08.09.2015
@cri......na, nu ist es aber gut...gelle.... lass mal bitte persönliche "Bestimmungen bzw. Betitelungen" weg.....
Deine Ansicht ist für mich halt lächerlich... und gut ist's.....
Ende der Diskussion.... bitte beachten, danke...
Deine Ansicht ist für mich halt lächerlich... und gut ist's.....
Ende der Diskussion.... bitte beachten, danke...
@raimonda: Du kannst lachen, wie viel Du willst. Ob Du "ethnisch" deutsch bist oder nicht, interessiert mich nicht.
Aber Dein Denken ist typisch "modern-deutsch", das genügt...
Der Rest der Welt hat hinsichtlich Einreisebestimmungen und Immigrationspolitik viel mehr umgesetzt als Deutschland. Jetzt wirst du bestimmt fragen, welche Länder das sein sollten, wegen Details, oder... :-) Ich sage Dir: Jugend forscht oder so; wer suchet, der findet.
Aber Dein Denken ist typisch "modern-deutsch", das genügt...
Der Rest der Welt hat hinsichtlich Einreisebestimmungen und Immigrationspolitik viel mehr umgesetzt als Deutschland. Jetzt wirst du bestimmt fragen, welche Länder das sein sollten, wegen Details, oder... :-) Ich sage Dir: Jugend forscht oder so; wer suchet, der findet.
08.09.2015
@bricriu......jetzt muss ich aber ganz laut lachen........und: Ich und typisch deutsch.....ohhhh...ganz, ganz falsch...
Ich sehe es anders....das Detail ist immer wichtig..... das große und ganze wird vom Rest der Welt auch nicht umgesetzt, weil ohne Details eben nicht möglich......
Ich sehe es anders....das Detail ist immer wichtig..... das große und ganze wird vom Rest der Welt auch nicht umgesetzt, weil ohne Details eben nicht möglich......
@raimonda: Das war Eure Presse. "Die Welt" online.
Du interessierst Dich bezeichnenderweise für Details, anstatt das Ganze zu betrachten. Das ist das typisch deutsche Problem: Man beschäftigt sich mit Lappalien, führt Beweise für jede Kleinichkeit an; die großen Dinge bleiben ungelöst.
Du interessierst Dich bezeichnenderweise für Details, anstatt das Ganze zu betrachten. Das ist das typisch deutsche Problem: Man beschäftigt sich mit Lappalien, führt Beweise für jede Kleinichkeit an; die großen Dinge bleiben ungelöst.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.09.2015
Ich war gestern in einer Notunterkunft für Flüchtlinge in Bochum und sah viele Familien mit Kindern und schwangere Frauen. Die Kinder haben sich sehr über das mitgebrachte Spielzeug gefreut.
Ich wünsche niemanden, dass er in die Situation der Flüchtlinge kommt...
Ich wünsche niemanden, dass er in die Situation der Flüchtlinge kommt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.09.2015
Es ging hier um eine sachliche Diskussion über Flüchtlinge und wie langfristig damit umzugehen ist.
Mir erschließt sich weder was der unwahrscheinliche Fall der Mitversicherung der Zweitfrau (übrigens sind sicher die 13 Kinder der Wollnys auch "nur" mitversichert) noch der erschossene Nigerianer damit zu tun haben.
Noch konstruktive Beiträge? Oder doch lieber am Einzelfall alle messen?
Mir erschließt sich weder was der unwahrscheinliche Fall der Mitversicherung der Zweitfrau (übrigens sind sicher die 13 Kinder der Wollnys auch "nur" mitversichert) noch der erschossene Nigerianer damit zu tun haben.
Noch konstruktive Beiträge? Oder doch lieber am Einzelfall alle messen?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.09.2015
Ich bereue, jemals Filidae gekauft zu haben, nachdem ich den faschistoiden Wahn gelesen habe, was Herr Pirincci heute so von sich gibt. Er wütet gegen Homosexuelle, gegen Frauen, gegen den Islam, beleidigt und hetzt gegen alles und jedes, es ist widerlich. Noch so einer, der "Meinungsfreiheit" für seine Verbrechen und Ausfälle einfordert, ein verfassungsrechtliches Gut in Anspruch nehmen will, obschon er die Verfassung abschaffen will, und noch so einer, der nicht weiß, dass Meinungsfreiheit da aufhört, wo die Würde des Nächsten anfängt.
