Langfristige Flüchtlingsthematik

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 711 Antworten

Da hier in dem Forum scheinbar eine Menge Gesprächspotential herrscht möchte ich diesen Thread eröffnen um eben über die langfristige Ausrichtung auf die Flüchtlingssituation zu sprechen.

Es ist klar, dass aktuell alles getan wird um die Flüchtlinge schnell mit dem nötigsten zu versorgen.
Man will sie sicher und menschenwürdig unterbringen und auch Bestrebungen sie schnell in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren sind gegeben.

Gerade der Punkt des Arbeitsmarktes gibt mir z.B. zu denken. Nicht weil ein Flüchtling die Arbeit nicht machen sollte sondern eher, weil man auf deutscher Seite dafür sorgen sollte, dass die Flüchtlinge von unseren "noblen" Großkonzernen nicht ausgebeutet werden.
Das geschieht in dem Fall nicht ohne einen gewissen Selbstschutz. Ich setze mich klar dafür ein, dass es allen Menschen in Deutschland GLEICH GUT und nicht gleich schlecht gehen soll. Wenn also ein Migrant und in dem Fall auch Flüchtling hier integriert wird und arbeiten möchte, dann muss man ihn auch über seine Rechte aufklären. Sonst besteht die Gefahr, dass die Flüchtlinge, die für sie positive Arbeitsumgebung und Bezahlung überschätzen und damit deutsche Löhne und Arbeitszeitregelungen aufgeweicht werden.

Um das hier klar zu stellen möchte ich keinesfalls, dass die Flüchtlinge hier als schädigend für den deutschen Arbeitsmarkt angesehen werden. Die Gefahr geht eher von den großen Firmen aus, als von den Flüchtlingen selbst. Auch in anderen Belangen wie Kulturelle Integration wird man Brücken bauen müssen, die über eine Erstversorgung hinaus gehen.
Das Thema ob und wann die Flüchtlinge denn wieder in ihre Heimat wollen/müssen sollte dabei auch nicht aus den Augen verloren werden. Ebenso kann es wichtig sein die Flüchtlinge so zu verteilen, dass sich nicht bewusst "Ghettos" mit Flüchtlingen auf Grund ihrer hohen Anzahl bilden. Auch das wäre der Integration eher hinderlich. Familien sollten natürlich schon soweit es geht räumlich zusammenleben, damit sie nicht ihrem gewohnten Umfeld entrissen werden.

Wie seht ihr das alles? Auch wenn wir natürlich keine Politik und keine Gesetze machen tragen wir selbst hier in diesem Forum schon zur Meinungsbildung bei. Selbst wenn wir hier nur drüber reden und schreiben sollten wir das mit Bedacht und sachlich tun. Auch geäußerte Bedenken sollten sachlich ohne Polemik vorgetragen werden.

Dann ist es vielleicht möglich auch für beide Seiten darüber konstruktiv zu reden und die anderen Threads hier für die Themen zu belassen, für die sie eröffnet wurden. Was meint ihr?

Ich glaube nicht, das ein Forum eine langfristige Flüchtlingsproblematik, wie du es nennst, @----Cop..., lösen kann oder sollte.......
Da kommen nur wieder gegenseitige Beschuldigungen bei heraus.
Aber wer eine ganz tolle Patentlösung zur Hand hat, kann ja evtl. den Politikern einen Vorschlag machen, vielleicht geht es dann voran, weil sie im Moment selber nicht wissen,wie sie die Lage in den Griff bekommen sollen.

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

Ich finde es gut, daß sich der Themenersteller echte Gedanken macht. Es ist auch vollkommen normal, daß Menschen diese Thematik unterschiedlich beurteilen.

Was die Gleichheit der Menschen betrifft so steht weder die Gleichheit aller Bürger und schon gar nicht die Gleichheit aller Menschen im Grundgesetz. Dies wäre nämlich Sozialismus. Der Gleichheitssatz bedeutet lediglich "es ist dem Gesetzgeber aufgegeben Gleiches gleich und Unterschiedliches seiner Verschiedenartigkeit nach zu betrachten"

Obwohl ich ein überzeugter CSU-Wähler bin gehe ich in diesem Punkt mit dem Programm der FDP. Die Menschen sollen nicht gleich sein, sie sollen nur die gleichen Startbedingungen haben. Zudem sollten wir uns massiv damit beschäftigen wie wir Stipendien für begabte Kinder aus armen Familien einrichten. "Leistung soll sich wieder lohnen!" In einem modernen Volksstaat soll das Leistungsprinzip vor Herkunft und finanziellem Hintergrund etabliert werden.

