Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@Hauptstadtfrau
Es gibt die sogenannten Traveller in England. Sie werden stark angefeindet zwecks ihrer individuellen Lebensweise.
Auch mal ein Blick auf die brittische Gesellschaft.
Es gibt die sogenannten Traveller in England. Sie werden stark angefeindet zwecks ihrer individuellen Lebensweise.
Auch mal ein Blick auf die brittische Gesellschaft.
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07.09.2015
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07.09.2015
@Mannheimerin sucht Mannheimer
Lasse Dir kein X für ein U vormachen. Schaue hier:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/abschiebung-die-kehrseite-der-willkommenskultur-13763895.html
Lasse Dir kein X für ein U vormachen. Schaue hier:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/abschiebung-die-kehrseite-der-willkommenskultur-13763895.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Njoyable: Google mal "Zigeuner" und was die Nazis weiland mit ihnen veranstaltet haben.
Aber weil das heute keinen mehr interessiert, werden Flüchtlinge aus Serbien, Albanien und dem Kosovo heute auch schon zu 99% zurückgeschickt.
Aber weil das heute keinen mehr interessiert, werden Flüchtlinge aus Serbien, Albanien und dem Kosovo heute auch schon zu 99% zurückgeschickt.
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07.09.2015
@ Mannheimerin, und hier wird es sogar noch viel strenger gehandhabt. Selbst Menschen, die hierherkommen, weil sie Schutz suchen vor Vergewaltigung, Ermordung und Krieg werden wieder abgeschoben, wenn sie über einen sogenannten "sicheren Drittstaat" eingereist sind. Und wenn man sich mal anschaut, welche Nachbarn Deutschland hat, da sind das alles "sichere Drittstaaten".
Die Kriminellen und die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge werden auch abgeschoben, die haben kein Bleiberecht. In dem ganzen Zinnober gehen sogar Verfolgte unter, in dem Moment nämlich, in dem der Balkan zu einem "sicheren Herkunftsland" erklärt wird, werden auch die dort sehr wohl verfolgten Roma/Sinti wieder abgeschoben, kaum dass sie Deutschen Boden betreten haben.
@Soul Man "Wer genug hat, der hilft auch anderen gerne" - Definiere "genug". Von diesen Leuten hier:
http://polpix.sueddeutsche.com/polopoly_fs/1.2554920.1436291761!/httpImage/image.jpg_gen/derivatives/860x860/image.jpg
hat garantiert jede und jeder genug. Genug, sich die Haare schneiden zu lassen einschließlich färben und stylen, genug sich Tunnel stechen zu lassen und sie zu dehnen, eine Wohnung, die vom Staat bezahlt wird, Flatscreen, Internet, Computer, Smartphone, Essen, genug Geld sich Tattoos machen zu lassen, genug Geld zu rauchen und zu saufen, genug Geld für Piercings und Markensonnenbrillen und Markenklamotten, usw.
Komischerweise helfen diese Leute aber anderen nicht gerne. Im Gegenteil. Wie kommt das? Diese Leute gehen keiner legalen, bezahlten Arbeit nach, haben in ihrem Leben nie was gelernt, geleistet oder erwirtschaftet, aber gebärden sich, als sei die Aufnahme von ein paar hundert Menschen direkt aus dem Krieg der Weltuntergang.
Die Kriminellen und die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge werden auch abgeschoben, die haben kein Bleiberecht. In dem ganzen Zinnober gehen sogar Verfolgte unter, in dem Moment nämlich, in dem der Balkan zu einem "sicheren Herkunftsland" erklärt wird, werden auch die dort sehr wohl verfolgten Roma/Sinti wieder abgeschoben, kaum dass sie Deutschen Boden betreten haben.
@Soul Man "Wer genug hat, der hilft auch anderen gerne" - Definiere "genug". Von diesen Leuten hier:
http://polpix.sueddeutsche.com/polopoly_fs/1.2554920.1436291761!/httpImage/image.jpg_gen/derivatives/860x860/image.jpg
hat garantiert jede und jeder genug. Genug, sich die Haare schneiden zu lassen einschließlich färben und stylen, genug sich Tunnel stechen zu lassen und sie zu dehnen, eine Wohnung, die vom Staat bezahlt wird, Flatscreen, Internet, Computer, Smartphone, Essen, genug Geld sich Tattoos machen zu lassen, genug Geld zu rauchen und zu saufen, genug Geld für Piercings und Markensonnenbrillen und Markenklamotten, usw.
Komischerweise helfen diese Leute aber anderen nicht gerne. Im Gegenteil. Wie kommt das? Diese Leute gehen keiner legalen, bezahlten Arbeit nach, haben in ihrem Leben nie was gelernt, geleistet oder erwirtschaftet, aber gebärden sich, als sei die Aufnahme von ein paar hundert Menschen direkt aus dem Krieg der Weltuntergang.
07.09.2015
Zahai, kannst du bitte mal erklären, in welcher Art und Weise 'WIR' bspw. Serbien, Albanien oder das Kosovo geplündert haben?!
Das sind laut BAMF nach Syrien die Staaten aus denen in den ersten sieben Monaten 2015 die zweit- bis viertmeisten Menschen nach Deutschland kamen.