Und deine "Islamkritik" ist derart durchschaubar. Hängst dich an der theoretisch in äußerst unwahrscheinlichen Einzelfällen bestehenden grundsätzlichen Möglichkeit auf, dass einmal eine Zweitfrau beitragsfrei mitversichert sein könnte. Verbreitest unter deinen Lesern Vorurteile und Hass auf vermeintliche Ungerechtigkeit.
Dabei kommt das in der Praxis nicht vor, auch wenn jetzt noch 800.000 Syrer hier Asyl begehren sollten. Da Syrien, Iran und andere Staaten gesetzlich die Mehrehe verbieten, wenn beispielsweise das Einverständnis der Erstfrau fehlt, und aufgrund zahlreicher weiterer Gesetze und Vorschriften auch in Deutschland (aber das sind ja "unnötige juristische Spitzfindigkeiten", die das Verständnis der dumpfen Masse hindern, gell), die die Anerkennung hindern, wird einfach mal niemand die Voraussetzungen für § 10 SGB V hier erfüllen.
Aber Hauptsache, man hat dem Mob mal wieder dumpfe "Gründe" gegen den Islam eingepflanzt.
Mann, da fliehen gerade Familien vor dem Terror des radikalistischen Islam, Menschen, die hautnah miterleben mussten, welchen Hass, Gewalt, Grausamkeit und Unheil radikalistischer Islam anrichtet. Die werden hier garantiert alles andere tun als den Staat islamisieren. Die, die vor Kreuzzügen, Hexenverbrennung und Inquisition geflohen sind, haben ja auch keine orthodoxen katholischen Gottesdienste abgehalten hinterher... Wenn sie das wollten - streng unter islamischer Knute leben-, dann wären sie in der Tat wo anders hingegangen.
Und deine "Islamkritik" ist derart durchschaubar. Hängst dich an der theoretisch in äußerst unwahrscheinlichen Einzelfällen bestehenden grundsätzlichen Möglichkeit auf, dass einmal eine Zweitfrau beitragsfrei mitversichert sein könnte. Verbreitest unter deinen Lesern Vorurteile und Hass auf vermeintliche Ungerechtigkeit.
Dabei kommt das in der Praxis nicht vor, auch wenn jetzt noch 800.000 Syrer hier Asyl begehren sollten. Da Syrien, Iran und andere Staaten gesetzlich die Mehrehe verbieten, wenn beispielsweise das Einverständnis der Erstfrau fehlt, und aufgrund zahlreicher weiterer Gesetze und Vorschriften auch in Deutschland (aber das sind ja "unnötige juristische Spitzfindigkeiten", die das Verständnis der dumpfen Masse hindern, gell), die die Anerkennung hindern, wird einfach mal niemand die Voraussetzungen für § 10 SGB V hier erfüllen.
Aber Hauptsache, man hat dem Mob mal wieder dumpfe "Gründe" gegen den Islam eingepflanzt.
Mann, da fliehen gerade Familien vor dem Terror des radikalistischen Islam, Menschen, die hautnah miterleben mussten, welchen Hass, Gewalt, Grausamkeit und Unheil radikalistischer Islam anrichtet. Die werden hier garantiert alles andere tun als den Staat islamisieren. Die, die vor Kreuzzügen, Hexenverbrennung und Inquisition geflohen sind, haben ja auch keine orthodoxen katholischen Gottesdienste abgehalten hinterher... Wenn sie das wollten - streng unter islamischer Knute leben-, dann wären sie in der Tat wo anders hingegangen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.09.2015
@ Hauptstadtfrau
Bei der Versicherung beitragsfreier Angehöriger geht es nicht um die Krankenversicherung während eines laufenden Asylverfahrens sondern um die Zeit nach einem für den Flüchtling positiven Abschluß. Irgendwann muß zwangsläufig die Integration in die Institutionen der Gesellschaft erfolgen, so sieht es jedenfalls das Gesetz vor.
Das Thema hat deshalb schon lange Jahre vor dem Flüchtlingsstrom existiert.
Wir können jetzt auch anfangen Haarspalterei zu betreiben nur denke ich daß der Leser dieses Forums mit dem Wort "Kommentar" mehr anfangen kann als mit "verwaltungsinternen Umsetzungsmaßnahmen". Es ist mir wichtiger zu versuchen den Sinnzusammenhang übersichtlich darzustellen als mich in juristischen Spitzfindigkeiten zu verlieren.