Die Flüchtlingsdebatte wird leider viel zu ideologisch geführt deshalb täte mehr Pragmatismus wirklich not. Deshalb schlage ich die Einteilung der Flüchtlinge in verschiedene Kategorien vor:

I. Kategorie Premium-Flüchtling

Berufe wie Arzt/Facharzt, Architekt, Apotheker, Ingenieur, Rechtsanwalt mit abgeschlossenem Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium und keinem Bezug zu islamischen Aktivitäten

-> Sofortige Integration in den Arbeitsmarkt, Familiennachzug ermöglichen mit der Auflage von Sprachkursen, Hilfe bei der Wohnungssuche, Eilverfahren bei der Staatsbürgerschaft, Verteilungsschlüssel über das Bundesgebiet, Bundsländer mit besonders hohen Bedarf an Mangelberufen erhalten Vorzugsrechte beim Zuschlag

II. Kategorie Integrationsfähiger Flüchtling

Berufe wie Krankenschwester, Altenpfelger, Physiotherapeut, Bäcker, Konditor, Metzger, Handwerksmeister, Heizungsbauer, ect. Mindestens abgeschlossene Realschule und Berufsausbildung, keinen Bezug zu islamischen Aktivitäten

-> Prüfung ob es sich um einen Mangelberuf handelt, ansonsten nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Verteilung innerhalb der EU-Staaten, wo gerade Mangel an diesen Berufen herrscht.
Familiennachzug ermöglichen mit Sprachkursen, weitere Hilfestellungen möglich

III. Kategorie Temporärer Flüchtling

Berufe wie Hilfsarbeiter, Schaf/kamelhirte, Tankwart, Schrankenwärter, Imam, Hodscha, Beamte von Terrorstaaten, erkannte IS-Mitglieder, Drogensüchtige bzw. Dealer, Personen mit Vorstrafenregister insbesondere Eigentumsdelikte oder staatsgefährdende Straftaten

-> Überführung in eine Flüchtlingsunterkunft, keinerlei integrative Maßnahmen, kein Familiennachzug, kein Taschengeld nur Sachleistungen, Rückführung sobald in Einklang mit UN-Konventionen, Völkerrecht und aller sonstigen Vorschriften möglich. -kein Mitleid, auch bei Weinen vor der Kamera!

Wenn wir diese Maßnahmen ergreifen und den Bürgern schildern würden dann würde es bestimmt mehr Verständnis vor allem für die Flüchtlinge geben die hier eine Perspektive haben. Die Flüchtlinge welche uns nur belasten - und das sind jene die Rechtsradikale immer als Beispiel anführen - von denen machen wir deutlich daß wir uns so schnell als möglich trennen!

„Castrop-Rauxel“ (Pseudonym)

Nein, ich denke nicht, dass rechtsradikale differenzieren mit Parametern wie Bildungsstatus und berufliche Perspektive. Und selbst wenn sie es täten, würde das die Gewalt gegen die von dir angeführten Gruppen rechtfertigen?

Deutschland steht sich gerade mit 100000 Vorschriften und Gesetzen selbst im Weg. Es Ist z.B. nicht mal möglich, dass ein Arzt der in Syrien praktiziert hat, beispielsweise als "Berater/Übersetzer" für deutsche Ärzte tätig ist, geschweige den hier praktiziert. Was ja das naheliegendste wäre, einen arabisch sprechenden Arzt hinzuzuziehen. Das gleiche gilt für Lehrer. Man kann nicht einfach mal unterrichten und den Menschen Grundbegriffe beibringen. Man muss schon einen gewissen Abschluss haben. Wir haben somit Akademiker einreisen lassen, die uns jetzt gut und gerne unterstützen könnten und wollten und es nicht dürfen.
Dabei muss es das Ziel sein, und ich kenne Erfolgsgeschichten, die Menschen schnellstmöglich aus der staatlichen Betreuung rauszubringen. Und das ist nur ein Puzzleteil von vielen wo der Ansatz einfach schief ist.

