20.01.2015
Dann lasst mal die ca. 40% der Frauen, die heute zwischen 40 und 60 Jahre alt sind, in der Grundsicherung landen - das ist rechnerisch nachvollziehbar - , und dann mit diesen bekloppten Abkürzungen bedacht werden...ich bin gespannt auf den Aufschrei.
Ich kannte den Begriff "Rentner Hartz" vorher auch überhaupt nicht @venusdelta. Ich habe mich dann im Inet belesen und dort stand, dass dieser Begriff umgangssprachlich für die Grundsicherung genutzt wird.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2015
Die Überschriften der reißerischen Zeitungen werden immer blöder. Und dann hat man 75jährige vor der Tür stehen, die Rentner Hartz beziehen wollen, weil es ja in der Zeitung steht. Mehr Qualität statt Quantität würde auch einigen Pressefuzzis gut tun.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2015
Venus, gemeint ist GruSi - erkennbar am Aktenzeichen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2015
Was ist denn Rentner-Hartz? ALGIi setzt eine Erwerbsfähigkeit voraus, die mit dem Eintritt ins Rentenalter offiziell nicht mehr gegeben ist. Sie hätte sowieso Leistungen beim Sozialamt beantragen müssen - müssen Rentner auch, wenn die Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente nicht ausreicht. Natürlich erhält sie nur den Mindestsatz - sie hat ja auch keine Einzahlungen geleistet und somit auch keinen Anspruch erworben. Sie hätte auch als Selbständige freiwillig einzahlen können oder sich ggf die Summe als Rentenzahlunge auszahlen lassen können - und ehrlich gesagt empfinde ich 2000 Euro pro Monat nicht als wenig. Sie wird sich wohl massiv einschränken müssen. 399,00 + angemessene Kosten der Unterkunft ...
Im Übrigen werden die Kinder nach Berechnung des Elternunterhalt herangezogen und ich empfinde das als fair. Wieso sollte die Allgemeinheit für die Dame zahlen, wenn ihre Nachkommen dies ggf können?
Im Übrigen werden die Kinder nach Berechnung des Elternunterhalt herangezogen und ich empfinde das als fair. Wieso sollte die Allgemeinheit für die Dame zahlen, wenn ihre Nachkommen dies ggf können?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2015
Güterrechtliche Regelung bei Scheidung ist keine Schenkung.
@Hauptstadtfrau, ich weiss, aber genau deshalb kommt in jedem Antrag auf Sozialleistungen irgendwann die Frage, ob man in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt hat. Klar kann man da flunkern, aber die werden beim Amt extrem ungeschmeidig, wenn sowas dann auffliegt ... würd ich mich jedenfalls nicht trauen, aber ich bin auch ein Schisser ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2015
Mehrmaid, das mag auch daran liegen, dass sie erst seit ihrer Trennung von ihrem Mann "bedürftig" scheint. Da kann man extrem mauscheln... Wer im Grundbuch eingetragen ist, wie man Güterrecht und Versorgungsausgleich regelt usw... Es gibt Möglichkeiten.
Oh, danke für die Info @Hauptstadtfrau
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2015
PS das Urteil ist rechtskräftig, nichts Revision...
Irgendwo hakt da was... wenn sie denn "Erben"/Nachkommen hat, werden diese vorrangig zur Kasse gebeten, bevor die Staatskasse Grundsicherungsleistungen o.Ä. zahlt, vormaliges Vermögen kann auch nur innerhalb der letzten zehn Jahre und dann auch nur anteilig heran gezogen werden und ich persönlich habe auch noch nie erlebt, dass jemand die Hilfe zum Lebensunterhalt zurück zahlen musste. Wie auch immer: sie wird Leistungen erhalten, aus welchem Topf bzw. mit welchem Namen dürfte letztlich doch unerheblich sein, zumal die Höhe tatsächlich immer gleich ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2015
Es ist insoweit absolut okay, als diese Frau ihr Leben lang nicht in die Sozialsysteme eingezahlt hat, sondern ihr Geld Jahrzehntelang anderweitig ausgegeben. Arbeitnehmern zieht man halt über die Jahrzehnte zigtausende Euro vom Gehalt ab. Auch dürfte sie privat krankenversichert gewesen sein (= jahrzehntelang billigst krankenversichert, so lange man jung und gesund ist) und ebenfalls den Überschuss anderweitig ausgegeben haben, während man auch hier Arbeitnehmer in jüngeren Jahren überproportional belastet und sie für die Allgemeinheit blechen lässt, dafür aber haben sie dann auch im Alter keine Mondprämien. Privatpatienten schon.
Außerdem: Sie bekommt doch jetzt genausoviel Geld, wie sie auch als "Rentner-Hartzi" bekommen hätte. Der Unterschied ist nur, dass sie das zurückzahlen müsste, sofern sie zu Geld käme (passiert nicht), und vor allem, dass ihre Erben - WENN sie ein Erbe antreten- auch die Schulden erben. Beziehungsweise, dass vorweggenommene Erbfolgen eben rückgängig gemacht werden.
