Psychiatriegesetz in Bayern

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 87 Antworten

„Herrenberg“ (Pseudonym)

Wenn dieses Gesetz käme, wären sehr wohl Menschen mit sog "Burnout" betroffen, da es dieses als Diagnose im ICD 10 garnicht gibt, sondern in der Regel bei diesem Krankheitsbild von Depressionen auszugehen ist.

„Chemnitz“ (Pseudonym)

Danke Mattilda! Das kommt noch hinzu.
Esstörungen gehen übrigens auch nicht selten mit Depressionen einher, rk.

„Warburg“ (Pseudonym)

Ja sag ich doch:
Von in der Psychiatrie untergebrachten Menschen!

Und das wird wer und warum?

Fremd- und Eigengefährder.

Andere mit psychischen Erkrankungen, welche keine Fremd- und/oder Eigengefährdung implizieren sind nicht in der Psychiatrie zwangsuntergebracht.

„Chemnitz“ (Pseudonym)

Menschen mit Depressionen können Eigen- und Fremdgefährder sein, nämlich zum Beispiel dann wenn sie Selbstmordgedanken haben:

Ein klarer Fall von Eigengefährdung ist nach einem Suizidversuch gegeben („Einweisung Psychiatrie nach Suizidversuch„). Auch wenn Angehörige oder andere Personen beobachten, dass ein psychisch Kranker offenkundig Selbstmordgedanken hat, können sie ihn einweisen lassen.

Quelle: https://www.angst-verstehen.de/einweisung-in-die-psychiatrie/

„Herrenberg“ (Pseudonym)

Die TAZ zitieren/verlinken kann ich da auch sehr gerne:

...Dass es einen Weg aus der Depression gibt, weiß man im oben beschrieben Zustand nicht. Und man kann es sich auch nicht vorstellen. Es erscheint unmöglich und absurd. Sich Hilfe zu holen, ist in diesem Zustand aber lebenswichtig. Zum Beispiel in einer psychiatrischen Klinik. Dort wird man im besten Fall vor sich selbst beschützt und muss sich um nichts kümmern, was man in diesem Zustand sowieso nicht leisten kann, nämlich alles, was der Alltag so mit sich bringt.

Sich selbst in eine Psychatrische (Notfall)klinik einweisen zu lassen, oder dort einfach selbst hinzugehen, wenn man nicht mehr weiter weiß, kann eine unendlich große Entlastung sein. Eine echte Hilfe in einer vermeintlich ausweglosen Situation. Nur hingehen muss man eben. Und das machen auch ohne die geplante Neufassung des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz nicht alle, die Hilfe brauchen. Ich zum Beispiel.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer ist mit Sicherheit die Stigmatisierung, die mit einem Aufenthalt in der Psychiatrie einher geht. Das (falsche) Bild, dass man davon hat....




......Wenn nun auch noch das Label „Straftäter“ hinzukommt, wie in Bayern im Falle von Zwangseinweisungen geplant, fühlen sich Menschen, die für sich selbst die größte Gefahr darstellen, gerade weil ihr Denken beschlossen hat, sich auf gefährliche und aggressive Weise selbst zu schaden, noch weniger zugehörig, womöglich sogar abgeschreckt. Das kann lebensgefährlich sein.

Der Entwurf der bayrischen Landesregierung macht aus einem potentiellen Ort der Hilfe einen Ort, an den ich niemals gehen würde, um Hilfe zu suchen, sollte es mir eines Tages wieder so gehen.


Beide Zitate:
http://www.taz.de/!5500851/

„Warburg“ (Pseudonym)

Und wer streitet das ab?
Dann wird jemand eben aufgrund Depression zum... na? wer kommt drauf?
Ja, Eigengefährder, richtige Antwort.

Es soll aber auch Depressionen geben die nicht zur Fremd- oder Eigengefährdung führen.
Diese sind dann von diesem Gesetz aber nicht betroffen.

Es gibt halt Menschen die keine Argumente haben sondern deren einzige Intention die Gegenrede ist, aber ist man ja gewohnt.

„Chemnitz“ (Pseudonym)

Was ist dabei das Problem diese vor sich und anderen zu schützen?

