Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2012
Erin, ich stimme dir in vollen Umfang zu. Die Nachvollziehbarkeit
meines Postings hängt natürlich von vielen Dingen ab... ;-)
http://www.stern.de/panorama/tatwaffe-im-mordfall-lena-bleibt-verschwunden-1810946.html
Vorlauf:
Die Polizei und Staatsanwaltschaft hielten eine Pressekonferenz ab, die sich in der Nachbetrachtung als "Fake" heraus stellt. Ob der Straftatbestand eines versuchtes Rufmordes etc. erfüllt ist, hat das erkennende Gericht festzustellen. Der 17-jährige wurde nach bisherigem Stand zu Unrecht beschuldigt und zu Unrecht in U-Haft genommen, so dass dies nicht mit dem GG für die BRD vereinbar ist. Denn hier müsste jeder Bundesbürger befürchten, dass er selbst mit blütenreiner Weste ins Gefängnis kommt, nur weil einer Amtsperson die Optik etc. nicht passt.
Durch weitere Hinweise aus der Bevölkerung gelang es, Spuren am Tatort einem 18-jährigen Mann zuordnen zu können, der bei der anschließenden Vernehmung ein Geständnis ablegte.
Das erkennende Gericht stellte fest, dass bei dem 18-jährigen Mann im Vorfeld eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung durch die Polizeibehörde nicht umgesetzt worden ist, so dass eine mögliche Strafvereitelung durch mehrere Beamte in Betracht kommt, was derzeit intern überprüft wird. Zu wenig Personal zur Amtsausübung des Durchsuchungsbefehles ginge zu Lasten des Innenministers als oberster Dienstherr, der dann natürlich eine Mitverantwortung tragen würde...
Es sei so, dass der jetzt 18-jährige die 7-jährige Freundin der Schwester in unbekleidetem Zustand abfotografiert habe. Die Mutter habe sich an das Jugendamt gewendet. Es sei so, dass der "Stiefvater" eine Festplatte ausgebaut habe, die zum PC des Sohnes gehöre, auf welchem K-Pornos enthalten wären.
Der "Stiefvater" habe den Sohn seiner Partnerin bei der Polizei angezeigt und das Speichermedium als Beweismittel übergeben.
Der Sohn habe eine Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht und sei entlassen worden, weil eben kein objektives Gewaltpotential erkennbar gewesen sei.
Der 18-jährige habe sich dann bei der Polizei selbst wegen Besitz von K-Porn bzw. pädophiler Neigungen angezeigt.
Es sei die erkennungsdienstliche Behandlung etc. nicht von der Polizeibehörde durchgeführt worden. Die Gründe sind daher vom erkennenden Gericht zu überprüfen.
Neben dem Sexual- bzw. Gewaltverbrechen an der 11-jährigen kommt der 18-jährige noch für eine versuchte Vergewaltigung an einer Joggerin laut Ermittler in Betracht, die er zeitnah nach seiner Selbstanzeige verübt haben soll.
Es liegen Teilgeständnisse, also die Nacktaufnahmen des Kindes und die Tötung des Mädchens Lena vor.
Der Innenminister Herr Schünemann (CDU) schließt strukturelle Probleme bei der Polizei als oberster Dienstherr aus.
Fortsetzung folgt...
meines Postings hängt natürlich von vielen Dingen ab... ;-)
http://www.stern.de/panorama/tatwaffe-im-mordfall-lena-bleibt-verschwunden-1810946.html
Vorlauf:
Die Polizei und Staatsanwaltschaft hielten eine Pressekonferenz ab, die sich in der Nachbetrachtung als "Fake" heraus stellt. Ob der Straftatbestand eines versuchtes Rufmordes etc. erfüllt ist, hat das erkennende Gericht festzustellen. Der 17-jährige wurde nach bisherigem Stand zu Unrecht beschuldigt und zu Unrecht in U-Haft genommen, so dass dies nicht mit dem GG für die BRD vereinbar ist. Denn hier müsste jeder Bundesbürger befürchten, dass er selbst mit blütenreiner Weste ins Gefängnis kommt, nur weil einer Amtsperson die Optik etc. nicht passt.