Was meine islamkritische Einstellung betrifft würde dies das Thema hier bei weitem sprengen und ich habe keine Lust einer Hand voll Damen welche stets betonen nichts von mir hören zu wollen aber es nicht abwarten können etwas vermeintlich Geeignetes zu erhaschen um sich erneut in einem leidenschaftlichen Sturm der Entrüstung verzehren zu können neue Nahrung zu geben. Mein türkischer Lieblingsautor Akif Pirincci hat mit seinem Buch "Deutschland von Sinnen" eigentlich alles aufgeschrieben was auch mir auf dem Herzen liegt. Wenn es Dich wirklich interessiert, lies dieses Buch.
Bei der Versicherung beitragsfreier Angehöriger geht es nicht um die Krankenversicherung während eines laufenden Asylverfahrens sondern um die Zeit nach einem für den Flüchtling positiven Abschluß. Irgendwann muß zwangsläufig die Integration in die Institutionen der Gesellschaft erfolgen, so sieht es jedenfalls das Gesetz vor.
Das Thema hat deshalb schon lange Jahre vor dem Flüchtlingsstrom existiert.
Wir können jetzt auch anfangen Haarspalterei zu betreiben nur denke ich daß der Leser dieses Forums mit dem Wort "Kommentar" mehr anfangen kann als mit "verwaltungsinternen Umsetzungsmaßnahmen". Es ist mir wichtiger zu versuchen den Sinnzusammenhang übersichtlich darzustellen als mich in juristischen Spitzfindigkeiten zu verlieren.
Was meine islamkritische Einstellung betrifft würde dies das Thema hier bei weitem sprengen und ich habe keine Lust einer Hand voll Damen welche stets betonen nichts von mir hören zu wollen aber es nicht abwarten können etwas vermeintlich Geeignetes zu erhaschen um sich erneut in einem leidenschaftlichen Sturm der Entrüstung verzehren zu können neue Nahrung zu geben. Mein türkischer Lieblingsautor Akif Pirincci hat mit seinem Buch "Deutschland von Sinnen" eigentlich alles aufgeschrieben was auch mir auf dem Herzen liegt. Wenn es Dich wirklich interessiert, lies dieses Buch.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.09.2015
@Empfindlicher BayerischerBär, wir alle profitieren aber von diesen Verbrechen und der Ausbeutung. So lange wir alle iPhones, Nokia, Samsung, Sony und LG kaufen statt Fairphone, so lange wir alle bei Primark, H&M, KiK & Co kaufen statt bei Fairtrade, Weltläden und Greenpeace, so lange wir hier billigen Fisch von Käptn Iglo & Co konsumieren statt handgefischten Thun aus dem Bioladen etc., so lange verursachen wir die Armut ganz direkt, unser Wohlstand, den wir vor den Wirtschaftsflüchtlingen schützen wollen, kommt durch die Ausbeutung derselben, und dieses Verhalten ist gelinde gesagt problematisch.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@Hauptstadtfrau
Jetzt wird es fad. Offenbar kannst Du Deinen eigenen Beiträgen nicht mehr folgen.
Da es Dich scheinbar anstrengt lasse es.
Und - bitte - versuche die Menschen hier nicht weiter für dumm zu verkaufen. Dafür ist das Thema zu ernst. Danke
Jetzt wird es fad. Offenbar kannst Du Deinen eigenen Beiträgen nicht mehr folgen.
Da es Dich scheinbar anstrengt lasse es.
Und - bitte - versuche die Menschen hier nicht weiter für dumm zu verkaufen. Dafür ist das Thema zu ernst. Danke
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Und schon 1. kann in der Praxis so gut wie niemals vorkommen. Insofern sehe ich echt nicht, wo hier das Problem sein soll. Noch dazu, da Asylbewerber niemals Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland sein dürfen und somit auch keine Ehegatten von Asylbewerbern kostenfrei mitversichert wären.
(Die Rundschreiben der Spitzenverbände sind lediglich verwaltungsinterne Umsetzungsmaßnahmen, kein "Kommentar" des Gesetzes); die ersten drei Absätze hättest du dir auch sparen können.
Also, was sollte diese Angstmacherei vor den vielen, vielen Muslimen?
(Die Rundschreiben der Spitzenverbände sind lediglich verwaltungsinterne Umsetzungsmaßnahmen, kein "Kommentar" des Gesetzes); die ersten drei Absätze hättest du dir auch sparen können.
Also, was sollte diese Angstmacherei vor den vielen, vielen Muslimen?
