Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.10.2012
Ich hoffe, dass die Tarife der Haftpflichtversicherung für selbstständige beratende Ingenieure endlich an die Tarife für selbstständige Sekretärinnen angeglichen werden.
Es wird noch viel Streit darüber geben, ob man die Risiken aller gleich versichern kann. Meine Beine sind so wertvoll wie die von Madonna, aber ich kann sie nicht so hoch versichern, jedenfalls nicht zum gleichen Tarif.
Es wird noch viel Streit darüber geben, ob man die Risiken aller gleich versichern kann. Meine Beine sind so wertvoll wie die von Madonna, aber ich kann sie nicht so hoch versichern, jedenfalls nicht zum gleichen Tarif.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.10.2012
Schau nochmal was ich geschrieben habe ;)
Und volle Übereinstimmung bezüglich Versicherungsvertretern... die haben oft nur fundiertes Halbwissen... da aber SoFas gegen das RDG verstossen wenn sie keine Zulassung bzw Erlaubnis haben würde ich den Gang zu auf Sozialversicherung spezialisierten Rechtsanwälten dringend empfehlen. Da das zu speziell ist gibt es allerdings keine Fachanwaelte für Sozialversicherungsrecht. Sozialrechtler sind wiederum eher auf Rente und ALG gedrillt...
Da ich mehr damit zu tun habe, Leuten zu helfen, die gern in der Privaten bleiben wollen, weiß ich, dass der Gesetzgeber die meisten in die Gesetzliche zurückzwingt...
Und volle Übereinstimmung bezüglich Versicherungsvertretern... die haben oft nur fundiertes Halbwissen... da aber SoFas gegen das RDG verstossen wenn sie keine Zulassung bzw Erlaubnis haben würde ich den Gang zu auf Sozialversicherung spezialisierten Rechtsanwälten dringend empfehlen. Da das zu speziell ist gibt es allerdings keine Fachanwaelte für Sozialversicherungsrecht. Sozialrechtler sind wiederum eher auf Rente und ALG gedrillt...
Da ich mehr damit zu tun habe, Leuten zu helfen, die gern in der Privaten bleiben wollen, weiß ich, dass der Gesetzgeber die meisten in die Gesetzliche zurückzwingt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.10.2012
@Hauptstadtfrau
Wenn Du mir das mit den Kinder schriftlich mit Quellenangaben geben kannst und damit die Regelungen des § 10 Abs.3 SGB V damit außer Kraft setzen kannst bzw mir die Schlupflöcher nennen kannst, wäre ich Dir sehr dankbar. Ich befasse mich mit diesen Dingen ja beruflich und bin da schon dran interessiert, mein Wissen auf dem Laufenden zu halten.
Wir sprechen bei der Aufnahme der Kinder in die Versicherung von gesetzlich Versicherten (Einkünfte unter der JAEG) und nicht freiwillig gesetzlich Versicherten (Einkünfte über der JAEG). Die Ausnahme bei der Regelung sind lediglich die, welche privat versichert sind, ohne die Voraussetzungen für die private Versicherung (Überschreitung der JAEG) zu erfüllen. Und das sind idR die Selbständigen mit geringem Einkommen.
Und dann mal noch etwas ausführlicher die 55 Jahre Grenze sowie die 5 Jahre Vorversicherungszeit:
Grundvoraussetzung: Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegen. Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Hier greift die Versicherungspflicht des § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Damit können Versicherte, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben und Mitglied einer Privaten Krankenversicherung sind, auch dann nicht mehr in eine GKV zurückgehen, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen zur (neuen) Versicherungspflicht erfüllt sind.
...................
Ich sagte bereits, daß man sich mit der Thematik eingehend befassen muß und seine Lebensplanung mit berücksichtigen muß. Aber um alle möglichen Konstellationen aufzuführen, ist der Thread wirklich nicht geeignet. Da sollte man sich eingehend mit einem Sofa (Sozialversicherungsfachangestellten) oder Fachwirt unterhalten. Und Vorsicht bei Versicherungsmaklern! Oft sind diese Quereinsteiger und haben nicht den nötigen Überblick im Wirrwarr der Gesetze.
