Psychiatriegesetz in Bayern
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Danke Dagmar!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Ich verstehe den Sinn dieser Registrierung nicht. Wer soll dadurch eigentlich genau durch wen geschützt werden und was soll dadurch als Gefahr abgewendet werden ???


Danke Dagmar, das frage ich ja auch schon seit gefühlten sieben Seiten, aber es scheint keiner eine Antwort zu haben.
Vielleicht deshalb weil es nicht sinnvoll IST.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Wer hier noch keine Diagnose hat, ist definitiv irre^^
😂😂😂😂😂😂😂😂
Wie Manfred Lütz schon sagte: "Wir behandeln die Falschen!"
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Hmmmmmm, Dagmar, ich muss zugeben:

Du hast Recht.

Deine Argumente sind schlüssig und logisch, da kann ich nur zustimmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Es unterwandert schlicht und ergreifend die ärztliche Schweigepflicht .
Warum geht niemanden in meiner Umgebung meine Erkrankungsdiagnosen etwas an ? Hat schon seinen Sinn.
Selbst die Familie bekommt keine Auskunft, wenn ich nicht eine Schweigepflichtsentbindung für von mir ausgesuchten Personen gegeben habe.
Aber wenn ich verlassen wurde, eine lebensbedrohnende Erkrankungsdiagnose gesagt bekomme, aus einer Trauer nicht wirklich heraus komme usw
....und Selbstmordgedanken bekomme und meine Famile mich zum Schutz vor Eigengefährdung "einweisen "läßt. Dann soll ich in einem Melderegister der Polizei landen. Rätsel.

Wenn jemand mit Schizophrenie oder einer anderen Psychose nicht erkrankungseinsichtig und dauerhaft fremdgefährdend ist....kommt er erst garnicht raus. Da verlängert der Richter oder gesetzliche Betreuer die geschlossene Unterbringung.
Und /oder nach Straftaten landen solche Kranken in die Forensik.

Gestörte Psychopathen, die mit der Machete durch die Stadt rennen,
Amokläufe ,
massiv gekränkte verlassene Ehemänner, die einen erweiterten Suicid mit Kinder z.B planen ,
absichtliche Geisterfahrer auf der Autobahn, die fremdes Leben mit zu gefährden nicht interessiert.... usw
...die machen das einfach ....und landen erst hinterher in der Psychiatrie.
Da war vorher nix zum registrieren. Da nutzt es zur Gefahrenabwehr nicht die Bohne.

Ich verstehe den Sinn von diesesm Gesetz nicht. Wer soll geschützt werden, bzw vor wem genau soll eine Registrierung von Psychiatriepatienten schützen ???

Die jenigen, die bedrohnen aufgrund einer psychischen Erkrankung , die sind eben krank. Wer im Rahmen einer Demenz aggressiv ist und gewaltätig, oder sich von Strahlen bedroht fühlt, glaubt von allen vergiftet zu werden, oder glaubt das Gott ihm dies befohlen hat (da gibt es übrigens auch reichlich "christliche" Fanatiker, nicht nur Muslime) usw.... da zählt ein anderer Ansatz in der Verurteilung/Gesetzgebung.
So wie ein Unfall mit Totesfolge von einem sturzbesoffenen Autofahrer auch anders bei Strafmaß beurteilt wird..... weil er eben als "nicht zurechnungsfähig" gilt......

Ich verstehe den Sinn dieser Registrierung nicht. Wer soll dadurch eigentlich genau durch wen geschützt werden und was soll dadurch als Gefahr abgewendet werden ???

Und vor allem . Wo sollen die angeblich gefährlichen Registrierten denn dann hin. Bzw wer soll die überwachen ?
Dauerhaft in der Psychiatrie bleiben die nicht. Da zicken die Krankenkassen (MDK dann später) und drängeln auf Entlassung und die Kliniken bleiben auf ihren Kosten sitzen. (Das sind oft immense Kosten, die Krankenhäuser nicht gezahlt bekommen)
Nach 30 Tagen müssen Ärzte schon Stellungnahmen schreiben, warum z.B die Depression noch nicht " geheilt" ist und warum das nicht flotter geht.
Krankenkassen zahlen für die Genesung von Erkrankubgen, nicht für die Gefahrenabwehr für die Gesellschaft.