Alle die genannten Sauereien, die von international agierenden Firmen in den Herkunftsländern von Wirtschaftsflüchtlingen verübt werden und zu Recht angeprangert werden, werden doch nicht bestraft, geahndet und einer humanitären Lösung zugeführt durch eine Massen-Umsiedelung nach Europa, sondern eher noch gefördert und zementiert.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@ Björn Kunzelmann bezüglich § 10 SGB V
Zum Stand Juli 2015 gibt es 123 Gesetzliche Krankenkassen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung war vor den großen Sozialreformen durch Fusionen 50 Kassen zu erreichen. Sie alle haben eine Selbstverwaltung. Die Prüfung der Versicherungspflicht bzw. der beitragsfreien Mitversicherung durch § 10 SGB V erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse.
Dabei sind sie an das SGB V in diesem Fall eben an § 10 SGB V aber auch an die Rundschreiben der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen gebunden, die quasi einen Kommentar zum SGB V.
Wie meine Vorrednerin ausgeführt hat muß die Ehe rechtmäßig anerkannt sein. Sobald dies der Fall ist greift die Familienversicherung.
Auf die Thematik Familienversicherung bei Moslems in Vielehen aufmerksam wurde ich ganz unabhängig vom Flüchtlingsthema 2003 im Rahmen einer Klausur. Uns wurde beigebracht daß die Vorschriften so auszulegen sind, daß § 10 SGB V greift sobald die Ehe nach bundesrepublikanischem Recht anerkannt ist.
Voraussetzungen dafür sind:
1. Die Ehe muß vor dem Standesamt eines Staatsbürgers des die Vielehe erlaubenden Drittstaates rechtmäßig geschlossen sein
2. Vor dem Standesamt in Deutschland darf unabhängig von der Herkunft keine Mehrehe geschlossen werden.
3. Personen mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft können auch im Ausland keine in Deuschland anerkannte Mehrehe führen.
Wie und ob der Familiennachzug dieser Zweit, Dritt und Viertfrauen organisiert wird darüber hat meine Vorrednerin bereits einiges erzählt. Mehr weiß ich auch nicht.
Daß man über die Eingliederung dieser Personen in die GKV nichts im Internet findet hat mich selbst erstaunt. Doch es ist wahrscheinlich einfach ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Auf so rechten Hetzseiten habe ich jetzt nicht geschaut wobei man da ohnehin vorsichtig sein muß ob die sich nicht die Hälfte zusammenlügen.
Zum Stand Juli 2015 gibt es 123 Gesetzliche Krankenkassen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung war vor den großen Sozialreformen durch Fusionen 50 Kassen zu erreichen. Sie alle haben eine Selbstverwaltung. Die Prüfung der Versicherungspflicht bzw. der beitragsfreien Mitversicherung durch § 10 SGB V erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse.
Dabei sind sie an das SGB V in diesem Fall eben an § 10 SGB V aber auch an die Rundschreiben der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen gebunden, die quasi einen Kommentar zum SGB V.
Wie meine Vorrednerin ausgeführt hat muß die Ehe rechtmäßig anerkannt sein. Sobald dies der Fall ist greift die Familienversicherung.
Auf die Thematik Familienversicherung bei Moslems in Vielehen aufmerksam wurde ich ganz unabhängig vom Flüchtlingsthema 2003 im Rahmen einer Klausur. Uns wurde beigebracht daß die Vorschriften so auszulegen sind, daß § 10 SGB V greift sobald die Ehe nach bundesrepublikanischem Recht anerkannt ist.
Voraussetzungen dafür sind:
1. Die Ehe muß vor dem Standesamt eines Staatsbürgers des die Vielehe erlaubenden Drittstaates rechtmäßig geschlossen sein
2. Vor dem Standesamt in Deutschland darf unabhängig von der Herkunft keine Mehrehe geschlossen werden.
3. Personen mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft können auch im Ausland keine in Deuschland anerkannte Mehrehe führen.
Wie und ob der Familiennachzug dieser Zweit, Dritt und Viertfrauen organisiert wird darüber hat meine Vorrednerin bereits einiges erzählt. Mehr weiß ich auch nicht.