Eine Rückkehr ist Stand heute mittelfristig möglich. Also müssen doch Lösungen her nach der ersten humanitären Hilfe.

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

Gewalt ist überhaupt nicht zu rechtfertigen. Ob ich Flüchtlinge nun mag oder nicht darf niemals eine Rechtfertigung sein Straftaten zu begehen. Deshalb würde ich solche Anschläge auch nicht als politische Straftaten mit Rabatt belegen sondern auf "niedrige Beweggründe" erkennen und mich somit am oberen Strafrahmen orientieren. Was anderes hilft da nicht!

Ich kann Dir insoweit zustimmen daß ich es für einen Wahnsinn halte daß Ärzte selbst in überfüllten Flüchtlingsunterkünften den dort maßlos überforderten praktizierenden Ärzten nicht einmal zur Hand gehen dürfen. Das Medizinstudium unterscheidet sich nur in Nuancen, die hier überhaupt nicht ins Gewicht fallen.

Bei den Lehrern ist es leider etwas anderes. Diese Ausbildung ist extrem unterschiedlich. Wer soll die Garantie übernehmen daß die Lehrer nicht die Wertordnung des Koran vermitteln?

Selbst meine Frau darf als Magistra der Philologie (Universität Luzk/Ukraine) mit Schwerpunkt Lehramt sowie Englische Literatur nicht an staatlichen bayerischen Schulen arbeiten.
Dabei ist die Ukraine ein christliches Land. Ich weiß auch von einer Kindergärtnerin aus Thüringen die in München trotz eklatantem Mangel an Erzieherinnen nicht an staatlichen Einrichtungen arbeiten darf weil der Freistaat Bayern die "einfachere thüringische Ausbildung" nicht als ausreichend anerkennt. Ich denke zum Kinderhüten langt`s!

„Castrop-Rauxel“ (Pseudonym)

Korrigiere: die Ukraine hat die ukrainisch-orthodoxe Kirche. Ob sie das zu einem "christlichen" Land macht, sei dahingestellt.
Die Frau Magistra:
Arbeiten dürfte sie wohl, nur nicht unterrichten. Im Falle einer Scheidung könnte man sie jedoch zur Aufnahme einer Tätigkeit zwingen.

Wir wollen doch bei Fakten bleiben.

Den Koran zu lehren ist erstmal wertneutral. Es besteht Religionsfreiheit. Doch IS Kämpfer will hier keiner. Natürlich! Diesem Problem würde man vielleicht noch eher beikommen durch Aufklärung und Bildung. Letzten Endes hat jedoch bisher noch niemand geschafft die Gewalt an der Wurzel auszurotten. Das wird das Problem der Menschheit bleiben.

„Castrop-Rauxel“ (Pseudonym)

Oh kann nicht mehr editieren: es muss heißen eine Rückkehr ist mittelfristig nicht möglich

Also ist ein Mensch der seinen Lebensunterhalt und seine Familie als Schafshirte verdient weniger wert als andere?
Und es wird von vornherein ausgeschlossen dass dieser Mensch sich integrieren will, er verdient erst gar keine Chance?

Und das von einem angeblich gläubigen Christen?

Es ist schon komisch, dass man auf der einen Seite so viele Menschen, ohne geprüft zu haben, woher sie und aus welchen Gründen in die EU einreisen wollen, einfach so die EU-Grenze (faktisch illegal) passieren lässt. Auf der anderen Seite hat manch anderer echte Schwierigkeiten, ein Schengen-Visum offiziell zu bekommen...

Es ist an dieser EU insgesamt falsch, dass man (egal, in welcher Frage, ob's um den Euro oder die Flüchtlinge geht) die eigenen Gesetze immer wieder bricht. Und dann nach weiteren neuen EU-Strukturen und -Mechanismen verlangt, obwohl es schon viel zu viel in dieser Hinsicht gibt. Die Europäer müssten zunächst mal ihre eigenen Gesetze einhalten... Das wäre der erste Schritt in Richtung Glaubwürdigkeit.