Wenn Du mir das mit den Kinder schriftlich mit Quellenangaben geben kannst und damit die Regelungen des § 10 Abs.3 SGB V damit außer Kraft setzen kannst bzw mir die Schlupflöcher nennen kannst, wäre ich Dir sehr dankbar. Ich befasse mich mit diesen Dingen ja beruflich und bin da schon dran interessiert, mein Wissen auf dem Laufenden zu halten.
Wir sprechen bei der Aufnahme der Kinder in die Versicherung von gesetzlich Versicherten (Einkünfte unter der JAEG) und nicht freiwillig gesetzlich Versicherten (Einkünfte über der JAEG). Die Ausnahme bei der Regelung sind lediglich die, welche privat versichert sind, ohne die Voraussetzungen für die private Versicherung (Überschreitung der JAEG) zu erfüllen. Und das sind idR die Selbständigen mit geringem Einkommen.
Und dann mal noch etwas ausführlicher die 55 Jahre Grenze sowie die 5 Jahre Vorversicherungszeit:
Grundvoraussetzung: Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegen. Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Hier greift die Versicherungspflicht des § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Damit können Versicherte, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben und Mitglied einer Privaten Krankenversicherung sind, auch dann nicht mehr in eine GKV zurückgehen, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen zur (neuen) Versicherungspflicht erfüllt sind.
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Ich sagte bereits, daß man sich mit der Thematik eingehend befassen muß und seine Lebensplanung mit berücksichtigen muß. Aber um alle möglichen Konstellationen aufzuführen, ist der Thread wirklich nicht geeignet. Da sollte man sich eingehend mit einem Sofa (Sozialversicherungsfachangestellten) oder Fachwirt unterhalten. Und Vorsicht bei Versicherungsmaklern! Oft sind diese Quereinsteiger und haben nicht den nötigen Überblick im Wirrwarr der Gesetze.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.10.2012
Aoxomoxoa leider stimmt einiges nicht von Deinen rechtlichen Anmerkungen aber vom Handy aus habe ich jetzt auch keine Chance alles richtigzustellen. ZB sind die Kinder in aller Regel beim Höchstverdienenden mitversichert. Das ist nicht zwingend der privat versicherte Mann. Einige spannende Musterprozesse laufen gerade beim BSG in KV beitragsrechtlichen Belangen. Allerdings bedarf es keiner fünfjährigen Vorversicherungszeit zur Rückkehr in die Gesetzliche. Wenn Du unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschst, und hier genügt die voraussichtliche Prognose, bist Du u55 wieder pflichtig. Insofern hat das Wettbewerbsstaerkungsgesetz schon einige Hürden gegen den Verbleib in der privaten KV geschaffen. Die auch so gut wie unangetastet blieben... Wer selbständig ist und einen Tarif mit SB nimmt, kommt in der PKV oft besser weg, zumal er in der Gesetzlichen gerade nicht mehr rein einkunftsorientiert verbeitragt wird. Sondern mindestens rd 300 EUR zahlt, auch wenn er nur 500 verdient. Da muss man sich wirklich in jedem Einzelfall beraten lassen...
Ungerechtigkeiten gibt es in der Versicherung reichlich. So bekommen Akademiker aufgrund der Deppenklausel billigere Hausrat und Haftpflichtversicherung. Man geht davon aus, Akademiker seien intelligenter, gewissenhafter, geschickter und verursachten weniger Schäden. Bei ihnen ist sogar oft Fenster auflassen mitversichert, weil man davon ausgeht, dass sie es nicht tun. Verquer...
Einzig Kinderkriegen sollte, als gesellschaftlich besonders erwünscht, gefälligst nicht als Risiko gelten. Volle Zustimmung.
Ungerechtigkeiten gibt es in der Versicherung reichlich. So bekommen Akademiker aufgrund der Deppenklausel billigere Hausrat und Haftpflichtversicherung. Man geht davon aus, Akademiker seien intelligenter, gewissenhafter, geschickter und verursachten weniger Schäden. Bei ihnen ist sogar oft Fenster auflassen mitversichert, weil man davon ausgeht, dass sie es nicht tun. Verquer...
