Kindermörder erhält Schmerzensgeld
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.08.2011
@ Kuschelbaer_Muc

Ich finde deine Äußerungen einfach nur wiederlich!
Es ist aus meiner Sicht unannehmbar, dass du mir sowas
unterstellst, nur weil ich die Dinge separat betrachte kann,
was du anscheinend nicht kannst!
Ich fordere dich auf dich zu entschuldigen! In meinem ganzen
Leben habe ich noch niemals ein Mordopfer oder dessen
Angehörige verhöhnt!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
@ roterriese

.....und dessen Eltern!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
@roterriese
Tut mir Leid, aber Du bist in Deiner Selbstüberheblichkeit und
Selbstgerechtigkeit unerträglich. Im Grunde genommen
verhöhnst Du mit Genuss das Mordopfer Jakob v. Metzeler.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
Einige fordern "Auge um Auge, Zahn um Zahn" das würde bedeuten, Familie von Metzler hätte das Recht, Gäfgen zu töten.
Ich bin mir sicher, das unter denen die laut nach Aberkennung von Menschenrechten rufen, auch etliche Christen sind....Ihr solltet vielleicht über die Grundsätze Eures Glaubens nocheinmal nachdenken und ob sich Eure Äußerungen mit den Glaubensgrundsätzen des Christentums vereinbaren lassen.
(ich gehöre keiner religiösen Gemeinschaft an und trotzdem sind mir bestimmte Werte wichtig, auch wenn jemand durch seine Taten vermeintlich jegliche Rechte verwirkt hat)

Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat der sich u.a. gegen Folter etc. in anderen Staaten ausspricht. Und das ist auch richtig! Folter oder die Androhung von Folter muss abgelehnt und verurteilt werden! Wir sind eine zivilisierte Gemeinschaft und würden uns auf ein Niveau begeben, das Deutschland nach 1945 verlassen hat.

Natürlich kann ich die Emotionalität aller verstehen, denn es geht mir genauso. Aber ich bin auch froh in einem Land zu leben, in dem es solche Methoden nicht mehr gibt.
Ich bin in der DDR groß geworden - ja ich habe eine glückliche Kindheit gehabt. Ich weiß aber auch um die vielen Represalien die Andere erdulden mussten. Und ich bin in einem Land groß geworden, in dem es bis 1988 die Todesstrafe gab - auch wenn sie zuletzt Ende der 70iger Jahre angewendet wurde - es gab sie.

Und ich schließe mich hier auch der Meinung von Roterriese an
<Manchmal muss man das Volk auch vor sich selbst schützen>
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
@ Coolangel66

Manchmal muss man das Volk auch vor sich selbst schützen...wäre zumindest 1933 nicht schlecht gewesen...
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08.08.2011
im namen des volkes...hat in diesem *rechtsstaat* keine bedeutung mehr...
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08.08.2011
@mr.... bei Deiner Erziehung haben Deine Eltern wohl leider einiges ausgelassen... ^^

Wie z. Bsp. sich sachlich zu artikulieren.
häää niceguy....wie bist du denn drauf?

Es gibt nichts, womit man die Eltern entschädigen könnte...und es gibt nach meinem Dafürhalten auch nichts, wofür man den Täter entschädigen müsste...schon gar nicht steht es ihm zu, sich als Opfer darzustellen...da läuft doch in unserem Rechtssystem was falsch...

...das meinte ich...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
blutgeld oder was schwebt dir da vor? du bist echt nen gruseliges exemplar...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
der vorgesetzte is rechtskräftig verurteilt und wurde wegversetzt, nicht der polizist ders gemacht hat. rechtfertigenden notstand gibt es im deutschen rechtssystem nicht (berühmtes beispiel: flugzeug voller leute abschießen damit das nicht in ein gebäude mit noch mehr menschen fliegt ist illegal).
und nochmal...der typ hat entschädigung bekommen und kein schmerzensgeld. das ist ein unterschied, aber den können wohl auch nur juristen erklären ;)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
Nee, das ist Lateinisch für "Tomaten auf den Augen".
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
@ Seaangel

Schuldig sind sowohl der Vorgesetzte aus auch der ausführende Polizist. Der ausführende Polizist hätte aber die Verantwortung für seine Tat auf seinen Vorgesetzten übertragen können, wenn er als Beamter von seinem Remonstrationsrecht Gebrauch gemacht hätte. Hätte der ausführende Polizist das Gefühl ghehabt, dass er sich strafbar macht hätte er eigentlich sogar remonstrieren müssen.

