Langfristige Flüchtlingsthematik

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 711 Antworten

„Groß-Umstadt“ (Pseudonym)

Ich befürworte die Aufnahme und Integration von Asylanten, die aus folgenden Gründen hierherkommen: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe. Alle anderen, Wirtschaftsflüchtlinge, Verbrecher und sonstige Menschen würde ich umgehend wieder abschieben!

@bricriu......welche Presse war das denn...die diese These pro Jahr angeführt hat????? Würde mich echt interessieren, dies zu lesen......und evtl. nachzuhaken, woher diese Aussage stammt......

Und warum meinst du, dass ich irgend jemandem Meinungsfreiheit versage??????????

Jawohl, Mannheimerin, so eine stramme, redliche Haltung wünschen wir uns hier!!

Hast Du schon mal bedacht, dass viele Wirtschaftsflüchtlinge hier sind, weil WIR bei ihnen waren und ihr Land ausschließlich zu unseren Gunsten geplündert haben und ihnen damit Lebensgrundlagen entzogen haben??

„Sondershausen“ (Pseudonym)

Also lasst mal diesen Schwachsinn weg das Deutschland an allem schuld ist und Merkel ja sowieso nix tut. Das ist Polemik der Linkspartei und absolut substanzlos.

Zum Thema, das Problem sind doch nicht die Menschen die zu ums kommen und schutz erwarten. Den sollen sie selbstverständlich auch bekommen. Das Peoblem sind eher die Deutschen Mitbürger die selbst vielleicht keine Arbeit haben oder einen Job haben indem sie nicht viel oder genug verdienen. Hier müssen wir ansetzen, das wir hier alle gut von unserem Job leben können und gut verdienen und einen sicheren Arbeitsplatz haben. Wer genug hat der hilft auch anderen gerne, es hilft nichts diese Menschen als rechts alle zu bezeichnen, wir müssen anfangen diese Probleme zu lösen. Dann haben wir auch keine Pegida mehr auf der Straße, wem es selbst gut geht der hat keinen Grund gegen andere zu sein.

Und nein ich bin weder links noch rechts, ich würde mich selbst als liberalen Kapitalist bezeichnen.

„Castrop-Rauxel“ (Pseudonym)

@Soulman

"Wer genug hat der hilft auch anderen gerne..."

Leider ist das überhaupt nicht so! Auf Reisen durfte ich immer wieder die Erfahrung machen, dass Menschen, die gemessen in unserem Wohlstands-Erwartungsdenken tief unter der Armutsgrenze leben, das bisschen, das sie haben mit Freude und ohne Hintergedanken teilen. Und wenn ich mir so die Geschichten von "damals" anhöre, gab es wohl in Deutschland auch so Zeiten, in denen man sich zusammengetan hat und geschaut hat, dass der andere auch nicht verhungert, auch wenn man selbst dann ein Stück Brot weniger bekam.
Wann genau viele so selbstzufrieden, egoistisch und kaltschnäuzig geworden sind, weiß ich nicht, doch schön geht irgendwie anders.

„Sondershausen“ (Pseudonym)

Das eine schließt das andere natürlich nicht aus.
Kernausage ist aber das es nichts bringt einfach alles nach links oder rechts abzuschieben von der Bevölkerung sondern zu versuchen ihr Probleme zu lösen.

Zahai, kannst du bitte mal erklären, in welcher Art und Weise 'WIR' bspw. Serbien, Albanien oder das Kosovo geplündert haben?!

Das sind laut BAMF nach Syrien die Staaten aus denen in den ersten sieben Monaten 2015 die zweit- bis viertmeisten Menschen nach Deutschland kamen.

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

@ Mannheimerin, und hier wird es sogar noch viel strenger gehandhabt. Selbst Menschen, die hierherkommen, weil sie Schutz suchen vor Vergewaltigung, Ermordung und Krieg werden wieder abgeschoben, wenn sie über einen sogenannten "sicheren Drittstaat" eingereist sind. Und wenn man sich mal anschaut, welche Nachbarn Deutschland hat, da sind das alles "sichere Drittstaaten".

Die Kriminellen und die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge werden auch abgeschoben, die haben kein Bleiberecht. In dem ganzen Zinnober gehen sogar Verfolgte unter, in dem Moment nämlich, in dem der Balkan zu einem "sicheren Herkunftsland" erklärt wird, werden auch die dort sehr wohl verfolgten Roma/Sinti wieder abgeschoben, kaum dass sie Deutschen Boden betreten haben.