Wenn die Frau wirklich ehrlich und redlich ihre 100.000 rausgehauen hat, passiert nichts Schlimmes. Aber wenn sie mit ihren Kindern und Enkelkindern gemauschelt hat und da kräftig was hingewandert ist, dann Pustekuchen, so gehts halt nicht.
Warum sollen du und ich schließlich für die Frau aufkommen, die ja auch nicht für uns aufgekommen ist, bzw. wir müssen ja jetzt trotzdem für sie aufkommen, aber wenigstens füllen sich ihre Erben nicht auf unsere Kosten die Taschen. Voll okay.
Außerdem reden wir hier von 25.000 per Anno NETTO zuzüglich die 250, die sie monatlich auch noch hat = insgesamt also 28.000 im Jahr Netto. Das entspricht einem Brutto von ca. 60.000 Euro. Hey komm, das ist luxuriös!
Außerdem: Sie bekommt doch jetzt genausoviel Geld, wie sie auch als "Rentner-Hartzi" bekommen hätte. Der Unterschied ist nur, dass sie das zurückzahlen müsste, sofern sie zu Geld käme (passiert nicht), und vor allem, dass ihre Erben - WENN sie ein Erbe antreten- auch die Schulden erben. Beziehungsweise, dass vorweggenommene Erbfolgen eben rückgängig gemacht werden.
Wenn die Frau wirklich ehrlich und redlich ihre 100.000 rausgehauen hat, passiert nichts Schlimmes. Aber wenn sie mit ihren Kindern und Enkelkindern gemauschelt hat und da kräftig was hingewandert ist, dann Pustekuchen, so gehts halt nicht.
Warum sollen du und ich schließlich für die Frau aufkommen, die ja auch nicht für uns aufgekommen ist, bzw. wir müssen ja jetzt trotzdem für sie aufkommen, aber wenigstens füllen sich ihre Erben nicht auf unsere Kosten die Taschen. Voll okay.
Außerdem reden wir hier von 25.000 per Anno NETTO zuzüglich die 250, die sie monatlich auch noch hat = insgesamt also 28.000 im Jahr Netto. Das entspricht einem Brutto von ca. 60.000 Euro. Hey komm, das ist luxuriös!
Tja ich finde halt die Abschicherung etwas komisch. Wenn ich keine Rentenversicherung habe und auch sonst nicht in die gesetzliche Rente einzahle muss ich mich schon fragen, wie Sie sich das dann vorgestellt hat? Natürlich sind 25000€ kein wahnsinnig hoher Betrag. Wobei ist auch finde, dass für eine Person in dem Alter das schon viel ist. Ich brauche nicht mal mit einem PKW so viel ihm Jahr?
Man weiß ja auch nicht was alles für Kosten aufgelaufen sind. Können ja auch Renovierungs- oder Krankheitskosten sein.
Daher ist der Beitrag insgesamt nicht sehr transparent. Aber die Sache mit der Grundsicherung wundet mich in so fern, weil die Frau schon 83 sein soll!
Was hat sie davor gemacht? Hat sie bis 79 den Laden geführt?
Man weiß ja auch nicht was alles für Kosten aufgelaufen sind. Können ja auch Renovierungs- oder Krankheitskosten sein.
Daher ist der Beitrag insgesamt nicht sehr transparent. Aber die Sache mit der Grundsicherung wundet mich in so fern, weil die Frau schon 83 sein soll!
Was hat sie davor gemacht? Hat sie bis 79 den Laden geführt?
Wer Vermögen verprasst, hat keinen Anspruch auf Rentner-Hartz
Eine Frau gab eine sechsstellige Summe innerhalb von vier Jahren aus und erhält nun keine Grundsicherung. Das Urteil des Landessozialgerichts hat Auswirkungen auf zukünftige Rentner
Gericht: 83-Jährige ging nicht verantwortungsvoll mit Vermögen um
Wer sein eigenes Vermögen zu schnell aufbraucht, kann von Leistungen der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden. Das entschied das Landessozialgericht Stuttgart in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil im Fall einer 83-jährigen Rentnerin, die vor dem Antrag beim Sozialamt innerhalb von vier Jahren ein sechsstelliges Vermögen verbraucht hatte. (Az. L 2 SO 2489/14).
Die aus dem Landkreis Reutlingen stammende Klägerin hatte laut Gericht zusammen mit ihrem Ehemann ein Reformhaus betrieben. Für das Alter hatte sie privat vorgesorgt. Ihre gesetzliche Rente beläuft sich nur auf gut 250 Euro im Monat. Nach der Trennung von ihrem Mann lebte die Frau vom ersparten Vermögen, das Anfang 2006 noch mehr als 100.000 Euro betragen hatte. Ende August 2009 war es aufgebraucht.