Daß man über die Eingliederung dieser Personen in die GKV nichts im Internet findet hat mich selbst erstaunt. Doch es ist wahrscheinlich einfach ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Auf so rechten Hetzseiten habe ich jetzt nicht geschaut wobei man da ohnehin vorsichtig sein muß ob die sich nicht die Hälfte zusammenlügen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Und wenn dich stört, dass die Durchsetzung geltenden Rechts so lange dauert, dann demonstriere vor den Villen der Politiker. Vor dem Parlament. Es ist Ländersache, wie gut oder wie schlecht die Landesministerien, die Polizeibehörde ausgestattet wird. Es ist Kommunalsache und Ländersache, wie gut die Kommunen finanziell und personell ausgestattet werden. Zahle deine Steuern und deine Sozialabgaben, arbeite nicht schwarz und lasse auch keinen Kumpel für den berühmten Fuffi oder Hunni dein Auto schrauben, halte deine Freundin davon ab für nen Zwanni cash die Nägel bei der Freundin machen zu lassen, geh wählen, und demonstriere bei deinen Politikern.
Aber ganz ganz ganz falsch ist es, sich mit Molotowcocktails vor Asylbewerberheime zu stellen. DIE können ganz sicher und garantiert GAR NICHTS dafür und nichts dagegen.
Aber ganz ganz ganz falsch ist es, sich mit Molotowcocktails vor Asylbewerberheime zu stellen. DIE können ganz sicher und garantiert GAR NICHTS dafür und nichts dagegen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Damit es auch Bernd versteht.
" Alle anderen, Wirtschaftsflüchtlinge, Verbrecher und sonstige Menschen würde ich umgehend wieder abschieben!"
-->Dabei ging es nicht um "Ausländer", sondern um Asylbewerber. Von denen Kriegs-, Vergewaltigungs-, Verfolgungs...Opfer bleiben dürfen, und denjenigen kein Asyl gewährt wird, die Wirtschaftsflüchtlinge oder Verbrecher sind.
Verbrecher ist man übrigens auch nur, wenn man ein Verbrechen begangen hat, nicht lediglich Vergehen, und man muss auch nicht lediglich im Verdacht stehen, sondern rechtskräftig verurteilt sein.
Das nur noch der Vollständigkeit halber.
Die Aussage ist also: "Wer hier einen Asylantrag stellt, aber ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher ist, erhält kein Asyl".
Den Rest findest du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
und hier
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html
§ 3 AsylVerfG Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich
1.
aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
2.
außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,
a)
dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder
b)
in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.
(2) Ein Ausländer ist nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er
1.
ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen,
2.
vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, insbesondere eine grausame Handlung, auch wenn mit ihr vorgeblich politische Ziele verfolgt wurden, oder
3.
den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat.
Satz 1 gilt auch für Ausländer, die andere zu den darin genannten Straftaten oder Handlungen angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran beteiligt haben.
(3) Ein Ausländer ist auch nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn er den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Einrichtung der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge nach Artikel 1 Abschnitt D des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge genießt. Wird ein solcher Schutz oder Beistand nicht länger gewährt, ohne dass die Lage des Betroffenen gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist, sind die Absätze 1 und 2 anwendbar.
" Alle anderen, Wirtschaftsflüchtlinge, Verbrecher und sonstige Menschen würde ich umgehend wieder abschieben!"
-->Dabei ging es nicht um "Ausländer", sondern um Asylbewerber. Von denen Kriegs-, Vergewaltigungs-, Verfolgungs...Opfer bleiben dürfen, und denjenigen kein Asyl gewährt wird, die Wirtschaftsflüchtlinge oder Verbrecher sind.
Verbrecher ist man übrigens auch nur, wenn man ein Verbrechen begangen hat, nicht lediglich Vergehen, und man muss auch nicht lediglich im Verdacht stehen, sondern rechtskräftig verurteilt sein.
Das nur noch der Vollständigkeit halber.
Die Aussage ist also: "Wer hier einen Asylantrag stellt, aber ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher ist, erhält kein Asyl".
Den Rest findest du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
und hier
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html
§ 3 AsylVerfG Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich
1.
aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
2.
außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,
a)
dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder
b)
in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.
(2) Ein Ausländer ist nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er
1.
ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen,
2.
vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, insbesondere eine grausame Handlung, auch wenn mit ihr vorgeblich politische Ziele verfolgt wurden, oder
3.
den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat.
Satz 1 gilt auch für Ausländer, die andere zu den darin genannten Straftaten oder Handlungen angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran beteiligt haben.