Durch weitere Hinweise aus der Bevölkerung gelang es, Spuren am Tatort einem 18-jährigen Mann zuordnen zu können, der bei der anschließenden Vernehmung ein Geständnis ablegte.
Das erkennende Gericht stellte fest, dass bei dem 18-jährigen Mann im Vorfeld eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung durch die Polizeibehörde nicht umgesetzt worden ist, so dass eine mögliche Strafvereitelung durch mehrere Beamte in Betracht kommt, was derzeit intern überprüft wird. Zu wenig Personal zur Amtsausübung des Durchsuchungsbefehles ginge zu Lasten des Innenministers als oberster Dienstherr, der dann natürlich eine Mitverantwortung tragen würde...
Es sei so, dass der jetzt 18-jährige die 7-jährige Freundin der Schwester in unbekleidetem Zustand abfotografiert habe. Die Mutter habe sich an das Jugendamt gewendet. Es sei so, dass der "Stiefvater" eine Festplatte ausgebaut habe, die zum PC des Sohnes gehöre, auf welchem K-Pornos enthalten wären.
Der "Stiefvater" habe den Sohn seiner Partnerin bei der Polizei angezeigt und das Speichermedium als Beweismittel übergeben.
Der Sohn habe eine Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht und sei entlassen worden, weil eben kein objektives Gewaltpotential erkennbar gewesen sei.
Der 18-jährige habe sich dann bei der Polizei selbst wegen Besitz von K-Porn bzw. pädophiler Neigungen angezeigt.
Es sei die erkennungsdienstliche Behandlung etc. nicht von der Polizeibehörde durchgeführt worden. Die Gründe sind daher vom erkennenden Gericht zu überprüfen.
Neben dem Sexual- bzw. Gewaltverbrechen an der 11-jährigen kommt der 18-jährige noch für eine versuchte Vergewaltigung an einer Joggerin laut Ermittler in Betracht, die er zeitnah nach seiner Selbstanzeige verübt haben soll.
Es liegen Teilgeständnisse, also die Nacktaufnahmen des Kindes und die Tötung des Mädchens Lena vor.
Der Innenminister Herr Schünemann (CDU) schließt strukturelle Probleme bei der Polizei als oberster Dienstherr aus.
Fortsetzung folgt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2012
Ich kann Deinen letzten Post jetzt nicht mehr so gut nachvollziehen, Alphamännchen, aber geringe Personalzahlen sollten nie als Argument für schlechte Arbeit herangezogen werden. So oder so.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2012
Zu den kinder- und jugendpornografischen Schriften zählt die Literaturverfilmung "Lolita", "Zärtliche Cousinen", "Bilitis", also alle Werke, in denen ein(e) Darsteller(in) unter 18 Jahren ist oder wie ein(e) Minderjährige(r) wirkt. Eine Scheinpornografie, in denen es also nicht zu einer realen Sexhandlung kommt, ist ebenfalls verboten.
Es ist reine Interpretationssache, wie alt man die mitwirkenden Akteure schätzt. Wenn also Heidi Himbeere wegen dem Besitz rechtswidriger Schriften eine Geldstrafe erhalten hat, bedeutet dies nicht, dass die Akteure unter 18 Jahren gewesen sind.
Ein weiteres Problem ist, dass ich via Internet einen Fremd-PC ansteuern und beliebige Dateien löschen oder einbringen kann, so dass jeder Internetnutzer in den Besitz von rechtswidrigen Schriften aller Art kommen kann. IT Spezialisten halten sich in der Regel an den Datenschutz und bitten Dritte (z. B. Kunden) um Erlaubnis, bevor es zu einem PC-Zugriff via I-Net kommt.