Und ich frage nochmal, inwiefern ist dieser Schutz druch die Neuerungen im geplanten Gesetz sinnvoll verstärkt?
Schutz besteht ja auch jetzt schon ohne dieses Gesetz.
Mit neuem Gesetz ist dann halt bekannt, dass jemand schonmal einen Burn-Out hatte - und jetzt? Was bringt uns und der Polizei das an wertvollen Vorteilen?

„Warburg“ (Pseudonym)

Zitat:

"Mit neuem Gesetz ist dann halt bekannt, dass jemand schonmal einen Burn-Out hatte"

Das steht dort wo?

Ich sag ja:
Es gibt halt Menschen die keine Argumente haben sondern deren einzige Intention die Gegenrede und Whataboutism ist.

Und die vorgeblichen Argumente entpuppen sich auf Nachfrage als nicht belegbares Gelaber.

Ich bin schon fies, ich weiß...
reihe ich mich doch tatsächlich nicht brav in die Reihe der Berufsempörten und besorgten Bürgerinnen ein sondern verlange belegbare Fakten anstelle von Fake News und Whataboutism.

„Chemnitz“ (Pseudonym)

@ rk

Das steht in Kapitel 7 Absatz 33
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000014000/0000014418.pdf

Für folgende untergebrachte Personen sind vom Träger nach Abs. 1 Daten zu erfassen
Fälle der § 151 Abs.1, § 151 Nr.7, 312 Nr.4, 331, 332 FamFG.*

*Diese definierte Gruppe schliesst Patienten mit der Diagnose Depression, die für sich selbst eine Gefahr sind ein. Und das ist oft die Folge eines sog. Burn-Outs.




Bekomme ich nun endlich eine Antwort darauf inwiefern dieser Schutz druch die Neuerungen im geplanten Gesetz sinnvoll verstärkt wird? Das wäre schön! Danke.

„Herrenberg“ (Pseudonym)

Wie schön, dass "die Reihe der Berufsempörten und besorgten Bürgerinnen" inklusive psychiatrischer Fachleute und anderer medizinischer Fachverbände und Datenschützern und, und, und...mit ihren "vorgeblichen" Argumenten ein Umdenken der Politik bewirkt und damit ein (der Intention abträgliches!) Gesetz verhindert haben!👍🏽👍🏽👍🏽

„Chemnitz“ (Pseudonym)

Ich finde die Diskussion auf mehreren Ebenen sehr entlarvend und erhellend. 😂

Kaffee-Pause, ich bin erstaunt, dass dich ein bayerischer Gesetzentwurf derart umtreibt, dass du soooo viel Zeit damit verbringst, dich hier zu dem Thema einzubringen. Du lebst doch in NRW und bist davon gar nicht betroffen.

Das von dir verlinkte Ding hat 62 Seiten Juristendeutsch, wer von den hier anwesendenn hat denn Jura studiert, dass er das verstehen kann...ich denke das müssen sehr wenige sein. Ich zumindest finde ja schon Kapitel 7, Absatz 33 nicht.

„Bergisch Gladbach“ (Pseudonym)

Um lesen und verstehen zu können reicht gesunder Menschenverstand aus. Ist aber nicht jedem gegeben.

„Warburg“ (Pseudonym)

Und vor allem vor lauter Rabulistik nicht merkt dass es in dem neuen Gesetz gar nicht um alle psychisch Kranken geht sondern um die Eigen- und Fremdgefährdenden psychisch Kranken...

Aber so ist das halt bei Damen die nicht in der Realität zu Hause sind und nie gelernt haben, dass es auch andere Belange als ihre eigenen gibt.

„Warburg“ (Pseudonym)

Nein, denn wie die Frau Kaffeepause schon zitiert hat:

Für folgende "untergebrachte" Personen sind vom Träger nach Abs. 1 Daten zu erfassen 
Fälle der § 151 Abs.1, § 151 Nr.7, 312 Nr.4, 331, 332 FamFG

Also diejenigen die bereits untergebracht sind weil sie sich selbst oder andere gefährdet haben.

Mädels, ihr widersprecht euch einfach mit jedem weiteren Satz nur noch weiter.