(3) Ein Ausländer ist auch nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn er den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Einrichtung der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge nach Artikel 1 Abschnitt D des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge genießt. Wird ein solcher Schutz oder Beistand nicht länger gewährt, ohne dass die Lage des Betroffenen gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist, sind die Absätze 1 und 2 anwendbar.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Lt. Hauptstadtfrau werden kriminelle Ausländer abgeschoben, was so grundsätzlich nicht stimmt.
Zu dem Nigerianer hier mehr:Hamburg. Seit dem 10. Juli 2002 lebte Abdourhamane M. in Hamburg. Fast 13 Jahre später wurde er bei einem Raubüberfall von einem Jenfelder Hausbesitzer – vermutlich in Notwehr – erschossen. Der 25 Jahre alte Familienvater, der als Intensivtäter galt und in Dulsberg wohnte, hätte eigentlich längst abgeschoben werden sollen.
Abdourhamane M. war als Kind aus dem Niger in die Hansestadt gekommen. Damals hatte er einen Asylantrag gestellt, der mit einer Aufenthaltserlaubnis verbunden war. Seit dem 5. August 2005 besaß er nur noch eine Duldung. Noch als Asylbewerber, gerade strafmündig geworden, tauchte er erstmals in den Akten der Polizei auf.
Im Februar 2004 ermittelte die Kripo wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Es blieb bei Weitem nicht das einzige Verfahren. Seit dem 20. August 2007 wurde der damals 17-Jährige wegen der enormen Zahl an Straftaten als Intensivtäter geführt.
Ein Gericht verurteilte ihn 2009 zu einer Jugendstrafe von 14 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Diebstahls und Beleidigung. In das Urteil floss ein vorangegangener Schuldspruch wegen Nötigung, Diebstahls und Betrugs, teils in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Hehlerei ein. Auf Bewährung im Februar 2010 entlassen, beging Abdourhamene M. im August mit zwei Komplizen einen Ladendiebstahl. Die Polizei fand bei ihm neben Marihuana ein gestohlenes iPhone. Gut einen Monat verbrachte der 20-Jährige deshalb in U-Haft. Im Mai 2011 ermittelte die Polizei wegen eines Gewaltdeliktes gegen ihn: Er soll seine Ex-Freundin und deren Bekannte verprügelt haben.
Außerdem war er mehrmals mit weiteren Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten aufgefallen. Ende Mai 2011 kam Abdourhamane M. nach einem Wohnungsraub erneut in U-Haft. Am 29. September 2011 verurteilte ihn das Landgericht deshalb zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Strafe trat er am 4. Januar 2012 an. Um den Intensivtäter später auf die Freiheit vorzubereiten, wurde er im August 2014 in den offenen Vollzug verlegt. Trotzdem wurde er erneut straffällig: Als Freigänger besuchte Abdourhamane M. einen Gefangenen in der JVA Fuhlsbüttel und brachte ihm 100 Gramm Haschisch mit. Doch die Tat flog auf. Folge: Der Mann musste zurück in den geschlossenen Vollzug.
Am 5. März 2015 verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Drogenhandels zu 16 Monaten Haft. Allerdings kam Abdourhamane M., nachdem er seine Strafe wegen Raubes abgesessen hatte, am 28. Mai auf freien Fuß. Grund: Das jüngste Urteil war noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu niedrige Strafmaß eingelegt.
Die Ausländerbehörde hatte seit seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft 2012 versucht, Abdourhamane M. abzuschieben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte auf Anfrage mit, “als Flüchtling könne nicht anerkannt werden, wer wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist”.
Doch die Ausweisung scheiterte – obgleich die Ausländerbehörde spätestens seit Anfang 2014 von gültigen Reisepapieren wusste. Die hielt der 25-Jährige offenbar versteckt. Um in Deutschland bleiben zu können, hatte er zudem vor dem Verwaltungsgericht im Herbst 2012 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis “aus humanitären Gründen” geklagt, wie Gerichtssprecher Andreas Lambiris auf Anfrage bestätigte. Das Verfahren lief noch bis zu seinem Tod im Juni.
Nur 26 Tage nach seiner Entlassung wurde der 25-Jährige erschossen, als er mit einem Komplizen gewaltsam in das Haus von Dieter B. an der Jenfelder Allee eindrang. Der 63-Jährige hatte einen Schuss auf die Männer abgegeben. Die Täter flüchteten, Abdourhamane M. brach nach 150 Metern tödlich getroffen zusammen. “Nach jetzigem Stand der Ermittlungen wegen Totschlags gehen wir von einer Notwehrsituation aus”, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Weiter ermittelt werde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Pistole von Dieter B. war nicht registriert. Nach dem Komplizen des Erschossenen werde noch gefahndet.