Im übrigen kann jeder IT Profi im vorläufigen Besitz von K-Porn sein, wenn er ein Motherboard eines Kunden-PC auswechselt, weil der Reparateur ja nicht weiß, was auf der Festplatte ist. Hier hat der Gesetzgeber versäumt, eine Regelung zu finden.
Das geänderte STGB erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen Vorschriften, was diverse Altersschätzungen anbelangt, weil grundsätzlich jeder Produzent das Alter seiner Akteure prüft, um sich nicht strafbar zu machen. Ferner hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, das kein Kind unter 18 Jahren an einem Hardcore- und Horrorfilm teilnehmen kann. Solche Movies sind aus dem Internet zu verbannen, sobald sie die BRD erreichen, was mit einer einfachen Kennzeichnungsnummer möglich ist !
Wenn die Beamten die ausgebaute Festplatte vom Stiefvater erhalten haben, ist unklar, ob darauf "echte" K-Pornos waren und wie er auf diesen Fund eigentlich gekommen ist. Gibt es eine zweite Platte oder weitere Speichermedien ?
Der Durchsuchungsbefehl des erkennenden Gerichtes ist nicht zeitnah umgesetzt worden. Mehrere Beamte sollen den Befehl in den Händen gehalten haben. Üblich wäre eine Speichelprobe mit erkennungsdienstlicher Erfassung bei Selbstanzeige. Warum kam es nicht zu diesem Standard ?
Gab es viel zu wenig Personal, weil eine Umstrukturierung aus Kostengründen durchgeführt wurde, für die ein Innenminister einzustehen hat oder eine hohe Krankheitsrate ?
Es ist reine Interpretationssache, wie alt man die mitwirkenden Akteure schätzt. Wenn also Heidi Himbeere wegen dem Besitz rechtswidriger Schriften eine Geldstrafe erhalten hat, bedeutet dies nicht, dass die Akteure unter 18 Jahren gewesen sind.
Ein weiteres Problem ist, dass ich via Internet einen Fremd-PC ansteuern und beliebige Dateien löschen oder einbringen kann, so dass jeder Internetnutzer in den Besitz von rechtswidrigen Schriften aller Art kommen kann. IT Spezialisten halten sich in der Regel an den Datenschutz und bitten Dritte (z. B. Kunden) um Erlaubnis, bevor es zu einem PC-Zugriff via I-Net kommt.
Im übrigen kann jeder IT Profi im vorläufigen Besitz von K-Porn sein, wenn er ein Motherboard eines Kunden-PC auswechselt, weil der Reparateur ja nicht weiß, was auf der Festplatte ist. Hier hat der Gesetzgeber versäumt, eine Regelung zu finden.
Das geänderte STGB erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen Vorschriften, was diverse Altersschätzungen anbelangt, weil grundsätzlich jeder Produzent das Alter seiner Akteure prüft, um sich nicht strafbar zu machen. Ferner hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, das kein Kind unter 18 Jahren an einem Hardcore- und Horrorfilm teilnehmen kann. Solche Movies sind aus dem Internet zu verbannen, sobald sie die BRD erreichen, was mit einer einfachen Kennzeichnungsnummer möglich ist !
Wenn die Beamten die ausgebaute Festplatte vom Stiefvater erhalten haben, ist unklar, ob darauf "echte" K-Pornos waren und wie er auf diesen Fund eigentlich gekommen ist. Gibt es eine zweite Platte oder weitere Speichermedien ?
Der Durchsuchungsbefehl des erkennenden Gerichtes ist nicht zeitnah umgesetzt worden. Mehrere Beamte sollen den Befehl in den Händen gehalten haben. Üblich wäre eine Speichelprobe mit erkennungsdienstlicher Erfassung bei Selbstanzeige. Warum kam es nicht zu diesem Standard ?