@Soul Man "Wer genug hat, der hilft auch anderen gerne" - Definiere "genug". Von diesen Leuten hier:

http://polpix.sueddeutsche.com/polopoly_fs/1.2554920.1436291761!/httpImage/image.jpg_gen/derivatives/860x860/image.jpg

hat garantiert jede und jeder genug. Genug, sich die Haare schneiden zu lassen einschließlich färben und stylen, genug sich Tunnel stechen zu lassen und sie zu dehnen, eine Wohnung, die vom Staat bezahlt wird, Flatscreen, Internet, Computer, Smartphone, Essen, genug Geld sich Tattoos machen zu lassen, genug Geld zu rauchen und zu saufen, genug Geld für Piercings und Markensonnenbrillen und Markenklamotten, usw.

Komischerweise helfen diese Leute aber anderen nicht gerne. Im Gegenteil. Wie kommt das? Diese Leute gehen keiner legalen, bezahlten Arbeit nach, haben in ihrem Leben nie was gelernt, geleistet oder erwirtschaftet, aber gebärden sich, als sei die Aufnahme von ein paar hundert Menschen direkt aus dem Krieg der Weltuntergang.

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

Njoyable: Google mal "Zigeuner" und was die Nazis weiland mit ihnen veranstaltet haben.

Aber weil das heute keinen mehr interessiert, werden Flüchtlinge aus Serbien, Albanien und dem Kosovo heute auch schon zu 99% zurückgeschickt.

„Sankt Augustin“ (Pseudonym)

@Hauptstadtfrau

Es gibt die sogenannten Traveller in England. Sie werden stark angefeindet zwecks ihrer individuellen Lebensweise.
Auch mal ein Blick auf die brittische Gesellschaft.

Njoyable, ich meinte in diesem Fall nicht Flüchtlinge aus dem Kosovo, Albanien oder Serbien, sondern zb. Flüchtlige aus Westafrika, denen von Europa die ganzen Meere leergefischt werden, so dass Generationen von Fischern ihre Lebensgrundlage entzogen bekommen. Google mal "Cash for fish"

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

@ Peter10 was soll der Blick nach England mir sagen?

„Kleve“ (Pseudonym)

@Mannheimerin sucht Mannheimer
nochmal: lasse Dich nicht veräppeln - alles nur schlecht gemachte Propaganda.
Die Hauptstadtfrau behauptet - warum auch immer - dass kriminelle Ausländer abgeschoben werden. Dem ist nicht so. Beispiel:

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article142977923/Hausbewohner-erschiesst-mutmasslichen-Einbrecher.html

Und was die Abschiebepraxis anbelangt:

"Trotz massiver Steigerung der Zahl der Asylbewerber und hoher Ablehnungsquoten werden nur wenige Ausländer tatsächlich abgeschoben. Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) lagen zwischen 2010 und 2014 die Zahlen zwischen rund 7500 und 10.800 Abschiebungen. In manchen Bundesländern, so berichtet die F.A.S., wurden in der ersten Hälfte dieses Jahres trotz einer Verdreifachung der registrierten Flüchtlinge weniger Personen abgeschoben als im Vorjahreszeitraum.

Besonders auffällig sind Schleswig-Holstein und Thüringen, das von einer rot-rot-grünen Koalition regiert wird. In Thüringen wurden 2014 noch 234 Personen abgeschoben. In diesem Jahr waren es bis Ende Juni 59."

„Castrop-Rauxel“ (Pseudonym)

Also ich verstehe das jetzt nicht richtig. Der deutsche Staatsbürger hat mutmaßlich einen Nigerianer erschossen. Und jetzt gibt es vermutlich ein Verfahren und dann folgerichtig eine Verurteilung des Täters?

Bernd, erklär doch mal bitte, welches Argument du jetzt mit diesem Artikel untermauern möchtest. Dass Ausländer in diesem Land nicht sicher sind?

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

Vor allem diese undifferenzierte Vermischung von "Asylbewerbern", "Asylanten", "Ausländern", "Deutschen mit Migrationshintergrund".

„Kleve“ (Pseudonym)

Lt. Hauptstadtfrau werden kriminelle Ausländer abgeschoben, was so grundsätzlich nicht stimmt.