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

@ Twinkle

Wollen wir ein Experiment wagen? Begib Dich doch mal auf die Website der Bundesanstalt für Arbeit in die Stellensuche oder kauf Dir den Münchner Merkur oder die tz. Wie viele Stellenangebote als Schafhirte wirst Du darin wohl finden?

Suchst Du aber eine Anstellung als Assistenzarzt, Ingenieur, Altenpflegerin, Krankenschwester ect. ist es kein Problem sofort eine Stelle zu finden, insbesondere bei europaweiter Flexibilität.

Genau das ist der Unterschied! Zuwanderung auf unseren Arbeitsmarkt ist völlig in Ordnung nicht aber in unsere sozialen Sicherungssysteme. Die kollabieren nämlich dann sehr schnell. Wenn Du denkst Dich würde das nicht betreffen, dann würdest Du Dich wundern.

Die deutsche Mutter schenkt dem Staat im Durchschnitt 1,8 Kinder. Bei dem thematisierten problematischen Klientel Schafhirten ect, also für europäische Verhältnisse bildungsferne Schichten ist dies aber anders.

§ 10 SGB V besagt daß ein Mann seine nicht berufstätige Frau und alle seine Kinder gratis mitversichern kann. Auf deutsch zahlt die Allgemeinheit die Beiträge für seine Familie. Das gehört ganz unabhängig von der Flüchtlingsproblematik sofort abgeschafft.

Und es geht noch besser: Wenn der Moslem in seinem Heimatland vier Frauen rechtmäßig geheiratet hat dann gilt § 10 SGB V für alle seine Frauen und alle seine ihre Kinder. Wenn Du es mir nicht glaubst verstehe ich es. Sowas ist auch kaum zu glauben, aber ein Anruf bei der Krankenkasse und Du bist schlauer!

Wenn die Kassen mit ihren Beiträgen nicht auskommen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder mehr Beitrag oder weniger Leistung!

800,000 Flüchtlinge pro Jahr in Deustchland -- so ist die offizielle Prognose. Im Prinzip müsste man jedes Jahr in Deutschland eine neue Stadt von der Größe Kölns bauen, um diese Menschenmengen würdig (!) aufnehmen zu können. Oder will man sie in Konzentrationslagern halten, die man heutzutage Flüchtlingslager nennt? Oder eher nach und nach in bereits vorhandene soziale Brennpunkte innerhalb Deutschlands abschieben?

Wie lange bleiben die Menschen in Deutschland? Wie schnell werden ihre Asyl-Anträge bearbeitet? Wie schnell werden diejenigen abgeschoben, die keinen Asyl-Anspruch haben, und wohin? Die Regierung möchte doch keinen Flüchtling nach z.B. 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland, dessen Kinder seine Muttersprache nicht mehr sprechen, abschieben, oder doch? Kann man solche Menschenmassen einfach so "absorbieren", und zwar nicht im finanziellen, sondern im kulturellen und sozialen Sinne? Ist es in Ordnung, Milliarden für Griechenland und Flüchtlinge auszugeben, wenn im eigenen Land für soziale Nöte Geld fehlt? Gibt es für einen Menschen noch so etwas wie seine Heimat, über deren Schicksal er aktiv mitentscheiden kann, wenn er will, oder ist man eine Geisel Brüssels?

„Sankt Augustin“ (Pseudonym)

@Bavarius

Die Preußen haben vor langer Zeit einmal die Hugenotten aufgefordert Bayern zu verlassen, um in Preußen ohne Anfeindungen leben zu können.
Sie waren dankbar.

Was ist überhaupt ein "moderner Volksstaat", Herr CSU?

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

Leider habe ich die Frage überlesen, deshalb hole ich die Antwort mit meiner folgenden Einlassung nach:

Art 3 GG besagt die Gleichheit der Menschen "vor dem Gesetz" was nichts anderes bedeutet als das individuelle Merkmale auf Rechtsentscheidungen keinen Einfluß haben dürfen. Man stellt deshalb Justitia gerne mit verbundenen Augen dar.

