NSA darf auch in Europa lauschen ...

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 36 Antworten

„Ostalbkreis“ (Pseudonym)

Hallo Peppermint,

ein menschliches Eifern steht den Personen zu, die in einer Partnerschaft leben. Bei Frauen gibt es öfters Rivalitäten, wenn die zusammen arbeiten. Und so verwenden Männer und Frauen andere Werkzeuge, wenn es zum vermeintlichen Konflikt bzw. zum Duell der "Konkurrenz" kommt.

Meine Beiträge können positiver und negativer Natur sein, da es ja immer darauf ankommt, aus welchem Blickwinkel heraus man es betrachtet.

Für Nachsteller von minderjährigen Kindern verkörpere ich das klassische Feindbild, wenn ich dies zufällig erkenne und aus Kinderschutzgründen in diese verwerflichen Aktivitäten eingreife. Ebenso für Menschen, die sich in Ruhe um die Kontenleerung von Bankkunden via I-Net kümmern und nicht bei dieser "Arbeit" gestört werden möchten. Ich bin kein Mann, der für eine Überführung von Kleinkriminellen oder schweren Jungs zuständig ist.

Eine Sprecherin der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft informierte die Medien vor kurzem über einen schweren Schlag gegen Internetkriminelle.

Quellverweis:
http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-verhaftet-Blackshades-Hacker-article12861881.html

Übrig bleiben Kommentare von Dritten zu meinen Beiträgen, die aber nicht zu meinen Verantwortungsbereich gehören. Spatz'n zwitschern halt gern :-)

Liebe Grüsse
Alphamännchen

„Saale-Orla-Kreis“ (Pseudonym)

Pepermint, ich sehe es wie Du, nur denke daran wo wir hier sind.
Mann & Männchen, Ja auch der Fritz, sie alle wollen hier von Frauen gelesen werden und werfen sich mächtig ins Zeug zwecks Profilierung. Bei Rotwild und anderen Brunftverhalten genannt.
Lehnen wir uns zurück und geniesen die Show.
;-)

Dass Geheimdienste ihren Kernaufgaben nach gehen spricht nichts dagegen, allerdings hat es inzwischen ein Ausmaß angenommen das die Bespitzelungen der Stasi wie kleine Jungen Scherze wirken lässt. Allumfassend alles und jeden Bespitzeln lassen ist, sind und waren nie die Aufgabe der Dienste. Nur weil inzwischen vieles was zu vor technisch nicht möglich war nun realisiert wird, macht es das alles nicht besser.
Und schützen ist schön gesagt, aber da die Arme von NSA und Co schon bis auf die Hardwareeben reichen ist da nichts mit Schutz.

Die Geheimdienste bedürfen einer neuen Überarbeitung ihrer Befugnisse und fest gelegten Kontrolle durch Regierungsinstanzen.
Was unkontrollierte Tätigkeiten der Nachrichtendienste bewirken kann sieht man ja an Hand der Ergebnisse des NSU-Ausschuss.

„Ostalbkreis“ (Pseudonym)

In der gutachterlichen Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss erklärt Herr Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht, dass es keine gesetzlichen Grundlagen für das Anzapfen der Auslandskommunikation gibt, so dass sich der Bundesnachrichtendienst (BND) auch nicht auf ein Gesetz berufen kann, nachdem z. B. Artikel 10 des GG an den Deutschen Grenzen endet. Der BND arbeitet somit weitgehend in einem rechtsfreien Raum, ohne dabei das GG der BRD zu wahren, zu welchem er gemäß Eid verpflichtet ist.

Nach Auffassung mehrerer Staatsrechtler ist dies sehr bedenklich, dass sich der BND letztlich nur auf seine Aufgabenzuweisung beruft und schließlich die Bundesregierung bestimmt, welches Land vom BND zu beobachten ist, da in einem Rechtsstaat wie der BRD alles vorgeschrieben ist. Es erscheint etwas befremdlich, dass man die Arbeit ausländischer Geheimdienste kritisiert und nicht als Erstes vor der eigenen Haustüre zu Kehren beginnt.

Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Herr Papier erinnert dabei als Sachverständiger im Ausschuss an diverse Schutzpflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern, die gemäß Grundgesetz darauf vertrauen, dass sie nicht Anlasslos von jedermann ausgespäht und überwacht werden. Dies bedeutet, dass der Staat für eine sichere Kommunikationsinfrastruktur zu sorgen hat, damit die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben. Im Übrigen erklären die juristischen Sachverständigen, dass die ausländischen Dienste kein Recht haben, die Kommunikation der Deutschen zu überwachen.

