Sind Dicke behindert?
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2014
Ich nahm mal an einer Veranstaltung vom FFS-Haus in Königsbrunn teil, wo Menschen mit Körper- bzw. Mehrfachbehinderung untergebracht sind. Und so finde ich die allgemeine Beschreibung über Menschen sehr lesenswert, die mit einem Defizit ausgestattet sind, und in sich einen Schatz tragen, der vielen unbekannt ist:

http://www.felsenstein.org/bereiche_elternbeirat.html

Und wenn ich mich in einem Forum über Behinderungen unterhalte, ist mir natürlich bewusst, dass es ganz unterschiedliche Defizite gibt, die nach Art und Schwere einzubestufen sind.

Ich selbst gehöre nicht dem Club der stattlichen Männer und vollschlanken Frauen an. Und so gibt es Dicke, die gleichzeitig dumm sind. Denn das gibts auch bei den Dünnis und Normalis, dass da mehrere Defizite vorliegen... ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2014
Im Prinzip ist wohl jeder Behindert , der körperliche Einschränkungen hat , die normale Tätigkeiten erheblich erschweren .
Leider lassen sich einige Behinderungen nicht mehr heilen .
Da sind die Leute , die durch ihre Leibesfülle behindert sind , im Vorteil .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2014
Ich finde die Diskussion geht am eigentlichen Knackpunkt vorbei - ich denke dicke Menschen müssten endlich diese Scham- und Schuldgefühle ablegen und für ihre Rechte einstehen.

Selbst meine AD(H)S im Erwachsenenalter würde mir theoretisch als 50% Schwerbehinderung angerechnet werden, auch Depression, Tinnitius und andere Krankheiten werden als Teilbehinderung angesehen.

Ich kenne durchaus Dicke die stärker eingeschränkt sind als ich durch AD(H)S ... aber weil jeder sich schuldig für seinen Zustand fühlt und sich schämt wird dankend abgewunken.
Nur nicht auffallen.

Ein Motorradfahrer der bei Regen in einen Unfall gerät und danach im Rollstuhl sitzt ist in gewissem Sinne ja auch selbst Schuld (was muss er auch bei Regen Motorrad fahren) ... ebenso wie der Wetten Dass Teilnehmer, der bei seiner Wette schwer verletzt wurde.

In den Fällen gibt es Mitgefühl und Hilfe ... Dicke werden eher verachtet. Dabei würde ich sowieso behaupten, dass niemand einfach nur durch gutes Essen massiv übergewichtig wird. In den Fällen spielt immer ein psychisches oder körperliches Problem und/ oder genetische Dispostion mit rein.

Natürlich sollten Dicke nicht pauschal als behindert gelten ... das ist klar ... aber sie sollten auch keine Angst haben Rechte einzufordern die ihnen zustehen.

Und es glaubt doch nicht wirklich jemand ernsthaft, dass sich Menschen in dieser dickenfeindlichen Welt mit Absicht in einen Status der körperlichen Behinderung essen nur um die Vorteile einer Schwerbehinderung zu haben. Sorry, aber das ist wirklich Quatsch.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2014
Natürlich gibt es auch Menschen, die eine geistige Behinderung haben. Aber die machen nur einen Bruchteil der gesamten Menschen mit Behinderungen aus. Und deshalb Behinderung direkt mit geringer Kognition in Verbindung zu setzen ist schlicht und ergreifend falsch. Dass Dicken nachgesagt wird, dass sie "doof" sind, ist mir neu.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2014
@Framboise
Doch, denn es gibt ja auch geistig behinderte. Zumal den Dicken gerne nachgesagt wird das se auch doof sind, kommen damit ganz schnell Vorurteile auf.
Man muss nicht mal magersüchtig sein um diskriminiert zu werden. Untergewicht reicht schon.
Meiner 42kg schweren Freundin sind mehrfach Klinikaufenthalte zur Behandlung ihrer "Essstörung" von Menschen, die sie nur optisch eingeschätzt haben, nahegelegt worden.

Essgestört ist sie gewiss nicht.
Sie hat einen mehr als gesunden Appetit und legt auch sonst kein auffälliges Verhalten nach Mahlzeiten an den Tag.
Magerwahn ist auch kein Grund für ihr Gewicht. Genau genommen weint sie den letzten fünf Kilo hinterher, deren Verlust ihrer Aussage nach ihrer femininen Silhouette geschadet hat.