Mein Vorschlag widerspricht dieser Anforderung nicht, denn er benachteiligt niemand aufgrund persönlicher Merkmale da er im Wesentlichen auf die berufliche Qualifikation abstellt. Dies ist in angelsächsischen Ländern beispielsweise gängige Praxis.

Berufliche Qualifikation ist ein erworbenes Merkmal, daß vom Bewerber beeinflußbar ist. Anders als dies bei Geschlecht, Alter oder Behinderung der Fall wäre.

Selbst das Bayerische Beamtenrecht setzt neben Leistung, auch Eignung und Befähigung voraus. (Eignung ist hier eigentlich der Schlüsselbegriff für Gesundheit. Daß der Bayerische Staat alle Bewerber ab einem BMI von 30 für pauschal ungeeignet hält wurde glücklicherweise vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 13.04.2012 mit der Entscheidung in der Klage Az. 3 BV 08 405 konterkariert nachdem eine Lehrerin die Entscheidung vom 06.11.2007 Az. MS J 07 2856 angefochten hatte. Dennoch wird die gesundheitliche Eignung bei Beamtenanwärterinnen meist schon ab einem BMI von 28 weiterhin in Zweifel gezogen und eine verpflichtende Untersuchung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt angeordnet welches entgegen der Gerichtsentscheidung regelmäßig Auflagen zur Gewichtsabnahme erteilt. Daß die Psyche und auch die körperliche Konstitution +++ in der Gesamtbetrachtung +++ massiv beeinträchtigt werden kann postuliere ich ohne Belege da ich in diesen mir persönlich bekannten Fällen an die Schweigepflicht gebunden bin. So sieht jedenfalls echte Diskriminierung aus die solange das Gerichtsurteil nicht in geltendes Recht überführt ist auch noch legal praktiziert werden kann.

Zurück zum Schafhirten. Wenn sich dieser rein theoretisch fortbilden würde und zum Veterinärmediziner aufstiege dann käme er automatisch von Kategorie III in Kategorie I.
Damit ist dem Gleichheitsgrundsatz genüge getan

Was die Nachfrage nach islamischen Umtrieben betrifft so ist auch dies keine Diskriminierung sondern eine Sicherheitsmaßnahme die spätestens bei der Einbürgerung ohnehin relevant wird.

Die Ausführungen zu § 10 SGB V folgen sobald mir diese in aktueller Form vorliegen

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

Nach § 10 SGB V sind Ehefrau und Kinder des pflichtversicherten (bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze), versicherungsfreien aber gesetzlich versicherten (ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder freiwillig versicherten (da nicht pflichtig) Mitglieds beitragsfrei mitversichert. Sie sind zwar keine Mitglieder und haben z.B. kein Stimmrecht bei der Sozialwahl oder der Wahl des Tarifes (mit oder ohne Selbsthalt, Krankengeldanspruch für Selbständige ect) aber ihnen stehen die gleichen Leistungen zu

Neben der Ehefrau und den Kindern gehören in speziellen Fällen auch Enkelkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder zu den Begünstigten.

Nicht mitversichert ist die sog. "Wilde Ehe", also Lebensgefährtinnen und ihre Kinder
Die Verlobte ist ebenfalls nicht versichert.

Als Mutter gilt nach § 1591 BGB die Frau die das Kind auf die Welt gebracht hat und der Vater ist nach § 1592 BGB derjenige der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter veheiratet war. Die Krankenkassen sind schon auf die Idee gekommen bei Frauen die wechselnden Verkehr hatten die Vaterschaft des Mitglieds in Zweifel zu ziehen. Dem hat das Gericht aber Einhalt geboten, die Anfechtung der Vaterschaft steht nur dem eingetragenen Vater zu.

Für die Anwendung des § 10 SGB V ist entscheidend, ob die Ehen in Deutschland anerkannt sind. Dies kann auch die Vielehe eines Moselms sein. Geregelt ist dies im zwischen und überstaatlichen Recht der Bundesrepublik. Grundsätzlich wird jeder Fall individuell geprüft und erst nach dieser Prüfung besteht der Rechtsanspruch auf Anwendung des § 10 SGB V

@bricriu..........woher hast du denn die Information, dass 800000 Flüchtlinge
"pro Jahr"...kommen????? die Prognose war für dieses Jahr..... wenn überhaupt........
Aber so geht es, mit dem "Schüren von Angst und Hass"........, denke ich jedenfalls....