Einzig Kinderkriegen sollte, als gesellschaftlich besonders erwünscht, gefälligst nicht als Risiko gelten. Volle Zustimmung.
09.10.2012
...Aber auch bei Profifussballvereinen gewinnt nicht immer derselbe. ;-)
Deine Analogie hinkt, denn zu Versicherungsverträgen gibt es ebenso wie für jedes Fußballspiel Regeln, diese nennen sich AGB oder bei der privaten Haftpflichtversicherung AHB usw..
Fußballvereine im Profibereich sind eben so wie Versicherungsunternehmen vorrangig an den eigenen Profit und im Falle von Aktiebnuternehmen an einer ausreichenden Auschütung von Dividenden an ihren Aktionären interessiert.
Fußballvereine im Profibereich sind eben so wie Versicherungsunternehmen vorrangig an den eigenen Profit und im Falle von Aktiebnuternehmen an einer ausreichenden Auschütung von Dividenden an ihren Aktionären interessiert.
09.10.2012
Wie für jedes Fußballspiel sollte auch für wirtschaftende Unternehmen ein paar Regeln gelten.
Ich muß zugeben daß ich diese Bedenken nicht verstehen kann. Immerhin schreiben wir hier von Versicherungen und deren vorrangiges Ziel ist es nicht Geldleistungen zu erbringen sondern wie jedes normal wirtschftende Unternehmen Gewinne zu erzielen.
09.10.2012
Diesbezüglich stimme ich Dir ausdrücklich zu.
Das als Risiko in die Beitragszahlung einzurechnen geht eigentlich gar nicht.
Das als Risiko in die Beitragszahlung einzurechnen geht eigentlich gar nicht.
Ich werde nie verstehen, warum eine Schwangerschaft der Frau alleine als Risiko angelastet wird. Es gehören immer zwei dazu. Außerdem würde es ohne Schwangerschaften keine zukünftigen Beitragszahler geben.
Meiner Meinung nach sind Schwangerschaften kein Risiko, sondern Notwendigkeiten und deshalb der Allgemeinheit anzulasten, also auf alle Beitragszahler gleichmäßig zu verteilen...
Meiner Meinung nach sind Schwangerschaften kein Risiko, sondern Notwendigkeiten und deshalb der Allgemeinheit anzulasten, also auf alle Beitragszahler gleichmäßig zu verteilen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.10.2012
@Smart
Das mag solange Du Singel bist und im Arbeitsleben stehst ja noch angehen...
Aber:
Bist Du verheiratet und dein Ehepartner ist gesetzlich versichert durch eigene Berufstätigkeit und ihr bekommt Kinder, müssen diese zwingend auch privat versichert werden.
Genauso ist es bei dem Ehepartner, wenn dieser zuhause bleibt ohne daß dieser einen Anspruch auf irgendwelche Leistungen von Sozialversicherungsträgern hat. Und zack - Deine PKV schnellt in die Höhe!
Bei gesetzlich Versicherten werden Kinder beitragsfrei in die GKV als Fami (Familienmitversicherte) aufgenommen.
Dann haben wir noch die Tatsache, daß man auf die Versicherungspflicht verzichten muß und man sogut wie nicht mehr in eine gesetzliche KV hinein kommt... selbst bei Arbeitslosigkeit nicht. Und dir wird dann nur die Grundsicherung der im SGB V aufgeführten Leistungen bis zum maximalen Betrag von derzeit 279,23 EUR erstattet. Bist Du höher versichert, dann ist das Deine Sache...
Jaaaa, und dann das zurückkehren von der PKV in die GKV sobald die Private dann doch irgendwann mal das Budget sprengt...
Die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Deine Einkünfte als Arbeitnehmer dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Weitere Voraussetzung: Der Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren pflichtversichert, und ist unter 55 Jahre alt und hat jetzt eine versicherungspflichtige Tätigung aufgenommen.
Also ist sogut wie nicht möglich....