Gab es viel zu wenig Personal, weil eine Umstrukturierung aus Kostengründen durchgeführt wurde, für die ein Innenminister einzustehen hat oder eine hohe Krankheitsrate ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2012
Nein Alphamännchen garnicht!! Ich fand die Feststellung zunächst sehr forsch und gewagt!! Aber : ich hatte mich sehr über die nachträgliche "interne Suche " bei der Polizei gewundert, und an den Staatsanwalt denkt ja dann glz. keiner mehr (Bauernopfer)! Und deshalb könnte es ja sogar uU. so gewesen sein: dass man den Mann zunächst aus bestimmten Gründen bewusst nicht ernst genommen hat.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2012
@alphamännchen:
1. Bist du forensischer psychologe?
2. Ganganalysen sind so 1990 und kommen direkt nach dieser eigenartigen wissenschaft die den schädel in sektoren unterteilt.
1. Bist du forensischer psychologe?
2. Ganganalysen sind so 1990 und kommen direkt nach dieser eigenartigen wissenschaft die den schädel in sektoren unterteilt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2012
Bei der Begrifflichkeit "Borderliner" handelt es sich immer nur um Grenzgänger, die Grenzerfahrung sammeln wollen und eben gern Grenzen jeder Art überschreiten. Vergleichbar ist dies mit einem Fan, der eine Boyband sieht und zu kreischen beginnt. Das wird auch nicht als Krankheit bezeichnet.
Auf den Videosequenzen erkennst du ein lockeres Gangbild mit ganz normaler Bekleidung. Der Täter läuft gezielt auf etwas zu.
Er setzt seinen Plan in die Tat um, egal was kommt. Und daher stufe ich die Person als sehr gefährlich ein.
Auf mich wirkt er "routiniert" und kennt sich scheinbar aus ! Es ist von Bedeutung, das gegen ihn ein Ermittlungsverfahren lief.
Hieraus resultiert meine Annahme. Eine Diagnose ist im übrigen kein Befund. Denn das ist Aufgabe der Gerichtsgutachter. War deine Vermutung ähnlich, Erin oder anders ?
Auf den Videosequenzen erkennst du ein lockeres Gangbild mit ganz normaler Bekleidung. Der Täter läuft gezielt auf etwas zu.
Er setzt seinen Plan in die Tat um, egal was kommt. Und daher stufe ich die Person als sehr gefährlich ein.
Auf mich wirkt er "routiniert" und kennt sich scheinbar aus ! Es ist von Bedeutung, das gegen ihn ein Ermittlungsverfahren lief.
Hieraus resultiert meine Annahme. Eine Diagnose ist im übrigen kein Befund. Denn das ist Aufgabe der Gerichtsgutachter. War deine Vermutung ähnlich, Erin oder anders ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
Ich würde ja auch jederzeit wieder zur Polizei gehen ...und ja; es gibt genug Frauen die sowas tatsächlich "erfinden " aus Rache oder sonst was .... und dazu muss ich mal folgendes loswerden ....diese Frauen sind ein Faustschlag ins Gesicht für jedes wirkliche Opfer und kämen bei mir mal kurzzeitig in den Knast damit sie über ihre Tat nachdenken können....sowas ist kein Kavaliersdelikt ....hat schon ganze Existenzen runiert und belastet den ganzen Polizeiapperat .....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
@alphamãnnchen zudem Post von 18:19: Wie kommstn Du zu der Ferndiagnose??
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
Die Info war, das Opfer von Gewalttaten (männlich, weiblich, Kinder, Jugendliche und Erwachsene) bei den Vernehmungen nicht immer so behutsam behandelt werden als wie die Täter und Peiniger (männlich, weiblich).
Will bedeuten, dass es hier ein gewisses Manko gibt, welches Geschädigte individuell wahrnehmen.
