Lena's Mörder

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 56 Antworten

„Norddeutschland“ (Pseudonym)

Ich würde ja auch jederzeit wieder zur Polizei gehen ...und ja; es gibt genug Frauen die sowas tatsächlich "erfinden " aus Rache oder sonst was .... und dazu muss ich mal folgendes loswerden ....diese Frauen sind ein Faustschlag ins Gesicht für jedes wirkliche Opfer und kämen bei mir mal kurzzeitig in den Knast damit sie über ihre Tat nachdenken können....sowas ist kein Kavaliersdelikt ....hat schon ganze Existenzen runiert und belastet den ganzen Polizeiapperat .....

„Mannheim“ (Pseudonym)

Bei der Begrifflichkeit "Borderliner" handelt es sich immer nur um Grenzgänger, die Grenzerfahrung sammeln wollen und eben gern Grenzen jeder Art überschreiten. Vergleichbar ist dies mit einem Fan, der eine Boyband sieht und zu kreischen beginnt. Das wird auch nicht als Krankheit bezeichnet.

Auf den Videosequenzen erkennst du ein lockeres Gangbild mit ganz normaler Bekleidung. Der Täter läuft gezielt auf etwas zu.
Er setzt seinen Plan in die Tat um, egal was kommt. Und daher stufe ich die Person als sehr gefährlich ein.

Auf mich wirkt er "routiniert" und kennt sich scheinbar aus ! Es ist von Bedeutung, das gegen ihn ein Ermittlungsverfahren lief.
Hieraus resultiert meine Annahme. Eine Diagnose ist im übrigen kein Befund. Denn das ist Aufgabe der Gerichtsgutachter. War deine Vermutung ähnlich, Erin oder anders ?

„Wetzlar“ (Pseudonym)

@alphamännchen:

1. Bist du forensischer psychologe?
2. Ganganalysen sind so 1990 und kommen direkt nach dieser eigenartigen wissenschaft die den schädel in sektoren unterteilt.

„Offenbach am Main“ (Pseudonym)

Nein Alphamännchen garnicht!! Ich fand die Feststellung zunächst sehr forsch und gewagt!! Aber : ich hatte mich sehr über die nachträgliche "interne Suche " bei der Polizei gewundert, und an den Staatsanwalt denkt ja dann glz. keiner mehr (Bauernopfer)! Und deshalb könnte es ja sogar uU. so gewesen sein: dass man den Mann zunächst aus bestimmten Gründen bewusst nicht ernst genommen hat.

„Mannheim“ (Pseudonym)

Zu den kinder- und jugendpornografischen Schriften zählt die Literaturverfilmung "Lolita", "Zärtliche Cousinen", "Bilitis", also alle Werke, in denen ein(e) Darsteller(in) unter 18 Jahren ist oder wie ein(e) Minderjährige(r) wirkt. Eine Scheinpornografie, in denen es also nicht zu einer realen Sexhandlung kommt, ist ebenfalls verboten.

Es ist reine Interpretationssache, wie alt man die mitwirkenden Akteure schätzt. Wenn also Heidi Himbeere wegen dem Besitz rechtswidriger Schriften eine Geldstrafe erhalten hat, bedeutet dies nicht, dass die Akteure unter 18 Jahren gewesen sind.

Ein weiteres Problem ist, dass ich via Internet einen Fremd-PC ansteuern und beliebige Dateien löschen oder einbringen kann, so dass jeder Internetnutzer in den Besitz von rechtswidrigen Schriften aller Art kommen kann. IT Spezialisten halten sich in der Regel an den Datenschutz und bitten Dritte (z. B. Kunden) um Erlaubnis, bevor es zu einem PC-Zugriff via I-Net kommt.

Im übrigen kann jeder IT Profi im vorläufigen Besitz von K-Porn sein, wenn er ein Motherboard eines Kunden-PC auswechselt, weil der Reparateur ja nicht weiß, was auf der Festplatte ist. Hier hat der Gesetzgeber versäumt, eine Regelung zu finden.

Das geänderte STGB erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen Vorschriften, was diverse Altersschätzungen anbelangt, weil grundsätzlich jeder Produzent das Alter seiner Akteure prüft, um sich nicht strafbar zu machen. Ferner hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, das kein Kind unter 18 Jahren an einem Hardcore- und Horrorfilm teilnehmen kann. Solche Movies sind aus dem Internet zu verbannen, sobald sie die BRD erreichen, was mit einer einfachen Kennzeichnungsnummer möglich ist !