Wir haben ja noch nicht mal genug Polizei um die ganz "normalen" Straftaten zu verhindern ;-))

Das ganze ist Polemik, um Bürger mit Pseudoaktionismus zu überzeugen. Wahlkampf blabla.
Zumal der "Normalbürger " , der damit noch nie in Verbindung kam, auch kaum einen Überblick hat, was wie funktioniert und abläuft oder gereglt ist in diesem Bereich.
Da müßten deutlich umfangreicher Regelungen, Unterbringungsformen, Gesetzesänderungen und von allem Geld zur Finanzierung her.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Ich glaube Seaangel hat ganz genau gelesen und erkannt worum es geht.

Wer es nicht kapiert bist du, Päuschen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Ich will damit sagen, dass zumindest bei den Krankenkassen alle Krankenakten jahrzehntelang vorhanden sind...bei den Berufsgenossenschaften sowieso.




Da haben dann Ärzte und Krankenkassen Einblick, weil es um Krankheit geht ...
aber die Daten werden doch nicht an die POLIZEI weigergegeben um Dich als potentielle Gefahr für unsere Gesellschaft einschätzen zu können, weil Du mal in einen Unfall verwickelt warst und ins Krankenhaus gebracht wurdest.

Überspitzt ausgedrückt: Wenn Du einen Unfall hast schaut der Beamte doch nicht erstmal in Deine Akte und sagt: Sie hatten vor 20 Jahren schonmal einen Unfall - das erklärt ja vieles! Im Lichte dieser Erkenntnis sieht der Unfallverlauf schon ganz anders aus, sie scheinen ja ein Serientäter zu sein.

Sorry, aber entweder Du willst mich gerade verschaukeln, Seaangel oder Du hinterlässt hier gerade keinen so wahnsinnig aufmerksamen und informierten Eindruck.

LIES BITTE MAL WORUM ES ÜBERHAUPT GEHT - ich bin nicht Dein Erklärbär.
Kaffee-Pause...doch, die Daten werden Jahre lang aufgehoben.

Ein Beispiel: Ich hatte vor 12 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Jemand ist mir hinten aufgefahren. Diagnose Halswirbelschleudertrauma. Davon hatte ich massive Schwindelanfälle, auch noch nach 6 Wochen. Daraufhin wurde ich nach Frankfurt ins berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus geladen. Der Arzt dort hatte meine Krankenakte von mindestens 20 Jahren, er wusste, dass ich 20 Jahre vorher mal wegen Drehschwindel behandelt wurde, auch, dass ich seit ca. 10 Jahren Probleme mit den Knien hatte.

Man hat mir die Knie geröntgt,insgesamt die Beine eingehend betrachtet und alles auf Knie-Arthrose, lymphödeme und eine Schwindel-Vorbelastung geschoben. Unfallfolgen konnte man nicht feststellen. An einer Stelle im Rücken habe ich seit dem immer wieder Probleme, auch das hat angeblich nichts mit dem Unfall zu tun, obwohl ich da vorher nie Probleme hatte...die müssen psychisch sein.

Ach ja...dann hat man mir noch unterstellt, ich würde lügen, denn mit über 50 hat man zwangsläufig Rückenprobleme...alles andere wäre nicht altersgemäß...

Ich will damit sagen, dass zumindest bei den Krankenkassen alle Krankenakten jahrzehntelang vorhanden sind...bei den Berufsgenossenschaften sowieso.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Im Krankenhaus aufgenommen und dort unter ärtzlicher Schweigepflicht gespeichert. Ja.
Die Daten werden aber doch nicht für die Polizei zugänglich gemacht, dort (bei der Polizei) gespeichert und jahrelang aufgehoben. Oder doch?

Wenn man einen Unfall hatte, gibt da das Krankenhaus sämtliche Daten samt Diagnose an die Polizei weiter, damit die ein Auge auf einen haben können? Ist das so, Seaangel?
Potentiell zeigt ein Unfall ja auch, dass man eine Gefahr für sich und andere sein könnte. (Rücksichtsloses oder unaufmerksames Verhalten)

Es wäre sehr hilfreich und würde viel Zeit und Nerven sparen, wenn vor dem Einklinken in die Diskussion wenigstens grob das Thema bekannt ist.
Finde ich nicht, die Punkte 1 bis 9 werden bei jedem Krankenhausaufenthalt aufgenommen, auch bei irgendeiner Lapalie. Bei psychischen Erkrankungen kommen halt noch ein paar Punkte dazu...und bei Zwangseinweisung sowieso.

Ich habe damit kein Problem...lieber einmal was zu viel speichern, als einmal was zu wenig...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
P.S.