Die Sachverständigen stimmen mir auch zu, dass die bisherigen Abkommen Swift und Safe Harbour zu korrigieren sind und das Freihandelsabkommen von gemeinsamen Datenschutzklauseln abhängig zu machen.

Liebe Grüße
Alphamännchen

„Ostalbkreis“ (Pseudonym)

Das BVerwG wies am 28.05.2014 die Klage einer national und international agierenden Rechtsanwaltskanzlei wegen stattgehabter Überwachung sowie Aufzeichnung von Kommunikationsflüssen des BND unter Aktenzeichen 6 A 1.13 ab, weil die Klagepartei vor Gericht nicht nachweisen konnte, dass sie selbst betroffen ist.

Zwar kam der BND in Besitz von 37 Millionen E-Mails im Jahr 2010, wobei der BND aber die Daten der vorgeschriebene Protokollierung löschte und auch die irrelevanten E-Mails von knapp 37 Millionen vernichtete, weshalb hierdurch eine Beweisnot eintrat, die zur Klageabweisung führte.

Übrig blieben 12 E-Mails, die als nachrichtendienstlich relevant eingestuft worden sind.

Quellverweis:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=35

http://www.sueddeutsche.de/digital/klage-vor-bundesverwaltungsgericht-karlsruhe-soll-bnd-ueberwachung-pruefen-1.1978077

Der RA kündigt Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG an. Schließlich hat der BND diverse Beweismittel vernichtet. Vor allem hat das BVerwG nicht das BVerfG zur Abklärung der verfassungsrelevanten Fragen angerufen, was die teilweise Aushebelung vom GG für die BRD anbetrifft.

Vor allem kann ein Vertrauensverhältnis inklusive Verschwiegenheitspflicht zwischen Mandant und RA nicht wirklich gewahrt sein, wenn Dritte beliebig den Informationsfluss überwachen und aufzeichnen.

Das Gericht würde in diesem Sinne diverse Begünstigungen zulassen, z. B. dann, wenn es zu einer Indiskretion kommt, was beispielsweise angestrebte Ermittlungsverfahren anbetrifft. Und hier kann es dann zur Vernichtung von Beweismitteln vor dem Durchsuchungsbeschluss kommen. Hierdurch würde dann eine verbotene Strafvereitelung eintreten, die nicht im Sinne z. B. von Staatsanwälten und Richtern wäre, weil ja dessen Korrespondenz ebenfalls überwacht werden kann.

Liebe Grüsse
Alphamännchen

„Ostalbkreis“ (Pseudonym)

Die Beschäftigten vom Bundesnachrichtendienst sowie der Polizeibehörden werden auf eine Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 02.03.2010 hingewiesen, da sich das BVerfG mit Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 auch mit deren Aufgaben auseinander gesetzt hat, die neben den entsprechenden Dienstanweisungen auch einer verfassungskonformen Anwendung entsprechen müssen.

Quellverweis:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Gefahrenabwehr wird ebenfalls vom BVerfG im obigen Urteil abgearbeitet.

Der BND möchte aufrüsten und 300 Millionen Euro für die Überwachung der sozialen Netzwerke in Echtzeit investieren, damit andere Nachrichtendienste evtl. entlastet werden. Denn Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft...

Quellverweis:
http://www.fr-online.de/politik/ueberwachung-des-bundesnachrichtendienst-bnd-will-soziale-netzwerke-live-ueberwachen,1472596,27314286.html

Auf welcher Rechtsgrundlage der BND dieses Vorhaben stützen will, ist mir unbekannt. Allerdings verscheucht man damit eine Reihe von Kunden, die sich bisher via sozialer Netzwerke über Gott und die Welt unterhalten, weil nicht alle rund um die Uhr überwacht werden wollen.

„Filderstadt“ (Pseudonym)

Ob Alphamännchen vielleicht irgendwann mal merken wird, dass sein Thema nicht wirklich jemanden interessiert ??

Warten wir es mal ab, vielleicht kommt bei ihn ja bald die himmlische und göttliche Erleuchtung !!!

