschlagen, wird natürlich oft nur unsachgemäß geprüft. Das dürfte hier auch der Fall gewesen sein. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie Alphamännchen glaubt, Streaming ist ne Grauzone deren urheberrechtliche Relevanz vor Gericht eigentlich noch nicht endgültig geklärt wurde. Aber genau deswegen hätten die Anträge eigentlich nicht einfach so durchgewunken werden dürfen.
zu Punkt 3: Hier geht's um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Illegale Downloads sind seit ca. 2008 im Grunde eine ausschliesslich zivilrechtliche Angelegenheit. Du wirst für einen illegalen Download idR. nicht mehr vom Staat bestraft. Das heisst natürlich nicht dass Downloads legal sind. Auch wenn das gern behauptet wird.
Und natürlich wurden die abmahnenden Anwälte formal vom Urheber beauftragt die Urheberrechte wahrzunehmen. Wenn du dich mit dem Spediteur auseinandersetzt rufst du ihn ja auch nicht an, sondern beauftragst deinen Anwalt.
Heise hat das Thema recht ausführlich behandelt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnungen-schrecken-Internet-Nutzer-auf-2062918.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Porno-Streaming-erste-juristische-Gegenwehr-2064084.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html
zu Punkt 1. Das Stichwort lautet "offensichtlich rechtswidrig". Wenn du dir auf irgendeiner Webseite die neusten Kinofilme gratis herunterladen kannst dann ist das eine offensichtlich rechtswidrige Kopie, und du kannst dafür zivilrechtlich belangt werden.
Bei etablierten Diensten wie youtube wird dir das nicht passieren, denn youtube löscht tagtäglich rechtswidrige Inhalte, und hält sich an internationale Abkommen zum Thema Copyright.
Selbst wenn du dir auf youtube ein urheberrechtlich geschützes Werk ansiehst ist das in der Regel kein Problem weil die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Youtube ist ja ein bekannter und legaler Dienst.
Bei Redtube (um die geht's ja bei den Abmahnungen) ist das sehr wahrscheinlich ähnlich, auch die haben entsprechende Formulare auf der Seite mit denen Urheber die Löschung ihrer Werke verlangen können. Es gibt auch genug Hinweise dass RedTube diesen Aufforderungen auch nachkommt.
zu Punkt 2. Trojaner, Kinderpornographie, und extremistische Inhalte werden nur selten von deutschen IPs aus verbreitet. Wenn der deutsche Ermittler ne russische IP vor sich hat nützt ihm das nicht viel.
Ausserdem gibt es einfache Mittel und Wege seine wirklich IP zu verschleiern. In Filmen sieht man ja oft das jemand seine Verbindung über andere Länder umleitet. Das geht tatsächlich, nur das man, anders als im Film, im richtigen Leben oft Gerichtsbeschlüsse und Rechtshilfegesuche braucht um die IPs dann weiter zu verfolgen. Und wenn man sich zu lange Zeit lässt bricht die Spur innen drin ab weil keine Log-Dateien mehr vorhanden sind.
Wenn man eine deutsche IP-Adresse in Händen hält, kann man bei Gericht einen Beschluss erwirken. Mit diesem Beschluss geht man dann zum jeweiligen Provider und man bekommt dann die ladungsfähige Adresse des Anschlussinhabers. Wenn bei Gericht tausende Anträge aufschlagen, wird natürlich oft nur unsachgemäß geprüft. Das dürfte hier auch der Fall gewesen sein. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie Alphamännchen glaubt, Streaming ist ne Grauzone deren urheberrechtliche Relevanz vor Gericht eigentlich noch nicht endgültig geklärt wurde. Aber genau deswegen hätten die Anträge eigentlich nicht einfach so durchgewunken werden dürfen.
zu Punkt 3: Hier geht's um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Illegale Downloads sind seit ca. 2008 im Grunde eine ausschliesslich zivilrechtliche Angelegenheit. Du wirst für einen illegalen Download idR. nicht mehr vom Staat bestraft. Das heisst natürlich nicht dass Downloads legal sind. Auch wenn das gern behauptet wird.
Und natürlich wurden die abmahnenden Anwälte formal vom Urheber beauftragt die Urheberrechte wahrzunehmen. Wenn du dich mit dem Spediteur auseinandersetzt rufst du ihn ja auch nicht an, sondern beauftragst deinen Anwalt.
Heise hat das Thema recht ausführlich behandelt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnungen-schrecken-Internet-Nutzer-auf-2062918.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Porno-Streaming-erste-juristische-Gegenwehr-2064084.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html
12.12.2013
Gefährliche Entwicklung
Für mich ist hier eine gefährliche Strategie sichtbar, klar bei Pronokonsumenten werden vielleicht nicht soo viele an die Öffentlichkeit gehen, außerdem, kann es natürlich gut sein, dass man in der Weihnachtszeit mit viel Heuchlerei und Moral-Getue, das Thema garnicht so medial aufnimmt, es sind ja nur "Pronogucker".
