RV Beitragssatz 2014
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.12.2013
Rene2 meint was anderes. Denn es gibt die SB-Rente nach § 236a, SGB VI:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/236a.html

Und da wurde das Renteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1963 um 22 Monate angehoben. Er kann mit 10,8 % Abschlägen mit 61 Jahren und 10 Monaten in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Und der Abschlag fällt bei der SB-Rente und bei den Zusatzversorgungssystemen an ! Abschlagsfrei kann er mit 64 Jahren und 10 Monaten in den Ruhestand treten.

Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es einen deutlich höheren Abschlag, so dass hier ein Zusatzbetrag von rund 45 € pro Monat gewährt werden soll, insoweit der Koalitionsvertrag wie geplant umgesetzt wird. Grund dafür sind erhebliche Kürzungen in der Vergangenheit zu Lasten der EU-Rentner.

Jetzt kommt der Clou:

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Menschen ab dem 63.Lebensjahr abschlagfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Jahre Beitragsjahre zusammen haben.

Schwerbehinderte würden demzufolge keinen Nachteilsausgleich erhalten, was dem GG für die BRD entgegen steht. Denn ein SB-Rentner darf eben erst mit fast 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wie im Fall von Rene2.

Hat er 45 Beitragsjahre als Schwerbehinderter (GdB ab 50) zusammen, wird er nach dieser obigen Beregelung mit 63 Jahren seine normale Altersrente erhalten, da er von der SB-Rente überhaupt keinen Vorteil mehr hat.

Er müsste länger als wie ein Gesunder arbeiten, wenn er die SB-Rente will. Die Bediensteten der RV achten in der Regel auf das Günstigkeitsprinzip, also was für Antragsteller am Besten ist und beraten da auch jedermann.

Wichtig:
Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, der dann in den Bundestag sowie im Bundesrat eingebracht wird. Aus dem Koalitionsvertrag kann ich leider nicht die Neuregelung für Schwerbehinderte entnehmen.

Daher bleibt die gesetzliche Beregelung abzuwarten.

Sehr wichtig ist mir, dass du an deinem Arbeitsplatz bzw. Betrieb keineswegs gemoppt wirst. Denn Mobbing verursacht viele Berentungen und erhebliche Kosten bei den Sozialsystemen.

Einerseits gibt es den Fürsorgeerlass, so dass Gesunde verpflichtet sind, den schwerbehinderten Kollegen und Kolleginnen unterstützend zur Seite zu stehen. Andererseits gibt es viele Anlaufstellen.

Ich nenne Rene2 noch kurz eine Möglichkeit, um sein Anliegen vorzutragen:

https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.12.2013
"Wenn der Renteneintritt wieder vorgezogen wird, darf ich länger arbeiten als ein Gesunder"

Wieso? Das Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte wird doch nicht nach hinten verschoben, oder?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.12.2013
Wer in diesem Land behindert ist, wird nur rumgeschubst und bekommt nichts. Ich erfahre es als Schwerbehinderter jeden Tag am eigenen Leib. Bei den Rehas streiten sich RV und KK,wer es bezahlt, behindertengerechter Arbeitsplatz, ich soll doch kündigen. Man soll doch für jedes bisschen vor Gericht klagen, ich habe dafür bei meiner Arbeitsbelastung keine Kraft mehr. Wenn der Renteneintritt wieder vorgezogen wird, darf ich länger arbeiten als ein Gesunder, uns hat man aussen vor gelassen. Warscheinlich sollen wir rechtzeitig in die Kiste springen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.12.2013
Die Bundesregierung belässt den Beitragssatz auf 18,9 % im Jahr 2014. Da das Gesetz jedoch nicht bis zum Jahresende in Kraft treten kann, erfolgt das Inkrafttreten im ersten Quartal 2014 rückwirkend zum 01.01.2014, soweit der Bundesrat keinen Einspruch einlegt.

Quellverweis:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/12/2013-12-19-rentenbeitrag.html

Bisher erhalten Eltern für Kinder, die ab 1992 geboren worden sind weitaus mehr als Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, damit es bei der jüngeren Generation zum deutlichen Geburtenanstieg kommt.

Diese Benachteiligung der älteren Generation ist unbegründbar, da es keinen nennenswerten Geburtenanstieg zu verzeichnen gibt.

Die geburtenstarken Jahrgänge sicherten das Sozialsystem in der BRD. Daher werden die Kindererziehungszeiten im kommenden Jahr stärker berücksichtigt, was zu Mehrbelastungen bei der Deutschen Rentenversicherung führt.

Um diese Mehrbelastungen auszugleichen, erfolgt deshalb die Einfrierung des Beitragssatzes auf 18,9 % im kommenden Jahr.

Die DRV bewilligte in den letzten Jahren immer weniger medizinisch notwendige Rehabilitationen, so dass es zu Minderausgaben kam, um den Beitragssatz für Arbeitgeber positiv zu gestalten. Die Arbeitgeber können ihre Beschäftigten auf Kur schicken, insoweit sie hierdurch einen Vorteil haben. Manche Arbeitgeber verhalten sich vorbildhaft und führen präventive Maßnahmen durch, da sie vom Wert ihres Teams überzeugt sind und sich dies langfristig rechnet.

Manche Arbeitgeber sehen "Heuer und Feuer" als Alternative an, um möglichst viel von ihren Beschäftigen für einen beschränkten Zeitraum heraus zu holen, was aber nur kurzfristig gedacht ist.

Insoweit der Arbeitgeberpräsident eine Verfassungswidrigkeit zu erkennen sieht, da die Kassen der RV gut gefüllt sind und dies eine Beitragssenkung auslösen müsse, bleibt anzumerken, dass diese Überschüsse als Erstes für medizinisch erforderliche REHAS verwendet werden können.

Der Gesetzgeber kann und darf den RV Beitragssatz auch erhöhen, wenn es erforderlich ist. Zugunsten der Arbeitgeber wird der Satz nur eingefroren. Bei einer Erhöhung des Satzes würde eine Verminderung des Nettos eintreten, so dass die Beschäftigten im Jahr 2014 hiervon aller Voraussicht nach verschont bleiben.