Volksbegehren in Bayern gegen Studiengebühren für zulässig erklärt
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Ich werde mich auch für die Abschaffung der gebühren einsetzen. - Aus Gründen, die Alpamännchen schon geschildert hat und weil ich ganz und gar nicht überzeugt bin, dass die Studiengebühren auch nur annähernd in dem erhobenen Umfang die Lehre und die Studienbedingungen verbessert haben.
So lange in Bayern nicht detailliert die Mittelverwendung offengelegt wird, sehe ich auch ein anderes rechtliches Problem darin, da die Mittel treuhänderisch zu verwenden sind.

Ich hoffe das Volksbegehren wird ein voller Erfolg.
Die Einwände im Zuge der Einführung in Bayern waren leider alles andere als engagiert.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.10.2012
http://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/bafoeg/faq-das-wichtigste-in-kuerze/

Für den Besuch einer Hochschule wird ein BAFÖG von maximal 670 € gewährt. Wir gehen von keinen Kindern unter 10 Jahren im gleichen Haushalt aus. Das Einkommen der Eltern etc. spielt bei der Gewährung eine Rolle, so dass sich hierdurch oft dieses BAFÖG mindert. Die Eltern werden also mit heran gezogen, was zu Konfliktsituationen in mancher Familie führt...

Die Eltern haben keinen Bock, ihr Kind zu unterstützen, so dass ein Vorausleistungsantrag möglich wäre. Die Eltern müssen hier zur Zahlung "aufgefordert" werden, was eher peinlich ist und zu einem Rauswurf des lernwilligen Kindes etc. führen kann.

Wir gehen hier nur vom BAFÖG-Höchstbetrag aus.

Die Normalförderung enthält einen Zuschuß in Höhe von 335 €. Der Rest wird als zinsloses Darlehen gewährt und kann deshalb nicht als "geschenkt" betrachtet werden, da die Schulden nach Ablauf einer vorgegebenen Frist zurück zu zahlen sind.

Die Studiengebühren haben keinen Enfluss auf das BAFÖG ! Das bedeutet, dass pro Semester immer ein Betrag von bis zu 500 € in Bayern anfällt.

Hierzu kommen noch Kosten für die auswärtige Unterkunft dazu und fürs tägliche Leben, da man erst einmal schauen muss, wo das Studium eigentlich angeboten wird und ob überhaupt Platz frei ist. Man erfährt dies in der Regel erst nach der Anmeldung, weshalb man mehrere Anmeldungen gleichzeitig durchführt, um irgendwann zu erfahren, wo man sein Studium beginnen "darf" !

Die Wohnungssuche ist oft ein Problem !

Es sind die tatsächlichen Kosten für Unterkunft mit Heizung in angemessenen Umfang zu gewähren. Ab dem 01.01.2011 muss gemäß BVerfG ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährt werden.

Dies gilt für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII sowie für Asylbewerber gemäß Urteile vom BVerfG.

Die Studierenden erhalten auf Pump bis zu 335 €. Darlehen sind weder bei Asylbewerbern noch bei anderen Bedürftigen üblich, um ihre monatlich wiederkehrenden Kosten abzudecken.

Studierende müssen von den maximal 335 € Zuschuss noch die Studiengebühren entrichten, was bei anderen Bedürftigen nicht der Fall ist. Sie werden somit umfangreich benachteiligt.

Nach meiner Einschätzung ist das BAFÖG-Modell mit dem GG für die BRD unvereinbar, da das menschenwürdige Existenzminimum unterschritten wird. Asylbewerber erhalten einen höheren Satz !

Verfassungsbeschwerde ist beim BVerfG einzureichen, wenn es um verfassungsrechtliche Fragen von Studierenden geht, in wie weit sie schlechter gestellt werden dürfen als wie Flüchtlinge...

Ich werde mich ebenfalls für die Abschaffung der Gebühren als Unbetroffener einsetzen, weil ich für Chancengleichheit bin und die finanziellen Belastungen aus dem Familienkreis her kenne...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.10.2012
Ich werde mich verbindlich eintragen - obwohl ich keine Studentin bin. Aber viele Bekannte "krebsen finanziell" herum oder haben gar abgebrochen, weil die Studiengebühren nicht aufzubringen waren oder sie immer noch abzahlen.