Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege eingereicht
Forum für Dicke, Mollige und Übergewichtige

Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.11.2014
Frau Rechtsanwältin Dagmar Schön berichtet von ihrer Frau Mama, daß sie einen Schlaganfall erlitt, wodurch es zum gestörten Tag-Nacht-Rythmus kam.
Der Heimleiter empfahl der RAin und Bevollmächtigten, dass die Frau in eine geschlossene Abteilung unterzubringen sei. Der Psychiater gab der Frau zur Ruhigstellung ein Neuroleptika.

Quellverweis:
http://buergerredaktion.de/autoren-mitglieder/dagmar-sch%C3%B6n/auflisten-3/1448-aufschrei-und-anklage-pflegenotstand-in-heimen.html

Neurolepktika erhöhen das Schlaganfallrisiko, wie sich aus einer Mitteilung vom 14.11.2008 der DGN und DGPPN ergibt.

Quellverweis:
http://www.dgn.org/pressemitteilungen/353-pressemitteilung-14112008.html

Ich empfehle der Frau D. Schön einen sofortigen Heim- bzw. Arztwechsel, da beide mit den vorliegenden Krankheiten ihrer Mutter überfordert sind. Denn wenn ein Psychiater nur das "organisatorische Problem" des Heimes mit der Verschreibung von Eptileptika "behandeln" will oder das Heim diese Störung durch eine Umverlegung der Patientin lösen mag, fehlen jegliche Ansätze zu einer Heilung, Verbesserung bzw. Verminderung der Normabweichung.

Manche arbeiten in der Nacht und schlafen am Tag. Wenn das Zeitgefühl in uns aber krankheitsbedingt schwindet, verwechseln wir Tag und Nacht. Dies bedeutet, dass die Betroffenen nachtaktiv sind und am Tag vorschlafen, was ich als "Abweichung von der Norm" verstehe. Wir Menschen weichen gerne mal von der Mehrheit der Bevölkerung ab. Die Mehrheit ist übergewichtig, so dass in der BRD die Normalgewichtigen derzeit als "Normabweichler" gelten. Und so zähle ich als Raucher auch als Abweichler.

Ein Therapieansatz wäre, die Frau untertags zu beschäftigen, so dass sie nicht in den Schlafmodi wechselt, insoweit möglich. Das Sonnenlicht ist sehr wichtig. Ebenso die tägliche Vitaminaufnahme und auch das an die frische Luft gehen. Man könnte die Unterkunft mit viel Licht ausgestalten, damit die Betroffene einen weiteren Orientierungspunkt hat. Dies fällt mir spontan ein.

Die Verfassungsbeschwerde von Herrn Rieger ist hier abrufbar:
http://briefe.menschenwuerde-in-der-altenpflege.de/Meine-Briefe-Meine%20Artikel/18_07_14---verfassungsbeschwerde-rieger.php

Die Verfassungsbeschwerde von Herrn RA Frey ist hier abrufbar:
http://buergerredaktion.de/images/Verfassungsbeschwerde.pdf

Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch Pflegeleistungen, so dass der tatsächliche Pflegebedarf festzustellen und durch Dritte würdevoll zu erbringen ist. An der Kante genähte Leistungserbringungen können hier nur zu einer Beschleunigung von Verschlimmerungen jedweder Art führen...
Ich bin mehrmals wöchentlich als Verfahrenspflegerin in verschiedenen Heimen unterwegs und bekomme auch regelmäßig das Gruseln darüber, wie häufig und leichtfertig Beruhigungsmittel an Bewohner verteilt werden, die dadurch einem erhöhten Schlaganfall-Risiko ausgesetzt sind (von dem die Pflegekräfte in der Regel nicht mal wissen!) oder auch wie unreflektiert immer wieder freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt und eingesetzt werden, obwohl diese oftmals leicht vermieden werden könnten. Werdenfelser Weg und Redufix sind für viele Heime noch immer ein Fremdwort bzw. finden aus Kostengründen (Anschaffungskosten wie Personaleinsatz) keine Berücksichtigung, obwohl sie die Lebensqualität der Bewohner um so Vieles verbessern könnten. Da eine meiner besten Freundinnen PDL ist, bekomme ich aber auch regelmäßig Einblicke aus dieser Warte.
Ich hoffe sehr, dass diese Verfassungsbeschwerde etwas bringen und die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert wird ... wir haben alle Mütter und Väter ... und irgendwann wird das Thema auch uns selbst einmal betreffen, wobei ich - bei der derzeitigen Entwicklung - alles tun würde, um nicht in einem Heim zu landen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.11.2014
Der Münchner Rechtsanwalt Herr A. Frey reichte Verfassungsbeschwerde zum Thema am 09.01.2014 unter Aktenzeichen: 1 BvR 131/14 ein.