Ihr wurde mehrfach von Fachpersonal ein extrem schneller Stoffwechsel attestiert, trotzdem kommen immer wieder selbsternannte Experten daher, die der Meinung sind, ihrer Figur müsse ein psychisches Problem zugrunde liegen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2014
Sorry, aber wer denkt, dass "behindert" etwas mit doof- oder "plem-plem"-sein zu tun hat, muss noch seeeeeehr viel lernen....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2014
Die Einstufung von -Behindert- klingt stark nach ein bisschen plem-plem. Aber Dicke sind nunmal NICHT Doof.
Was die Beweglichkeit betrifft, sind extrem Dicke körperlich behindert. Damit meine ich solche die kaum mehr als 3 Schritte am Stück laufen können.
In den USA hat die Einstufung als behindert durchaus Vorteile. Ne ca. 250kg Bekannte bekommt dort deswegen kostenlose Krankenkasse bzw. vom Staat bezahlt. Eben weil Sie auf Antrag als behindert gilt. Desweiteren muss Sie jetzt auch nicht mehr die Firmen anbetteln ob Sie jemand einstellt, was mit dem Gewicht eh sehr schwierig ist. Denn Dank ihres Behinderten-Status steht ihr ne Grundversorgung zu.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2014
Und wenn wir einfach mal den Spieß umdrehen ... Sind Magersüchtige behindert ?? Schon erstaunlich , was in der Welt so passiert ...........
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
Hallo Paul,

ein dänisches Gericht hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, da es um vier abzuklärende Fragen ging. Der Sachverständige musste sich dann das ganze Vertragswerk der Union durchlesen, um nachzuschauen, ob dort irgend etwas über verbotener Diskriminierung von Arbeitgebern in Bezug auf adipöse Menschen steht. Und dies wurde von ihm verneint.

Der dänische Kläger hat sich nämlich darauf berufen, das Menschen wie er nicht nach den EU-Richtlinien diskriminiert werden dürfen, was also negiert worden ist. Der Sachverständige hält den EuGH für nicht zuständig, so dass er auf das nationale Gericht verweist, die dies zu bewerten haben, ob denn der Kläger wegen seiner Fülle mit einem Behinderten gleichgestellt werden kann oder eben nicht.

Ich selbst verneine dies wegen der langjährigen Beschäftigung, so dass ich annehme, dass er einen guten Job trotz 160 Kilo machte. Allerdings bin ich nicht an dem laufenden Verfahren beteiligt. Vielleicht hat der Mann plötzlich gesundheitliche Probleme und fiel öfters mal aus ? Kann ich aber überhaupt nicht beurteilen, weil man sich da intensiv mit dem Fall beschäftigen müsste.

Bei den Fluglinien gibt es eine Grössendiskriminierung der Stewardess, weil die Mindestgrößen haben müssen. Bei der Polizei wäre die Diskriminierung fiktiv bei einem Tätowierten mit 1000 Piercings am Körper gegeben, weil der nicht eingestellt wird. Denn man repräsentiert den Staat ! Und so gibt es bei den Hotels auch optische Einstellungskriterien, da man ansonsten eben die Hotelkunden vertreibt, die nichts mit Tattoos, Fussfesseln anfangen können.

Und bei den Behörden ist es auch so, dass der BMI entscheidend ist, wenn man an die Verbeamtung denkt. Man befürchtet zu hohe Ausfallzeiten. Und so darf ein angehender Lehrer nicht psychisch vorbelastet sein, weil dieser ja ein starkes Nervenkostüm benötigt. Im Berufsleben begegnen wir häufig Diskriminierungen, wie beispielsweise das Rauchverbot in den öffentlichen Gebäuden, so dass die Raucher unversichert nach Draußen müssen, was auch in den Bierzelten und Lokalen in Bayern so stattfindet.

Das beantwortet deine Frage, dass nicht alles unter Diskriminierungsschutz fällt, sondern nur ein paar Dinge, wie z. B. eine Behinderung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2014
Alpha,
nicht das ich juristisch Ahnung hätte, aber ist Diskriminierung nicht generell verboten in jeglicher Form und Weise? Also per se auch wegen Extremfigur?
Bezogen auf Punkt 1 Deines letzten Beitrages.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2014
DICKE werden behindert!

Durch die bösen, dummen Blicke der anderen!
durch zu enge Flugsitze!
durch zu enge Kleiderkabinen!
:-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2014
Ich hab kurz nachgelesen, was der zuständige Sachverständige am EuGH tatsächlich ausführte, um Fehlinterpretationen zu vermeiden:

1. Das Unionsrecht enthält keinen allgemeinen Grundsatz, der Arbeitgebern eine Diskriminierung wegen Adipositas auf dem Arbeitsmarkt verbietet.