Will bedeuten, dass es hier ein gewisses Manko gibt, welches Geschädigte individuell wahrnehmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
@ mr.niceguy, ich kann mich noch daran erinnern, wie bei uns an einer Schule ein Rektor seinen Posten verlor, weil Ihn eine Schülerin angezeigt hat, Sie vergewaltigt zu haben. Der Mann wurde in der Luft zerfetzt. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass Sie gelogen hatte. Der Mann hatte bereits seinen Posten verloren. Das ist früher sehr oft passiert, dass Männer zu unrecht verhaftet wurden. Ich kann mir den scharfen Ton gegenüber anzeigenden Frauen nur so vorstellen, dass die Polizei dem mutmasslichen Opfer klar machen wollen, dass eine Falschanzeige strafbar sein kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
Einem hohen Beamten ist es mal passiert, dass er einem Täter empfindliches Übel androhte, da er alles daran setzte, ein Kind noch lebend bergen zu können. Der Beamte wurde danach vor Gericht verurteilt und der Kindermörder erhielt Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Opferschutzverbände bitten jedes Opfer, eine stattgehabte Straftat anzuzeigen. Denn wenn der Täter merkt, dass er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, kommt es zu weiteren Straftaten, bis er irgendwann überführt wird.
Deine Anzeige kann Verbrechen verhüten und Delikte aufklären.
Nicht jede Straftat lässt sich zweifelsfrei nachweisen. Denn das Opfer ist bei Tatbestreitung beweispflichtig. Daher unverzüglich die Kripo einschalten und einen Facharzt konsultieren. Wenn du nichts getrunken hast und bewusstlos aufwachst, kann dies an KO-Tropfen gelegen haben. Bitte teile diesen Verdacht mit. Nur bei einer raschen Untersuchung nach KO-Tropfen gelingt dir der Beweis.
Kripobeamte sind in der Regel geschultes Fachpersonal, die sich immer mit solchen Themen auseinander setzen müssen. Und bei einem harten Arbeitstag mit Überstunden und wenig Schlaf wird der Ton bei manchen, mehreren oder vielen etwas agressiv und rauh. Es sind menschliche Schwächen, die sich da auftun. Muss erwähnen, dass ich auch zum wilden Stier mutieren kann, wenn beispielsweise Unrecht geschieht.
Letztlich entscheidet ein Gericht, ob es zu einem Urteil in einem Fall ausreicht oder nicht.
Wenn jemand falsch verdächtigt worden ist, wird das bestraft, da das:"ich wollte dem mal eins auswischen", nicht zählt. Es ist eine uneidliche Falschaussage.
Der Therapeut ist ein Gärtner, der den Garten umgräbt und den groben Müll beseitigt, der sich abgelagert hat. Der Patient wird von mir als Bergsteigerin angesehen, die den Rucksack ausleert und nur das Notwendigste wieder reinpackt, bevor sie mit ihrem Rucksack des Lebens auf Wanderschaft geht.
Denn mit einem 500 Kilo Rucksack kommt man bekanntlich nicht weit !
Die Opferschutzverbände bitten jedes Opfer, eine stattgehabte Straftat anzuzeigen. Denn wenn der Täter merkt, dass er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, kommt es zu weiteren Straftaten, bis er irgendwann überführt wird.
Deine Anzeige kann Verbrechen verhüten und Delikte aufklären.
Nicht jede Straftat lässt sich zweifelsfrei nachweisen. Denn das Opfer ist bei Tatbestreitung beweispflichtig. Daher unverzüglich die Kripo einschalten und einen Facharzt konsultieren. Wenn du nichts getrunken hast und bewusstlos aufwachst, kann dies an KO-Tropfen gelegen haben. Bitte teile diesen Verdacht mit. Nur bei einer raschen Untersuchung nach KO-Tropfen gelingt dir der Beweis.