Das sind laut BAMF nach Syrien die Staaten aus denen in den ersten sieben Monaten 2015 die zweit- bis viertmeisten Menschen nach Deutschland kamen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Das eine schließt das andere natürlich nicht aus.
Kernausage ist aber das es nichts bringt einfach alles nach links oder rechts abzuschieben von der Bevölkerung sondern zu versuchen ihr Probleme zu lösen.
Kernausage ist aber das es nichts bringt einfach alles nach links oder rechts abzuschieben von der Bevölkerung sondern zu versuchen ihr Probleme zu lösen.
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07.09.2015
@Soulman
"Wer genug hat der hilft auch anderen gerne..."
Leider ist das überhaupt nicht so! Auf Reisen durfte ich immer wieder die Erfahrung machen, dass Menschen, die gemessen in unserem Wohlstands-Erwartungsdenken tief unter der Armutsgrenze leben, das bisschen, das sie haben mit Freude und ohne Hintergedanken teilen. Und wenn ich mir so die Geschichten von "damals" anhöre, gab es wohl in Deutschland auch so Zeiten, in denen man sich zusammengetan hat und geschaut hat, dass der andere auch nicht verhungert, auch wenn man selbst dann ein Stück Brot weniger bekam.
Wann genau viele so selbstzufrieden, egoistisch und kaltschnäuzig geworden sind, weiß ich nicht, doch schön geht irgendwie anders.
"Wer genug hat der hilft auch anderen gerne..."
Leider ist das überhaupt nicht so! Auf Reisen durfte ich immer wieder die Erfahrung machen, dass Menschen, die gemessen in unserem Wohlstands-Erwartungsdenken tief unter der Armutsgrenze leben, das bisschen, das sie haben mit Freude und ohne Hintergedanken teilen. Und wenn ich mir so die Geschichten von "damals" anhöre, gab es wohl in Deutschland auch so Zeiten, in denen man sich zusammengetan hat und geschaut hat, dass der andere auch nicht verhungert, auch wenn man selbst dann ein Stück Brot weniger bekam.
Wann genau viele so selbstzufrieden, egoistisch und kaltschnäuzig geworden sind, weiß ich nicht, doch schön geht irgendwie anders.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Also lasst mal diesen Schwachsinn weg das Deutschland an allem schuld ist und Merkel ja sowieso nix tut. Das ist Polemik der Linkspartei und absolut substanzlos.
Zum Thema, das Problem sind doch nicht die Menschen die zu ums kommen und schutz erwarten. Den sollen sie selbstverständlich auch bekommen. Das Peoblem sind eher die Deutschen Mitbürger die selbst vielleicht keine Arbeit haben oder einen Job haben indem sie nicht viel oder genug verdienen. Hier müssen wir ansetzen, das wir hier alle gut von unserem Job leben können und gut verdienen und einen sicheren Arbeitsplatz haben. Wer genug hat der hilft auch anderen gerne, es hilft nichts diese Menschen als rechts alle zu bezeichnen, wir müssen anfangen diese Probleme zu lösen. Dann haben wir auch keine Pegida mehr auf der Straße, wem es selbst gut geht der hat keinen Grund gegen andere zu sein.
Und nein ich bin weder links noch rechts, ich würde mich selbst als liberalen Kapitalist bezeichnen.
Zum Thema, das Problem sind doch nicht die Menschen die zu ums kommen und schutz erwarten. Den sollen sie selbstverständlich auch bekommen. Das Peoblem sind eher die Deutschen Mitbürger die selbst vielleicht keine Arbeit haben oder einen Job haben indem sie nicht viel oder genug verdienen. Hier müssen wir ansetzen, das wir hier alle gut von unserem Job leben können und gut verdienen und einen sicheren Arbeitsplatz haben. Wer genug hat der hilft auch anderen gerne, es hilft nichts diese Menschen als rechts alle zu bezeichnen, wir müssen anfangen diese Probleme zu lösen. Dann haben wir auch keine Pegida mehr auf der Straße, wem es selbst gut geht der hat keinen Grund gegen andere zu sein.
Und nein ich bin weder links noch rechts, ich würde mich selbst als liberalen Kapitalist bezeichnen.
Jawohl, Mannheimerin, so eine stramme, redliche Haltung wünschen wir uns hier!!
Hast Du schon mal bedacht, dass viele Wirtschaftsflüchtlinge hier sind, weil WIR bei ihnen waren und ihr Land ausschließlich zu unseren Gunsten geplündert haben und ihnen damit Lebensgrundlagen entzogen haben??
Hast Du schon mal bedacht, dass viele Wirtschaftsflüchtlinge hier sind, weil WIR bei ihnen waren und ihr Land ausschließlich zu unseren Gunsten geplündert haben und ihnen damit Lebensgrundlagen entzogen haben??
07.09.2015
@bricriu......welche Presse war das denn...die diese These pro Jahr angeführt hat????? Würde mich echt interessieren, dies zu lesen......und evtl. nachzuhaken, woher diese Aussage stammt......
Und warum meinst du, dass ich irgend jemandem Meinungsfreiheit versage??????????
Und warum meinst du, dass ich irgend jemandem Meinungsfreiheit versage??????????
