Stuttgart 21 -Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt-
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.11.2014
Ich war auch schon auf Demonstrationen, wenn man sich an die Spielregeln hält und den Anweisungen der Polizei Folge leistet gibt es auch keine Probleme, im Gegenteil habe schon erlebt das die Polizisten sehr freundlich reagiert haben und man sich gut unterhalten konnte.

Ich habe allerdings auch bemerkt das es Unterschiede gibt wer zu solchen Demos aufruft. Bei bestimmten linken Gruppierungen kommt es häufiger zu Ausschreitungen, diese haben auch schon gezielt die Polizei provoziert, seitdem gehe ich auf solche Demos nicht mehr wenn diese Gruppen die Demo veranstalten. Auch in einer Demokratie sollte man sich an die Spielregeln halten, dann gibt es auch keine Probleme. Nachher dann alles auf die Polizei zu schieben halte ich für falsch, bei S21 hat man im Nachhinein gesehen das die Mehrzahl der Bürger eben nicht gegen den Bahnhof waren, aber zuerst sollte dieser Eindruck erweckt werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.11.2014
Gut geschrieben maier. Ein gutes Beispiel dafür, dass unser deutscher Staat alles richtig macht. Er setzt die Interessen der Wirtschaft durch, lässt hier auch Gegendemonstrationen zu, damit die Gegner (z. B. von Stuttgart 21) das Gefühl haben etwas unternommen zu haben. Die Schläger sind auf ihre Kosten gekommen (Mal ein paar Bullen klatschen) und die Einsatzleiter, zahlen nun einmal die Zeche (Bauernopfer).
Evtl. haben sie ja durch den Einsatz von Wasserwerfern weitere Gefahr von ihren Kollegen abwenden wollen (das ist in solchen Situationen eine der obersten Pflichten eines Einsatzleiters). Warum sind Wasserwerfer bei Demonstrationen, wenn sie nicht eingesetzt werden dürfen? Muss nicht jedem Demonstranten beim erblicken dieser "Monster" klar sein, dass die nicht nur zur Dekoration da stehen.
Aus eigenen Erfahrungen weiß ich (wenn auch nicht in diesen Umfang und den Folgen - dafür aber fast täglich), dass beim Treffen von unangenehmen Entscheidungen (z. B. Einsatz von unmittelbarer Zwang gegen andere Personen) kein Vorgesetzter hinter dir steht und dir auf die Schulter klopft und sagt -> was zu tun ist (da stehst du mit deinem Wissen und Gewissen ganz alleine da). Im Gegenteil, sind Opfer beim Gegenüber zu beklagen - wird erst einmal ein Ermittlungsverfahren von Amtswegen gegen dich eingeleitet. Steht man dann auch noch in Ungnade beim Chef, haste verloren. Evtl. erntet man noch die mitleidigen Blicke der Vorgesetzten mit den Worten "ich tu nur meine Pflicht" nimm es nicht persönlich.
Na ja, letztendlich war ich nicht dabei (Stuttgart 21) und kann deshalb nur mutmaßen aber es sind meine Gedanken aufgrund meiner gemachten Erfahrungen, wenn ich so etwas sehe oder höre. Sicherlich gibt es auch Menschen die dabei waren und die ganze Sache etwas anders sehen (das ist auch in Ordnung und ihr gutes Recht).
Selbst bin ich kein Polizist, habe aber großen Respekt vor ihrer Arbeit. Hierbei meine ich vor allem die Polizisten, die jeden Tag auf der Strasse unterwegs sind und den Unmut (berechtigt oder auch nicht) der Bevölkerung aushalten müssen.
Zwei Aussagen:

1.) Der Wasserwerfereinsatz gegen Dietrich Wagner hätte nicht auf Gesichtshöhe, jedenfalls nicht auf 13m Entfernung erfolgen dürfen.