Kripobeamte sind in der Regel geschultes Fachpersonal, die sich immer mit solchen Themen auseinander setzen müssen. Und bei einem harten Arbeitstag mit Überstunden und wenig Schlaf wird der Ton bei manchen, mehreren oder vielen etwas agressiv und rauh. Es sind menschliche Schwächen, die sich da auftun. Muss erwähnen, dass ich auch zum wilden Stier mutieren kann, wenn beispielsweise Unrecht geschieht.
Letztlich entscheidet ein Gericht, ob es zu einem Urteil in einem Fall ausreicht oder nicht.
Wenn jemand falsch verdächtigt worden ist, wird das bestraft, da das:"ich wollte dem mal eins auswischen", nicht zählt. Es ist eine uneidliche Falschaussage.
Der Therapeut ist ein Gärtner, der den Garten umgräbt und den groben Müll beseitigt, der sich abgelagert hat. Der Patient wird von mir als Bergsteigerin angesehen, die den Rucksack ausleert und nur das Notwendigste wieder reinpackt, bevor sie mit ihrem Rucksack des Lebens auf Wanderschaft geht.
Denn mit einem 500 Kilo Rucksack kommt man bekanntlich nicht weit !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
ich glaube nicht, dass solche vorwürfe besonders häufig sind. da würde ich eher ein seltsames frauenbild der verhörenden vermuten, so nach dem motto: selbst schuld wenn sie nen minirock anzieht
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2012
Ist das nicht so, weil schon viele Leute Andere beschuldigt haben Sie vergewaltigt zu haben?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
@Alphamännchen
Vielen Dank für den Link .....die Therapie habe ich schon vor 20 Jahren gemacht ..hat auch gut geholfen ...nur ganz auslöschen läßt sich das Erlebte eben doch nicht ,dafür war es zu traumatisch ...Aber ich komme gut damit zurecht .Und ich denke auch mit Stammtischparolen ist niemadem gehofen ....aber ich erwarte nicht nur Verstädniss für die Täter sondern eben auch für die Opfer ....bzw eigentlich noch mehr für die Angehörigen der Opfer .Diese haben nämlich ungeheure Belastungen auszuhalten ..
Ps die Befragung der Opfer durch die Polizei verläuft meist weit aus rauher als die Befragung der Täter.....
Vielen Dank für den Link .....die Therapie habe ich schon vor 20 Jahren gemacht ..hat auch gut geholfen ...nur ganz auslöschen läßt sich das Erlebte eben doch nicht ,dafür war es zu traumatisch ...Aber ich komme gut damit zurecht .Und ich denke auch mit Stammtischparolen ist niemadem gehofen ....aber ich erwarte nicht nur Verstädniss für die Täter sondern eben auch für die Opfer ....bzw eigentlich noch mehr für die Angehörigen der Opfer .Diese haben nämlich ungeheure Belastungen auszuhalten ..
Ps die Befragung der Opfer durch die Polizei verläuft meist weit aus rauher als die Befragung der Täter.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
Es gibt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) seit 1985. Adressen für Opfer von Gewalttaten:
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/opferhilfe/opferentschaedigung.html
http://www.weisser-ring.de/internet/index.html
Sozialverband VdK Deutschland:
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Für Rolli:
Bei einem DSM IV (PTBS) gibt es viele Parameter. Wenn du bei den Alpträumen sogenannte Flashbacks des Ereignisses erlebst, empfehle ich dir dringend, dich an einen Gesprächstherapeuten zu wenden, der bei dir eine Tiefenpsychologie durchführt, ergo eine Psychoanalyse macht. Manche nennen es Psychotherapie, welche deine Krankenkasse finanziert.
Notiere dir sechs Wochen lang die Tagesgeschehnisse auf und messe täglich deinen Blutdruck. Je genauer du das machst, um so hilfreicher ist es für dich. Der Psychotherapeut gibt dir einen Fragenkatalog zum Ankreuzen oder Ausfüllen mit.
