Kindermörder erhält Schmerzensgeld
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2011
schlimm --- mehr kann ich dazu gar nicht mehr schreiben!!!

und der beamte hat in meinen augen jede menge mut gehabt, denn er wusste ja mit sicherheit wohin das führen wird!!!
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04.08.2011
@ LalunaBln : ganz meine Meinung

Soweit ich informiert bin, ging die Polizei nach Ergreifung des Täters davon aus, dass der Junge noch am Leben sei. Da nun aber der Täter nicht mehr in der Lage war, das Kind zu versorgen hing das Leben des Jungen davon ab, wie schnell der Täter den Ort des Versteckes verrät.

Dies ist natürlich für einen Ermittler eine extreme Situation. Ich hätte mit Sicherheit auch nicht ruhig bleiben können und ähnlich gehandelt. Dennoch bleibt das Androhen und Durchführen von Folter eine Straftat und ist zu verurteilen. Als Ermittler würde ich dennoch - aus rein menschlicher Sicht - in diesem Fall keine Reue empfinden.
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04.08.2011
@september: hier geht es ja nicht um einen Stafprozess gegen den Polizeibeamten sondern um eine Zivilrechtsklage des Straftäters...
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04.08.2011
Ich hab den Fall nicht verfolgt bin aber auch der Meinung, dass unser Gesetz hier keine Unterschiede machen darf.

Allerdings wurde einem Mörder doch nur mit Folter GEDROHT...da hätten ein paar Sozialstunden in einer caritativen Einrichtung, als Strafe für die entsprechenden Beamten dann doch wohl genügt und wären eine gelungene Antwort auf die unglaubliche Dreistigkeit dieses Mörders gewesen. ;o)
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04.08.2011
"nachvollziehen können" heißt ja noch lange nicht auch "gutheißen"... !
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04.08.2011
@amazing: nein, das sehe ich nicht so. Auch die Androhung von Schmerzen gilt als Folter und verstösst damit gegen die Genfer Menschenrechtskonvention. Die Amis in Guantanamo haben sich auch im Recht geglaubt und es waren auch da sicherlich einige Gefangene dabei, die Menschenleben auf dem Gewissen haben. Trotzdem stelle ich mich auf die gleiche Ebene wie solche Subjekte, wenn ich Folter als legitimes Mittel des Verhörs zulasse.

Und polizeiliche Willkür bleibt Willkür, egal welches Vergehen oder Verbrechen jemandem vorgeworfen wird. Denn bei uns gilt nunmal die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung. Was ist denn, wenn die Polizei meint zu wissen, dass jemand einen Mord begangen hat und diesen unter Druck setzt und der daraufhin gesteht, obwohl er es vielleicht gar nicht war? Was sind dann polizeiliche Verhöre vor Gericht überhaupt noch Wert?

Auch wenn ein Rechtssystem nie alle Ungerechtigkeiten und Verbrechen verhindern kann, ist es doch keine Option, den Gleichbehandlungsgrundsatz aufzuweichen, nur weil jemand eine schwere Straftat begangen hat. Das heisst ja nicht, dass die Taten der Person damit in irgendeiner Form toleriert werden, er ist ja schließlich für seine Tat verurteilt worden.
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04.08.2011
Und das hier einige Verständnis für die, "Rechtsprechung-Schmerzensgeld-für-den-Kindermörder", in diesem besonders verabscheuungswürdigen Mordfall haben, kann ich absolut nicht nachempfinden!

Ich bin raus hier, mein Magengeschwür platzt sonst... :-(
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04.08.2011
Die Dreistigkeit des Täters ist wirklich unfassbar. Da er aber nun diesen Weg gegangen ist, sind die 3000€ rechtmäßig.

Rechtmäßig wäre aber auch, dass diese 3000€ mit den Kosten der Gefängnishaltung verrechnet wird. Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass ein Gefängnistag den Staat mehrere hundert Euro kostet... es wäre nur gerecht, wenn die Kosten dem Täter zugeschreiben werden. So hat jedoch der Steuerzahler die Kosten zu tragen und der Täter kriegt 3000€ on top.

Abgesehen davon ist so ein Urteil eine Demütigung der Opfer.
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04.08.2011
Alleine die Tatsache das er Schmerzensgeld eingeklagt hat, zeigt mir, welch' ein niederer Instinkt sich in diesem Mörder verbirgt!