Wenn die Beamten die ausgebaute Festplatte vom Stiefvater erhalten haben, ist unklar, ob darauf "echte" K-Pornos waren und wie er auf diesen Fund eigentlich gekommen ist. Gibt es eine zweite Platte oder weitere Speichermedien ?

Der Durchsuchungsbefehl des erkennenden Gerichtes ist nicht zeitnah umgesetzt worden. Mehrere Beamte sollen den Befehl in den Händen gehalten haben. Üblich wäre eine Speichelprobe mit erkennungsdienstlicher Erfassung bei Selbstanzeige. Warum kam es nicht zu diesem Standard ?

Gab es viel zu wenig Personal, weil eine Umstrukturierung aus Kostengründen durchgeführt wurde, für die ein Innenminister einzustehen hat oder eine hohe Krankheitsrate ?

„Offenbach am Main“ (Pseudonym)

Ich kann Deinen letzten Post jetzt nicht mehr so gut nachvollziehen, Alphamännchen, aber geringe Personalzahlen sollten nie als Argument für schlechte Arbeit herangezogen werden. So oder so.

„Mannheim“ (Pseudonym)

Erin, ich stimme dir in vollen Umfang zu. Die Nachvollziehbarkeit
meines Postings hängt natürlich von vielen Dingen ab... ;-)

http://www.stern.de/panorama/tatwaffe-im-mordfall-lena-bleibt-verschwunden-1810946.html

Vorlauf:

Die Polizei und Staatsanwaltschaft hielten eine Pressekonferenz ab, die sich in der Nachbetrachtung als "Fake" heraus stellt. Ob der Straftatbestand eines versuchtes Rufmordes etc. erfüllt ist, hat das erkennende Gericht festzustellen. Der 17-jährige wurde nach bisherigem Stand zu Unrecht beschuldigt und zu Unrecht in U-Haft genommen, so dass dies nicht mit dem GG für die BRD vereinbar ist. Denn hier müsste jeder Bundesbürger befürchten, dass er selbst mit blütenreiner Weste ins Gefängnis kommt, nur weil einer Amtsperson die Optik etc. nicht passt.

Durch weitere Hinweise aus der Bevölkerung gelang es, Spuren am Tatort einem 18-jährigen Mann zuordnen zu können, der bei der anschließenden Vernehmung ein Geständnis ablegte.

Das erkennende Gericht stellte fest, dass bei dem 18-jährigen Mann im Vorfeld eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung durch die Polizeibehörde nicht umgesetzt worden ist, so dass eine mögliche Strafvereitelung durch mehrere Beamte in Betracht kommt, was derzeit intern überprüft wird. Zu wenig Personal zur Amtsausübung des Durchsuchungsbefehles ginge zu Lasten des Innenministers als oberster Dienstherr, der dann natürlich eine Mitverantwortung tragen würde...

Es sei so, dass der jetzt 18-jährige die 7-jährige Freundin der Schwester in unbekleidetem Zustand abfotografiert habe. Die Mutter habe sich an das Jugendamt gewendet. Es sei so, dass der "Stiefvater" eine Festplatte ausgebaut habe, die zum PC des Sohnes gehöre, auf welchem K-Pornos enthalten wären.

Der "Stiefvater" habe den Sohn seiner Partnerin bei der Polizei angezeigt und das Speichermedium als Beweismittel übergeben.

Der Sohn habe eine Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht und sei entlassen worden, weil eben kein objektives Gewaltpotential erkennbar gewesen sei.

Der 18-jährige habe sich dann bei der Polizei selbst wegen Besitz von K-Porn bzw. pädophiler Neigungen angezeigt.

Es sei die erkennungsdienstliche Behandlung etc. nicht von der Polizeibehörde durchgeführt worden. Die Gründe sind daher vom erkennenden Gericht zu überprüfen.

Neben dem Sexual- bzw. Gewaltverbrechen an der 11-jährigen kommt der 18-jährige noch für eine versuchte Vergewaltigung an einer Joggerin laut Ermittler in Betracht, die er zeitnah nach seiner Selbstanzeige verübt haben soll.

Es liegen Teilgeständnisse, also die Nacktaufnahmen des Kindes und die Tötung des Mädchens Lena vor.

Der Innenminister Herr Schünemann (CDU) schließt strukturelle Probleme bei der Polizei als oberster Dienstherr aus.

Fortsetzung folgt...