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Ich befürworte die Aufnahme und Integration von Asylanten, die aus folgenden Gründen hierherkommen: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe. Alle anderen, Wirtschaftsflüchtlinge, Verbrecher und sonstige Menschen würde ich umgehend wieder abschieben!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
"In Konzentrationslagern halten, die man heutzutage Flüchtlingslager nennt"
Evolution ist nicht Linear, sie macht Pausen.
Wie an anderer Stelle eben schon angemerkt.
PS:
Tatsächlich wurden einige KZ in der Nachkriegszeit bis in die 50ger als Notunterkünfte für Flüchtlinge und Heimkehrer genutzt.
Evolution ist nicht Linear, sie macht Pausen.
Wie an anderer Stelle eben schon angemerkt.
PS:
Tatsächlich wurden einige KZ in der Nachkriegszeit bis in die 50ger als Notunterkünfte für Flüchtlinge und Heimkehrer genutzt.
Wie kommen eigentlich all die Ärzte, Veterinärmediziner, Anwälte und sonstigen wohl hochgebhobenen Berufszweige zu ihrem Sonntagssteak, ihrem Brot und ihrem Wein/Bier/wahlweise anderes Getränk?
Was in Syrien etc. der Schafhirte ist hier der Landwirt.
All diese Berufe haben ihre Daseinsberechtigung.
Der Hirte kann nicht ohne den Arzt, der Arzt aber auch nicht ohne den Hirten.
So nebenbei: habe ich nirgends geschrieben dass ich dir nicht glauben würde.
Und über unser Kassensystem brauchst du mir nichts erzählen. Das kenne ich zur Genüge (es gibt nämlich noch andere Berufszweige ;-) ).
Was in Syrien etc. der Schafhirte ist hier der Landwirt.
All diese Berufe haben ihre Daseinsberechtigung.
Der Hirte kann nicht ohne den Arzt, der Arzt aber auch nicht ohne den Hirten.
So nebenbei: habe ich nirgends geschrieben dass ich dir nicht glauben würde.
Und über unser Kassensystem brauchst du mir nichts erzählen. Das kenne ich zur Genüge (es gibt nämlich noch andere Berufszweige ;-) ).
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@ Björn es gibt unter juris kostenpflichtig zwei Kommentare zu § 10 SGB V, aus denen sich stark eingeschränkt unter strengen und in der Praxis so gut wie nie verwirklichten Bedinungen die grundsätzliche Möglichkeit ergibt, dass im Fall einer anerkannten/ anzuerkennenden Mehrehe die beitragsfreie Familienversicherung möglich sein kann. Wohnsitz muss in Deutschland sein, Aufenthaltstitel müssen in bestimmter Form vorliegen und zahlreiche weitere Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein. Das allerdings war noch nie Gegenstand eines veröffentlichten Sozialgerichtsverfahrens, eben weil es in der Praxis quasi nicht vorkommt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
In absoluten Zahlen sieht man, dass "muslimische Mehrehen" nicht das Problem sind, und zwar bei Weitem nicht. Eher "deutsche Stützeempfänger und deutsche Geringverdiener". Im Februar 2014 waren nach der GKV-Monatsstatistik rund 17.230.000 Familienangehörige und 12.780.000 Kinder mitversichert. Darunter dürften wahrscheinlich nicht einmal 1.000 "Zweitfrauen" sein. Eher noch weniger. Das Gros sind deutsche Hausfrauen, die nicht mehr als einen Minijob ausüben, (Arzt)frauen nach dem "Hamburger Modell" und Mütter im Mutterschutz/ Elternzeit sowie Ehegatten, die zwar selbständig tätig sind, aber keine oder nur geringfügige Gewinne erwirtschaften, und Rentner, die in ihrem Erwerbsleben nicht überwiegend gesetzlich versichert waren, aber auch keine Vorsorge getroffen haben. Auch die Ukrainische Magistra, die hier nicht als Lehrerin arbeiten darf, ist, wenn sie generell nicht oder maximal geringfügig arbeitet, über ihren Bavarius gratis versichert.
Interessanterweise kommen solche abstrusen Forderungen nach Abschaffung von Leistungen meist von Leuten, die selbst hauptsächlich kassieren und selbst am wenigsten dazu beitragen. Jeder Kinderlose und jeder Ledige, der gesetzlich versichert ist, und jeder Verheiratete in einer Doppelverdienerehe zahlt nämlich kräftig für seine (deutschen) Nachbarn mit.
1990 haben wir 20.000.000 Menschen in unsere Sozialkassen aufgenommen, die bis dahin keinen Cent eingezahlt hatten in diese Sozialkassen, und die aus einem maroden, hoch verschuldeten System übergetreten sind. Besonders interessant finde ich es, wenn Menschen, die zu diesen 20.000.000 Menschen zählen, die damals mit Applaus an den Bahnsteigen und Grenzübergängen empfangen wurden, mit viel Herzlichkeit und mit Begrüßungsgeld, sich heute vor Flüchtlingsheime stellen und lamentieren.
Da Flüchtlinge/ Asylbewerber schon selbst nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, sind auch ihre Angehörigen im Übrigen nicht mitversichert. Flüchtlinge erhalten nur eine Notfallversorgung und selbst in den wenigen Bundesländern, in denen sie eine "Gesundheitskarte" ausgehändigt bekommen, erhalten sie nur eingeschränkte minimale Notfallversorgung.