Von Reue, daß er einem Kind das Leben genommen hat, keine Spur!!!
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04.08.2011
ich pflichte spirit bei....
es ist schwer auszuhalten......aber sofern wir in einem rechtsstaat und einer demokratie leben wollen, ist dieses der preis dafür.....

es bleibt nur zu hoffen, dass die menschen jetzt nicht dem richter dass leben schwer machen.....
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04.08.2011
Sollte man hier nicht unterscheiden zwischen ausgeführter Folter und der Androhung dieser???

UND: Es geht hier um Mord und nicht um Polizeiliche Willkür ohne triftigen Grund bei einer Führerscheinkontrolle!

Wenn ich diesen Bericht lese, schäme ich mich das ich zur Hälfte Deutsche Staatsbürgerin bin... ^^
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04.08.2011
Da fehlen mir auch die Worte ...eine Androhung von Folter macht den Hr. Gäfgen psychisch krank aber seine Tat sprich Mord und das Leid das er der Familie des Opfers damit angetan hat, hat seine Psyche gut überstanden .... dieses Schmerzensgeld ist UNGLAUBLICH !
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04.08.2011
Gerade an solchen Fällen zeigt sich für mich die Qualität eines Rechtssystems. Wo kämen wir denn hin, wenn es der Polizei erlaubt wäre, Folter oder Androhung von Folter als Verhörstrategie zu verwenden?

Ich kann zwar die Polizisten, die so handeln, menschlich verstehen, aber ich kann dieses Verhalten trotzdem nicht dulden. Folter und deren Androhung sind und bleiben eben unter keinen Umständen in Ordnung. Und um nach außen ein Zeichen zu setzen, bleibt den Richtern nichts anderes übrig, als entsprechend auf Schadenersatz zu entscheiden.

Wenn unsere Rechtsprechung derartiges Verhalten durchgehen lassen würde, wären der polizeilichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Ich möchte in so einem Staat nicht leben. Dann kann ich eher damit klarkommen, dass hier jemand Geld zugesprochen bekommt, der es moralisch nicht verdient hat.
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04.08.2011
@LaLunaBln:
Natürlich darf nicht mit Folter gedroht werden. Menschen, die täglich solche Qualen erleiden, haben mein Mitgefühl und die Täter sollen bestraft werden.
Jedoch:
Der arme Herr Gäfgen!!! Dafür, dass er bedroht wurde, erhält er 3000,-€! Und im Vergleich dazu die Tat! Damit er in Saus und Braus leben kann, wollte er die Eltern von Jakob um Geld erpressen. Er hat den Jungen getötet und das Lösegeld an sich genommen...
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04.08.2011
Ja, wenn man es rein von der "Rechtsprechung" her betrachtet, ist das schon klar... ^^

Und genau das ist meiner Meinung nach der Punkt:

Die Opfer werden noch gestraft!! Schrecklich sowas!


Edit: Fehlerteufel.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2011
ich poste die Urteilsbegründung einfach einmal kommentarlos....

Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 schwer verletzt worden sei, urteilten die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main. Nachdem Gäfgen 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler auf Geheiß eines Vorgesetzten mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten.

Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.



weiter lesen: http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/13376070-mehr-als-3-000-euro-entschaedigung-fuer-kindermoerder-gaefgen.html#.A1000145
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04.08.2011
Ich finde es von der Sache her auch heftig, aber ausnahmsweise muß ich LaLuna mal recht geben ;) unser Rechtssystem ist nun mal so, dass jemand, auch wenn er einen anderen Menschen umgebracht hat, nicht weniger Rechte hat als jeder andere Bürger.

Dennoch finde ich es krass, dass man als Mörder überhaupt so dreist sein kann, sich durch alle Instanzen zu klagen und auf "armes Opfer" zu machen...
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04.08.2011
Für mich ist ein Mörder ein "Individuum" und kein Mensch.

Und ich kann verstehen, daß gerade Polizisten, die auch oft Väter sind und die solch einen verabscheuungswürdigen Fall bearbeiten müßen, sich nicht immer an die Regeln halten!
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04.08.2011
Du meinst wohl UNrecht und UNgerechtigkeit... ^^
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04.08.2011
Das erklärt einigen wahrscheinlich erstmalig den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2011
Geht mir genauso und deshalb kann ich hier auch nicht mehr schreiben, ohne das mein Beitrag gleich wieder gelöscht wird!

UNFASSBAR