sexualisierte Gewalt gegen Frauen.
Forum für Dicke, Mollige und Übergewichtige

Politik und Weltgeschehen

Und schon wieder so ein Fall

https://www.t-online.de/region/dresden/id_100239468/urteil-dresden-vater-liess-kumpel-eigene-tochter-missbrauchen-lange-strafe.html

zwar nicht gegen eine Frau, sondern gegen ein Kind...um so schlimmer...

Warum häufen sich Berichte dieser Art in letzter Zeit so? Es trifft und bewegt mich immer ganz tief...lässt mich hilflos zurück...

Ich frage mich immer, wie kann ein Kind damit durchs Leben gehen...hoffentlich bekommt sie ausreichend Hilfe...
09.09.2023
"Metaller sehen böse aus, sind aber total lieb. Darüber ist man sich in der Metal-Community weitgehend einig. Aber stimmt dieses Selbstbild wirklich? Wir sind auf drei Metal-Festivals in Deutschland gefahren. Dort haben wir mit Metal-Fans gesprochen, uns die Line-Ups angeguckt und den Merch mal genauer unter die Lupe genommen. Nicht alles lässt das Metal-Herz höher schlagen. Einige Metalheads haben uns von sexuellen Übergriffen beim Crowdsurfen berichtet. Wie gehen die Festivals damit um? Wir haben bei Wacken, Party.San und Summer Breeze nachgefragt. "

Übergriffe und Nazi-Merch: Was geht beim Metal? | STRG_F
https://www.youtube.com/watch?v=WY8MXiHbIAk
Ich kann das einfach nicht fassen, frage mich aber auch, was die dritte Person im Bett dazu sagte, bzw. und ob diese in irgendeiner Form reagierte?

Es ist schon unglaublich, womit man bei Gericht punkten kann...
Um Mißverständnissen vorzubeugen oder sie zu korrigieren.
Ich halte dieses Strafmaß für in keiner Weise Tat und Schuld angemessen-
Wenn es nach mir ginge, bekäme der Typ 10 Jahre Haft.
Ich wehre mich nur gegen die öffentliche Einsehbarkeit.
wenn die Strafe verbüßt ist, sollte sie auch in jeder Art und Weise verbüßt sein und nicht durch öffentlichen Druck ersetzt und verlängert werden.
Selbstverständlich muß der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet sein.
31.08.2023
die gesellschaftliche Widereinglidereung bringt nur dann etwas, wenn sich der Täter seine Tat und seines Unrechtes bewußt ist.

Die Frage ist mehr, ob das auch greift oder ob der Täter erkennt, daß eigentlich nichts passiert und selbst eine Strafe auf Bewährung ist nichts wert, wenn man sich dessen nicht beußt wird. Natürlich kann es sein, daß der Täter das mit der Bewährung nicht versteht, somit kann man auch nichts machen, wenn er aus Unverständnis dagegen verstößt.

Leider habe ich in den letzten Jahren den Eindruck, auch durch persönliche Erfahrungen, bekommen, daß Herkunft und Nationalität maßgeblich bei Umfang und Härte von Strafen entscheidend sind.
Ich bin Befürworter für härtere Strafen, dennoch möchte ich nicht, dass für jeden einsehbar, wer was wann getan hat, denn das gleicht einem Pranger, da hat der 68er schon recht!

Diese Bewährungsstrafen sind für mich z.b. keine wirklichen Bestrafungen.
Auf finde ich das Lebenslänglich mit 15 Jahren zu kurz.
Was hat Freigang mit einer Strafe zu tun? Da meine ich jetzt speziell die Prominenten, die wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis kamen. 6 Monate hinter Gittern, danach zum Schlafen ins Gefängnis.... Für mich eine Lachnummer.

Was in den USA abgeht, halte ich übrigens auch für falsch! Folter ist keine Lösung!

Mich würde mal interessieren, vielleicht kennt einer von Euch dazu Studien, wie die Quoten von Resozialisierungen ausfallen, die wirklich positiv verlaufen sind.