Der Ansatzpunkt ist ein anderer: Längst nicht alle Muslime führen Mehrehen. Auch die wenigsten hier ansässigen Muslime führen Mehrehen. Und selbst, wenn ausnahmsweise eine Mehrehe geführt wird, muss diese anerkannt sein. Und selbst wenn diese seltenen Mehrehen noch seltener anerkannt sind, führt das noch lange nicht zur Erteilung eines Visums/ Aufenthaltserlaubnis für die Zweitfrau. Deutsche Gerichte wenden sowohl Verwaltungsrecht (Aufenthaltsgesetz usw.) als auch Kollisionsrecht (EGBGB usw.) an, um dies zu verhindern:
Gerichtsbescheid VG Berlin vom 8.5.2015, 28 K 93.14 V:
§ 30 Abs. 4 AufenthG steht der Erteilung eines Visums an eine weitere Ehefrau eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers auch dann entgegen, wenn beide Ehefrauen das Visum zwar gleichzeitig beantragt haben, aber nur der anderen Ehefrau ein Visum erteilt worden und diese mittlerweile zu ihrem Ehemann ins Bundesgebiet eingereist ist.(Rn.20)
https://www.juris.de/jportal/portal/t/17vt/page/jurisw.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150008349&documentnumber=2&numberofresults=232&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
Oder OLG München vom 3.7.2015:
Hat ein ausländisches Gericht die bigamische Eheschließung im Ausland als wirksam festgestellt, steht der Anerkennung der Entscheidung der inländische ordre public jedenfalls dann entgegen, wenn ihr die Wirkung beizumessen ist, dass sie die Aufhebung der Ehe aus dem Grund der Bigamie ausschließt. Der Umstand, dass auch das deutsche Eheschließungsrecht eine Doppelehe als wirksam behandelt, ist dann unerheblich.
Im Gegenteil wird Zweitfrauen auch weniger AlGII gezahlt, weil auch das Einkommen ihres mit einer Vorrangigen Erstfrau lebenden Ehemannes als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet wird, SG Aachen, S 14 AS 444/13.
Auch ist die "Mehrehe" nicht der Puff zur Selbstbedienung, wie manche "besorgte Bürger" so gern darstellen. Es ist vielmehr eine Witwenversorgung. Der gläubige Muslim ist nämlich verpflichtet, die Witwe seines Bruders zu ehelichen, nicht zum sexuellen Vergnügen, sondern um sie zu versorgen mit Essen und einem Dach über dem Kopf. Während andere Gesellschaften die Witwen verbrannt haben zusammen mit ihrem verstorbenen Mann, oder sie elend verrecken ließen, haben die Muslime sie mitversorgt. So ist das mal entstanden.
In absoluten Zahlen sieht man, dass "muslimische Mehrehen" nicht das Problem sind, und zwar bei Weitem nicht. Eher "deutsche Stützeempfänger und deutsche Geringverdiener". Im Februar 2014 waren nach der GKV-Monatsstatistik rund 17.230.000 Familienangehörige und 12.780.000 Kinder mitversichert. Darunter dürften wahrscheinlich nicht einmal 1.000 "Zweitfrauen" sein. Eher noch weniger. Das Gros sind deutsche Hausfrauen, die nicht mehr als einen Minijob ausüben, (Arzt)frauen nach dem "Hamburger Modell" und Mütter im Mutterschutz/ Elternzeit sowie Ehegatten, die zwar selbständig tätig sind, aber keine oder nur geringfügige Gewinne erwirtschaften, und Rentner, die in ihrem Erwerbsleben nicht überwiegend gesetzlich versichert waren, aber auch keine Vorsorge getroffen haben. Auch die Ukrainische Magistra, die hier nicht als Lehrerin arbeiten darf, ist, wenn sie generell nicht oder maximal geringfügig arbeitet, über ihren Bavarius gratis versichert.
Interessanterweise kommen solche abstrusen Forderungen nach Abschaffung von Leistungen meist von Leuten, die selbst hauptsächlich kassieren und selbst am wenigsten dazu beitragen. Jeder Kinderlose und jeder Ledige, der gesetzlich versichert ist, und jeder Verheiratete in einer Doppelverdienerehe zahlt nämlich kräftig für seine (deutschen) Nachbarn mit.
1990 haben wir 20.000.000 Menschen in unsere Sozialkassen aufgenommen, die bis dahin keinen Cent eingezahlt hatten in diese Sozialkassen, und die aus einem maroden, hoch verschuldeten System übergetreten sind. Besonders interessant finde ich es, wenn Menschen, die zu diesen 20.000.000 Menschen zählen, die damals mit Applaus an den Bahnsteigen und Grenzübergängen empfangen wurden, mit viel Herzlichkeit und mit Begrüßungsgeld, sich heute vor Flüchtlingsheime stellen und lamentieren.
Da Flüchtlinge/ Asylbewerber schon selbst nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, sind auch ihre Angehörigen im Übrigen nicht mitversichert. Flüchtlinge erhalten nur eine Notfallversorgung und selbst in den wenigen Bundesländern, in denen sie eine "Gesundheitskarte" ausgehändigt bekommen, erhalten sie nur eingeschränkte minimale Notfallversorgung.