Wichtig:"Du musst den Therapeuten auf jeden Fall mögen"! Ob für dich eine Frau oder ein Mann in Frage kommt, weißt du am besten ! Eine solche Person kennt viele Leute, denen es wie dir erging. Auch nach über 28 Jahren kann dir geholfen werden, so dass es dir nach der Therapie besser als wie jetzt geht.
Im übrigen finde ich es toll, dass du hier etwas reinschaust und nicht außer Rand und Band geratest, wenn du bestimmte Dinge liest. Beachte immer, dass sich hier viele nicht so auskennen...
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/opferhilfe/opferentschaedigung.html
http://www.weisser-ring.de/internet/index.html
Sozialverband VdK Deutschland:
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Für Rolli:
Bei einem DSM IV (PTBS) gibt es viele Parameter. Wenn du bei den Alpträumen sogenannte Flashbacks des Ereignisses erlebst, empfehle ich dir dringend, dich an einen Gesprächstherapeuten zu wenden, der bei dir eine Tiefenpsychologie durchführt, ergo eine Psychoanalyse macht. Manche nennen es Psychotherapie, welche deine Krankenkasse finanziert.
Notiere dir sechs Wochen lang die Tagesgeschehnisse auf und messe täglich deinen Blutdruck. Je genauer du das machst, um so hilfreicher ist es für dich. Der Psychotherapeut gibt dir einen Fragenkatalog zum Ankreuzen oder Ausfüllen mit.
Wichtig:"Du musst den Therapeuten auf jeden Fall mögen"! Ob für dich eine Frau oder ein Mann in Frage kommt, weißt du am besten ! Eine solche Person kennt viele Leute, denen es wie dir erging. Auch nach über 28 Jahren kann dir geholfen werden, so dass es dir nach der Therapie besser als wie jetzt geht.
Im übrigen finde ich es toll, dass du hier etwas reinschaust und nicht außer Rand und Band geratest, wenn du bestimmte Dinge liest. Beachte immer, dass sich hier viele nicht so auskennen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
Ps der Mann ist wieder auf freiem Fuß und wohnt ca 150 Meter hinter mir..aber ich werde ums verrecken nicht aus meinem Haus ausziehen .....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
Es hätte zumindest der Frau geholfen die er nach mir getötet hat ....Denn die drei Jahre Jugendstrafe für Vergewaltigung und versuchter Tötung waren für ihn wohl keine Abschreckung ......
@Im Rolli 67: Daß du als Betroffene da sicher mit ganz anderen Ängsten lebst und deswegen eher dazu geneigt bist "auf Nummer Sicher zu gehen", ist für mich vollkommen nachvollziehbar. Ob das allen Beteiligten hilft ist eine andere Sache.
Daß für die Opfehilfe oft allein über den weißen Ring abgewickelt wird, ist im Grunde für ein "modernes" Land, wie wir es sein wollen zu wenig.
Daß für die Opfehilfe oft allein über den weißen Ring abgewickelt wird, ist im Grunde für ein "modernes" Land, wie wir es sein wollen zu wenig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
Vielleicht würde ich auf Gewaltstraftäter und Sexualstraftäter anders reagieren wenn ich keine Betroffene wäre ,die heute noch Nachts mit Albträumen aufwacht obwohl die "Sache" schon über 28 Jahre her ist ....Therapien für Täter finde ich gut ..schön wärs gewesen wenn es früher sowas auch für Opfer gegeben hätte ....aber auch heute muss man sich noch an den weißen Ring wenden
05.04.2012
kann ich nur noch Kopfschütteln-bei soviel Fachwissen.....unglaublich was sich hier so alles lesen lässt
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
bischen sehr gewagte ferndiagnose, meinste nich auch?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2239626/Emden-Psychiatrie-Chef-weist-Mitverantwortung-zurueck.html
Pädophiler ? Ich nehme hier einen Borderliner (Grenzgänger) an:
Seine Schwester spielt mit ihrer 7-jährigen Freundin, so daß er die Freundin einfach mal unbekleidet fotografiert, damit sie von seiner Schwester "getrennt" wird.