Und dann kommen wir mal zum Rentenalter... da wo Du von Deiner Rente noch die Krankenversicherungsbeiträge tragen mußt... die ja im Laufe der Jahre immer teurer werden... Und Du dann - statistisch gesehen - immer kränklicher wirst. Und Du Dir dann Deine ganzen Zusatzversorgungen nicht mehr leisten kannst und auf die Grundsicherung zurück gehst... Dann bist Du nämlich der Patient dritter Klasse... noch schlechter gestellt als der gesetzlich Versicherte...
Ich hoffe, ich hab jetzt nichts vergessen...
...................
Man sollte sich wirklich eingehend mit der Thematik befassen und seine Lebensplanung mit einbeziehen, bevor man kurzfristig denkt und handelt.
Das mag solange Du Singel bist und im Arbeitsleben stehst ja noch angehen...
Aber:
Bist Du verheiratet und dein Ehepartner ist gesetzlich versichert durch eigene Berufstätigkeit und ihr bekommt Kinder, müssen diese zwingend auch privat versichert werden.
Genauso ist es bei dem Ehepartner, wenn dieser zuhause bleibt ohne daß dieser einen Anspruch auf irgendwelche Leistungen von Sozialversicherungsträgern hat. Und zack - Deine PKV schnellt in die Höhe!
Bei gesetzlich Versicherten werden Kinder beitragsfrei in die GKV als Fami (Familienmitversicherte) aufgenommen.
Dann haben wir noch die Tatsache, daß man auf die Versicherungspflicht verzichten muß und man sogut wie nicht mehr in eine gesetzliche KV hinein kommt... selbst bei Arbeitslosigkeit nicht. Und dir wird dann nur die Grundsicherung der im SGB V aufgeführten Leistungen bis zum maximalen Betrag von derzeit 279,23 EUR erstattet. Bist Du höher versichert, dann ist das Deine Sache...
Jaaaa, und dann das zurückkehren von der PKV in die GKV sobald die Private dann doch irgendwann mal das Budget sprengt...
Die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Deine Einkünfte als Arbeitnehmer dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Weitere Voraussetzung: Der Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren pflichtversichert, und ist unter 55 Jahre alt und hat jetzt eine versicherungspflichtige Tätigung aufgenommen.
Also ist sogut wie nicht möglich....
Und dann kommen wir mal zum Rentenalter... da wo Du von Deiner Rente noch die Krankenversicherungsbeiträge tragen mußt... die ja im Laufe der Jahre immer teurer werden... Und Du dann - statistisch gesehen - immer kränklicher wirst. Und Du Dir dann Deine ganzen Zusatzversorgungen nicht mehr leisten kannst und auf die Grundsicherung zurück gehst... Dann bist Du nämlich der Patient dritter Klasse... noch schlechter gestellt als der gesetzlich Versicherte...
Ich hoffe, ich hab jetzt nichts vergessen...
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Man sollte sich wirklich eingehend mit der Thematik befassen und seine Lebensplanung mit einbeziehen, bevor man kurzfristig denkt und handelt.
Ich kann an den neuen Unisextarifen nichts wirklich schlimmes entdecken. Wenn man aus heutiger Sicht viele gerade alte Tarife betrachtet dann waren die auch schon Risiken mischend, waren da es keine Regionlklassen bei der KFZ-Versicherung gab oder weitere differenzierungen ind der Hausrat.
By the way ist selbst die Risikolebensversichrung auch ein Mischtarif von Risiken.
By the way ist selbst die Risikolebensversichrung auch ein Mischtarif von Risiken.
09.10.2012
^^Was natürlich der Kostenwahrheit völlig widerspricht und individuellen Anstrengungen zur persönlichen Kostensenkung in die Parade fährt, weil es diese zum allergrößten Teil sinnlos macht.
Ein Mann wird bestraft, weil er nicht so häufig zum Arzt geht und wenn er sich entschließt, gesundheitsbewusst zu leben, dann noch weniger Arztbesuche benötigt, so zahlt er trotzdem mehr.
Eine Frau, die länger lebt und ihre Zeit sinnvoll nutzt, muss dafür Strafe zahlen, wenn die Lebensversicherung des Mannes zahlen muss, obwohl sie womöglich gar nicht die Begünstigte ist.
