Kindermörder Gäfgen erhält Entschädigung für Folterdrohung
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.10.2012
@Morgentau86
Wieso umso schlimmer?
Man braucht kein Jurastudium, um zu wissen, dass Entführungen und Morde schwere Straftaten sind.
Ich sehe da keinen Zusammenhang.
Die ganze Problematik besteht wohl darin, daß Folter als Erzwingungsmittel glücklicherweise verboten ist. Das hat auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden. Schon die Androhung von Gewalt wird als Folter gesehen. In diesem Falle dürfte ein Polizist auch nie auf Menschen schießen oder einen Täter mit der Waffe bedrohen ( einschließlich finaler Rettungsschuß ), denn schon die Androhung von Gewalt wäre demzufolge Folter, die Verletzung schwere Folter und die Tötung eines Täters dann Totschlag oder gar Mord. M.E. wird dabei verkannt, daß die Drohung eines empfindlichen Übels nicht zum Geständnis einer Straftat, sondern zur Vermeidung des Taterfolges eines Straftat beitragen sollte und damit meine ich sie genauso gerechtfertigt anwenden zu dürfen, wie das Schießen auf einen Täter, der das Opfer in seiner Gewalt hat, denn der kleine Junge befand sich in der Verfügungsgewalt des Herrn Gäfgen, er hätte mit der Bekanntgabe des Aufenthaltortes nach derzeitigem Wissensstand gerettet werden können. Hier sind auch Täter- und Opferschutzinteressen gegeneinander abzuwägen und dann auch anzuwenden. Diese Rechtsproblematik ist wohl von den Gerichten nicht hinreichend erörtert worden.
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11.10.2012
umso schlimmer wenn er vor der Tat schon Jura studiert hat...
@Hauptstadtfrau: Nein, das war kein rhetorisches Zweifeln. Das liegt aber auch daran, dass ich mich mit den Zugangsvorraussetzungen für ein solches Studium bzw. Examen überhaupt nicht auskenne. Aber jetzt bin ich nach deinem und Aoxomoxoas Post beruhigt. Danke für die Informationen. :o)
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11.10.2012
@fatkat

Wenn er das hinbekommt, dann zeigt das allerdings, daß er mit seinem 1. Staatsexamen doch clever ist...
Aber ich denke trotzdem, das er es schwer haben wird. Er hat sich halt nunmal seine Zukunft so richtig verbaut und wird wohl nur noch recht kleine Brötchen backen können. Und das ist auch gut so.
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11.10.2012
Das dürfte ein rein rhetorisches Zweifeln sein? Denn Referendariat umfasst Sitzungsdienste für die Staatsanwaltschaft und man wird einem Richter zugeordnet usw. Von daher keine unzulässige Ungleichbehandlung darin liegt, Straftäter nicht zuzulassen. Im Gegenteil wird die Zulassung widerrufen, wenn man sich nicht gesetzestreu verhaelt als Anwalt...
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11.10.2012
@EfH

Er hatte bereits vor seiner Tat Jura studiert.

@fatkat

Ich glaube kaum, daß er sich da einklagen kann. Denn die Zugangsvoraussetzungen konnte noch keiner bis dato umgehen... soweit mir das bekannt ist.

Tja, und in der freien Wirtschaft werden doch auch zu einem Großteil Führungszeugnisse verlangt. Banken, Versicherungen etc sind somit tabu.
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11.10.2012
.
@Aoxomoxoa: Vielleicht findet er ja noch einen Weg, sich per Klage Zugang zu den weiteren Staatsexamen zu verschaffen - dem würde ich alles zutrauen. Und wenn das nicht funktioniert, dann kann er ja vielleicht zumindest deswegen eine Entschädigung einklagern... :o(

