US Bundesstaat will geistig behinderten 2-fachen Mörder hinrichten lassen

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Zu diesem Thema gibt es 48 Antworten

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Im US-Bundesstaat Georgia soll in einer Woche ein geistig behinderter Mann hingerichtet werden, der im Gefängnis einen Mithäftling ermordet hatte.

Warren Hill wurde von der Justiz in Georgia zum Tode verurteilt, obwohl dies nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA bei geistig Behinderten nicht zulässig ist, wie Hills Anwalt Brian Kammer erklärte.

http://nachrichten.t-online.de/us-bundesstaat-georgia-will-geistig-behinderten-hinrichten/id_57857374/index



Sollte ein geistig behinderter Mensch töten dürfen und dafür lebenslang in den Knast wandern oder sagt ihr: Okay, es ist ein 2 facher Mörder-egal ob geistig behindert oder nicht-ihm gehört die Todesstrafe.
(Natürlich vorrausgesetzt daß in diesem US Staat die Todesstrafe erlaubt ist-wir reden nicht von Deutschem Recht!)

Ich bin da selbst in einem Zwiespalt...
Einerseits denke ich daß ein hochgradig geistig behinderter Mensch nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann. Wobei es da ja auch Unterschiede bei der Schwere der Behinderung gibt...

Andererseits hat er 2 Menschen getötet...

Mich interessiert wie Ihr das seht?!

„“ (Pseudonym)

Da ich gegen die Todesstrafe bin sollte er nicht hingerichtet werden. Eine Strafe hat er dennoch verdient weil Mord bleibt Mord. Lebenslang in eine passende Einrichtung wäre das mindeste was er verdient.

„“ (Pseudonym)

...eine passende Einrichtung ist aber gar nicht so einfach. Er müsste da ja isoliert werden, denn wer weiß, ob er nicht ansonsten auch da andere Menschen in Gefahr bringt ?
Eine schwierige Frage - wobei wenn man grundsätzlich gegen die Todesstrafe (so wie ich) ist, stellt sie sich ja eigentlich nicht.

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Naja, aber wofür gibt es da Psychatrien? Die sind zumeist auf sowas ausgelegt, mit passend geschultem Personal.

„“ (Pseudonym)

So einfach ist das aber nicht, wenn Du es mit einem geistig behinderten Menschen zu tun hast...und lebenslanges "ruhigstellen" ist nun auch nicht wirklich eine gute Lösung - außer für das Gewissen der anderen.

In Deutschland gibt's speziell für psychisch kranke Straftäter den Maßregelvollzug. Ich denke, dieser Personenkreis ist dort adäquat untergebracht.

Lebenslanges "ruhigstellen" ist für niemanden die richtige Lösung. In einer forensischen Psychatrie werden entgegen einer normalen JVA andere Maßstäbe angesetzt, was meiner Meinung auch gut und richtig ist, denn psychisch Kranke können nicht mit normalen und gesunden Straftätern verglichen werden. Es wird ihnen ja nicht umsonst eine verminderte Schuldunfähigkeit zugesprochen.

Sehr schwieriges Thema, da in diesem Fall der Täter wohl eher kein Schuldbewußtsein haben wird, aber prinzipiell bin absolut gegen die Todesstrafe - egal wie schwer das Verbrechen war.

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Bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe..in Japan wird sie leider Gottes auch praktiziert auf noch grausamere,unmenschliche Weise als in Amerika.
In Japan bekommen die Gefangenen das Datum der Vollstreckung nicht mitgeteilt,und dürfen sich auch von ihren Angehörigen nicht verabschieden-also sitzen jahrelang im Einzelhaft,warten jeden Tag,jede Stunde darauf...viele werden wahnsinnig.Und einen geistig kranken hinzurichten-finde ich grausam...wie weit geht die Justiz denn noch?Geistig behinderte sind praktisch gleichzustellen mit Kindern..schlimm!
Ich bin zwar für die 100jährige Strafe,25 Jahre halte ich für Mörder(vor allem für Kindermörder und Schänder) für zu wenig,viele kommen noch im besten Alter raus..machen es womöglich nochmal-auf ewig wegsperren..aber töten-die die Mörder töten,sind ebenfalls Mörder...