@raimonda: Du kannst es sehen, wie Du willst: Wir leben noch in einem freien Land, in dem es Pluralismus bzw. Meinungsfreiheit gibt. Ich habe meine Informationen aus der Presse. Und wenn sie doch nicht stimmen sollten: Wir müssen dieses Jahr ein Köln trotzdem bauen.

In Deutschland ist sehr schwierig, eine pragmatische Diskussion zu führen. Ich weiß nicht so recht, warum, ob wegen der Vergangenheit oder der Gegenwart... Zum Glück, muss ich mich nicht rechtfertigen, oder...

„Fürstenwalde“ (Pseudonym)

@ Peter 10

Ein moderner Volksstaat betrachtet die Gesellschaft als lebendigen Organismus. Dies bedeutet daß jeder Bürger und mit Einschränkungen auch jeder Mensch (z.B. Tourist, Auslandsstudent, Flüchtling) daran teilhaben kann.

Ein moderner Volksstaat fördert die Chancengleichheit und gibt den sozial Schwachen Hilfe zur Selbsthilfe

Der moderne Volksstatt basiert auf der Theorie von den zwei Schwertern, von welchen eines dem Papst für die geistlichen Belange und eines dem Kaiser für die weltlichen Belange von Gott gegeben worden ist. Damit unterwirft sich der Bürger den Regeln seines Glaubens freiwillig. Ein staatlicher Zwang dazu findet nicht statt. In Deutschland wurde dies mit der Überführung des Personenstandsrechts von den Kirchen auf das Reich unter Fürst Otto von Bismarck verwirklicht.

Es gibt hierzu viel Literatur die ich Dir ans Herz legen möchte weil die Ausführungen zu einem modernen Volksstaat den Rahmen dieser Diskussion sprengen würden was ich nicht möchte da ich das Thema für sehr wichtig halte

@bavarius: Ich sehe da eine Ungleichbehandlung anhand des Glaubens. Laut Deiner Aufteilung werden alle gläubigen Moslems ("islamischen Aktivitäten") somit automatisch in eine Kategorie "sortiert".

Du hast zwar §10 SGB V in Deinen eigenen Worten wiedergegeben, allerdings bleibst Du konkrete Nachweise schuldig. Keinerlei Hinweis darauf dass es wirklich so gehandhabt wird, wie Du behauptest. Ich konnte - ausser auf rechten Hetzsseiten ohne weitere Quellenangabe - nichts im Internet finden, dass es aktuell so gehandhabt wird.

Da könnte man schon den Eindruck bekommen, dass da mit hochtrabenden Worten wild phantasiert wird.

„Lengerich“ (Pseudonym)

Mir gefällt die Ansage vom Papst! Jede Kirchengemeinde und auch jedes Kloster der katholischen Kirche ist nun verpflichtet eine Flüchtlingsfamilie aufzunehmen. So werden hier also schon einmal eine große Anzahl von Flüchtlingen gut untergebracht sein - ich gehe ja davon aus, dass jede Kirchengemeinde und Klosterschaft diesem Aufruf des Heiligen Vaters folgen und zusammenrücken wird. Und da vor Gott ja bekanntlich alle Menschen gleich sind, werden sicherlich alle Brüder und Schwestern, die in Not sind, aufgenommen werden - egal welche Hautfarbe und religiöse Ausrichtung sie haben.

Ich denke, dass ein wenig mehr Freundlichkeit, Offenheit, Kreativität und Menschlichkeit im ersten Schritt ausreicht, den Menschen, die in Not bei uns ankommen, vernünftig zu helfen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Ich stelle mir immer vor, wie es mir wohl gehen würde, wenn ich vor einem Regime in Deutschland "flüchten" müssten, das mein Leben bedroht. Da wünsche ich mir halt auch auf Menschen zu treffen, die mir dann helfen.