2.) Dietrich Wagner ist nicht "Opfer" per se, sondern hat durch sein Verhalten maßgeblich zu seiner Verletzung beigetragen. (Quelle: sein Wikipediartikel)

https://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Wagner


Reihenfolge und Wertigkeit der Aussagen bitte beliebig mischen, je nach persönlichem Gusto ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.11.2014
@Gentleman1960 Im Bezug auf den Stuttgarter Bahnhofumbau war und bin ich dagegen, weil die DB kein eigendlicher Staatsbetieb mehr ist, aber der Steuerzahler für den Unterhalt und Modernisierung weiterhin aufkommen soll.
Man sollte nicht außer Acht lassen, wie lange der Umbau schon beschlossen war, bis die Grünen das äußerst geschickt zu einem Wahlkampfthema machten?
Was hat`s gebracht?
ÄÄÄTSCHI BÄÄÄTSCH; die Grüne stelle de Menischterpräsident und de Baaahof wird baut!

..."Wie lange es denn noch dauern, bis sich das Volk wehrt? Es gärt ..."
Dabei fällt mir ein Buch ein, das ich vor 2 Jahren im Buchladen mehrmals in der Hand hatte, aber es nicht kaufen wollte, weil es mir bisher krotesk vor kam und ich den Autor kritisch sehe.
Doch graust es mich zusehens, wie sich der Zeitgeist in diese Richtung dreht, etwas besseres, als das was wir haben wird da wohl kaúm entstehen, wenn ich mir aktuell den Pöbel ansehe, der demonstriert.
Buchtitel: Vorsicht Bürgerkrieg

Doch im Bezug auf die Demo zu Stuttgart 21 sehe ich den Polizeieinsatz als gerechtfertigt, weil die Demonstranten auch nicht alle friedlicher Natur waren, daher finde ich das Urteil richtig.
Ich finde die BRD sollte die Rechte von Polizei und Bundeswehr stärken, solange es noch Leute gibt, die einen derart blöden Jop machen wollen
Sie werden gebraucht, mehr denn ie.
Die Unterdrückung des Volkes durch den Staat glaubte man mit der Demokratie überwunden zu haben. Die persönliche Haftung wird überall ausgeschlossen. Wie lange soll es denn noch dauern, bis sich das Volk richtig wehrt? Es gärt. Überall. Und dieses Mal sind es nicht die Fürsten, die aus dem Fenster geworfen werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.11.2014
Quellverweis:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tumulte-beim-wasserwerfer-prozess-gericht-nimmt-ex-polizeichef-in-pflicht.70b40d59-b96f-4ce3-b4a9-04ad487f715f.html
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-wasserwerfer-prozess-gestoppt.66b4bf64-158c-47c2-b0f1-c1239aff7875.html

Gentleman,

das Land Baden-Württemberg (Polizeieinsatz, Stuttgart) haftet. Und ich finde es heftig, dass ein Oberstaatsanwalt und ein Polizeipräsident "nur zusahen".
Ein Vorsatz scheidet übrigens bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum aus, so dass deshalb nur von einer "Fahrlässigkeit" im Strafrecht gesprochen wird...

Im übrigen erhält nicht jeder das gleiche Schmerzensgeld, da es hier keine gesetzliche Katalogisierung gibt. Und so kommt es auf das Alter, Beruf sowie anderes an. In der Hack-Schmerzensgeld-Tabelle sind die aktuellen Urteile enthalten, die aber für jedes erkennende Gericht unverbindlich sind. Und so kann der damals 66-jährige Pensionär bei einem Verlust des Sehvermögens auf beiden Augen ein geringeres Schmerzensgeld erwarten als wie ein Mann mit 20 Jahren, der sein ganzes Privat- und Berufsleben noch vor sich hat.

