Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.12.2012
Und du bittest den Gesetzgeber genau hier darum weil....?
Das Thema ist so zwiespältig...einerseits ist eine gewisse Überwachung des Netzes unerlässlich, andererseits kann das schnell mal ausarten....
Das Thema ist so zwiespältig...einerseits ist eine gewisse Überwachung des Netzes unerlässlich, andererseits kann das schnell mal ausarten....
Alphamännchen, das ist der falsche Weg. Wenn du die Firma Digitask auf etwas hinweisen möchtest, dann solltest du dich an das Unternehmen selbst wenden. Vielleicht einen Termin mit der Geschäftsleitung vereinbaren, dein Anliegen vortragen und begründen.
Wenn du ein Anliegen an den Gesetzgeber hast, musst du dich an diesen wenden. Ich glaube nicht, dass maßgebliche Persönlichkeiten hier mitlesen.
Wir können dir nicht helfen!
Ach so, dein gewünschter Meinungsaustausch: Ich habe kein Problem mit Überwachung, bei mir gibt es nichts auszuspähen, niemand wird auf die Idee kommen, mich zu überwachen.
Wenn du ein Anliegen an den Gesetzgeber hast, musst du dich an diesen wenden. Ich glaube nicht, dass maßgebliche Persönlichkeiten hier mitlesen.
Wir können dir nicht helfen!
Ach so, dein gewünschter Meinungsaustausch: Ich habe kein Problem mit Überwachung, bei mir gibt es nichts auszuspähen, niemand wird auf die Idee kommen, mich zu überwachen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.12.2012
http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner
http://www.ccc.de/de/updates/2012/schaar-staatstrojaner
http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/chaos-computer-club-warnung-vor-staatstrojaner-blindflug/7570750.html
Die Firma Digitask wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung, Herstellung und in Verkehrbringung von Späh- und Spionagesoftware höchstgefährlich ist. Denn werden Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche beim Baden oder in Schlafräumen von Dritten via reaktivierter Webcam beobachtet, ist dies nichts weiter wie es Big Brother gegen Entgelt durchführt. Die Beteiligten werden bei Big Brother im Vorfeld informiert, dass sie immer und zu jeder Zeit beobachtet werden.
Bei Internetusern ist dies nicht der Fall !
Die auftragsgemäß entwickelte Malware ist nach meinem Dafürhalten verfassungswidrig, dessen Existenz über einen längeren Zeitraum hinweg von Dritten bestritten worden ist, wie sich aus den obigen Links ergibt.
Hier kann es nicht nur zur Ausspionierung der Intimsphäre kommen, sondern auch zur Kindesentführung, zu sexuellen Übergriffen, zu Angriffen auf Leib und Leben sowie Raub, Erpressung und anderen Straftaten, wenn der Staatstrojaner in falsche Hände gerät...
Denn man kann personenbezogene Daten auf Fremdrechnern auslesen, Dateien einspielen oder manipulieren und vieles mehr.
Einerseits greift das STGB, insbesondere bei Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, die in §§ 201-210 STGB näher abgeregelt sind. Andererseits kann bei Amtsträgern außer und im Dienst, Anwälten etc. pp. erheblicher Schaden entstehen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
Ich bitte den Gesetzgeber darum, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem eine richterliche Genehmigung für die Ausspähung zwingend erforderlich wird, damit diverse Machenschaften sowie die Überwachung von xbeliebigen Personen eingedämmt werden kann.
Natürlich freue ich mich über einen regen Meinungsaustausch, wie ihr eigentlich über so eine beliebige Überwachung denkt, also insbesondere, ob ihr dafür oder dagegen seid.
Herzlichst
Alphamännchen
http://www.ccc.de/de/updates/2012/schaar-staatstrojaner
http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/chaos-computer-club-warnung-vor-staatstrojaner-blindflug/7570750.html
Die Firma Digitask wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung, Herstellung und in Verkehrbringung von Späh- und Spionagesoftware höchstgefährlich ist. Denn werden Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche beim Baden oder in Schlafräumen von Dritten via reaktivierter Webcam beobachtet, ist dies nichts weiter wie es Big Brother gegen Entgelt durchführt. Die Beteiligten werden bei Big Brother im Vorfeld informiert, dass sie immer und zu jeder Zeit beobachtet werden.
Bei Internetusern ist dies nicht der Fall !
Die auftragsgemäß entwickelte Malware ist nach meinem Dafürhalten verfassungswidrig, dessen Existenz über einen längeren Zeitraum hinweg von Dritten bestritten worden ist, wie sich aus den obigen Links ergibt.
Hier kann es nicht nur zur Ausspionierung der Intimsphäre kommen, sondern auch zur Kindesentführung, zu sexuellen Übergriffen, zu Angriffen auf Leib und Leben sowie Raub, Erpressung und anderen Straftaten, wenn der Staatstrojaner in falsche Hände gerät...
Denn man kann personenbezogene Daten auf Fremdrechnern auslesen, Dateien einspielen oder manipulieren und vieles mehr.
Einerseits greift das STGB, insbesondere bei Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, die in §§ 201-210 STGB näher abgeregelt sind. Andererseits kann bei Amtsträgern außer und im Dienst, Anwälten etc. pp. erheblicher Schaden entstehen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
Ich bitte den Gesetzgeber darum, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem eine richterliche Genehmigung für die Ausspähung zwingend erforderlich wird, damit diverse Machenschaften sowie die Überwachung von xbeliebigen Personen eingedämmt werden kann.
Natürlich freue ich mich über einen regen Meinungsaustausch, wie ihr eigentlich über so eine beliebige Überwachung denkt, also insbesondere, ob ihr dafür oder dagegen seid.
Herzlichst
Alphamännchen