Zum Thema Fachkräftemangel ... da hat unsere Poliitk doch schon vor vielen Jahren die Zeit verpennt. Ich finde es völlig korrekt, jetzt keinen Schnellschuss zu machen, nur weil vielleicht jetzt ja theoretische eine Menge Fachkräfte ins Land fluten und man sie jetzt ja mal eben schnell ... Nein geht gar nicht! Allerdings sollten die Schubladen, in denen seit 15 Jahren schon Ideen zum Thema "Einwanderung" schmoren, schnell geöffnet und das Thema endlich zügig bearbeitet werden. Schnell und zügig im reinsten Wortsinn ... damit dann die fremdländischen Fachkräfte, die gerade hier vor Ort sind, eben eingeladen werden können zu bleiben.
Und bitte ... Fachkräfte sind ja auch Menschen, die zB in der Landwirtschaft und kleinen Handwerksbetrieben tätig sein könnten!

„Sankt Augustin“ (Pseudonym)

@Bavarius

Die Bundesrepublik Deutschland ist aber kein christlicher Staat.
Und einen Pontifex(Brückenbauer oder Wegbereiter) gibt es hier nicht.
Nach Christus kann kein Mensch mehr König und Priester sein; die Einheit von sacerdotium und regnum(Priestertum und Königtum) ist, sofern sie von einem Monarchen vertreten wird, teuflischer Trug und eine Fälschung des wahren priesterlichen Königtums, das nur Christus zusteht, laut Gelasius I.

„Bad Soden am Taunus“ (Pseudonym)

@ Björn es gibt unter juris kostenpflichtig zwei Kommentare zu § 10 SGB V, aus denen sich stark eingeschränkt unter strengen und in der Praxis so gut wie nie verwirklichten Bedinungen die grundsätzliche Möglichkeit ergibt, dass im Fall einer anerkannten/ anzuerkennenden Mehrehe die beitragsfreie Familienversicherung möglich sein kann. Wohnsitz muss in Deutschland sein, Aufenthaltstitel müssen in bestimmter Form vorliegen und zahlreiche weitere Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein. Das allerdings war noch nie Gegenstand eines veröffentlichten Sozialgerichtsverfahrens, eben weil es in der Praxis quasi nicht vorkommt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

In absoluten Zahlen sieht man, dass "muslimische Mehrehen" nicht das Problem sind, und zwar bei Weitem nicht. Eher "deutsche Stützeempfänger und deutsche Geringverdiener". Im Februar 2014 waren nach der GKV-Monatsstatistik rund 17.230.000 Familienangehörige und 12.780.000 Kinder mitversichert. Darunter dürften wahrscheinlich nicht einmal 1.000 "Zweitfrauen" sein. Eher noch weniger. Das Gros sind deutsche Hausfrauen, die nicht mehr als einen Minijob ausüben, (Arzt)frauen nach dem "Hamburger Modell" und Mütter im Mutterschutz/ Elternzeit sowie Ehegatten, die zwar selbständig tätig sind, aber keine oder nur geringfügige Gewinne erwirtschaften, und Rentner, die in ihrem Erwerbsleben nicht überwiegend gesetzlich versichert waren, aber auch keine Vorsorge getroffen haben. Auch die Ukrainische Magistra, die hier nicht als Lehrerin arbeiten darf, ist, wenn sie generell nicht oder maximal geringfügig arbeitet, über ihren Bavarius gratis versichert.

Interessanterweise kommen solche abstrusen Forderungen nach Abschaffung von Leistungen meist von Leuten, die selbst hauptsächlich kassieren und selbst am wenigsten dazu beitragen. Jeder Kinderlose und jeder Ledige, der gesetzlich versichert ist, und jeder Verheiratete in einer Doppelverdienerehe zahlt nämlich kräftig für seine (deutschen) Nachbarn mit.

1990 haben wir 20.000.000 Menschen in unsere Sozialkassen aufgenommen, die bis dahin keinen Cent eingezahlt hatten in diese Sozialkassen, und die aus einem maroden, hoch verschuldeten System übergetreten sind. Besonders interessant finde ich es, wenn Menschen, die zu diesen 20.000.000 Menschen zählen, die damals mit Applaus an den Bahnsteigen und Grenzübergängen empfangen wurden, mit viel Herzlichkeit und mit Begrüßungsgeld, sich heute vor Flüchtlingsheime stellen und lamentieren.

