Kindermörder Gäfgen erhält Entschädigung für Folterdrohung

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Zu diesem Thema gibt es 211 Antworten

Soviel ich mitbekommen habe, wurde die Folter nur angedroht und das ist nicht nur ein gradueller Unterschied.

Ich bin strikt gegen Folter, aber eine Androhung von Folter in der Situation, die in diesem Fall vorlag, sollte zwar für den Polizisten nach sorgfältiger Abwägung rechtliche Konsequenzen haben. Eine Entschädigung für den Täter halte ich für fragwürdig.

Nachdem bei Kapitalverbrechen auch ein Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte mit dem Urteil verbunden ist, sollte er auch einer Entschädigung verlustig gehen, so lange er körperlich unversehrt geblieben ist.

„Fürstenfeldbruck“ (Pseudonym)

Herr Gaefgen hat aus niederen Beweggründen ein unschuldiges Kind entführt und entschied, dass das Kind durch Ersticken um sein Leben gebracht werden soll.

Nachdem er den kleinen Bub auf qualvolle Weise getötet hatte, versteckte er die Kinderleiche und holte sich anschließend das Lösegeld von einer Million Euro am vereinbarten Übergabeort ab.

Herr Gaefgen buchte in weiterer Folge eine Reise, so dass leider der Ermittlungsplan scheiterte, eine Spur nach dem entführten Kind durch eine Observation aufnehmen zu können, die dann zu der Befreiung des Kindes führt.

Den Ermittlern war bewusst, das jede Sekunde zählt. Aus einem fruchtlosen Verhör wurde dem stellvertretenden Polizeipräsident mit langjähriger Erfahrung klar, dass das Kind wahrscheinlich zu Tode kommen wird, weil die rechtlichen Möglichkeiten immer nur sehr eingeschränkt sind.

Vor allem machte der Kindesentführer keine Anstalten, zu einer Wahrheitsfindung beizutragen, sondern hatte unterschiedliches mitgeteilt, um die Beamten auf die Schippe zu nehmen, was für klares Desinteresse am Kindeswohl sprach.

Die seelische Körperverletzung bei Amtsausübung der Beamten wurde durch Herrn Gaefgen primär verursacht. Man kann daher den psychischen Druck der Ermittler nicht negieren, die ja dann der Familie des Kindes erklären müssen, dass sie jetzt für ihren Sohn nichts mehr tun können, da alles andere unerlaubt wäre.

Der Vizepräsident hat seinem Untergebenen angewiesen, das Recht und Gesetz wegen akuter Kindergefahr ausnahmsweise zu verlassen, weshalb er zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.

Der Untergebene hat diese Dienstanweisung befolgt, so daß er ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, da man eine solche Anweisung zurückweisen muss, die gegen das geltende
Recht und Gesetz verstösst.

Herr Gaefgen kann im Rahmen seiner eigenen Körperverletzung nur eine geringe Entschädigung als Sekundärgeschädigter vom erkennenden Gericht erwarten, die 3000 € betragen hat. Daher kann das Land Hessen eventuell noch eigene Ansprüche gegen den Kindermörder Herrn Gaefgen in Anwendung bringen.

Zumindest erhält er die 3000 € nicht, sondern die Summe wird mit den erheblichen Prozesskosten verrechnet.

Im übrigen ist eine richterliche Anordnung einzuholen, wenn es um eine erhebliche Kindergefahr geht, die zu beseitigen ist.

Den Gewissenskonflikt der beiden Beamten verstehe ich, da ich auch kein Kind im Stich lassen würde. Und so ist jeder Job und jedes Vermögen ersetzbar. Ein Menschenleben aber nie !

„Enger“ (Pseudonym)

Nochmal: Bereits die Androhung von Gewalt ist Folter.

Nochmal: Bevor jemand vor einem Gericht verurteilt wurde gilt die Unschuldsvermutung.

Wer will hier - mit allen dreckigen Konsequenzen - der Polizei erlauben, nach eigenem Gutdünken Verdächtigte zu foltern?

Dann ab nach Syrien Libyen Libanon Iran Irak mit Euch und viel Freude in Eurem kurzen restlichen Leben...

„Leinfelden-Echterdingen“ (Pseudonym)

Ahhh mein Lieblingsthema:

Die Vorposter haben es schon mehrfach geschrieben: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, da macht es keinen unterschied ob es jemand auf der Straße ist, ein Dieb, Schläger oder eben auch ein Kindermörder ist, es haben alle gleich Behandelt zu werden.

Deutschland bekennt sich im Grundgesetz zu den unveräußerlichen Menschenrechten die Folter ist ein Verstoß gegen diese.

"Die würde des Menschen ist unantastbar sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" dieser Satz gilt eben nicht "nur" für Diebe sondern für alle Menschen und es ist egal wie reich oder arm sie sind, wo sie herkommen und was sie getan haben. Dieser Satz einzuhalten ist manchmal schwierig, aber wenn wir uns von ihm entfernen, wenn sich die Staatsdiener (z.B. Polizisten) verleiten lassen gewissen Menschen die Würde abzuerkennen haben sie versagt und sich mit dem Täter auf die gleiche Stufe begeben.