Abdourhamane M. wurde Ende Juni auf dem Friedhof Öjendorf beigesetzt. Dabei griffen Trauergäste einen NDR-Reporter an und verletzten ihn.
Zu dem Nigerianer hier mehr:Hamburg. Seit dem 10. Juli 2002 lebte Abdourhamane M. in Hamburg. Fast 13 Jahre später wurde er bei einem Raubüberfall von einem Jenfelder Hausbesitzer – vermutlich in Notwehr – erschossen. Der 25 Jahre alte Familienvater, der als Intensivtäter galt und in Dulsberg wohnte, hätte eigentlich längst abgeschoben werden sollen.
Abdourhamane M. war als Kind aus dem Niger in die Hansestadt gekommen. Damals hatte er einen Asylantrag gestellt, der mit einer Aufenthaltserlaubnis verbunden war. Seit dem 5. August 2005 besaß er nur noch eine Duldung. Noch als Asylbewerber, gerade strafmündig geworden, tauchte er erstmals in den Akten der Polizei auf.
Im Februar 2004 ermittelte die Kripo wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Es blieb bei Weitem nicht das einzige Verfahren. Seit dem 20. August 2007 wurde der damals 17-Jährige wegen der enormen Zahl an Straftaten als Intensivtäter geführt.
Ein Gericht verurteilte ihn 2009 zu einer Jugendstrafe von 14 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Diebstahls und Beleidigung. In das Urteil floss ein vorangegangener Schuldspruch wegen Nötigung, Diebstahls und Betrugs, teils in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Hehlerei ein. Auf Bewährung im Februar 2010 entlassen, beging Abdourhamene M. im August mit zwei Komplizen einen Ladendiebstahl. Die Polizei fand bei ihm neben Marihuana ein gestohlenes iPhone. Gut einen Monat verbrachte der 20-Jährige deshalb in U-Haft. Im Mai 2011 ermittelte die Polizei wegen eines Gewaltdeliktes gegen ihn: Er soll seine Ex-Freundin und deren Bekannte verprügelt haben.
Außerdem war er mehrmals mit weiteren Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten aufgefallen. Ende Mai 2011 kam Abdourhamane M. nach einem Wohnungsraub erneut in U-Haft. Am 29. September 2011 verurteilte ihn das Landgericht deshalb zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Strafe trat er am 4. Januar 2012 an. Um den Intensivtäter später auf die Freiheit vorzubereiten, wurde er im August 2014 in den offenen Vollzug verlegt. Trotzdem wurde er erneut straffällig: Als Freigänger besuchte Abdourhamane M. einen Gefangenen in der JVA Fuhlsbüttel und brachte ihm 100 Gramm Haschisch mit. Doch die Tat flog auf. Folge: Der Mann musste zurück in den geschlossenen Vollzug.
Am 5. März 2015 verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Drogenhandels zu 16 Monaten Haft. Allerdings kam Abdourhamane M., nachdem er seine Strafe wegen Raubes abgesessen hatte, am 28. Mai auf freien Fuß. Grund: Das jüngste Urteil war noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu niedrige Strafmaß eingelegt.
Die Ausländerbehörde hatte seit seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft 2012 versucht, Abdourhamane M. abzuschieben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte auf Anfrage mit, “als Flüchtling könne nicht anerkannt werden, wer wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist”.
Doch die Ausweisung scheiterte – obgleich die Ausländerbehörde spätestens seit Anfang 2014 von gültigen Reisepapieren wusste. Die hielt der 25-Jährige offenbar versteckt. Um in Deutschland bleiben zu können, hatte er zudem vor dem Verwaltungsgericht im Herbst 2012 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis “aus humanitären Gründen” geklagt, wie Gerichtssprecher Andreas Lambiris auf Anfrage bestätigte. Das Verfahren lief noch bis zu seinem Tod im Juni.
Nur 26 Tage nach seiner Entlassung wurde der 25-Jährige erschossen, als er mit einem Komplizen gewaltsam in das Haus von Dieter B. an der Jenfelder Allee eindrang. Der 63-Jährige hatte einen Schuss auf die Männer abgegeben. Die Täter flüchteten, Abdourhamane M. brach nach 150 Metern tödlich getroffen zusammen. “Nach jetzigem Stand der Ermittlungen wegen Totschlags gehen wir von einer Notwehrsituation aus”, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Weiter ermittelt werde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Pistole von Dieter B. war nicht registriert. Nach dem Komplizen des Erschossenen werde noch gefahndet.