„Südwestpfalz“ (Pseudonym)

@Alles_wird_gut:
Woraus schließt Du dass sich niemand für das Thema interessiert? Immerhin gibt es ja ein paar Beiträge. Und wer ist dieses kollektive "wir", das abwartet? Ich jedenfalls finde die gesamte Entwicklung der Geheimdienstaktivitäten höchst bedenklich.

„Filderstadt“ (Pseudonym)

aha, du kannst ja gerne mal schreiben, was jetzt der Einzelne oder die Gesamtheit der Bürger dagegen tun kann.

Dagegen können wir überhaupt nichts unternehmen ! Der Bundesregierung und Europa ist das transatlantische Bündnis mit den USA weitaus wichtiger, also wird dagegen nichts unternommen.
Ich denke, in diesen Augenblick spioniert die NSA vom Dagger-Komplex munter weiter, selbst das ausspionieren der Abgeordneten im Bundestag wurde meiner Ansicht nach nicht eingestellt, sondern nur Vollmundig verkündet.

Wir können das einfach nur hinnehmen, mehr nicht.

Ich habe ja schon mal geschrieben, wer nicht ausspioniert werden möchte, der muss es so machen wie im Film "Der Staatsfeind No.1"
In einen Käfig einsperren lassen, abgeschottet von allem, schlimmer als ein Hund in seinen Zwinger. Dann ist die Garantie sehr hoch, dass die NSA nichts mitbekommt, nur leider bekommt man dann selber auch nichts mehr mit.

„Ostalbkreis“ (Pseudonym)

Der Staat hat für eine sichere Kommunikationsinfrastruktur zu sorgen, damit die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben. Und Frau Merkel ist Chefin der Bundesregierung, so dass sie diese Staatsaufgabe auf den Weg zu bringen hat. Das ist natürlich nicht Aufgabe der Bürger... ;-)

Fallbeispiel:
Karl Udo wählt via I-Net eine freie Lehrstelle aus dem Stellenmarkt aus und bewirbt sich online, so wie es vom Personalbüro erwünscht worden ist. Die Eltern sind Akademiker und können ihm bei der Formulierung helfen.

Niemand weiß, ob sich hinter diesem Inserat kriminelle Personen verbergen, um möglichst kostenlos an sehr sensible Daten zu kommen und in welcher Weise sich eine potentielle Gefahr verwirklichen kann.

Niemand weiß, was mit den beigefügten Bewerbungsunterlagen passiert, da Karl Udo ja keine abgesicherte Tunnelverbindung zur Firma hat. Die Daten können von Dritten abgefangen, mitgelesen und vervielfältigt werden, ohne dass es Karl Udo weiß.

Daher können sehr viele Persönlichkeitsprofile erstellt werden, da man sich meist auch um eine Fotobeifügung bemüht. Das Foto kann im I-Net für eine weitere Auffüllung des Profiles abgeglichen werden, da Karl Udo bei FB etc. vertreten ist.

Es ist ein lebensnahes Fallbeispiel von vielen, da Bewerbungen zu unserem täglichen Leben mit dazu gehören. Die Beschränkung vom BND und anderer Behörden innerhalb der BRD ist deshalb sehr wichtig. Denn was geht es den Damen und Herren eigentlich an, wo wir uns bewerben, wie viel Kohle wir bei den Gehaltsvorstellungen benennen und was wir beruflich so machen ? Das geht weiter mit den sozialen Kontakten bis hin zu unserem Intimleben.

Daher müssen Begrenzungen sein, um eine Vollüberwachung zu vermeiden. Die Protokollierung der Tätigkeiten des BND ist sehr wichtig. Und die dürfen nicht einfach so vernichtet werden. Es muss einen Auftrag hierfür gegeben haben, weshalb ein Name des Auftraggebers festgestellt werden kann, der für die Löschung die Verantwortung trägt. Und es muss ja einen Sachgrund dafür gegeben haben. Und wenn das nicht beherrschbar ist, muss man die Leute für was einfacheres verwenden, was ihren Leistungen entspricht. Bei 37 Millionen "abgefischten" Emails im Jahr 2010 sind die Vorjahre sowie die Folgejahre einzuberücksichtigen, so dass bereits diese Masse besagt, dass es sehr viele Betroffene gibt.

Und wenn die Bundesregierung erklärt, daß der BND selten Emails abgreift, frage ich mich, wie viele Emails insgesamt erbeutet worden sind ?