Der Chefarzt Egon Georg Weidle stellte im Katharinenhospital Stuttgart bei Wagner beidseitig schwere Prellungsverletzungen, zerrissene Augenlider, Augenbodenbruch, eine eingerissene Netzhaut und zerstörte Linsen fest. Das linke Auge bleibt völlig zerstört und nimmt nur noch am linken Rand einen Lichtschein wahr. Die Sehkraft des anderen Auges beträgt 8 % und wird nicht mehr zum Lesen oder Autofahren reichen. Das Schmerzensgeld wird im oberen fünf- bis unteren sechsstelligen Bereich angesetzt werden, insoweit kein Mitverschulden (Quotierung) festgestellt wird. Zumindest gabs ein Ermittlungsverfahren gegen das Opfer, welches eingestellt worden ist...
die Geschädigten können jetzt natürlich Zivilklagen auf Schadenersatz anstrengen, denn eine Schuld wurde festgestellt. Und Schadenersatzansprüche sind meist wegen der Vorsätzlichkeit dann nicht durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, bzw kann sich diese das Geld zurückholen. Es wird eine teure Angelegenheit für die Betroffenen. Wenn der Staat eine höhere Strafe festgelegt hätte, würden die Opfer eher leer ausgehen, denn die Strafe muß immer zuerst bezahlt werden. Entfernungen aus dem Dienst würden die Schädiger noch eher verarmen lassen, dann bliebe für die Opfer noch weniger übrig. Insgesamt also nicht unbedingt die schlechteste Vorgehensweise.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.11.2014
Bei der Großdemo in Gorleben (1982) wurden Wasserwerfer eingesetzt, die Verletzungen bei den Spontandemonstranten verursachten. Daher erfolgte eine Konkretisierung der PDV-Nr. 122, weshalb bei einem Einsatz darauf zu achten ist, daß der Kopfbereich nicht getroffen wird.

Abweichend dieser Vorschrift wurde der 66-jährige pensionierte Ingenieur Herr D. W. und weitere Personen im Gesichtsbereich getroffen, weswegen es zu erheblichen Verletzungen gekommen ist.

Wie bei einem Schusswaffengebrauch kann es beim Wasserwerfereinsatz zu erheblichen Verletzungen von unbescholtenen Bürgern kommen, die dieser Demo z. B. aus Neugier heraus oder anderen Gründen beiwohnen. Deshalb halte ich den Einsatz für unverhältnismäßig, da ich aus der Presse entnahm, dass es sehr viele Bürger und Bürgerinnen gibt, die gegen S21 sind und an Protestkundgebungen teilnehmen wollten. Man hatte also genug Zeit, um zu maßvollen und verhältnismäßigen Strategien zu kommen.

Ferner reden wir von geschulten Beamten, die solche Einsätze beüben und auch die Vor- und Nachteile von Wasserwerfern kennen, insbesondere die Gefahrenquellen, die hieraus resultieren. Und bei der Verletztenanzahl kann ich zumindest kein echtes Versehen mehr erkennen.

Gleichzeitig heißt es nicht, dass die Einsatzleiter für alles verantwortlich sind, die den Einsatz delegieren bzw. koordinieren.

Nach den bisherigen gerichtlichen Feststellungen tragen beide Angeklagte eine leichte bzw. geringe Schuld, weshalb das Verfahren vorläufig mit einer Geldstrafe von jeweils 3000 € eingestellt worden ist.

Auf dem anderen Blatt stehen viele Geschädigte, die natürlich nicht mit dem Ergebnis zufrieden sind, gerade wenn man z. B. dauerhaft behindert bleibt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.11.2014
Das Landgericht Stuttgart hat das Strafverfahren gegen zwei Einsatzleiter der Polizei mit Geldauflagen eingestellt, die wegen des Wasserwerfereinsatzes im Schlossgarten vor Gericht standen, bei dem es im September 2010 mehr als 160 Verletzte gab.

Quellverweis:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/stuttgart-prozess-um-wasserwerfer-einsatz-eingestellt-1.2239131
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/stuttgart-21-wasserwerfer-prozess-eingestellt-a-1005181.html

Gegen den Polizeichef Herrn S. und den Ministerpräsidenten Herrn Mappus (CDU) dauern die Ermittlungen noch an.