2. Schwere Adipositas kann eine vom Schutz der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umfasste Behinderung sein, wenn sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betroffenen an der vollen, wirksamen und mit anderen Arbeitnehmern gleichberechtigten Teilhabe am Berufsleben hindert. Ob dies beim Kläger des Ausgangsverfahrens der Fall ist, hat das nationale Gericht zu klären.

Quellverweis:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=155125&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Mein Kommentar:

Wenn ein Arbeitgeber eine Person mit BMI von 54 einstellt, die in den darauf folgenden 15 Jahren nie weniger als 160 Kilo wiegt, kann die Person n. m. E. alles andere als wie von einer Diskriminierung am Arbeitsplatz sprechen und Schadensersatz fordern, wenn sein Arbeitgeber im Rahmen des Rückgangs der zu betreuenden Kinder die unternehmerische Entscheidung treffen muß, sich von einem Tagespfleger zu verabschieden, insoweit seine Begründung zutrifft und die Entscheidung ferner nach "soziokulturellen Gesichtspunkten" getroffen hat. Insoweit der Kläger von einer vermeintlichen Störung ausgeht, die einer "Behinderung" an der beruflichen Teilhabe gleich kommt, kann dies laut Meinung des Sachverständigen in seinem besonderen Einzelfall möglich sein, da ein langfristiger BMI von 54, also schweres Adipositas vorliegt.

Abweichend der Welt-Redakteurinnen negierte der Sachverständige bereits die Frage, ob adipöse Menschen zur Gruppe der Behinderten gehören... Mit einem langfristigen BMI ab 40 kann es zu Einschränkungen in der Mobilität, Belastbarkeit und Stimmung kommen, also seelisch, körperliche und geistige Beeinträchtigungen in der beruflichen Teilhabe geben.

Das nationale Gericht in Dänemark hat zu befinden, ob beim Kläger so eine Einbuße vorliegt oder nicht.

Für die Betroffenen mit Sprunggelenkproblem:
Ein ausgeprägter Knorpelschaden mit anhaltenden Reizerscheinungen führt zu Problemen und Beschwerden. Daher gebe ich eine Fachklinik an, die sich mit diesem Themenspektrum auskennt:
http://www.schoen-kliniken.de/ptp/medizin/mobilitaet/hand-fuss/arthrose-sprunggelenk/therapie/

Kurzinfo zum Einzel-GdB:
Eine Bewegungseinschränkung am unteren Sprunggelenk wird allgemein mit einem GdB von 0-10 bewertet. Bei Versteifung des unteren Sprunggelenkes in günstiger Stellung (Mittelstellung) beträgt der Einzel-GdB 10.

Ein künstliches Sprunggelenk, welches gut vertragen wird, ergibt noch keine Behinderung.
M. E. werden in diesem Interview von Anfang an Äpfel mit Birnen vermischt.
Es geht eigentlich um Gründe, um einen normalerweise vorhandenen Kündigungsschutz auszuhebeln, da müssen sachliche, nicht in der Person liegende Gründe herangezogen werden. Es ist vollständig blödsinnig, eine Krankheit oder hier Übergewicht mit einer Behinderung gleichzusetzen, um eine Kündigung zu verhindern.
Es wurde von Arbeitgeberseite aus mit nicht nachweisbaren Faktoren argumentiert. (Weniger Anmeldungen) Wo soll denn da der Beweis sein, dass dieser Rückgang an dem Arbeitnehmer bzw. seiner Körperkonstitution lag?
Darüber kann man nicht diskutieren, das läuft von vorneherein ins Leere...ins Sommerloch eben. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2014
Framboise, die Frage "sind dicke behindert", ist unglücklich formuliert.
niemand ist mit 20 oder 30 Kilo übergwicht behindert.
Im Link ist ja auch vom Extrem die Rede, nicht von Moppeln im algemeinem.

Behindernd wirkt die Leibesfülle sicher im 3 Zentner Bereich, schon durch Diskriminierung und die daraus resultierende Einschränkung im Sozial und Berufsleben.
Auch die Einschränkung im modischen durch bedarf an Sondergrößen ist behindernd und ausgrenzend.
Körperliche Einschränkungen, wie Schwierigkeiten bei der Körperhygiene stellen sich auch ab einem gewissen Volumen ein.
Da hilft aber kein Behindertenausweis.

