Kindermörder erhält Schmerzensgeld
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
Und auch hier muß ich Dir widersprechen:

>> Das hätte soviel Medienwirbel gegeben, diese Plattform wollte man ihm ganz sicher nicht bieten. <<

Nicht "das hätte", sondern es hat!
Diese Klage hat für genügend Medienwirbel gesorgt!
Die Frage ist doch, was passiert wäre, wenn das deutsche Gericht die Klage nicht zugelassen hätte. Der Typ hätte sich (durchaus mit Recht) durch alle Instanzen bis hin zm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.

Das hätte soviel Medienwirbel gegeben, diese Plattform wollte man ihm ganz sicher nicht bieten. Für diesen Typen wäre es übrigens die größte Strafe, wenn er nicht die Öffentlichkeit bekäme, die er sich wünscht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
@bunte_seele, das sehe ich ganz anders!

Für mich hat in diesem Fall, der Mörder einen höheren Stellenwert als das Opfer!
Und zwar alleine durch die Tatsache, daß ein Gericht solch' eine Klage überhaupt erst zuläßt!
Amazing, das Problem ist nicht, dass der Mörder einen höheren Stellenwert hat, sondern den gleichen wie das Opfer. Zumindest dem Gesetz nach.

Es sieht in diesem Fall echt pervers aus, wenn aus einem gemeinen und brutalen Mörder plötzlich in Opfer wird. Aber so ist die Gesetzeslage.

Wir sind (zum Glück) weit von der Zeit entfernt, wo Zuchthäuslern die Menschenwürde auf Zeit aberkannt wurde. Das sagt zumindest mein Kopf und mein Rechtsverständnis. Amnesty International hat mich da sehr geprägt.

Und trotzdem kochen manchmal meine Gefühle über - und dann würde ich solche Menschen am liebsten auf den elektrischen Stuhl schicken... oder zumindest bei Wasser und Brot einsperren und den Schlüssel wegwerfen. Und manchmal tut es gut, solche Gedanken zu denken und auch zu äussern. Und trotzdem würde ich niemals die Todesstrafe befürworten.

Ich bin froh, dass ich in einem Land lebe, wo ich meinen Gefühlen, meiner Wut und meiner Hilflosigkeit Ausdruck verleihen kann. Wo emotionale Worte wie "bringt ihn auch um" nicht als strafbarer Aufruf zur Gewalt gesehen und verfolgt werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
Mir machen Menschen Angst, die in diesem besonders verabscheuungswürdigen Fall, in der Lage sind unser Rechtssystem sachlich zu differenzieren und mit moralistisch erhobenem Finger auf die zu zeigen, die es einfach nicht fassen können, daß ein Mörder einen gesetzmäßig höheren Stellenwert als das Opfer hat und das Gericht nicht einfach in der Lage war, solch' eine dreiste Klage einfach abzuweisen!

Die Strafgerichtsbarkeit hätte dazu durchaus die Möglichkeit gehabt!

Durch solch' ein Urteil, erhalten mal wieder die einen Schlag ins Gesicht, die Lebenslang unter der Tat leiden müßen:

Die Angehörigen!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
Abgesehen davon, dass man darüber diskutieren kann, ob dieses Schmerzensgeld Sinn macht, war mein erster Gedanke: "Wie krank oder dreist oder gefühllos muss dieser Mensch sein, wenn er hier die Stirn besitzt, Schmerzensgeld zu beantragen, was für eine Ohrfeige für die Eltern des Opfers." Ich finde das einfach widerlich und unmoralisch und es zeigt m.E., dass dieser Mann seine Tat nicht im mindesten bedauert.

By the way, hätte er damals beim Verhör ausgesagt, wo der Junge sich aufhält, wäre es nie zur Androhung der Folter gekommen.
... und wie lange muss man einen hochrangigen, erfahreren Polizeibeamten im Verhör veräppeln, bis der einem Täter Folter androht und das im Wissen, dass es damit sein ganzes Leben, seine Karriere und sein Ansehen riskiert und seinen bei Amtsantritt abgelegten Eid und allem was er in seiner Dienstzeit über die fdGO gelernt hat über den Haufen wirft?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
Äääähhh, Roterriese, also was die rechtliche Seite angeht, gebe ich dir ja durchaus recht, aber ich finde es auch mehr als verständlich, dass viele Menschen moralisch den Polizisten gut verstehen können und sein handeln gutheissen.