Fairerweise sollte man aber doch noch zitieren was genau alles gespeichert werden soll (und zwar nicht im Rahmen einer Fahndung, sondern immer wenn jemand zwangseingewiesen wird)


1.
Name, Vorname
2.
Geburtsdatum und Geburtsort,
3.
Geschlecht,
4.
Familienstand,
5.
Staatsangehörigkeit,
6.
Angaben zu einem besonderen Sicherungsbedüfnis
7.
Einrichtung,
8.
Rechtsgrundlage der Unterbringung,
9.
Krankheitsbezeichnung
10.
Tag der gerichtlichen Entscheidung,
11.
vom Gericht angeordnete Unterbringungsdauer,
12.
Tag der Aufnahme,
13.
Beginn und Ende einer Entweichung oder
eines
Fehlverhaltens im Rahmen der Belastungserpr
obung, sofern dieses eine Fahndung zur Folge hat


Liest sich im Zusammenhang a weng anders, oder? 😉
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Nein Seaangel, habe ich nicht übersehen 🙂 ich glaube aber, es ist von meiner Seite jetzt genug zum Thema gesagt und genug an Material und Links zusammen getragen worden.

Ich gehe davon aus, das Du nicht nur an diesem einen aus dem Zusammenhang zitierten Unterpunkt eines einzelnen Artikels, eines einzelnen Kapitels von über 60. Seiten nichts zu bemängeln hast, sondern an allem anderen auch. 🙂
Die Meinung bleibt Dir ja unbelassen - ich sehe es halt anders.
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06.05.2018
...Es ging nicht um die Verbesserung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung – sondern um Sicherheitspolitik. Denn Bayern – so prangt es auf der Homepage der regierenden CSU – ist „Sicherheitsland Nr. 1“ und soll das bleiben. Wer abweicht und in irgendeiner Weise eine Gefahr darstellt, wird zum Ziel engmaschiger Überwachung. Es ist Spekulation, ob die Regierung an Fälle wie den des Piloten Andreas Lubitz, der im Frühjahr 2015 mit einem Flugzeug 149 Menschen mit in den Suizid riss, gedacht hat. Aber solche Extremfälle sind es, die als Regel suggeriert werden. Es geht also auch hier, wie so oft in der Sicherheitspolitik, mehr um Gefühl als um Fakten.

Insofern kann das BayPsychKHG nicht losgelöst vom neuen Polizeiaufgabengesetz verstanden werden, dass das Kabinett in München wenige Zeit vorher auf den Weg gebracht hatte. Die CSU hat in ihrem Wahn der inneren Sicherheit den Rechtsstaat, die Bürgerrechte und wohl auch die grundlegenden Menschenrechte längst aus den Augen verloren. Nicht auszumalen, was eine potenzielle AfD-Regierung anrichten könnte, wenn ihr das Instrumentarium, das die CSU bereit ist zu schaffen, in die Hände fallen sollte. Und das ist kein bayrisches Problem. Der für beide Gesetze verantwortliche Ministerpräsident ist inzwischen Bundesinnenminister – Horst Seehofer.

(Zitat:https://www.freitag.de/autoren/lfb/psychiater-auf-den-barrikaden)

1. Wie gut dass gerade FACHLEUTE (Ärzte, Therapeuten, Psychiater und Juristen) etwas zu "bemängeln" hatten!!
und
2. Der Widerstand gegen solch ein Gesetz ist auch außerhalb Bayern wichtig und nötig!
danke Kaffee-Pause, ich habs gefunden, gelesen und finde nichts, was ich bemängeln würde. Vielleicht hast du in dem Absatz 33 den Punkt

13. Beginn und Ende einer Entweichung oder eines Fehlverhaltens im Rahmen der Belastungserpro
bung,sofern dieses eine Fahndung zur Folge hat


übersehen. Eine Fahndung führt immer die Polizei durch...also muss sie auch informiert werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
@ Seaangel
man kann in jedem Internetbrowser innerhalb von Texten suchen. 🙂

Strg + F auf der geöffneten Internetseite klicken und den gesuchten Begriff ins Suchfeld eingeben, dann solange im Text weiterklicken bis Du an der Stelle bist, die Dich interessiert. Der gesuchte Begriff wird jeweils farbig unterlegt.

