Unschuldsvermutung? Papperlapapp! Hängt das Schwein!

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 28 Antworten

„Lichtenfels“ (Pseudonym)

Ich korrigiere die hier benannten Vermutungen mit einem Urteil vom OLG Karlsruhe als Orientierungspunkt: 13 U 94/01.

In einer Pressekonferenz gaben die Ermittlungsbehörden einen Ermittlungserfolg an und erklärten, dass der 17-jährige wegen widersprüchlicher Angaben und vorliegender Beweismittel dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden sei, der einen Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesprochen habe.

Die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung ist in der Konferenz ausdrücklich erwähnt worden. Nach objektiver Auswertung der Tatortspuren wurde eine Unschuld festgestellt.

Dies bedeutet, das allenfalls Indizien vorgelegen haben können und keine echten Beweismittel. Es gab keine Anhaltspunkte für eine unmittelbar bevorstehende Wiederholungstat durch diesen 17-jährigen. Der Haftbefehl war demzufolge unverhältnismäßig, insbesondere die öffentliche "Vorführung" bei der Festnahme.

Das erkennende Gericht hob auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den 17-jährigen auf. Bei einer Verletzung der Amtspflicht ist die Ermittlungsbehörde zum Schadensersatz verpflichtet.

Zum Schadensersatz gehören alle immateriellen und materiellen Schäden. Die Medien vermuten einen Schadensersatz von 50 €, wie Edi Erdbeer berichtet. Das stellt allenfalls Schadensersatz für den zweitägigen Freiheitsentzug dar...

„Korntal-Münchingen“ (Pseudonym)

ja eben, das meine ich doch. Es wäre doch überhaupt nicht notwendig gewesen, die Person des Verdächtigen bei der Pressekonferenz zu benennen, zumal es ein so junger Mensch ist! Das Verhalten der Presse findet doch nur als zweitem Schritt in Konsequenz statt!
Ich hoffe, dass er psychisch damit fertig wird, da ja in der Zeit der Verdächtigung bereits sehr viel passiert ist.

„Saalfeld/Saale“ (Pseudonym)

so oder so... -es kann keine legitimation für einen 'lynch-mob' geben !

und JA !!! -solange eine schuld nicht bewiesen ist, gilt die unschuldsvermutung !
-dass das im einzelfall, besonders für die 'umgebung' des opfers sehr schwer zu ertragen sein kann, bestreite ich nicht.

aber es gibt keine lösung, die mir annehmbarer erscheint als diese im grundgesetz verankerte !

-und wenn ich mir jetzt die panne der polizei 'bildhaft vorstelle' , wird mir 'ganz anders' ...


-.-

Hoffentlich nehmen jetzt Polizei und Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung für sich in Anspruch. Für einen Kinderpornobesitzer, der sich selbst stellt, muß natürlich eine Hausdurchsuchung erst beim Gericht beantragt werden, wie realitätsfremd ist das denn? Den kann man doch gleich begleiten, der gesteht doch schon freiwillig. Und dann tut sich garnichts - beim Falschparken passiert da sofort und viel mehr. Die Hoffnung, daß jetzt mal ein paar Verantwortliche ihren Hut nehmen dürfen - aber ohne Pensionsansprüche- habe ich schon lange aufgegeben. Es ist ja auch alles egal - nur Versager.

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