Den Vergleich mit Korruption im Amt finde ich echt daneben. Ein bestechlicher Beamter beugt oder bricht das Gesetz zum eigenen Vorteil. Der Polizist in diesem Fall hat die unlauteren Verhörmethoden eingesetzt, um ein Kinderleben zu retten und damit ja auch seine Dienstpflicht nach Aufklärung des Verbrechens zu erfüllen. Er selbst hatte davon keinerlei Vorteil, im Gegenteil hat er persönliche Nachteile und disziplinarische Massnahmen in Kauf genommen, um dem Kind, dass er noch lebend glaubte, zu helfen. Das ist moralisch und selbst rechtlich ein ganz anderer Tatbestand.

Ich selbst habe durchaus Verständnis für Menschen, die um einer guten Sache Willen das Recht schon mal beugen, weil sie wissen, dass das Recht nicht immer alle Eventualitäten berücksichtigen kann und manchmal die rechtlichen Mühlen zu langsam mahlen, um ein Individuum zu retten. So kenne ich einige Leute, die im Tierschutz aktiv sind und auch schon mal ein gesundheitlich gefährdetes Tier dem Besitzer entwendet haben, weil es bei Einhaltung des offiziellen Weges für das Tier vermutlich zu spät gewesen wäre...Diese Menschen brechen auch Gesetze, aber ich finde ihr handeln trotzdem gut, solange sie bereit sind, die rechtlichen Konsequenzen hierfür zu tragen und würde wahrscheinlich bei Bedarf ebenso handeln. Zivilcourage ist halt nicht zum Nulltarif zu haben.

Allerdings sehe ich schon noch einen Unterschied zwischen einer Privatperson und einem Polizeibeamten, der ja bereits mit ziemlich vielen Rechten zur Einschränkung der Freiheit anderer Personen ausgestattet ist. Dort müssen schon noch verschärfte Ansprüche an die Gesetzestreue gestellt werden, weil in einer solchen Position aufgrund des vorhandenen Gewaltmonopols der Polizei die Gefahr des Missbrauches besonders hoch ist. Trotzdem war genau dieser Einzelfall eine absolute Extremsituation, in der die Gewaltandrohung aus der emotionalen Ausnahmesituation des Beamten und dem Gefühl der Hilflosigkeit, weil er mit legalen Mitteln keine Chance sah, das Kind zu retten, entstanden ist. Dies kann man menschlich und moralisch sehr wohl verstehen und (bedingt) auch gutheissen, rechtlich allerdings nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
Was mich immer noch an der Debatte wundert ist, dass die betroffenen Polizisten so in Schutz genommen werden. Immerhin haben diese ja bewußt gegen ihren geleisteten Diensteid die Gesetze des Landes zu schützen und einzuhalten verstossen. Niemand käme auf die Idee einen bestechlichen Beamten in einem Bauamt in Schutz zu nehmen der Aufträge falsch vergibt oder einen korrupten Beamten in einem Finanzamt der Steuergelder veruntreut. Dabei ist es im Kern ja jeweils der gleiche Fall, ein Beamter verstösst bewußt gegen seinen Diensteid. Ich finde, dass ich als Steuerzahler meinen Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens trage, und damit auch ein Recht darauf habe, dass diejenigen die staatliche Aufgaben wahr nehmen sich an die geltenden Gesetze halten und bei Verstoss entsprechend bestraft werden. Alles andere wäre die reine Willkür und würde mittelfristig dazu führen, dass unsere gesamte staatliche Ordnung erodiert. Das kann niemand ersnthaft wollen, auch wenn die Umstände in diesem Fall hier sicherlich tragisch sind. Aber auch solche tragischen Umstände, dürfen letztlich nicht unsere gemeinsamen rechtlichen Grundwerte in Frage stellen.
ich würde auch so handeln , wenn es ujm mein Kind gehen würde, egal was ich für eine Strafe bekomme, denn wenn mein Kind getötet werden würde , wäre ich Depri und da ist es egal ob zuhause oder im Knast.

ich finde es unmöglich das er eine Entschädigung bekommt, Aktenvermerk ja ok, war ja nicht korrekt.

vielleicht sollten die Eltern jetzt, wegen seelischer Grausamkeit und Folter, ihn auf Schmerzensgeld verklagen.Aber da würd dann eine Entschuldigung von ihm ausreichen.
Wie immer im Namen des Volkes, dazu lass ich mich jetzt lieber nicht aus.

ach und ich bin der Meinung:

egal wer oder wie jemand einen Menschen tötet, hat sein Leben verwirkt und keinen Anspruch auf irgendwas.
Ich hätte wahrscheinlich wie der Polizist gehandelt - im vollen Bewusstsein, dass ich mich damit strafbar mache.

Wenn der Typ das Verfahren nicht selbst angestrengt hätte, dann hätte es die Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme tun müssen - weil es eben nicht in Ordnung ist.
Mit exakt dem gleichen Resultat.