Abdourhamane M. wurde Ende Juni auf dem Friedhof Öjendorf beigesetzt. Dabei griffen Trauergäste einen NDR-Reporter an und verletzten ihn.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Vor allem diese undifferenzierte Vermischung von "Asylbewerbern", "Asylanten", "Ausländern", "Deutschen mit Migrationshintergrund".
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Also ich verstehe das jetzt nicht richtig. Der deutsche Staatsbürger hat mutmaßlich einen Nigerianer erschossen. Und jetzt gibt es vermutlich ein Verfahren und dann folgerichtig eine Verurteilung des Täters?
Bernd, erklär doch mal bitte, welches Argument du jetzt mit diesem Artikel untermauern möchtest. Dass Ausländer in diesem Land nicht sicher sind?
Bernd, erklär doch mal bitte, welches Argument du jetzt mit diesem Artikel untermauern möchtest. Dass Ausländer in diesem Land nicht sicher sind?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@Mannheimerin sucht Mannheimer
nochmal: lasse Dich nicht veräppeln - alles nur schlecht gemachte Propaganda.
Die Hauptstadtfrau behauptet - warum auch immer - dass kriminelle Ausländer abgeschoben werden. Dem ist nicht so. Beispiel:
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article142977923/Hausbewohner-erschiesst-mutmasslichen-Einbrecher.html
Und was die Abschiebepraxis anbelangt:
"Trotz massiver Steigerung der Zahl der Asylbewerber und hoher Ablehnungsquoten werden nur wenige Ausländer tatsächlich abgeschoben. Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) lagen zwischen 2010 und 2014 die Zahlen zwischen rund 7500 und 10.800 Abschiebungen. In manchen Bundesländern, so berichtet die F.A.S., wurden in der ersten Hälfte dieses Jahres trotz einer Verdreifachung der registrierten Flüchtlinge weniger Personen abgeschoben als im Vorjahreszeitraum.
Besonders auffällig sind Schleswig-Holstein und Thüringen, das von einer rot-rot-grünen Koalition regiert wird. In Thüringen wurden 2014 noch 234 Personen abgeschoben. In diesem Jahr waren es bis Ende Juni 59."
nochmal: lasse Dich nicht veräppeln - alles nur schlecht gemachte Propaganda.
Die Hauptstadtfrau behauptet - warum auch immer - dass kriminelle Ausländer abgeschoben werden. Dem ist nicht so. Beispiel:
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article142977923/Hausbewohner-erschiesst-mutmasslichen-Einbrecher.html
Und was die Abschiebepraxis anbelangt:
"Trotz massiver Steigerung der Zahl der Asylbewerber und hoher Ablehnungsquoten werden nur wenige Ausländer tatsächlich abgeschoben. Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) lagen zwischen 2010 und 2014 die Zahlen zwischen rund 7500 und 10.800 Abschiebungen. In manchen Bundesländern, so berichtet die F.A.S., wurden in der ersten Hälfte dieses Jahres trotz einer Verdreifachung der registrierten Flüchtlinge weniger Personen abgeschoben als im Vorjahreszeitraum.
Besonders auffällig sind Schleswig-Holstein und Thüringen, das von einer rot-rot-grünen Koalition regiert wird. In Thüringen wurden 2014 noch 234 Personen abgeschoben. In diesem Jahr waren es bis Ende Juni 59."
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Nestlés Geschäfte mit Trinkwasser
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/doku-bottled-life-im-kino-nestle-und-das-geschaeft-mit-dem-wasser-a-921908.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/doku-bottled-life-im-kino-nestle-und-das-geschaeft-mit-dem-wasser-a-921908.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
@ Peter10 was soll der Blick nach England mir sagen?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.09.2015
Oder die Coltanminen... für unsere Smartphones...
https://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=8553
https://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=8553
Oder Shell in Nigeria!!
Njoyable, ich meinte in diesem Fall nicht Flüchtlinge aus dem Kosovo, Albanien oder Serbien, sondern zb. Flüchtlige aus Westafrika, denen von Europa die ganzen Meere leergefischt werden, so dass Generationen von Fischern ihre Lebensgrundlage entzogen bekommen. Google mal "Cash for fish"