Zu dem Nigerianer hier mehr:Hamburg. Seit dem 10. Juli 2002 lebte Abdourhamane M. in Hamburg. Fast 13 Jahre später wurde er bei einem Raubüberfall von einem Jenfelder Hausbesitzer – vermutlich in Notwehr – erschossen. Der 25 Jahre alte Familienvater, der als Intensivtäter galt und in Dulsberg wohnte, hätte eigentlich längst abgeschoben werden sollen.
Abdourhamane M. war als Kind aus dem Niger in die Hansestadt gekommen. Damals hatte er einen Asylantrag gestellt, der mit einer Aufenthaltserlaubnis verbunden war. Seit dem 5. August 2005 besaß er nur noch eine Duldung. Noch als Asylbewerber, gerade strafmündig geworden, tauchte er erstmals in den Akten der Polizei auf.
Im Februar 2004 ermittelte die Kripo wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Es blieb bei Weitem nicht das einzige Verfahren. Seit dem 20. August 2007 wurde der damals 17-Jährige wegen der enormen Zahl an Straftaten als Intensivtäter geführt.
Ein Gericht verurteilte ihn 2009 zu einer Jugendstrafe von 14 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Diebstahls und Beleidigung. In das Urteil floss ein vorangegangener Schuldspruch wegen Nötigung, Diebstahls und Betrugs, teils in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Hehlerei ein. Auf Bewährung im Februar 2010 entlassen, beging Abdourhamene M. im August mit zwei Komplizen einen Ladendiebstahl. Die Polizei fand bei ihm neben Marihuana ein gestohlenes iPhone. Gut einen Monat verbrachte der 20-Jährige deshalb in U-Haft. Im Mai 2011 ermittelte die Polizei wegen eines Gewaltdeliktes gegen ihn: Er soll seine Ex-Freundin und deren Bekannte verprügelt haben.
Außerdem war er mehrmals mit weiteren Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten aufgefallen. Ende Mai 2011 kam Abdourhamane M. nach einem Wohnungsraub erneut in U-Haft. Am 29. September 2011 verurteilte ihn das Landgericht deshalb zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Strafe trat er am 4. Januar 2012 an. Um den Intensivtäter später auf die Freiheit vorzubereiten, wurde er im August 2014 in den offenen Vollzug verlegt. Trotzdem wurde er erneut straffällig: Als Freigänger besuchte Abdourhamane M. einen Gefangenen in der JVA Fuhlsbüttel und brachte ihm 100 Gramm Haschisch mit. Doch die Tat flog auf. Folge: Der Mann musste zurück in den geschlossenen Vollzug.
Am 5. März 2015 verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Drogenhandels zu 16 Monaten Haft. Allerdings kam Abdourhamane M., nachdem er seine Strafe wegen Raubes abgesessen hatte, am 28. Mai auf freien Fuß. Grund: Das jüngste Urteil war noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu niedrige Strafmaß eingelegt.
Die Ausländerbehörde hatte seit seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft 2012 versucht, Abdourhamane M. abzuschieben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte auf Anfrage mit, “als Flüchtling könne nicht anerkannt werden, wer wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist”.
Doch die Ausweisung scheiterte – obgleich die Ausländerbehörde spätestens seit Anfang 2014 von gültigen Reisepapieren wusste. Die hielt der 25-Jährige offenbar versteckt. Um in Deutschland bleiben zu können, hatte er zudem vor dem Verwaltungsgericht im Herbst 2012 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis “aus humanitären Gründen” geklagt, wie Gerichtssprecher Andreas Lambiris auf Anfrage bestätigte. Das Verfahren lief noch bis zu seinem Tod im Juni.
Nur 26 Tage nach seiner Entlassung wurde der 25-Jährige erschossen, als er mit einem Komplizen gewaltsam in das Haus von Dieter B. an der Jenfelder Allee eindrang. Der 63-Jährige hatte einen Schuss auf die Männer abgegeben. Die Täter flüchteten, Abdourhamane M. brach nach 150 Metern tödlich getroffen zusammen. “Nach jetzigem Stand der Ermittlungen wegen Totschlags gehen wir von einer Notwehrsituation aus”, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Weiter ermittelt werde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Pistole von Dieter B. war nicht regis­triert. Nach dem Komplizen des Erschossenen werde noch gefahndet.
Abdourhamane M. wurde Ende Juni auf dem Friedhof Öjendorf beigesetzt. Dabei griffen Trauergäste einen NDR-Reporter an und verletzten ihn.

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

Damit es auch Bernd versteht.

" Alle anderen, Wirtschaftsflüchtlinge, Verbrecher und sonstige Menschen würde ich umgehend wieder abschieben!"

