Kindermörder erhält Schmerzensgeld
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
aber ist das nicht gerade des pudels kern: müssen wir nicht ALLEN menachen das recht auf körperliche unversehrtheit gewährleisten - auch den SCHULDIGEN? das recht auf körperlich unversehrtheit ist ein grundrecht - es muss jederzeit jedem gewährt sein, EGAL was er getan hat oder nicht - ansonsten ist es kein grundrecht mehr - die staatsgewalt und ihre "diener" dürfen sich niemals auf die gleiche stufe stellen, wie ein straftäter oder etwa rache nehmen nach dem prinzip "auge um auge" - es ist nicht möglich solche "unmenschen" wie diesen unsäglichen kindermörder "gerecht" zu bestrafen - wir als zivilisierte und aufgeklärte gesellschaft müssen "darüberstehen" und dürfen uns nicht auf sein niveau herablassen - sonst sind wir keinen deut besser als er...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@Roterriese, das habe ich eben überlesen:

>> Ich wünsche dir, dass du mal jemandem in einem anderen Land, der unschuldig wegen einer falschen Beschuldigung gefoltert wurde, begegnest und ihm dann erklärst, warum du dafür bist ihm seine Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit zu nehmen. <<

Ich VERBITTE mir diese Unterstellungen, daß ich einem UNSCHULDIGEN Menschen, die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit nehmen würde!!

Und ich wünsche Dir außerdem, daß Du NIEMALS im Leben, eine solch traumatisierende, oder ähnlich gelagerte Erfahrung machen mußt, wie Familie von Metzler sie bis an ihr Lebensende begleitet!!!!


So... es ist von meiner Seite aus, alles zu Deinen Beiträgen hier geschrieben und ab sofort tritt die angekündigte totalitäre Ignoranz in Kraft.


edit.... ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@Roterriese, ich vermute mal, daß Du Deine Intelligenz ein wenig überbewertest, denn was sonst könnte der Grund sein, daß DU hier beurteilst, was ein "intelligenter" und was ein "wenig intelligenter" Beitrag ist.

Ich nenne sowas: totale Selbstüberschätzung.

Nachdem wir miteinander "privat" geschrieben haben, hatte ich ein etwas "anderes" Bild von Dir im Kopf... da habe ich mich getäuscht!

Aber auch ich lerne aus Fehlern und so werde ich Dich und Deine Beiträge künftig "totalitär" ignorieren.

Schönen Abend.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
habe ich was verpasst ?

ist der Täter zu unrecht verhaftet worden ?

hat man ihm zu unrecht Folter abgedroht um den Standort zu dem verstorbenen Jungen zu erzwingen ?

Fragen über Fragen ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@ Amazing

Diejenigen die mich (persönlich) kennen wissen, dass ich alles andere als kaltschnäuzig bin.

Ich habe nur leider eine Allergie gegen "wenig intelligente" Kommentare. Um sowas zu brandmarken bin ich dann auch gerne mal hohntriefend und unsachlich.

Ich wünsche dir, dass du mal jemandem in einem anderen Land, der unschuldig wegen einer falschen Beschuldigung gefoltert wurde, begegnest und ihm dann erklärst, warum du dafür bist ihm seine Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit zu nehmen.

Würde sicherlich ein spannendes Gespräch, wenn du nicht so herzlos wärst und damit Leben könntest, dass andere gefoltert werden...*ohne Sarkasmus, ebenfalls aus tiefstem Herzen*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
wer als erwachsene Person die Kussi, Bussi, LOL, ROLF Sprache nutzt, den kann ich nicht ernst nehmen. Und genau das spiegelt sich in deinen Beiträgen wieder Roterriese.

und nochmal, klar sind die Umstände nicht die besten gewesen. Aber in der Not greift man zu jedem Strohalm und wenn der TÖTER ähm TÄTER nicht Preisgibt wo sein OPFER sich befindet muss man zu anderen Mitteln greifen. Also meinen respekt haben die Beamten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@Roterriese, Deinen Beitrag zu Coolangel66 Kommentar betreffend:

Das ist wirklich das (SEHR freundlich ausgedrückt) am meisten vor hohntriefender-beleidigender-Unsachlichkeit geschriebene, was ich seit langem gelesen habe.

Und ich hoffe, Du findest jemand als Partnerin die auch so kaltschnäuzig und respektlos ein Menschenleben bewertet, wie Du.

Du hättest das echt verdient!