Der Ansatzpunkt ist ein anderer: Längst nicht alle Muslime führen Mehrehen. Auch die wenigsten hier ansässigen Muslime führen Mehrehen. Und selbst, wenn ausnahmsweise eine Mehrehe geführt wird, muss diese anerkannt sein. Und selbst wenn diese seltenen Mehrehen noch seltener anerkannt sind, führt das noch lange nicht zur Erteilung eines Visums/ Aufenthaltserlaubnis für die Zweitfrau. Deutsche Gerichte wenden sowohl Verwaltungsrecht (Aufenthaltsgesetz usw.) als auch Kollisionsrecht (EGBGB usw.) an, um dies zu verhindern:
Gerichtsbescheid VG Berlin vom 8.5.2015, 28 K 93.14 V:
§ 30 Abs. 4 AufenthG steht der Erteilung eines Visums an eine weitere Ehefrau eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers auch dann entgegen, wenn beide Ehefrauen das Visum zwar gleichzeitig beantragt haben, aber nur der anderen Ehefrau ein Visum erteilt worden und diese mittlerweile zu ihrem Ehemann ins Bundesgebiet eingereist ist.(Rn.20)
https://www.juris.de/jportal/portal/t/17vt/page/jurisw.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150008349&documentnumber=2&numberofresults=232&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
Oder OLG München vom 3.7.2015:
Hat ein ausländisches Gericht die bigamische Eheschließung im Ausland als wirksam festgestellt, steht der Anerkennung der Entscheidung der inländische ordre public jedenfalls dann entgegen, wenn ihr die Wirkung beizumessen ist, dass sie die Aufhebung der Ehe aus dem Grund der Bigamie ausschließt. Der Umstand, dass auch das deutsche Eheschließungsrecht eine Doppelehe als wirksam behandelt, ist dann unerheblich.
Im Gegenteil wird Zweitfrauen auch weniger AlGII gezahlt, weil auch das Einkommen ihres mit einer Vorrangigen Erstfrau lebenden Ehemannes als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet wird, SG Aachen, S 14 AS 444/13.
Auch ist die "Mehrehe" nicht der Puff zur Selbstbedienung, wie manche "besorgte Bürger" so gern darstellen. Es ist vielmehr eine Witwenversorgung. Der gläubige Muslim ist nämlich verpflichtet, die Witwe seines Bruders zu ehelichen, nicht zum sexuellen Vergnügen, sondern um sie zu versorgen mit Essen und einem Dach über dem Kopf. Während andere Gesellschaften die Witwen verbrannt haben zusammen mit ihrem verstorbenen Mann, oder sie elend verrecken ließen, haben die Muslime sie mitversorgt. So ist das mal entstanden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@Bavarius
Die Bundesrepublik Deutschland ist aber kein christlicher Staat.
Und einen Pontifex(Brückenbauer oder Wegbereiter) gibt es hier nicht.
Nach Christus kann kein Mensch mehr König und Priester sein; die Einheit von sacerdotium und regnum(Priestertum und Königtum) ist, sofern sie von einem Monarchen vertreten wird, teuflischer Trug und eine Fälschung des wahren priesterlichen Königtums, das nur Christus zusteht, laut Gelasius I.
Die Bundesrepublik Deutschland ist aber kein christlicher Staat.
Und einen Pontifex(Brückenbauer oder Wegbereiter) gibt es hier nicht.
Nach Christus kann kein Mensch mehr König und Priester sein; die Einheit von sacerdotium und regnum(Priestertum und Königtum) ist, sofern sie von einem Monarchen vertreten wird, teuflischer Trug und eine Fälschung des wahren priesterlichen Königtums, das nur Christus zusteht, laut Gelasius I.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Mir gefällt die Ansage vom Papst! Jede Kirchengemeinde und auch jedes Kloster der katholischen Kirche ist nun verpflichtet eine Flüchtlingsfamilie aufzunehmen. So werden hier also schon einmal eine große Anzahl von Flüchtlingen gut untergebracht sein - ich gehe ja davon aus, dass jede Kirchengemeinde und Klosterschaft diesem Aufruf des Heiligen Vaters folgen und zusammenrücken wird. Und da vor Gott ja bekanntlich alle Menschen gleich sind, werden sicherlich alle Brüder und Schwestern, die in Not sind, aufgenommen werden - egal welche Hautfarbe und religiöse Ausrichtung sie haben.
Ich denke, dass ein wenig mehr Freundlichkeit, Offenheit, Kreativität und Menschlichkeit im ersten Schritt ausreicht, den Menschen, die in Not bei uns ankommen, vernünftig zu helfen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Ich stelle mir immer vor, wie es mir wohl gehen würde, wenn ich vor einem Regime in Deutschland "flüchten" müssten, das mein Leben bedroht. Da wünsche ich mir halt auch auf Menschen zu treffen, die mir dann helfen.
Zum Thema Fachkräftemangel ... da hat unsere Poliitk doch schon vor vielen Jahren die Zeit verpennt. Ich finde es völlig korrekt, jetzt keinen Schnellschuss zu machen, nur weil vielleicht jetzt ja theoretische eine Menge Fachkräfte ins Land fluten und man sie jetzt ja mal eben schnell ... Nein geht gar nicht! Allerdings sollten die Schubladen, in denen seit 15 Jahren schon Ideen zum Thema "Einwanderung" schmoren, schnell geöffnet und das Thema endlich zügig bearbeitet werden. Schnell und zügig im reinsten Wortsinn ... damit dann die fremdländischen Fachkräfte, die gerade hier vor Ort sind, eben eingeladen werden können zu bleiben.