-->Dabei ging es nicht um "Ausländer", sondern um Asylbewerber. Von denen Kriegs-, Vergewaltigungs-, Verfolgungs...Opfer bleiben dürfen, und denjenigen kein Asyl gewährt wird, die Wirtschaftsflüchtlinge oder Verbrecher sind.

Verbrecher ist man übrigens auch nur, wenn man ein Verbrechen begangen hat, nicht lediglich Vergehen, und man muss auch nicht lediglich im Verdacht stehen, sondern rechtskräftig verurteilt sein.

Das nur noch der Vollständigkeit halber.

Die Aussage ist also: "Wer hier einen Asylantrag stellt, aber ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher ist, erhält kein Asyl".

Den Rest findest du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
und hier
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html

§ 3 AsylVerfG Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich

1.
aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
2.
außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,

a)
dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder
b)
in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.

(2) Ein Ausländer ist nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er

1.
ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen,
2.
vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, insbesondere eine grausame Handlung, auch wenn mit ihr vorgeblich politische Ziele verfolgt wurden, oder
3.
den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat.

Satz 1 gilt auch für Ausländer, die andere zu den darin genannten Straftaten oder Handlungen angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran beteiligt haben.

(3) Ein Ausländer ist auch nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn er den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Einrichtung der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge nach Artikel 1 Abschnitt D des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge genießt. Wird ein solcher Schutz oder Beistand nicht länger gewährt, ohne dass die Lage des Betroffenen gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist, sind die Absätze 1 und 2 anwendbar.

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

Und wenn dich stört, dass die Durchsetzung geltenden Rechts so lange dauert, dann demonstriere vor den Villen der Politiker. Vor dem Parlament. Es ist Ländersache, wie gut oder wie schlecht die Landesministerien, die Polizeibehörde ausgestattet wird. Es ist Kommunalsache und Ländersache, wie gut die Kommunen finanziell und personell ausgestattet werden. Zahle deine Steuern und deine Sozialabgaben, arbeite nicht schwarz und lasse auch keinen Kumpel für den berühmten Fuffi oder Hunni dein Auto schrauben, halte deine Freundin davon ab für nen Zwanni cash die Nägel bei der Freundin machen zu lassen, geh wählen, und demonstriere bei deinen Politikern.

Aber ganz ganz ganz falsch ist es, sich mit Molotowcocktails vor Asylbewerberheime zu stellen. DIE können ganz sicher und garantiert GAR NICHTS dafür und nichts dagegen.

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

@ Björn Kunzelmann bezüglich § 10 SGB V

Zum Stand Juli 2015 gibt es 123 Gesetzliche Krankenkassen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung war vor den großen Sozialreformen durch Fusionen 50 Kassen zu erreichen. Sie alle haben eine Selbstverwaltung. Die Prüfung der Versicherungspflicht bzw. der beitragsfreien Mitversicherung durch § 10 SGB V erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse.

Dabei sind sie an das SGB V in diesem Fall eben an § 10 SGB V aber auch an die Rundschreiben der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen gebunden, die quasi einen Kommentar zum SGB V.

Wie meine Vorrednerin ausgeführt hat muß die Ehe rechtmäßig anerkannt sein. Sobald dies der Fall ist greift die Familienversicherung.

Auf die Thematik Familienversicherung bei Moslems in Vielehen aufmerksam wurde ich ganz unabhängig vom Flüchtlingsthema 2003 im Rahmen einer Klausur. Uns wurde beigebracht daß die Vorschriften so auszulegen sind, daß § 10 SGB V greift sobald die Ehe nach bundesrepublikanischem Recht anerkannt ist.

Voraussetzungen dafür sind:

1. Die Ehe muß vor dem Standesamt eines Staatsbürgers des die Vielehe erlaubenden Drittstaates rechtmäßig geschlossen sein

2. Vor dem Standesamt in Deutschland darf unabhängig von der Herkunft keine Mehrehe geschlossen werden.

3. Personen mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft können auch im Ausland keine in Deuschland anerkannte Mehrehe führen.

Wie und ob der Familiennachzug dieser Zweit, Dritt und Viertfrauen organisiert wird darüber hat meine Vorrednerin bereits einiges erzählt. Mehr weiß ich auch nicht.

Daß man über die Eingliederung dieser Personen in die GKV nichts im Internet findet hat mich selbst erstaunt. Doch es ist wahrscheinlich einfach ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Auf so rechten Hetzseiten habe ich jetzt nicht geschaut wobei man da ohnehin vorsichtig sein muß ob die sich nicht die Hälfte zusammenlügen.