Ich spreche von:
Kapitel 7
Datenschutz, Aktenführung, Unterbringungsdatei,
Örtliche Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde




@ rk76de

Dann möchtest oder kannst Du diese Frage wohl nicht beantworten. Ist in Ordnung, die weitere Diskussion aber sinnlos. 🙂
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Päuschen, du kapierst ja nicht mal um welchen Personenkreis es geht, ergo wirst auch die Schutzverstärkung nicht kapieren.
Sorry Kaffee-Pause...bei mir hat das Ding keine Suchfunktion. Und wenn ich mir Kapitel 7, Absatz 33 google, dann komme ich zur Marktmissbrauchsverordnung.

Kapitel finde ich dort übrigens gar keine, wenn ich aber die erste Seite des Gesetztesentwurfs lese, dann muss ich sagen "das ist okay so...kann durchgewunken werden"...die restlichen 61 Seiten werde ich nicht lesen...und das, obwohl ich weiß, dass ein Aufenthalt in der Psychatrie jeden, also auch mich, irgendwann treffen kann...
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06.05.2018
rk76de:

Inwiefern wird dieser Schutz durch die Neuerungen im geplanten Gesetz sinnvoll verstärkt?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Nicht eines Klinikaufenthaltes, einer zwangsweisen Unterbringung auf der geschlossenen Psychiatrie aufgrund Fremd- oder Eigengefährdung dort!

Dieses kleine Detail scheint irgendwie die Damen hier einfach nicht zu interessieren....
Tja, aber das ist es ja, was unter anderem Kaffeepause angeführt hat: Damit erhöht man nur die Vorbehalte und es besteht die Gefahr, dass viele sich nicht helfen lassen und es geheim halten, weil sie befürchten (ob rational oder irrational sei mal dahingestellt), im Falle eines Klinikaufenthaltes eben unter die Registrierung zu fallen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Hallo Seeangel, wenn Du die Diskussion verfolgt hast, kannst Du ja sehen, dass rk mich bat zu belegen wo genau das alles steht, was als Argument aufgeführt wurde. Deshalb war ich so freundlich es für ihn herauszusuchen. Meine Pflicht wäre es nicht gewesen, schliesslich steht der Text öffentlich zur Verfügung Man kann, aber muss es dort nicht nachlesen, so wie man diesen Thread lesen kann aber nicht muss. 😉
Es ist meiner Meiniung nach besser sich fundiert damit zu beschäftigen als sich seitenweise über die fehlende Argumentation anderer lustig zu machen, während man selbst überhaupt keine Argumente beiträgt.

Kapitel 7, Absatz 33 findest Du zum Beispiel in dem Du die Suchfunktion innerhalb des Textes benutzt. Die führt dich dann direkt dort hin.

Da ich über 10 Jahre in Bayern gelebt habe und dort noch einen Freundeskreis habe ist das Gesetz ist also durchaus in meinem privaten Umfeld Thema selbst wenn ich nicht in Bayern lebe. Davon abgesehen finde ich es normal auch über den Tellerrand des eigenen Bundeslandes zu blicken.
Betroffen bin ich davon so oder so nicht, da ich nicht psychisch krank und nicht stationär in einer Einrichtung war oder bin. Auch da gilt für mich: es schadet nicht über den Tellerand des eigenen Lebens und Geschehens zu blicken.

Und jetzt zurück zum Thema:

Inwiefern wird dieser Schutz durch die Neuerungen im geplanten Gesetz sinnvoll verstärkt?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Nein, denn wie die Frau Kaffeepause schon zitiert hat:

Für folgende "untergebrachte" Personen sind vom Träger nach Abs. 1 Daten zu erfassen 
Fälle der § 151 Abs.1, § 151 Nr.7, 312 Nr.4, 331, 332 FamFG

Also diejenigen die bereits untergebracht sind weil sie sich selbst oder andere gefährdet haben.

Mädels, ihr widersprecht euch einfach mit jedem weiteren Satz nur noch weiter.
Jede Depression kann theoretisch potenziell eigen und fremdgefährdend sein bzw. sich derart entwickeln. Somit auch theoretisch jeder Burn-Out.
Also müsste man JEDEN depressiven und ausgebrannten Patienten registrieren.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen?!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.05.2018
Und vor allem vor lauter Rabulistik nicht merkt dass es in dem neuen Gesetz gar nicht um alle psychisch Kranken geht sondern um die Eigen- und Fremdgefährdenden psychisch Kranken...

Aber so ist das halt bei Damen die nicht in der Realität zu Hause sind und nie gelernt haben, dass es auch andere Belange als ihre eigenen gibt.