„Verden“ (Pseudonym)

@Wolfsschädel: Mann, da lässt du mich vier Seiten warten bevor du auch mal was sagst?! Schäm dich ;-)

„Georgsmarienhütte“ (Pseudonym)

@Alphamännchen
Man kann ellenlange Abhandlungen dazu schreiben:
Fakt ist, dass Folter (einschließlich deren Androhung) gegen unser Gesetz verstößt. Menschenrechte sind unteilbar.
Das gilt. Immer. Auch für einen Beschuldigten und auch für einen Mörder. Und daher auch für Herrn Gäfgen.
Es fände es super, wenn man das einfach zur Kenntnis nimmt.
Und daraus leiten sich eben auch Rechtsfolgen ab; z.B. Schadenersatz.

„Georgsmarienhütte“ (Pseudonym)

@EFH
Einfach ignorieren. Kann man ja nicht ernstnehmen...

„Verden“ (Pseudonym)

@Wolke: Die Finger waren schneller.

„MUC“ (Pseudonym)

> Gäfgen wurde kein Haar gekrümmt, er wurde nie "gefoltert".

Aber auch nur weil die Angeklagten niemanden finden konnten der Folter für ein geeignetes Mittel zur Wahrheitsfindung hält und auch bereit ist das umzusetzen.

„Fürstenfeldbruck“ (Pseudonym)

Die Androhung empfindlichen Übels steht in vielen Gesetzen der BRD. Vereinfacht ausgedrückt:

"Wenn du unsere Bedingungen nicht erfüllst, dann nehmen wir dir das Geld, dass du zum Leben brauchst oder die Freiheit für eine bestimmte Zeit"! Z. B. im STGB und im Sozialgesetzbuch.

Wir wenden dies nun in dem obigen Fall an:

Wenn du uns nicht sagst, wo du das Kind versteckt hast, dann werden wir einen Profi hinzu ziehen, der dein Schweigen bricht.

Oder:

Es wird der Person geschildert, was im Gefängnis mit Menschen gemacht wird, die ein Kind getötet haben.

Deshalb stelle ich die Frage in den Raum, ob dies wirklich schon zu den "Folterandrohungen" im eigentlichen Sinne gehört ?

Der Vizepräsident und der KHK-Beamte wurden im übrigen nicht wegen "Folterandrohung" verurteilt. Es sind Dienstverfehlungen gewesen.

Und wenn du regelmäßig mit solchen Verbrechen konfrontiert wirst, gewöhnst du dich nicht einfach an Morde, also an einen Leichenfund mit allem was dazu gehört, sondern du musst dies jeweils verarbeiten, damit möglichst keine Dienstunfähigkeit im Laufe der Dienstzeit eintritt. Es sind Grenzbelastungen.

Und jeder hat eine solche Belastungsgrenze, die unterschiedlich ausgeprägt ist.

„Georgsmarienhütte“ (Pseudonym)

@Alphamännchen
Ja, was hat das jetzt mit dem Fall zu tun? Nichts.
Bei Diskussionen dieser Art ist es immer hilfreich, Emotionales von der juristischen Ebene zu trennen.
Hier wird aber stets alles vermischt. Niemand behauptet, dass das Anliegen bzw. das Verhalten des Polizisten nicht nachvollziehbar ist.
All das ändert aber nichts an der geschilderten Gesetzeslage.

„Cottbus“ (Pseudonym)

Wenn der Mörder die Entschädigung erhält - welche Entschädigung gibt es für ein Menschenleben? Für eine Zukunft, die keine mehr ist, für ein leben, das nie gelebt werden kann? Kann ein Mörder das aufwiegen, indem er sich zehn oder fünfzehn Jahre in einem deutschen Gefängnis bei Kost und Logis leben darf? Ich darf nicht sagen, was ich mit diesen Menschen tun würde - allerdings wäre ein Aufenthalt in einem geheimen Gefängnis wohl ein Urlaubstrip dagegen.

Ja, ich bin für Rache - weil das menschlich ist. Weil ich nicht immer einsehe, dass ich sozial handeln muss, wenn der andere brutal, rücksichtslos und ohne gewissen handelt. Ich erwarte in einem sozialen Staat ein soziales verhalten. Wer das nicht gewähren kann, hat meines Erachtens das Recht auf "Recht" verwirkt. Es mag sich für viele schrecklich anhören, aber in bestimmten Fällen wär ich sogar für die Todesstrafe. Spart steuern und würde im Falle des Herrn Gägken der Problemlösung dienlich sein. Dieser "mensch" hat kein Zeichen des Bedauerns, der Reue gezeigt - sieht sich als Opfer?! Das allein ist eine Verspottung jeglicher Menschenrechte - die er mit seinem verhalten in meinen Augen verwirkt hat.