*ohne Sarkasmus... und aus tiefstem Herzen*


PS: Coolangel66 ist übrigens weiblich und ich denke mal, sie sucht einen PartnER... ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@kesheran und von den 3000,- Euro muß er noch mehr als 2000,- an die Anwälte zahlen und ich hoffe, das andere wird ihm für den Haftaufenthalt angerechnet, ist bei HartzIV-Empfängern doch auch so,auch wenn sie arbeiten gehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@ Coolangel66

*lautlach*

Das ist wirklich das (freundlich ausgedrückt) am wenigsten intelligente was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du findest jemanden als Partnerin der auch gerne foltert oder sowas androht. Du hättest das echt verdient. *Sarkasmus aus*
Herz und Mitgefühl hat im Rechtssystem nicht viel zu suchen, weil viel zu subjektiv! ...zum Glück...wer will schon von der Menge an Mitgefühl die gerade dieser Richter gerade diesem Angeklagten entgegenbringt abhängig sein?
Das muss so gut es geht nüchtern entschieden werden, einen gewissen Spielraum gibt es ja doch immer...

...und auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: für Androhung von Folter 3000,- Euro? Also wäre mir Folter angedroht worden würde ich diese Summe für einen Hohn halten! Von daher nehme ich an, es wurde sehr bewußt dieser vergleichsweise symbolische Betrag gesetzt um zwar dem Recht genüge zu tun, aber dem Täter keine Vorteile damit zu verschaffen....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
ich hoffe die männer die hier ohne herz und mitgefühl posten....wissen jetzt warum sie single sind.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@kuschelbaer_muc, zu Deinem Beitrag vom 12.08.2011 um 02:02:

CHAPEAU!! und auf den Punkt gebracht!


@Zampano und Roterriese:

No Comment.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@ Zampano

Zitat

"Anderen sprichst Du die Grundrechte ab, aber selbst berufst Du Dich auf Deine. Welche Logik dahinter steckt, habe ich noch nicht so ganz begriffen."

Damit triffst du den Nagel auf den Kopf. Es gibt dahinter auch keine Logik sondern reine Willkür. Grundrechte kann man niemandem entziehen, und das ist gut so.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@ Amazing

Du kannst meinen Post über Notwehr 100x mal als Wortklauberei bezeichnen, aber trotzdem werde ich näher dran sein den Begriff richtiger zu definieren als du.

Sich sein eigenes "Recht" zu basteln ist doch reine Willkür und endet letztlich bei dem "Mob" der jemanden ohne Verhandlung lynchen will...na denn Prost Mahlzeit...

@ Kuschelbauer_Muc

Zitat

"Als 'Wortklaubereien' erkennne ich den Versuch, etwas bewußt und absichtsvoll missverstehen zu wollen."

Na dann hast du ja nicht mal den Begriff Wortklauberei richtig verstanden...

Notwehr bezieht sich übrigens auch nicht in der Regel auf die eigene Person. Das BGB schreibt klar, dass es sich um einen rechtswidrigen Angriff auf sich oder eine andere Person handeln kann.

Herr Daschner hat sich übrigns nicht verantwortungsvoll verhalten, sondern er wurde für sein Verhalten verurteilt und das zu recht.

Hier jetzt mal die deutsche Definition der Notwehr, damit wir alle über das gleiche sprechen. Nothilfe ist übrigens "nur" die Notwehr für eine Dritte Person...trifft hier also alles nicht zu.

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Hier lag ja keinerlei gegenwärtiger (!) rechtswidriger Angriff vor, also kann dieses Verhalten Folter anzudrohen ja schon im Grundsatz keine Notwehr gewesen sein. Der Täter sass bereits bei der Polizei. Das sollte man einfach mal zur Kenntnis nehmen, zumal dieses ja auch gerichtlich ausprozessiert wurde...alles andere ist eine Verdrändung der Realität. Das kann zwar manchmal ganz nett sein, führt aber letztlich nicht weiter.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
@ zampano
Als 'Wortklaubereien' erkennne ich den Versuch, etwas bewußt
und absichtsvoll missverstehen zu wollen.
Natürlich ist der Begriff 'Notwehr' in diesem Zusammenhang
angreifbar, weil sich Notwehr im Regelfall auf die eigene Person
bezieht. Dennoch weiss jeder, was amazing gemeint hat: die
ethisch gebotene Beistands-Nothilfe für eine hilflose Person,
die akut an Leib und Leben bedroht ist.
Und in dieser akuten Notsituation kollidieren zwei Rechtsgüter:
1.)die Würde des Mörders, dem körperliche Gewalt angedroht, aber nie angetan wurde, zu dem einzigen Zweck, ein Meschenleben zu retten,
und2.) die Würde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Opfers, von dem man glauben musste, dass es zu dem besagten Zeitpunkt noch am Leben war.
In dieser Notsituation, in der höchste Gefahr in Verzug war,
hat der Polizeivizepräsident Christoph Daschner höchst
verantwortlich und respektabel entschieden und gehandelt.
Und 'Notwehr' oder 'Nothilfe' ist tatsächlich Wortklauberei,
d.h. gewolltes und gespieltes Mißverstehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2011
Und was Du in Deinem Beitrag geschrieben hast, sind für mich nur "Wortklaubereien".