Gleichmacherei ohne Sinn und Verstand.
Da wäre das Hauptaugenmerk auf die Vorsorge zu legen, damit Männer länger leben und die Frauen weniger oft zum Arzt gehen müssen.
Das würde für eine sinnvolle Angleichung der Risiken sorgen.
Ein Mann wird bestraft, weil er nicht so häufig zum Arzt geht und wenn er sich entschließt, gesundheitsbewusst zu leben, dann noch weniger Arztbesuche benötigt, so zahlt er trotzdem mehr.
Eine Frau, die länger lebt und ihre Zeit sinnvoll nutzt, muss dafür Strafe zahlen, wenn die Lebensversicherung des Mannes zahlen muss, obwohl sie womöglich gar nicht die Begünstigte ist.
Gleichmacherei ohne Sinn und Verstand.
Da wäre das Hauptaugenmerk auf die Vorsorge zu legen, damit Männer länger leben und die Frauen weniger oft zum Arzt gehen müssen.
Das würde für eine sinnvolle Angleichung der Risiken sorgen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.10.2012
@Seaangel:
Die "Riskien" ermitteln sich schlicht aus den Kosten, die geschlechterspezifisch erzeugt werden: Frauen gehen statistisch gesehen wesentlich öfter zum Arzt. Hinzu kommt Schwangerschaft und die höhere Lebenserwartung. Dies wirkt sich natürlich auf deinen Versicherungsbeitrag aus. Eine KV ist für dich teurer als für mich.
Bei einem Unisextarif wird dann dieses Risiko umgelegt und ein Mittelwert gebildet: Unterm Strich zahlt der Mann dann mehr, die Frau weniger.
In der kapitalbildenen Lebens- /Renten-versicherung ist eine Kurze Lebenszeit eher von Vorteil für den Versicherer, daher sind die Tarife für Frauen günstiger. Für die Frau wird dann ihre Renten/Lebensversicherung teuerer, weil sie das Risiko der Männer mit tragen.
So war das gemeint ;-)
@Aoxomoxoa:
Die "klügere" Wahl ist ja bei jedem unterschiedlich, da es eine Prioritätsfrage ist.
Wenn ich gern einen gewissen Komfort bei den Fachärzten haben möchte, nützt mir eine Zusatzversicherung gar nichts. Denn diese zündet ja erst im Krankenhaus, maximal beim Zahnarzt. Auf deinen Termin beim Kardiologen musst du dann trotzdem 3 Monate warten. Wenn nun also die priv. KV für dich um 10% günstiger wird, so werden es sich sicherlich einige überlegen, nicht doch zu wechseln.
Die "Riskien" ermitteln sich schlicht aus den Kosten, die geschlechterspezifisch erzeugt werden: Frauen gehen statistisch gesehen wesentlich öfter zum Arzt. Hinzu kommt Schwangerschaft und die höhere Lebenserwartung. Dies wirkt sich natürlich auf deinen Versicherungsbeitrag aus. Eine KV ist für dich teurer als für mich.
Bei einem Unisextarif wird dann dieses Risiko umgelegt und ein Mittelwert gebildet: Unterm Strich zahlt der Mann dann mehr, die Frau weniger.
In der kapitalbildenen Lebens- /Renten-versicherung ist eine Kurze Lebenszeit eher von Vorteil für den Versicherer, daher sind die Tarife für Frauen günstiger. Für die Frau wird dann ihre Renten/Lebensversicherung teuerer, weil sie das Risiko der Männer mit tragen.
So war das gemeint ;-)
@Aoxomoxoa:
Die "klügere" Wahl ist ja bei jedem unterschiedlich, da es eine Prioritätsfrage ist.
Wenn ich gern einen gewissen Komfort bei den Fachärzten haben möchte, nützt mir eine Zusatzversicherung gar nichts. Denn diese zündet ja erst im Krankenhaus, maximal beim Zahnarzt. Auf deinen Termin beim Kardiologen musst du dann trotzdem 3 Monate warten. Wenn nun also die priv. KV für dich um 10% günstiger wird, so werden es sich sicherlich einige überlegen, nicht doch zu wechseln.