Möglichkeit:
In seinem Zimmerchen lacht sich der Bruder einen ab, was bei Kopfkrankheiten etwas ganz normales ist. Da werden dann mal kinder- und jugendpornografische Materialien herunter geladen, damit er jemanden schockieren und wütend machen kann. Und wieder lacht er sich in seinem Zimmerchen einen ab.
Seine mögliche Denkweise:
Schaut mal Eltern, Freunde und Verwandte:"Ich bin jetzt in der Psychiatrie", so dass ich Euch *hehe* bloss stelle. Na, lieber Herr Psychiater, ich bin doch so ein harmloser Bub...Warte mal, wenn ich hier rauskomme...dir werd ich zeigen, wie du dich hier irrst !
Bei seiner Selbstanzeige reagieren die Beamten nicht so, wie er es erwartet hat. Was macht der Grenzgänger (Borderliner) denn als nächstes, um aufzufallen und andere zu schocken ?
Versucht er eine Joggerin zu vergewaltigen ? Versucht er sich dann mal wieder an einer Jüngeren ?
Ich nehme an, dass hier in den nächsten Jahren keine Therapie anschlägt. Also Psychiatrie mit Sicherungsverwahrung, weil das im weiteren Verlauf noch abgemildert werden kann.
Ein Gehirntumor kann ein mögliche Ursache für das Mißverhalten sein. Ich schließe aus, dass er pädophile Neigungen hat.
Pädophiler ? Ich nehme hier einen Borderliner (Grenzgänger) an:
Seine Schwester spielt mit ihrer 7-jährigen Freundin, so daß er die Freundin einfach mal unbekleidet fotografiert, damit sie von seiner Schwester "getrennt" wird.
Möglichkeit:
In seinem Zimmerchen lacht sich der Bruder einen ab, was bei Kopfkrankheiten etwas ganz normales ist. Da werden dann mal kinder- und jugendpornografische Materialien herunter geladen, damit er jemanden schockieren und wütend machen kann. Und wieder lacht er sich in seinem Zimmerchen einen ab.
Seine mögliche Denkweise:
Schaut mal Eltern, Freunde und Verwandte:"Ich bin jetzt in der Psychiatrie", so dass ich Euch *hehe* bloss stelle. Na, lieber Herr Psychiater, ich bin doch so ein harmloser Bub...Warte mal, wenn ich hier rauskomme...dir werd ich zeigen, wie du dich hier irrst !
Bei seiner Selbstanzeige reagieren die Beamten nicht so, wie er es erwartet hat. Was macht der Grenzgänger (Borderliner) denn als nächstes, um aufzufallen und andere zu schocken ?
Versucht er eine Joggerin zu vergewaltigen ? Versucht er sich dann mal wieder an einer Jüngeren ?
Ich nehme an, dass hier in den nächsten Jahren keine Therapie anschlägt. Also Psychiatrie mit Sicherungsverwahrung, weil das im weiteren Verlauf noch abgemildert werden kann.
Ein Gehirntumor kann ein mögliche Ursache für das Mißverhalten sein. Ich schließe aus, dass er pädophile Neigungen hat.
Dafür sind wir doch hier, um uns besser zu verstehen, von ein ander zu lernen und um uns zu verliiiiiieben *g*
Okay Reihenfolge und Priorität sind individuel zu bewerten *smile*
Okay Reihenfolge und Priorität sind individuel zu bewerten *smile*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2012
@Icebear, OK... dann hast Du Dich eben ein bissel mißverständlich ausgedrückt... oder ich hab's falsch verstanden... ^^
@Amazing: Wenn ich es wüßte würde ich sicher nicht den Wunsch hegen daß Ärzte und Therapeuten irgendwann darüber Wissen erlangen Betroffenen helfen zu können, oder? ;)