Da Flüchtlinge/ Asylbewerber schon selbst nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, sind auch ihre Angehörigen im Übrigen nicht mitversichert. Flüchtlinge erhalten nur eine Notfallversorgung und selbst in den wenigen Bundesländern, in denen sie eine "Gesundheitskarte" ausgehändigt bekommen, erhalten sie nur eingeschränkte minimale Notfallversorgung.

Der Ansatzpunkt ist ein anderer: Längst nicht alle Muslime führen Mehrehen. Auch die wenigsten hier ansässigen Muslime führen Mehrehen. Und selbst, wenn ausnahmsweise eine Mehrehe geführt wird, muss diese anerkannt sein. Und selbst wenn diese seltenen Mehrehen noch seltener anerkannt sind, führt das noch lange nicht zur Erteilung eines Visums/ Aufenthaltserlaubnis für die Zweitfrau. Deutsche Gerichte wenden sowohl Verwaltungsrecht (Aufenthaltsgesetz usw.) als auch Kollisionsrecht (EGBGB usw.) an, um dies zu verhindern:

Gerichtsbescheid VG Berlin vom 8.5.2015, 28 K 93.14 V:
§ 30 Abs. 4 AufenthG steht der Erteilung eines Visums an eine weitere Ehefrau eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers auch dann entgegen, wenn beide Ehefrauen das Visum zwar gleichzeitig beantragt haben, aber nur der anderen Ehefrau ein Visum erteilt worden und diese mittlerweile zu ihrem Ehemann ins Bundesgebiet eingereist ist.(Rn.20)

https://www.juris.de/jportal/portal/t/17vt/page/jurisw.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150008349&documentnumber=2&numberofresults=232&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

Oder OLG München vom 3.7.2015:
Hat ein ausländisches Gericht die bigamische Eheschließung im Ausland als wirksam festgestellt, steht der Anerkennung der Entscheidung der inländische ordre public jedenfalls dann entgegen, wenn ihr die Wirkung beizumessen ist, dass sie die Aufhebung der Ehe aus dem Grund der Bigamie ausschließt. Der Umstand, dass auch das deutsche Eheschließungsrecht eine Doppelehe als wirksam behandelt, ist dann unerheblich.

Im Gegenteil wird Zweitfrauen auch weniger AlGII gezahlt, weil auch das Einkommen ihres mit einer Vorrangigen Erstfrau lebenden Ehemannes als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet wird, SG Aachen, S 14 AS 444/13.

Auch ist die "Mehrehe" nicht der Puff zur Selbstbedienung, wie manche "besorgte Bürger" so gern darstellen. Es ist vielmehr eine Witwenversorgung. Der gläubige Muslim ist nämlich verpflichtet, die Witwe seines Bruders zu ehelichen, nicht zum sexuellen Vergnügen, sondern um sie zu versorgen mit Essen und einem Dach über dem Kopf. Während andere Gesellschaften die Witwen verbrannt haben zusammen mit ihrem verstorbenen Mann, oder sie elend verrecken ließen, haben die Muslime sie mitversorgt. So ist das mal entstanden.

Wie kommen eigentlich all die Ärzte, Veterinärmediziner, Anwälte und sonstigen wohl hochgebhobenen Berufszweige zu ihrem Sonntagssteak, ihrem Brot und ihrem Wein/Bier/wahlweise anderes Getränk?

Was in Syrien etc. der Schafhirte ist hier der Landwirt.
All diese Berufe haben ihre Daseinsberechtigung.

Der Hirte kann nicht ohne den Arzt, der Arzt aber auch nicht ohne den Hirten.


So nebenbei: habe ich nirgends geschrieben dass ich dir nicht glauben würde.
Und über unser Kassensystem brauchst du mir nichts erzählen. Das kenne ich zur Genüge (es gibt nämlich noch andere Berufszweige ;-) ).

„Pinneberg“ (Pseudonym)

"In Konzentrationslagern halten, die man heutzutage Flüchtlingslager nennt"

Evolution ist nicht Linear, sie macht Pausen.

Wie an anderer Stelle eben schon angemerkt.

PS:
Tatsächlich wurden einige KZ in der Nachkriegszeit bis in die 50ger als Notunterkünfte für Flüchtlinge und Heimkehrer genutzt.