Das zuständige Sozialamt lehnte daraufhin den Angaben zufolge den Antrag der Frau auf Grundsicherung im Alter (umgangssprachlich: Rentner-Hartz) ab, weil sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt und dabei vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt habe.
Das Landessozialgericht teilte diese Einschätzung und bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Reutlingen. Die Frau hätte ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen, erklärte das Gericht. Seine Rücklagen innerhalb weniger Jahre aufzubrauchen, stelle keinen verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Vermögen dar.
Dass ihr Verhalten zwingend zur Sozialhilfebedürftigkeit führen würde, habe die Rentnerin als ehemalige Unternehmerin auch ohne Weiteres erkennen können – damit habe sie sozialwidrig gehandelt.
Die 83-Jährige erhält laut Gericht statt der Grundsicherung nun vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung fällt demnach ebenso hoch aus, muss aber zurückgezahlt werden, weil die Anspruchsvoraussetzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden seien. Diese Verpflichtung gehe auch auf Erben der Frau über.
Quelle: http://www.abendblatt.de/ratgeber/article136415737/Wer-Vermoegen-verprasst-hat-keinen-Anspruch-auf-Rentner-Hartz.html
Wie ist Eure Meinung dazu?
Ich empfinde es als skandalös!
Wenn Sie von Anfang 2006 bis Ende 2009 IHREN Lebensunterhalt ausschließlich von IHREM Vermögen finanziert hat, heißt das, sie hat in 4 Jahren von 100.000 EUR gelebt. Summa summarum von 25.000 EUR im Jahr. Ist das verprassen??? Und auch noch grob fahrlässig?!
Ich kann das nicht glauben und hoffe, dass gegen dieses Urteil vom Landessozialgericht Revision eingelegt wird!
Eine Frau gab eine sechsstellige Summe innerhalb von vier Jahren aus und erhält nun keine Grundsicherung. Das Urteil des Landessozialgerichts hat Auswirkungen auf zukünftige Rentner
Gericht: 83-Jährige ging nicht verantwortungsvoll mit Vermögen um
Wer sein eigenes Vermögen zu schnell aufbraucht, kann von Leistungen der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden. Das entschied das Landessozialgericht Stuttgart in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil im Fall einer 83-jährigen Rentnerin, die vor dem Antrag beim Sozialamt innerhalb von vier Jahren ein sechsstelliges Vermögen verbraucht hatte. (Az. L 2 SO 2489/14).
Die aus dem Landkreis Reutlingen stammende Klägerin hatte laut Gericht zusammen mit ihrem Ehemann ein Reformhaus betrieben. Für das Alter hatte sie privat vorgesorgt. Ihre gesetzliche Rente beläuft sich nur auf gut 250 Euro im Monat. Nach der Trennung von ihrem Mann lebte die Frau vom ersparten Vermögen, das Anfang 2006 noch mehr als 100.000 Euro betragen hatte. Ende August 2009 war es aufgebraucht.
Das zuständige Sozialamt lehnte daraufhin den Angaben zufolge den Antrag der Frau auf Grundsicherung im Alter (umgangssprachlich: Rentner-Hartz) ab, weil sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt und dabei vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt habe.
Das Landessozialgericht teilte diese Einschätzung und bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Reutlingen. Die Frau hätte ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen, erklärte das Gericht. Seine Rücklagen innerhalb weniger Jahre aufzubrauchen, stelle keinen verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Vermögen dar.
Dass ihr Verhalten zwingend zur Sozialhilfebedürftigkeit führen würde, habe die Rentnerin als ehemalige Unternehmerin auch ohne Weiteres erkennen können – damit habe sie sozialwidrig gehandelt.
Die 83-Jährige erhält laut Gericht statt der Grundsicherung nun vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung fällt demnach ebenso hoch aus, muss aber zurückgezahlt werden, weil die Anspruchsvoraussetzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden seien. Diese Verpflichtung gehe auch auf Erben der Frau über.
Quelle: http://www.abendblatt.de/ratgeber/article136415737/Wer-Vermoegen-verprasst-hat-keinen-Anspruch-auf-Rentner-Hartz.html
Wie ist Eure Meinung dazu?
Ich empfinde es als skandalös!
Wenn Sie von Anfang 2006 bis Ende 2009 IHREN Lebensunterhalt ausschließlich von IHREM Vermögen finanziert hat, heißt das, sie hat in 4 Jahren von 100.000 EUR gelebt. Summa summarum von 25.000 EUR im Jahr. Ist das verprassen??? Und auch noch grob fahrlässig?!
Ich kann das nicht glauben und hoffe, dass gegen dieses Urteil vom Landessozialgericht Revision eingelegt wird!