@ Kesheran

Ich stimme dir in allem zu 100% zu. Einige Posts sind wirklich erschreckend.
Der Polizist hat nicht emotional gehandelt, ihm wurde von seinem Vorgesetzten befohlen oder aufgetragen, Folter anzudrohen, um ggf. das Leben des Jungen zu retten...

Warum redet niemand über den Vorgsetzten, der dies angeordnet hat???
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
Es gibt ein paar grundregeln eines Miteinanders...

Menschenrechte genannt.

Es wird Situationen geben, in denen sie, emotional betrachtet, falsch sein könnten, man muss sie dennoch zu 100% bewahren um ein Miteinander gewährleisten zu können.

Ich darf auch keinen Nazi zusammenprügeln, auch wenn ich das gerne wollte...
Stellt euch vor, Folter wäre erlaubt (haha... *in die usa rüberschiele), und man würde auf verdacht hin anfangen zu foltern...
derjenige KÖNNTE ja informationen haben...

wer entscheidet, wann dies der Fall sein könnte?

Ich verstehe nicht, wie hier so viele dermaßen emotional-verblendet reagieren.


Diese 3000 euro sind ein kolateralschaden, aber richtig.
Auch wenns weh tut und man dem Typen am liebsten selbst seine langen würde...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
Wo soll jetzt da der Unterschied sein? Daschner, der sich diese Heldentat ausgedacht hatte, wurde doch anschließend befördert.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
Ich bin zwar nicht dafür daß er Schmerzensgeld erhält (was er ja gar nicht bekommt sondern für Gerichtskosten drauf geht), jedoch finde ich es (emotional betrachtet) spitze daß der Polizist sich so eingesetzt hat um den Aufenthaltsort des Jungen heraus zu finden.

Ob sich der Polizist schuldig gemacht hat oder nicht würde mich als Elternteil nur sekundär interessieren.
In erster Linie würde mein Kind stehen-egal ob ich den mutmaßlichen Täter prügeln müsste oder nicht!

Ich denke der Polizist hat sich auch emotional leiten lassen als er dem mutmaßlichen Täter Folter angedroht hat.
in dem Moment denkt man einfach nicht nach ob es einem für seinen Beruf schadet-das ist in dem Moment sekundär, sondern man will das leben eines menschen retten.

Was wäre gewesen wenn der Polizist dem mutmaßlichen Täter ein paar Ohrfeigen/Arschtritte oder sonstiges verpasst hätte, der Täter dann geredet hätte und das Kind/der Mensch noch gerettet hätte werden können? Dann wäre er vermutlich befördert worden und niemand hätte sich für den "Fehltritt" des Polizisten interessiert...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.08.2011
"entschuldbarer" Notstand finde ich lustig.
Ich bin nicht für Folter, ich bin auch nicht für das Töten von Menschen. Aber es sollte wirklich überlegt werden, ob der finale Rettungsschuß dann auch nicht verboten gehört, denn er läßt das Töten eines Menschen zu. Angenommen der Entführer hätte aufgrund der Androhung das Versteck verraten und das Kind hätte dadurch überlebt, wäre ihm das zu Gute gehalten worden, da es sich nicht mehr um Mord gehandelt hätte ( möglicherweise Rücktritt vom Versuch ). Somit hätte er keinen Nachteil von der Androhung gehabt. Da das alles sehr umstritten ist und wir hier auch das Gebiet der Rechtsphilosophie beschreiten, wäre zu überlegen, ob in speziell diesem Fall die Androhung entschuldbar gewesen wäre. Ich hoffe, die Sache wird vor den BGH gehen, damit höchstrichterlich entschieden werden kann. Entschuldbarer Notstand scheint mir hier gegeben zu sein.
Ich habe keine Kinder- ABER ich weiß eines ganz genau: Hätte ich welche,und eines davon wäre in den Händen von einem Entführer oder Pädophilen, wäre es mir SCHEISSEGAL was die POLIZEI mit dem Menschen macht, um das Kind zu retten!
Es geht nicht, unter gar keinen Umständen, dass Folter, die Androhung dieser oder irgendeine Aberkennung von Menschenrechten als Methode bei der Aufklärung einer Straftat toleriert werden!

...dieses Argument "wenn es Dein Kind wäre" ist so eine Art Totschlag-Argument, klar, würden die meisten bei Personen die ihnen Nahe stehen anders reagieren, das ist ja auch einer der Gründe, weshalb Ermittlungen/Rechtsprechungen von neutralen Personen durchgeführt werden - um genau sowas zu vermeiden! Und das ist auch sowas von richtig so.