Der Mitgesellschafter und Geschäftsführer Herr A. Rieger vom Haus Marie in Augsburg, einem auf Gerontopsychiatrie spezialisierten Pflegeheim brachte seine Verfassungsbeschwerde zum Thema im zweiten Halbjahr 2014 auf den Weg. Herr Fussek etc. berichteten darüber schon im Jahre 2001 vor der UN in Genf, dass es in Deutschland erhebliche Pflegedefizite gibt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.11.2014
Ja, hatte es auch gesehen... bin ja gespannt was dabei rauskommt...
Altenheimpersonal sollte eigentlich Tag und Nacht streiken... Das sind für alle Beteiligten (ausser denen die damit Geld verdienen) menschenunwürdige Bedingungen... Leider kann die Pflege eigentlich gar nicht streiken... Die Entscheidungsträger kommen dann eh in privilegierte Einrichtungen. Die müssen keine Angst haben nachts fixiert zu werden, tagsüber nichts zu Essen oder zu trinken zu bekommen und sich teils mit dem Personal nicht einmal verständigen zu können. Eine Schande!!! Und schon so viele Jahre...
Alpha, diese Beschwerde ist bitter nötig.
Wenn ich z. B. sehe, wie locker-flockig Medikamente an Bewohner verabreicht werden, mit der Bemerkung: "Nehmen's halt einfach!" (bei Nachfrage durch den Bewohner), die für Senioren nur eingeschränkt und Demenzkranke schon gar nicht geeignet sind, graust es mir. Die zuständigen Ärzte halten sich nicht auf dem Laufenden und verordnen einfach Psychopharmaka, die von den Firmen angepriesen werden - so macht man aus gesunden alten Menschen Patienten.

Just my 2 cents.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.11.2014
Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen,

die Staatsanwaltschaft Augsburg führte im September 2014 eine Durchsuchung inklusive Beschlagnahme von zahlreichem Beweismaterial in einem Augsburger Pflegeheim wegen Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung gegen Unbekannt durch. Die Ermittlungen dauern an.

Es meldeten sich weitere Betroffene, die über eine menschenunwürdige Pflege berichteten.

Quellverweis:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Pflegemaengel-in-Seniorenheim-Weitere-Angehoerige-melden-sich-id31661517.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Seniorenheim-kommt-nicht-aus-der-Kritik-id31744082.html

Jeder Betroffene darf Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen. Neu ist der Weg, den der VdK für sein Klientel beschreitet, da der Personenkreis noch nicht im Pflegeheim untergebracht worden ist und somit erst in absehbarer Zeit der Zustand eintreten wird, selbst von den Pflegedefiziten betroffen zu sein und sich dann nicht mehr zur Wehr setzen zu können.

Quellverweis:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/68500/vdk-verfassungsbeschwerde_fuer_menschenwuerdige_pflege_eingereicht
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pflege-verfassungsbeschwerde-wegen-pflegenotstand-eingereicht-a-1001788.html

Die Verfassungsbeschwerde hat nach meinem Dafürhalten wenig Aussicht auf Erfolg. Allerdings ist hier die Wahrscheinlichkeit der "eigenen Betroffenheit" ein Schlüsselelement. Und wenn mehr dafür als dagegen spricht, könnte auch das BVerfG die Beschwerde zur Entscheidung annehmen. Zumindest müsste dann im Ablehnungsfall sofortige Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, sobald einer der Kläger ins Pflegeheim eingewiesen wird.

Die Sachvorträge selbst erscheinen plausibel. Der Gesetzgeber benötigt öfters Hilfe vom BVerfG. Denn wenn sich eine Partei bei seinen Stammwählern darauf berufen kann, dass man ein Gesetz verfassungskonform gestalten müsse, wird man damit keine Wählerstimmen verlieren. Allerdings wälzt man damit vieles auf das BVerfG ab und verursacht sehr hohe Kosten, die der Steuerzahler trägt.

Ich bin dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annimmt, da es um die Menschenwürde von sehr vielen Pflegeheimbewohnern geht. Und vor allem wollen die Pflegebediensteten nicht aus reiner Barmherzigkeit unbezahlte Überstunden ableisten und auf ihre Freizeit verzichten, die der Erholung dient ! Die Pflegeminutenzeiten sind im Heimbetrieb sehr knapp bemessen, so dass es etwas ganz normales ist, dass die Pflegeheimbewohner mit dem Pflegepersonal ein kleines Gespräch führen wollen, wofür oft die Zeit nicht reicht. Viele werden von ihren Angehörigen nie oder nur selten besucht.

Der Gesetzgeber wird gebeten, die 14 Wochenstundenregel zu überdenken, da die pflegenden Angehörigen bei einem Pflegeunfall unversichert sind und auch keinen Bonus in der Rentenversicherung erhalten. Pflege muss sich lohnen, da die Pflegebedürftigen im Heimbetrieb weitaus mehr Kosten verursachen würden.

Liebe Grüße
Alphamännchen