Ich hoffe, wir sprengen hier das eigentliche Thema nicht. Falls es doch unerwünscht ist, bitte mitteilen.
@Ein68er, Danke für deinen Link. Ich wollte mit meiner Anmerkung nur unterstreichen, was du jetzt belegt hast, nämlich die Veränderung des Täters zum Besseren - ergo auch Prävention von weiteren Straftaten.

Für die Befürworter „härterer“Strafen: Was genau soll denn getan werden, meint ihr? 🤔
Das Talionsprinzip ist schon sehr alt und wird heutzutage durch Schadensersatzleistungen erfüllt. Körperliche Strafen als „Vergeltung“ oder „Sühne“ sind schon ziemlich lange in Deutschland völlig indiskutabel.
Ein68er du schreibst von "ein Leben lang"...ja, genau das hat das 15jährige Mädchen jetzt vor sich. Auch wenn der Richter meint

Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen und dass der Übergriff „nicht zu nachdrücklich schweren psychischen Folgen“ bei dem Mädchen geführt habe.

Eine Vergewaltigung am unteren Rand...was genau soll das sein? Außerdem habe ich keinen Zweifel daran, dass das Mädchen ein Leben lang an dem Ereignis zu tragen hat.

Deswegen: Eine harte Strafe wäre angezeigt gewesen...nicht dieser Kuschelkurs...
Das wäre ein Schutz für die Bevölkerung, wenn man sich über solche Menschen informieren könnte.

Pranger wäre wenn jeder es sofort sehen würde, wie auf dem Marktplatz preisgegeben, oder auch der Judenstern im 3.Reich.
@ Gsalzbär

"deshalb sollte auch der Vergewaltiger solche Auswirkungen erfahren, indem er mind. 10 Jahre ohne Bewährung bekommt, oder solche Taten offen einsehbar wären in einem Register für jede Person, dann wäre die Person gebranntmarkt ein Leben lang."

Das ist ein Pranger.
@ein68er
Das hat mit Mittelalter nichts zu tun. Es steht niemand auf dem Marktplatz am Pranger und wird mit Steinen oder verfaulten Gemüse drangsaliert.
Unsere Rechtsprechung sollte endlich mal vom Täter getätschle weg kommen und die Opfer schützen.
Jeder der behauptet er hätte psychische Probleme und eine schwere Kindheit wird bei uns doch schon vorweg sehr milde beurteilt.
Ich finde die amerikanische Justiz in manchen Dingen fragwürdig, aber da Lob ich sie mir.
@ PeppermintPatty

"Strafe - Ziel
Eine Begründung der Strafe findet sich in unseren Tagen unter anderem mit der Vereinigungstheorie, die diverse Ansätze aufzeigt. Strafe dient demnach einmal der sogenannten 'Spezialprävention', will meinen, eine Veränderung der Wesentlichkeit des zu Bestrafenden zum Besseren ist angestrebt.

Die 'Genreralprävention' als Begründung einer Strafe meint die auferlegte Strafe als Abschreckung anderer potentieller Straftäter. Schließlich kann bestraft werden, um andere zu schützen. Ein letztes, das wichtigste Konzept, ist die Sühne, die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die Vergeltung. Der Jurist spricht hier vom Talionsprinzip."

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/strafen

Zusätzlich existiert noch das Zivilrecht, wo es oft um Wiedergutmachung bzw. Entschädigung geht.


Du siehst das also viel zu einseitig.

@ Gsälzbär

Die Rückkehr ins Mittelalter, sprich den öffentlichen Pranger, den Du gerne hättest, gibt es zum Glück nicht mehr.
Unsere Rechtsprechung konzentriert sich eben nicht auf Bestrafung des Täters und Wiedergutmachung beim Opfer, sondern auf die Besserung des Täters. Alles dient dem Ziel einer möglichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Strafe oder womöglich „Rache“ gibt’s halt nicht im Sinne der Schädigung des Täters.
Ich finde allgemein körperliche Gewalt zu gering bestraft in Deutschland. Jede Steuerhinterziehung wird härter bestraft. Ein Vergewaltigungsopfer hat ein Leben mit den Folgen zu kämpfen, deshalb sollte auch der Vergewaltiger solche Auswirkungen erfahren, indem er mind. 10 Jahre ohne Bewährung bekommt, oder solche Taten offen einsehbar wären in einem Register für jede Person, dann wäre die Person gebranntmarkt ein Leben lang. Weiss wegen Resozialisierung, aber das schreckt ab und ob das Opfer ins Leben zurückfindet steht auch auf einem anderen Blatt Papier.
@Herz1967