„Chemnitz“ (Pseudonym)

Hallo Seeangel, wenn Du die Diskussion verfolgt hast, kannst Du ja sehen, dass rk mich bat zu belegen wo genau das alles steht, was als Argument aufgeführt wurde. Deshalb war ich so freundlich es für ihn herauszusuchen. Meine Pflicht wäre es nicht gewesen, schliesslich steht der Text öffentlich zur Verfügung Man kann, aber muss es dort nicht nachlesen, so wie man diesen Thread lesen kann aber nicht muss. 😉
Es ist meiner Meiniung nach besser sich fundiert damit zu beschäftigen als sich seitenweise über die fehlende Argumentation anderer lustig zu machen, während man selbst überhaupt keine Argumente beiträgt.

Kapitel 7, Absatz 33 findest Du zum Beispiel in dem Du die Suchfunktion innerhalb des Textes benutzt. Die führt dich dann direkt dort hin.

Da ich über 10 Jahre in Bayern gelebt habe und dort noch einen Freundeskreis habe ist das Gesetz ist also durchaus in meinem privaten Umfeld Thema selbst wenn ich nicht in Bayern lebe. Davon abgesehen finde ich es normal auch über den Tellerrand des eigenen Bundeslandes zu blicken.
Betroffen bin ich davon so oder so nicht, da ich nicht psychisch krank und nicht stationär in einer Einrichtung war oder bin. Auch da gilt für mich: es schadet nicht über den Tellerand des eigenen Lebens und Geschehens zu blicken.

Und jetzt zurück zum Thema:

Inwiefern wird dieser Schutz durch die Neuerungen im geplanten Gesetz sinnvoll verstärkt?

Tja, aber das ist es ja, was unter anderem Kaffeepause angeführt hat: Damit erhöht man nur die Vorbehalte und es besteht die Gefahr, dass viele sich nicht helfen lassen und es geheim halten, weil sie befürchten (ob rational oder irrational sei mal dahingestellt), im Falle eines Klinikaufenthaltes eben unter die Registrierung zu fallen.

„Warburg“ (Pseudonym)

Nicht eines Klinikaufenthaltes, einer zwangsweisen Unterbringung auf der geschlossenen Psychiatrie aufgrund Fremd- oder Eigengefährdung dort!

Dieses kleine Detail scheint irgendwie die Damen hier einfach nicht zu interessieren....

„Chemnitz“ (Pseudonym)

rk76de:

Inwiefern wird dieser Schutz durch die Neuerungen im geplanten Gesetz sinnvoll verstärkt?

Sorry Kaffee-Pause...bei mir hat das Ding keine Suchfunktion. Und wenn ich mir Kapitel 7, Absatz 33 google, dann komme ich zur Marktmissbrauchsverordnung.

Kapitel finde ich dort übrigens gar keine, wenn ich aber die erste Seite des Gesetztesentwurfs lese, dann muss ich sagen "das ist okay so...kann durchgewunken werden"...die restlichen 61 Seiten werde ich nicht lesen...und das, obwohl ich weiß, dass ein Aufenthalt in der Psychatrie jeden, also auch mich, irgendwann treffen kann...

„Warburg“ (Pseudonym)

Päuschen, du kapierst ja nicht mal um welchen Personenkreis es geht, ergo wirst auch die Schutzverstärkung nicht kapieren.

„Chemnitz“ (Pseudonym)

@ Seaangel
man kann in jedem Internetbrowser innerhalb von Texten suchen. 🙂

Strg + F auf der geöffneten Internetseite klicken und den gesuchten Begriff ins Suchfeld eingeben, dann solange im Text weiterklicken bis Du an der Stelle bist, die Dich interessiert. Der gesuchte Begriff wird jeweils farbig unterlegt.

Ich spreche von:
Kapitel 7
Datenschutz, Aktenführung, Unterbringungsdatei,
Örtliche Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde




@ rk76de

Dann möchtest oder kannst Du diese Frage wohl nicht beantworten. Ist in Ordnung, die weitere Diskussion aber sinnlos. 🙂

danke Kaffee-Pause, ich habs gefunden, gelesen und finde nichts, was ich bemängeln würde. Vielleicht hast du in dem Absatz 33 den Punkt

13. Beginn und Ende einer Entweichung oder eines Fehlverhaltens im Rahmen der Belastungserpro
bung,sofern dieses eine Fahndung zur Folge hat


übersehen. Eine Fahndung führt immer die Polizei durch...also muss sie auch informiert werden.