09.10.2012
Um den Diskriminierungsvorwurf einfachstmöglich zu entgehen, wird halt wieder mal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Der übliche Schmarn....
Warum dann nicht gleich, gleiche Beiträge für Alle in allen Versicherungen ? Keine diskriminierten Fahranfänger mehr, keine Diskrminierung für Übergewichtige oder Personen mit fehlenden Zähnen in der KV.....
Warum dann nicht gleich, gleiche Beiträge für Alle in allen Versicherungen ? Keine diskriminierten Fahranfänger mehr, keine Diskrminierung für Übergewichtige oder Personen mit fehlenden Zähnen in der KV.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.10.2012
Ähm... evtl wird es garnicht so eine große Abwanderung der Frauen in die private Krankenversicherung geben denn auch wenn ich die Zugangsvoraussetzungen erfülle, würde ich nicht in die private Krankenversicherung wechseln.
Eine Zusatzversicherung zur regulären freiwillig gesetzlichen Versicherung ist in meinen Augen die auf lange Sicht klügere Wahl.
Eine Zusatzversicherung zur regulären freiwillig gesetzlichen Versicherung ist in meinen Augen die auf lange Sicht klügere Wahl.
Du meinst also, die länger lebende Frau soll dann das, was sie von der Lebensversicherung des verstorbenen Ehemannes bekommen hat in ihre Krankenversicherung einzahlen, weil ihr Erkrankungsrisiko durch die längere Lebenserwartung erhöht ist?
Hab ich das so richtig verstanden...und sind das die Risiken?
ääähm...und was mach ich, wenn ich keinen Mann habe dessen Lebensversicherung ich kassieren kann???
Hab ich das so richtig verstanden...und sind das die Risiken?
ääähm...und was mach ich, wenn ich keinen Mann habe dessen Lebensversicherung ich kassieren kann???
Die Versicherungen könnten ja dann Kombiversicherungen anbieten, die die Vor- und Nachteile für beide Seiten kompensieren würden.
@Smart...kannst du bitte die unterschiedlichen Risiken erklären? Danke!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.10.2012
Nun scheint es also offiziell. Ab Ende 2012 werden die Versicherungen gezwungen ihr Tarifsystem umzustellen und das Risikomerkmal "Geschelcht" aus ihrer Tarifberechnung zu verbannen. Die Folge: Gleiche Tarifbeiträge bei Mann und Frau.
Zu erwarten ist daher, dass die Beiträge für priv. Krankenversicherungen für Frauen merklich günstiger werden, für Männer erheblich steigen. Im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird es für Frauen teuerer und für Männer günstiger.
Die politische Forderung nach Gleichstellung hat hier meiner Meinung nach mal wieder ihr Ziel vollkommen verfehlt. Da Frau und Mann nun mal unterschiedliche Risiken aufweisen ist es doch absolut unsinnig, diese homogen zu bewerten. So wandern etliche Männer zur priv. Rentenversicherung, während Frauen sich nun eine priv. KV gönnen... die Versicherer müssen die dadurch entstehenden Verluste kompensieren und auf auf die Prämien umlegen - letztendlich wird es zeitversetzt nur für alle teuerer.
Was ist eure Meinung dazu? Unisex ja oder nein?
Zu erwarten ist daher, dass die Beiträge für priv. Krankenversicherungen für Frauen merklich günstiger werden, für Männer erheblich steigen. Im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird es für Frauen teuerer und für Männer günstiger.
Die politische Forderung nach Gleichstellung hat hier meiner Meinung nach mal wieder ihr Ziel vollkommen verfehlt. Da Frau und Mann nun mal unterschiedliche Risiken aufweisen ist es doch absolut unsinnig, diese homogen zu bewerten. So wandern etliche Männer zur priv. Rentenversicherung, während Frauen sich nun eine priv. KV gönnen... die Versicherer müssen die dadurch entstehenden Verluste kompensieren und auf auf die Prämien umlegen - letztendlich wird es zeitversetzt nur für alle teuerer.
Was ist eure Meinung dazu? Unisex ja oder nein?