ich sehe das ähnlich wie du. Oft ist es hier in Deutschland mit den strafen viel zu lasch. Im gegensatz zu den USA wo man in manchen staaten wegen einer prügelei gleich 20 jahre haft bekommen kann. (Ich beschäftige mich grad ein wenig mit den USA und dem Rechtssystem)
Irgendwas dazwischen wäre wohl mal sinnvoller. Und bei uns ist lebenslänglich meist nur 15 jahre.das ist mir bei bestimmten Taten auch zu wenig. Lebenslänglich sollte lebenslänglich sein.
Und man sieht doch mal wieder wie versuchte Vergewaltigungen runtergespielt werden. Ihr ist ja nichts passiert....körperlich. und seelisch? Fragt da einer mal nach was so ein trauma anrichten kann? das kann der mit schmerzensgeld gar nicht wieder gut machen.
Herbstlicht, vielen Dank an Dich!!

Habe den Artikel gelesen.
Für meine Empfindung ist das Urteil erneut zu nichtig.
Die Strafen in Deutschland sind mir persönlich allerdings häufig viel zu lasch. Deswegen passiert, meiner Meinung nach, auch so viel.

Es handelt sich um einen 30 jährigen Mann, also ist er erwachsen!

Seit 2015 in Deutschland. Für mich doch eine erhebliche Zeit.
Das erste Mal Alkohol getrunken.....wie lässt sich das beweisen?
Mit anderen Drogen hat er Erfahrung.
Er hat dem Mädchen Drogen gegeben, deswegen erhielt er die Bewährungsstrafe.
Versuchte Vergewaltigung.....dafür bekommt sie nun das Schmerzensgeld.

Im oberen Absatz hieß es, er hat sie vergewaltigt. Ob nun mit Penis, Finger oder was auch immer, er hat sie vergewaltigt.

Er kann eine Wohnung nachweisen und hat eine Arbeitsstelle in Aussicht.....was hat das mit einer Vergewaltigung zu tun?

Für mich ist das Urteil ein Hohn!

Muss denn immer Schlimmstes passieren, ehe wirklich durchgegriffen wird, siehe auch Stalking.

Dieser Mann ist kein unbeschriebenes Blatt, wenn die anderen Straftaten auch kleiner waren, aber er beging Straftaten.
Was ist von dem zu erwarten? Doch nichts Gutes!
Es zeigt, er hat kein wirkliches Interesse daran, sich in Deutschland den Gesetzen anzupassen!

Dafür habe ich kein Verständnis!

Es ist mir zudem egal, woher der Mann stammt. Bei jedem anderen Mann würde ich ein viel härteres Urteil fällen.

Mir geht es eh auf den Keks, dass die Nationalität immer solch eine große Rolle spielt. Es geht um das oder die Vergehen, nicht um irgendwelche Nationalitäten.

Dir Strafen fallen einfach zu gering aus. Sie schrecken überhaupt nicht ab.
Da liegt der Hund begraben.
Juristisch bin ich nicht geschult.
Es sind meine Emotionen, die mich nach härteren Bestrafungen rufen lassen - Emotionen sind in Verurteilungen nicht gefragt.
Dennoch sollten Strafen auch Strafen sein, damit sich, egal bei welchen Straftaten, diese nicht wiederholen.
Darf ich mal fragen, über welchen Artikel geschrieben wird?
Ich kann Euch leider nicht folgen.
"...Mann könne eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen" Zitat aus dem Artikel...

Eine Wohnung hat er... und ich verstehe das so das der Arbeitsplatz sicher ist - Vertrag unterschrieben...

Ich denke schon das auch das Alter des Mädchens vom Richter berücksichtigt wurde... aber ich vermute auch - wenn er eine Haft bekommen hätte - wäre es vermutlich auch nicht genug. Es ist so eine Sache mit der gefühlten Gerechtigkeit und mit der tatsächlichen Rechtsprechung. Das sind zwei paar Schuhe.... das geht mir ja auch so...