ABER: Ein Präzedenzfall ist geschaffen, und beim nächsten mal können User X-Beliebiger Plattformen geklagt werden.
Ich denke dass die Politik bzw. Gesetzgebung das aufgreifen sollte, gerade bei frei zugänglichen Medien, verstehe ich nicht wieso man den Konsumenten hier belangen kann. Es ist doch normalerweise die Pflicht des "in Umlauf Bringers" sich um Urheberrechte etc. zu kümmern.
Wenn ich mir z.Bsp. "King of Queens" auf Youtube ansehe, weiß ich als Nicht Jurist eigentlich nicht wie das urheberrechtlich aussieht, aber bisher dachte ich eigentlich, es sei das Problem jener die sowas hochladen, bzw. der Plattform, die das kontrollieren müsste??
Punkt 2. Daten.... wie man hier an die Daten gekommen ist weiß ich nicht, jedenfalls kann es nicht besonders schwierig gewesen sein, und da frage ich mich schon, wenn für jede Geldmacherei, bzw. Abzocke so leicht an Daten und IP Adressen zu kommen ist, wieso können dann überhaupt Computervieren in Umlauf gebracht werden (im Net) bzw. Kinderpornographie, Extremistische Inhalte etc. verbreitet werden.... Wenn die Lockerung des Datenschutzes wirklich nur zu unserem Wohl wäre, könnte das doch gar nicht möglich sein.
Punkt 3.
So wie es in einigen Berichten steht, ist wenn jemand Bestraft wird, jener der abmahnen lässt, der Begünstigte... das ist auch etwas, was ich nicht verstehe... ist das wirklich so?
Beispiel aus der Praxis... Wenn ein LKW sagen wir eine Holzplatte transportiert und sie fällt mir auf den Kopf, dann kann ICH ALS GESCHÄDIGTER, den Spediteur klagen... Schmerzensgeld etc.
Wenn er aber nur an mir vorbeifährt, und ich sehe dass diese Platte nicht gesichert ist, und bringe es zur Anzeige, dann kassiert, sofern es nachweisbar ist, bzw. überhaupt nachgegangen wird DER STAAT, bzw. Land oder Gemeinde.... Jedenfalls nicht, jene Person, die es angezeigt hat.
Daher verstehe ich nicht ganz, wie es gehen soll, dass Leute die sich auskennen, selbst aber keinen Schaden erlitten haben, hier durch Abmahnen Geld machen können?
Schöne Grüße
Für mich ist hier eine gefährliche Strategie sichtbar, klar bei Pronokonsumenten werden vielleicht nicht soo viele an die Öffentlichkeit gehen, außerdem, kann es natürlich gut sein, dass man in der Weihnachtszeit mit viel Heuchlerei und Moral-Getue, das Thema garnicht so medial aufnimmt, es sind ja nur "Pronogucker".
ABER: Ein Präzedenzfall ist geschaffen, und beim nächsten mal können User X-Beliebiger Plattformen geklagt werden.
Ich denke dass die Politik bzw. Gesetzgebung das aufgreifen sollte, gerade bei frei zugänglichen Medien, verstehe ich nicht wieso man den Konsumenten hier belangen kann. Es ist doch normalerweise die Pflicht des "in Umlauf Bringers" sich um Urheberrechte etc. zu kümmern.
Wenn ich mir z.Bsp. "King of Queens" auf Youtube ansehe, weiß ich als Nicht Jurist eigentlich nicht wie das urheberrechtlich aussieht, aber bisher dachte ich eigentlich, es sei das Problem jener die sowas hochladen, bzw. der Plattform, die das kontrollieren müsste??
Punkt 2. Daten.... wie man hier an die Daten gekommen ist weiß ich nicht, jedenfalls kann es nicht besonders schwierig gewesen sein, und da frage ich mich schon, wenn für jede Geldmacherei, bzw. Abzocke so leicht an Daten und IP Adressen zu kommen ist, wieso können dann überhaupt Computervieren in Umlauf gebracht werden (im Net) bzw. Kinderpornographie, Extremistische Inhalte etc. verbreitet werden.... Wenn die Lockerung des Datenschutzes wirklich nur zu unserem Wohl wäre, könnte das doch gar nicht möglich sein.
Punkt 3.
So wie es in einigen Berichten steht, ist wenn jemand Bestraft wird, jener der abmahnen lässt, der Begünstigte... das ist auch etwas, was ich nicht verstehe... ist das wirklich so?