Und bitte ... Fachkräfte sind ja auch Menschen, die zB in der Landwirtschaft und kleinen Handwerksbetrieben tätig sein könnten!
Ich denke, dass ein wenig mehr Freundlichkeit, Offenheit, Kreativität und Menschlichkeit im ersten Schritt ausreicht, den Menschen, die in Not bei uns ankommen, vernünftig zu helfen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Ich stelle mir immer vor, wie es mir wohl gehen würde, wenn ich vor einem Regime in Deutschland "flüchten" müssten, das mein Leben bedroht. Da wünsche ich mir halt auch auf Menschen zu treffen, die mir dann helfen.
Zum Thema Fachkräftemangel ... da hat unsere Poliitk doch schon vor vielen Jahren die Zeit verpennt. Ich finde es völlig korrekt, jetzt keinen Schnellschuss zu machen, nur weil vielleicht jetzt ja theoretische eine Menge Fachkräfte ins Land fluten und man sie jetzt ja mal eben schnell ... Nein geht gar nicht! Allerdings sollten die Schubladen, in denen seit 15 Jahren schon Ideen zum Thema "Einwanderung" schmoren, schnell geöffnet und das Thema endlich zügig bearbeitet werden. Schnell und zügig im reinsten Wortsinn ... damit dann die fremdländischen Fachkräfte, die gerade hier vor Ort sind, eben eingeladen werden können zu bleiben.
Und bitte ... Fachkräfte sind ja auch Menschen, die zB in der Landwirtschaft und kleinen Handwerksbetrieben tätig sein könnten!
@bavarius: Ich sehe da eine Ungleichbehandlung anhand des Glaubens. Laut Deiner Aufteilung werden alle gläubigen Moslems ("islamischen Aktivitäten") somit automatisch in eine Kategorie "sortiert".
Du hast zwar §10 SGB V in Deinen eigenen Worten wiedergegeben, allerdings bleibst Du konkrete Nachweise schuldig. Keinerlei Hinweis darauf dass es wirklich so gehandhabt wird, wie Du behauptest. Ich konnte - ausser auf rechten Hetzsseiten ohne weitere Quellenangabe - nichts im Internet finden, dass es aktuell so gehandhabt wird.
Da könnte man schon den Eindruck bekommen, dass da mit hochtrabenden Worten wild phantasiert wird.
Du hast zwar §10 SGB V in Deinen eigenen Worten wiedergegeben, allerdings bleibst Du konkrete Nachweise schuldig. Keinerlei Hinweis darauf dass es wirklich so gehandhabt wird, wie Du behauptest. Ich konnte - ausser auf rechten Hetzsseiten ohne weitere Quellenangabe - nichts im Internet finden, dass es aktuell so gehandhabt wird.
Da könnte man schon den Eindruck bekommen, dass da mit hochtrabenden Worten wild phantasiert wird.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@ Peter 10
Ein moderner Volksstaat betrachtet die Gesellschaft als lebendigen Organismus. Dies bedeutet daß jeder Bürger und mit Einschränkungen auch jeder Mensch (z.B. Tourist, Auslandsstudent, Flüchtling) daran teilhaben kann.
Ein moderner Volksstaat fördert die Chancengleichheit und gibt den sozial Schwachen Hilfe zur Selbsthilfe
Der moderne Volksstatt basiert auf der Theorie von den zwei Schwertern, von welchen eines dem Papst für die geistlichen Belange und eines dem Kaiser für die weltlichen Belange von Gott gegeben worden ist. Damit unterwirft sich der Bürger den Regeln seines Glaubens freiwillig. Ein staatlicher Zwang dazu findet nicht statt. In Deutschland wurde dies mit der Überführung des Personenstandsrechts von den Kirchen auf das Reich unter Fürst Otto von Bismarck verwirklicht.
Es gibt hierzu viel Literatur die ich Dir ans Herz legen möchte weil die Ausführungen zu einem modernen Volksstaat den Rahmen dieser Diskussion sprengen würden was ich nicht möchte da ich das Thema für sehr wichtig halte
Ein moderner Volksstaat betrachtet die Gesellschaft als lebendigen Organismus. Dies bedeutet daß jeder Bürger und mit Einschränkungen auch jeder Mensch (z.B. Tourist, Auslandsstudent, Flüchtling) daran teilhaben kann.
Ein moderner Volksstaat fördert die Chancengleichheit und gibt den sozial Schwachen Hilfe zur Selbsthilfe
Der moderne Volksstatt basiert auf der Theorie von den zwei Schwertern, von welchen eines dem Papst für die geistlichen Belange und eines dem Kaiser für die weltlichen Belange von Gott gegeben worden ist. Damit unterwirft sich der Bürger den Regeln seines Glaubens freiwillig. Ein staatlicher Zwang dazu findet nicht statt. In Deutschland wurde dies mit der Überführung des Personenstandsrechts von den Kirchen auf das Reich unter Fürst Otto von Bismarck verwirklicht.
