Mütterrente
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.09.2014
Der Gesetzgeber ist aufgrund des Schutzauftrages aus Art. 6 Abs. 1 GG dazu verpflichtet, durch die Kindererziehung entstehenden Benachteiligungen in der Alterssicherung von kindererziehenden Familienmitgliedern auszugleichen und hat hierbei einen größeren Gestaltungsspielraum.

Für die ersten drei Lebensjahre werden Kindererziehungszeiten im Rahmen von Entgeltpunkten für die ab dem Jahr 1992 geborene Kinder gewährt.

Berücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres eines Kindes wurden durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 18. Dezember 1989 (BGBl I S. 2261) systemkonform eingeführt. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten hat der Gesetzgeber bis zu einem Wert an Entgeltpunkten entsprechend der Beitragsleistung eines Durchschnittsverdieners in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2998) angehoben.

Für die ersten zwei Lebensjahre werden Kindererziehungszeiten im Rahmen von Entgeltpunkten für die vor dem Jahr 1992 geborene Kinder ab 1.7.2014 gewährt.

Der Gesetzgeber bewertet demzufolge Kindererziehungszeiten ungleich und kommt seinem einheitlichen Schutzauftrag, zu dem er gemäß GG verpflichtet ist, nur bedingt nach. Immerhin gibt es bereits jetzt Rentner und Rentnerinnen, die ein und mehrere Kinder vor dem Jahr 1992 erzeugten, was zur Sicherung unseres Rentensystems beitrug, so dass diese Gruppe nicht informiert wurde, wann die vorläufige Benachteiligung gegenüber anderen Erziehenden beendigt wird und wann die hieraus resultierenden Differenzbeträge ausbezahlt werden.

In den Verbescheidungen, welche die DRV derzeit verschickt, findet lediglich die Neuberechnung gemäß Gesetzesänderung vom 1.07.2014 statt, in welcher nun 2/3 der Kindererziehungszeiten gegenüber 3/3 der Kindererziehungszeiten für die ab 1992 geborenen Kinder einberücksichtigt werden.

Ich darf darauf hinweisen, dass es wegen der vielen Bescheide noch etwas Zeit dauern wird, bis alle den neuen Rentenbescheid in den Händen halten können.

Der Bescheid ist anderen Behörden unverzüglich vorzulegen, damit berechnet werden kann, ob etwaige Ansprüche auf Wohngeld etc. noch bestehen. Durch die erhöhte Mütterrente fallen manche Anträge bei anderen Behörden weg, so auch der eine oder andere Euro, den man bisher andersweitig erhielt.

Mit freundlichem Gruß
Alphamännchen

Wie findet ihr die unterschiedlichen Kinderbewertungen bei der Mütterrente ?