Also irgendwie scheint da schon ein System dahinter zu stecken. Auch hier fängst Du erst an mit der Notwehrdiskussion, aber wenn andere darauf eingehen, ist es Wortklauberei.

Das ist interessant, das werde ich weiterhin mit Spannung verfolgen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
@Amazing:


@can'tstop, ich lasse mir von niemandem hier vorschreiben, welche Gedankengänge ich unterstütze und welche nicht, bzw. was ich wann zu posten habe oder nicht!

Wenn jemand "bitte" schreibt, werden Dir keine Vorschriften gemacht.

Ich nehme mir MEIN GRUNDRECHT heraus:

Anderen sprichst Du die Grundrechte ab, aber selbst berufst Du Dich auf Deine. Welche Logik dahinter steckt, habe ich noch nicht so ganz begriffen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
@ can´tstop
Ich ziehe die Bezeichnung 'Mittäter' mit Bedauern zurück
und ersetze diese durch 'Täterversteher' .
Wenn ich mich in die Lage der Eltern versetzte, wird mir
ganz schlecht.....

Und wenn ich an den armen Jungen denke,an seine Angst, TODESANGST.....da fehlen mir die Worte.....

Und wenn ich an den Täter denke,der die Frechheit besitzt auch noch zu Klagen,damit auch noch durchkommt.....unfassbar!

Studiert im Gefängsnis( wieviele wollen studieren und können es sichs nicht leisten oder müssen neben dem Studium noch hart arbeiten), sitzt schön in einer Einzelzelle( zum Schutz!!!!!!!!!!!!!!!!!)

Ich würd den für den Rest seines Lebens einmal am Tag, eine Stunde zu anderen Insassen lassen( ohne Aufsicht), damit er die Angst die der kleine Junge hatte, am eigenen Leib spüren kann!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
... tja... und genau DAS, bzw. die Handlungsweise des Polizisten im Fall Metzler, sehe ich eben anders!

Und was Du in Deinem Beitrag geschrieben hast, sind für mich nur "Wortklaubereien".

Ich bleibe bei meiner Meinung!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
@ Amazing

Also ich finde dich eigentlich ja wirklich nett und recht sachlich aber Notwehr ist in Deutschland ganz anders definiert.

Man darf nur zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs von diesem Recht Gebrauch machen. Dabei hat die Rechtssprechung diese Begriffe ziemlich eng ausgelegt. Zum Beispiel dürftest du jemandem, der bei dir einbricht und nachts mit einem Messer auf dich losgeht im Rahmen der Notwehr auch verletzten. Hat die gleiche Person mit dem Messer sich vor dir erschreckt, sich umgedreht und ist dabei dein Haus zu verlassen. Dann handelst du nicht mehr in Notwehr, wenn du ihn trotzdem verletzt. Im letzteren Fall wirst du ebenfalls zur Täterin wegen einem Notwehrexzess mit weiteren Folgen wie Körperverletzung etc.

Was du beschreibst hat mit Notwehr nicht das geringste zu tun...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
Ich ziehe hier, mit meiner Meinungsfreiheit, folgende "Grenze":

Der Fall Jakob von Metzler, hat für mich den Aspekt der Notwehr!

Laut Deutscher Rechtsprechung, hat jeder Bürger das Recht, sich in Not zur Wehr zu setzen!

Und nichts anderes hat der Polizist der diesem Subjekt "gedroht" hat, getan:

Er hat in seiner "Not" gedroht, um evtl. ein Menschenleben zu retten und sich so gegen diesen Mörder zur "Wehr" setzen wollen!
Nur war es zu diesem Zeitpunkt leider bereits zu spät!

Und genau diesen Aspekt, hätte der Richter NIEMALS außer Acht lassen dürfen!
Die Möglichkeit dazu hätte er, laut Rechtsprechung, gehabt!

Wie bereits hier mehrfach geschrieben:

Ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen! UNFASSBAR!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
Unter uns...auch Meinungsfreiheit hat in diesem unserem Lande grenzen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
Auch wenn ich nicht oft Amazings Meinung bin - dies eine mal stimme ich ihr 100% zu!