„Main-Tauber-Kreis“ (Pseudonym)

@ venusdelta
du sprichst mir aus der seele

„Enger“ (Pseudonym)

Mal ein Bier auf den Stammtisch stell

„Georgsmarienhütte“ (Pseudonym)

Ich stell ne Kiste Kölsch dazu.

„Emden“ (Pseudonym)

Warum sollte ein Rache-Rechtssystem gerechter sein als ein Sühne-Rechtssystem, weil viele noch Lendenschurtz und Holzknüppel im Kopf haben?

Wäre eine BILD-Scharia wirklich erstrebenswert?

„Enger“ (Pseudonym)

Gerechter wäre es nicht, Mino, aber der Mob hätte wieder seine Spiele (Brot sowieso).

„Verden“ (Pseudonym)

Alter Schwede...."Nur weil ich andere nicht gerecht sind sehe ich nicht ein es in diesem Fall auch sein zu müssen."
Ich respektiere diese Meinung zwar, kann sie aber keineswegs akzeptieren. Alles was man auch weiterhin dazu sagen könnte ist entweder schon gesagt oder für die Gegenseite wenig sinnvoll. Aber gegen eines würde ich weiterhin ohne Unterlass kämpfen, nämlich die Todesstrafe. In Fällen wie diesen pocht die Masse auf ein gerechtes Urteil und da Richter auch nur Menschen sind möchte ich fast behaupten das es nicht wenige geben wird die diesem Druck nicht ausgesetzt sein möchten und die Todesstrafe dann geben würden, und wenn dazu noch ein schneller Ermittlungserfolg erwartet wird....den Rest kann man sich einfach mal denken.

„Enger“ (Pseudonym)

Nun auch da hilft ein Blick in die Kriminologie (und nach Amerika):

Drakonische Strafen gibt es dort, nämlich zu Tode erhängen, spritzen oder elektroschock-grillen. Dort ist Lebenslänglich auch wirklich bis zum Tod, und die Strafen werden nicht wie bei uns zusammengefasst, sondern es wird auch schonmal 4xlebenslänglich verhängt (macht genau soviel Sinn wie dass es bei free refill immer noch kleine, mittlere und große Becher zu kaufen gibt). Nachgewiesenermaßen sterben zahlreiche Unschuldige (die es gar nicht gemacht haben) und zahlreiche Täter, die nicht schuldfähig waren. Drakonische Strafdrohungen schrecken nicht ab, weil kei Täter davon ausgeht, erwischt zu werden.

Es gibt Internetpranger, Sextäter werden namentlich und mit Foto und Adresse allen Nachbarn und der Öffentlichkeit angekündigt. (Übrigens Sextäter ist auch, wer mit 16 eine 14 jährige Freundin hatte, und es steht auch nicht dabei, ob es solch ein "Sextäter" ist, mit dem man es zu tun hat - was selbsternannte Nachbarschaftsrächer immer wieder gerne zum Alass nehmen, nach verbüßter Tat - und das sagt schon, wer bei deren drakonischen Strafmaßen wieder raus kommt, kann kein ganz schlimmer Täter sein, denn die bleiben ewig drin - was also selbsternannte Wächter und Rächer immer wieder gerne zum Anlas für Schikane, Prügeln, Tyrannisieren und Lynchen nehmen) Und dennoch sind dort die Vergewaltigungen und Missbrauchsfälle höher als hier. Es schreckt nicht ab, aber es provoziert noch viel mehr Verbrechen und Gewalt, nämlich des Mobs.

Tja, und? Die Verbrechensrate ist -selbst bereinigt um Einwohnerzahlen usw. dramatisch höher als hier, in den Todeszellen landen (wiederum statistisch bereinigt um Anteil der Gesamtbevölkerung) dramatisch viel mehr Ausländer, Schwarze, Arme und Behinderte (auch mehrfach schwerst geistig Behinderte) als Wohlhabende und Weiße.

Staatsanwälte bekleiden ein politisches Wahlamt und haben ganz andere Interessen (dem Mob gefallen) als Gerechtigkeit (-Unschuld beweisen).

Ich habe zu respektieren, dass auch Mob und gewaltbereiter sensationsgeiler Pöbel unter uns Menschen lebt. Aber ich muss nicht verstehen, wie ausgerechnet solch sabbernder geifernder gewaltgeiler Mob gleichzeitig so besonders "für die Gerechtigkeit einzutreten" meint.

Genauso, wie ich nicht verstehe, wie "Lebensschützer" Krankenhäuser in die Luft sprengen und gezielt Patienten, Ärzte und sogar Vermieter und Personal erschießen kann.

Immer im Bewusstsein, da gerade "Gerechtigkeit" zu üben. Das wird allerdings zu Spirale, wenn andere, die das nicht als Gerechtigkeit empfinden, dann wiederum den Lynchmob lynchen.

„Georgsmarienhütte“ (Pseudonym)

@``<< Hauptstadtfrau >>``
Alle guten Argumente nutzen nichts, wenn der Mob nach Rache schreit und Kriminellen sowieso am liebsten alle Rechte absprechen möchte.
Du kannst dir die Schreibarbeit sparen ;-)