@Grüne Wolke: Ich wäre dafür, dass Häftlinge für die Kosten ihrer Unterbringung und alles, was zur Verurteilung nötig war, arbeiten müssen. Und nicht nur Tütchen kleben. Es gibt sicherlich genug Möglichkeiten. In anderen Ländern geht das ja auch.
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11.10.2012
Mir ist das ziemlich wurscht wie er seine Haftzeit verbringt...
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11.10.2012
Seltsam...ich würde nichts anfangen vom dem ich wüsste das ich es nicht zuende machen kann weil es diese Einschränkung gibt.
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11.10.2012
@EfH

Das Du so handelst und denkst heisst ja noch lange nicht, daß die breite Masse dies so handhabt.
Wenn man sich selbst nicht ganz so wichtig nimmt, dann sieht man auch, was um einen rum so passiert.

Zu dem Staatsexamen sag ich nur, daß der Typ sich halt auch irgendwie in seiner Zelle beschäftigen muss. Ist doch OK... mit dem 1 Staatsexamen kann er nicht als Anwalt oder Richter tätig werden sondern maximal in der freien Wirtschaft etwas machen... wenn er dann irgendwann mal raus kommt.
Den Weg zum Anwalt oder Richter hat er sich verbaut.
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11.10.2012
ah ja, danke *Haupstadtfrau*. Jetzt ist das klarer.
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11.10.2012
Für das Referendariat braucht man ein einwandfreies großes fuehrungszeugnis. Also nach dem ersten Examen...
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11.10.2012
Hab gestern einen Bericht gesehen, indem erwähnt wurde, dass er während seiner Haft bis jetzt das 1. Staatsexamen gemacht hat. Ich fand das auch mehr als merkwürdig. Vielleicht hat er ein tschechisches fernstudium gemacht :-) wer weiß
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11.10.2012
@Murmeltier: Woher sollte ich das wissen? Erstrebenswert bleibt es dennoch nicht, aber jeder handelt so wie er/sie es für den besten Weg hält.

@Aoxomoxoa: Das nehme ich subjektiv anders wahr.
Aber ja, ich würde einschreiten. Ich bin auch schon eingeschritten als irgendein Typ sinnlos auf seinen Hund eingetreten hat oder als mitten in der Nacht eine Frau von ihrem angetrunkenen Partner geohrfeigt worden ist oder als vor meinem Umzug ins Ruhrgebiet ein Betrunkener von mehreren Jugendlichen schikaniert und herumgeschubst wurde. Bei dem Hund bin ich direkt eingeschritten, bei der Frau habe ich die Polizei gerufen und habe den Typen hingehalten bis die Polizei da war und dem betrunkenen habe ich aus sicherer Entfernung die Polizei gerufen und gewartet bis die eingetrudelt sind.
Es gab schon Leute die meinten ich sollte aufhören einen auf Robin Hood zu machen, aber das juckt mich nicht. Wenn ich was tun kann dann tue ich es, spiele aber keineswegs den Helden, wo das enden kann weiß man ja.

@Morgentau: Staatsexamen in Jura? Wird da nicht kontrolliert ob man bisher straffrei durch's Leben gewandert ist?
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11.10.2012
Juristisch ist es vollkommen korrekt.
Klar, dass es aufgrund der Hintergründe des Mannes eine faden Beigeschmack hat. Für das was er getan hat, büßt er sowieso. Zudem hat er Privatinsolvenz angemeldet, die 3000€ werden allso sowieso gleich in die Insolvenzmasse fließen...

Ich denke aber auch, dass die Medien da etwas zu starken Wind um diese Sache machen. Haben die nichts anderes zu berichten???!!!