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Wenn ein "barbarischer" Akt mit einem "babarischen" Akt bestraft wird bleiben beide Seiten in der Barbarei stehen und die "juristische Evolution" kommt nicht über die blanke Rache hinweg, jeder Henker ist letztendlich auch ein Mörder nur halt mit der jeweiligen "gesellschaftlichen Absolution".

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...hmmm, mich beschäftigt eher die Frage wie ein mehrfacher Sexualstraftäter mit Fußfessel erneut ein 7- jähriges Kind in München vergewaltigen konnte - irgendwas läuft gewaltig schief im deutschen Rechtsstaat.
Die Rechtmäßigkeit amerikanischer Urteile tangiert mich da kurzfristiger.

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Geistig behinderte sind praktisch gleichzustellen mit Kindern..schlimm!

Nur dass dieser sogenannte geistig Behinderte im Gegensatz zu nem Kind einen Job hatte, seiner Mutter regelmässig Geld geschickt hat, Auto fahren konnte, und auch sonst ein vollkommen unabhängiges Leben lebte.
Bis er dann seine Waffe zog und 11 mal auf seine Freundin schoss.

Dass sein IQ um die 70 liegt bedeutet nicht zwangsläufig dass er nicht ganz genau wusste was er tat, zwei Mal.
Und mit einem IQ um die 70 gilt man auch nicht zwangsläufig als geistig behindert. Der Zusammenhang zwischen Behinderung und Intelligenzquotient ist mehr als umstritten.

IQ-Tests sind ausserdem recht einfach zu manipulieren. Und da die geistige Behinderung erst festgestellt wurde nachdem er bereits in Haft war liegt es im Bereich des möglichen dass der Täter da betrogen hat. Der Anwalt sagt ihm er soll sich ein bisschen dämlicher anstellen als er ist, und schon "sinkt" sein IQ von, nicht behinderten, 85 auf, behinderte, 70.


Wenn die geistige Behinderung zweifelsfrei festgestellt wäre würde er auch in Georgia nicht hingerichtet werden.
Es spricht halt einiges dagegen dass er wirklich so geistig behindert ist wie es seine Anwälte (und nun natürlich auch sämtliche Gegner der Todesstrafe) darstellen.

„“ (Pseudonym)

Ich bin gegen die Todesstrafe, egal in welchem Land. Wegsperren, Lebenslang bei Mördern UND Kinderschändern! Ich schliesse mich der Frage von "zufällignochwach" an. Wie kann so etwas passieren? Warum wird jemand, der sich bereits mehrmals an Kindern vergangen hat, wieder frei gelassen? Zwangskastrieren, meinetwegen in Narkose, und wegsperren!

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@Moet

Aber eine Kastration bedeutet ja nur daß die Hoden entfernt werden....
Eine Erektion bekommt er dann ja trotzdem noch!

Sehe ich so zumindest bei meinem kastriertem Kater :o)

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Ein Einzelrichter kann nicht wirklich einschätzen, ob jemand aus reiner Lust heraus jemanden tötet, ob der Mörder seine Macht gegenüber anderen zeigen wollte oder ob eine echte Krankheit vorliegt.

Also werden sich mit dieser Frage einige Gutachter beschäftigt haben, deren Irrtum stets vorbehalten bleibt.

Der IQ von 50-69 wird als leichte Intelligenzminderung gemäß ICD-10 angesehen. Das entspricht dem Niveau von 12-jährigen Kindern, die sehr viele Kenntnisse und Fähigkeiten haben.

Allerdings gibt es keinen seriösen Intelligenztest, wenn ich mir mal die Anmerkung erlauben darf. Intelligenz ist sehr vielfältig.

Laut Bericht wird eine geistige Behinderung negiert. Privat bin ich dafür, dass man alle Mörder (bei eindeutiger Überführung) auf einer weit entfernten Insel unterbringt. Immerhin kommen die Mörder besser davon als ihre hinterlassenen Leichen, was ich privat als ungerecht betrachte. Es gibt keine echte Lösung für solche Fälle.

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein Problem, weil sich ein Täter auf das Urteil berufen kann. Und wenn dann ein weiteres Kinderopfer zu beklagen ist, muss das sehr schlimm für das beteiligte Gericht sein. Vor allem ist es medienwirksam, weil der Großteil der Bevölkerung entsetzt über die Freilassung war und nun völlig schockiert auf den weiteren Fall blickt.