Es gibt hierzu viel Literatur die ich Dir ans Herz legen möchte weil die Ausführungen zu einem modernen Volksstaat den Rahmen dieser Diskussion sprengen würden was ich nicht möchte da ich das Thema für sehr wichtig halte
@raimonda: Du kannst es sehen, wie Du willst: Wir leben noch in einem freien Land, in dem es Pluralismus bzw. Meinungsfreiheit gibt. Ich habe meine Informationen aus der Presse. Und wenn sie doch nicht stimmen sollten: Wir müssen dieses Jahr ein Köln trotzdem bauen.
In Deutschland ist sehr schwierig, eine pragmatische Diskussion zu führen. Ich weiß nicht so recht, warum, ob wegen der Vergangenheit oder der Gegenwart... Zum Glück, muss ich mich nicht rechtfertigen, oder...
In Deutschland ist sehr schwierig, eine pragmatische Diskussion zu führen. Ich weiß nicht so recht, warum, ob wegen der Vergangenheit oder der Gegenwart... Zum Glück, muss ich mich nicht rechtfertigen, oder...
07.09.2015
@bricriu..........woher hast du denn die Information, dass 800000 Flüchtlinge
"pro Jahr"...kommen????? die Prognose war für dieses Jahr..... wenn überhaupt........
Aber so geht es, mit dem "Schüren von Angst und Hass"........, denke ich jedenfalls....
"pro Jahr"...kommen????? die Prognose war für dieses Jahr..... wenn überhaupt........
Aber so geht es, mit dem "Schüren von Angst und Hass"........, denke ich jedenfalls....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Nach § 10 SGB V sind Ehefrau und Kinder des pflichtversicherten (bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze), versicherungsfreien aber gesetzlich versicherten (ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder freiwillig versicherten (da nicht pflichtig) Mitglieds beitragsfrei mitversichert. Sie sind zwar keine Mitglieder und haben z.B. kein Stimmrecht bei der Sozialwahl oder der Wahl des Tarifes (mit oder ohne Selbsthalt, Krankengeldanspruch für Selbständige ect) aber ihnen stehen die gleichen Leistungen zu
Neben der Ehefrau und den Kindern gehören in speziellen Fällen auch Enkelkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder zu den Begünstigten.
Nicht mitversichert ist die sog. "Wilde Ehe", also Lebensgefährtinnen und ihre Kinder
Die Verlobte ist ebenfalls nicht versichert.
Als Mutter gilt nach § 1591 BGB die Frau die das Kind auf die Welt gebracht hat und der Vater ist nach § 1592 BGB derjenige der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter veheiratet war. Die Krankenkassen sind schon auf die Idee gekommen bei Frauen die wechselnden Verkehr hatten die Vaterschaft des Mitglieds in Zweifel zu ziehen. Dem hat das Gericht aber Einhalt geboten, die Anfechtung der Vaterschaft steht nur dem eingetragenen Vater zu.
Für die Anwendung des § 10 SGB V ist entscheidend, ob die Ehen in Deutschland anerkannt sind. Dies kann auch die Vielehe eines Moselms sein. Geregelt ist dies im zwischen und überstaatlichen Recht der Bundesrepublik. Grundsätzlich wird jeder Fall individuell geprüft und erst nach dieser Prüfung besteht der Rechtsanspruch auf Anwendung des § 10 SGB V
Neben der Ehefrau und den Kindern gehören in speziellen Fällen auch Enkelkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder zu den Begünstigten.
Nicht mitversichert ist die sog. "Wilde Ehe", also Lebensgefährtinnen und ihre Kinder
Die Verlobte ist ebenfalls nicht versichert.
Als Mutter gilt nach § 1591 BGB die Frau die das Kind auf die Welt gebracht hat und der Vater ist nach § 1592 BGB derjenige der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter veheiratet war. Die Krankenkassen sind schon auf die Idee gekommen bei Frauen die wechselnden Verkehr hatten die Vaterschaft des Mitglieds in Zweifel zu ziehen. Dem hat das Gericht aber Einhalt geboten, die Anfechtung der Vaterschaft steht nur dem eingetragenen Vater zu.
Für die Anwendung des § 10 SGB V ist entscheidend, ob die Ehen in Deutschland anerkannt sind. Dies kann auch die Vielehe eines Moselms sein. Geregelt ist dies im zwischen und überstaatlichen Recht der Bundesrepublik. Grundsätzlich wird jeder Fall individuell geprüft und erst nach dieser Prüfung besteht der Rechtsanspruch auf Anwendung des § 10 SGB V
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Leider habe ich die Frage überlesen, deshalb hole ich die Antwort mit meiner folgenden Einlassung nach:
Art 3 GG besagt die Gleichheit der Menschen "vor dem Gesetz" was nichts anderes bedeutet als das individuelle Merkmale auf Rechtsentscheidungen keinen Einfluß haben dürfen. Man stellt deshalb Justitia gerne mit verbundenen Augen dar.
Mein Vorschlag widerspricht dieser Anforderung nicht, denn er benachteiligt niemand aufgrund persönlicher Merkmale da er im Wesentlichen auf die berufliche Qualifikation abstellt. Dies ist in angelsächsischen Ländern beispielsweise gängige Praxis.
Berufliche Qualifikation ist ein erworbenes Merkmal, daß vom Bewerber beeinflußbar ist. Anders als dies bei Geschlecht, Alter oder Behinderung der Fall wäre.