Ich finde es eher fragwürdig wie jemand während er in Haft sitzt, sein 1. Staatsexamen in Jura machen kann. Hab ich auch noch nie gehört. Irgendwie "strange"...
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11.10.2012
Erdbeerfeldheld danke für deinen sehr guten Beitrag! Übrigens ist er gefoltert worden denn bereits die Androhung von Gewalt usw ist per definitionem Folter. Diesmal traf es "nur" einen Schuldigen. Nächstes mal ist es vielleicht schon ein unschuldiger, so wie der Schüler, der fast einem Facebook Mob zum Opfer gefallen wäre. Die Polizei muss immer und ohne Einschränkung daran erinnert werden, dass sie weder foltern noch bestrafen darf.
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11.10.2012
@Erdbeerfeldheld
Meine Familie sind mein Kind und ich......
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11.10.2012
@KG: Du liest auch was du lesen willst, oder? Was soll man denn anderes in deinen Kommentar hineininterpretieren? Du sprichst Gäfgen Menschenrechte ab und bezeichnest ihn indirekt als lebensunwert weil er eben ein Mörder ist. Und das geht einfach nicht klar. Und DICH habe ich NICHT als dumm bezeichnet sondern das Argument was du verwendet hast. Und ja, ich spreche einem Menschen, der einen anderen Menschen um sein Leben gebracht hat, weiterhin alle Rechte zu die unsere Gesellschaft allen per Grundgesetz zuspricht. Und selbst ohne Gesetz würde ich dies tun. Weil ich mich nicht mit einem Mörder auf Stufe will und ihm sein Leben nehmen will. Und somit besser bin als er.

@Murmeltier: Dir also egal was mit dir danach passiert. Ehrlich? naja, dann hat deine Familie in dem Fall zwei Menschen verloren, dein Kind und dich. Ob das so erstrebenswert ist?
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11.10.2012
Klar, ist das gut so @˙·٠•● Grüne Wolke ●•٠٠˙, das hab ich auch nicht abgestritten. ;-)
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11.10.2012
@Murmeltier67
Und genau deswegen, bin ich froh, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem eben Mörder nicht von den Eltern erschlagen werden, sondern in dem dem Verbrecher der Prozess gemacht wird.
Dass er eine Entschädigung erhält, ist nur der Beweis, dass unser Rechtsstaat funktioniert.
@KG73: Nicht manch einer spricht einem Mörder noch Rechte zu, sondern die Gesetzgebung tut es. Das es dann auch in einem solchen Fall zur finanziellen Entschädiung kommt, war dem Gesetzgeber sicherlich bewusst, ist aber nicht verhindert bzw. ausgeschlossen worden.
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11.10.2012
Grundgesetz Artikel 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Ich finde es nur gerecht, daß er den Prozess gewonnen hat.

Und ich finde es absolut gut und richtig, daß der Polizist, der ihm damals Folter androhte, dies auch heute wieder tun würde und damit die Konsequenzen auch wieder tragen würde.

Und: wenn ich selbst davon betroffen wäre, wären mir die Konsequenzen egal wenn ich dem Typ kopfüber hängend langsam ausbluten lassen würde während ich ihm nach und nach die einzelnen Fingerglieder mit ner Zange abknipsen würde. Bis dann die Blutgerinnung einsetzt und das nächste Fingerglied dran glauben muss.

Genau an dieser - meiner - Stellungnahme sollte man erkennen, daß es nur gut ist, das Betroffene selbst nicht über den Täter richten sollten.

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@EfH

Seit wann wird bei Kindern mehr geschrien? Doch erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, entflammen die großen Empörungsrufe von Nachbarn, Lehrern und sonstigen Anverwandten.
Gerade bei Kindern wird doch viel mehr weggeschaut als bei Erwachsenen. Denn Erwachsene treten idR selbst für ihre Belange ein. Aber die vielen Mißhandlungen und Vernachlässigungen an Kindern werden doch viel zu selten zur Anzeige gebracht.

Schreitest Du ein wenn eine Mutter im Supermarkt ihrem quängelnden Kind ne Ohrfeige oder nen Klaps auf den Po gibt?
Kinder haben doch lt. Gesetz auch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung... und da schauen doch die meisten Menschen einfach weg...