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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.10.2014
Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt unterstellte Dienststelle, so daß im BND-Gesetz vom Jahr 1990 die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des deutschen Auslandsnachrichtendienst abgeregelt worden ist. Der BND trägt zur "äußeren Sicherheit" der BRD und dessen Volkes bei.

Er unterstützt die Bundeswehr im Auslandseinsatz sowie die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Gefahrenabwehr von Terror und anderer Bedrohungen.

Er informiert und berät die Bundesregierung in zentralen Fragen zur Außen- und Sicherheitspolitik. Soweit der BND im Inland tätig wird, unterliegen seine Maßnahmen den Vorschriften und der Kontrolle nach Art. 10 GG.

Quellverweis zu Artikel 10 GG:
http://dejure.org/gesetze/GG/10.html

Natürlich unterliegen die Operationen eines jeden Geheimdienstes strengen Sicherheitsaspekten und dürfen nicht transparent dargestellt werden, da die terroristischen Vereinigungen sonst Insiderwissen erhalten. Ich denk da kurz an eine geplante Razzia bei den Panzerknackern, die sie aus der Presse im Vorfeld erfahren und sich bequem auf die "geheime Razzia" vorbereiten...

Das öffentliche Interesse beginnt mit der C-Spionage und C-Sabotage, wenn unbescholtene Kinder, Jugendliche und Erwachsene überwacht worden sind, ohne dass es hierfür einen echten Anfangsverdacht gab. Denn ein normaler Bürger kann sich nur in sehr bescheidenen Umfang vor Angriffen schützen.

Auch darf man nicht vergessen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen nicht beliebig viel Geld in den Datenschutz investieren können. Denn dies ist kontraproduktiv. Irgendwann verzichten die auf die modernste Technik, wenn es sich nicht mehr rechnet. Und da hängen sehr viel Arbeitsplätze dran. Und die Medien sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens, die uns im Idealfall ganz neutral über Geschehnisse im In- und Ausland informieren. Ich selbst sehe Politiker nur als Volksvertreter für eine beschränkte Zeit an. Und wenn sich das Volk nicht mehr vertreten fühlt, egal wen es wählt, dann ist es an der Zeit, sich über neue Systeme zu unterhalten, die den Volkswillen halt widerspiegelt. Der NSA-Untersuchungsausschuss muss aufklären, was denn in den letzten Jahren schief lief und wer hierfür alles verantwortlich ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.10.2014
entfernt
schmunzel,wer glaubt das es im geheimdienstbereich bzw.militär je transparens geben wird,der träumt.nur wenn man einen informanten aus diesen kreisen hat,der aus welchen gründen auch immer,was durchblicken läßt,kann man einen kleinen blick hinter die kulissen werfen und selbst dann,sollte man nicht unbedingt glauben,die wahrheit zu erfahren.
und wenn man was erfährt,nimm es getrost mal 10 oder 100,dann kommt es der wahrheit langsam näher.es gibt keinen bereich,wo mehr gelogen wird als in der politik und im sicherheitsbereich,entweder wird unter oder übertreiben.aber wahrheit gibt es in der regel nicht.
ich war lange genug im aktiven dienst,ich habe da keine illusionen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.10.2014
Die Bundesregierung plant eine Ersetzung des § 23 Abs. 6 BDSG, der derzeit wie folgt aussieht.

(6) Die Genehmigung, als Zeuge auszusagen, soll nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde. Die Genehmigung, ein Gutachten zu erstatten, kann versagt werden, wenn die Erstattung den dienstlichen Interessen Nachteile bereiten würde. § 28 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bleibt unberührt.

Vorschlag für die Neufassung: "Die oder der Bundesbeauftragte darf als Zeugin oder Zeuge aussagen, es sei denn, die Aussage würde dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind, oder könnte Grundrechtsverletzungen zur Folge haben. Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen".

Die Bundesregierung plant also, die Zeugenaussage eines Bundesbauftragten zu erschweren, da plötzlich die Beziehungen zu anderen Staaten, die in diesem Vorschlag nicht näher genannt werden, eine Rolle spielen. Ferner muss vorher die Bundesregierung ihr Einvernehmen zur Zeugenaussage geben.

Quellverweis:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-09/bnd-ueberwachung-ermittler-maulkorb-datenschutz

Das Bundeskanzleramt ermahnte den Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zur Verschwiegenheit, was die als geheim eingestuften Dokumente anbetrifft und behält sich juristische Schritte gegen die "Maulwürfe" vor, da die Medien in mindestens vier Fällen aus geheimen Akten zitierten.

Quellverweis:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-kanzleramt-droht-ausschuss-mit-strafanzeige-a-997468.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eikonal-bnd-soll-daten-von-bundesbuergern-an-nsa-uebergeben-haben-a-995602.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-ausschuss-sitzung-wegen-fehlender-unterlagen-abgebrochen-a-997613.html

Die Beschäftigten des BND dürfen nur sehr eingeschränkt aussagen. Ferner werden wichtige Dokumente geschwärzt bzw. unbrauchbar gemacht. Daneben wurde ein Journalist bei einer Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses von einem Polizisten persönlich überwacht, was dessen Pressefreiheit einschränkte.
Gänzlich gescheitert ist der BND, was die Datenschutzprüfung bei Datenbanken anbetrifft. In der BRD ist alles vorgeschrieben ! Angaben zu Filtersystemen sind nicht öffentlich erfolgt.

Quellverweis:
http://www.golem.de/news/nsa-ausschuss-bloggen-unter-aufsicht-der-polizei-1410-109774.html
http://www.golem.de/news/bnd-datenschutzbeauftragte-bnd-versaeumte-datenschutzpruefung-bei-datenbanken-1410-109747.html

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Herr Peter Schaar ist im Ausschuss als Zeuge vorgemerkt.

Aus den obigen Gründen ergibt sich, dass die Bevölkerung derzeit nur wenige Informationen zum genauen Ausmaß der C-Spionage erhält.

Die Betroffenen haben materielle und immaterielle Schäden erlitten, die natürlich von den Tatbeteiligten auszugleichen sind. Und ich erinnere an dieser Stelle an Nachstellungen (Stalking), an Computermanipulationen und vor allem an Urheberrechtsverletzungen inklusive weiterer Delikte, die nicht verbagatellisiert werden dürfen. Daher ist die Aufklärungsarbeit sehr wichtig und sollte nicht mehr behindert werden.

Liebe Grüße
Alphamännchen