Die Frage ist, ob bei dem Status nicht die Nachteile überwiegen.
Stellt ein Unternehmen für die Behindertenquote einen 180KG Moppel ein, motzt der Rollstuhlfahrer sicher über dessen pseudo Behinderung.
Wie Suchtkrankheit ist extremes Übergewicht psychisch beding (das ich es wie Süchte auch, für selbstverschuldet halte, ist ein anderes Thema.), behandlungsbedürftig und es sollte für beides sogar eine Pflicht dazu bestehen.
Für die emphört schreienden, natürlich rede ich nicht von 100 -125 Kg aber bei Anerkennung als Behinderung ist es zwingend logisch (in jedem Fall individuell) auch Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Eine Gefahr ist aber, das sich einige bewusst diesen Status anfressen, um endlich Hilfe beim Abnehmen zu bekommen.
Die Problematik das Moppel dann noch größere Schwierigkeiten haben überhaupt Jobs zu finden (manche Firma stellt ja schon Frauen ungern ein weil die "andauernd" im Babyjahr sind.)
ist natürlich gegeben.
Für mich zuviel Pro und Contra welches fundierte Recherche erfordert, daher Enthaltung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2014
@ Alpamännchen, SUPER wichtiger Beitrag, Ich habe betroffene Bekannte hier bei Rubensfan und im Frewundeskreis, gerade 5 mal kopiert.
Danke dir für die Recherche.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2014
Ich finde es auch echt schade, Seaangel. Aber es ist genauso schade, dass hier viele Leute nicht diskutieren können, ohne persönlich und beleidigend zu werden. Und das ist mir echt zu doof.
@Framboise...ich verstehe dich und mag selbst nach diesen Beiträgen auch nichts mehr dazu scheiben...

Aber eigentlich ist es ziemlich schade, denn der Thread ist auf diese Weise tot...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2014
Die alimentäre Fettsucht (Adipositas) allein bedingt keinen GdB/MdE-Grad. Nur Folge- und Begleitschäden, insbesondere am kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapparat kann die Annahme eines GdB/MdE-Grades begründen.

Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna (BMI ab 40, Adipositas Grad III).

Bei der Frage von Maier kommt es also darauf an, ob ein 55-jähriger in der Regel eine schwere Arthrose in den Fussgelenken hat oder eher nicht.. Und da dies nichts Altersentsprechendes ist, so wie beim berühmten Spreizfuss, der häufig in der Bevölkerung vorkommt, kann ein solcher Folgeschaden die Annahme eines GdB/MdE-Grades begründen. Im übrigen wird erklärt, dass eine Arthrose auch durch eine Gelenkentzündung (Arthritis) hervorgerufen worden sein kann, weshalb dies nicht unbedingt Folge von Adipositas sein muss. Auch körperliche Schwerarbeit kann dazu führen. Die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs richtet sich nach dem Grundleiden.

Kleiner Tipp:
Der behandelnde Fachorthopäde kann auf Wunsch seines Patienten gegen ein kleines Entgelt ein Ärztliches Attest ausstellen, in dem er den Einzelgrad der Behinderung nach seiner Einschätzung benennt. Ab GdB 30 macht das Schwerbehindertenverfahren einen Sinn, was den Arbeitsplatzschutz betrifft, da man mit diesem Grad auf Antrag einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden kann. Die Steuervorteile sind sehr gering.

In Baden Württemberg ist das Landratsamt zuständig. In Bayern das ZBFS, was die Schwerbehindertenverfahren inklusive Infobroschüren anbetrifft, die kostenlos ausliegen. Einfach mal hingehen und sich beraten lassen, wie das Ganze funktioniert, wenn man diverse Gesundheitsstörungen hat.

Nützlicher Quellverweis:
https://www.stadt.bamberg.de/index.phtml?La=1&sNavID=1829.586&object=tx|1829.1545&kat=&kuo=1&sub=0
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.08.2014
Alphamännchen, es gibt nicht nur die Definition einer Behinderung nach SGB. Da gibt es noch sehr viel mehr... Aber an dieser Stelle klinkt sich das "Superhirn" lieber mal aus, das ist mir echt zu blöd.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.08.2014
Alpamännchen, dein Bezug auf Schwerbehinderung ist interessant.
Angenommen, eine Person im Alter von 55 Jahren hat schwere Arthrose in den Fussgelenken, in Folge Übergewichts, gäbe es da eine Aussicht auf Zuteilung eines gewissen Prozentsatzes für Schwerbehinderung?