Moralisch finde ich das mehr als sch.... - aber anders würde es mir noch viel weniger gefallen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2011
ihr habts mal wieder nich verstanden, er bekommt entschädigung (davon sieht er aber eh nix, geht alles noch für die letzten prozesskosten drauf) aber kein schmerzensgeld.
davon abgesehen, troll harder, rechte brut -.-
@Mino
da hast Du sicher recht, aber er hat ja "nur" gedroht und das wohl weil er hoffte, das Kind noch lebend zu finden. Jedenfalls soweit wie ich es verstanden hab.
Das der Polizist eine Strafe, einen Vermerk in die Akte bekommt ist ok, denn er durfte so nicht handeln.
Aber ich persönlich finde es nicht gut, das ein verurteilter Mörder dann Schmerzensgeld bekommt.
Wenn er unschuldig wäre und Schmerzensgeld bekäme ok, aber so?
Denke das ist bei mir einfach so ein Bauchgefühl und hat natürlich nichts mit der Rechtssprechung zu tun, dafür sind glücklicher Weise andere zuständig, ich wär dafür viel zu emotional.
Edit:ergänzt
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
Guantanamo - Folter - Schutz vor Anschlägen bei denen auch Kinder sterben = gut?

Abtreibung - Kindermörderin - Menschenrechte des ungeborenen Kinderlebens = gut?

Säureopfer - Auge um Auge, Zahn um Zahn Justiz = gut?

Trunkenheitsfahrt, überhöhte Geschwindigkeit - Unfall bei dem ein Kind stirbt - Todesstrafe = gut?

Kollateralschäden - militärische Aktionen bei denen Kinder sterben - Soldaten sind Kindermörder = gut?

...

rhetorische Aufrüstung = gut?


Wir sollten aus persönlicher Betroffenheit nicht alles worauf unser Rechtssystem basiert über eine moralische Eiertrittrhetorik opfern und zum Lendenschurz mit gezückter Holzkeule zurückkehren.
@Smart
dafür würde ich auch 20,- € geben, vllt. kann man das unter Angabe des Aktenzeichens ja direkt bei der Justizkasse einzahlen, nur wo bekommen wir das Aktenzeichen her?
Und wenn das noch mehr Leute machen wird das bei den "Klecker-Beträgen" ein ungeheurer Verwaltungsaufwand. *g*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
@ Niedersaxe

Da würdest du dann ja vermutlich auch hingehören, und das sicherlich zu Recht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
@roterriese

In diesem Fall wäre ich auch bereit, fur meine Ueberzeugung in den Knast zu gehen.

Kindermörder haben für mich keinen Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
rein gefühlsmäßig gesehen sollten prügel zum starfsystem für solche leute gehören.
wenn allerdings im verhör nicht sicher ist, dass der verhörte auch der schuldige sind weder prügel noch deren androhung in ordnung.
die klage von diesem mörder finde ich so etwas von dreist. er nimmt einem kind das leben und hat den nerv gegen unfaire verhörmethoden zu klagen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
@ Niedersaxe

Dann wärst du nicht besser als jeder Kinderentführer der gegen geltendes Strafrecht verstösst.

Ich sehe nicht, was daran gut sein kann sich selbst mit solchen Menschen auf eine Stufe zu stellen. Auge um Auge, Zahn um Zahn sollten wir doch hinter uns gelassen haben.
Mir machen Menschen Angst, die Moral von Rechtssystem nicht unterscheiden können und nicht in der Lage sind sachlich zu differenzieren.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
Mich würde es einmal interessieren, wie diejenigen, die nun Verständnis für G. zeigen, reagieren, wenn es sich um das eigene Kind handelt?

Seid Ihr dann immer noch so großzügig ?, dass bloß den armen, bei der Lösegeld Uebergabe gefassten Täter bloß kein Haar gekrümmt wird, während euer Kind vielleicht in irgendeinen Kellerloch gefesselt und geknebelt
auf Hilfe wartet?

Ich persönlich würde nicht nur mit Folter drohen!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
...das war jetzt sehr... inhaltsgeladen :-D
und beantwortet...nichts.

Don't feed... daher back to topic... ich bin raus ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
1.) ..redest du immer in dieser Wortwahl? Etwas mehr freundlichkeit würde dir sicherlich nicht weh tun.

2.) versteh ich dich inhaltlich nicht. Es ist mir gleich, ob er das Geld behalten dürfte, denn es ist ein Zeichen der Sympathiebekundung - mehr nicht. Bestechung? Wofür denn bitte?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2011
..mit einer anonymen Glückwunschkarte monate nach dem Verhör?^^ Halte ich für abwegig, dass dies als Bestechung ausgelegt wird. Schon mal gar nicht, wenn er davon 100erte bekommt^^