Selbst das Bayerische Beamtenrecht setzt neben Leistung, auch Eignung und Befähigung voraus. (Eignung ist hier eigentlich der Schlüsselbegriff für Gesundheit. Daß der Bayerische Staat alle Bewerber ab einem BMI von 30 für pauschal ungeeignet hält wurde glücklicherweise vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 13.04.2012 mit der Entscheidung in der Klage Az. 3 BV 08 405 konterkariert nachdem eine Lehrerin die Entscheidung vom 06.11.2007 Az. MS J 07 2856 angefochten hatte. Dennoch wird die gesundheitliche Eignung bei Beamtenanwärterinnen meist schon ab einem BMI von 28 weiterhin in Zweifel gezogen und eine verpflichtende Untersuchung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt angeordnet welches entgegen der Gerichtsentscheidung regelmäßig Auflagen zur Gewichtsabnahme erteilt. Daß die Psyche und auch die körperliche Konstitution +++ in der Gesamtbetrachtung +++ massiv beeinträchtigt werden kann postuliere ich ohne Belege da ich in diesen mir persönlich bekannten Fällen an die Schweigepflicht gebunden bin. So sieht jedenfalls echte Diskriminierung aus die solange das Gerichtsurteil nicht in geltendes Recht überführt ist auch noch legal praktiziert werden kann.
Zurück zum Schafhirten. Wenn sich dieser rein theoretisch fortbilden würde und zum Veterinärmediziner aufstiege dann käme er automatisch von Kategorie III in Kategorie I.
Damit ist dem Gleichheitsgrundsatz genüge getan
Was die Nachfrage nach islamischen Umtrieben betrifft so ist auch dies keine Diskriminierung sondern eine Sicherheitsmaßnahme die spätestens bei der Einbürgerung ohnehin relevant wird.
Die Ausführungen zu § 10 SGB V folgen sobald mir diese in aktueller Form vorliegen
Art 3 GG besagt die Gleichheit der Menschen "vor dem Gesetz" was nichts anderes bedeutet als das individuelle Merkmale auf Rechtsentscheidungen keinen Einfluß haben dürfen. Man stellt deshalb Justitia gerne mit verbundenen Augen dar.
Mein Vorschlag widerspricht dieser Anforderung nicht, denn er benachteiligt niemand aufgrund persönlicher Merkmale da er im Wesentlichen auf die berufliche Qualifikation abstellt. Dies ist in angelsächsischen Ländern beispielsweise gängige Praxis.
Berufliche Qualifikation ist ein erworbenes Merkmal, daß vom Bewerber beeinflußbar ist. Anders als dies bei Geschlecht, Alter oder Behinderung der Fall wäre.
Selbst das Bayerische Beamtenrecht setzt neben Leistung, auch Eignung und Befähigung voraus. (Eignung ist hier eigentlich der Schlüsselbegriff für Gesundheit. Daß der Bayerische Staat alle Bewerber ab einem BMI von 30 für pauschal ungeeignet hält wurde glücklicherweise vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 13.04.2012 mit der Entscheidung in der Klage Az. 3 BV 08 405 konterkariert nachdem eine Lehrerin die Entscheidung vom 06.11.2007 Az. MS J 07 2856 angefochten hatte. Dennoch wird die gesundheitliche Eignung bei Beamtenanwärterinnen meist schon ab einem BMI von 28 weiterhin in Zweifel gezogen und eine verpflichtende Untersuchung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt angeordnet welches entgegen der Gerichtsentscheidung regelmäßig Auflagen zur Gewichtsabnahme erteilt. Daß die Psyche und auch die körperliche Konstitution +++ in der Gesamtbetrachtung +++ massiv beeinträchtigt werden kann postuliere ich ohne Belege da ich in diesen mir persönlich bekannten Fällen an die Schweigepflicht gebunden bin. So sieht jedenfalls echte Diskriminierung aus die solange das Gerichtsurteil nicht in geltendes Recht überführt ist auch noch legal praktiziert werden kann.
Zurück zum Schafhirten. Wenn sich dieser rein theoretisch fortbilden würde und zum Veterinärmediziner aufstiege dann käme er automatisch von Kategorie III in Kategorie I.
Damit ist dem Gleichheitsgrundsatz genüge getan
Was die Nachfrage nach islamischen Umtrieben betrifft so ist auch dies keine Diskriminierung sondern eine Sicherheitsmaßnahme die spätestens bei der Einbürgerung ohnehin relevant wird.
Die Ausführungen zu § 10 SGB V folgen sobald mir diese in aktueller Form vorliegen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@Bavarius
Die Preußen haben vor langer Zeit einmal die Hugenotten aufgefordert Bayern zu verlassen, um in Preußen ohne Anfeindungen leben zu können.
Sie waren dankbar.
Was ist überhaupt ein "moderner Volksstaat", Herr CSU?
Die Preußen haben vor langer Zeit einmal die Hugenotten aufgefordert Bayern zu verlassen, um in Preußen ohne Anfeindungen leben zu können.
Sie waren dankbar.
Was ist überhaupt ein "moderner Volksstaat", Herr CSU?
@bavarius: Was ist mit der Antwort auf meine Frage?
Und Zu Deiner Aussage über § 10 SGB V: Belege sie bitte!
Und Zu Deiner Aussage über § 10 SGB V: Belege sie bitte!