Beispiel aus der Praxis... Wenn ein LKW sagen wir eine Holzplatte transportiert und sie fällt mir auf den Kopf, dann kann ICH ALS GESCHÄDIGTER, den Spediteur klagen... Schmerzensgeld etc.
Wenn er aber nur an mir vorbeifährt, und ich sehe dass diese Platte nicht gesichert ist, und bringe es zur Anzeige, dann kassiert, sofern es nachweisbar ist, bzw. überhaupt nachgegangen wird DER STAAT, bzw. Land oder Gemeinde.... Jedenfalls nicht, jene Person, die es angezeigt hat.
Daher verstehe ich nicht ganz, wie es gehen soll, dass Leute die sich auskennen, selbst aber keinen Schaden erlitten haben, hier durch Abmahnen Geld machen können?
Schöne Grüße
11.12.2013
Ach, das Thema hat es auch bis zu RF geschafft.
Was mir als erstes in den Sinn gekommen ist, ist dass ich die Dreistigkeit mit der vorgegangen wird echt bewundernswert finde. Da werden kurz vor Weihnachten nette Anwaltsschreiben mit einer vor Gericht kaum haltbaren Behauptung von Urheberrechtsverletztungen verschickt und natürlich ist die Sache durch Zahlung von ein paar Euro und der Abgabe einer Unterlassungserklärung aus der Welt geschafft. Wenn von den angeschriebenen nur 10% zahlen ist die Sache ein bombiges Geschäft und nur darum geht es.
Allerdings frage ich mich auch, woher diese hilflose Aufregung kommt. Eigentlich ist es ganz einfach, das Recht schützt nicht den Friedfertigen sondern den Streithansel. Man kann sich recht einfach zur Wehr setzten. Es gibt die Möglichkeit der negativen Feststellungsklage oder die Möglichkeit der Gegenabmahnung. Beides macht jeder beliebige Rechtsanwalt gerne und die Sache ist damit aus der Welt.
Was mir als erstes in den Sinn gekommen ist, ist dass ich die Dreistigkeit mit der vorgegangen wird echt bewundernswert finde. Da werden kurz vor Weihnachten nette Anwaltsschreiben mit einer vor Gericht kaum haltbaren Behauptung von Urheberrechtsverletztungen verschickt und natürlich ist die Sache durch Zahlung von ein paar Euro und der Abgabe einer Unterlassungserklärung aus der Welt geschafft. Wenn von den angeschriebenen nur 10% zahlen ist die Sache ein bombiges Geschäft und nur darum geht es.
Allerdings frage ich mich auch, woher diese hilflose Aufregung kommt. Eigentlich ist es ganz einfach, das Recht schützt nicht den Friedfertigen sondern den Streithansel. Man kann sich recht einfach zur Wehr setzten. Es gibt die Möglichkeit der negativen Feststellungsklage oder die Möglichkeit der Gegenabmahnung. Beides macht jeder beliebige Rechtsanwalt gerne und die Sache ist damit aus der Welt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.12.2013
In den USA müssen sich alle potentiellen Darsteller und Darstellerinnen mit amtlichen Dokumenten ausweisen, so dass der Hardcoreproduzent vor den Filmaufnahmen sicher stellt, das alle Modelle das Mindestalter haben. Dann
bewahrt er einige Daten für behördliche Überprüfungen auf.
http://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2257
Ein Hardcoreportal ist wie ein deutscher Erotikshop mit Kino. Und somit sehe ich hierin auch kein rechtswidriges Handeln der Kunden.
Man blättert in Magazinen, sieht sich diverse Gegenstände und Filme an, so dass alles im grünen Bereich ist. Man kann über die Moral diskutieren.
Wenn wir es genau nehmen, "streamen" wir jede Sekunde unseres Lebens, da ein jeder Mensch eine Festplatte hat, in der alles aufgesaugt wird. Daher wird ein gesehenes Bild von uns 1:1 abgespeichert, egal ob es eine schöne Frau mit riesengroßen Beinen oder ein toller Mann mit Sixpack ist.
Und schon kommt ein Anwalt auf die Idee, 65 € für diesen "Stream" von den Gästen eines Lokales zu verlangen... :-)
Solange das erkennende Gericht keine rechtsverbindliche Entscheidung getroffen hat, ist ein Warnhinweis zum Eigenschutz der RF-Mitglieder zu bekunden.
Ob die Richter vom LG einer vorläufigen Täuschung erlegen sind oder eine neue Rechtsauslegung auf den Weg gebracht werden soll, wird sich alsbald heraus kristallisieren.
Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist ebenso möglich, um die Internetgemeinschaft vor diversen Machenschaften künftig zu bewahren...
bewahrt er einige Daten für behördliche Überprüfungen auf.
http://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2257
Ein Hardcoreportal ist wie ein deutscher Erotikshop mit Kino. Und somit sehe ich hierin auch kein rechtswidriges Handeln der Kunden.
Man blättert in Magazinen, sieht sich diverse Gegenstände und Filme an, so dass alles im grünen Bereich ist. Man kann über die Moral diskutieren.
Wenn wir es genau nehmen, "streamen" wir jede Sekunde unseres Lebens, da ein jeder Mensch eine Festplatte hat, in der alles aufgesaugt wird. Daher wird ein gesehenes Bild von uns 1:1 abgespeichert, egal ob es eine schöne Frau mit riesengroßen Beinen oder ein toller Mann mit Sixpack ist.
Und schon kommt ein Anwalt auf die Idee, 65 € für diesen "Stream" von den Gästen eines Lokales zu verlangen... :-)
Solange das erkennende Gericht keine rechtsverbindliche Entscheidung getroffen hat, ist ein Warnhinweis zum Eigenschutz der RF-Mitglieder zu bekunden.
Ob die Richter vom LG einer vorläufigen Täuschung erlegen sind oder eine neue Rechtsauslegung auf den Weg gebracht werden soll, wird sich alsbald heraus kristallisieren.
Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist ebenso möglich, um die Internetgemeinschaft vor diversen Machenschaften künftig zu bewahren...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.12.2013
Mittlerweile wird vermutet, dass hier eine Verwechslung der Richter vorliegt :
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122730575/Richter-verwechseln-Porno-Portal-mit-Tauschboerse.html
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122730575/Richter-verwechseln-Porno-Portal-mit-Tauschboerse.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.12.2013
Kurzerklärung:
Frau Susi Sorglos sieht auf einem beliebigen Internetportal ein Video mit dem Namen Braunblau, den sie Neugierdehalber anklickt. Schon muss sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine Straftat begangen zu haben, nämlich eine Urheberrechtsverletzung.
Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, weiß sie nicht. Denn sie nimmt im Treu und Glauben an, dass sie im Internet nur Dinge findet, die legal sind und sie daher alles lesen und ansehen darf, was ihr in die Quere kommt.
Und so gilt in der BRD grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Schließlich gibt es viele Rechteinhaber, die ihre Bilder und Filme selbst in das I-Net hochladen, um es der Allgemeinheit zur Verfügung stellen zu können. Susi hat im I-Net ein kleines Video von sich hochgeladen, da sie via Internet ihren Sammy Strolch sucht, der natürlich auch davon ausgeht, dass er ihren Videostream anklicken und ansehen darf, ohne sich der Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen.
Vor allem wird Susi Sorglos nicht deutlich sichtbar informiert, dass das Ansehen des Streams Braunblau etwas kostet oder ein Delikt darstellt. Sie tappt deshalb vollkommen unbewusst in eine Internetfalle. Und hiervor wird gewarnt !
Quellverweise:
http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Stream-Abmahnungen-Die-werden-furchtbar-auf-die-Nase-fallen-id28048292.html
http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen-1312-103218.html
http://www.computerbetrug.de/2013/12/massenabmahnung-wegen-porno-stream-wurden-betroffene-die-falle-gelockt-7995
Frau Susi Sorglos sieht auf einem beliebigen Internetportal ein Video mit dem Namen Braunblau, den sie Neugierdehalber anklickt. Schon muss sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine Straftat begangen zu haben, nämlich eine Urheberrechtsverletzung.
Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, weiß sie nicht. Denn sie nimmt im Treu und Glauben an, dass sie im Internet nur Dinge findet, die legal sind und sie daher alles lesen und ansehen darf, was ihr in die Quere kommt.
Und so gilt in der BRD grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Schließlich gibt es viele Rechteinhaber, die ihre Bilder und Filme selbst in das I-Net hochladen, um es der Allgemeinheit zur Verfügung stellen zu können. Susi hat im I-Net ein kleines Video von sich hochgeladen, da sie via Internet ihren Sammy Strolch sucht, der natürlich auch davon ausgeht, dass er ihren Videostream anklicken und ansehen darf, ohne sich der Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen.
Vor allem wird Susi Sorglos nicht deutlich sichtbar informiert, dass das Ansehen des Streams Braunblau etwas kostet oder ein Delikt darstellt. Sie tappt deshalb vollkommen unbewusst in eine Internetfalle. Und hiervor wird gewarnt !
Quellverweise:
http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Stream-Abmahnungen-Die-werden-furchtbar-auf-die-Nase-fallen-id28048292.html
http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen-1312-103218.html
http://www.computerbetrug.de/2013/12/massenabmahnung-wegen-porno-stream-wurden-betroffene-die-falle-gelockt-7995