Ich selbst vertrete keine Straftäter bei Gericht. Denn ich hätte damit ein echtes Problem. Im Augsburger Kindermordfall seh ich es so, dass eine meiner Bekannten die Familie kennt, die durch die Hölle ging. Und da bin ich für Freilassung mit Unterbringung in der Psychiatrie, da die Rückfallgefahr relativ hoch ist.

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Ich sehe es so, solange der Täter unterscheiden kann zwischen Richtig und Falsch, ist er intelligent genug bestraft zu werden.

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@Kater: ich weiß...das reicht wohl nicht....seufz....also wegsperren....

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@Alphamännchen
Von ner einsamen Insel kann man trotzdem irgendwann irgendwie fliehen.
Alcatras galt auch als ausbruchssicher....

Und wie sollte es dort aussehen?
Erzähl mal-klingt diskussionswürdig und interessant das ganze...

In einer zivilisierten Gesellschaft hat die Todesstrafe nichts zu suchen. Egal ob es sich um einen Menschen mit Behinderung handelt oder nicht.

Ansonsten halte ich es für falsch Unterschiede zu machen zwischen Menschen mit Behinderung und ohne. Gleiches Recht für alle. Und lebenslang für Mord. Das sollte dann auch im wörtlichen Sinn angewendet werden.

„“ (Pseudonym)

Tja nur wie soll das finanziert werden? Wo sollen diese Plätze geschaffen werden? In Deutschland mangelts da irgendwie an einsamen Inseln...

„“ (Pseudonym)

Eine Gesellschaft, die funktionieren soll, muss sich vor nicht tolerierbaren Normenverletzungen schützen. Ich halte es für erstrebenswert, wenn dabei auf die Todesstrafe verzichtet wird.
Heikel bleibt die Einschätzung von Schuldbewusstsein und Strafzumessung. Nicht nur nach den neusten Erkenntnissen der Hirnforschung muss über den "freien Willen" nachgedacht werden: Demnach sei unser Bewusstsein nur ein Marketinggag der Evolution, damit wir glauben, dass wir Entscheidungen bewusst treffen. Anscheinend bewusst gesetzte Ziele unterschätzten die Macht der unbewussten Ziele im Menschen.
Mit anderen Worten: Die Entscheidung, ein bestimmtes Produkt in den Einkaufswagen zu legen, ist im Gehirn längst entschieden und die Hand unterwegs, bevor wir uns dessen bewusst werden. Wie schuldig wird dann jemand?
Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich keinem Massenmörder begegnen möchte.
Wenn wir uns bei diesem prominenten Beispielfall bei aller gesunder Empörung Gedanken über humanen Strafvollzug, bzw. menschenwürdige Unterbringung machen, damit die Verurteilten nicht lebendig begraben werden, stellt sich mir sogleich die Anschlussfrage: Wie viele ältere Menschen wären lieber tot, als hilflos ins Pflegeheim zu müssen?
Fazit: Nein zur Todesstrafe. Ja zu mehr Respekt und Menschlichkeit.

„“ (Pseudonym)

"Fazit: Nein zur Todesstrafe. Ja zu mehr Respekt und Menschlichkeit."

Wie soll das funktionieren, solange immer nur die "Anderen" was dafür tun sollen?

Hier muss man mal bei sich selber anfangen.

Ich erahne schon die Buh-Rufe und die bösen Nachrichten, dennoch will ich meine Meinung platzieren.

Wer tötet oder sich an Kinder vergreift, hat sein Recht auf eigenes Leben verwirkt.

Es widerstrebt mir, für solch einen Menschen bis an sein "normales" Lebensende die Kosten für Unterkunft, Therapien, Nahrung, "Taschengeld" oder sonstige Unkosten zu finanzieren!

„“ (Pseudonym)

> Es widerstrebt mir, für solch einen Menschen bis an sein
> "normales" Lebensende die Kosten für Unterkunft, Therapien,
> Nahrung, "Taschengeld" oder sonstige Unkosten zu finanzieren!


Es sollte eigentlich allgemein bekannt sein dass die Todesstrafe, in Rechtsstaaten wie den USA, aufgrund ihrer Endgültigkeit und den damit einhergehenden langwierigen Prozessen und x mal überprüften Akten, teurer ist als lebenslange Haft.

Ich bin da eher für Einsperren, lebenslang, keine Möglichkeit zur Entlassung.
Ist billiger und eine Gefahr für die Gesellschaft besteht auch nicht mehr.